1856 / 84 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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französische und Königlich großbritannische Regierungen die Auf⸗

hebung der gegen diese Häfen angeordneten Blokade verfügt haben. Fenn, den 5. April 1866.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Corporationen und an sämmtliche Königliche Regierungen ꝛc(.

Zu stiz⸗ Vt inisterium. Allgemeine Verfügung vom 2. April 1856 be⸗ treffend das Verfahren der Gerichte bei Kompetenz-Konflikten.

Gese vom 8. April 1847 (Hes. Samml. S. 170

Allgemeine Verfügung vom 15. November 1847 (Just.⸗Minist. Bl. S. 345.).

2 erf A 39 z 1851 (Just.Minist. Bl. S. 58.). Allgemeine Verfügung vom 24. Januar uf s ernannt worden.

Der Justiz-Minister hat wahrgenommen, daß die über die Behandlung der Kompetenz⸗-Konflikte ergangenen formellen Vor⸗ schriften, insbesondere die in den §§. 3— 7. und §. 13. des Gesetzes vom 8. April 1847 und in den allgemeinen Verfügungen vom 15. November 1847 und vom 24. Januar 1851 enthaltenen Bestimmungen von den Gerichtsbehörden in vielen Fällen nicht

gehörig beachtet und dadurch Verzögerungen herbeigeführt werden,

deren Vermeidung eben so sehr im Interesss der Sache als der betheiligten Parteien zu wünschen ist. Der Justiz-Minister findet sich dadurch veranlaßt, die Gerichtsbehörden auf folgende Punkte aufmerksam zu machen, und diese zur besonderen Beachtung zu

empfehlen:

1) Rach §. 4 des Gesetzes vom 3. April 1847 muß der Kompe⸗ tenz-Konflikt, wenn die betreffende Provinzial-Verwaltungs⸗ Behörde aus mehreren Abtheilungen besteht, von dem Ple⸗ num - derselben erhoben werden. Die Gerichte haben daher das Rechtsverfahren nur auf solche Beschlüsse der Verwaltungs⸗ Behörden einzustellen, bei welchen diese Vorschrift beobachtet ist.

Die Einstellung des Prozeßverfahrens von Seiten des Gerichts erfolgt am zweckmäßigsten durch einen einfachen Bescheid,

d. h. durch bloße Verfügung; der Ausfertigung eines förm⸗

lichen Beschlusses bedarf es nicht.

Der Bescheid des Gerichts und der Beschluß der Verwaltungs⸗ Behörde ist beiden Parteien, also soohl dem Kläger wie

dem Verklagten, mit der im 8. 5 des Gesetzes vorgeschriebe⸗

nen Aufforderung abschriftlich mitzutheilen. Nur wenn die Verwaltungsbehörde, welche den Kompetenz-Konflikt erhoben hat, zugleich als Partei bei der Sache betheiligt ist, bedarf es einer solchen Aufforderung an dieselbe nicht, vielmehr ge⸗ nügt in dergleichen Fällen die Mittheilung des gerichtlichen Bescheides und die Benachrichtigung, was an den Gegner

verfügt ist.

Die Erklärung der Parteien muß binnen 4 Wochen, und zwar in duplo eingereicht werden und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet fein. Ist diese Vorschrift nicht beobachtet, so ist die Erklärung an die betreffende Partei zurückzugeben, um

dem Mangel, so weit es noch geschehen kann, innerhalb der vorgeschriebenen Frist abzuhelfen.

6) Sobald die Erklärungen der Parteien eingegangen sind, oder die vierwöchentliche Frist abgelaufen ist, muß der Verwaltungs⸗

behörde, welche den Kompekenz-Konflikt erhoben hat, Mitthei⸗

lung gemacht, das Duplikat der eingegangenen Erklärungen zugesandt, und wenn von beiden Parteien oder von einer

derselben keine Erklärung erfolgt ist, Nachricht hiervon ertheilt werden. Sowohl das Konzept des Benachrichtigungsschreibens an die Verwaltungsbehörde, als auch die Empfangsbescheini⸗ gung der letzteren, aus welcher der Tag des Empfanges oder der Zustellun g ersichtlich sein muß, ist zu den Akten zu bringen.

Die vollständigen Akten sind alsdann, gehörig follirt, mit

den in §§. 6 und 7 des Gesetzes vorgeschriebenen gutacht⸗ lichen Berichten dem Justiz-Minister einzureichen. Ist der Prozeß bei einer Gerichts-Kommission anhängig, so ist das Gutachten von dem Kreisgericht zu erstatten, so bald der Gegenstand des Rechtsstreits von der Beschaffenheit ist, daß das Kreisgericht in contradictorio darüber zu erkennen haben würde; in den anderen Fällen liegt der Gerichts⸗Kommission

die Erstattung des Gutachtens ob. Sämmtliche Gerichte werden angewiesen, diese Vorschriften irn zu beachten; insbesondere wird den Obergerichten zur flicht gemacht, vor Einreichung der Akten an den Justiz⸗Minister

jedesmal sorgfältig zu prüfen, ob die vorstehenden Bestimmungen gehörig befolgt sind, und wenn sich Mängel oder Verstöße finden, zunächst die Beseitigung derselben zu veranlassen. Zur leichteren Uebersicht sind in dem Einsendungsbericht die Folien anzuführen, 39 [ fn die Beachtung der vorstehenden Bestimmungen sich ergiebt.

Berlin, den 2. April 1856.

Der Justiz-Minister. Simons.

An sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Bezirke des Appellationsgerichts— hofes zu Köln.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse C. F. Käsewurm ist zum Kreis⸗ Thierarzt im Kreise Sensburg des Regierungs-Bezirks Gumbinnen

Die nicht immatriculationsfähigen angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie bei hiesiger Königlicher Univer⸗ sität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden nenen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, sich bei Unter— zeichnetem (Dorotheen-Straße Nr. 10 Mittags von 12 bis 1 Uhr zu melden.

Berlin, den 4. April 1856.

Der Direktor des pharmaceutischen Studiums bei hiesiger

Königlicher Universität. Mitscherlich.

Tages Ordnung.

Vierundzwanzigste Sitzung des Herrenhauses am Mittwoch, den 9. April 1856, Vormittags 12 Uhr.

1) Antrag des Herrn von Kaxrstedt.

25 Bericht der Justiz-Kommission über den Antrag des Herrn Pr. Brüggemann, betreffend die Wiederherstellung der geistlichen Gerichtsbarkeit in Ehesachen für Katholiken.

3) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzsachen und für gewerbliche Angelegenheiten über den Handels⸗ und Schiff— fahrtsvertrag mit der mexikanischen Regierung.

4) Bericht der Gewerbe-Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einführung der für die älteren Landestheile geltenden Bestimmungen über die gewerblichen Unterstützungs⸗ Kassen in den Hohenzollernschen Landen.

5) Bericht der Finanz-Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einrichtung des Salzverkaufs in den Hohen⸗ zollernschen Landen.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Calixt Biron von Curland, von Schloß Wartenberg.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Vice⸗ Gouverneur der Bundesfestung Mainz, von Bonin, nach Mainz.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 7. April. Wie schon ge— meldet, haben des Königs Majestät Sich vorgestern zur Sä— kularfeier nach Beeskow begeben. Allerhöchstdieselben geruhten in dem Hause des Färbereibesitzers Kauffmann das Absteigequartier zu nehmen, wohnten der lirchlichen Feier in der alten Stadtkirche bei und kehrten nach dem Diner, zu welchem die Militair⸗ und Pro⸗ vinzial-Behörden, die Kreisstände, der Magistrat, die Geistlichkeit ꝛc. befohlen waren, nach Charlottenburg zurück,

Gestern fand Gottesdienst in der Königlichen Schloßkapelle und Nachmittags Familien⸗Diner bei Ihren Königlichen

Majestät en hierselbst statt.

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Berlin, 8. April. In der gestrigen (50sten) Sitzung des Ab— geordnetenhauses wurde die Berathung über die Gemeinde⸗ Verfassung der Rheinprovinz fortgesetzt. Der Abgeordnete von Auerswald hatte folgenden Antrag eingebracht: den Gesetz— Entwurf, nach Prüfung seines Inhalts und seiner Form, dahin zu erledigen, daß ein neuer, die Materie durch eine vollständige Codi⸗ fication erschöpfender und in seiner Oekonomie sich den übrigen Entwürfen zu Gemeinde Ordnungen für die westlichen Provinzen anschließender Gesetz⸗- Entwurf ausgearbeitet werde.

Die Kommission kam nach einer geschichtlichen Darlegung der Ge⸗

meindeverhälinisse in der Rheinprovinz zu der Erkenntniß, daß die nach Occupation der Rheinprovinz durch die Krone Preußen von dieser nach jahrelangen und vielseitigen Berathungen der befä⸗ higtsten Männer der Rheinländer, wie der Provinzial-Landtage und Staatsbehörden erfolgte Gemeinde⸗Ordnung vom 25. Juli 1845 den Bedürfnissen der Rheinprovinz entsprach, und wie in ihrer Einführung so auch bei ihrer Durchführung und Anwendung den Anklang in der Bevölkerung alsbald erlangt hatte und behielt. Dieser Erkenntniß konnte sich der Vertreter des v. Auerswaldschen Antrages nicht verschließen. Er gab zu, daß dies Alles richtig sei, er wolle jedoch die Prinzipien der Gemeinde-Ordnung vom 26. Juli 1845 jetzt nicht mehr als geltende anerkennen, da zwischen den Jahren 1845 1856 wichtige geschichtliche Momente lägen. Die Fommission hat sich in ihrer Majorität dafür entschie— den, daß diese Frage vorerst auf sich beruhen solle, und daß mit Zuhandnehmung und unter Zugrundelegung der Gemeinde-Srdnung von 1845 zuvor die Novellen⸗Bestimmungen einer Spezial-Diskussion zu unterbreiten seien, wonach denn am Schlusse nach erhaltener Uebersicht, ob, welche und wie viele Zu⸗ sätze zu machen seien, jene Frage besser zur Erledigung gebracht verden könne. Die Vertretung der Staatsregierung hat ihre Ver⸗

wahrung gegen die Covification ausgesprochen, da eine solche nirgends Bedürfniß sei, und die Novellenform um so füglicher eintreten könne,

als sie sich noch bestehenden Rechtsverhältnissen anschlösse.

Mecklenburg. Neustrelitz, 4. April. Die in verschie⸗ 'ᷣ⸗ . dene Zeitungen übergegangenen Nachrichten von der . Sitzung. (Tel. Dep.) Hoheis des Herzogs Georg und dessen Gemahlin, der Frau Groß fürstin Katharina von Rußland, Kaiserliche Hoheit, nach St. Petersburg müssen von hier aus dahin berichtigt werden, daß die Höchsten Herrschaften, rechtzeitig hier von dem Zustande der Straßen

und der Flußübergänge bengchrichtigt, Ihre Abreise von hier so angenommen und den Gemeinderäthen die im Gesetze vorgesehene

lange aufzuschieben geruht haben, bis Gewißheit über die Wieder—

herstellung der Flußübergänge eingegangen sein wird. Dem Ver⸗ nehmen nach soll die Abreise auf Sonntag, den 6. d. M., höchsten Berathung des Finanzplanes fort; 25 Artikel dieses Entwurfs sind bereits genehmigt. Die Nachricht des Journals „Espang? von . . ; 6 . der Rückkehr des Marschalls Narvaez nach Spanien ist nicht richtig.“ englische Räder-Dampfkorvette „Sampson“ im hiesigen Hafen an. sch n,, t,

Orts festgesetzt sein. (Neustr. 3.)

Holstein. Kiel, 6. April. Heute Vormittag langte die

Eg werden demnächst auch alle übrigen, auf den verschiedenen Statio⸗

größere Steinkohlenlavungen auf hier unterwegs, von denen bereits

verbleiben. (H. C.)

melt. Das Resultat der Verhandlung war abermals die Ableh⸗

Michaelis 30 dafür, 1290 dagegen, St. Catharinen 55 dafür, 104

dafür, 611 dagegen. Die Masorität gegen den Entwurf, nach Viril? Stimmen berechnet, belief sich demnach auf 267 Stimmen. Es erfolgte darauf die übliche Erwiderung des Senats: „E. E. Rath bedauert, daß Erbgesessene Bürgerschaft Seinen Antrag, die Verfassung betreffend, abermals abgelehnt hat, und behält Sich desfalls das Weitere vor.“

Frankreich. Paris, 6. April. Der „Moniteur“ enthält

nachstehende (telegraphisch bereits erwähnte) Erklärung: „In ö ; zelnheiten über ihren Aufenthalt zu Odessa. Man versichert, daß

Abwartung der Ratification des Friedens⸗Vertrages ist ein Waffen⸗ stillstand zur See zwischen Frankreich, Großbritannien, Sardinien und der Türkei einerseits, und Rußland andererseits abgeschlossen worden: man ist demgemäß übereingekommen, daß die nach der Unterzeichnung des Vertrages gemachten Prisen zurückgegeben werden sollen, daß Befehle zu unverzüglichen Aufhebungen der bestehenden Blokaden ertheilt werden sollen, und daß die in Rußland für die Dauer des Krieges gegen die Ausfuhr russischer Erzeugnisse und namentlich gegen jene von Getreide ergriffenen Maßregeln ohne

Verzug zurückgenommen werden sollen.“ Am Schlusse seiner Adressen-Liste zeigt der heutige „Moniteur“ an, daß der Kaiser vom Comité der polnischen Flüchtlinge eine Glückwunsch⸗Adresse empfangen habe. Nach einer Bekanntmachung des Kriegs⸗ Ministeriums sind bei demselben bis jetzt 1,423, 0090 Fr. für die Familien der im Orient gefallenen Soldaten und Seeleute ein⸗= gegangen. Die Geburisscheine der am 16. März in Frank⸗ reich ehelich geborenen Kinder, die ein Recht auf die Pathen⸗ schaft des Kaisers und der Kaiserin haben, müssen dem Staats⸗— Minister vor dem 18. April zugestellt werden. Aus Anlaß des Friedensschlusses hat,. der Erzbischof von Paris einen Hirtenbrief erlassen, der heute in allen Kirchen des Erzsprengels von der Kanzel verlesen wurde. Bezüglich der Mohamedaner ent⸗ hält er folgende Stelle: „Dieses Volk ist nicht mehr dasselbe, und es wird unsere Hoffnungen der Vereinigung nicht Lügen strafen. Wo sind heute seine Feindseligkeiten und sein Zorn? Es ist einer unserer treuesten Verbündeten, Es hat, seinen Sch ooß den Einflüssen der christlichen Civilisation geöffnet; es be— ginnt auch, die Augen dem wahren Lichte zu öffnenz es wird seinen Vater und seine Mutter wieder erkennen. Ist nicht im Grunde der Mohamedanismus bloß eine Sekte des Christen⸗ thums?“ Herr Dupin der Aeltere hat der Bibliothek der Advokaten am Kaiserlichen Gerichtshofe (Appellhofe) zu Paris die aus 238 handschriftlichen Foliobänden bestehende Sammlung der Urtheilssprüche des pariser Parlaments von 1264 bis 1790 zum Geschenk gemacht, um diese, wie er von dem ersten Bande schrift— lich bemerkt, ihm einst vom Herzoge von Orleans, dem Sohne Ludwig Philipp's, geschenkten werthvollen Dokumente dem Vater⸗— lande sicher zu bewahren. Dupin war bekanntlich lange Jahre hin⸗ durch Vorsitzender des Advokatenstandes von Paris. Am 23. April wird man zu Marseille 60,000 Hektoliter Getreide und 40,090 Fässer Mehl öffentlich versteigern. Auf dem dortigen Kornmarkte ist der Preis seit der Friedensbotschaft schon bedeutend gewichen

und ein weiteres Heruntergehen gilt für unausbleiblich.

7. April. Heuté hielten die Konferenzmitglieder eine

Spanien. Nach der madrider „Epoca“ vom 1. April haben fast alle biscayischen Gemeinderäthe ihre Entlassung eingereicht, um sich nicht mit dem Verkause der National⸗Güter befassen zu müssen. Die Regierung hat diese Abdankungen nicht

Geldbuße auferlegt. Die Provinzen Guipuzcoa und Alava sind

bis jetzt dem Beispiele Biscaya's nicht gefolgt. Eine Depesche vom 5. April lautet: „Vie Cortes setzen die

Türkei. Man schreibt der „Pr. C.“ aus Vgrng unter dem 21.

; . . ; ; 3 . 466 ; ͤ ö *. R C g . c . 3 . ; =. nen der Sstsee befindlichen englischen Kriegsfahrzeuge hier erwartet, März: „In den nächsten Tagen werden hier J Regiment englischer um Kohlen einzunehmen und sich sodaun nach England zurückzu⸗ Artillerie und zwei Regimenter Kavallerie von Scutari erwartet, um, begeben. Bei Abschluß des Friedens befanden sich noch 10 meistens wie verlautet, nach dem Inneren der Provinz dislocirt zu werden. Obwohl uns die europäischen Zeitungen den Frieden als immer näher einige angesommen sind, und es wird, nach Befriedigung der ge⸗ rückend, darstellen, sieht es hier doch noch ganz kriegerisch aus und nannten Kriegsschiffe, ohne Zweifel noch eine bedeutende Quantität werden in der That alle möglichen Vorbereitungen zur Fortsetzung Kohlen zur Bispoösttion der englischen Regierung im hiesigen Hafen resselben getroffen. Für die englische Kavallerie treffen fast täglich Pferde-Transporte aus der Walachei, Moldau und aus Sieben⸗

. . ; . iärgen cin. Die Ausschreibungen der Lieferungen für die hier in Hamburg, 7. April. Zu den Verhandlungen der Erbge⸗ But. sc g i n, ;

6a 16 Bir . 6 ** n . . 12 R . . 3 . ) 3 ; . ; ; sessenen Bürger schäft über zie Bf assun g fra ge, war Cie lb: Kue englische Truppen-Corps, inclusive der in Schumla und Tirnosn in der ungewöhnlich großen Anzahl von 9655 Mitgliedern versam-⸗ lag

Bukgarien lagernden englischen Truppen lassen erwarten, daß das

lagernden englisch-türkischen irregulairen Truppen, bis auf 15,000

. . Mann gebracht werden wird. Vor einigen Tagen wurden von nung des vom Senate eingebrachten Verfassungs-Entwurfes, und y. 9 9

zwar dieses Mal in 4 unter den 5 Kirchspielen. Stimm-Ver⸗⸗ hältniß in den verschiedenen Kirchspielen war folgendes: St. Petri 74 9 * ( . 3 z D . ) ö 3 8 7 —ᷣ 9 9 , ; ; . ; ö 3 74 dafür, 91 dagegen, St. Nicolai 83 dafür, 78 dagegen, St. isst bereite ., um aul sorm nr e fl ah 1 tie B ferde 2 9 . ö 2. die in den nächsten Tagen aus der Walachei erwartet werden. dagegen, St. Jacobi 192 dafür, 218 dagegen, in Summa 344 ' ö

dem französischen Ober⸗Kommando bei einem Schiffbauer 400 große Transportbarken hestellt, für die Transporte von Lebensmitteln und Futter längs der Küste. Das dritte türkische Kosaken⸗Regiment

Der im Hafen von Marseille am 6. April eingelaufene „Tage/ bringt Nachrichten aus Kon stantin opel vom 27. März, wonach feindliche Manifestationen gegen die Reformen in mehreren Städ— ten Klein-Asiens ausgebrochen sind. Zu Aidin sind Gewaltthätig⸗ keiten an Christen verübt, und man versichert, daß zu Jomid die englische Kavallerie den Aufruhr der Mufelmänner habe unterdrücken müssen. Eine furchtbare Erderschütterung habe 21 Dörfer und Städte auf der Insel Metelin zerstört. Die ausgewechselten Gefangenen sind in Konstantinopel angekommen und erzählen interessante Ein⸗

Lord Stratford von seinem Posten werde abberufen und durch Admiral Lyons ersetzt werden. Die Schiffe „Trident“, „Marengo“, „Jupiter“, „Jena“ und „Hercules“ sind zu Konstantinopel ange⸗ langt. Nachrichten aus Tunis, vom 28. März datirt, melden, daß der französische General Perigot aus Algerien in einer Sen⸗ dung bei dem Bey eingetroffen ist. Der Erbprinz des Bey berei⸗ tet sich vor, nach Paris zu reisen, wohin er mit einer Sendung an den Kaifer Napoleon beauftragt ist.

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