1856 / 87 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zwinge bis zur hannoverschen Gränze in der Richtung auf Gieboldhausen und Nordheim; unter

Nr. 4382. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 1856, betref- ; fen die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von

Traben nach Strotzbüsch; unter

4383, das Statut des Alt⸗Passarger Deichverbandes. Vom 19. März 1866; und unter

„A384. die Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Actiengefellschaft Bergwerksverein

Friedrich-Wilhelmshütte zu Mühlheim a. d. Ruhr.

Vom 1. April I856. Berlin, den 12. April 1856.

Debits-Cemtoir der Gesetz-Sammlung.

ZJustiz⸗ tin isterium.

tung seines Wohnsitzes in Suhl, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste. Bekanntmachung.

Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie— Gebäude 1856.

Indem die Königliche Akademie

ihrer Mitglieder. Der Rechtsanwalt Kobert zu Suhl ist auch zum Notar im

Depar tement des Appellationsgerichts zu Naumburg, mit Beibehal⸗ werden.

6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jeäes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen und bei Gegenstän⸗ den, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaf⸗— ten, Bildnissen u. s. w. den Inhalt der Darstellung auf der Rück⸗ seite des Bildes kurz anzugeben.

7 Anonyme Arbeiten, Copieen (mit Ausnahme der Zeichnun⸗ gen für den Kupferstich, aus der Ferne kommende Malereien und

Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mecha⸗

nische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand

einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademi⸗ schen Senats und der Akademie in einer Plenarversammlung zu

wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4,7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verantwortlich; erho⸗ bene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.

10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An⸗ frage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt

11) Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der Mitglieder

dieser Akademie, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hierselbst zu bezeichnen, welchem jede des fällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine andere Kunst-⸗-Ausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für die Ein⸗

rahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. haben die Einsender eben—

falls selbst zu sorgen.

12) Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder

erst nach dem 16. August k. J. hier eintreffende Gegenstände wer⸗ den keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Akademie wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.

der Künste die geehrten

Künstler des In- und Auslandes ergebenst einladet, sich bei der im kommenden Jahre von ihr zu veranstaltenden Kunst-Ausstellung

durch Einsendung ihrer Arbeiten zu betheiligen, erlaubt sie sich die von den Herren Einsendern von Kunstwerken für dieselbe zu beob⸗

achtenden Bedingungen hierdurch zu veröffentlichen.

1) Die Kunst-Ausstellung wird am 1. September 1856 er- öffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird

dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis

5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.

2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veran— lassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen,

was auch

dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der

Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die

Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

3) Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1. August 1856 bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dar⸗ gestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes in verschiedener Fassung sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen

ͤ

werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen be-

fin dlich sind.

4) Die Aufnahme der Anmeldungen in den gedruckten Aus- stellungs⸗Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die ange⸗

meldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.

5) Die Kunstwerke selbst müssen bis zum Sonnabend, den 16. August 1856, bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei

n, , . Verzeichnissen derselben, wovon das eine als mpfangs⸗Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Spater eintreffende Kunstwerke werden nur insofern be⸗ rücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. ‚Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden.

Berlin, den 15. Dezember 1856.

Königliche Akademie der Künste.

Dr. EC. H. Toelken, Geheimer Regierungs⸗Rath ꝛç, Secretair der Akademie.

Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

Krieg s-M ein isterium.

Die bei der Militair-Wittwen-Kasse unter den Nummern

5.913 ö. J . 564 . . vol. 9623. 9783. 10 052. 10 827. 11,709. 12,2756. 12,429 21 IIJ. 15. 9). 17,588. 17,572. 175702. 18,551. 19,198. 19,383. 21491. 22, 056. 22, 353. aufgenommenen Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihre rückständigen Beiträge und Wechselzinsen ungesäumt an die ge— nannte Kasse abzuführen, widrigenfalls dieselben ihre Ausschließung als Mitglieder der Anstalt zu gewärtigen haben.

Berlin, den 6. April 1856.

13,075. 13,339.

16,466.

13,129. 13.765.

,, 18,070. 18,084. 20,459. 20,530.

14,185.

17,ů344. 18.296. 20 767.

14,318. 17,491. 18,313. .

16.6535.

Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekenomie-Departement.

Tages Ordnung.

Fünfundzwanzigste Sitzung des Herrenhauses am Sonnabend, den 12. April, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts.

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2) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzsachen und für gewerbliche Angelegenheiten über den Handels- und Schiff— fahrks-Vertrag mit der mexikanischen Regierung.

3) Bericht der Gewerbe⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der für die älteren Landestheile geltenden Bestimmungen über die gewerblichen Unterstützungs⸗ Kassen in den hohenzollernschen Landen.

Bericht der Finanz-Kommission über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Errichtung des Salzverkaufs in den hohen⸗ zollernschen Landen.

Bericht der Zwölften Kommission über den Antrag des Ba— rons Senfft von Pilsach, betreffend die Verpflichtung der Besitzer von Eisenbahnen, Fabriken, Manufakturen und Actien- Unternehmungen für Bergbau und andere Gewerbe 6 Armenpflege in Bezug auf die bei ihnen beschäftigten rbeiter.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XV. Reuß, von Breslau.

leben, von Erxleben.

Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. April. Gazette“ enthält folgende Anzeige:

Die amtliche „London

Auswärtiges Amt, 8. April.

Es wird hiermit angezeigt, daß bis zur erfolgten Ratification des Friedens-Vertrages ein Waffenstillstand zu Wasser und zu Lande zwischen Hroßbritannien und seinen Bundesgenossen einerseits und Rußland an— dererseits abgeschlossen und in Folge dapbon der Befehl zur sofortigen Aufhebung der Blokade der muff? Häfen ertheilt worben ist.

Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner gestrigen Earl von Lucan fort.

(53sten) Sitzung die Berathung der rheinischen Gemeinde⸗Verfassung

fort. Das Gesetz wurde größtentheils nach den Regierungs- und Kom nehme keinen Anstand zu behaupten, daß ein für seinen Verfasser schmachvollerer Artikel niemals in irgend einem Blatte erschienen ist, und wenn die „Times“ sich geberdet, als leite sie die öffentliche Presse Englands und die Engländer, so muß ich erklären, daß es den und stets der christlichen Lehre zugethan sein. Nach einem ö K der ich icht ichen tog hen fägken

ch Hährert ber gesteten s ig hängelt Gemeinderath ausgehen; ein Amendement des Abgeordneten Heise s sich während ver gzstrigen. Sitzung rernehmlich kanzlts wa

missionsvorschlägen angenommen; von den zahlreich eingebrachten Ab⸗ änderungs⸗-Vorschlägen des Abgeordneten von Auerswald erhielten nur einige unwesentliche die Zustimmung des Hauses. Nur beim 8. 72 erhob sich eine längere Debatte. Nach der Regierungs-Vorlage sollte nämlich der Gemeinde⸗Vorsteher von der Regierung ernannt wer—

Amendement des Abgeordneten von Auerswald sollte die Wahl vom

wollte die Beibehaltung der Regierungsvorlage im Ganzen mit Ausnahme der ausdrücklichen Bestimmung, daß der Vorsteher sich

Amendement wollte. Bei namentlicher Abstimmung wurde das

Amendement von Auerswald mit 109 gegen 175 Stimmen abge⸗ schaften und Fähigkeiten der vielen zu Spithead versammelten Schiffe

ĩ 55 n Bauart zu erproben. Heute sind mehrere für die nächste Ufuer art zu erprobe

lehnt, das des Abgeordneten Heise sodann angenommen.

Hamburg, 19. April. Versammlung erbgesessener Bürgerschaft bestimmte Sengts-⸗— Anträge veröffentlicht worden, darunter ein Antrag auf Mit⸗ genehmigung einer provisorischen Münz-Verordnung und deren Anwendung auch auf die Staatsschuld.

den jetzt vorhandenen Uebelständen nur durch Legalisirung des

welcher dem 35⸗Mk.-Fuße gleichkommt, abgeholfen werden könne,

wodurch es zugleich möglich wird, die bisher nach den. 34⸗Mk. Fuße ausgeprägten 8⸗ und 44 Schill. Stücke, welche nach ihrem Metall⸗ ungleichen Vertheilung und ihres inquisitorischen Charakters aus⸗

geuͤbt habe. . R. Peel fie im Jahre 1842 vorschlug, weil er damals keinen anderen

werkhe höchstens nur noch den Gehalt von nach dem 36 Mk. Fuße ausgeprägten Münzen haben, als und h der Hauptmünze, des Thalers, beizubehalten. (H. B. H.)

Sachsen. Meiningen, S8. April.

dabei die meisten Anträge des Ausschusses acceptirt. Der Ein⸗ und zwar mit der von dem Staatsministerium vorgeschlagenen Holztaxerhöhung genehmigt. Was den Ausgabe-⸗Etat betrifft, so wurden aus den disponiblen Kassebeständen der Landeskasse 14,500 Fl. für Herstellung einer Frohnveste in Saalfeld, 109000 Fl. zur Vermehrung der Poltzeimannschaft während des Baues der Werrabahn, 5050 Fl. zur Vornahme des Nivellements der pro⸗ jeUctirten Saalbahn und 34,5600 Fl. zur Beförderung des Wegbaues bewilligt. Bezüglich des Militair-Etats wurde die Bitte um

noch mehrere Schiffe zur Flotte stoßen. sich angelegen sein, Vorkehrungen zu treffen, um einer Anzahl hoch⸗ stehender Personen den bequemen Anblick der Revue zu erleichtern. Dem diplomatischen Corps wird die Dampf⸗-Nacht „Vivid“, den Mitgliedern des Oberhauses der Schraubendampfer „Transit“ und den Mitgliedern des Unterhauses der Schraubendampfer „Perseve⸗ rance“ und der Lichter „Porcupine“ zur Verfügung gestellt werden.

In der Motivirung,ů da g welche die Entwicklung der Münzverhältnisse seit dem Beginne des nen Pfd. stattfinde. Der Antrag wurde angenommen.

. C ; . S . ; ‚; en den, , O nn ,, lution: „Eine billige Vertheilung der Einkommen- und Vermögenssteuer

faktischen Zustandes, d. h. durch Annahme des 14 Thaler⸗Fußes, wird durch die Interessen des Landes geboten, namentlich in Bezug auf

? Der hiesige Landtag hat die Abstimmung über den Etat pro 1856s59 vorgenommen und Steuer seitdem fortbestanden. Nun sei zwar seines Erachtens eine Ver— mogenssteuer die beste . . ö

Etat (i633 052 Fl.) wurde nach der Regierungévorlage gwischen Einkommensteuer aber und Vermögenssteuer bestehe ein gewal= , bn. 3 ] . . Das gegenwärtige System sei ungerecht, uad dieser

Ungerechtigkeit lasse sich abhelfen. Pollard Urquhart unterstüͤtzte den

größte Sparsamkeit an die Staatsregierung gerichtet und die letztere außerdem noch ersucht, bei neuen Abschlüssen mit der Saline Sal⸗ gh özuf Ermäßigung des Kochsalzpreises Bedacht zu nehmen.

* g.

Sessen. Mainz, 9. April. Der neue Vice⸗Gouverneur dieser Bundesfestung, königlich preußische General-Lieutenant von Bo nin, ist gestern Abend hier eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 8. April. Im Verlauf der gestrigen Sitzung der ersten Kammer zog sich die Kommission über den Gesetzentwurf zum Vollzug des Bundesbeschlusses über den Miß⸗ brauch der Preßfreiheit in das Berathungszimmer zurück. Nach dem Wiedereintreten derselben berichtet Staatsrath v. Stengel Namens derselben: „Die zweite Kammer hat in Art. 3 einen modifizirenden Zusatz beigefügt, nach welchem die dort bezeichneten Preßvergehen, wenn sie gegen einen Bundesstaat verübt werden, milder beurtbeilt werden, als, wenn sie gegen das Großherzogthum gerichtet sind. Die Kommission hat keinen Anstand genommen, diesem Zusatz bei⸗ zutreten, und beantragt die Genehmigung desselben, so wie die An⸗ nahme dieses Gesetzentwurfs in der Fassung der zweiten Kammer.“ Dieser Zusatz wird hierauf genehmigt und der Gesetz-Entwurf

in der Fassung der zweiten Kammer einstimmig angenommen. (Karlsr. 3.)

Se. Excellenz der Staatsminister a. D., Graf von Al ven s- burtstag des Herzogs von Brabant wurde heute in üblicher Weise gefeiert. In den Kasernen wurden alle leichten Disciplinarstrafen

Abgereist: Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, erlassen.

Belgien. Brüssel, 9. April. Der einundzwanzigste Ge⸗

Großbritannien und Irland. London, 9. April.

Die auf den 16ten anberaumt gewesene große Flotten⸗Revue bei Portsmouth ist bis zum 22sten oder 23sten vertagt worden. Man erwartet, daß um jene Zeit die Ratificatlon des Friedens- Vertrages erfolgt sein wird, so daß dann die Revue zugleich als

Auch werden bis dahin

Feier dieses Ereignisses dienen würde. Die Admiralität läßt es

Der Krim-Ausschuß fuhr gestern mit Vernehmung des Bei Beginn der Verhandlungen erging

der edle Lord in bittere Klagen über einen ihn betreffenden Leitartikel der „Times“, von welchem er unter Anderm sagte: „Ich

Die Anklage gegen Lord Lucan, um welche

die, daß er die gewöhnlichsten Vorsichtsmaßregeln in Bezug auf

den Schutz der englischen Kavallerie -Pferde 6. das Klima ꝛc. . . säumt und dadurch die Kavallerie auf der Krim ruinirt habe. zur christlichen Kirche bekenne, welches letztere auch das erstere verab säumt und dadurch f h

wick? die Bemerkung, daß es wünschenswerth sein würde, wenn man die

In der gestrigen Oberhaus-⸗sSitzung macht der Earl von Hard⸗ bevorstehende Flotten-Revue bei Portsmouth dazu benutzte, die Eigen⸗

So sei es z. B. wünschenswerth, fich dar⸗ über zu bergewissern, ob die neuen Kanonenboote mit ihrer gegenwärtigen

Armirung einer hochgehenden See wirklich Trotz zu bieten bermöchten, woran er seinerseits zweifle. Der Marquis von Clanricarde beantragt die Vorlegung von Berichten über die Finanzlage Indiens, welche eine

ernste sei, da gegenwärtig ein jährliches Defizit von mehr als 2 Millio—

In der Umterhaus-⸗Sitzung beantragte Muntz folgende Reso⸗

den Grad, in welchem industrielles und professionelles Einkommen im Vergleich mit festem Vermögen besteuert wird. Der Antragsteller bemerkt, er sei alt genug, um fich der nachtheiligen Wirkungen zu er⸗ innern, welche die Einkommensteuer zur Zeit der Kriege vermöge ihrer

Trotzdem habe er sich für diese Steuer erklärt, als Sir

Ausweg erblickt habe, um den finanziellen Verlegenheiten zu entgehen. Doch han diese, ihrer ursprünglichen Absicht nach nur probisorische

Andrag. Der Schatzkanzler bemerkte: es sei unmöglich, die Wichtigkeit der i ge zu e , da es sich dabei um nichts Geringeres, als den Sturz der seit den Tagen Pitts befolgten Politik handle. Der Antragsteller habe sich mit Aufstellung eines allgemeinen Prinzips begnügt. Dieses Prinzip laufe dem Lehrsatze Adam Smith's zu⸗ wider daß die Höhe der Besteuerung ee er nach dem Vermögen, sondern nach dem Einkommen richten müsse. Die Ansicht, daß sich alles