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es verabsäumt hatten, die Vorschriften des Staats ⸗Ministerial⸗
Beschlusses vom 30. April 1838 zu befolgen, wonach dem Invaliden das Penstons⸗Quittungsbuch abgenommen und dieses der zahlen⸗ den Kasse zugefertigt, gleichzeitig auch der betreffenden Regierung von der erfolgten Änstellung oder der Beschäftigung des Invaliden, so wie von dem ihm bewilligten Civil-Diensteinkommen, behufs Sistirung der Penssonszahlung Nachricht ertheilt werden soll.
Der Justiz-Minister nimmt hieraus Veranlassung, den Gerichts⸗ Behörden die sorgfältige Befolgung der Vorschriften des Staats⸗ Ministerial⸗Beschluüsses vom 30. April 1838 und der damit in Ver⸗ bindung stehenden Bestimmungen des Staats⸗Ministerial⸗Beschlusses vom 36. Mai 1844 in Erinnerung zu bringen.
Berlin, den 3. April 1856.
Der Justiz-Minister. Simons.
An sämmtliche Gerichts-Behörden.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung
Zweck dem Befuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt er⸗
ꝛ ingang unter dem Verbindungsbau zwischen bei- solgt durch den Eingang 9 zwisch 29. Regts., zum Pr. Lieut., Mohrhagen, Vice-Feldwebel vom 2. Bat.
26. Regts.,, Rehberg, Oberfeuerwerker vom 3. Bat. 29. Regts.,
den Museen. 7 Berlin, den 4. April 1856. . Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums.
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 11. d. M. wird das durch die Verfügungen vom 20. März, 10. Juni 18654 und 10. März 1855 angeordnete Verbot der Durchfuhr, beziehungs⸗ ee, Ausfuhr von Waffen und Kriegs-Munition hierdurch auf— gehoben.
Berlin, den 12. April 1856.
Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.
Kriegs⸗Meinisteri um. Verfügung vom 3. April 1856 — betreffend einen Auszug aus dem Leitfaden zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des gezogenen Infanterte-Gewehrszz zur Instruction
für Unteroffiziere und Soldaten.
Um dem mehrseitig angeregten Bedürfniß zu entsprechen, ist ein Auszug aus dem Leitfaten zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des gezogenen Infanterie—
IN Gewehrs 35 zur Instruction für Unteroffiziere und Soldaten an—
geordnet und der hiesigen Deckerschen Geheimen Oberhof— buchdruckerei in Verlag gegeben worden, welche das Exemplar mit Umschlag für 25 Sgr., je 15 Exemplare aber zu 1 Rthlr., geheftet direkt zu liefern sich verpflichtet hat.
Den Ankauf der für den dienstlichen Gebrauch benöthigten Exemplare haben die betreffenden Truppentheile aus den bereitesten Mitteln (inclusive der des Waffen-Reparaturgelder-Fonds) zu be⸗ wirken und ihren Bedarf der genannten Verlagshandlung baldigst zu bezeichnen, damit diese die Auflage darnach bemessen kann.
Bei derselben Verlagshandlung sind auch noch eine Anzahl Exemplare des vollständigen Leitfadens zum Unterricht in der Kenntniß ꝛc. des gezogenen Infanterie⸗Gewehrs vorräthig.
Berlin, den 3. April 1856.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Krtegs-Departement. Wasserschleben. Blume.
Berlin, 12. April. Se. Majestät der König haben Aller—
7 geruht: dem Konsul Therem in in Jassy, dem Konsulats⸗ eeretair Blücher in Galacz und dem Vice⸗Kanzler bei der
Gesandtschaft in Konstantinopel, Hr. Blau, die Erlaubniß zur
Anlegung des von des Sultans Majestät ihnen verliehenen Med
schidse⸗Ordens vierter Klasse zu ertheilen.
Per sonal - Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. April.
v. Brause, Major à la suite des 3. Artill. Regts. und Comman— deur des Trains vom III. Armee-Corps, ins 2. Artill. Regt. versetzt. Colomier, Major und Artill.-Offizier vom Platz in Danzig, unter Führung à la suite des 3. Artillerie⸗Negiments, zum Commandeur des Trains vom III. Armee-Corps. Witt, Hauptm. vom 3. Artillerie— Regiment und Adjutant der 4. Artillerie- Inspection, unter Beförde⸗ rung zum überzähligen Major, zum Artillerie-Offizier vom Platz in Danzig, v. Loebell, Hauptm. à la spite des 6. Artill. Regts. unter Belassung in diesem Verhältniß, von seiner Stellung als erster
Lehrer in der Artillerie bei der vereinigten Artillerie! und Ingenieur—
Schule entbunden und zum etatsmäßigen Mitgliede der Artillerie-Prü— fungs-Kommission, Michaelis, Hauptm. vom 1. Artill,. Regt., unter Führung à la suite, desselben, zum ersten Lehrer in der Artillerie bei der
vereinigten Artillerie! und Ingenieur-Schule ernannt, v. Holleufer, Hauptm. vom 2. Artill. Regt., unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant der Inspection der Artillerie⸗ Werkstätten, ins 1. Artill. Regt. versetzt, Kähne, Pr. 8e zum Hauptm.R, bv. Gayl, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. Grieß, Pr. Lt. vom 3. Artill. Regt, zum Hauptm.,, Moeves, Sec. Ft. von dems. Regt.,, zum Pr. Lt., Gr. b. Pfeil, Pr. Lt. vom 6. Artill.
ö ; ö . —. H . J. BI ; j ; S . ö 9 ; 8 ö Die Räume des neuen Königlichen Mufeums werden vom Regt, zum Hauptmann, Bloch v. Blottnitz, Sec. Lt. von dems. Reg
13ten d. M. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von 11 bis 2UÜhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zum wehlthätigen
zum Pr. Lt. befördert. Lenz, Sec. Liäut. vom 35., ins 18. Inf. Regt. bersetzt. Bei de, ae ,
Den 1. April. v. Kloschinsky, Ser. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 1. Bats.
zu Sec. Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb., Bräuer, Artillerie⸗Wacht⸗
meister a. D., Fiebig, Unteroff. von der Artill. des 1. Bats. 10. Regts. zu Sec. Lts. beim Train 1. Aufgeb. dieses Bataillons befördert. Frhr. b, Romberg, Pr. Lt. a. D., zuletzt in der Kavallerie des 2. Bats. 24. Regts., früher im 11. Hus. Regt., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments, anstatt der Uniform des 3. Landw. Hus. Regts, ertheilt.
Ab schiedsbewilligungen ze. , Gebauer, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feldjäger-Corps, mit Pension der Abschied bewilligt. Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: e Kunze, überzähl. Intend. Secretair bei der Militair-Intend. des
II. Armee-Corps, die nächgesuchte Entlassung aus dem Milit.Intendan— turdienst ertheilt. Goldacker, Sekretariats -Assistent bei der Militair—
Intend. des IV. Armee⸗Corps, zum überzaͤhligen Intendantur-Secretair
krnannt. Höler, Sekretariats-Assistent von der Milit.Intendantur des
J., zu der des II. Armee-⸗Corps, Borsutzky, Sekretariats-Asfistent von
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der Militair-Intendant. des VI., zu der des J. Armee-Corps versetzt.
nt Vom 15. April d. J. treten im Bezirke der Ober⸗-Post-Direction zu Frankfurt a. O. nachstehende Cours-Veränderungen ein. ; Es werden aufgehoben: Die Personenposten zwischen Frankfurt und Posen, die Personenpost
zwischen Cüstrin und Kriescht und die Botenpost zwischen Sonnenburg
und Drossen. Dagegen werden neu eingerichtet: 1) eine täglich zweimalige Personenpost zwischen Frankfurt a. O. und Schwerin, welche t aus Frankfurt a. O. über Drossen, Kriescht und Waldow— strenk abgeht um 1 Uhr Mittags und 10 Uhr Abends; in Schwerin eintrifft 9 Uhr 35 Minuten Abends und 6 Uhr 45 Minuten früh (Anschluß nach Posen), aus n n erin abgeht, nach dem Eintreffen der Posten aus Posen,. um 10 Uhr 30 Minuten Vormittags und 8 Uhr 25 Minuten Abends; in Frankfurt eintrifft 7 Uhr 5 Min. Abends und 5 Uhr früh; 2) eine tägliche Personenpost zwischen Drossen und Zielenzig, welche aus Drossen abgeht um 4 Uhr 30 Min, Nachm. in Zielenzig eintrifft um 7 Uhr 18 Min. Abends, von Zielenzig abgeht um 1 Uhr 39 Min. Nachm,. in Srossen eintrifft um 3 Uhr 45 Min. Nachm. und in letzterem Orte im engen Anschlusse an die zwischen Frank— furt und Schwerin courfirenden Posten steht, 3) eine täglich zweimalige Personenpost— zwischen Küstrin und Kriesch mit folgendem Gange: — aus Küstrin 10 Uhr Vormittags und 11 Uhr Abends, in Kriescht 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags und 2 Uhr 20 Mi⸗ nuten früh, zum Anschluß an die Personenposten nach Schwerin resp. Frankfurt a. O., aus Kriescht 4 Uhr früh und 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags, nach Ankunft der Posten aus Schwerin resp. Frankfurt a. O. in Küstrin 7 Uhr 20 Minuten früh und 5 aß! 55 Minuten
Nachmittags.
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Endlich wird die Personenpost zwischen Drossen und Meseritz zur Erzielung eines genauen Anschlusses an die Frankfurt⸗Schweriner off? in der Ärt regulirt, daß dieselbe aus Drossen 25 Uhr früh abgeht, in Meseritzg Uhr 40 Minuten früh eintrifft, aus Meseriß um 67 Uhr Abends zurückgeht, in Drossen 15 Uhr früh wieder eintrifft. Frankfurt a. d. O., den 10. April 1856. Der Ober⸗Post⸗Direktor. Schroeder.
Nichtamtliches. Preußen. Potsdam, 12. April.
arbeiteten Vormlttag mit dem Minister des Königlichen Hauses und verschiedenen anderen Personen. Allerhöchstdieselben werden Sich heute mit der 2 Uhr Eisenbahnfahrt nach Berlin resp. Charlotten— burg zurückbegeben.
Berlin? 12. April. In der gestrigen (54sten) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die Berathung der rheini⸗-⸗ Die Regierungsvorlage
schen Gemeinde-Ordnung port. ᷣ wurde überall mit Ausnahme eines unwesentlichen vom Abg.
von Auerswald eingebrachten Amendements angenommen. Die
Berathung gedieh bis zum 8. 92. der Gemeinde⸗Verfassung.
Hamburg, 10. April. In der gestrigen Sitzung des Sechs⸗⸗
sich darüber zu äußern, ob sie, nachdem inzwischen der
sich noch Entschließung vorbehalten.
zuletzt dahin gerichtet waren, den am 15. Juli 1851 zu Gotha wegen Uebernahme Auszuweisender abgeschlosenen Vertrag auf Grund des Artikels 64 der wiener Schluß⸗Akte zu einer Verein⸗ barung unter sämmtlichen Bundesgliedern zu erheben; diesem Vertrage war auch, in Folge der ergangenen Einladung, nach und nach der größte Theil der zuerst außerhalb desselben gestan⸗ denen Bundesregierungen beigetreten, und nur wenige hatten i . Nach Antrag wurde demnach beschlossen: „die betreffenden Regierungen 1. ersuchen,
ertrag vom
15. Juli 18651, die Uebernahme Auszuweifender oder Heimakhloser betreffend, im Juli 1854 einer Revision unterworfen ist, und .
Se. Majestät der
König trafen gestern früh im Königlichen Schlosse hier ein und demselben⸗; inwieweit über Ansässigmachung bereits gemeinsame Grundsätze be⸗
liche übrigen Bundesstaaten beigetreten sind, sich auch ihrerseits demselben anzuschließen geneigt nr. Um dagegen ö .
stehen, wurde beschlossen;: „das Ersuchen an die Regierungen zu richten, über die in ihren Ländern geltenden gesetzlichen und ver⸗ ordnungsmäßigen Bestimmungen über Ansässigmachung, beziehungs⸗
ziger-Kollegiums kam der Bericht der Budget-Kommission zur Ab⸗ rechnung über den Staatshaushalt von 1854 zur Vorlage.
Das Resultat des Jahres ist, abgesehen von den transitirenden 9 ö ̃ . a krisis ist nun wieder definitiv gelöst. Der Herr Kultminister Frei⸗
Einnahmen, eine Einnahme von 7,079,900 Mk. und eine Ausgabe
von 6,933,963 Mk. Beide haben sowohl den Budget-Anschlag, als
das Resultat des Jahres 1853 bedeutend überschritten. Vergleich der Einnahmen und der Ausgaben von 1854 ergiebt sich ein Ueberschuß der ersteren über die letztere von 146,000 Mk. und wurde dieser Ueberschuß zur Bestreitung der in 1855 zufolge der
angeordneten Kriegsbereilschaft des hamburgischen Bundeskontin⸗ lesung der Akten im Prozeß Degiorgi beendigt. Gestern haben
gents erforderlichen Mehrverwendung überwiesen. (H. R.) Neuß. Gera, 9. April. Auf Anordnung Sr. Durchlaucht
Aus dem
,,, . 6 Gemeinde, deren Vorbedin⸗ gungen und Wirkungen möglichst übersichtlich geo itthe , Sy glichs sichtlich geordnete Mittheilung „Baiern. München, 9. April, Die Kammer der Reichs— räthe hat der Abgeordnetenkammer bezüglich der vorgestern mitge— theilten zwischen beiden Kammern noch bestandenen Differenzen über den Entwurf, „die Einkommensteuer betreffend,“ in ihrer heu⸗ tigen Sitzung nachgegeben und ist somit über das ganze Gesetz Ge— sammtbeschluß erzielt. Württemberg. Stuttgart, 10. April. Unsere Minister⸗
herr von Wächter-Spüittler ist zum Justiz-Minister, und der Abgeordnete der Stadt Ludwigsburg und Vice-Präsident der
Zweiten Kammer, Ober-Studienrath Rümelin, unter Beförde— rung zum Staatsrath, zum Chef des Departements für das
des regierenden Fürsten soll von Michaelis d. J. ab, an Sonntagen in Fabriken und Werkstätten ohne alle Ausnahme nicht mehr gear⸗ beitet werden, weil sich herausgestellt habe, daß die christliche Sonn⸗
tagsfeter neben Arbeiten an Sonntagen der Nichtachtung verfallen sei. (Ger. Ztg.)
Hessen. Mainz, 10. April. Heute Morgen und zur Auf⸗ wartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, Gouverneur der Bundesfestung Mainz, der neue Vice⸗Gouverneur,
General-Lieutenant von Bonin, und der Major Neuland nach verfügt? wird,?“ „daß bis auf
340 . ge. n s ) . 2 ar S if 5 Nächsten Sonntag wird die Gesammtbesatzung Ihrer Majestät gehörigen Schiffe nach russischen Häfen auslaufen dürfen,
Koblenz gereist. unserer Stadt in großer Parade dem nunmehrigen Vice ⸗Gouver⸗
Kirchen und Schulwesen ernannt worden. Schweiz. Bern, 8. April. Vorgestern wurde die Ver⸗
ö. Vorträge begonnen. Die Verhandlungen werden etwa 12 Tage auern. Großbritannien und Frland. London, 10. April. Die „London Gazette“ veröffentlicht folgende zwei Decrete: Buckingham Palace, 9. April 1856 Da ein Friedens- und Freundschafts-Vertrag zwischen Ihrer
Majestät und ihren Verbündeten einerseits und dem Kaiser von
Rußland andererseits abgeschlossen worden ist, so befiehlt Ihre
Masjestät heute, auf den Vorschlag ihres gebeimen Rathes, daß
der Geheimeraths⸗Befehl vom 29. März 1854, durch welchen Weiteres keine einem Unterthan
und daß alle russischen Schiffe, die sich in irgend einem Hafen oder auf
neur von dem K. K. oͤsterreichischen FMX. von Paumgartten, Festungs-Kommandanten von Mainz, vorgeführt werden. (Fr. Bl.)
Frankfurt, 9. April. In der Bundestags-Sitzung
Betreff ihrer Eisenbahnen und deren Benutzung zu militairischen Zwecken überreicht, von dem Gesandten der freien Städte eine Mittheilung über den Stand der hambur⸗—
gischen Verfassungsfrage, von dem Militair-Auesschusse An⸗ zeige über den Verkauf eines zum Festungseigenthum in Mainz vom 18. Februgr 1854, so wie laut berschiedener späͤter erlassener gehörigen, zu militairischen Zwecken entbehrlich gewordenen Bau- Geheimeraths-Befehle gegenwärtig beftehen den Verbote in Bezug auf die platzes gemacht. — Sofort wurde von den betreffenden Ausschüssen Ausfuhr (aus dem Vereinigten Königreiche) oder Beförderung längs der
Bericht über zwei der von Baiern in der Sten diesjähwigen Sitzung
ordnungen erstattet. — Was zunächst die Organisation der Auswanderung anlangt, so wurde, in Anerkennung der
Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit dieses Vorschlags, hervor⸗
irgend einer Rhede innerhalb des Gebietes Ihrer Majestät befinden oder
in Zukunft daselbst betroffen werden, mit Embargo zu belegen und nebf
Mannschaften und Effekten festzuhalten sind“, so wie alle den Handel
vom 3. d. M. wurden von den Gesandten von Württemberg und mit Rußland verbietenden Theile anderer Geheimeraths-Befehle hiermit Mecklenburg in Gemäßheit früherer Bundesbeschlüsse Notizen in für aufgehoben und außer Kraft gesetzt gelten sollen.
Die sehr ehrenwerthen Lord-Kommissare des Königlichen Schatz⸗
amtes ꝛc. 2c. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen ertheilen.
. . Buckingham Palace, 9g. April. Ihre Majestät verfügt, daß die laut der königlichen Proclamation,
Küste, von Waffen, Munition, Pulver, Salpeter, Schwefel, Dampfmaschi⸗
. 2 ( 4 7 . dæs * v z 3 24 ö. a 2 2 8 ö. eingebrachten Vorschläge wegen verschiedener gemeinnütziger An= nen und Kesseln oder den einzelnen Bestandtheilen derselben, Blei, Soda
Nitrum, schwefelsaurer Pottasche, gewissen Arten Eisen und anderen in
der erwähnten Preclamation und den erwähnten Geheimeraths-Befehlen erwähnten Gegenstände mit diesem Augenblicke außer Kraft treten sollen.
gehoben, wie hierdurch in gleichem Maße das Interesse des Mutterlandes, als das der Auswanderer gewahrt und gefördert werden solle; ersteres durch Erhaltung der Nationalität und ihrer Verbindung mit Deutschland, letzteres, indem die Aus-
wanderung in günstige Gegenden geleitet und auch dort den Aus . zur Feier des Friedens⸗Abschlusses ein großes Fest im Hyde⸗Park
wanderern noch Fürsorge zugewendet werde, zunächst aber bean⸗
tragt und von der Bundesversammlung beschlossen: „Die
Regierungen um Mittheilung der in den einzelnen Bundesstaaten
geltenden Gesetze und Verordnungen über Auswanderung zu er-
suchen, und diese Mittheilungen dem Ausschusse mit dem Auftrage zu überweisen, eine Zusammenstellung ihres Inhalts unter gutacht— licher Aeußerung über die etwa zu ergreifenden gemeinschaftlichen Maßregeln vorzulegen.“ Was sodann den weiteren Vorschlag auf Ausgleichung der in den Gesetzgebungen der einzelnen Bundes⸗ staaten in Beziehung auf Ansässigmachung und Heim aths⸗ verhältnisse bestehenden Verschiedenheiten betrifft, so wurden beide Gegenstände, ungeachtet ihres inneren Zusammenhangs, in Ter Verhandlung getrennt gehalten, da zur Feststellung allgemeiner Bestimmungen über die Heimathsangehörigkeit bereits früher Ver⸗ handlungen in der Bundesversammlung stattgefunden, und diese
Die sehr ehrenwerthen Lord-Kommisare des königlichen Schatzes c. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen ertheilen.
In einer Sitzung des geheimen Rathes leistete gestern der Earl von Ellesmere den Eid als Statthalter der Grafschaft Lan—
caster. Dem „Morning Advertiser“ zufolge beabsichtigt die Regierung,
zu veranstalten. Es soll bei dieser Gelegenheit ein glänzendes Feuer⸗ werk abgebrannt werden.
Die Lord-Kommissare des Schatzes zeigen an, daß, da sich im
verflossenen Finanzjahre kein Ueberschuß der Staats⸗Einnahmen über die Ausgaben herausgestellt hat, in diesem Jahre keine Geld— summe zur Tilgung der Staatsschuld verwandt werden wirh— Mikner Gibson beantragte in der gestrigen Unterhaus⸗-Sitzung die zweite Lesung der Bill, welche die Aufhebung des Abjurations⸗ Eid'es bezweckt. Durch die veränderten Zeitumstände, bemerkt er, sei dieser Eid Üüberfluͤssig geworden; ein jeder Eid aber müsse den Anforde⸗ rungen des Augenblicks, denen er seinen Ursprung verdanke, angemessen sein, und ein unnützer Eid sei ein Frevel gegen die Religion. Seine Bill habe viele Aehnlichkeit mit der von Lord Lyndhurst im Oberhause ein⸗ gebrachten. Die Umstände, durch welche der Abjurations-Eid nothwendig
dder wünschenswerth geworden, seien nicht mehr vorhanden, und er
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