694
19,528. 19,677. 19,882. 19, 23. 19, 927. 20, 272. . . 21,128. 21,1443. 21,275. zi, 365. 21,422. 2Alislg. zii. TWh. 23499. 23,171. 2,587. 27, Gz. Tab. 23 lo. 25.145. z5165. 25, p15. 24,113. 24,177. 2396. 2416. 24,9458. 24,962. 265,235. 265, 2683. 25, 4. ö 58. B37. 26,2063. 6,325. 26,745. 26,577. 27, O35. rss. 27334. 27,535. 27 45. 27,699. 277531. 27, o.
Serie Il. 139 Stück à2 623 Rthlr.
322. 570. 639. 653. 732. 845. 1051. 1290. 1445. 2451. 25559. 2634. 25915. 2975. 2974. 2977. 3134. 3513. 3635. 33875. 3955. 4114. 1245. 43565. 4462. 4558. 1602. 4742. 1772. 1453535. 5098. 5128. 5140. 5115. 5501. 3675. 5900. 535. 6034. 6757. 6970. 7368. 78537. 75927. S684. S266. 8406. 8738. 9486. 9657. 9680. M07. 9837. 9881. 9893. 9997. 10,261. 10,546. 10, 581. 160,674. 10,728. 105767. 10, 94. 11,677. Ui, 118. 11,146. 11,297. 11,332. 11,8253. 12,6034. 12654. 12.225. 12.2258. 12.413. 12,928. 12,70. 12.914. 17925. 133256. 15,5377. 13,517. 13,521. 13,5385. 13,875. 135358. 146002. 14,093. 14,225. 14,121. 14,758. 14.8535. 148906. 15.085. 15.595. 1557395. 15.320. 15,925. 16,634. 16,726. 16,721. 17172. 173361. 1735305. 17,3656. 17.1584. 17522. 17,553. 17591. 17,809. 17.5331. 17,910. 18,126. 18312. 18,657. 18,723. 18,756. 18525. 18982. 19.07. 19,135. 195459. 19619. 19.563. 19,736. 19,357. 198584. 26 016. 26 376. 26531. 2657153. 20,515. 21,6650. 21,251. 21574. 21,566. 21751. 21,315. 21,947. 21, 94g.
Berlin, am 15. April 1856. b.
n ß
der nur aus der im Jahre 1855 stattgehabten 6ten
Verloosung noch rückständigen Niederschlesisch⸗
Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Actien Serie I. und II.
Serie l. 1 100 Rthlr.
Nr. 550. 1094. 2733. 5105. 5806. 5965. 6019. 8303. 10451. 10,587. 11,214. 1257536. 13,127. 153, 637. 14,294. 14.7764. 14, 814. 14,942. 17,052. 17,8109. 18918. 18724. 19,9160. 20 965. 21,515. 22,765. 23,406. 27348. 273570.
Serie II. à 627 Rthlr.
Nr. 351. 432. 1098. 2870. 3662. 4570. 4571. 8896. 9050. 9986. 10.295. 11,799. 18, 167. 21,394.
Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 9te Infanterte⸗Brigade, von Bequignolles, nach Prenzlau.
Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 16. April. Ihre
Majestäten der König und die Königin wohnten heute Vormittag dem vom Hofprediger Dr. von Hengstenberg gehaltenen
Gottesdienste in der hiesigen Schloß-Kapelle bei. Später arbeite—⸗ ten Se. Majestät mit dem Minister von der Heydt.
Berlin, 17. April. In der (26sten) Sitzung des Herrenhau— ses am 15. April stand auf der Tagesordnung der Bericht über den Antrag des Grafen Itzenplitz, betreffend die Erhebung eines Einzugsgeldes in Landgemeinden. Die Kommis— ston hatte sich dem Antrage angeschlossen und folgenden Gesetz⸗ entwurf zur Annahme empfohlen:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von reußen ꝛc. 1c., verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des. andtages der Monarchie, was folgt: S§. 1. Durch Gemeindebeschluß
kann die Erhebung eines Einzugsgeldes in Landgemeinden angeordnet
und bon dessen Enkrichtung die Rieberlassung in der Gemeinde (5. 4 des
Hesetzes vom 31. Dezember 1842, Nr. 317) abhängig gemacht werden. §. 2. Alle derartigen Beschlüfsse der Gemeinde⸗Verfammlung bedürfen 3 ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Regierung, namentlaͤch auch in n. die Höhe des zu bewilligenden n, . ö. 3. Vor⸗ ehende Bestimmungen finden auch auf biejenigen Gutsbezirke Anwen-
ung, in denen sich außer dem Guts besitzer noch andere Grundeigenthümer
befinden.
Bei der Debatte erklärte der Regierungs⸗-Kommissarius, daß die Regierung zwar noch mit den Erwägungen über das Prinzip be⸗ schäftigt sei, sich aber dem Antrage nicht widersetzen wolle. Das Haus genehmigte den k mit einigen Amendements, nach welchen das Gesetz nur auf die sechs östlichen Provinzen Anwendung finden, Beamte und Geistliche, welche dienstlich versetzt werden, davon nicht betroffen werden und die Genehmigung der Re⸗ gierung auch hinsichtlich des Bedürfnisses erforderlich sein soll. — Der folgende Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht über die Anträge der Herren von Ploetz, von Below und Dr. Stahl, auf Vorlegung eines Gesetz-Entwurfes, wegen Stif— tung von Familien- Fideikommissen aus Grundvermögen, im Interesse der Erhaltung und Befestigung des Grundbesitzes, und des Herrn Grafen von Itzenplitz, auf Vorlegung eines Gesetz⸗Entwurfes, wegen Feststellung ermäßigter Annahme⸗Taxen für die in Erbgang kommenden Bauergüter. Die Kommission war den Anträgen beigetreten. Bei der sich hierüber erhebenden Debatte stellte Herr v. WalLdow-Steinhöfel den Antrag, das gesammte Material der Königlichen Staatsregierung mit der dringenden Em— pfehlung zu überreichen, dasselbe bei Ausarbeitung der Gesetz— Entwürfe geneigtest berückichtigen zu wollen. Derselbe wurde angenommen.
— Das Abgeordneten-Haus nahm in seiner (57sten) Sitzung am 15. April den Gesetz-Eniwurf, betreffend die Gemeinde ⸗⸗Verfassung in der Rheinprovinz, schließlich mit 169 gegen 97 Stimmen an. Bevor das Haus zur Berathung eines Gesetzes, betreffend eine Eisen bahn von Kreuz über Lands
berg, Küstrin nach Frankfurt a. d. O., und von Saarbrück
nach Trier und Luxemburg, so wie des Gesetzes, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage ⸗-Kapital einer Eisenbahn von Stargard nach Cöslin, und von Hagen nach Siegen, überging, stellte der Abgeordnete von Patow den Antrag, die Berathung über diese Gesetz-Entwürfe oder doch über das Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz bis Frankfurt und von Saarbrücken nach Trier und Luxemburg, so lange auszusetzen, bis über die Verwendung des aus der Anleihe von 30 Millionen noch übrigen Fonds Beschluß gefaßt worden sei. Der Kriegsminister erklärte, daß Se. Majestät der König am 14. d. M. die sofortige Sistirung aller auf eine erhöhte Kriegsbereitschaft ergriffenen Maßregeln anzubefehlen geruht haben; über die Verwendung des Restes der Anleihe schwebten die Ver— handlungen noch beim Staats-Ministerium. Der prinzipielle An⸗ trag des Abgeordneten von Patow wurde abgelehnt, da— gegen der eventuelle Antrag fast einstimmig angenommen. Die Versammlung schritt deshalb sofort zur Beräathung des Ge— setzes, die Zinsgarantie für die hinterpommersche Eisenbahn be— treffend. Die Kommission empfahl 1) die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage-Kapital einer Eisenbahn von Stargard über Belgard nach Cöslin, mit einer Zweigbahn nach Colberg zur, Annahme, indem sie vorschlug: 2) zugleich die Erwartung auszu— sprechen, daß die Fortführung der hinterpommerschen Eisen— bahn durch den Ausbau der Strecke von Cöslin und Stolp in der Richtung auf Danzig baldmöglichst in Angriff genommen werde. Der erste Antrag wurde angenommen, der letztgenannte da— gegen abgelehnt. Es folgte der Bericht über das Gesetz, die Be— willigung einer Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisen— bahn von Hagen nach Siegen betreffend. Das Gesetz wurde nach dem Vorschlage der Kommission von der Versammlung ange— nommen.
Hechingen, 13. April. In diesen Tagen hat das groß—
artige Bauwesen auf der Burg Hohenzollern wieder seinen Anfang
genommen.
Hannover, 15. April. Von des Königs Majestät ist Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg der St. Georgs-Orden verliehen worden. (Hann. Ztg.)
Frankfurt, 13. April. In der Bundestags-Sitzung vom 19. 1. M. kam zunächst die Anzeige, daß Se. Majestät der König von Hannover allerhöchstdero bisherigen Gesandten, Staats— minister Grafen von Kielmansegge, abzuberufen und an dessen Stelle den Legationsrath von Heimbruch zum Bundestags—
Gesandten zu ernennen geruht haben, welch letzterer, nachdem Tie
für ihn ausgefertigte Vollmacht vorgelegt worden war, sofort in der Versammlung seinen Sitz einnahm. . In Bezug auf den von den Erben der Freifrau von Röder, sowie der Freifrau von Lesch zu Dierspurg und des Freiherrn von Ritter zu Grünstein erhobenen Anspruch auf Zurückbezahlung von zwei an die vormalige unmittelbare freie Reichsritterschaft am Oberrheinstrome gegebenen Darlehen ist zwischen den Regierungen der Staaten, zu welchen die Bestandtheile des ehemaligen ober⸗ rheinischen Ritterkantons dermalen gehören, Einverständniß darüber nicht erzielt worden, welche von gedachten Regierungen, und zu welchem Antheile allenfalls jede derselben jenen Anspruch, gegenüber den Reklamanten, vor Gericht zu vertreten habe. Aus Anlaß der hierüber erstatteten Anzeige beschloß die e r ng zur weiteren Behandlung der Sache und eintretenden Falles zur Einleitung aus⸗
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trägalgerichtlichen Verfahrens einen besonderen Vermittlungsaus⸗
uß niederzusetzen. 3 s e. 3 herzoglichen und herzoglich sächsischen Gesandten wurden in Gemäßheit der vesfalls gefaßten Beschlüsse Notizen über
die Eisenbahnen und deren Benutzung zu militärischen Zwecken
übergeben. ö ergo nf Vortrag des betreffenden Ausschusses wurde sodann dem
auptmann der vormaligen schleswig⸗holsteinschen Armee von ernten, , , bis auf Weiteres ein jährlicher Bezug von 560 Fl. gewährt. Diese Bewilligung erfolgt in Gemäßheit der durch den Bundesbeschluß vom 6. April 1854 festgesetzten Grundsätze, und der Betrag derselben wurde nach Höhe der Pension bemessen, welche diesem invaliden Offiziere im Jahre 1861 von der Civilbehörde in
lstein zugebilligt worden war. Hauptmann von Fischer befand r Holstein zug g kanischen Kolonieen sieht gar nicht nach einer friedlichen Beilegung unseres Zwistes mit den Vereinigten Staaten aus.“ — Mit dem
sich seit 1853 bis zum vorigen Herbste nicht in Europa, und hatte daher nicht früher eine Fürsorge beansprucht.
Eine kleine außerordentliche Unterstützung wurde auf Antrag z in n t dessen Verbrecher ihrem gewöhnlichen Jurisdictions-Vezirke entzogen
des Ausschusses für das Kassen- und Rechnungswesen den hilfs⸗—
hedürfti isen des vor einigen Jahren verstorbenen Kanzlei pee ,, f gen Jah s ; vor den Central-Gerichtshof zu London gestellt werden können. Demgemäß soll auch der Prozeß des mehrerer Vergiftungen ange⸗ klagten William Palmer in der Hauptstadt verhandelt werden, und Palmer ist bereits aus dem Gefängnisse von Stafford nach
benstcheres Lazareth zu erbauen und die für diesen Zweck Newgate gebracht worden.
dieners Dern zugebilligt.
Endlich wurde auf Antrag der Militair-Kommission und des— falls von dem Ausschusse in Militair-Angelegenheiten erstatteten Vortrag beschlossen: in der Bundesfestung Luxemburg ein bom⸗
zunächst erforderlichen Geldmittel anzuweisen.
Baden. Karlsruhe, 15. April. Das Gesetz über die Todesstrafe ist publizirt worden. Sie wird durch Enthauptung vermittelst des Fallbeils) in umschlossenem Raume vollzogen, in Gegenwart der Beamten des Amtes, der Gerichtsärzte und 12
Urkundspersonen. Einem Geistlichen der Konfesston des Verurtheilten muß der Zutritt gestattet werden, außerdem dem Vertheidiger, den Verwandten und wer es sonst besonders verlangt, insoweit es der
Raum gestattet. Oesterreich. Wien, 15. April. Die heutige „Wien. Ztg.“
Audienz am 12ten d. Mts., in welcher der Kaiser die Mitglieder der Konferenz empfing.) In der ersteren heißt es u. A.: Diese unsterblicher Gedächtniß würdige Uebereinkunft (das Konkordat)
vom 18. und 23. April 1850 begonnen wurde. Der Zusammenhang zwischen
dem heil. Stuhle und der Kirche des Kaiser if llt. dem heil. Stuhle und der Kirche des Kaiserthums ist vollkommen bergestellt zugesagt, sondern nur die Auszahlung eines mehrmonatlichen Solbes ihre Anordnungen und erbauen sie durch Lehre und Ermabnung. Sie leiten als Entschädigung. Die Mannschaften sollen nach dem Cap
der guten Hoffnung, nach Canada oder nach Hause beför—
dert werden, je nach ihrer Wahl. In Betreff der Vertheilung
Ohne Hinderniß lenken die Bischöfe die ihnen anvertrauten Gemeinden durch
den Unterricht der katholischen Jugend in Allem, was den Glauben und die Reinheit des christlichen Wandels betrifft. Frei bilden sie die Kandi⸗ daten des geistlichen Standes zu würdigen Dienern Gottes und der Kirche heran. Ueber die kirchlichen Rechtsfragen entscheidet der kirchliche Richter
Die Ehe ist im ganzen Umfange des Kaiserthums der Kirche unterordnet, von deren n,, ö . J des neuen Bundes er⸗ hoben wurde. Die geistlichen Orden erfreuen sich vollkommener Freiheit, ; . 131 Alles, was zur Pollkommenheit des Ordenslebens gehört, nach . dem katholischen Priester⸗Seminar zu Maynooth den jährlichen ihrer Regel in Ausführung zu bringen. Es ist ausgesprochen, daß das 3 ,. Kirchengut unverletzlich und nach dem Kirchengesetze zu verwalten sei. ziehen. Der Antrag wurde schließlich, obwohl von Lord Pal!emer« Wo dasselbe unzulänglich ist, kömmt die Großmuth Ew. Majestät ihm zu Hülfe. Indem aber Ew. Majestät, verjährte Vorurtheile unter Sich er⸗
blickend, der Kirche zusprachen, was der Kirche gebührt, haben Allerhöchst⸗ dieselben bon der Höhe des Thrones herab eine Wahrheit verkündet, welche die Weis heit dieser Welt der Welt zum Verderben verläugnet hat. Der Bund zwischen Staat und Kirche ist die mächtigste Schutzwehr für alle wahren Güter der Menschheit; nur in dem christlichen Staate kann das vielbewegte Europa die Hoffnungen der Ewigkeit und die Woblthaten des irdischen Friedens vereinigt finden. ö
Die Kaiserliche Antwort lautet:
Durch die Vereinbarung, welche Ich mit dem heiligen Stuhle schloß, habe Ich eine Pflicht des Herrschers, wie des Christen erfüllt. Ich rechne es Mir zur Ehre an, Meinen Glauben und Meine Hoffnung auf Den, durch welchen die Könige herrschen, durch die That zu bekennen, und weiß sehr wohl, wie wirksam das Band der bürgerlichen Gesellschaft durch die Innigkeit der religiösen Ueberzeugung befestigt wird. Was Ich ver⸗ sprochen habe, werde Ich mit jener Treue erfüllen, welche dem Manne und dem Kaiser ziemnt. Aber solch ein Werk kann nur mit vereinten Kräften zu allseitiger Vollendung gebracht werden. Es wird an Ihnen sein, hochwürdigste Bischöfe, mit Mir und unter einander zusammenzu⸗ wirken, damit Glaube und fittliche Kraft in Unserer Mitte blühe und reiche Früchte des Heiles und Friedens bringe. Vertrauen Sie Mir, wie Ich Ihnen vertraue. Gott wird mit uns sein!
Belgien. Brüssel, 15. April. In der heutigen Sitzung der Repräsentanten-Kammer legte die Reglerung einen Gesetz⸗Ent⸗ wurf, betreffend die allgemeine Zählung der Bevölkerung Belgiens, vor. Diese Vorlage wird indirekt die Diskussion der Motion des Herrn Rogier wegen Vermehrung der Zahl der Ab— geordneten zur Folge haben, trotz der lebhaften Opposition, welche dieselbe von Seifen der klerikalen Presse findet.
Gestern wurde der letzte Abschnitt der direkten Eisenbahn von Prüssel nach Namur eröffnet, fo“ daß jetzt die ganze Bahn dem Verkehre übergeben ist. (Köln. 3)
Großbritannien und Irland. London, 14. April. Der „Press“ zufolge wird Lord Clarendon am nächsten Sonn- abend, 19. April, von Paris nach London zurückkehren. Laut
„Daily News“ wird das ottomanische Gebiet binnen sechs Monaten
von allen verbündeten Truppen geräumt sein. Es steht jetzt fest, daß die Kevue über die Flotte zu Spithead
am T23sten d. M. stattfinden soll. Die Königin wird um eilf Uhr Morgens von London aus in Gosport eintreffen.
— 15. April. Das „Morning Chronicle“ schreibt: „Am vorigen Sonnabend machte die Admiralität auf der Börse bekannt,
daß sie Schiffe zum Transporte von 458 Tonnen Pulver und Ku—
geln nach Quebec und von 232 Tonnen Pulver, Kugeln, Car⸗ touchen und Granaten nach Montreal brauche. Diese außer gewöhnliche Sendung von Kriegsmaterial nach unseren nordameri⸗
verflossenen Sonnabend ist ein neues Geseß in Kraft getreten, laut
und in Folge eines von der Queen's Bench erlassenen Befehles
Einem dieser Tage veröffentlichten Berichte über die Staats—
Einkünfte und Ausgaben während des am 31. März verflossenen
Jahres zufolge betrugen erstere 65,704, 490 Pfd., letztere 88,428, 345
Pfd., so daß sich ein Defizit von 22,723, Ss Pfd. herausstellt. Die Zölle lieferten einen Ertrag von 21,788,770 Pfd., die Accise
von 16,636,669 Pfd., die Stempelgebühren von 6,894,307 Pfd., die Einkommensteuer von 14,814, 7566 Pfd., das Postamt von 1,171,696 Pfd. und die Kronländereien von 281,515 Pfd. Die Zinsen und die Verwaltung der Staatsschulden verschlangen
BW, i 12, 824 Pfd., das 9j 1, Ge, ws bie Fiontz iz sßts s Pfd. und das Feldzeug⸗Amt 10, 411,53 d. giebt den lateinischen Text nebst deutscher Uebersetzung der Adresse vf ,,, ⸗ 7
der bischöflichen Konferenz an den Kaiser, so wie der Antwort, die Se. Majestät darauf zu ertheilen geruht (bei Gelegenheit einer
Auf das Versprechen, welches Lord Palmerston gestern Abend im Unterhause gegeben hat, in nächster Woche die auf die Werbungsgeschichte bezüglichen Dokumente dem Parlamente vorzu⸗ legen, hat Herr Baillie seine desfallsige Motion zurückgezogen.
— Abends. (pr. Telegr.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗
; hauses erkärte der Unter⸗ atssecretair im Kriegs⸗Ministerium hat zu beglücktem Ende geführt, was durch Ew. Majestät Verordnungen hauf . Unter. Staatsse gs ⸗ Minist J
Herr F. Peel, daß die Fremden-Legionen werden aufgelöst werden, sobald die Umstände es gestatten. Denselben seien keine Penstonen
englischer Medaillen an die französischen Truppen theilte Herr Pert mit, daß von je 1000 Franzosen die zehn würdigsten englische Me— daillen erhalten sollen.
Das Haus berieth alsdann den Antrag des Herrn Spooner,
Zuschuß, den es bisher aus der Staats⸗Kasse erhalten hat, zu ent⸗
ston bekämpft, mit 159 gegen 133 Stimmen angenommen. Frankreich. Paris, 14. April. Dem gesetzgebenden Körper wird nächstens ein Gesetz zugehen, das dem Kaiser das Recht übertragen soll, die als National-Belohnung an Wittwen hoher Beamten, Generale ꝛc., so wie die in Ausnahmefällen, wenn er außerordentliche Dienste belohnen zu müssen glaubt, an diese Beamten, Generale ꝛc. selbst zu verleihenden Pensionen persönlich
zuzuerkennen und den Betrag derselhen festzustellen. Der gesetz⸗ gebende Körper soll jedoch bei Votirung des Budgets diefe Bewilli⸗
gungen nachträglich zu genehmigen haben. — Als bestimmt verlautet, daß Marschall Vaillant, um nach zwei Jahren angestrengter Arbeit auszuruhen, das Kriegs-Ministerium an Marschall Randon ab⸗ gehen werde, als dessen Nachfolger in Algerien, falls er bis dahin völlig hergestellt ist, Marschall Bosquet bezeichnet wird, der auch die Expedition nach Kabylten befehligen würde. ö
— 15. April. Im „Moniteur“ wird auf die gänzliche Be⸗ deutungslosigkeit der von Spekulanten in Umlauf gesetzten soge⸗ nannten Denk⸗Medaillen der allgemeinen Ausstellung, auf denen die Namen von Ausstellern gravirt sind, mit dem Bemerken hin⸗ gewiesen, daß dieselben sich von den durch die Jury den Ausstellern zuerkannten Denkmünzen wesentlich unterscheiden und von keinen Diplomen begleitet sind. — Der Senat ist der vom gesetzgeben den Körper bereits genehmigten städtischen Wagensteuer sehr abgeneigt, da er darin eine Luxussteuer erblickt, die gewisse . hart bedrohe; eine Verwerfung des betreffenden Gesetzes ist jedoch von ihm nicht zu erwarten. — Der neue Akademiker, Herzog von Broglie, wurde vorgestern durch den Vorstand der Akademie dem Kaiser vorgestellt.
Spanien. Nach einem Schreiben aus Madrid vom 10. April hatte die städtische Behörde, in Folge der ihr vom Minister des Innern gegebenen befriedigenden Erläuterungen, sich zur Bei⸗
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