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von Mineralien macht, welche der Staat sich vorbehalten hat, oder zu deren Gewinnung es einer Verleihung, einer Konzession, oder
einer Crlaubniß der Behörde bedarf, wird mit Geldbuße bis 6
Thalern oder Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. weib g n rr, , 14 Geldbuße bis zu fünfhundert Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Monaten, wenn die mittelst der Anlagen gewonnenen Mineralten weggenommen sind.
§. 2.
Wer ohne Befugniß, jedoch ohne Errichtung bergbaulicher An- lagen, anstehende Mineralien, welche der Staat sich vorbehalten hat, oder zu deren Gewinnung es einer Verleihung, einer Kon⸗ zesston, oder einer Erlaubniß der Behörde bedarf, in der Absicht wegnimmt, dieselben sich zuzueignen, wird mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Wochen bestraft.
Der Versuch, die Theilnahme, die Hehlerei und die Begün⸗ stigung wird mit gleicher Strafe bestraft.
8. 53
Wer bei Benutzung seines Bergeigenthums fahrlässigerweise die Gränzen seines Grubenfeldes überschreitet, hat Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Wochen verwirkt.
Geschieht eine solche Ueberschreitung der Gränze vorsätzlich, so finden die in dem §. 1 angedrohten Strafen Anwendung.
§. 4.
; Die rechtswidrige Zueignung schon gewonnener Mineralien ist nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Diebstahl oder Unterschl agung zu fn far
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrtft und beigedruck tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 26. März 1866.
(L. S. Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. Simeon s. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.
Vtinistezium für Handel, Gewerbe nun? öffentliche Arheiten.
Bekanntmachung vom 17. April 1856 — betreffend Eröffnung der Dampfschifffahrt zwischen Stettin und Stockholm.
Nach einer Mittheilung der Königlich schwedischen Ober-Post— behörde ist anzunehmen, daß das Fahrwasser bei Stockholm in eini⸗ en Tagen vom Eise frei sein wird. Die Eröffnung der Post— ampfschifffahrten zwischen Stettin und Stockholm ist dem— nach auf:
Dienstag, den 22. d. M., festgesetzt worden,
an welchem Tage das preußische Post⸗Dampfschiff „Nagler“ zum
ersten Male von Stettin nach Stockholm, und das schwedische Post⸗
Dampfschiff „Nordstern“ zum ersten Male von Stockholm nach
Stettin abgefertigt werden soll. Für den Fall, daß bis zu diesem
Tage die Passage bei Stockholm noch nicht frei werden sollte, wird
auf telegraphischem Wege Nachricht hierüber hergelangen und das ublikum davon in Kenntniß gesetzt werden. Die Abfertigung der chiffe erfolgt:
aus Stettin: jeden Dienstag 12 Uhr Mittags, nach An⸗ kunft des von Berlin des Morgens abgehenden Eisen— bahnzuges, und
aus Stockholm: jeden Dienstag 10 Uhr Vormittags.
Die Schiffe werden auf ihren Fahrten in beiden Richtungen in Swinemünde und in Calmar anlegen, um daselbst die Post so wie Reisende und Güter abzusetzen und aufzunehmen.
Das Paffagegeld beträgt:
J. Platz: II. Platz: cle: Thlr. Pr. Crt. Thlr. Pr. Crt. Thlr. Pr. Crt. Von Stettin nach Stockholm oder zurück. . . 18 12 6 Von Stettin nach Calmar oder zurück 10 ö Von Stettin nach Swinemünde oder zurück 1 Von Swinemünde nach Stock⸗ holm oder zurück 16 11 Von Swinemünde nach Cal⸗ mar oder zurück 6 Von Stockholm nach Calmar oder zurück . .. . ... . ... . ö.
In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bewirthung der Reisenden nicht mitbegriffen; dieselbe findet nach dem 6 n Schiffs⸗Restauration statt.
Kinder unter 2 Jahren sind vom Passagegelde frei.
Kinder von W bis 12 Jahren zahlen die Hälfte, über 12 Jahre aber das volle Passagegeld.
Jeder Reisende hat 100 Pfund Gepäck frei. die Hälfte zahlen, haben nur 50 Pfund frei. Gewicht ist eine mäßige Taxe zu entrichten.
Wagen, Pferde und Gütersendungen nach und von Stockholm und Calmar erhalten für mäßiges Frachtgeld Beförderung. Die spezielle Frachttaxe kann bei einer jeden preußischen Postanstalt ein— gesehen werden.
Das Einschreiben der Personen, so wie die Expedition der Güter, imgleichen« die Annahme der Wagen, Pferde 2. wird in Stettin durch die Königliche Post-Dampfschiffs-Expedition und in Swinemünde durch die Orts-Postanstalt besorgt.
Berlin, den 17. April 1856.
Kinder, welche Für das Mehr⸗
General⸗Post⸗Amt. Sch mückert.
Das 17te Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter
Nr. 4386. das Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über die Dienstvergehen der Richter vom 7. Mai 1851. (Gesetz⸗ Sammlung S. 218.) und die Einführung eines Ehrenrathes für die Rechtsanwalte bei dem Ober⸗ Tribunal. Vom 26. März 1856; unter
das Gesetz über die Bestrafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien. Vom 26. März 1856; und unter ö
das Gesetz, betreffend die Forterhebung eines Zuschla⸗ ges zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer. Vom 15. April 1856. ;
Berlin, den 19. April 1856.
Debits-⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Me iniste rium der geistlichen, Unter richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Lehrer Dr. Winkler am Gymnastum zu Oppeln ist als Oberlehrer an das Gymnasium zu Leobschütz versetzt; so wie
Dem ordentlichen Lehrer am Friedrich⸗Werderschen Gymnastum zu Berlin, Dr. Gust av Wolff, das Prädikat „Oberlehrer“ verlie⸗ hen, und Der bisher bei der Ritter⸗Akademie zu Bedburg beschäftigte Lehrer Happe als ordentlicher Lehrer an das Gymnasium zu Coblenz versetzt worden.
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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Erlaß vom 9. April 1856 — betreffend die Kon⸗ zession für die Mecklenburgische Hagelschadens⸗ Ver sicherungs-Gesellschaft zu Neubrandenburg.
Ew. 2c. wird im Anschluß (a. Abschrift der heute der Mecklen⸗ burgischen Hagelschadens-Versicherungs-Gesellschaft zu Neubranden⸗ burg ertheillen Konzession zum Geschäftsbetriebe in den preußischen Landen zur gefälligen Kenntnißnahme und mit dem ergebensten
Ersuchen mitgetheilt, die Regierungen Ihres Ober⸗Präsidial⸗Bezirks von der Ertheilung dieser Konzesston gefälligst benachrichtigen zu
wollen. Druck⸗Exemplare der „Vereinbarung“ der gedachten Gesellschaft
werden Ew. ꝛc. und den Regierungen nachträglich zugehen. Berlin, den 9. April 1866.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.
An sämmtliche Königliche Ober-Präsidenten.
2.
ö für die Mecklenburgische Hagelschadens⸗-Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft zu Neubrandenburg.
Der Mecklenburgischen Hagelschadens⸗-Versicherungs-Gesellschaft zu Neubrandenburg wird der Geschäftsbetrieb in den preußischen Landen so lange gestattet, als demselben die in der General-Versammlung vom 2. März 1854 angenommene, unterm 25. April und 3. Mai 1854 lan—
desherrlich konfirmirte 10te Auflage der „Vereinbarung“ zum Grunde
gelegt wird. : Berlin, den 9. April 1856.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. (gez von Manteuffel.
Tages ⸗ Ordnung.
Siebenundzwanzigste Sitzung des Herrenhauses
1) Nochmalige Abstimmung über die Verbesserungs-Anträge des Grafen E. zu Stolberg-Wernigerode, zu dem Berichte der Vierzehnten Kommission, über den Antrag des Grafen
ö. R j 65 2 d ⸗ . s⸗ el 38 Fi 3 ; ĩ 19 . E . .
B. Ikenplitz, betreffend die Erhebung eines Einzugsgeldes in ö des . Osnabrück angekündigt, betreffend die Ver— ö rr , . . 46 der Erlaubniß zum Eintritt in die Kammer für den rst
2) Nochmalige Abstimmung über den Verbesserungs-Antrag des agung der, m, ,,. . zue Herrn v. Woll urn e im, nel, zu dem en. der . 3. on abr dg gewählten ,, Im Jahre 15564 hatten vie FKommüisston, lber die Anträge ber Herren . Plock, M Velo Stänrs die Regierung ersucht, die Frage zu erwägen, „wie unter / Fest haltung des Grundsatzes, daß die Erhaltung der Volksschule zu⸗ nächst Gemeindesache sei, und im Anschluß an das Volksschulgesetz JJ 1 fernere Verbesserung der Volksschulstellen, ins— Bericht der Eise 5, S in Bericht besondere auch, eine etwa angemessene Erhöhung der bisherigen
Gi het Cistlibahn Kommtssion ber den Sechsten Jericht . für Lehrergehalte bewirkt werden könne.“ 3
ö. 8 . * 7 betreffend den Fortan Baues der Ssthan ä, Beschlusse nachzukommen, bringt die Regierung die nöthig be— effend den Fortgang des Baues der Ostbahn, der Westphä⸗ . Y en ö. , .
Bericht der Gewerbe⸗-K isston über Heeg. 5 Turchführung den Budgetsatz „behuf der Volksschulen von 30,990 nnn n ner den Csetks Chttzürf, . auf 50,009 Rthlr. zu erhöhen“ und zugleich die ständische Bericht der Justiz-Kommission Und! der Zehnten Kommission ustimmung zu einem Gesetzentwurf über Verbesserung der Volks⸗ ber ben , . betre end 93 r g, mn, r schulstellen. Der Entwurf enthält 2 Paragraphen. Nach denselben Hrundstücken und die Gründung neuer Ansie? in Nen ⸗ Ig 13 6 . . n Eründung neuer Anstedlungen in Neu die Regierung ven Mindestbetrag des Diensteinkommens von 80 Rthlr. (bezw. 30 Rthlr. und Reihetisch) bis auf 150 Rthlr., und den Höchstbetrag für Diensteinkommen, deren Erhöhung nach §. 21 des Volksschulgesetzes wegen besonderer Umstände verfügt werden kann, von 150 bezw. 300 Rthlr. auf 400 Rthlr. für Schulen in Städten ꝛ4. und auf 260 Rthlr. für andere Schulen steigern. Es wird beantragt, den Gesetzentwurf einem besonderen gemeinschaft⸗ lichen Ausschuß von je 5 Mitgliedern jeder Kammer zu überweisen,
was auch genehmigt wurde. — Nach dem Schreiben der Regierung 1) Bericht der Kommission zur Berathung des Gesetz⸗Entwurfs,
betreffend die Abschätzung von Landgütern zum Behufe der aller Staatsschulden am 1. Januar 18656 auf überhaupt
Landgemeinden.
und hr. Stahl, betreffend die Stiftung von Familien-Fidei⸗ kommissen, und des Grafen v. Itzenplitz, wegen der Verer— bung ländlicher Grundstücke.
des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, lischen und der Saarbrücker Eisenbahn.
betreffend den Betrieb der Dampfkessel.
Vorpommern und Rügen.
Neunundfünfzigste Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten am Sonnabend, den 19. April 1856, Vormittags 10 Uhr.
Pflichttheils Berechnung in der Provinz Westfalen. 2) Bericht der Kommisston zur Berathung des Antrages 2 und Genossen, betreffend die schlesische Zehent— Berfassung. 3) Bericht der Kommission zur Vorprüfung der Anträge des
Abgeordneten Otto und Genossen, sowie des Abgeordneten
Grafen von Strachwitz und Genossen, betreffend die Verwendung des westpreußischen und des posenschen Säkulari⸗ sations⸗Fonds. ;
4) Bericht der Kommission zur Vorprüfung des Antrages des . Reichensperger (Köln) und Genossen, be⸗ treffend die Erhebung der Akademie in Münster zu einer katholischen Universitaͤt.
5) Bericht der Kommission zur Vorprüfung des Antrages des Abgeordneten Eberhard und Genossen, betreffend die Gymnasien zu Bromberg und zu Weßtͤzlar.
N icht amtliches.
Preußen. Charlottenburg, 18. April. Des Könias M ajestät begaben Sich gestern Vormittags g Uhr nach gan dam, besichtigten beim Königlichen Neuen Palais das seit dem 15ten d. zusammengetretene Lehr⸗Bataillon und nahmen demnächst im Stadtschlosse die Vorträge des Kriegsministers und Generals von Schöler entgegen. Später empfingen Se. Majestät daselbst auch noch die Minister Simons und Uhben.
Berlin, 18. April. Das Haus der Abgeordneten ollte in seiner gestrigen Sitzung die nochmalige Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Freiherrn von Patow vornehmen, nach welchem die Berathung über das Gesetz, betreffend den Bau der Eisenbahnen von Kreuz nach Frankfurt ꝛc. so lange ausgesetzt werde, bis zugleich über die Verwendung des von der Anleihe der 36 Millionen Thaler noch disponiblen Bestandes Beschluß gefaßt wer— den könne. Der Abgeordnete Freiherr von Patow erklärte, daß er aus Zweckmäßigkeitsgründen seinen Antrag zurückziehe, dafür aber einen anderen einbringen werde. Verschiebene Anträge wurden darauf eingebracht, welche im Allgemeinen dahin gingen, daß die zur Herstellung der verschiedenen Eisenbahnen veranschlagte Summe aus
dem verfügbaren Rest der Anleihe von 30 Millionen Thaler vorschußweise zu entnehmen sei. Das Haus beschloß die Berathung des Eifenbahn— gesetzes und des Gesetzes, betreffend die Deckung des außerordent⸗ lichen Geldbedarfs der Militair⸗Verwaltung, so lange auszusetzen,
bis die verschiedenen eingebrachten Anträge von der Kommission be—
rathen seien. Darauf ging das Haus zur Berathung des Entwurfs, einige Abänderungen des Gesetzes, wegen Entrichtung einer Ge⸗ werbesteuer vom 30. Mai 1829, betreffend, über. Rachdem der S. 1 der Regierungsvorlage vom Hause abgelehnt war, (die ganze Linke und der größte Theil der äußersten Rechten erhob sich gegen den Paragraph) wurde die Weiterberathung des Gesetzes auf Antrag
am Sonnabend, den 19. April, Vormittags 12 Uhr. ves Fingn)zministers verfagt
Hannover, 16. April. Die erste Kammer hat den Beschluß der zweiten Kammer, die Regierung um Fernhaltung der Kredit— Vereine zu bitten, nach längerer Diskussion an die Finanz⸗Kom— mission verwiesen. In der zweiten Kammer wurde heute eine Ein—
em
beantragt zu ihrer
kann, „so weit solches für nöthig und ausführbar erachtet wird,“
über das Landes-Schuldenwesen bestand der Gesammtbetrag
43,540, 921 Rthlr. 2 gGr.
Frankfurt a. M., 17. April. Ihre Majestät die Königin von Hannover ist heute Vormittag hier angekommen und mit dem Schnellzug nach Stuttgart weiter gere ist.
Nassan. Wiesbaden, 16. April. In der gestrigen Sitzung der vereinigten Kammer wurde Bericht über das Ministerial⸗ und