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Nachmittags befördert. Im Uebrigen gelten für die Annahme und Beförderung von Depeschen nach resp. von Insterburg die Bestim⸗ mungen des Reglements vom 1. November 1855. Berlin, den 18. April 1856. Koͤnigliche Telegraphen⸗-Direction.
Nottebohm.
Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Dr. phil, Ernst Ruthardt zu Breslau ist das Prä⸗
dikat eines Professors verliehen; so wie
Die Schulamts-Kandidaten Dr. Johann Friedrich Wil⸗
helm Wehrenpfennig und Dr. Otto Ernst Alexander
Simon als Adjunkten am Joachimsthalschen Gymnastum zu Ber-
lin angestellt worden.
Ministerium des Innern.
Königliches statistisches Büreau.
Preise der vier Haupt-Getraide⸗Arten und der Kartoffeln . in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat März 1856 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte.
Magdeburg Stendal ...... .. . Halberstadt ...... Nordhausen Mühlhausen Erfurt ....
Halle .
Muͤnster
Minden Paderborn ..... .. Dortmund
Namen der Städte. Weizen. Roggen. Gerste. Hafer.
1) Königsberg 98 * 4 , 71 ** 2) Memel 1097 238 *
21.
Insterburg Braunsberg Rastenburg Neidenburg
Danzig
Elbing
Konitz ..... . Graudenz Malm
e ... Gnesen .... Rawitsch .. ... Lissa
ö
13) Coblenz. . . . .. ö 14)
Hd Brandenburg.
1 Frankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.
, Stralsund. Colberg. . .
Anklam
—
9) 10 Neiffe ..... ..... .. 11 O 12) s 13) Ratibor
.
Saarbrück. . . . . . . . Creuznach. .. ..... Simmern...
Durchschnitts⸗ Preise
13 preuß. Städte 7 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 13 schlesischen Städte 8 sächsischen Städte 3 westfälisch. Städte 14 rheinischen Städte
1 * ct
. w 1 J
Finanz⸗Ministerium.
Verfügung vom 6. März 1856 — die Klassen⸗ steuerpflichtlgkeit der zur Landwehr abkomman— dirten Offiziere der Linienregimenter betreffend.
Nach Benehmen mit dem Herrn Kriegs-Minister eröffng ich der Königlichen Regierung auf den Bericht vom 27. Dezember
v. J. Folgendes:
1) Die als Adjutanten eines Landwehr-Bataillons aus einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen nach einem klassensteuer⸗ pflichtigen Orte auf unbestimmte Zeit oder für die Dauer mehrerer Jahre abkommandirten Linien-Offiziere sind, da sie während dieses Dienstverhältnisses ihren dauernden Aufent— halt an dem Kommando-Orte haben, von der Klassensteuer nicht freizulassen.
2) Dasselbe gilt von denjenigen Linien-Offizieren, welche als Führer einer Landwehr-CTompagnie aus einer mahl‘ und schlachtsteuerpflichtigen Garnison nach einem klassensteuer⸗ pflichtigen Orte kommandirt werden und alljährlich nur auf bis 5 Wochen in die Garnison zurückkehren.
Nur in dem Falle dürfen Linien-Sffiziere, deren Garnisonort eine mahl- und schlachtsteuerpflichtige Stadt ist, von der Klassensteuer befreit bleiben, wenn ste einen Auftrag zur Fühz— rung von Landwehr-Compagnieen an einem klassensteuer⸗ pflichtigen Orte mit der Maßgabe erhalten, daß sie alljährlich nach Beendigung des Kontrol- und Classificationgeschäfts bis zum 1. März des künftigen Jahres in ihren Truppentheil am mahl-⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orte zurücktreten.
Die Königliche Regierung hat hiernach das Weitere zu ver—
anlassen.
Berlin, den 6. März 1856. Der Finanz-Minister. An
die Königliche Regierung zu N.
l
Verfügung vom 29. Februar 1856 — die Tarifi—⸗ rung farbiger Schuddywolle betreffend.
Dem Haupt -Steueramte sende ich die Anlage des Berichts vom 12. d. M. hierneben mit dem Bemerken zurück, daß Schuddy⸗ wolle ohne Unterschied, ob weiß oder farbig, auf Grund der Be⸗ stimmung unter 25.,, Abtheilung J. des Tarifs zollfrei zu lassen ist. Berlin, den 29. Februar 1856.
Der General⸗Direktor der Steuern.
An J . das Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,
hier.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 14. April 1856 — die im O ster-Termine 1856 zu Merseburg ausgeloosten Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗Scheine betreffend.
ten und unverloosbaren Steuer-Scheine im Jahre 1836, ausge—
hufs deren Realisirung im Michaelis-Termine 1856 gezogen worden. 1) Von den Steuer⸗Kredit⸗-Kassenscheinen aus dem Jahre 1764 von Litt. A. à 1000 Thaler: 3. 214. 232. 249. 387. 574. 597. 703. 820. 1438. 1582. 4. 4705. 5082. 5298. 5637. 5859. 6028. 6030. 6713. 7771. 7885. 7955. 8634. 8701. 9216. 51. 9741. 9761. 10,722. 11,048. 11,378. 12,234. 13, 076. 3,306. 13,186. 13,489. 13,668. 13,800. 14,628. 8 iin B 800 Thaler
tr. 1964. 1695. 1991. 2043. 2142. 2186. 2667. 2716. 404. 4488. 4509. 4788. 4802. 5401. 5742. 5787. 5938. 6189. 6267. 6917. 7303. 7695. 7976.
von Litt. D. à 100 Thaler:
Nr. 196. 233. 519. 2162. 3358. 3556. 3568. 4137. 4713. 4989. 5413. 5693. 5781. 6031. 6107. 6157. 6237. 6395. 6458. von den Steuer-Kredit-Kassen-Scheinen aus dem
Jahre 1836 von Litt. A. à 1000 Thaler: 19. 150. 202. 203. 225. von Litt. B. à 500 Thaler: 1 8e it, C 60 gr
9 Außerdem sind von den unverzinslichen Kammer-Kredit—
Kassenscheinen Litt. E. à 43 Thaler die Scheine Nr. 5488. 6188.
6267. 6315. 6317. 6318. und 6320 zur Zahlung im Michaells=
Termine 1856 ausgesetzt worden.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. zur
Zahlung ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die
Kapitallen gegen Rückgabe der Scheine und Ter zu den verzins⸗
lichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt
des Michaelis⸗-Termins 1856, wo die Verzinsung der jetzt gezogenen
Steuer⸗Kredit-Kassenscheine aufhört, bei der hiesigen Regierungs⸗
Haupt⸗Kasse in preußischem Courant zu erheben. . Merseburg, den 14. April 1856.
Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Der Regierungs-Präsident. von Wedell.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig zu Bentheim-Steinfurt, von Steinfurt.
Der Fürst von Pleß, von Fürstenstein.
Berlin, 21. April. Se. Majestät der König haben Aller—
gn digst geruht: dem Professor Dr. Herrig bei dem Kadetten⸗ ane zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens
Heinrichs des Löwen zu ertheilen.
Rügen. des Entwurfes, nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten vor, und das Haus genehmigte die Kommissions-Vorschläge ohne Dis kussion.
19
N ich tamtlich es.
Preußen. Berlin, 21. April. Das Her renhaus ge⸗ nehmigte in seiner Sitzung am 19. d. M. den Gesetz⸗Entwurf, ketreffend die Erhebung eines Einzugsgelde s in Land? gemeinden nach erfolgter Redaction. — Der Bericht der Eisenbahn-Kommission über den sechsten Bericht des Ministers für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten, betreffend den Fort- gang des Baues der Ostbahn, der Wesiphälischen und der Saarbrücker Eisenbahn, wurde vorgetragen, und da die Kommission
keine Veranlassung gefunden, einen Antrag zu stellen, so wurde die Sache
als erledigt betrachtet, Den Schluß der Tagesordnung bildete der Be⸗ richt über den Gesetz Entwurf, betreffend die Zertheilung von Grund— stücken und die Gründung neuer Ansiedlungen in Neu⸗Vorpommern und Die Kommissionen schlugen die unveränderte Annahme
— In der Sitzung des Abgeordneten-Hauses vom 19. April
war der erste Gegenstand der Tagesordnung der Bericht der ver— einigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Lands⸗ berg a. W. Küstrin und Frankfurt a. O. und einer Eisenbahn von
Bei der unterm heutigen Tage hierselbst erfolgten Verloosung Sanrbrüch zinerseite nach Trier und der im Jahre 1764, so wie der anstatt der früheren un verwechsel⸗ Richtung auf die Staͤdt Luxemburg Mit dem Kommis⸗
6, S 6 6 Gafsf sᷣ 5 sions⸗Vors ꝗ si er Herr 3 Minister mn fertigten Steuer-Kredit-Kassen-Scheine sind folgende Nummern ke sion Vorschlage erklärte sich der Herr Handels Minister ein
andererseits bis zur Großherzoglich luremburgischen Gränze bei Wasserbillig in der
verstanden und das Haus genehmigte den Gesetz-Entwurf
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in der vorgelegten, Fassung. Darauf kam der Gesetz- Entwurf, betreffend die Abschätzung von Landgütern zum Behufe der Pflicht⸗ theilsberechnung in der Provinz Westfalen, zur Berathung. Die
Berathung gelangte bis §. 3 inkl.
Hann over, 18. April. In erster Kammer lief ein Schreiben ein, nach welchem Se. Majestät der Koͤnig sich bewogen gefunden
haben, auf den Vortrag der allgemeinen Stände-Verfammlung die
Kammern bis zum 2ssten nächsten Monats zu vertagen und zur Fortsetzung der Kommissionsarbeiten ihre Genehmigung zu ertheilen.
Sachsen. Weimar, 18. April. Der Landtag hat gestern über die in Antrag gebrachte sogenannte Prinzessinnensteuer be— rathen. Ein Minssterial⸗Dekret vom 1. März v. J. verlangte in Veranlassung der Vermählung der Prinzessin Tochter Sr. Hoheit des Herzogs Bernhard, Prinzessin Amalle, mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich der Niederlande, die Bewilligung eines Ausstattungs-Quantums von 15,000 meißnischen Gulden, welches aus den Ersparnissen der abgelaufenen Finanz⸗-Periode bestritten werden soll. Bei der Verhandlung im Landtage wurde die Rechtsfrage sehr umfänglich und gründlich erörtert? Das Resultat der Verhandlung war bei namentlicher Abstimmung eine Ablehnung des Regierungspostulats gegen 10 Stimmen.
Hessen. Darm stadt, 18. April. Gesteru Abend starb da— hier Prinz Georg von Hessen, Oheim des Großherzogs, geboren am 31. August 1780. Er war der älteste Großherzogliche General, zweiter Inhaber des zu Worms garnisonirenden 3ten Infanterie Regiments, Besitzer mehrerer hohen Orden 3. (Fr. J.)
Nassau. Wiesbaden, 19. April. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer kündigte der Abgeordnete, Hofgerichts-Proku— rator Braun eine Motion an wegen „Revision der Verfassung des Deutschen Bundes und Vornahme verschiedener Reformen durch die Bundesgewalt.“ — Regierungs-Präsident Faber legte sodann einen Gesetzentwurf vor, welcher die Emission von weiteren 500,000 Fl. Noten zum Zwecke der Vermehrung des Betriebs-Kapitals der Landesbank vorschlägt. (Köln. Ztg.)
Baden. Karlsruhe, 18. April. Der Ober-Hofgerichts⸗ Kanzler, Staatsrath Brunner in Mannheim, ist zum Präsidenten des Hofgerichtes des Unterrheinkreises ernannt worden. — Der Landtag wurde hente geschlossen. (Karlsr. Z.)
Luremburg, 17. April. Am 15. d. bei Gelegenheit des Hb0jährigen Dienst-Jubiläums Sr. Exc. des Generals von Wedell, feierte Luxemburg ein glänzendes Fest. Der Festtag begann mit großer Reveille und Morgenmusik. Von halb neun Uhr ab nahmen Se. Exc. die. Gratulationen der Stadt, der Garnison und aller anderen Deputationen, welche angemessene Festgeschenke brachten, entgegen. Die zwei ältesten Feldwebel überreichten Sr. Exc. das in Oel, gemalte Brustbild des Königs von Preußen, welches Se. Majestät mit eigenhändigem Schreiben Sr. Exc. überschickt hatte. Das Festgeschenk der Offiziere und Beamten der Garnison ist eine schwarz-⸗marmorne Säule auf silbernem Piedestal und mit silbernem Kranz und Siegesgöttin verziert. Herr General und Festungs— Commandant v. Olberg überreichte ein Gratulations-Schreiben der Stadt Halle, des Geburtsortes Sr. Exc., so wie ein anderes der Universität Halle.