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deren Eiulösung im Wege der Kündigung
Die Obligationen, erfolgl, können anderweit wieder ausgegeben werden.
l fälli ber nicht zur
rn der zur Rückzahlung älligen, aber ni zur Cin . Obligationen werden in dem Zeitraume von ⸗ von dem Fälligkeits -Termine an gerechnet, jährlich
,, Direction Behufs der Empfangnahme der Zahlung
5 ĩ fgerufen. fen gt ,. welche nicht innerhalb eines Jahres nach
d n öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, an , mn, 2. als solche von der Direction demnächst öffentlich bekannt gemacht. . .
Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keine Ver—⸗ pflichtung mehr, doch kann deren gänzliche oder iheilweise Bezahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeits-Rücksichten gewährt werden. h 8. 8.
Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt: . 3
) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Gesellschaft aus dem Reinertrage vor; .
h) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen Seitens der Gesell— schaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforder— lichen Grundstücke verkauft werden; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind— lichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche, innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen⸗, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren-Nieder— lagen abgetreten werden möchten; zur Sicherheit für Kapital und Zinsen wird den Inhabern der Obligationen mit Vorbehalt der, den früher Inhalts der Privilegien vom 16. November 1850 und 29. August 1853 kontrahirten Prioritäts-Obligationen JI. und II. Serie ein— geräumten und daher vorgehenden Hypothek, das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft ver— pfändet. Auch darf diese weder Äctien kreiren, noch neue Darlehne aufnehmen, es sei denn, daß den auf Grund dieses Privilegiums zu emittirenden Obligationen das Vorzugsrecht ausdrücklich vorbehalten .
Angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen werden nach dem in Artikel l8 des Statuts der Ruhrort-Crefeld-Kreis-Glad⸗— bacher Eisenbahn⸗Gesellschaft (Gesetzsammlung für 1847, Seite 47) vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst ersetzt.
S. 10.
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be— kanntmachungen müssen in den Preußischen Staats-Anzeiger, in die Berliner Vossische, die Cölnische, die Äachener und die Exrefelder Zeitung eingerückt werden. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den vier anderen bis zur ander— weitigen, mit Genehmigung Unseres Handelsministers zu treffenden Bestimmung; sie muß aber unter allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinenden Zeitungen erfolgen.
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserm Königlichen Insiegel ausfertigen laäsfsen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu praͤjudiziren.
Gegeben Charlottenburg, den 7. April 1856.
L. S.) Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh.
A. Ruhrort-Crefeld-gKreis-Gladbacher Eisenbahn— Obligation.
III. Emission. , über 100 Rthlr.
Inhaber dieser Obligation dritter Emission „.. hat einen An— theil von Einhundert Thalern an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen' des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Ruhrort, grefeld-Kreis-Gladbacher Eisenbahn'wesellschaft.
Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind , a 31. Januar und vom . bis 31. Juli jeden Jah— en halbjährigen Zi zu erheben. e, ,,. jährigen Zinscoupons; — Königliche Direction der Aachen · Dusseidorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
eee, (Eingetragen in das m,, . Der Rendant. (Unterschrift.)
Buch sul.)
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum bom 1. Januar 1856 an gerechnet, zwanzig halb— jäbrige Zins-Coupons, Nr. 1 bis 26, nebst einem Talon ausgegeben.
Die Ausgabe der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Inhaber des Talons gemäß §. 3 des Privilegiums.
B.
Zins-Coupon Rr. ! zur Ruhrort⸗Crefeld Kreis⸗Gladbacher Eisenbahn⸗-⸗Obligation III. Emission.
hat Inhaber dieses dom zu erheben.
Verdienst-⸗Kreuzes zu ertheilen.
2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige Preußisch Courant ab zu Aachen oder zu Berlin
Dieser Zins-Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit, also bis zum ö
zur Zahlung präsentirt wird.
Aachen, den Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. (Facsimile.)
Eingetragen in der Zins—
Kontrole fol. . . .)
ö Ruhrort-Crefeld Kreis⸗Gladbacher Eisenbahn; Gesellschaft. Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach Ein—
(losung der ausgegebenen zwanzig Zins-Eoupons gemäß §. 3 des Pribi—
legiums an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen
die zweite Serie der Zins-Coupons zur Ruhrort-Crefeld Kreis-Gladbacher Prioritäts-Obligation Nr..
; III. Emission. Aachen, den. . Königliche Direction
der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbabn. Facsimile.) Ausgefertigt.
ir isterin är Sande! Beserbe und 5ff⸗ntlihe Arbeiten.
Der Ober⸗-Bergamts-Kassen-Kontroleur Rudolph von Mar— bach zu Breslau ist zum Rendanten der Hütten-Amtskasse zu Ryb⸗ nick ernannt.
Ministe rin nm der geistlichen, Unterrichts Yt edizinal-2Angelegenheiten.
Die Berufung des Adjunkten am Pädagogium zu Putbus,
Dr. Carl Hermann Lorenz Häckermann zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Cöslin ist genehmigt worden.
Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenar-Sitzung vom 24. April 1856 die Herren Schönbein in Basel, Mosander in Stockholm und Boussingault in Paris zu korrespondirenden Mitgliedern ihrer vhysikalisch⸗ mathe matischen Klasse erwählt.
Bekanntmachung. Die Räume des neuen Königlichen Museums werden vom 13ten d. M. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von Ul bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zu wohlthätigem Zweck dem Befuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt er? folgt durch den Eingang unter dem Verbindungsbau zwischen bei— den Museen. f . Berlin, den 4. April 1856. Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums.
Berlin, 25. April. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Hauptmann von Pelchzim im 27. In— fanterle⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen, dem Herzoglich Sachsen-Erneslinischen Haus- Orben affiliirten
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 25. April. Das Herrenhaus geneh—⸗
migte in seiner gestrigen (30sten) Sitzung die Gesetz- Entwürfe, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a. W. und Küstrin, nach Frankfurt a. O. und einer Eisenbahn von Saarbrücken nach Trier und Luxemburg ohne erhebliche Dis kussion dach den Beschlüssen
des Hauses der Abgeordneten. — Zwei der Finanz- Kommission
äberwiesene Petitionen Rheinischer Grundbesitzer und Besitzer der Gemeinden Ober- und Unter-Gennisch im Warthe⸗ Bruche, die Grundsteuer betreffend, wurden nach dem Antrage der Kommission durch Uebergang zur Tagesordnung beseitigt.
— Auf der Tagesordnung in der gestrigen (63sten) Sitzung des Abgeordneten hau ses stand zuerst die Berathung der Ent— würfe a) eines Gesetzes, betreffend die Verminderung der Kassen— Anweisungen um 15 Millionen Rthlrn., so wie die Ausgaben ver— zinslicher Staats-Schuldverschreibungen über 16,598,000 Rthlr., b) eines Gesetzes wegen Abänderung und Ergänzung einiger Bestim— mungen der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. Die Kommis— sion empfahl die Annahme beider Gesetze, mit einigen von der Regierung genehmigten Vorschlägen. Der §. 1 des letzteren Gesetz— Entwurfes wurde mit einer kleinen Aenderung der Kommission und einem Amendement von Patow, — welches lautet: „die Bank ist berechtigt, die von ihr auszugebenden Noten fortan auch in Apoints von 20 Rthlr, so wie in Apdints von 10 Rthlr., in letzteren jedoch nur bis zum Betrage von 10 Millionen Rthlr. auszufertigen. Eine Erhöhung dieses Betrages der Noten in Apoints von 10 Rthlr. darf nur auf Grund Königlicher Verordnung erfolgen“ — nach der Regierungs-Vorlage angenommen. Die §§. 2 —7 erregten keine Debatten und wurden ebenfalls nach der Regierungs-Vorlage angenommen. Die Berathung wendete sich zu dem anderen Gesetz, die Verminderung der Kassen-Anweisungen zc. betreffend. Der §. 1 wurde mit Zustimmung der Minister nach dem Kom— missions-Vorschlage in folgender Weise angenommen: „Die durch das Gesetz vom 30. April 1851 auf die Summe von 30,842,347 Rthlr. festgestellte unverzinsliche Staatsschuld soll auf den Betrag von 15 842,347 Rthlr. vermindert und zu dem Ende die Summe von 16 Millionen Kassen— Anweisungen nach Maßgabe des hierbei abgedruckten, zwischen dem Finanzministerium und der Preußischen Bank am 28. Januar dieses Jahres abgeschlossenen, don Uns genehmigten Vertrages binnen zwei Jahren, vom age der Publication dieses Gesetzes ab, eingezogen werden.“
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e übrigen 88. 2 — 11 wurden mit einigen Abänderungsvor—
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[ schlägen der Kommission ebenfalls nach der Regierungsvorlage und ohne Diskussion angenommen, womit die Gefetze in diesem Hause erledigt sind.
Oldenburg, 22. April. Dem Landtage wurde heute Be— richt über die Gesetzesvorlage wegen Aenderung des Wahl— gesetzes erstattet. Nachdem die neue Gemeinde
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6 ⸗ bilden solle. danach ausgearbeitete Gesetzentwurf wurde einerseits ange— griffen, indem derselbe ein neues Prinzip, die Interessenvertretung, schiene einführen und die städtischen Gemeinden begünstigen zu wollen, andererseits vertheidigt, indem man ausführte, daß jener Angriff auf einem offenbaren Mißverständnisse beruhe, daß die vorgeschlagenen Bestimmungen mit einer Ir teressenvertretung in gar keiner Beziehung ständen und, statt die Städte vor den Land gemeinden begünstigen zu wollen, eher das Gegentheil anzunehmen sei. Der Gesetzentwurf ward darauf vom Landtage ohne Eingehen in die Spezialbestimmungen im Ganzen angenommen. ;
In Betreff der Militair-Anschläge für 1856 und 1857 hatte sich eine erhebliche Nachbewilligung nothwendig gezeigt, welche von der Staatsregierung im Betrage von 75,000 Rthkr. verlangt wor— den war. Mit einiger Modification wurde dem Antragé gemäß die Summe bewilligt. Gelegentlich ward die Staatsregierung ersucht, die Einrichtung einer Selbstverpflegung des Militairs in Erwägung zu nehmen, und ferner: „mit allen ihr irgend zu Gebote stehenden Mitteln auf eine Verminderung der militairischen Anfor— derungen des Bundes hinzuwirken, bei Erfüllung der Bundespflich— ten in den möglich engsten Grenzen sich zu halten und überhaupt fortwährend eine Verminderung der drückenden Militairlast anzu⸗ streben.“ (Wes. 3.)
Hamburg, 24. April. Die im heutigen Konvente der Erb— gesessenen Bürgerschaft vorliegenden Senats-Anträge, worunter sich Ane (schon früher erwähnte) provisorische Münzordnung, der Schifffahrts- und Handelsvertrag mit Neapel, Aenderung der Be— stimmungen über den Erwerb des Heimathsrechts befanden, wurden sämmtlich genehmigt.
Sachsen. Kob urg, 22. April. Nach einer Bekanntmachung der hiesigen Landesregierung ist zwischen dem hiesigen und dem
königlich baierischen Staatsministerium eine Uebereinkunft ge⸗ troffen worden, nach welcher zum Behufe einer a lIIgemeinen Landes ver messung die Triangulation des Herzogthums als eine Fortsetzung der Triangulation des Königreichs Baiern durch einen baierischen Trigonometer ausgeführt und hier⸗ bei für das hiesige Herzogthum (mit Einrechnung der trigongmetrisch bestimmten Kirchthürme und anderer natürlich fester Punkte) wenigstens 300 wohlgelegene, genau bestimmte trige⸗ nometrische Punkte ausgemittelt werden sollen. — Obwohl das auf dem gemeinschaftlrchen Landtage angenommene Haus— gesetz, durch welches die Verhältnisse der Glieder des Herzoglichen Hauses zu einander und zu dem Domainen Vermögen geregelt wurden, bereits vom Staatsministerium als Gesetz publizirt ist, hat der hiesige Special-Landtag dennoch den dagegen wegen der Mitwirkung der Agnaten bei den Domainengütern erhobenen Pro— test aufrecht erhalten. (Fr. Bl.)
Hessen. Darm stadt, 23. April. Das heute erschienene großherzogliche Regierungsblatt enthält eine aus 33 Artikeln beste⸗ bende, mit dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit tretende großherzogliche Vorordnung vom 7. April, die Vollziehung des Bundes- be schlusses zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preß⸗ freiheit betreffend. . ;
Baiern. München, 22. April. Die Kammer der Ab⸗ geordneten hat in ihrer heutigen Sitzung der Staatsregierung die verlangte, Ermächtigung zum Abschluß etwaiger Zoll- und Handeleverträge, und zu allen erforderlichen Maßregeln zum Voll⸗ zuge solcher Verträge für die Zukunft, vorbehaltlich der Nach- genehmigung durch die Kammern bei ihrem Wiederzusammentritt, gegeben.
Oesterreich. Wien, 23. April. Die Erzherzoge Fer⸗— dinand Max und Karl Ludwig sind von Triest und Innsbruck zur Feier der Grundsteinlegung für die Votivkirche hier eingetroffen. Zu gleichem Zwecke werden morgen der Erzherzog Johann und die Frau Gräfin Brandhof hier eintreffen. — Feldmarschall-Lieutenant Graf von Montenuovo ist im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers nach Braunschweig zur Beglückwünschung Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig abgereist, welcher am 25. d. M. sein 50 jähriges Geburts- und 25. Regierungsjahr feiert. 96
Belgien. Brüssel, 33. April. Die Kammer votirte heute einstimmig, mit 82 Stimmen, die Summe von 300, 0090 Franes zur Feier der Festlichkeiten, welche am 2östen Jahrestage der Regie— rung des Königs Leopolds stattfinden sollen. — Schon jetzt be⸗ schäftigt man sich hier mit den vorbereitenden Anstalten zur Er— innerungsfeier der 265jährigen Thronbesteigung unseres Königs, die auf den 21. und 22. Juli festgesetzt ist. Die öffentliche Haupt⸗ feier wird außer den gewöhnlichen Ceremonien, Tedeum u. . w. ein großes Turnier auf dem Exerzirplatze sein. Greßbritannien und Irland. London, 23. April. In der gestrigen Sitzung des Jondoner Gemeinderathes verlas Hr. Woodthorp einen Brief des Gemeinderathes von Nork, iUn welchem derselbe um Auskunft darüber bittet, wie sich die City⸗ Corporation in Bezug auf die Proclamation des Friedens zu ver— halten gedenke. Alderman Copeland machte hierauf einige Bemer⸗ kungen über den Frieden selbst. Er könne nicht umhin, äußerte er, es auszusprechen, daß das englische Volk den Frieden mit großer Gleichgültigkeit betrachte, und daß er durchaus keinen Grund erblicke, weshalb man sich zum Zustandekommen desselben Glück wünschen oder sich darüber freuen sollte. Die Regie⸗ rung werde vermuthlich dadurch, daß sie bei einer keines— wegs besonders erfreulichen Gelegenheit Geld ausgebe, ihre Popularität nicht vergrößern. Sir P. Laurie erklärte sich mit dem Frieden vollkommen einverstanden und pries ihn als die größte der Wohlthaten. Das Zustandekommen des Friedens habe man vor— zugsweise der Energie und Geschicklichkeit des Kaisers Napoleon zu verdanken. Der Lord-Mayor brach hierauf die Besprechung dieses Gegenstandes dadurch ab, daß er bemerkte, wie in dem Briefe des Gemeinderathes von Rork kein hinreichender Anlaß zu einer solchen Erörterung liege. Er einerseits halte den Uebergang aus dem Kriegs- in den Friedenszustand für einen mehr als ge⸗ nügenden Grund zur Freude. Nach Erledigung dieses Thema's ward eine an das Unterhaus zu richtende Adresse ange⸗ nommen, in welcher der Gemeinderath gegen die seine Re⸗ form bezweckende Bill Sir G. Grey's Einsprache erhebt.
Wie die „United Service Gazette“ wissen will, werden Vis—⸗ count Hardinge und Lord Panmure ihre Posten als Oberbefehls⸗ haber des Heeres und als Kriegsminister niederlegen, sobald die im
SHospital zu Chelsea tagende Militair-Kommission ihre Arbeiten be⸗
endigt hat. . Der ehemalige General-Gouverneur von Ostindien, Lord Dal⸗ housie, sollte am 18ten an Bord der „Tribune“ von Malta, wo
ihn ein Gichtanfall einige Zeit lang festgehalten hatte, nach Eng⸗
land abreisen. — Da Lord Elgin den ihm angebotenen Posten als Gouverneur der Kolonie Victoria ausgeschlagen hat, so ist diese Stelle jetzt seinem ehemaligen Secretair in Canada, dem als Reise⸗ beschreiber bekannten Oliphant, angetragen worden. .
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