1856 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lin 2 Uhr 30 Min. Nachmittags, nach Luckau 5 Uhr Nach⸗ ags:

52 iirfart 12 Uhr 15 Min. Nachmittags, Anschluß von erf 105 Uhr Vormittags,

durch Manschnow 2 Uhr 50 Min. Nachmittags,

in Cästrin 3 Uhr 30 Min. Nachmittags, Anschluß nach Lands— berg 3 Uhr 145 Min. Nachmittags, Soldin 4 Ühr, Königs⸗ berg in der N. 4 Uhr Nachmittags.

c. Dritte Post:

aus Cüstrin 7 Uhr 15 Min. Abends, Anschluß aus Landsberg 6 Uhr 45 Min. Abends,

durch Manschnow 8 Uhr Abends, Anschluß nach Letschin 2 Uhr Abends, von Seelow 7 Uhr 40 Min. Abends, von Wrießen 7 Uhr 40 Min. Abends,

in Franlfurt 105 Uhr Abends, Anschluß an die Schnellzüge näch Breslau i Uhr Abends, nach Berlin z Uhr früh;

durch Manschnow J Uhr 5. Min. früh, Anschluß nach Wricen 7 Uhr 15 Min. früh, nach Seelow 7 Uhr 15 Min. früh,

in Eüstrin7 Uhr 45 Min. Vormittags, Änschluß nach Lands-

berg 8 Uhr früh. 3) Eine tägliche, viersitzige Personen-Post zwischen Manschnow und Wrietzen:

6 Uhr 40 Min. früh, aus Frankfurt 7 Uhr früh, aus Ber— lin 5 Uhr 55 Min. früh,

über Zechin

und Letschin

stadt⸗CEberswalde 11 Uhr früh, aus Wrietzen 4 Uhr Nachmittags, Anschluß von Neustadt 10 Uhr Vormittags,

in Manschnow 7 Uhr 40 Min. Abends, Anschluß nach Cüstrin

8 Uhr 5 Min. Abends, nach Frankfurt 8 Uhr Abends, nach Berlin 9 Uhr 15 Min. Abends. ) Eine tägliche Personen⸗Post zwischen Manschnow und Seelow:

aus Manschnow 7 Uhr 15 Min. früh, Anschluß aus Cüstrin

5s Uhr 40 Min. früh, aus Frankfurt 7 Uhr früh, aus Letschin Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Abschätzung von Landgütern zum Behufe der Pflichttheils⸗Berechnung in der Provinz Westfalen, über

in Manschnen J Uhr 45 Min. Abends, Anschluß nach Cüstrin die bei der Berathung des Geseg- Entwurfs im Hertenhause bei

3 Uhr 5 Min. Abends, nach Frankfurt 8 Uhr Abenbs, nach des Chefs des

diese Abänderungen und das Gesetz, wie es vom erren⸗ hause beschlossen, auch *2on Or ief 9 in Mörschtoto. 6 Uhr 25 Min. früh anschluß nach Cüͤfirsn Eben so wurde das Gesetz, die St ädte⸗Ordnung für die Rheinpro—

6 Uhr 25 Min. früh, in Seelow 8 Uhr 25 Min. Vormittags, aus Seelow 6 Uhr 30 Min. Abends,

Letschin gs Uhr Abends. 5) Eine tägliche Personen⸗Post zwischen Letschin und Manschnow: aus Letschin 4 Uhr 45 Min. früh, über Zechin

7 Uhr 5 Min. früh, nach Frankfurt 6 Uhr 45 Min. früh, nach Seelow 7 Uhr 15 Min. früh,

Seelow 7 Uhr 40 Min. Abends, in Letschin 11 Uhr 10 Min. Abends.

groschen erhoben. Die auf den einzelnen Eoursen früher bestandenen Halt estellen bleiben auch ferner bestehen.

Manschnow noch in Lebus anhalten; es können daher Postsendungen

berger Personen⸗Post in die Kategorie von Haltestellen.

Die . J. ;

jywischen Frankfurt und Sternberg über Reppen wird vom 1. Mai e. ab ; 7 aus Frankfurt um 13 Uhr Mittags, aus Sternberg um 12 Uhr Nachts

abgefertigt werden.

Frankfurt a. O., den 24. April 1856.

Der Ober⸗Post⸗Direktor. Schroeder.

Nichtamtliches.

Alexander IJ. von Rußland Galabfner statt.

Se. Masestät der stöntg, so wie Ihre Königlichen Hoheiten die . erschienen dabei in hafen ü fe, mit dem Andreas⸗ nen. Während der Tafel, zu welcher auch die Herren der Kal-

ndtschaft und die bei Hofe vorgestellten hier

remben eingeladen waren, brachten Se. Majestät . Majestät aus.

Hauses der Abgeordneten. in Wrietzen 19 Uhr 45 Min. Vormittags, Anschluß nach Neu-

Berlin, 30. April, Der erste Gegenstand der Tages⸗Ord⸗ , n. der gestrigen (34sten) Sitzung des Herrenhauses war der Bericht der Finanz-Kommisston über den Antrag des Grafen v. Dönhof f betreffend die Verminderung der Amortisirung der Staats⸗ schulden. Die Kommission stellte folgenden Antrag: „Der Staats—⸗ Re gierung zu empfehlen, auf eine Verminderung der jetzt gesetz⸗ lichen Amortisations⸗-Raten der Staatsschuld bedacht zu sein, solche jedoch nur im Wege des Vertrages herbeizuführen; den angemesse⸗ nen Zeitpunkt dieser . zwar nach ihrem Ermessen fest⸗ zustellen, jedoch mit derselben rücksichtlich der höchst verzinslichen Staatsschuld baldmöglichst vorzugehen; und bei künftig etwa nöthig werdenden neuen Anleihen eine geringere 'Amor— tisations Rate als 1 Prozent von Anfang in Aussicht zu nehmen und festzusetzen.“ Nach kurzer Debatte wurde die Thei—

aus Frankfurt 4 Uhr Z Min. früh, Anschluß von diesen Zügen, lung des Kommissions-Antrages bei den Worten: „und bei künftig

etwa ꝛc.“ beantragt und der erste Theil des Kommissions⸗ Antrages vom Hause angenommen, ver zweite Theil dagegen abgelehnt. ö. Den nächsten Gegenstand der Tages ⸗Ordnung bildete der Bericht der Justiz-Kommission über die Gesetz⸗Ent⸗ würfe, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestim⸗

. . - üstrin mungen der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1816 und die emin⸗ aus Manschnon „Uhr 15 Min. früh, Anschluß aus Cüstrin derung der Kassen⸗Anweisungen um 15 Millionen Rthlr., ,

gabe verzins licher Staatsschuld ⸗Verschreibungen über 16,598, 000 Rthlr. Die Kommission empfahl Annahme nach den Beschlüssen des 8 der en,, Beide Gesetz Entwürfe wurden nach den Kommisstons-Vorschlägen angenommen; dasselbe geschah mit

dem Gesetz⸗Entwurfe, betreffend die anderweile Regelung der

Wirthschasts⸗ Abgaben für den Schank von Wein und Branntwein und für den Kleinhandel mit diesen Getränken in den hohenzollern⸗ 6 ö . mit . 4 freien Hansestadt Bremen, wegen esorderung der gegenseitigen Verkehrs- Verhältnisse ab Vertrag vom 26. Januar 1856. ! e n, m en Auf der Tages⸗-Ordnung der gestrigen (67sten) Sitzun des Ab geordneten⸗Hauses stand zuerst der Bericht gere ne

den §8§. 3 und 9 beschlossenen Abänderungen.

Auf E l landwirthschaftlichen e , wing

Ministeriums wurden diesem Hause angenommen.

vinz nach der Redaction des Herrenhauses angenommen. Es folgte

t . der . Kommissionen für die Justizpflege und . J emeindewesen über den Antra aus Manschnow 9 Uhr 30 Min. Abends, Anschluß aus Cüstrin Horst we Einbri J 8 Ur 19 Min, Abends, aus Frankfurt 3 Übr Abends, aus. Hot. wegen Einbringung eines Geseß-Vorschlages behufs Be— h Frankf ö schränkung des frühen Heirathens. Bie Kommisston hatte vor⸗

= geschlagen, statt der Anträge des Abgeordneten I) „daß das zu

Ain Persenengelt wird bei sämmtlichen Posten pro Meile K Silber- frühe Heirathen beschränkt“ und 2) „daß die Gestattung der Grün— Ei ine, . von dem ö, der Mittel zur standesmäßigen Ernährung abhängi emacht 9. i ' Beichgisen werden auf sämmtlichen Stationen nach Bedürfniß gestellt. ; z 18 e n , n r asslhttin ann Der Gang der Küͤstrin-Berliner Personen⸗Post bleibt unverändert. Die Fahrzeiten der Frankfurt-Woldenberger Personen⸗Post bleiben eben⸗

falls dieselben; jedoch wird diese Poff bom 1. k. Mis, ab weder in treten?“

nach Manschnow und Lebus nur mit den Frankfurt⸗Kuͤstriner Posten Be⸗ Freizügigkeit durch allgemeine Gestattung des Einzugs⸗Geldes und förderung erhalten. In Bezug auf den ÄÜbgang und Zugang von Rei⸗ senden treten die 6 Post⸗Anstalten bei der Frankfurt⸗Wolden⸗ ordnung. ö und die Abg. Heise und Wagener (Neustet ü is⸗ sions - Antrag, die nid gert v. , ., (Köln) für Uebergang zur Tagesordnung über sämmtliche An⸗ träge gesprochen, wurde über? den deshalb von dem Abgeord⸗ neten von Patow gestellten Antrag abgestimmt. Für? den— selben (Uebergang zur Tagesordnung) erhoben sich gs, gegen den- selben 109 Abgeordnete; der Antrag wurde somit abgelehnt; bei der deshalb vorgenommenen namentlichen Abstimmung erklärten sich Y Abgeordnete für und 165 Abgeordnele gegen den Ueber

gang zur Tagesordnung. Die Anträ darauf angenommen. ö nträͤge der Kommission wurden

des Abg. Freiherrn v. d.

nehmen: „der Königl. Staats -Regierung zur Erwägung

; . ts Reg 9. zi g zu em⸗ pfehlen, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, dem zu frühen und leichtsinnigen Heirathen durch geeignete Maaßregeln enwgegenzu⸗ Zum dritten Antrage des Abg. v. d. Horst, die jetzige

Erforderung des Nachweises der Mittel nachhaltigen Unterhalts

eingeschränkt werde, beantragte die Kommission Uebergang zur Tages⸗ Nachdem der Abg. v. v. Horst fur? feinen Ankrag

Die Stadt Eilenburg, im Regierungsbezirk Merseburg,

welche gegenwärtig 6071 Einwohner zahlt, ist von folgenden un⸗

Preußen. Charlottenburg. 30. April. Nachdem Ihre Königlichen Majestäten gestern Mittag in erwünschtem Wohl sein aus Dresden wieder zurügekehrt waren, fand um 4 Uhr bei Alle höchstden selben im Köoͤniglichen? Schloffe zu Charlottenburg aus Ver⸗ anlassung des hohen Geburtstages Sr. Majestät des Kaifers

mittelbar an die Stadt gränzenden Vorstädten: Torgauer Vorstadt mit 6809 Einwohnern, Hinterstadt mit 717 e n , 363 Einwohnern, Leipziger Steinweg mit 729 Einwohnern, Ischeppelende mit 659 Einwohnern, Thal mit 182 Einwohnern umschlossen. Diese Vorstädte bilden jede eine selbstständige Land⸗ gemeinde, mit der Stadt Eilenburg jedoch einen emeinschaftlichen Polizei- Bezirk. Zur Gceitigung der bisher vielfach hervorgetre⸗ tenen Mißstände ist die Vereinigung dieser Vorstädte mit der Stadtgemeinde Etlenburg, unter Zustimmung des Kreistages des Delitzscher Kreises, von ben bethelugten Gemeinden beschlossen worden, und des Königs Majestät haben unterm 9. April 6 Beschlusse die landesherrliche Genehmigung ertheilt.

Patow und Reichensperger

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Hannover. Osnabrück, 28. April. Die Arbeiten am preußischen Theil der Westbahn sind so weit vorgerückt, daß heute eine von Münster gekommene Lokomotive hier anlangte, und nach kurzem Aufenthalt nach Kheine zurückkehrte. Morgen wird eine an—⸗ dere Lokomotive von Lingen erwartet. Hiernach zu urtheilen, darf der Eröffnung des * Westbahntheiles baldigst entgegen⸗

esehen werden. (Wes. Z.

; eh ee rita en und Irland. London, 28. April. Die auf die central-amerikanische Frage bezüglichen Acten⸗ stücke sind veröffentlicht und beiden Häusern des Parlaments vor⸗ gelegt worden. Sie bestehen aus 189 Depeschen und füllen über I00 Seiten. Unter den englischen Dokumenten ist eines der wich⸗ tigsten eine Note Lord Clarendon's (Nr. 176), welche als Antwort auf ein Schriftstück Buchanan's dient, das die Ansichten der Regie⸗ rung der Vereinigten Staaten über die aus dem Clayton-Bulwer— Vertrage hinsichtlich des Mosquito⸗Protektorats, der britischen Ko⸗ lonie Belize und der Insel Ruatan für Großbritannien erwachsen—⸗ den Verpflichtungen auseinandersetzt. Die an Buchanan gerichtete Erwiderung Clarendon's, vom 2. Mai 1864 datirt, enthält die englische Auffassung in Bezug auf dieselben Fragen. Was zuvör— derst das Mosquitoöo⸗Protectorat angeht, dessen Berechtigung Herr Buchanan anficht, so bemerkt Lord Clarendon: .

England hat nie irgend welche Besitzungen im Mosquitolande ge— habt, jedoch ohne Zweifel als schützender Bundesgenosse des Mosquito- Königs, der sogar gelegentlich („ccasionally) unter den Auspieien der bri⸗ tischen Behörden zu Jamaika gekrönt worden ist, einen großen und aus— gedehnten Einfluß auf dasselbe ausgeübt. Die Regierung der Vereinig⸗ ten Staaten wird wohl kaum erwarten, daß Großbritannien sich auf eine Erklärung oder Vertheidigung seines Verhaltens in Bezug auf Schritte einlassen wird, die es vor beinahe 40 Jahren in einer Sache ge— than hat, welche kein Recht und keine Besitzung der Vereinigten Staaten betraf. Die Regierung der Vereinigten Staaten würde sich mit Recht höchlich darüber wundern, wenn die großbritannische Regierung jetzt die Berechtigung irgend einer ihrer längst vergangenen Handlungen, durch welche kein Territorialrecht Großbritanniens beeinträchtigt wurde, in Frage stellen wollte. Auch würde das amerikanische Volk eine fremden Staaten gegenüber versuchte Rechtfertigung oder Erklärung solcher Hand— lungen für unverträglich mit der Ehre und Unabhängigkeit der Ver— einigten Staaten halten. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird sich daher nicht wundern, wenn die Regierung Großbritanniens sich auf nichts einläßt, was wie eine Erklarung oder Rechtfertigung ihres Ver⸗ haltens in Bezug auf ihr lange bestehendes Protektorat über die Mosquito's aussehen könnte. s

Es wird hiernach hervorgehoben, daß viele Jahre hindurch weder von Seiten Spaniens, noch von Seiten der central amerika⸗ nischen Republiken gegen die von Seiten Englands ausgeübte Schirm⸗ herrschaft protestirt worden sei, und daß, wenn die Mosquito⸗Indianer das in Rede stehende Gebiet räumten, es noch immer zweifelhaft sein würde, welcher Staat denn eigentlich gerechte Ansprüche auf diesen Landstrich hatte. Wenn Buchanan behaupte, die amerikanische Re⸗ gierung habe stets das Recht Englands auf das Mosquito-Pro⸗ tektorat bestritten und dagegen protestirt, so sei das eine irrige Voraussetzung. Möglich sei es allerdings, daß die Vereinigten Staaten erst 1842 von der Stellung Großbritanniens in jener Gegend in Kenntniß gesetzt worden seien. Doch zeige sich in ihrer diplo— matischen Korrespondenz mit der englischen Regierung keine Spur davon, daß sie dieses Gegenstandes vor Ende des Jahres 18419 Erwähnung gethan. Aus amerikanischen Dokumenten sei sogar er— sichtlich, daß die amerikanische Regierung einen im November 1847 ergangenen Hülferuf Nicaragua's gegen einen befürchteten Angriff durch britische Streitkräfte unbeantwortet gelassen habe. Die selbe Erscheinung habe sich im folgenden Jahre und im Jahre 1849 wiederholt. Von der Monrve-Doktrin, auf welche die Auseinander- setzung Buchanan's Bezug nimmt, wird in der Antwort Claren—

zu nehmen hätten, anzuerkennen vermöge. auf den Hauptpunkt über, nämlich auf die Auslegung jenes Ver⸗ trags⸗Artikels, durch welchen England und die Vereinigten Staaten sich verbindlich machen, keinen Theil Centralamerikas zu „kolonisiren, zu okkupiren, zu befestigen oder Herrschaft darüber zu beanspruchen oder auszuüben.“ Den Stein des Anstoßes bildet bekanntlich das Wort „occupy““, welches eben sowohl besetzen wie besitzen heißen

kann. Die Engländer haben sich für jene, die Amerikaner für diese

Uebersetzung entschieden. Die Engländer beschränken die Wirkung der Vertragsbestimmung mithin auf die Zukunft, während die amerikanische Deutung ihr eine rückwirkende Kraft verleiht. Um den wahren Sinn eines Vertrages zu ermitteln, sagt Lord Claren— don, müsse man sowohl die Umstände, unter denen er abgeschlossen worden, wie seinen Wortlaut ins Auge fassen. Gegen den Fort⸗ bestand des Mosquito⸗Protektorates lasse sich aber weder aus jenen Umständen, noch aus dem Wortlaute irgend eine Folge⸗ rung ableiten. Der Vertrag habe den Zweck gehabt, die Neutralität des Verbindungsweges zwischen den beiden Deea⸗ nen zu sichern, und diese könne durch ein derartiges Protektorat, wie England es über die Mosquito-Küste ausübe, durchaus nicht beeinträchtigt werden, wie denn auch die im Ber⸗

trage vorkommenden Ausdrücke „kolonisiren und okkupiren“, wenn man der Bedeutung dieser Worte keinen Zwang anthun wollte, auf dieses Protektorat keine Anwendung fänden. Von einer Aufhebung des Protektorates sei in dem besagten Artikel nicht die Rede, son= dern nur von einer Beschränkung desselben, wie schon aus der Stelle hervorgehe, wo es heiße: „Beide Parteien verpflichten sich, kein Protektorat zu dem Zwecke zu benutzen, um Nicaragua, Costa . ö . ꝛc. 3 oktupiren, zu ie,, . u. s. w. riti chaHonduras, Ruatan und die Bai⸗Inseln angeht, so schreibt Lord Clarendon: 21 ö.

Nach allgemeinem Sprachgebrauche versteht man unter dem moder⸗ nen Ausdrucke Central⸗Amertka“ nur jene Staaten, die einst unter dem Namen der „eentral-amerikanischen Republiken“ vereinigt waren und jetzt fünf getrennte Republiken bilden. Damit jedoch gar kein Mißverständ— niß in dieser Hinsicht obwalten könne, J die beiden Unterhaͤndler zur Zeit der Vertrags⸗Ratification Erklärungen aus, laut welchen die beiden Regierungen die in Rede stehende Niederlassung nebst den davon abhängigen Gebietstheilen nicht in den Vertrag einbegriffen wissen woll— ten. Die der englischen Regierung gegenüber in dieser Hinsicht abgege⸗ bene Erklärung Clayton's war erschoͤpfend und befriedigend, wie aus folgendem Auszuge seiner Note vom 4. Juli 1850 erhellt:

„Sowohl nach Auffassung der beiden Regierungen wie der beiden Unterhändler soll der erste Artikel (der mehrerwähnte, in welchem die Worte okkupiren kolonifsiren 2e. borkommen) weder auf das sogenannte britische Honduras, noch auf die in der Nahe jener Niederlassung als von derselben abhängig bekannten kleinen Inseln Anwendung finden.“

In Bezug, auf Ruatan bemerkt die Note, daß diese Insel nie von Angehörigen einer andern Nation, als der englischen, per⸗ manent oktupirt gewesen sei, und daß sowohl Ruatan wie Bonacca lange vor 1850 zu Britisch⸗Honduras gehört hätte. Zum Schluß des sehr langen Aktenstückes, welches beinahe vier Spalten der „Times“ füllt, schlägt Lord Elarendon vor:

Daß die Regierung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten sofort den Versuch machen, zu einem freundschaftlichen Einverständniß über die in Greytown definitib zu errichtende Regierung zu gelangen, im Hinblicke auf eine Entfernung der Mosquito-Autyrität von dort, so wie über die Verbindlichkeiten, welche eine folche Regierung den Ansprüchen Costa⸗Ricas gegenüber und in Bezug auf die zukünftige Nichtbelästigung der Mosquitos einzugehen haben würde, und daß die beiden Regierungen sich außerdem bestreben, sich über die zweckmäßigste Art des den Mosquito⸗ Indianern zu gewährenden Schutzes zu einigen.

Auch das letzte in der Reihe der 185 Aktenstücke, eine Depesche Crampton's vom 31. März 1856, bezieht sich speziell auf Ruatan.

Der englische Gesandte behauptet, Sir H. Bulwer habe Clayton

vor der Unterzeichnung des Vertrages von 1860 zu wiederholten Malen erklärt, Ruatan sei de jure und de facto eine britische Be⸗ sißung, und Clayton habe seitdem bei mehreren Gelegenheiten im Gespräche mit ihm (Crampton) geäußert, er betrachte Ruatan eben so gut als eine britische Besitzung, wie Jamaika oder irgend eine an— dere britisch-westindische Insel.

Frankreich. Paris, 28. April. Der „Moniteur“ berich— tet unterm gestrigen Datum: „Die Ratificationen des am 30. März zu Paris unterzeichneten Friedens-Vertrages, so wie der ihm bei— gefügten Uebereinkommen sind am Sonntag um 3 Uhr im Hotel des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten aus gewechselt worden. Der Vertrag und die Protokolle werden am Dienstag im „Moniteur“ veröffentlicht werden.“ Das amtliche Blatt kündigt zugleich an, daß der Senat und der gesetzgebende Körper heute, Montag, eine Mittheilung der Regierung empfangen werden. Wie verlautet, erhält jeder Senator und jeder Deputirte ein Exemplar des in der Kaiserlichen Druckerei veranstalteten Abdrucks des Vertrages, der Annexe und Protokolle. Die dem „Moniteur“ zugegangenen Mittheilungen aus der Umgegend von Paris über die Aerndte⸗Aussichten lauten fortwährend höchst

don's gesagt, daß die englische Regierung dieselbe nicht als völker- befriedigend; auch für den Weinsteck hegt man die besten Erwar⸗

rechtlichen Grundsatz, den die europäischen Staaten als Richtschnur Sodann geht die Note

tungen. Da Rußland künftig dahier durch einen Botschafter vertreten sein wird, so soll das bisherige Gesandtschafts⸗Hotel auf⸗ gegeben und ein großartigeres Gebäude angekauft oder gemiethet werden. Die (schon gemeldete) Erhöhung des Budgets des ge⸗ setzgebenden Körpers für 1857 beträgt 109,000 Fr., die zur Deckung außerordentlicher Kosten bestimmt sind; dafür sollen die Ergänzungs⸗Kredite wegfallen, zu denen man bisher seine Zuflucht nehmen mußte. ;

In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers legte die Regierung den Friedens-Vertrag sammt seinen Annexen auf das Büreau nieder. Der Präsident de Morny hob in einer Rede die Vortheile hervor, welche die Politik des Kaisers Frankreich ver⸗ schafft habe. Er dankte dem Kaiser im Namen der Kammer dafür, daß er sie, in gewissem Maße, den denkwürdigen Handlungen sei⸗ ner auswärtigen Politik zugesellt habe. Seiner Rede folgte lan⸗ ger, stürmischer Beifall und der Ruf: „Es lebe der Kaiser!“ Der Staatsminister Fould erwiderte, daß er nicht verfehlen werde, dem Kaiser die Gesinnungen der Kammer zur Kunde zu bringen.

29. April. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß auf Be⸗ fehl des Kaisers der Kaiserliche Prinz als Soldatenkind (enfant de troupes) in die Listen des ersten Garde⸗Grenadier⸗Kegiments

eingetragen worden ist.