1856 / 112 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

872 Berliner Börse vom 13, Mai 18535.

Dear, eee, Finns m Far conrs.

Pries. geꝛa.

vyeehsel- CotrrKsge.

F fand hriefe.

Kur- und Nemmnäræ.

14127 142 03tpreussisehe

53 Pomnersche

1515 151 bosensche..

6 2226 223 do. *

03, S0 Sehlesisehe----.

100 997 Vom Staat garantirte

1025 1025 Lit. B. ..... ..... 34 5 Westpreu ss... 3

143 37

1.

3 * de

Amsterdam dito Namhurg-. 200 A.

3090 A.

*

8 8 d

Wien im 20 FI. F. 15 Augsburg 1 . Leipzig in Cour. im 14 ThI. uss 190 Thle.. ... Frkf. 2. M. südd. M. 103 FI. Petersburg 100 S. R....

entenbriere.

56 28 55 24 1065.

C e b, Go r ω N d x, T, e,

8 8 . 8 s 6 s

Kur- und Neumark 4 Pommersche... 4 Pogensche .. ...... ö Preussische. . . .. ... 4 Khein- u. Westph.. 4 Si chsische Sehlesische

8 .

Fones - CGoOgaxse.

Preuss. Freiw. Anleihe. ...... Staatsanleihe von 1850. ...... dito von 1352... dito von 1351 dito von 13535.. dito von 1853. ..... Staats- Sehulds heine Prämienseh. d. Serhdl. 250 Th. Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Sehul dvers chr. Oder Deiehbau- Obligationen. Zerl. Stadt-Obligat. . . do. do.

100 102 101 102 161.

.

W - , R , - ον

102 . Friedrichs dr or.. 2 D. Andere doldmünz e S6d dor , 3 Fhir. ......

133 1123 84. 853 1019 100

342

d

. 1

.

CX

. 1

88 5E*!J

—— IC. Eries. Gdeid.

j05 10 br. Bh Anth, Scheine 136 sie 4 4134

iim m- Letten.

IC. Bnof. Gold. f. Bze? i. Aaehtn-Düsseld. . .. II 0 Münster-Hammer . 4 945 83 do. Prioritäts⸗-⸗4 - S9] Niederschl. Märk. 4 9 935 d0. II. Emission 4 S99 S9 do. EFRrioritäts-4 94 Aachen-Iastrieht.. 665 do. Conv. Prioritäts-4 94 do. Prioritata- 944 945 do. do. III. Ser. 4 9375 Berg. Ilar kis ehe 935 925 o. IV. Serie 5 1022 102. do. Prigritaäts- 5 1025 102 Niederschl. Lweigb. Sg 88; do. do. II. Serie S 10235 102 Oberschles. Lit. A. do. Dortin.- Soest) 905 90 do. it. B. 35 Berl. Anh. Lit. Au B. 1745 1737 do. Prior. it. A. 4 937 93 do. FPrioritäts- 4 935 40. Prior. Li 35 82 Berlin- Hamburger. 110 do. Prior. do. Frigritäts- 45 1013 1017 do. Prior. Lit. E 373. 78 do. do. II. Em. HL 101 1817 Prinz Wilh. (St. V.) 71 70 Berliu-Eotsd.- Magd. do. FPrioritäts 3 100 do. Prior Obig. 9275 d4o0. II. Serie.. 5 1007 99 do. do. Lit. G. 43 1009 992 Rheinis ehe do. Jo. Lit. D. 1 1007 99 do. Quitgsb. (28M) Berlin - Stettiner... 160 159 do. (Stùamnm-) Frior. 4 119 do. Prior. Oblig. 44 do. Prioritäts-Oblig 4 91“ 80 Bresl. Schw. Erb alte 1712 1703 do. vom Staat gar. 375 8 do. do. neue Ruhrort-COref- Kreis Cölu- Crefelder. gAladbacher .. 33 Ado. Prioritäts- 4 99) do. Prioritãts- 1 Cöln- Mindener ..... 3 Q 40. II. Serie.. 4 do. Prior. Oblig. 45 160 do. do. II. Em. S5 103 102 J 4 Q 90 4 do. III. Emission 4 do. IV. Emission 4 Lg05 do. Disseldorf-Elberf. 40. 10. Prioritãts -( do. Prisritãts - ) do. NUagdeb. Halberst..— do. Masgdeb.-- Wittenb. . Jo. Prioritãts- 4

neue / Prioritäts-4 91 90

Vichtantliche Votirungen.

Inf. ner. dem II. Brier. gesd.

* Tarskoje - Selo pro St. ke, In- und ausländ. . K

kHisenb. Stamm- Actien und duit- tungsbogen.

Ausl. Prioritäts- Actien.

ö Amsterdam - Kotterdam 43 Amsterdam - Rotterdam J. S0 795 CQracau- Obersehlsische 4 göthen- Bernburg Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Frank furt-Hanau. Belg. Oblig. J. de Est 4 Frankfurt- Homburg. .. Jo. Samb. et Neuse 4 Cracau-Obersehles. .... ö Kiel Altona ö JT ivorno Florenz 4 ö . Ludwigshafen - Bexbach Kass. Veremns-BR. Act. 1 Mainz Ludwigshafen... Neustadt · Weissenburg ö Mecklenburger 57 56 Nordb. (Ersedr. Wilh. 4 625 613

1

Braunsehw. Bank

Weimar. Bank

Oesterreich. Metall. . .. 1

mn Rien c Ausländ. Fonds,. 4 . do. neueste III. Emiss. 11473 do. Part. 500 FI... 4 Schwed. OQerebro Pfdbr. 4 Ostgothisehe 40. 4 Sardin. Engl. Anleihe 5 Sardin. bei Rothschild. 3 Hamb. Feuer- Rasse.. 37 do. Staats -Präm - Anl. Lübecker Staats- Anl.. 4. Kurhess. Pv. 0bl. 40 Th. X. k 35 FI. ... Sehaumburg- Lippe do. 25 k Span. 305 inl. Schuld. 3 do. 1 a 30 steigende]

Poln. neue Pfandbr.

ü Bank- Actien. National- Anleihe 1854 Pr. Anl. IHamb. Cert. .. . do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. 40. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. do. Poln. Sehatz-Obl. 4d59. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.

ö

& = . . m. = . Do, n .

do C OC 6

Berlin. Potsdam - Magdeburger 1233 a 121 gem. 1185 2 118 gem. VWislhelmsbahn (Cosel-Oderberg) alte 216 a 218 gem.

Kerim, 13. Mai. sich bei ziemlich belebtem Geschäft sehr fest.

KBerlimer Getreidehbörse rom 13. Mai.

Reizen oco 80 112 Rthlr.

Rogen loco S2pfd. 713 Rthlr. pr. S2pfgd. bez, do. S5pfd. 74 Rthlr. pr. S2pfd. ber., Frähjahr 65 - 70 - 69H - 70 Rihlr. bez. u. G., 707 Br., Mai- Juni 673 6865 69 Rthlr. bez. u. G., 699 Br., Juni-Juli 64 - 65 bis 643 - 65 Rihlr ber. u. Br., 64 G., Juii- August 59 - 61 Rthlr. bez. u. Br., 607 G., September-Oktober 55 3 Bihlr. berahlt.

Gerste, grosse 50 55 Rihlr.

Hafer loco 31 35 Rihlr.R, Mai-Juni 50pfd. 333 Rihlr. bes.

Erbsen 65 - 74 EPthlr.

Die Course der meisten Actien behaupteten

Bres' au- Schw.-Freib, neue 161 a gem. Cõln- Mindener 1653 a

do, neue 181 2 182 gem. VWeimarsche Bank 128

häböl loc 15 Rthlr. bez., Mai 15 Rihlr. Br., 143 G September Oktober 141 Rthlr bez, 145 3r, 14 6.

Leinöl loc'e 135 Rthlr. Br., Lief. 123 Rthlir.

Mohnsl 19 21 Rthlr.

Hanföl loco u. Lief. 14 Rthlr.

Palmöl 155 Rthlr. Br.

Zpiritus laco ohne Fass „93 Rthlr. bea, ai 29 3 29 Rthlr. bez. 4. G, 29 Br., ai-Juni 29 - Rihlr. bez., 297 Br., 29 G., Juni- Juli 297 Rihlr. bez. u. G., 293 Br., Juli- August 293 Rrhle. bez. u. G.“, 29 Br., August-September 295 Rthlr. bez. u. G, 294 Br.

Weizen höher bezahlt. Rozgen loco wie Termine zu höheren Preisen gefragt, schliesst sehr fest. RBüböl schwach behauptet. Spiri— tus in fester Haltung, höher berahlt.

2

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-tzofbuch druckerei.

(Rudolph Decker.)

Lf. zer, **.

Das Abonnement beträgt: 27 Sgr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. mm

8taats-⸗

Alle post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen tzestelung an, für Serlin die Expedition des Königl. preußischen Staats Anzeigers: Mauer ⸗Straße Nr. d 4.

M 112.

Se. Majestät der König haben Allergnädtgst geruht: den nachgenannten Königlich sächsischen Beamten und Offi— zieren Orden zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden erster Klasse: dem Ober-Hofmarschall von Gersdorff; den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:

dem Direktor des Museums Schnorr von Carolsfeld zu

Dresden; - den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse:

dem Major und Flügel-Adjutanten von Falkenstein und dem nai hr, hn S als zehn Stimmen für die von ihm in Vollmacht vertretenen Actien ab—

Polizei⸗Präsidenten von Pflugk zu Dresden.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, dem Regie- rungs- und Baurath Krause zu Liegnitz die nachgesuchte Ent- lassung aus dem Staatsdienste vom J. Oktober d. J. ab unter. Beilegung des Charakters als Geheimer Regierungs-Rath zu

ertheilen.

Bestätigungs-Urkunde vom 30. April 1856 für die unter dem Namen „Kölnische Maschinenbau⸗ Actien⸗Gesellschaft“ errichtete Actien-Gesellschaft. (Schluß. S. Staats⸗Anzeiger Nr. 111. S. 864) Fünf. Von den General-Versammlungen.

Paragraph Acht und Zwanzig. Im zweiten Quartale jeden Jahres findet regelmäßig in Köln eine

Versammlung seit mindestens sechs Wochen eingeschrieben stehen. Die Einschreibung der Actien erfolgt bei dem Verwaltungsrathe entweder gegen Vorzeigung der Actien oder eines dem Verwaltungsrathe als ge— lich Ersuchen. eber die

erfolgte Einschreibung

len, haben wenigstens acht Tage vor der General⸗Versammlung ihre Actien entweder bei der Gesellschaft oder bei den vom Verwaltungsrathe

zu bezeichnenden Bankhäusern bis zum Tage nach der General-Versamm. ines Strutinium abgeftimmt' werden. lung zu deponiren. Die ihnen hierüber zu ertheilenden Depositenscheine ; 3e dienen als Legitimation zur Erlangung der Eintrittskarten, welche vom Verwaltungsrathe mindestens einen Tag vor der General-Versammlung zeichnet.

Dasselbe Verfahren findet auch bei den außerordentlichen General-

auszugeben sind.

Versammlungen Statt. Paragraph Reun und Zwanzig.

Der Verwaltungsrath beruft mittelst öffentlicher Bekanntmachungen durch die im Paragraph Zwölf erwähnten Zeitungen, sowohl die regel- mäßigen, als die außergewohnlichen Versammlungen, letztere, wenn er es für dienlich erachtet, oder wenn wenigstens zehn Actionaire, welche In⸗

haber von mindestens tausend Actien sind, schriftlich darauf antragen. Die Bekanntmachung soll mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung stattfinden. Der Zweck der außergewöhnlichen Versammlungen soll im Ein—⸗ berufungsschreiben angegeben werden. . Paragraph Oreiß ig. J

In der General-Versammlung können abwesende Actionaire durch Vollmacht, jedoch nur durch stimmberechtigte Actiongire vertreten werden. We Vollmachten sind dem Verwaltungsrathe am Tage vor der General Versammlung vorzulegen. Prokuraträger einer Handlungsfirma können

aügend erscheinenden Zeugnisses über den Besitz derselben und auf schrift« ertheilt der Verwaltungsrath auf Verlangen eine Bescheinigung. Die in dieser Weise berechtigten Actionaire, welche sich persönlich oder durch Bebollmächtigte, nach Paragraph Dreißig, an der General-Versammlung betheiligen wol-

dieselben Rechte ausüben, wie die Chefs der Handlung. Die innerhalb

des Statuts gefaßten Beschlüsse der General-Versammlung sind bindend

für die nicht erscheinenden oder nicht vertretenen Actionaire, so wie für

den Verwaltungsrath.

Paragraph Ein und Dreißig.

In der General-Versammlung hat, mit Ausschluß des im Paragraph Vierzig vorgesebenen Falles, der Inhaber von fünf Actien eine Stimme, zehn Actien zwei Stimmen, fünfzehn Actien drei Stimmen, zwanzig Actien vier Stimmen und jede weiteren fünf Actien eine Stimme mehr,

so— daß der Inhaber von fünfzig Actien zehn Stimmen hat, Kein Actio—

nair ist berechtigt, mehr als zehn Stimmen für eigene Actien und mehr

zugeben, so daß zwanzig Stimmen das Maximum der in einer Hand be—

findlichen Stimmen bilden.

Paragraph Zwei und Dreißig.

Die General-Versammlung, regelmäßig konstituirt, stellt die Gesammt⸗ beit der Actionaire dar. Der zeitige Vorsitzende des Verwaltungsrathes führt auch den Vorsitz in der General-Verfammlung und ernennt den Protokollführer und die Skrutatoren. Zu Skrutatoren können weder Verwaltungsräthe noch Beamte der Gesellschaft ernannt werden.

In den regelmäßigen General-Versammlungen werden die Geschäfte

in nachfolgender Ordnung verhandelt:

Erstens. Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Ge⸗

schäfts im Allgemeinen und über die Resultate des berflossenen Jahres insbesondere;

Zweitens. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes; Drittens. Berathung und Beschlußnahme über die Anträge des

Verwaltungsrathes, so wie über die Anträge einzelner Actionaire; letz—

tere müssen vor der Berufung der General⸗-Versammlung schriftlich ein⸗

gereicht sein;

Viertens. Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag er—

halten, die Bilanz mit den Büchern und Skripturen der Gesellschaft zu vergleichen und, rechtfindend, dem Verwaltungsrathe die Decharge zu ertbeilen. von mindestens zehn Actionairen, welche zusammen Inhaber von minde—

Die General⸗Versammlung kann auf den schriftlichen Antrag

stens fünfhundert Actien sind, einzelne Mitglieder des Verwaltungsrathes,

mit Einschluß der im Paragraph Vierzehn, so wie der auf Grund des 1. w ; Schlußsatzes von Paragraph Siebenzehn ernannten, aus bewegenden Versammlung derjenigen Actiongire statt, auf deren Namen in den Acr-⸗ e, . 26 . 66 ö . tien⸗Registern der Gesellschaft fünf oder mehrere Actien am Tage der *

Paragraph Drei und Dreißig.

Die außerordentlichen General-Versammlungen beschäftigen sich nur

mit Gegenständen, die bei der Berufung bezeichnet sind. Paragraph Vier und Dreißig.

Mit Ausnahme der in den Paragraphen Drei, Fünf, Vierzig und Drei und Vierzig bezeichneten Fälle vollbringen fich die Beschlüßse und Wahlen der General-Versammlung mit absoluter Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen giebt diejenige des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Wahlen werden vermittels geheimen Skrutiniums vorgenommen. Auf den Antrag des Vorsitzenden, so wie auf den Antrag von wenig— stens fünf Actionairen, muß auch über andere Gegenstände durch gehei⸗ Die Protokolle der General⸗Ver⸗ sammlung werden ven einem Notar aufgenommen und von dem Büreau und von denjenigen anwesenden Actionatren, welche es wünschen, unter—

8 Bilanz, Dibidende und Reserve⸗Fonds. Paragraph Fünf und Dreißig.

Am ein und dreißigsten Dezember jeden Jahres wird bom General⸗ Direktor ein vollständiges Inventar über die Besitzungen, Vorraͤthe und Ausstände der Gesellschaft errichtet, in ein dazu bestimmtes Register ein getragen und mit den Belägen dem Verwaltungsrathe zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Bei Aufstellung des Inventars werden die Roh⸗ stoffe und Materialien-Vorräthe nach dem laufenden Werthe. die Halb⸗ fabrikate und Fabrikate aber nach dem auf den laufenden Werth der Rohstoffe basirten Fabricationspreise berechnet. Dieses Inventar bildet die Grundlage der ebenfalls durch den General-Direktor aufzustellenden und durch den Verwaltungsrath zu prüfenden und festzustellenden Bilanz des Gesellschaftsvermögens. Der Verwaltungsrath bestimmt alljährlich, wieviel zu dem Activum in der Bilanz zugeschrieben werden soll, weil für

Sechs.