1856 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in s⸗ Co up gn. zu der Kreis- Obligation des Lublinißer Kreises Littr.:·... n über Thaler zu fünf Prozent ͤ Thaler Silbergroschen. supons empfängt gegen dessen Rückgabe bis resp. vom . ten vorbenannten Kreis⸗ mit (in

. zur Kreis-Obligation des e Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

Obligation des Lublinitzer Kreises ; . 26 über Thaler à funf Prozent Zinsen, die te Serie Zins⸗-Coupons für die 5 Jahre 18. bis 18.

bei der Kreis⸗Kommunal-Kasse zu ö

Lublinitz, den ten . ö Die ae g. Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.

Allerhöchster Erlaß vom 30. April 1856 be—

treffend die Anwendung der Vorschriften über die

Expropriation auf das Unternehmen der Oppeln⸗ Tarnowitzer Eisenbahn.

Auf den Bericht vom 17. April d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn Unternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Vorschriften über die Eypropriation auf das von Mir genehmigte Unternehmen der Oppeln Tarnowitzer Eisenbahn Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß ist durch die

Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. Charlottenburg, den 30. April 1856.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt.

An . den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Gesetz betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a.“ W. und Küstrin nach Frankfurt a. O. und einer Eisenbahn von Saar— brücken einerseits nach Trier und andererseits bis zur Großherzoglich luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig in der Richtung auf die Stadt Luxemburg. Vom 7. Mai 1856.

Wir n. Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen ꝛc. ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

S. 15 Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermächtigt: . 1) eine Eisenbahn von dem Kreuzungspunkte der Ost-Bahn mit

der Stargard ⸗-Posener Eisenbahn (Station Kreuz), über

Landsberg a. W. und Cüstrin nach Frankfurt a. O.

2) eine Eisenbahn von Saarbrücken, die Saar abwärts bis zu deren Mündung und, unter Ueberbrückung der Mosel, einer= seits auf dem linken Mosel⸗Ufer nach Trier und andererseits bis zur Großherzoglich luremburgischen Gränze bei Waffer— billig in der Richtung auf die Stadt Luxemburg,

für Rechnung des Staates auszuführen. S. 2.

Zur Deckung der zu den gedachten Bau⸗Ausführungen für die Kreuz-⸗Cüstrin-⸗Frankfurter Eisenbahn, mit Einschluß der Her⸗ gene zweiten Geleises auf der Strecke der Rieverschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn von Frankfurt bis Berlin mit g, M00, 060 Thalern und für die Saarbrücken⸗Trier⸗Luxemburger Eisenbahn mit 5, 600 00090 Thalern erforderlichen Summe von überhaupt 14 Millionen Thalern sind zunächst diejenigen Bestände zu verwen⸗ den, welche sich von den, zufolge Unferer Erlasse vom 17. Jun und

24. November 1854 (Geseßz Sammlung Seite 316 und 585) auf⸗ ßenommenen 30 Millionen Thaler, nach Bestreitung der in Gemäß. heit der Gesetze vom 20. Mai 1864 (Gesetz Sammlung Selte 315) und 7. Mai 1855 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 269) darauf bereits angewiesenen, oder durch andere Gesetze etwa noch darauf anzu⸗ weisenden Ausgaben als dieponibel ergeben werden. Insofern diese Bestände die Bedarfssumme von 14 Millionen Thalern nicht erreichen, ist der Mehrbetrag durch eine, nach Maßgabe der für die einzelnen Baujahre erforderlichen Geldmittel, in den Jahren 1856, 1857 und 1858 allmaͤlig zu realistrende verzinsliche Staats— Anleihe zu beschaffen. -

Insoweit die nach §. 2 erforderliche Bau⸗ Summe aus den sich als disponibel ergebenden Beständen des daselbst bezeichneten Fonds von 30 Millionen Thalern entnommen wird, sind die zur Verzinsung und Amortisation eines entsprechenden Betrages der in Gemäßheit Unseres Erlasses vom 17. Juni 1854 (Gesetz Samm⸗ lung Seite 316) aufgenommenen Anleihe von 15 Millionen Tha⸗ lern erforderlichen Zahlungen aus den Betriebs⸗Ueberschüssen der zu bauenden Eisenbahnen und, soweit diese dazu nicht ausreichen, aus dem Eisenbahn-Fonds zu 60

S. *

Wird zur Beschaffung der nach 8§. 2 erforderlichen Bau⸗ Summe eine neue Anleihe aufgenommen, so gelten für dieselbe folgende Be—⸗ stimmungen:

a) die Verwaltung der Anleihe wird der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschult en übertragen;

b) die Anleihe ist, von dem auf die vollständige Eröffnnng des Betriebes der beiden genannten Eisenbahnen folgenden Jahre an, jährlich mindestens mit einem Prozent zu amortisiren;

c) die zur Verzinsung und Amortisation der Anleihe erforderlichen Beträge sind, soweit sie nicht durch die Betriebs⸗Uebberschüsse der zu bauenden Eisenbahnen gedeckt werden, aus dem Eisen— bahn-Fonds zu entnehmen;

d) wegen Verwendung der durch allmälige Abtragung des Schulb— Kapitals ersparten Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen, wegen Abführung der zur Verzinsung und Tilgung ersorder— lichen Beträge an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie wegen des Verfahrens behufs der Tilgung, finden die Bestimmungen der §§. 3, 4 und 5. des Gesetzes vom 23. März 13852, betreffend die Ueberweisung der in Gemäßheit des Ge— setzes vom 7. Dezember 1849 aufzunehmenden Anleihe an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe (Gesetz-Sammlung pro 1852, Seite 76) An⸗ wendung; dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, den nach vorstehen⸗ den Bestimmungen zu berechnenden Tilgungs-Fonds, nach Maßgabe der dazu disponiblen Mittel aus dem Eisenbahn⸗ Fonds zu verstärken, wogegen derselbe niemals verringert werden darf.

8. 6.

Die Ausführung dieses Gesetzes wird dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und dem Finanz⸗Minister übertragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1856.

Friedrich Withelm.

.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung betreffend die Errichtung

einer Actien-Gesellschaft unter dem Namen:

„Berliner Brodfabrik⸗Actien⸗Gesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin. Vom 14. Mai 1856.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 7. Mai c. die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen: „Berliner Brodfabrik⸗A1ctien⸗Gesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin zu genehmigen und das Gesellschafts⸗ Statut zu bestätigen geruht.

Solches wird nach Vorschrift des Gesetzes über die Actien— Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken hierdurch

bekannt gemacht, daß der gedachte Allerhöchste Erlaß nebst dem

Berlin

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Statute durch das „Amtsblatt“ der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin veröffentlicht werden wird. Berlin, den 14. Mai 18566.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Das 20ste und 21ste Stück der Gesetzsammlung, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr. 1400. die Städte⸗Ordnung für die Provinz Westfalen. Vom 19. März 1856; unter 4401. die Landgemeinde⸗-Ordnung für die Provinz Westfalen. Vom 19. März 1856; unter „4402. das Gesetz, betreffend die Erhaltung der Einheit der Rechtsgrundsätze in den richterlichen Entscheidungen des Ober⸗Tribunals. Vom 7. Mai 1856; und unter „A403. das Gesetz, den Betrieb der Dampfkessel betreffend. Vom 7. Mai 18566. Berlin, den 16. Mai 1856. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der Landes Oefonomie-Rath Weyhe ist beauftragt, sich als

Kommissar des Ministeriums für landwirthschaftliche Angelegenheiten 3

zu der vom 23. Mai bis 7. Juni zu Paris stattfindenden Aus— stellung landwirthschaftlicher Gegenstände zu begeben und die In—

teressen der preußischen Landwirthe wahrzunehmen. Es wird diefen, so wie anderen diesseitigen Unterthanen, welche die Ausstellung be⸗

schicken oder besuchen, überlassen, sich an den gedachten Kommissarius

zu wenden. 9 . Seine Wohnung in Paris wird im Büreau der Königlich preußischen Gesandtschaft in Paris zu erfragen sein.

Finanz Mini ster in zm.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 1131er Königl. Klassen- Lotterie fielen 2 Gewinne zu 6000 Rthlr. auf Nr. 39,593 und 59,321. 4 Gewinne zu 2600 Rthlr. auf Nr. 10153. 29, 133. 43,200 und 46,309. 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 182. 17.402. 21,261. 23,6919. 27,540. 29, 581. 31, S80. 32,684. 33,208.

l, 858. 63,87. 65,409. 66, 56. 70, 324. 70, 869. 74,393. 77,336. S3, 660. 87,616 und 89,767.

15 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2876. 3526. 4638. 7314.

821. S195. 9838. 10,547. 13,267. 13, 77. I6,505. I8, 120

1406. 1933. 4790, 60984. 11,784. 14,569. 14,983. darüber nicht zu erklären.

schiren und Schiffe auffahren lassen.

Pas kewitsch Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Oberst-Lieute⸗ nant von Schlegell, den Befehl ertheilt, den inzwischen einge—⸗ troffenen Familiengliedern das große Beileid Sr. Majestät über diesen neuen Verlust auszudrücken und sich über die Wünsche zu unterrichten, „welche wegen Ueberführung der irdischen Reste der verewigten Fürstin etwa gehegt werden könnten.

Sachsen. Weimar, 13. Mai. J. K. H. die Frau Her⸗ zogin von Orleans, der Graf von Paris und der Herzog von Chartres kamen heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzogl. Hofe hier an, kehrten gegen Abend aber nach Eisenach zurück. —15. Mai. Die heute erschienene Nummer des Regierungs⸗ blattes enthält die auf Grund des Bundesbeschlusses vom 13. Juli 1854 ertheilte Verordnung über das Vereinswesen, so wie das Be⸗ setz über die zum Zwecke der Versorgung der Gemeinden mit Wasser erforderlichen zwangsweisen Eigenthums⸗Abtretungen. (Weim. 3.

Baden. Karlsruhe, 13. Mai. Se. Königliche Hoheit der Regent ist heute Abend nach Koblenz abgereist.

Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Ferdinand Raximi— lian von Oesterre ich ist heute Vormittag zum Besuch der Großherzoglichen Familie dahier eingetroffen und hat Nachmittags die Reise nach Baden fortgesetzt. (Karlsv. 3.)

Grsßbritannien und Irland. Die Journale der Insel Malta vom 8. Mai melden, daß zwischen einem Theile der italtenischen Legion einerseits und der Polizei, den englischen Trup⸗ pen und den Einwohnern der Insel andererseits ein Zusammenstoß ausgebrochen ist, der seit drei Tagen dauerte. Ein Polizei⸗Inspek⸗

tor war getödtet und ein Marine⸗Offizier verwundet worden. Der

General Pennefather hatte mehrere Italiener und Maltheser ver⸗ haften lassen. Am Sten hatte sich die empörte Legion in einem ort verschanzt. Der General hatte Truppen gegen das Fort mar⸗ Man rechnete auf eine bal—⸗ dige Unterwerfung der Cmpörer.

Frankreich. Paris, 13. Mai. Durch Dekret im „Moni⸗ teur“ wird der Artikel 1 des am 28. März dem gesetzgebenden Körper vorgelegten Gesetzentwurfs, der 140,000 Mann der Klasse

von 1856 für 1857 unter die Fahnen rufen sollte, durch folgenden

Artikel ersetzt: „Es wird im Jahre 1857 ein Aufruf von 150,000

Mann der Klasse von 1866 zur Rekrutirung der Land- und See⸗

heere stattfinden.“ Der „Moniteur“ druckt heute eine auf die

bekannte Erklärung des belgischen Ministers des Auswärtigen in der Repräsentanten⸗Kammer bezügliche Note des belgischen „Mo⸗

21,037. 23,901. 24426. 24,555. 5, 428. 37, 161. 33,379. 39,23.

39,511. 39, 997. 40,308. 41, 058. 53,105. 53,341. 59, H06. 59,723.

0, 813. 60, S651. Cl, e6. 66,53. 73 245. 73, 28]. 73, 194. 76,05. gb 879. I6, 979. 77,101. Si,271. S6 678. S6 2604. S7 603. S7, 7 und 88, 726.

51 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 811. 1413. 2374. 3646. / 15,336.

5191. 5636. 6229. 10,711. 12, 053. 13,269. 14,050. 16, 3.59. 17.399. 17,416. 18,536. 20, 919. 20,926. 26,819. 28, 160. 260, 927. 31, 982. 31,794. 333470. 33,ů971. 35, 134. 36,258. 41.342. 12,809. 44,232. 49, 263. 50 443. 52, 161. 52, 590. 52,728. 54.793. 5, 019. 55,284. 57, 124. 57, 882. 59,324. 60,210. 61, 857. 62,221. 7,588. H, 974. 72,513. 73,366. 73,489. 74, S. 0. 79. 368. S6 475. Si0t. Si, 320. S2, 126. Sö, 656. S5, 986. S6, 2114. S7, 9838. S5, 495 und 89,499. Berlin, den 15. Mai 1856. Königliche General-Lotterte-Direction.

Angekommen: Der Präsident des Landes-Oekonomie⸗-Kolle— giums, Hr. von Beckedorff, von Grünhoff.

Nichtamtliches.

„Preußen. Berlin, 14. Mai. Se. Majestät der König haßen nach der traurigen Meldung von dem hier in erfolgten Ableben der Wittwe des Feldmarschalls Fürsten

Nach dem«

niteur“ ab, worin es zur Berichtigung einer den Sinn jener Er⸗ . durchaus entstellenden Depesche der meisten pariser Blätter eißt:

„Der Minister des Auswärtigen hat gesagt, daß das Kabinet, dessen Mitglied er ist, nie eine Veranderung der Verfassung borschlagen werde. Ueber die Absichten des Ministeriums in Bezug auf die Gesetze, welche die Presse regeln, ist er nicht befragt worden und hatte sich also auch Wäre diese Befragung geschehen, so hätte

die Regie ine or 73 ; j ; 33, 2s4. 37,562. 39,197. 40907. 41,781. 18,906. 51,89. 59, 577, . Riesterunf, nut eine algtwort zu, geben gehabt, die nämlich, daß ie

sich innerhalb des verfassungsmäßigen Kreifes ihre volle Freiheit des Handelns vorzubehalten Willens sei, um den Kammern, wenn sie es für angemessen erachten werde, die nach ihrer Ansicht etwa nöthigen Abän— derungen der Gesetzgebung über die Presse zu unterbreiten.

Der „Moniteur“ begleitet die Note des belgischen Blattes mit folgender Bemerkung:

Man muß der belgischen Regierung Glück dazu wünschen, daß sie Sorge dafür getragen hat, ihre Sprache weder entstellen, noch ihre Ab— sichten voreilig beurtheilen zu lassen. Was die franzöfische Regierung betrifft, so hat sie sich beschränken müssen, auf das Uebel und auf seine Folgen hinzuweisen; dem brüsseler Kabinet allein stand es zu, das Heil⸗ mittel zu suͤchen, zu finden und anzuwenden; der Regierung des Kaisers . f e Wirksamkeit des Heilmittels gelegen und nicht an seiner Be⸗

affenheit.

—. Der Diviflons-General de Failly ist, statt des zum Marschall beförderten Canrobert, zum Adjutanten des Kaisers ernannt wor— den. Die landwirthschaftliche Ausstellung, die am 23. Mai be⸗ ginnt, wird dem „Moniteur“ zufolge wohl die vollständigste werden, die je den Studien der Landwirthe dargeboten wurde! Dem be treffenden Ministerium sind noch nicht alle Anmeldungen aus dem Auslande zugegangen, und doch sind bereits vom In- und Aus—= lande 2756 größere Thiere (1314 Ochsen, Stiere und Kühe, 1268 Widder und Schaafe, 174 Schweine) und 503 Partieen Geflügel, so wie etwa 2000 Ackerbaugeräthe und über 40600 landwirth— schaftliche Erzeugnisse angemeldet. Mehrere der an den In⸗ dustrie Palast angebauten hölzernen Galerieen sind schon fertig. amtlichen Programm werden am 23. Mal die Ackerbau⸗Geräthe in Empfang genommen, am 24sten und 25sten klassifizirt und am 27sten, 28sten und 29sten probirt. Die Boden⸗ Erzeugnisse werden am 25sten in Empfang genommen und am 2bsten in Klassen getheilt. Am 29sten und 30sten wird die Ausstellungs⸗ * versammelt sein. Die auszustellenden Thiere werden am

7 sten übernommen, am 28sten llassifizirt und am 29sten und 30sten von der Jurg geprüft. Am 31. Mai beginnt der Besuch des Publt⸗ kums (mit 2 Fr. Eintritt), wird am 1. 2. und 3. Junl (mit 1 Zr.