1010
durch . ihrer Arbeiten zu betheiligen, erlaubt sie sich die von den Herren Einsendern von Kunstwerken für dieselbe zu beob- achtenden Bedingungen hierdurch zu veröffentlichen.
1) Die Kunst - Ausstellung wird am 1. September 1856 er⸗ öffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.
2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veran— lassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.
3) Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1. August 1856 bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dar⸗ gestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. und desselben Werkes in verschiedener Fassung sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen
werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen be-
findlich sind.
4) Die Aufnahme der Anmeldungen in den gedruckten Aus— . stellungs-Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die ange- 4000 Freiloose zu 10
meldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. 5) Die Kunstwerke selbst müssen bis zum Sonnabend, den
16. Au gu st
gleichlautenden Verzeichnissen derselben,
werden.
Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden.
6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen und bei Gegenstän den, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaf⸗ ten, Bildnissen u. s. w. den Inhalt der Darstellung auf der Rück-
seite des Bildes kurz anzugeben.
7) Anonyme Arbeiten, Copieen (mit Ausnahme der Zeichnun⸗ 3 gen für den Kupferstich, aus der Ferne kommende Malereien und ö . Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mecha nische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand 6000 Gew. u. 5000 Freil.
zugelassen.
einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademi⸗— schen Senats und der Akademie in einer Plenarversammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verantwortlich; erho
bene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.
10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten
ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht
aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An- frage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt
werden.
11) Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der Mitglieder
dieser Akademie, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hierselbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz,
Weiterbeförderung derselben an eine andere Kunst-Ausstellung wenn diese beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für die Ein⸗ rahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. haben die Einfender eben— falls selbst zu sorgen.
12) Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 16. August k. J. hier eintreffende Gegenstände wer— den keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Akademie wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.
Berlin, den 15. Dezember 1856.
Königliche Akademie der Künste.
Professor Herbig, Viee⸗Direktor.
Dr. E. H. Toelken,
Geheimer Regierung s⸗Rath 0. Secretair der Akademie.
Wiederholte Anmeldungen eines
41000 Gew. u. 4000 Frei
1856, bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei ne, , ee, wovon das eine als Empfangs-Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern be⸗ rücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu
Finanz⸗ Min isteriu ni.
P Ian
zur Einhundert und Vierzehnten Königlich Preußischen Klassen-Lotterie,
bestehend aus 956000 Loosen zu 45 Rthlr. Einsatz in Friedrichsd'or, mit 40000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.
Betrag. Rthlr.
Zweite Klasse
1
Erste Klasse s zu 10 Rthlr. Einsatz.
zu 10 Rthlr. Einsatz.
Betrag. Nthlr.
5000 60609 3606 2066 5066 166 1566 2500 1666 90600 — 2 60666 16606
16ew. zu 5000 Rthlr.
1 Gew. zu 19000 Rthlr. 10009 — 3000 — 2
4000 — 8000 2000 60060 600 2409 200 1000 100 1000 80 2000 60 3000 50 5000 40 12000 30 135000 zu 10 50000
w
2
* J w * 69 w
— —
* 1 V W VU W LJ X w
—
5000 Frei
144200 5000 Gew. u. 5000 Freil. 235400
Vierte Klasse
Betrag. zu 15 Rthlr. Einsatz.
Dritte Klasse Rthlr.
zu 10 Rthlr. Einsatz. Nthlr.
150009 100000 50000 10000 30000 20000 410000 75000 70000 1410000 275000 180000 180000 1487500
15000 10000 ; 2000 6000 ). 1000 4000 — 500 2500 300 3000 100 2500 , 4000 60 6000 50 15000 40 . 220000 90000
16ew. zu 150000 Rtl. 100000 —
50000 — 40000 — 30000 — 20000 — 10000 — 5000 — 2000 — 1000 — 500 —
1 Gew. zu 15000 Rthlr. 5000
NJ .
98 w N V V T n 1 X
X R 8 n . X w
133 pCt. vom Betrage sämmtlicher Freiloose. 24900 212560
3137500
102900 25000 Gewinne
Einnahme. Ausgabe.
. Betrag. Nthlr.
Anzahl Klasse. Einsatz. der Loose.
Betrag. Anzahl der
Rthlr.
Klasse. ; ̃ Gewinne Freiloose.
41000 14
5000 e.
6000 1402900 3137500
4000 5000 5000 25000 —
95000 91000 S6000 S0 000
Iste 10Rthlr. 4 2te 10 ⸗— 5 te Io gte
950000 1ste gihb6G6 ] 2te S66666 ] te 120666606 (te
5400
200
3920000
Zus. 45 Rthlr. Ueberh. 3920000 Zus. 40000 15000
Vorstehender Plan zur 114. Königlichen Klassen-Lotterie, von welchem vollständige, mit den angehängten Erläuterungen abgedruckte
4 l . Exemplare bei sämmtlichen Lotterie-Einnehmern zu erhalten sind, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die 3 ,, . erieg Einnehmern zu erhalten si
wird sofort zur Ausführung gebracht und mit der Ziehung der ersten Klasse dieser Lotterie den 9. Juli d. J. verfahren werden.
Berlin, den 29. Mai 1856.
Königliche General-Lotterie-Direction. Stieffelius. Uhde.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der ten Division, von Wussow, und der General⸗ Major und Commandeur der 5ten Kavallerie-Brigade, Graf Clairon d'Haussonville, von Frankfurt a. d. S.
1011
Nichtamtliches.
Sach sen. Gotha, 28. Mai Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Koburg und Gotha hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die in den benachbarten Staaten bereits in Wirksam⸗ feit stehende thüringische Strafprozeß⸗Ordnung und damit pie Einführung der Schwurgerichte zu adoptiren. Die Staats ⸗Regierung erklärte durch den Staats ⸗ Minister
von Seebach, selben die höchste Sanction im Voraus zusichern könne.
Herr Sachsen zur Einführung vorbereitete) öffentlich⸗-mündliche Verfah⸗ ren, aber ohne Schwurgerichte, für das Beste halte, was in dieser
pflege den Vorzug vor den Schwurgerichten gebe; indeß den bestehenden Einrichtungen gegenüber,
teresse der zu erzielenden möglichsten Rechtseinheit in den thüringi— schen Staaten sogar für sehr wünschenswerth. (Dr. J.)
Meiningen, 26. Mai. die mit dem Landtage vereinbarte Ausführungsverordnung zu dem bekannten Bundesbeschlusse über die Presse. Am wichtigsten dürfte Art. J. sein, welcher der höchsten Administrativ⸗-Behörde die Zurück⸗ ziehung der Konzession unter den im Bundesbeschlusse enthaltenen Voraussetzungen (vorhergegangene wiederholte schriftliche Verwar— nung oder einmalige gerichtliche Bestrafung) einräumt, während bei der auf Widerruf ertheilten Konzession solches auch ohne jene Vor— aussetzungen geschehen kann. (Dr. J.)
Großbritannien und Irland.
Besuche bei der Königin angekommen. den Herzoginnen von Kent, von Glocester und von Cambridge, so wie dem Herzoge von Cambridge seinen Besuch ab. Um drei Uhr Nachmittags war gestern Cour in Palace. Der österreichische Gesandte, Graf Apponyi, hatte bei dieser Gelegenheit seine erste Audienz bei der Königin und überreichte seine Kreditive.
kischen Gesandtschaft mit ihrem Besuche. Die Reihe der Tänze
nigin mit dem türkischen Gesandten, Prinz Albert mit dessen Ge— mahlin, der Prinz Friedrich Wilhelm mit Frau von Persigny und
der Prinz⸗Regent von Baden mit der Prinzessin Mary von Cam erhalten.
bridge tanzte. Darauf folgte ein Walzer und dann eine zweite
Quadrille, in welcher die Königin mit dem Prinz-Regenten von Zukunft Bezug, und von einem so erfahrenen Diplomaten und ge—
ssscheidten Manne wie Sir H. Bulwer lasse sich nicht annehmen, daß er In der gestrigen Oberhaus-FSitzung lenkte Lord Lyndhurst
die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Donau-Fürstenthümer. . . hören, daß das amerikanische Volk im Allgemeinen freundschaftliche Ge⸗
Baden tanzte.
Einer der Artikel des pariser Vertrages, bemerkte er, bestimme die Er— nennung einer Kommission, welche die Gesetze und Einrichtungen der Fürstenthümer reformiren solle, so wie zweier Repräsentativ-Körperschaf— ten, denen es obliege, Erkundigungen über die Wünsche aller Klassen der Bevölkerung einzuziehen und der Kommission darüber Bericht zu erstatten. Die Kommission hinwiederum solle dann an die pariser Konferenz Bericht erstatten, und dort werde der endgültige Entscheid getroffen werden. Wenn dieser Plan endlich zur Ausführung komme, so werde das Ergebniß wahr— scheinlich ein befriedigendes sein. Ein Punkt nur, worauf es vor allem ankomme, sei der, jene Repräsentativ-Körper von allen äußeren Einflüssen
den, daß fie ihre Thätigkeit erst nach vollständig oder doch größtentheils
cher antreten, als bis die im Juni ablaufende Regierungszeit der Hospodaren borüber sei. Es sei das von Wichtigkeit wegen der Macht und des Einflusses der Hospodaren, namentlich aber des halb, weil bekanntermaßen Fürst Stirbey sich in einem Zustande boͤlliger Abhängigkeit von Oesterreich befinde. Deshalb habe man auch in Konstantinopel sehr wohl daran gethan, zu beschließen, jene Re— präsentatib-Körper erst nach dem Rücktritte der Hospodaren ihre Functio— nen beginnen zu lassen. Den Bewohnern der Fürstenthümer könne nichts erwünschter sein, als ein solcher Beschluß; doch höre er, daß derselbe der österreichischen Regierung keineswegs erwünscht sei. Es habe nun dem Vernehmen nach in Abwesenheit des gegenwärtig in England weilenden Hroßvezirs eine zweite Versammlung des Divans stattgefunden, in welcher jene erste Bestimmung umgestoßen worden sei, und die östexreichische Regierung
babe die Befriedigung, welche sie darüber empfinde, durch ihren Gesandten aus
prechen lasfen. Er richte daher an den Minister des Auswärtigen die Frage, ob
dieses Gerücht wahr sei, oder ob die Regierung die Versicherung ertheilen
koͤnne, daß man die besagte Kommission und die besagten Repraͤsentativ⸗ Körper . jeden ,, auswärtigen Einfluß schützen werde. Der Earl 'von Elarend on entgegnet, er habe das von dem Inter— pellanten erwähnte Gerücht allerdings gestern in einer Zeitung gelesen; onst aber wisse er nichts dabon. Noch gestern habe er sich bei dem Groß-Vezir All Pascha' nach der Sache erkündigt, und dieser habe ihm
erklärt, er hege die Ueberzeugung, daß Uebrigens werde er die Aufmerksamkeit Lord Redeliffe's auf den Gegen⸗
daß sie diesem Beschlusse zustimme und dem- wi Ismail geschleift worden sei; wenn dieses . der Fall, so stehe der
von Seebach bekannte, daß er persönlich das (im Königreiche türlischen Regierung durchaus die Befugni
kein wahres Wort daran sei.
stand lenten, und dieser werde jedenfalls gegen alles, was den Absichten der gonferenz zuwiderlaufe, protestiren. 97 Lord vnn n , rern merkt, er habe mit Bedauern die Nachricht gelesen, daß das Fort der kürzlich an die Türkei abgetretenen Stadt Ismail geschleift wor⸗ den sei. Es werde ihn interessiren, zu erfahren, wie es fich damit verhalte, da die Forts von Ismail! und Kilia Noba die Vertheidigung der türkischen Gränze bedeutend erleichtern würden. Lord Clarendon erwidert, er 6 nicht, ob das Fort von
6 zu, es wieder aufzubauen. — Lord Lyndhurst fragt, ob die Hospodaren noch nach dem a Juni
erfolgenden Ablauf ihrer gesetzmäßigen Regierungszeit im Amte bleiben
Beziehung geschaffen werden könne, und daß er diesem Verfahren Herden, Lord. Clarendon antwortet, mn habe sich mit dem türkischen
im Interesse einer gleichmäßigen und möglichst gerechten Justiz⸗ halte er,
die Einführung der Schwurgerichte schon für einen bedeutenden Gewinn und im In- aber entschlossen, es der Pforte zu überlassen, welche Maßregeln zu ergreifen
., um die Ruhe jener Provinzen während einer Uebergangs⸗Periode zu ichern. Das neueste Gesetzblatt publizirt wärtigen Stellung treten, zu Kaimakans machen wird? Die Kaimakans nehmen allerdings keine so hohe Stellung ein, besitzen jedoch einen be—
Bevollmächtigten darüber geeinigt, sie nicht länger als bis zum Ablauf der besagten Frist auf ihrem Posten zu belassen. Doch sei von dem er⸗ wähnten Bevollmächtigten erklärt worden, es werde nöthig sein, Kaimakans an Stelle der Hospodaren zu ernennen. Er vermöge augenblicklich nicht genau zu sagen, was für Schritte man in dieser Hinsicht thun werde, sei
; Lord Lyndhurst: Kann der edle Earl dem Hause sagen, ob es wahrscheinlich ist, daß man die Hospodaren, wenn sie aus ihrer gegen⸗
deutenden Einfluß. Werden die gegenwärtigen Hospodaren zu Kaimakans ernannt, so bleibt Alles beim Alten, und nichts wird gebessert. Der Earl von Clarendon: Die Ernennung der Kaimakans wird von der
Pforte abhangen. Wir dürfen durchaus nicht von vornherein annehmen,
daß sie den gegenwärtigen Hospodaren diese Würde verleihen wird. Wem sie dieselbe übertragen wird, hängt vielmehr ganz von ihrem Er⸗
messen ab. — Der Earl von Elgin beantragt die Vorlegung der in London, 28. Mai. Bezug auf die Vertheidigungs⸗Anstalten in den nordamerikanischen Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Baden ist gestern Vormittags um 11 Uhr in Buckingham Palace zu einem Am Nachmittage stattete er Canada geeignet sei, ein unbehagliches Gefühl in den Vereinigten Staa— ten zu erwecken, den Kongreß zu Vorsichts- und Vertheidigungsmaßregeln zu veranlassen und die Beziehungen zwischen England und Amerika noch
Buckingham mehr zu verwickeln,
bei den ge ; Gestern Abends beehrten die Königin, ,, Prinz Albert, der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen irum und der Prinz-Regent von Baden einen Ball auf der tür- Fortdauer des aus den Werbungen entsprungenen Haders tief zu bekla— ; gen. Was den Clayton-Bulwer⸗-Vertrag angehe, so sei es bedenklich, daß ward um M11 Uhr mit einer Quadrille eröffnet, in welcher die Kör Sie englische Negierung auf ihrem. Protections rechte in Central Amerita
Kolonieen an die betreffenden Gouverneure gerichteten Depeschen. Er wolle, bemerkt er, der Regierung durch seinen Antrag keine Verle— genheit bereiten. Doch könne er sich nicht der Ueberzeugung verschließen, daß das Gerücht von der beabsichtigten Sendung von 10,000 Mann nach
Er bedauere, daß die Ansicht, als herrsche Allgemeinen eine feindselige Stimmung immer mehr um sich greife. Nie wo die Interessen beider Länder in— gewesen seien. Darum sei die
Amerikanern im England habe es eine Zeit gegeben, niger mit einander verwachsen
bestehe, und das Argument, auf welches sie sich stütze, lasse sich leicht gegen sie kehren. Der Earl von Clarendon ertheilt dem Hause die Versicherung, daß das eifrige Streben der Regierung dahin gehe, die freundschaftlichen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten aufrecht zu Der Sinn des Clayton⸗Bulwer-⸗Vertrages aber sei so
klar wie möglich. Die Anwendung desselben habe blos auf die
ohne besondere Instructionen auf britisches Gebiet und, britische Rechte verzichtet haben sollte. Er freue sich, von Lord Elgin die Aeußerung zu
finnungen gegen England hege, da Amerikaner, deren Stellung eine amt⸗ liche sei, sich einer Sprache bedient hätten, in Bezug auf welche man, wäre sie im englischen Parlamente gebraucht worden, gesagt haben würde, daß sie den Wunsch verrathe, die beiden Nationen zu entzweien. Lord
Panmure bemerkt, die Zahl der nach Canada zu sendenden Truppen
belaufe sich nur auf 5 Regimenter von je 800 Mann, und es sei wahr— lich kein Anlaß vorhanden, daß die Vereinigten Staaten des halb, Arg⸗ wohn empfinden sollten. — Der Antrag Lord Elgin's wird schließlich
; i. genehmigt. unabhängig zu erhalten und aus diesem Grunde sei auch beschlossen wor⸗
Im Unterhause wurde gestern auf Sir J. Shalley' s Antrag
erfolgter Räumung des Landes von Seiten der Oestreicher eröffnen soll⸗ eine Ädresse um Vorlegung der Korrespondenz zwischen dem Erzbischof ten. Ein eben so wichtiger Punkt sei der, daß sie ihre Thätigkeit nicht t Parks genehmigt.
zon Canterbury und dem Premier über die Sonntagsmusik in den erte . Lord Mn s beantragt, daß sich das Haus am Schluß der Sitzung bis zum 30sten vertage. Am Mittwoch sei das Derby-Wettrenunen und am Donnerstag würden diele Mitglieder wohl der Nuhe bedürfen. (Heiterkeit. Der Antrag wurde genehmigt. Mr. Migall' beantragt ein Comité über die zeitlichen Güter der irischen Staatskirche und die anderen Staatssubsidien für die Erhaltung reli⸗ giöser Sekten. Sein Zweck sei nicht Unfrieden zu stiften, sondern im Gegentheil, eine allmälige Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse anzu⸗ bahnen und einem nach dem andern die Staatsunterstützung zu entziehen, welche Maynooth, früher oder später doch auch ver— lieren? werde. Der 5. Artikel des englisch⸗ irischen Unions ver⸗ trages bestimme, daß die Staatskirchen von England und Irland auf ewige Zeiten in ihren Doktrinen und ihrer Disziplin eins bleiben sollen. Diesen Artikel fübre man gegen seine Ideen an und vergesse, daß er kein Wort über das zeitliche 1 der irischen Staats kirche enthalt. Diese Kirche entspreche keinem Bedür niß und habe keine ihrer Aufgaben er⸗ füllt, sondern blos das Gefühl des Unrechts und der Unterdrückung im irischen Volke wach gehalten. Der Sprecher stellt die Hage (unter dem Ruf: Abstimmung! keine Abstimmung! und andern Unterbrechungen). Endlich protestirt Mr. Kirk gegen das Freiwilligkeits prinzip, das der Motion zu Grunde liegt. Mr. Lindsey bertheidigt das Freiwilligkeits⸗ prinzip. Mr. Newdegate wünscht den Irländern Glück zu ihrem pro—
1