1856 / 129 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kaiserin versammelt, um von des Kaisers Majestät vor Allerhöchst⸗

dessen Abreise Abschied zu nehmen. Diese erfolgte demnächst bald 24 h , . den eiten Se. Majestät der König Se. Kaiser⸗ liche Majestät noch bis zur Eisenbahn. =

Berlin, 3. Juni. Der Deputation, welche vor Kurzem die Konzession für eine Eisenbahn von Emmerich über Münster nach Rheda und Paderborn befürwortete, ist, wie wir mit Rücksicht auf anderweit in öffentlichen Blättern verbreitete Nach⸗ richten und dadurch hervorgerufene Reclamationen mitzutheilen er⸗ mächtigt sind, an kompetenter Stelle nur die vorschriftsmäßige Prüfung zugesagt worden. Zur Sache selbst aber ist jede vor⸗ läufige Aeußerung ausdrücklich abgelehnt, viel weniger also das Projekt als „solide anerkannt“ worden.

Hamburg, 2. Juni. Morgen wird der Senat eine außer— ordentliche Versammlung halten, in welcher die Verfassungs-Ange⸗ legenheit zur Berathung kommen soll, da die Neuner⸗Kommission dem Vernehmen nach ihr Entlassungsgesuch eingereicht hat. (H. B. H.)

Sachsen. Gotha, 31. Mai. In der gestrigen Sitzung des gemeinschaftlichen Landtags wurde über den von der Staats⸗ Regierung vorgelegten Entwurf einer Strafprozeß⸗Ordnung berathen. Es lag ein Antrag der Majorität der Rechtskommission vor, denselben en bloc mit einigen theils mehr, theils minder wesentlichen Modificationen anzunehmen. Die minder wesent— lichen Modificationen bezogen sich auf die Bestimmungen hinsichtlich der Geschworenen und auf den formellen Theil des Entwurfs, die wesentlichen aber, drei an der Zahl, enthielten eine Beschränkung der Kompetenz der Schwur— gerichte dahin, daß in Fällen, wo das Geständniß des Angeklagten vorliegt, die Entscheidung durch die Geschworenen nicht eintritt, eben so aber auch eine Erweiterung der Befugnisse der Justizämter dahin, daß von letzteren in minder wichtigen Strafsachen die Unter— suchung ohne Anklage des Staatsanwaltes eingeleitet und fortgesetzt werden kann, und schließlich eine Wahrung der Komßetenz der Polizei- behörden zur Untersuchung und Bestrafung von Polizeivergehen. Ein von der Minorität der Kommission gestellter Antrag bezweckte die möglichstgenaue Uebereinstimmung des Entwurfs mit der thüringi— schen Strasprozeß-Ordnung; von Seiten der Staatsregierung aber wurde für den Antrag der Majorität geltend gemacht, daß eine solche Uebereinstimmung, sowohl in Beziehung auf die Gesetze und Einrichtungen des Landes, als auch mit Rücksicht auf die Zweck— mäßigkeit unthunlich sei. Bei der Abstimmung erklärte sich der Landtag für die Enbloe⸗Annahme des Entwurfs der Strafprozeß⸗ Ordnung und zugleich für die beantragten Abänderungen. (L. 3.)

Nassau. Wiesbaden, 31. Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer trat dieselbe dem Gesetzentwurf der Regierung wegen Emission weiterer Noten im Betrage von 500,000 Fl. zum Zweck der Vermehrung des Betriebskapitals der Landesbank einstimmig bei. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 31. Mai. Das gestern erschienene Regierungsblatt enthält u. A. eine Allerhöchste Entschließung des Regenten, die Einberufung des landständischen Ausschusses auf den 11. Juni zur Prüfung der Staatsrechnungen für 18655 betreffend.

Baiern. München, 31. Mai. Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer heutigen Sitzung das revidirte Ge— werbesteuer⸗Gesetz in der von der Kammer der Abgeordneten amendirten Fassung einstimmig angenommen.

Die zweite Kammer berieth gestern den Antrag des Abg. Frhrn. v. Closen, „die seinerzeitige höhere Besteuerung des Ver— brauchs von Tabak betreffend.“ Der Antragsteller will dem Staats⸗ Ministerium der Finanzen 3000 Fl. auf den Reservefonds wegen Sammlung vollständiger Notizen über Tabaksbesteuerung zur Ver⸗ fügung gestellt wissen. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Staatsregierung dieser wichtigen Angelegenheit ohnedies die größte Aufmerksamkeit schenken werde. Er schlägt deshalb vor, auf den Antrag v. Closen's nicht einzugehen; die Kammer stimmte dem bei.

Großbritannien und Irland. London, 31. Mai. In der gestrigen (bereits kurz erwähnten) Oberhaus-Sitzung be⸗ antragte der Lord⸗Kanzler die zweite Lesung der Bill, welche sich auf die Resorm des Oberhauses als Gerichtshofes letzter Instanz be— zieht (Peers' Appellate Jurisdiction Bill), und setzt die Gründe ausein— ander, welche diesen Gesetzentwurf veranlaßt haben. Der nach den lan— gen Erörterungen über die Ernennung des Baron Parke zum Peer auf Lebenszeit niedergesetzte Untersuchungs-Ausschuß habe es in seinem Be⸗ richte als nicht wünschenswerth dargestellt, daß die Gerichtsbar— keit des Oberhauses einem anderen Tribunal, übertragen werde, zugleich jedoch eingeräumt, daß die Art, wie das Haus seine richterlichen Geschäfte erledige, einer Verbesserung bedürftig sei. In Wirklichkeit bestehe der Appellationshof der Peers nur aus den rechts— ,. Lords, und da man dieselben nicht zwingen könne, den Sitzun— gen beizuwohnen, so komme es haufig vor, daß bei Entscheidung eines wichtigen Rechts falles nur 3 oder 2 Peers zu Gerichte sitzen, ja, manch—⸗ mal nur ein einziger, nämlich der Lord⸗Kanzler. Dies sei als ein Uebel— stand empfunden worden, und um demselben abzuhelfen, schlage die Bill vor, daß die Krone 2 Richter, die 5 Jahre auf der Richterbank ge⸗ sessen, als Peers auf Lebenszeit ins Haus der Lords berufe, um den

Lord⸗Kanzler bei Abhaltung von Prozessen letzter Instanz zu unter stützen. Diese Peers auf Lebenszeit sollen Deputy⸗Speakers heißen, und ihr Gehalt soll dem der Richter in den Gerichtshöoöfen des gemeinen Rechtes gleichkommen. Die Bill bestimme ferner, daß auch während der Prorogation des Oberhauses Gerichtsfitzungen letzter In— stanz gehalten werden können. Der Bericht des kene de e if f e. thue auch noch anderer Uebelstände Erwähnung, die jedoch in der Bill nicht berückfichtigt worden seien, da sich ihnen auf anderem und kürzerem Wege abhelfen lasse. Der Earl von Malmesbury fragte, ob die unter dem Namen Deputy⸗Speakers zu ernennenden neuen Richter letzter Instanz, falls es in . eines Mißverhaltens von ihrer Seite nöthig werden sollte, sie ihrer richterlichen Würde zu entheben, noch Sitz und Stimme als Peers behalten und ob man in Bezug auf den Zeitpunkt, wo die Pensionsberechtigung für sie eintrete, nämlich nach funfzehnjähriger Dienstzeit, von ihrer Ernennung zu Peers an rechnen, oder die Jahre, welche sie vorher schon auf der Richterbank gesessen, mitzählen werde. Lord Redesdale entgegnet: wenn der äußerst unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, daß sich einer der Deputy— Speakers eines gröblichen Mißverhaltens schuldig mache, so stehe es dem Hause frei, jene Schritte, für welche es Präcedenz-Fälle gebe, zu thun, um ihn seines Sitzes zu berauben, während der Deputy-Speaker seiner richterlichen Functionen auf Grund von Adressen beider Häuser entsetzt werden kö5ennse. Was die Pensions-Berechtigung anbelange, so werde die Dienstzeit nicht von dem Eintritt ins Oberhaus, sondern von der Ernennung zum Richter in einem unteren Gerichtshofe an ge— rechnet. Earl Grey hat im Allgemeinen gegen die Ernennung der Deputy-Speakers nichts einzuwenden, meint aber, es würde besser sein, ehemaligen Kanzlern als Richtern eines anderen Gerichtshofes, diese Würde zu verleihen. Der Bericht des Ausschusses spreche es zwar nicht geradezu aus, daß dies wünschenswerth sei, theile aber nichtsdestoweniger, wie er wisse, seine (Grey's) Ansicht. Zu bedauern sei ferner, daß die Regie— rung den Rath des Ausschusses, das Gehalt der neuen Richter auf 6000 Pfd. festzusetzen, nicht befolgt habe. Die Pension eines Ex⸗Kanzlers so weit zu erhöhen, daß sie jene Summe erreichte, würde wohlfeiler gewesen sein, als eine ganz neue Stelle mit einem Gehalte von 5000 Pfd. Sterl. zu stiften. Mit der Art, wie die Bill die Frage der Verleihung von Peerswürden auf Lebenszeit behandele, vermöge er sich nicht einverstanden zu erklären. Bei dem hinsichtlich der Peer⸗ schaft Lord Wensleydale's gefaßten Beschlusse habe das Haus sich Befugnisse angemaßt, die ihm verfassungsmäßig nicht zuständen; durch die vorliegende Bill aber erhalte jener Beschluß des Hauses seine Bestäti— gung. Die Frage, inwiefern es zweckmäßig sei, in legaler Weise neue Peerswürden zu schaffen, könne bei anderer Gelegenheit wieder auf— tauchen, und es würde daher gut sein, ins Klare darüber zu kommen, wie es damit zu halten sei. Früher habe die Krone diejenigen, welche fie wegen öffentlicher Dienste zu hohen Würden erhob, durch Verleihung einträglicher Sinecuren zu vermögenden Männern machen konnen. Das gehe jetzt nicht mehr an; deshalb werde jetzt, wenn ein ausgezeichneter Heerfüh— rer oder Admiral als Lohn für seine Dienste die Peerswürde erhalte, das Parla⸗ ment aufgefordert, eine Pension zu votiren, welche gewöhnlich auf die Dauer von drei Leben bewilligt werde, so daß demnach eine erbliche Würde in Verbindung mit einer neu vorübergehenden Geldbewilligung verliehen werde. Es sei das ein Uebelstand, indem sich voraussetzen lasse, daß mancher Mann von hervorragendem Talente aus Vermögensrücksichten die ihm angebotene Peerswürde ausschlagen werde. Dadurch könne ein Minister häufig in Verlegenheit gerathen, indem er sich in Bezug auf die Wahl der Männer, aus denen er sein Kabinet bilde, auf einen be— schränkten Kreis angewiesen sehe. Lord Campbell giebt der Bill seine bollkommene Zustimmung und findet, daß sie gerade weit genug gehe. Statt die Macht der Krone zu beschränken, dehne sie dieselbe vielmehr aus. Das Haus, das geeignete Tribunal für derartige Fälle, habe entschie⸗ den, daß die Krone nicht befugt sei, Peerswürden auf Lebenszeit mit dem Rechte auf Sitz und Stimme im Oberhause zu verleihen. Die Bill nun verleihe ihr unter angemessenen Beschränkungen diese Befugniß zu einem bestimmten Zweck und verhindere die Krone durchaus nicht an der Ausübung irgend einer Prärogatibe, die sie wirklich besitze. Die durch die Bill vorgeschlagene Ernennung von Peers auf Lebenszeit sei nothwendig, damit das Haus seinen richterlichen Functionen genügen könne. Die Nothwendigkeit, das Prinzip noch wei— ier auszudehnen, vermöge er aber nicht einzusehen. Earl Fitzwilliam spricht sein Erstaunen darüber aus, daß Lord Campbell eine nach einer einzigen Debatte angenommene Resolution des Hauses als Landesgesetz betrachte. Im Jahre 1758 habe das Unterhaus die Wahl des Mr. Wilkes für Middleseß zu wiederholten Malen für gesetzwidrig erklärt; dieser Erklärung sei aber ganz mit Recht keine Folge gegeben worden. Er würde nie erwartet haben, von Lord Campbell die Aeußerung zu hören, daß das Oberhaus die Königlichen Prärogativen ausdehnen könne. Seiner Ansicht nach habe das Oberhaus sich in den die Ernennung des Lord Wensleydale betreffen den Debatten unbefugterweise zu einem Gerichtshofe aufgeworfen, der darüber zu entscheiden habe, was die Befugnisse des Souverains seien. Im Comits werde er die Einfügung von Worten vorschlagen, durch welche das Recht der Krone in feinem vollen Umfange gewahrt werde. Lord Campbell entgegnet, es sei ihm bei den vorhin von ihm gethanen Aeußerungen gar nicht eingefallen, sich blos auf eine Refolukion des Hauses zu stützen. Von allen Autoritäten seien vielmehr die Peers als die alleinigen Richter über das Recht, im Oberhause zu sitzen, betrachtet worden. Sord Denman haͤlt die Bill für ganz überflüssig. Er meint, wenn die nicht rechtskundigen Peers sich etwas mehr Mühe gaben und sich mebr um rechtliche Fragen kümmerten, so könnten ste ein Gericht leßter Instanz bilden, wie die Welt nie ein gleich treffliches gesehen hätte. Die Bill wird hierauf zum zweiten Male verlesen.

Belgien. Brüssel, 1. Juni. Heute Mittags trafen der König und kurz nach ihm die Herzogin von Brabant und die Prin zessin Charlotte im hiesigen Palaste ein. Eine halbe Stunde später

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langte der Erihe io Ferdinand Maximilian, von dem Herzoge von Brabant und dem oͤsterreichischen Gesandten begleitet, an der Sta⸗ tlon der Nordbahn an.

Spanien. Madrid, 31. Mai. Die Anleihe von 500 Millionen Realen ist wie folgt übernommen: Von der Gesellschaft Prost 100 Millionen zu 40.90, von der Kreditbank Pereire 200

Millionen zu 40.51, von dem Hause Rothschild 200 Millionen zu

10.40. SH. B. H.)

Türkei. Aus Giurgevo, vom 16. Mai, wird der „Pr. C.“ Folgendes berichtet: „Die hier garnisonirenden K. K. Truppen, 6 Kompagnieen des Thurn⸗ und Taxisschen Infanterie⸗Regiments, werden morgen von hier über Bukarest nach Galizien marschiren und dafür 2 Compagnieen des Constantin⸗-Infanterie⸗Regiments einrücken. Vor einigen Tagen gingen 2 K. K. Donau⸗Dampfer, die 10 Schlepp- mit Genie⸗Soldaten remorquirten, nach Or sova. Heute werden diese Dampfer zurückerwartet, um eine andere Abthei⸗ lung Soldaten stromaufwärts zu befördern. An Stelle des Kiamil Bey's ist der alte Festungs-Kommandant von Rustschuk, Mech— med Pascha, zum hiesigen Kommandanten ernannt worden. Die hiesige türkische Besatzung hatte bereits Befehl, sich auf Rustschuk zurückzuziehen, da jedoch noch eine österreichische Be⸗ satzung hier verbleibt, so erhielten die osmanischen Truppen Gegen⸗ befehle. Die Einfuhr zollvereinsländischer und französischer Waaren ist in diesem Jahre größer, als in dem vergangenen, welches letztere schon als eines der günstigsten für den Handel er⸗ achtet wurde. Dagegen ist die Ausfuhr sehr schwach und die Preise der Landesprodukte gehen mehr und mehr herunter. Die Ernte⸗ Aussichten sind in Folge des sehr fruchtbaren Wetters günstig. Doch muß bemerkt werden, daß wegen großen Mangels an Arbeitskräften nicht die Hälfte der früher bebauten Aecker be— stellt wurde.“

Aus Jassy meldet man der „Pr. C.“, daß die Gewißheit der baldigen Eröffnung einer molULdauischen Hypotheken- und Dis⸗ konto⸗ Bank bereits wohlthätige Wirkungen geäußert hat. Fürst Ghyka hat nämlich befohlen, im ganzen Lande die gerichtlichen Subhastationen bis nach Eintritt der Bank-Thätigkeit zu sistiren. Diese Maßregel ist dort allgemein mit dankbarer Anerkennung be⸗ grüßt worden.

Von der unteren Donau schreibt man der „Pr. C.“ unter dem 16. Mai: „In den Gegenden von Baltschick sind bereits von der türkischen Regierung eine große Anzahl mohamedanischer, aus der Krim gewanderter Familien auf Regierungskosten angesiedelt worden. Wie wir ersehen, sind auch schon viele Christen dem Beispiele der Türken gefolgt und lassen sich in den fruchtbaren Ebenen der Do— brudscha nieder. Die in Sumla, Rasgrad und Tirnova lagernden Truppen des englisch-türkischen Kontingents haben bereits Befehl erhalten, sich zum Abmarsch bereit zu halten. Wie wir aus glaub⸗ würdiger Quelle erfahren, sind diese Truppen bestimmt, nach Asien zu gehen. Bis zum Abmarsch sämmtlicher Truppen dürfte aber noch einige Zeit vergehen, da nicht alle beritten sind und die vor— handenen Pferde nicht zu den bestgepflegtesten gehören, obwohl die englische Regierung bedeutende Summen zu deren Anschaffung und Verpflegung verwendet hat.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Mai. Die heutigen Blätter veröffentlichen nachstehenden (in Nr. 127 d. Bl. bereits telegraphisch erwähnten) Ukas an den dirigirenden 2 vom 17. Mai, welcher vollständig nach der „Senatszeitung“ autet:

„Da Wir die Volksbildung, als Unterpfand für das künftige Ge— deihen Unseres geliebten Rußlands, als einen der wichtigsten Gegenstände Unsferer Sorge für den Staat betrachten, so wünschen Wir die Lehran— stalten vom Ressort des Ministeriums der Volksaufklärung unter Unserer nächsten Aufficht und Obhut zu sehen. Indem Wir im Hinblick darauf die Verwaltung des Ministeriums der Volksaufklärung und der demsel— ben untergebenen Anstalten in ihrer jetzigen Einrichtung bestehen lassen, erachten Wir es für nöthig, von sämmtlichen wichtigeren Ver— fügungen fortlaufend Kenniniß zu nehmen, und befehlen des⸗ halb in Ergänzung und Abänderung des Sswod der Gesetze (Ausg. v. 1842) T. 1. Statut des Ministercom. Art. 14 und Statut des Minist. der Volksaufkl. Art. 1404, 1405, 1410, 1411, 1412 und 1413: 1) Die Protokolle der Ober⸗Schulverwaltung über alle auf Abänderung der inneren Einrichtung der Lehranstalten und der inneren Verwaltung derselben, so wie auch auf Abänderungen im Lehr⸗ und Er— ziehungswesen überhaupt sich beziehende Angelegenheiten unmittelbar im Driginal Unserem Einblick vorzulegen. 2) In solchen Fällen, wo sich in den Ansichten der Ober-Schulberwaltung und des Ministers der Volks⸗ aufklärung eine Differenz ergiebt, hat der Minister in einem eigenen Vortrage sowohl seine Meinung als die der Ober-Schulverwaltung Unserer Entscheidung Allerunterthänigst vorzulegen. 3) Vorstellun⸗ gen zu Belohnungen von Personen aus dem Ressort des Ministeriums der Volksaufklärung sind unmittelbar Unserer Bestä⸗ tigung zu unterbreiten nach abgegebenem Gutachten der Ober⸗Schulver⸗ waltung: die Ertheilung von einmaligen Unterstützungen in ver schiedenen Fällen aus den überschuͤssigen, öͤkonomischen und, anderen zur Verfügung des Ministeriums stehenden Summen wird definitiv von der Ober- Schul= verwaltung bestimmt, ausgenommen diejenigen einmaligen Auszahlungen, welche vermöge bestehender ger ore dungen der Entscheidung des Ministers der Volksaufklärung überlaffen find. ) Solche Angelegenheiten, welche

Un serer Bestaͤtigung unterliegen und zugleich in allgemein = menhange mit andern igen der End doe o en i, nf, nach gehöriger Durchsichi und Prüfung in der Ober⸗Schulverwal⸗ tung, wenn sie ihrem Inhalte gemäß bei derselben einzubringen ind, der bestehenden Ordnung gemäß, dem Reichsrathe oder einem der Minister⸗Comité's, dem kaükasischen oder sibirischen, je nachdem es erforderlich ist, vorzulegen. 5) Da die der Prüfung der Ober- Schul— verwaltung unterliegenden Angelegenheiten ihrem Wesen nach dem Ressort des Departements der Volksaufklärung angehören, so soll der Vice⸗Direk⸗ tor dieses Departements Geschäftsführer der Ober⸗Schulverwaltung sein. 6) Als abgesonderter Theil der Ober-Schulverwaltung soll bei derseiben ein gelehrtes Comité errichtet werden, auf den Hauptgrundlagen, welche Wir auf die Allerunterthänigste Vorlage des Ministers der Volksaufklärung vom 8. März d. J. schon gutgeheißen haben. Und 7 hat der Minister der Volksaufklärung die erforderlichen Regeln, welche das gelehrte Comitẽ , Thätigkeit leiten sollen, abzufassen und Unserer Bestätigung bor— en.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Mai. An des auf sein Ansuchen in Gnaden verabschiedeten Staatsraths Freiherrn Palmstjerna Stelle ist Staatsrath Gripenstedt zum Finanz-Minister ernannt worden. Der Haradshöfding und frühere Revisions-Secretair L. T. Almquist ist zum Staalsrath (ohne Portefeuille) ernannt.

Dänemark. Kopenhagen, 1. Juni. Die Session des Reichsraths wird erst morgen geschlossen. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht blos die dritte und letzte Berathung über die Veräußerung der lauenburgischen Domäne Hollenbeck. Gestern waren die Mitglieder des Reichsraths beim Könige zur Tafel. Der öffentlichen Sitzung ging gestern eine geheime voraus, in welcher die Regierung dem Reichsrathe Mittheilungen über den Stand der Sundzoll-Frage gemacht haben soll.

Asien. Die mit der letzten Ueberlandpost eingegangenen Nachrichten aus China, welche aus Hongkong bis zum 15. April reichen, bringen nur die gewöhnlichen einander widersprechenden Gerüchte über den Fortgang der chinesischen Rebellion. Die Haupt⸗ massen der Insurgenten scheinen noch immer bei Nanking und Tschin-Kiung zu stehen und die Kaiserlichen Truppen außer Stande zu sein, denselben etwas anzuhaben. In und um Shanghai herrscht jetzt vollkommene Ruhe.

London, Montag, 2. Juni, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der so eben stattgefundenen Sitzung des Unterhauses ant⸗ wortete PJalmerston auf Roebuck's desfallsige Anfrage, daß nicht der pariser Kongreß, sondern jede Regierung ihren Kommissar für die Fürstenthümer gewählt habe. Mac Gregor sprach sich gegen die in Griechenland herrschende Verschwendung aus, und frug, ob die englische Regierung Griechenland nicht zur Zahlung seiner Schuld zwingen werde, worauf Palmerston erwiederte, daß die Geranten dieser Schuld nicht einzeln, sondern nur gemein⸗ schaftlich einen Zwang gegen Griechenland anwenden könnten. Der Schatzkanzler beantragte auf Freitag die Niedersetzung eines Sonderausschusses, um den Einfluß zu untersuchen, der bisher durch den Sundzoll ausgeübt worden sei.

Kopenhagen, Montag, 2. Juni. (Wolff's Tel. Bur.) Heute wurden die Sitzungen des Reichsraths geschlossen. Der Regierungs-Antrag, betreffend den Verkauf der Domäne Hollen⸗ beck, konnte nicht erledigt werden, weil viele Mitglieder des Reichs⸗ raths bei der letzten Sitzung fehlten, so daß nur 42 derselben an⸗ wesend waren, von welchen drei nicht mitstimmten.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Bremen, 2. Juni. Das Dampfschiff „Hermann; ist heute früh, nach einer sehr prompten Fahrt von Southampton, in 42 Stunden, mit 220 Passagieren für Bremen, von New-Pork auf der Rhede von Bremerhaven eingetroffen. (Wes. 3.)

Petersburg, 27. Mai. Der Kaiser hat zwei neue Gesellschaften von Actien beftätigt; die eine übernimmt die vom Hofbanquier Herrn Baron Stiegliz bei Catharinenhof angelegte Zuckerfabrik und giebt 2000 Actien a 560 S. R. (also ein Anlage-Kapital von 1 Million S. R.)

aus; die andere, eine See⸗Assekurenz Gesellschaft in Riga, für Schiffe

und Ladungen auf Seen, Flüssen, Häfen und Rheden, unter dem Namen: „Erste Rigalsche See⸗Versicherungs⸗-Gesellschaft' giebt ebenfalls 2000 Actien 560 S. R. aus, um ein Kapital von 1 Million zu erzielen. Die letz tere wird von dem Börsen-Comité in Riga gegründet. (65. B. H.)

ar H tree. Berlin, den 2. Juni.

Z Lande: Roggen 3 Rihlr. 114 Sgr. 3 Pf., auch 3 Rihlr. 8 Sgr.

9 Pf. Hater 1 Rihlr. 20 Sgr. Zu VWuasser:; Weizen 4 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., aueh 3 Rthlr.

10 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf, uch 3 Rthlr. Grosse Gexste 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. Hafer 4 Ethlr. 17 Sg-. 6 Pf., auch 1 Rthbir. 12 Sgr. 6 Pf. Erbsen 3 Rihle. 13 Sgr. 9 Pf.

auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.

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