1856 / 132 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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validen-Pension veranlaßten Ueberhebungen angegangen werden. Bei , , ner mit den dies fälligen Ueberhebungen im Zusammenhange stehenden Umstände hat sich in der Regel her⸗ ausgestellt, daß die anstellenden Behörden es verabsäumt hatten, die zur Verhütung von Ueberhebungen bei den Invaliden⸗ Pensionen von dem Königlichen Staats -Ministerium beschlossenen, der Königlichen Regierung in dem diesseitigen Cirkular⸗Erlasse vom 27. Dezember 1838 (Annal. S. 567) mitgetheilten Vorschriften zu befolgen, wonach dem Invaliden das Pensions⸗Quittungsbuch abgenommen und der zahlenden Kasse zugefertigt, gleichzeitig auch der betreffenden Regierung von der erfolgten Anstellung oder der Beschäftigung des Invaliden, so wie von dem ihm bewilligten Civil⸗ Diensteinkommen Behufs Sistirung der Pensionszahlung Anzeige gemacht werden soll. Die genaueste Befolgung dieser Vorschriften sst um so mehr unerläßlich, als durch die Nichtbefolgung derselben vielfache Schreibereien, mitunter auch sogar Verluste für den Mili— tair-Pensions⸗Fonds in den Fällen entstehen, wo der betreffende Invalide, nachdem die Ueberhebung entdeckt worden, bereits ver⸗ storben und oft auch der regreßpflichtige Beamte mit Tode abge— angen ist.

; i gn uns daher veranlaßt, der Königlichen Regierung die gedachten Vorschriften mit der Aufforderung hierdurch in Er— innerung zu bringen, die pünktlichste Befolgung derselben in Ver⸗ bindung mit den Bestimmungen in der Beilage zu dem unterm 16. Rovember 1844 mitgetheilten Staats- Ministerial-Beschlusse vom 30. Mai 1844 auch den betheiligten Unterbehörden mit Hin— weisung auf die, das Verfahren bei Wiedereinziehung der durch Invaliden gegen die Vorschriften erhobenen Invaliden-Pensionen be⸗ treffende Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 24. Juli 1838 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1838 S. 485), zur strengsten Pflicht zu machen.

Berlin, den 30. April 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.

An sämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial-Steuer⸗Behörden, an die Ministerial⸗Bau⸗Kommission und das Polizei -Präsidium hierselbst.

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regie—⸗ rung unter gleichzeitiger Beifügung einer Abschrift des darin er⸗

wähnten Cirkular-Erlasses vom 27. Dezember 1838, so wie des Staats⸗Ministerial-Beschlusses vom 30. Mai 1844 nebst Beilage zur Nachricht und gleichmäßigen Beachtung.

Berlin, den 36. April 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu Sigmaringen.

Der Finanz-⸗Minister. von Bodelschwingh.

Ober⸗Rechnungskammer.

Der bisherige Regierungs⸗Civil⸗Supernumerarius Dr. Stolte ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator ernannt worden.

Angekommen: Der Präsident des Landes-Oekonomie-Kolle⸗ giums, Hr. von Becke dorff, von Köln.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich en Hofe, Kammerherr Freiherr von Brockhausen, nach

tettin.

Nichtamtliches.

Preußen. Köln, 5. Juni. Gestern Nachmittags 6 Uhr traf, von Brüssel kommend, Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Ferdinand Maximilian hier ein und begab sich nach dem Dome, woselbst die Dom ⸗Kapitulare Strauß und Vill die Ehre hatten, Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit die Schätze und Heiligthümer zu zeigen. Heute früh um 7 Uhr wohnten Se. Kaiserliche Hoheit der heiligen Messe bei und beehrten alsdann den Dombaumeister mit einem Besuch, um nochmals unter seiner Begleitung den Kunstbau in Augenschein zu nehmen. (Köln. 3.)

Hamburg, 5. Juni. Der Senat hat heute zwei für die

nächste Sitzung der Erbges. Bürgerschaft bestimmte Anträge publi-

zirt. Der erste betrifft die Mitgenehmigung des am 2. Mai d. J mit Frankreich abgeschlossenen Vertrages zum gegenseitigen Schuß des Eigenthums siterarischer und künstlerischer Werke, die zweite die Herstellung einer Dienstwohnung für den Kommandanten und Gagenerhöhung für das Militair (Unteroffiziere und Offiziere). Der Gesammtbetrag der Gagenerhöhung würde sich unter Zugrunde— legung der neuen, bundesgesetzlich angeregten Formation in Friedens- zeiten auf 20,196 Mrk. belaufen. (H. B. H.)

Lübeck, 4. Juni, Vom Senate wurde heute das Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauches der Presse publizirt, welches auf den Grund der darauf bezüglichen, durch Beschluß der deut— schen Bundesversammlung vom 6. Juli 1864 festgesetzten allgemei— nen Bestimmungen im Einvernehmen mit der Bürgerschaft erlassen ist. Außerdem publizirte der Senat eine Bekanntmachung, laut welcher derselbe, nach erfolgter zustimmenden Erklärung der Bür— gerschaft, beschlossen hat, daß das Gesetz über das gerichtliche Ver— fahren bei politischen Verbrechen vom 6. Dezember 1848 aufgehoben ist, und fortan die gedachten Verbrechen durch dieselben Gerichte und in demselben Verfahren untersucht und bestraft werden, welche überhaupt für Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen hier— selbst gesetzlich sind. (H. B. H.)

Sachsen. Meiningen, 3. Juni. Infolge des neuen Juden— gesetzes hat das Ministerium alle Verwaltungsämter angewiesen, sofort Einleitung zu treffen, daß die Einverleibung sämmtlicher mit Un— terthanenrecht im Lande wohnenden Juden in den Gemeindeverband ihres Heimathsortes mit möglichster Beschleunigung stattfinde; auch genau zu untersuchen, ob und wo Judengemeindevermögen vorhan— den ist, welches zu politischen Zwecken bestimmt war, und in diesem Falle dahin zu wirken, daß die Ueberweisung desselben an das Ge— meindevermögen des Ortes erfolge. (Dr. J.)

Baiern. München, 3. Juni. Laut Bekanntmachung im „Verordnungs- und Anzeigeblatt“ der K. baierischen Verkehrs— anstalten wird von nun an von den Kassen dieser Anstalten jede Gattung ausländischen Papiergeldes, mit Ausschluß der Königl. preußischen und Königl. sächsischen Kassen-Anweisungen, (Thaler— scheine) in Zukunft zurückgewiesen werden. Ebenso ist diesen Kassen die Annahme von holländischen Zehnguldenstücken untersagt, (NM. , 35

Belgien. Brüssel, 4. Juni. Der Graf von Flandern ist der Königin Marie Amelie entgegen gereist, die heute Abends zu Laeken erwartet wird. Ein besonderer Zug ist von hier ab— geschickt worden, um sie zu Köln abzuholen.

Großbritannien und Irland. London, 4. Juni. Die „Times“ tritt heute gegen die englischen Politiker in die Schranken, welche über das Königreich Griechenland unbedingt den Stab brechen. Sie meint, der ehemaligen sentimentalen und maßlosen Philhellenen⸗Begeisterung, die zu knabenhaften politischen Experi— menten geführt habe, sei ein eben so maßloser Rückschlag gefolgt. Namentlich bedauert sie das heftige Verdammungs-Urtheil, welches Lord Palmerston vorgestern im ÜUnterhause „mit dem vollen Frei— muthe eines nicht offiziellen Redners“ über die griechischen Zu— stände gefällt habe. Die „Times“ meint, man habe zur Zeit der Gründung des Königreichs Griechenland einen Mißgriff begangen, indem man die Grenze zu enge zog und nicht weiter nach Norden verlegte. Macedonien und Thessallen hätte man zu dem neuen Staate schlagen müssen.

Es ist hier die Nachricht von dem am 31. Mai in Aachen erfolgten Tode des General-Lieutenants Macdonald einge— troffen. Der Verstorbene war bei der Einnahme des Caps der guten Hoffnung im Jahre 1806 zugegen und nahm an der Eype— dition nach Buenos Ayres Theil, wo er zweimal schwer verwundet wurde und in Gefangenschaft gerieth. Auch den Halbinsel-Krieg und den Feldzug des Jahres 1815 machte er mit und ward in der Schlacht bei Waterloo schwer verwundet.

Der die Reform des Oberhauses als höchsten Gerichtshofes bezweckende Gesetzentwurf (Appellate Jurisdiction Bill) wurde gestern im Comité des Oberhauses berathen. Der Earl von Aberdeen rügte, daß die Bill durchaus keine Bestimmung in Bezug auf die schottischen Rechtsfälle enthalte. Man würde wohl daran thun, meint er, dieselben der Gerichtsbarkeit des Oberhauses ganz zu entziehen und an einen aus hervorragenden und angesehenen Männern zu bildenden Appellhof zu verweisen. Eine solche Maßregel werde Manchem vielleicht rebolu— tionair erscheinen; prinzipiell genommen lasse sich jedoch gar nicht leugnen, daß die von dem Oberhause ausgeübte Appellationsgerichts— barkeit in Bezug auf Schottland eine Usurpation sei. Was aber die praktische Seite der Frage angehe, so sei es eine bekannte Sache, daß selbst die ausgezeichnetsten im Oberhause sitzenden englischen Rechtsgelehrten nicht nur nichts von schottischem Rechte verständen, son— dern dasselbe geradezu verachteten. So habe z. B. vor 30 Jahren Lord Erskine, als er Lordkanzler gewesen sei, erklart, er wisse so wenig von schottischem Rechte, wie wenn er ein geborner Mexikaner wäre, und ausgezeichnete Advokaten der Gegenwart hätten erklärt, daß in Folge der hinsichtlich des schottischen Rechts herrschenden Unwissenheit eine

schottische Berufung an das Gericht ietzter Instanz als ein Glücksspiel zu

betrachten sei. Er räume allerdings ein, daß die bon ihm ausgesprochene Ansicht keineswegs die in Schoitland allgemein herrschende sei; doch glaube er, daß sie sich immer mehr geltend machen werde,

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und daß der Tag nicht fern sei, wo man die schottischen Rechts— älle aus dem Oberhause verbannen werde. Der Earl von Derby entgegnet, es könne allerdings Niemand Lord Aberdeen ver⸗ wehren, seine eigene Meinung zu haben; dech müsse er behaupten, daß die verständigen Schotten mit dem gegenwärtigen System der Appella— tions-Gerichtsbarkeit zufrieden find. Lord St. Leonard's stellt die Wahrheit der Behauptung, daß die englischen Juristen nichts von schot⸗ tischem Rechte verständen, aufs entschiedenste in Abrede. Die von Lord Aberdeen angeführte Aeußerung Lord Erskine's sei ein sehr unglücklich gewähltes Beispiel, da Erskine ja selbst ein Schotte gewesen sei. Was die englischen Juristen betreffe, so müsse bekanntlich ein jeder der— selben, welcher danach strebe, in seinem Fache die höchste Stufe zu ersteigen, schottisches Recht studiren. Lord Campbel!ᷣ giebt seine Stimme dahin ab, daß nach den Erfahrungen, welche er gemacht habe, er die feste Ueberzeugung hege, daß die von Lord Aberdeen vorgeschlagene Neuerung durchaus keinen Anklang in Schottland finden werde. Der Marquis von Lans downe unterstützt die Bill, be⸗ merkt jedoch, die Resolution, welche Lord Wensleydale von Sitz und Stimme im Oberhause ausschließe, sei nichts weiter, als ein bloßer Mei— nungsausdruck und habe keineswegs die Kraft einer Parlaments-Akte. Lord Fitzwilliam meint, das Haus habe sich durch jene Resolution in eine Verlegenheit gestürzt, aus welcher es sich durch die vorliegende Bill nicht werde herausreißen können. Lord Granville äußert, die Bill habe den Zweck, einem allgemein anerkannten Uebel, nämlich der mangelhaften Organisation des Oberhauses als Gerichtshofes letzter Instanz, abzuhel— fen. Die Regierung habe es für wünschenswerth gehalten, die streitige

binden könne. Die Bill geht hierauf durchs Comité.

Anzahl von Mitgliedern eingefunden batte.

5. Juni. Wie die heutige „Morning Post“ meldet, hat der Präsident Pierce nach Empfang des Ultimatums Lord Pal merston's, in welchem der englische Premier sich weigert, Herrn

Crampton abzuberufen, an Letzteren die Weisung ergehen lassen,

rung werde auch in Zukunft eine versöhnliche und feste Haltung

halt zu thun. (Vergl. tel. Dep.)

„Während der Kaiser selbst den Ueberschwemmten Hülfe und Tröstun—

gen bringt, hat die gleich ihm von so xiel Elend tief ergriffene Kaiserin dem Minister des Innern den Wunsch ausgedrückt, daß unverzüglich zur Linderung desselben eine Subscription eröffnet werde und se hat ihm, in ihrem und des Kaiserlichen Prinzen Namen, eine doppelte Spende zustellen lassen. Auf

dies Weise unter den hohen und rührenden Schutz der

Kaiserin und ihres Sohnes gestellt, wurde die Subseription heute auf den Mairieen des Seine-Departements eröffnet und wird in allen Departements eröffnet werden.“ Auf Veranlassung des Polizei Präfekten, der selbst 1000 Fr. zeichnete, hat der Polizei⸗-Kommissar der Börse daselbst eine Subscription eröffnet; eben so liegen auf

der Polizei-Präfektur und auf allen Kommissariaten Einzeichnungs— S534, Württemberg 258, Hessen 162, Baden 121 und Oldenburg 19 In—

Listen offen. Eine von den Mitgliedern des Rechnungshofes gestern

unter sich veranstaltete Sammlung hat über 3000 Fr. aufgebracht. Prinz Napoleon tritt seine Nordreise am Tage nach der Tauf⸗

feier an. Die Berichte aus dem ganzen Stromgebiete der Loire und ihrer Nebenflüsse lauten sehr bekrübend. Die Fluthen haben dort eben so argen Schaden angerichtet, als im Süden. Ganze Orte sind verheert, mehrere Brücken, worunter jene des Allier, die mehr als 2 Mill. Fr. gekostet hat, sind fortgerissen und die Felder und Gärten weithin verwüstet worden. Der Dienst auf der Eisen— bahn nach Tours und auf der Grand-Centralbahn mußte eingestellt werden.

Portugal. Lissaboner Berichte vom 29. Mai pr. „Madrid“ melden nichts von einigem Interesse, außer daß die Deputirtenkam- mer bereits mehrere Artikel des ihr vorgelegten Gesetz⸗Entwurfes über die neue Anleihe votirt hatte.

Italien. Turin, 1. Juni. Alphons Lamarmora ist gestern Abend hier eingetroffen. 3. Juni. Nach der „Union“ wolle Graf Cavour Behufs

der italienischen Frage abermals nach Paris gehen.

WNußtand und Polen. Nach Berichten aus Warschau vom 2. Juni war vort am Tage vorher in allen Kirchen, nach

Abhaltung des Gottesdienstes, das Kaiserliche Manifest in Bezug auf die für den Monat August anberaumte Krönung bes Kaisers Alexander verlesen worden.

Amerika. Die neuesten Berichte aus Mexico via New—⸗ Jork sind vom 8. Mai. Sie meldeten, daß der Präsident, General Tomon f ort, eine Amnestie erlassen habe, von welcher nur die Theilnehmer an dem Aufstande des Generals Haro y Tamariz aus⸗ geschlossen sind. General La Vega, der gegen diese Amnestie, als der Capitulation von Puebla zuwiderlaufend, protestirt hatte, ist in das Fort von Pezote eingesperrt worden. Das Dekret, welches die Vorrechte des Klerus aufgehoben hat, findet seine durchgreifende Anwendung. Der Klerus ist jetzt gleich allen andern Staatsbür— gern den Civil-Gerichten unterworfen und es sind vor diesen Ge⸗ richten bereits mehrere Prozesse gegen Geistliche anhängig gemacht. General AlL monte rüstete sich zur Abreise nach London, wo er als Gesandter Mexikos fungiren soll; mit ihm geht der nach Berlin als Gesandter bestimmte Finanz⸗Minister Pay no.

Lon don, Donnerstag, 5. Juni. (Wolff's Tel. Bur.) Prinz

Friedrich Wilhelm von Preußen und der Prinz⸗-Regent von

Baden sind gestern Seitens der Universität Oxford zu Doktoren

Frage zur Entscheidung zu bringen. Damit aber habe fie keineswegs ein- des Civilrechts ernannt worden. geraͤumt, datz sie in dem ursprünglich von ihr vorgeschlagenen Verfahren (der Ernennung Lord Wensleydale's) Unrecht gehabt habe, und noch we⸗ s v; . . niger könne fie einräumen, daß eine Resolution des Hauses die Krone „Globe“ ist die Angabe der „Morning Post“, daß dem englischen Gesandten zu Washington, Crampton, die Pässe ertheilt worden

Das Unterhaus hielt keine Sitzung, da sich nicht die hinreichende seien, unrichtig. Diese Mittheilung beruhe auf bloßen Gerüchten

Nachmittags 5 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Nach dem

Reisender und fehle es an authentischer Mittheilung von Wasphington. Mitternacht. (Wolff's Tel. Bur. Im unterhause

erklärte Lord Palmerston, es sei keine Mitthei sich aus dem Gebiete der Vereinigten Staaten zu entfernen. Ob- . ston, es sei keine Mittheilung angekommen,

gleich dies, bemerkt die „Morning Post“, einer Kriegserklärung daß Cra mpton die Pässe überreicht worden seien. keineswegs gleichkomme, so vermindere es doch in hohem Grade die Aussichten auf Erhaltung des Friedens. Die englische Regie vor der Vertagung des Parlaments wünschenswerth sei, daß die⸗ beobachten, und der Einfluß anderer Nationen werde aufgeboten . . werden, um den kriegerischen Demonstrationen der Amerikaner Ein- dürfte; das aber wolle er versichern, daß alle fremden Mächte . .

Frankreich. Paris, 4. Juni. Der „Moniteur“ berichtet, die Occupationstruppen in Italien haben, dieselben, wenn thunlich, daß der Kaiser vorgestern beim Besuche des Lagers von Sathonay die Truppen musterte und sowohl Orden als Medaillen verlieh. Zwischen Lpon und Valence verweilte der Kaiser kurze Zeit in den

Städten, die am meisten gelitten haben, und ließ den Behörden Bur.) Der Kaiser ist diesen Morgen in Paris eingetroffen.

zur Anschaffung des nöthigsten Bedarfs 19,9000 Fr. zustellen. Zu

6 ö. ö 3 4 und ö Morgen nach der Loire-Niederung abreisen, wohin sich Rouher außerdem dem Präfekten der Or6me die gleiche Summe für die hereits ö , .

ö ; . bereits begeben hat. Ein neu redit vo ) Ueberschwemmten seines Departements. Der „Moniteur“ sagt: ö. ! h ö. . . 36. ö Millionen ö ist für die Ueberschwemmten votirt worden. Seit 23 Stunden fällt un—

Im Oberhause erwiderte Clarendon auf Clanricarde's Anfrage, daß eine Debatte über die italienischen Angelegenheiten

selbe aber jetzt, während die Verhandlungen schweben, schaden

aufrichtig gern zurückziehen möchten.

Paris, Donnerstag, 5. Juni, Nachmittags. (Wolff's Tel.

Nachts 12 Uhr. (Wolff's Tel. Bur. Der Kaiser wird

aufhörlicher heftiger Regen. Die Nachrichten von der Loire lauten traurig. Die Z3proz. schließt auf dem Boulevard zu 72, 50.

Statistische Mittheilungen. Im Monat Marz d. J. sind mit der Saarbrücker Eisen— bahn 736 und im Monat April d. M. Ja, zusammen also 1482 Aus—⸗ wanderer befördert worden. Es gehörten davon Preußen 88, Baiern

dividuen an. (Pr. C.)

Gewerbe⸗ und Handels Nachrichten.

Der „Moniteur Belge“ vom 28. Mai veröffentlicht ein auf die Ueberwachung der Rübenzucker-Fabrication in Belgien bezügliches Gesetz. Die seither von der belgischen Regierung in dieser Beziehung getroffenen Maßnahmen beruhten auf der in den Gesetzen vom 4. Aprtl 1843 und vom 12. April 1852 ertheilten Ermächtigung. Durch Art. 1 des letzteren Gesetzes war bestimmt worden, datz spätestens in der Sitzungs⸗-Periode von 1855.56 bei den Kammern ein den Gegen⸗ stand ordnender Gesetzvorschlag zur definitiven Bestätigung eingebracht werden sollte. Diese Vorlage wurde in der letzten Session gemacht und hat inzwischen in dem neuen Gesetz vom 26. Mai 1856 ihre endgültige Form erhalten. Das Gesetz, durch welches im Wesentlichen die seitheri⸗ gen Einrichtungen bestätigt werden, zerfällt in vier Kapitel, von denen das erste die Rübenzucker- Fabriken, das zweite die Fabrieation von Zuckerstoffen aus Kartoffel- und Getreidemehl, das dritte die Fabrication don Syrup, der nicht zur Erzeugung von Zucker bestimmt ist, und das vierte die Strafen betrifft. In den Kammern begegnete die Regierungs⸗ Vorlage gar keinem Widerspruch. .

In der schon erwähnten Uebersicht über die Handels-⸗Ver⸗

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