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1072 Berliner Börse vom 6. Juni 1856.
Matnsscher Nechsel.. Fonds- ünd eld-Cours.
Eisenbahn · Action.
gh echsel- Corse. Pfandbriefe.
dam * Kurz 1433 Kur- und Neumãrk. . ; FI. 2A. 1127 Ostpreussisehe. ... Hamburg.. ...... 300 M. R 16523 . w dito ..... ... 390 M. 151 osens ehe... ...... Lende... . 1 6 223. do. Perg, ,,. 309 Er. 80 Schlesische. 8 Wien im 20 FI. F. 130 * . . Augsburg 180 EFI. . . 3. e. in Cour. im 14 ThI. 995 Westpreuss 37 uss 100 Thlr Erkf. 2. M. südd. W. 105 FI.: Petersburg 10909 S. R....
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57 2 Rentenbriefe.
106 Kur- uud Neumark. Pommersehe Posensehe . . . . ....
reustisehe. . Khein- u. Westph..
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Foradks - Corirsge.
Preuss. Freiw. Anleihe 45 , . Staatsanleihe von 1850...... 3 r ihn dito von 1852... 4 l r ene, dito von 1351 K . Pr. Bk. Anth. Seheine 6 von 1833. Friedriehsd'ꝰ or ig Andere Goldmünze
! ) . Brärniensch. d. SechdI. A 80 Fh. H, Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Sehuldversehr. Oder-Deiehbau-0bligationen .. Berl. Stadt-Obligat... ...... 486. do. .
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Brles. Geld. If. Bries. Geld. IJ. Gold.
11. B — Magd. Witt. prior.
7 89g Munster-Hammer.. Sg KRiedersehl. Härk. . . t3 do. Prioritãts- 914 do. Conv. Prioritäts- — do. do. III. Ser. 1015 do. IV. Serie KRiedersehl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. — —⸗ Lit. B. 3 10. Prior. Lit. A. io. Frior. Lit. B. 3 7 — Frior. Lit. D.
do. Priorifats- 1015 d0. Prior. Lit. E 3 do. do. II. Em. 1017 Prinz Wilh. (St. V.) Berlin Potsd. - Magd. 120 do. Frioritäts- do. Prior. GObhig. 92 do. II. Serie.. 5 d5. do. Lit. 6. 954 do. II. Serie. 5 99 do. do. Lit. D. J- g9z Rheinische ...... . — 116 Berlin- Stettiner... — 164 163 do. Quitgsb. (235FE.) — — do. Prior. Oblig. 4 1407 — do. Starm-) Frior. 4 1163.
Bresl. Sehw. Frb. alte = 1807 — do. PFrioritäts-Oblig. 4 8915 .
do. do. neue — — — 40. vom Staat gar. 37 Coöln- Crefelder. . .. — — ,,,, do. Prioritats- 4 100 — gladbacher 33 Cöln- Mindener ... .. 162 161 640. Prioritts· do. Prior. Oblig. 4 — 1007 d0. II. Serie.. 4 do. do. II. Ens 3 103 1023 8targard-FEosen. ... 35 k 4 892 8915 40. Frioritäts- 4 do. III. Emission 4 SI — do. II. Emission 4. 9892 k 4 . . nn, ö 1243 123 üsseldorf- Elbert. — ] o. do. FPrioritäts-4 902. 90 40. III. Serie 4 101 100 do. Frieritäts- 5 — 101 M ilh. (Cos. dug.) alte — 2183 217
Asehtn-Düsseld. . . . do. Frioritãts- do. II. Emission 9g3 Aaehen-Mastrieht .. 907 do. Priorität a- g27 Berg- Märkische... 995 40. Prigoritäts- — do. do. II. Serie S9 do. (Dortm. Soest) Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. PFrioritäts- do. do.
Berlin- Hamburger.
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MNagdeb. Wittenb. — — — 40. Prisritats- 4 85 —
Frior- Gvsig. 44 101 100
Alagdeb. Halberst.. — 2033 2025 do. neue — 1893 1883
Kiehtazmhtilehe Votruüngeh.
In- und ausländ. Larskoje - Selo pro St. ke,. — —
Eisenb. - Stamm- . Actien und Quit- Ausl. tungsbogen.
Pxioritäts- Acti en.
Alasterdam - Rötterdam Cracau- Obersehlesisehe Nordb. (Friedr. Wilh. )õᷣ Belg. Ohlig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse
Aster dam - Rotter dam Cöthen- Bernburg Frankfurt - Hanau 3 Frankfurt- Homburg. .. Cracau-Obersehles. . . . . Kiel Altona — Livorno- Florenz
Ludwigshafen · Bexbach Kass. Vereins-Bk. Act. Mainz - Ludwigshafen... 4 Neustadt · Weissenburg Meeklenhurger 1 Nordb. (Ersedr. Wilh.) 4
Us. rles. Geld. If. Brlet. Celd.
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If. Brief, Cela. Ausländ. Fonds. Poln, neue PEfandbr. .. Ado, neueste III. Emiss. Braunsehwmw. Bank 507 do. Part. 5090 FI. .. . Weimar. Bank Schwed. Cerebro Ffabr. Oesterreich. Metall. . .. S4 Ostgothisehe do. 1 Sardin. Engl. Anleihe. do. Bank- Actien. . . 3 Sardin. bei Rothschild. do. Kational-Anleihe — Hamb. Feuer-Kasse. . . do. 1854r Pr. Anl. d 1099 do. Staats-Präm. Anl. Russ. ; Lübecker Staats- Anl.. Stieg Kurnhess. Pr. Obl. 40 Th. . 5. Anl. X. Bad. do. 35 FI. ... v. Kothsehild Est. — Sehaumburg - Lippe do. Engl. Anleihe... 25 Thlr Poln. Schatz-Ohbl. 84 Szan. 37 nl. Schuld. do. Cert. L. A. g45 do. 1 6 3M steigende do. L. BH. 200 EI.
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Posensche Szproz. Pfandbriefe 90oz a 3 gem. Breslau-Schwe-Freib. neue 169 a 1687 gem. Magdeburg-Wittenberge 514 2 51 gem. Oberschles. Litt. A. 207 a 208 gem. Weimarsche Bank 134 a 133 gem.
Kerlim, 6. Juni. In Folge der heutigen niedrigen Pariser No- tirungen war die Börse mit allgemein sinkenden Coursen sehr matt.
Hexrlimer G&Getrei d ehbüönrse vom 6. Juni.
Weizen loco 890 — 118 Rthlr.
Roggen loco S2pfd. vom Boden 775 — 78 Rihlr. pr. S2pfd. bez., do. 85pfd. von der Bahn S1 Rrhlr. pr. S2pfd. bez., Juni 743 - 76 Rthlr. ber. u. Br., 754 G., Juni- Juli 69 - 663 — 69 Rihlr. bea. u. Br., 693 G., Juli- August 633 - 4 — 64 - 645 Rthlr. ben. u. G., 65 Br., September Oktober 581 — 593 Rihlr. bez. u. G., 60 Br.
Gerste 52 - 56 Rihlr.
Hafer loco 34— 37 Rthlr, pr. Juni 36 Rihlr. G.
Erbsen 72 — 82 Rihlr.
Rüböl loco 1563 Rthlr. bez. u. Br., 153 G., Juni u. Juni-Juli 155 bis . Rthlr. bez., 15 Br., 1635 G., Juli-ꝗugust 155 Rihlr. Br., Sep- tember - Oktober 143 — 4 Rthlr. bez., 15 Br., 145 G.
Leinöl loco 123 Rthlr., Lief. 13 Rthlr.
Mohnöl 19 — 21 Rthlr.
Hanföl loco u. Lief. 135 Rthlr.
Palmöl 1568 Rthlr. Br.
Spiritus loco ohne Fass 3385 Rihlr. bes., Juni 833 - 34 Rihlr. bex. u. Br., 336 G., Juni- Juli 33-3 Rrhlr. bez. u. Br, 335 G, Juli-
Autust 327 — 335 Rthlr. bez. u. Br., 33 G., August-September 327 - 33 Rthlr. bez. u. G., 335 Br., Septemher- Oktober 31 Rthlr. be, u G., 313 Br.
Weizen fest. Roggen ferner steigend, schliesst sehr sest. Räböl langsam steigend. Spiritus wie Roggen.
Hreslᷣnam, 6. Juni, 1 Uhr 80 Manucen Nachẽqm (Lei. Uep. d. Staats Anzeigers. Oesterreich. Bankaoten 101 Br. Freiburger Actien 178 Br., neuer Emission 167 Br. Obersehlez. Actien Lit. A. 2601 6. Obersehleès. Actien Lit. B. 1817 Br. Oberschler. Prioritäts - Obligationen D. 915 Br. Oberschles. Prioritẽsts -- Obligationen E. 7977 Br. Kosel- Oderberger 2193 Br., neuer Emission — Hosel - Oderberger Priori- täts - Obligat onen 917 Br. Noiase- Brieger Actien 737 6.
Spiritus pr. Einer zu 6d Quart bei 80 pCt. Tralles 153 Rihlr. 6. Weinen. Weiss. 0 — 148 Sgr., gelb. 70 - 145 Ser. Roggen 965 — 110 Ser. Gerste 71 - 82 Sgr. Hafer 42 - 49 Sgr.
Die Börse Anfangs sehr animirt, schliesst flau. In Oberschlesischen Lit. A. fand zu merklichen höberen Coursen bedeutender Umsat slatt.
Stettin, 6 Juni, 1 Uher 35 Minuten Nachrrttags. (Tel. Dep- d. Staats- Anzeigers) Rogge 74 - 75, Juni 71-72-7143, Juli August 66, Sepibr. Oktober 573. Spiritus 103, Juni 193, August-Septbr. 105. Rüböl 143 Alles berahlt.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofb uchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt: 2 Sgr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchäe ohne preis- Erhöhung.
Allt post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung an, sür Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:
Mauer⸗Straße Nr. 4.
Berlin, Sonntag den 8. Juni
Berlin, 5. Juni.
Seine Majestät der König haben gestern Mittag um 1 Uhr im Schlosse Sanssouci dem bisherigen Großherzoglich badi—
schen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Freiherrn Rivalier von Meysenbug, eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Sr. Königlichen
heit 38 Pri 5. — or ruht. . ; Hoheit des Prinzen Regenten von Baden entgegenzunehmen geruht, von der nächsten Station ab weiter befördert werden, so haben sie dort
wodurch derselbe von dem gedachten Posten abberufen wird.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Senats-Präsidenten bei dem Appellationsgerichtshofe zu Köln, Geheimen Ober-Justizrath Krezzer, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem
. . Me gtmo . . ĩ 1 Re . . 5 ; ; Ober-Stabs- und Regiments Arzt Dr. Hasse, des 2ten Kürassier⸗ Personengeld nicht erhoben. Dieselben dürfen jedoch keinen besonderen
Regiments, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Meinisterium für Sandel, Seiverbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Bau-Inspektor Monjsé zu Saarbrücken ist zum Königlichen Ober-Bau-⸗-Inspektor ernannt und demselben die Ober-Bau⸗Inspektorstelle zu Münster verliehen worden.
Reglement 3 u dem Gesetze über das Postwesen. Vom 27. Mai 1856.
Gesetz vom 5. Juni 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 144. S. 849.) Reglement vom 31. Juli 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 181. S. 1097.)
(Schluß. S. Staats-Anzeiger Nr. 132. S. 1064.)
§. 43. Grundsätze der Personengeld⸗Erhebung.
Das Personengeld wird berechnet:
I) nach der von dem Reisenden mit der Post zurückzulegenden Meilen ahl und 2) a dem für den Cours pro Meile angeordneten Satze.
Das Personengeld kommt bei der Meldung bis zum Bestimmungs— orte zur Erbebung, sofern dieser auf dem Course liegt, und sich an dem— selben eine Postanstalt befindet.
Will der Reisende seine Reise über den Cours hinaus oder auf einem Seiten⸗Course fortsetrzen, so kann das Personengeld nur bis zu dem End⸗ punkte oder bis zu dem Uebergangspunkte des Courses erlegt werden. Der Reisende kann auch nur bis zu diesen Punkten das Passagierbillet erhalten, und muß sich an diesen Punkten wegen Fortsetzung der Reise von Neuem melden und einen Platz loͤsen.
a) Bei Reisen von Halteplätzen aus.
Für die Beförderung von Halteplätzen ab, wird, so fern die dort zu— gehenden Personen sich nicht etwa einen Platz von der vorliegenden Station ab gesichert haben, das Personengeld
nach Maßgabe der wirklichen Entfernung bis zur nächften Station oder, wenn die Reisenden schon vorher an einem Zwischenorte abgehen, bis zu diesem erhoben. Wollen an Halteplätzen zugegangene Perfonen mit derselben Post
den Platz für die weitere Reise zu lösen. . . b) Bei Reisen nach Zwischenorten. Für Plätze, welche bei einer Post-Anstalt zur Reise bis zu einem
zwischen zwei Stationen auf dem Course gelegenen Orte (Zwischenorte),
gleichviel ob sich in demselben eine Post-Anstalt befindet oder nicht, ge⸗ nommen werden, kommt das Personengeld nach der wirklich zurückzule— genden Meilenzahl, als Minimum jedoch der Betrag für eine halbe Meile zur Erhebung. e) Für Kinder. Für Kinder in dem Alter unter drei Jahren wird ein besonderes
Platz einnehmen, sondern müssen auf dem Schooß:t einer erwachsenen Person, unter deren Obhut sie reisen, mitgenommen werden. Für Kinder in dem Alter über drei Jahre ist dagegen das volle
Personengeld zu erheben, und demgemäß auch ein besanderer Platz zu hestimmen. Nehmen jedoch Familien einen der abgeschlossenen Wagen⸗ räume oder auch nur eine Sitzbank ganz ein, so kann ein Kind bis zum
Alter von 8 Jahren unentgeltlich, zwei Kinder aber können für das Per⸗ sonengeld für nur eine Person befördert werden, insofern die betreffenden Personen mit den Kindern sich auf die von ihnen bezahlten Sitzplätze be⸗ schränken. Diese Vergünstigung kann nur für den Hauptwagen unbe⸗ dingt, für Beichaisen aber nur insoweit zugestanden werden, als auf
Beibehaltung der ursprünglichen 4 zu rechnen ist. 3. 44
. Erstattung Von Personengeld. Die Erstattung von Personengeld an die Reisenden ist nur in den
. . folgenden Fällen zulässig: Der Gerichts-Assessor Albert Wilhelm Gerhard Gedike ist zum Justitiarius des Berg-Amts zu Halberstadt ernannt worden.
1) wenn die Post-Anstalt die durch die Annahme des Reisenden ein⸗ gegangene Verbindlichkeit ohne dessen Verschulden nicht erfüllen kann, mithin in allen Fällen, wo wegen des Ausbleibens weiter herkommender Posten wegen Unterbrechung der Communitation in Folge von Naturereignissen u. s. w. die betreffende Post um die bestimmte Zeit nicht abgefertigt werden kann, oder unterwegs die weitere Beförderung der Reisenden mit der Post unthunlich ge— worden ist,
2) wenn bei Post-Anstalten ohne Station die dort angenommenen Reisenden in Ermangelung unbesetzter Plätze in dem Hauptwagen oder in den etwaigen Beichaisen zurückbleiben müssen.
Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe des Passagier-Billets mit demjenigen Betragé des Personengeldes, welcher bon dem Reisenden für die mit der Post noch nicht en, . Strecke erhoben worden ist.
Verbindlichkeit der Reisenden in Betreff der Abreise.
Die Passagiere müssen vor dem Posthause oder an den sonst dazu bestimmten Stellen den Wagen besteigen, und sich in Folge dessen an diesen Stellen zu der im Passagier-Billet bezeichneten Abgangszeit zur Abreise bereit halten, auch das Passagier⸗Billet sowohl beim Besteigen des Wagens, als wahrend der ganzen Dauer der Reise zu ihrer Le iti⸗ mation bei sich führen, widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn sie, weil sie fich auf das vom Postillon gegebene Signal zur Ab—= fahrt nicht gemeldet haben, oder weil fie sich zur Mitreise nicht legiti⸗ miren können, von der Mit- oder Weiterreise ausgeschlossen werden, und des bezahlten Personengeldes veriustig gehen. Haben dergleichen Reisende Reisegepäck auf der Post, so wird solches bis zu der ost · Anstalt, auf welche das Passagier-Billet lautet, befördert, und bis zum Eingange der weiteren? Vestimmung von Seiten der zurückgebliebenen Personen aufbewahrt.
S§. 46.
Plätze der Reisenden. Die Ordnung der Platze im Hauptwagen ergiebt sich aus den Num mern über den Sitzplätzen, und wenn mehrere Beichaisen zu derselben Post gestellt sind, aus der Reihefolge der Beichaisen.
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