1198
Nr. 4440. Den Allerhöchsten Erlaß vom 7. April 1856, betreffend
die Verleihung der fis kalischen Vorrechte für den Bau und die ,, einer Chaussee von Lublinitz nach Tworog zum Anschluß an die nach Tarnowitz führende Kunststraße; unter 61 ben Allerhöchsten Erlaß vom 14. April 1856, betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Dar⸗ desheim, im Kreise Halberstadt des Regierungsbezirks Magdeburg, über Zilly, Langeln und Schmatzfeld nach Wernigerode; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 21. April 1856, be⸗ treffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Eilenstedt, im Kreise Oschers⸗ leben, über den sogenannten Wasserthalsweg bis zu der Straße von Halberstadt über Schwanebeck nach dem Reuen Damme bei Neuwegersleben; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 21. April 1856, be⸗ treffend die Erhebung eines Wegegeldes für Benutzung des Treideldammes von Königsberg in Pr. nach Hol— stein; unter . ; den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April 1856, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee von Niederzier, im Kreise Düren, über Hambach nach Stetternich, im Kreise Jülich; unter den Allerhöchsten Erlaß
treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den' Bau und die Unterhaltung der Kreis- Chaussee
Vom
von Demmin nach Jarmen; unter das Statut des Neumarkter Deichverbandes.
30. April 1856; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung der für die älte⸗ ren Landestheile geltenden Bestimmungen über die ge⸗ werblichen Unterstützungskassen in den Hohenzollernschen
Landen. Vom 7. Mai 1856; und unter
4448. mn rantzer höhten Erlaß vom 12. Mai, ib, betreffend
eine Ergänzung des 8. 26 des revidirten Reglements
für die Land-Feuersocietät der Neumark; vom 17. Juli
1846. Berlin, den 23. Juni 1856. Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Vedizinnl⸗Angelegenheiten. Bekanntmachung vom 19. Juni 1856 — betreffend die diesjährige Aufnahme in die Bildungs-An— stalt für evangelische Gouvernanten in Droyßig.
Regulatib vom 2. Oktober 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 266 S. 2017.)
In der von des Herrn Fürsten von Schönburg⸗Waldenburg Durchlaucht gestifteten, unter der unmittelbaren Leitung des Ministers der geistlichen 3c. Angelegenheiten stehenden Bil dungs⸗
Anstalt für evangelische Gsuvernanten zu Droyßig im
Regierungs-Bezirk Merseburg beginnt am 4. Oktober d. J. ein
neuer Kursus, zu welchem der Zutritt einer Anzahl von 15 bis
20 jungen Damen offen steht.
Die Hauptaufgabe der Anstalt ist, für den höheren Lehrerinnen- Beruf gekignete evangelische Jungfrauen zunächst in christlicher Wahrhelt und in chrisilichem Leben selbst so zu begründen, daß sie befähigt und geneigt werden, die ihnen später anzuvertrauenden Kinder in Liebe und Selbstverleugnung ihrem Herrn und Heiland
zuzuführen.
Sodann sollen sie theoretisch und praktisch mit einer guten und
einfachen Unterrichts- und Erziehungskunst bekannt gemacht werden, in welcher Beziehung sie in dem mit dem Institut in enger Ver⸗ bindung stehenden Pensionat für Töchter höherer Stände lehrend und erziehend mit beschäftigt werden.
Ein besonderes Gewicht wird auf die Ausbildung in der fran
zösischen und englischen Sprache, so wie in der Musik gelegt.
Geborene Engländerinnen und Französinnen leiten namentlich die Conversation in den genannten Sprachen. Der Unterricht in Ge—= schichte, Literatur und sonstigen zur allgemeinen Bildung gehörigen Gegenständen findet seine angemessene und ausreichende Vertretung, sucht aber, streng die Zwecke der weiblichen Bildung in das Auge fassend, jede Verflachung zu vermeiden und in dem Nothwendigen Vertiefung des Gemüthslebens zu erzielen.
Die Einrichtung der Anstalt bietet zur Betheiligung an häus⸗
lichen Arbeiten, so weit diese das Gebiet auch der körperlichen Pflege und Erziehung angehen, geordnete Gelegenheit.
Der Kursus der . dauert zwei Jahre. Die Entlassung erfolgt nach der vor einer Königlichen Kommission bestandenen Prü— fung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualifications⸗
vom 30. April 1856, be⸗
Zeugniß, welches in der Regel auch die Befähigung für den 3 richt in höheren . bezeugen . f .
Die Zöglinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu entrichtende Pension von 100 Thalern jährlich, wofür sie den ge— sammten Unterricht, Wohnung, volle Beköstigung, Bett und Beit— wäsche, Heizung und Beleuchtung frei haben.
Ermäßigung oder Erlaß der Pension kann nicht stattfinden. Die Meldungen zur diesjährigen Aufnahme sind unmittelbar
an mich, spätestens bis zum 25. Augu st d. J. einzureichen.
Nach Maßgabe der gesammten Einrichtung der Droyßiger Er— ziehungs⸗Anstalten und ihres letzten Zweckes werden nur solche Jungfrauen wohlthun, sich zur Aufnahme in das Gouvernanten— Institut zu melden, welche sich mit dem Worte Gottes nach Lehre und Lebensordnung in Uebereinstimmung wissen, sich nicht durch . Rücksichten zur Wahl des Berufes einer Lehrerin bestimmen lassen, sondern durch ein lauteres Verlangen getrieben werden, an ihrem Theile in Familie und Schule für das Reich Gottes mit— ö und ihrem Herrn in treuer Liebe an den Kindern zu
ienen.
Hinsichtlich der Vorkenntnisse ist zu verlangen, daß die Aspiran— tinnen in der elementarischen und religiösen Ausbildung mindestens den Anforderungen des Regulativs vom 2. Oktober 1854 über die Präparandenbildung genügen. Dazu muß kommen;:
a) in der Geographie Einsicht in die wichtigsten Lehren der mathematischen Geographie, Uebersicht über alle Erdtheile, spezielle Bekanntschaft mit der Geographie Deutschlands und die Fertigkeit, sich auf der Karte zu orientiren;
b) in der Geschichte klare und geordnete Uebersicht der Epochen und Perioden der allgemeinen Geschichte, sichere Kenntniß der Hauptereignisse und Personen. In der vaterländischen Ge— schichte spezielle Kenntniß und die Fertigkeit, Hauptmomente zusammenhängend und klar mündlich darzustellen;
c) Im Französischen fließendes und richtiges Lesen; feste Aneig— nung der Formenlehre, inkl. der unregelmäßigen Zeitwörter; Fertigkeit, leichtere historische Prosa geläufig in das Deut⸗
sche zu übertragen; möglichst ausgedehnte Wörter und Phra—
senkenntniß. Im Englischen fließendes und xrichtiges Lesen und Kenntniß der Formenlehre mit Einschluß der unregelmäßigen Zeit wörter; ein Anfang im Uebersetzen leichterer Prosa. Gerin— gere Kenntniß in der englischen Sprache schließt jedoch von der Aufnahme nicht unbedingt aus.
In der Musik im Allgemeinen klare Anschauung der Ton— verhältnisse; im Klavierspielen eine durch das Studium einer bewährten Elementar-Klavierschule gewonnene technisch⸗gründ—⸗ liche Vorbildung und Bekanntschaft mit den leichteren klassischen Werken, z. B. von Haydn und Mozart. Im Gesang reine und sichere Intonation, Kenntniß der Ton—⸗ leitern in einfachen rhytmischen Gestaltungen; Fertigkeit, Choralmeiodieen und Volkslieder mit und ohne Klavier -Be—
gleitung ausdrucksvoll zu singen.
) Fertigkeit und Tüchtigkeit in den weiblichen Handarbeiten, welche für das Haus gehören.
Den an mich einzureichenden Meldungen ist beizufügen:
1) der Geburts- und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß Jung— frauen unter 18 Jahren Aufnahme nicht finden können;
2) ein Zeugniß der Orts-Polizeibehörde über sittliche Führung; ein eben solches von dem Ortsgeistlichen und Beichtvater über das Leben der Aspirantin in der Kirche und in der christ lichen Gemeinschaft. In demselben ist zugleich ein Urtheil über die Kenntnisse der Bewerberin in den christlichen Reli⸗ gionswahrheiten und in der biblischen Geschichte nach Maß⸗ gabe der Bestimmungen in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 auszusprechen.
Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis⸗Physilus
über normalen Gesundheltszustand, namentlich, daß die Be—
werberin nicht an Gebrechen leidet, welche sie an der Aus⸗ übung des Lehr- und Erziehungsgeschäftes hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Entwickelung so weit vor⸗ geschritten ist, um für einen zweijährigen Aufenthalt in der
Anstalt ohne Gefährdung ihrer Gesundheit geeignet zu sein.
Eine Erklärung der Eltern, oder Vormünder, oder son
glaubhaft geführten Nachweis, daß das Pensionsgeld von
100 Thalern jährlich auf zwei Jahre gezahlt werden soll.
Ein selbst geschriebener Lebenslauf, aus welchem der bisherige
Bildungsgang der Aspirantin zu ersehen und auf die Ent⸗
wicklung ihrer Neigung zu dem erwähnten Beruf zu schließen ist.
Die aus den bisher besuchten Schulen und Bildungs⸗Anstal⸗
ten zuletzt erhaltenen Zeugnisse.
Außerdem hat sich dis Bewerberin bei einem von ihr selbst
zu wählenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen
Unterrichts -Anstalt oder einem Königlichen Schulrath eine!
Prüfung zu unterwerfen und denselben um Ausstellung eines
Zeugnisfes über ihre Kenntnisse in der deutschen, französischen
ünd englischen Sprache und Litteratur, so wie in den Real⸗
1199
gegenständen zu ersuchen. Dieses Zeugniß ist nebst den , . angefertigten Prüfungsarbeiten der Meldung bei⸗ zufügen.
Hinsichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden fann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien.
Denjenkgen Bewerberinnen, welchen in diesem Jahre Aufnahme zu Theil werden kann, wird die diesfällige Benachrichtigung seiner Zeit zugehen.
In das mit dem Gouvernanten-Institut verbundene Pensionat für evangelische Töchter höherer Stände können Anfangs Oktober ebenfalls Töchter vom 9gten bis 15ten Lebensjahre noch Aufnahme finden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar⸗ Direktor Kritzinger in Droyßig bei Zeitz anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können.
Berlin, den 19. Juni 1856.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Im Auftrage: Schulze.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe— Oehringen, von Slawentzitz.
Büdingen, von Hannover. Breslau.
Se. Excellenz der Staats-Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, und
schwingh, von Mäinster. Se. Excellenz der General der Kavallerie und kommandirende
Posen.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der z erstattet, auf welche man, nachdem die auf 14 Tage ausgesetzte Ab⸗
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der 3. stimmung erfolgt sein wird, zurückzukommen sich vorbehält. (Fr. Bl.)
16. Division, von Gayl, von Trier.
Artillerie⸗Inspection, von Linger, von Breslau.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württember⸗
Seckendorff, von dem . Williams beiwohnte.
gischen Hofe, Graf von
Stuttgart
Kammerherr
Ber Königlich spanische außerordentliche Gesandte und bevoll=
mächtigte Minister am hiesigen Hofe, Chevalier de Oliver, von von Cambridge
Besuche ab.
Madrid.
Der General-Major und Commandeur der 4. Diviston, von . Nacht zu Tynemouth angekommen und von da nach Edinburgh
Der Unter-Staats-Secretair im Ministerium für Handel, Ge— weiter gereist.
werbe und öffentliche Arbeiten, von Pom mer-⸗-Esche, von Münster.
Der Erbmarschall im Fürstenthum Minden, Freiherr von der gides dadurch! zu berkessern fucht, daß sie alle auf die Nachkommen Jakob's II. bezüglichen Worte wegläßt.
Der Ober Präsident der Provinz Poͤemern, Freiherr Senfft Vntragsteller bie' Absicht habe, die Worte:
Dankbahr, von Bromberg.
Recke-Stockhausen, von Obernfelde.
von Pilsach, von Stettin. Der General-Bau-Direktor Mellin von Münster.
Arnim-Boitzenburg, nach Boitzenburg in der Uckermark.
t al-Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammer- w ö ö sardinische Anleihe-Bill werden zum zweiten Male verlesen. — Der auf das dem General Williams zu zahlende Jahrgehalt bezügliche Gesetz⸗ Entwurf wird zum dritten Male verlesen und geht durch. mes bury benutzt diese Gelegenheit, auf den unersetzlichen Verlust auf⸗ möerksam zu machen, den die in bedraͤngten Umständen lebende Familie
herr von Hülsen, nach Stuttgart.
Nichtamtliches.
Pr eußen. Aachen, 21. Juni. Se. Königliche Hoheit de Prinz von Preußen, Häöchstwelcher gestern Abend hier einge troffen und im Präsidialgebäude abgestiegen ist, hat heute Morgen
in dem Kasernenhof über die hier vereinigten zwei Compagnien
Landwehr und das Bataillon des 28. Regiments, welches in Aachen garnisonirt, Parade abgehalten. schon morgen behufs Fortsetzung der Inspectionsreise wieder ver⸗ lassen. (Aach. Ztg.) .
Hech ingen, 19. Juni. Gestern Abend begab sich eine De⸗— putatson der hiesigen Bürgerkollegien nach Stuttgart, um unserem König den unterthänigsten Gruß tiefer Ehrfurcht und der Huldi⸗ gung im Namen aller Hechinger entgegenzubringen. (H. W.-Bl.)
Sachsen. Gotha, 26. Junk. Der hiesige Sonderlandtag hat gestern vie Genehmigung zu der mit mehreren , Regierungen abgeschlosfenen Uebereinkunft wegen gegen eitiger Zu⸗
glauben“, stehen zu lassen. ; beschränke fich auf den von ihm angegebenen Zweck, nämlich auf die Der Präsident der Seehandlung, Camphausen, von Ohlau. n
; züglichen Worte. Lord Campbell meint, dieser an sich sehr loöͤbliche Zweck . . ließe sich sehr leicht durch Annahme der im Unterhause eingebrachten Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister a. D. von Rath, haͤlt jedoch die Annahme jener Bill weder für vorsichtig, noch po⸗
Se. Königliche Hoheit wird uns i ; 2 e, der am 20. Juni 1837 erfolgten Thronbesteigung Ihrer Majestat
zum Großkreuz des Bath-Ordens ernannt wird.
lassung des Papiergeldes nachträglich ertheilt. — In seiner heuti⸗ gen Sitzung hat sich der Landtag für die Gründung einer Bank in hiesiger Stadt (Privatbank zu Gotha) in seiner Mehrheit er⸗ klärt. Die Staatsregierung hatte die Konzessionsertheilung für diese Bank bereits in Aussicht gestellt. (L. 3.) essen. Kassel, 21. Juni. In der heutigen öffentlichen Sitzung der Ersten Kammer wurde der Bericht des Finanz⸗Aus⸗ schusses bezüglich der früheren Regierungsproposition zur Aufnahme eines Anlehns von 200,000, bezw. 800,000 Rihlr., deren Gegen⸗ stand nunmehr wegfalle, berathen und ein daran geknüpfter Antrag des Ausschusses, die h. Staatsregierung um endliche Erfüllung der Bestimmungen der s§. 111 und 118 der Verfassungs-Urkunde vom 13. April 1852 bezüglich der Mittheilung und Verwendung des Staatsbedarfs zu ersuchen, erörtert und einstimmig angenommen. ö . (Kass. Ztg.) Württemberg. Stuttgart, 20. Juni. Heute Morgen um halb 7 Uhr ist Se. Majestät der König von Preußen von hier wieder abgereist direkt nach Berlin auf derselben Route, auf der Allerhöchstderselbe gekommen war, über Ulm, Augsburg, Nürnberg, Hof.
— 21. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin Wittwe von
Rußland ist heute Vormittag nach 10 Uhr zum Beginn der
Badekur nach Wildbad abgereist.
Frankfurt, 20. Juni. In der Bundestagssitzung vom 19ten d. M. theilte Präsidium, unter Bezug auf die desfallsige Vor— lage der, letzten Sitzung, eine Note des Kaiserlich russischen Ge⸗ schäftsträgers mit, nach deren Inhalt auch die Kaiserlich russische
Se. Durchlauchf der Prinz Gustas von Nsenburg und Regierung an den deutschen Bund die Einladung richtet, der in der
2æ2sten Sitzung der Konferenz zu Paris vereinbarten Declaration
Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XII. Reuß, von bezüglich des Seerechts beizutreten.
Der Gesandte der Großherzoglich und Herzoglich sächsischen
Häuser überreichte die in Sachsen⸗Meiningen zum Vollzuge des Bundesbeschlusses vom 6. Juli 1854,
Sc. Excellenz der Staats und Finanzminister von Bodel⸗ stimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit,
in Betreff allgemeiner Be—⸗
erlassene Verordnung; ferner kamen Mittheilungen über die in den
einzelnen Bundesstaaten bestehenden Eisenbahnen zum Dienstgebrauche General des 5. Ärmee-Corps, von Tie tzen und Hennig, von für die Militairkommission, so wie literarische Materialien, bezüglich z der Handelsgesetzgebung in Vorlage.
Von verschiedenen Ausschüssen wurden sodann drei Vorträge
Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. Die Königin gab heute ein Diner, welchem außer Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen und dem Prinz-Regenten von Baden, unter Andern der General Der Prinz⸗Regent von Baden stattete gestern der Herzogin von Kent, der Herzogin von Glocester, der Herzogin und dem Herzog von Cambridge Abschieds⸗
Der Prinz Napoleon ist vorgestern an Bord seiner Dampf⸗ In der heutigen Oberhaus-Sitzung beantragte der Earl von Derby die erste Lesung einer Bill, welche die Formel des Abschwörungs— Lord Campbell fragt, ob der
„Auf den wahren Christen⸗ Der Earl von Derby antwortet, seine Bill
—
Verbesserung der Eidesformel durch Weglassung der auf die Stuarts be⸗
Bill erreichen. Der Earl von Derby dankt für den ihm ertheilten
litisch. Die erste Verlesung erfolgt hierauf. — Die Fabrik-⸗-Bill und die d 2
Lord Mal⸗
2
des Majors Thompsan, des Gefäbrten des General Williams, durch den Tod dieses tapferen Offiziers, der ibre Hauptstütze gewesen sei erlitten habe. Der habe gerechten
Marquis von Lansdowne bemerkt, Major Thompson Anspruch auf die Bewunderung des englischen Volkes, und die Regierung werde nicht ermangeln, dem don Lord Malmesbury berührten Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.
— 20. Juni. Heute Nachmittags fand im Palaste von St.
James großer Empfang bei Hofe statt zur Feier des Jahrestages
der Königin Victoria. . .
Die „London Gazette“ veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, durch welchen der erste Lord der Admiralitet, Str Charles Wood Herr Churchfl, welcher sich während der Belagerung von Kars im Generalstabe des Generals Williams befand, ist zum Ritter desselben Ordens ernannt worden.
Admiral Sir Edmund Lyons, dessen Erhebung zur Peers—