1206 ;
§. 9. Behörden und Corporationen, so wie Privatper außerhalb der Provinz können ihr Ansuchen um , . D 35 Ober⸗Präsidenten oder auch an die oberste Archivbehörde richten.
1207
gen Kommunikationsabgaben-Erhebungen eine jährliche Steigerung werden folgende Verhandlungen von allgemeinem Interesse ker Pachtsummen nach Prozentsätzen eintritt, ist bisher der jedes⸗- vorkommen: Rechtsverhältnisse der Jsrgeliten in der Schweiz, malige höhere Pachtbetrag in den verschiedenen Provinzen verschie⸗ Vertagung der Einführung des eidgenössischen Maßes und Gewichts den berechnet worden. Künftig ist überall die jedesmalige Steigerung von in mehreren westlichen Kantonen, Westbahnconflicte, Garantie der
S. 14.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, beziehungsweise der Finanz⸗Minister, wird mit der Aus führung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Verfaffungen von Solothurn, Schwyz, Schaffhausen, Hochverraths⸗
beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 17. Mai 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. Graf Waldersee. Für den Minister für
schaftlichen Angelegenheiten:
von Bodelschwingh. die landwirth⸗
§. 10. Die Vergütung für die Mühwaltung der Archivar wenn sie in wissenschaftlichem oder praktischem Interesse ui fn von Archivalien besorgen, Zusammenstellungen archivalischer Daten und Notizen liefern, oder auch Excerpte aus Archivalien anfertigen ist, abgesehen von größeren archivalischen Arbeiten, bei welchen bie Honorirung Sache des Uebereinkommens mit dem Extrahenten ist nach folgenden Sätzen zu bemessen: ;
Kopialien für jeden Bogen, je nach der leichteren oder schwleri— gen Lesbarkeit, 10 bis 20 Sgr.; für Abschrift einer Ahnentafel bis zu 16 Ahnen 1 Rthlr., für
der Pachtsumme des vorangegangenen Jahres genau zu berechnen, jedoch auf volle Thaler, unter Abrundung der überschießenden Groschen und Pfennige auf ganze Thaler — wenn dies nach Inhalt der mit den Pächtern bestehenden Verträge zulässig ist festzustellen. Ist die vorbezeichnete Art der Abrundung nach den Verträgen nicht zul st⸗ so ist dieselbe dadurch zu bewirken, daß die über die Thaler über⸗ schießenden Groschen und Pfennige ganz außer Ansatz bleiben.
In den von jetzt ab aufzunehmenden Licitationsprotokollen muß die Berechnung der Pachtsteigerungsbeträge mit der zuerst bezeich⸗ neten Art der Abrundung ausdrücklich ausbedungen werden.
Prozeß der Sonderbundshäupter. — Die hiesige Regierung bean⸗ tragt beim großen Rathe in Sachen der schwimmenden Eisenbahnen und der Juragewässer-Correction in erster Linie: Selbstausführung durch die Kantone; in zweiter Linie: Konzessionsertheilung der schwimmenden Bahn an Hrn. v. Rappard. (Fr. P. 3.) Großbritannien und Irland. London, 21. Juni. Außer den bereits auf dem Wege nach Canada und Halifax besind⸗ lichen Truppen haben noch vier Infanterie⸗Regimenter und sechs Feld-Batterieen den Befehl erhalten, ebendahin abzugehen. Lord Panmure hat den Befehl ertheilt, alle Regimenter in den nord⸗
„Abschrift eines Stammbaumes pro Bogen 1 Rthlr.; Berlin, den 1. Januar 1856. für Vidimation einer von archivswegen besorgten Abschrift 15 Sgr.; . für Vidimation einer von einem Privatinkeressenten selbst oder Der General-Dtrektor der Steuern. k ,,, Abschrift bis zu zwei Bogen An „15 Sgr., für jeden weiteren Bogen 5 Sgr.; j e ö r r für Mittheilung von Notizen aus dem Archiv, Zusammenstellung , , . archivalischer Daten und Anfertigung von Excerpten inner—= e, ; 21 9 . halb der reglementsmäßigen Befugniß der Archivare, je nach H der dabei gehabten Mühwaltung 15 Sgr. bis 5 Thlr.; . JJ ii;qᷓ für Auslieferung oder Unterbringung, resp. Beförderung zur J Post einer vom Archiv besorgten, resp. vidimirten Abschrift oder einer demselben Extrahenten gleichzeitig zugehenden Mehrzahl solcher Abschriften erhält der Archivdiener 5 Sgr. Der bei einem Schriftstück etwa erforderliche Stempel wird
von Manteuffel. amerikanischen Kolonieen auf die Stärke von 1200 Mann zu
bringen. Prinz Oskar von Schweden wird heute in Dover erwartet. Frankreich. Paris, 22. Juni. Ueber die gestrige An⸗ kunft des Prinz Regenten von Baden berichtet der „Moniteur“: „Der Prinz traf um Mittag hier ein und wurde am Bahnhofe vom Oberst-Kammerherrn empfangen. Die Kaiserliche Garde und die Linientruppen bildeten Doppel-Spalier bis zum äußeren Gitter. Hof-Equipagen nebst einer Kavallerie⸗Ehren⸗Eskorte der Garde er⸗ warteten den Prinzen, um ihn und sein Gefolge nach dem Palasie von St. Cloud zu bringen, wo eine Wohnung für ihn eingerichtet Der Ober-Jägermeister und Kammerherr Graf von der Pal— Bei seiner Ankunft daselbst wurde er unten an der Treppe Asseburg- Falckenstein, von Meisdorf. vom Groß⸗-Ceremonienmeister empfangen. . Der Kaiser ging dem Der Erb-Kämmerer im Herzogthum Magdeburg, Freiherr von Prinzen oben an die Treppe entgegen und führte ihn in den Salon, P lo cho, von Parey. wo sich die Kaiserin befand. Während seines hiesigen Aufenthalts ⸗ , V' 6 f ein , und ,, n, , des Kaisers den Ehren⸗ a y dienst bei dem Prinzen.“ — Die schon im Auszuge mitgetheilte e ebe , hnheit e m gt rn Ann nel Note im „Moniteur“ lautet wörtlich: „Einige Manufakturisten sind
eventuellen Beifügung einer Gutachtens übergeben werden. ö Der Minister-Präsident. S. 2. Anfragen um bloße Auskunft darüber, oh die Archive von Manteuffel. Der Fürst von Pleß, nach Fürstenstein durch gewisse Bestimmungen des Gesetzentwurfs, der die Aufhebung 3h * ; ; der Verbote in Zollsachen ausspricht, in Besorgniß versetzt worden.
etwas in Betreff des den Fragenden interessirenden Gegenstandes . . ö 4 Diese Befürchtungen sind ohne Grund. Die Regierung, indem sie
enthalten, dürfen auch bei den Archiv⸗Vorständen unmittelbar an— ö beschloß, daß die Aufhebung der Verbote dem gesetzgebenden Körper
gebracht und von diesen beantwortet werden. vorgeschlagen werden solle, hat zugleich gewollt, daß sie durch Zölle
§. 3. Die Provinzial -Archivare sind ermächtigt, über ein⸗ zelne Standes-, Verwandtschafts- und BesitzVerhältnisse, so wie ersetzt werden, welche die nationale Arbeit umfassend schützen. Die neuen Tarife sind alle aus diesem Gesichtspunkte entworfen wor⸗
über Wappen und Siegel und einzelne Erlepbnisse bestimmter
Familien resp. Individuen auf Ersuchen eines Gliedes der betref⸗ en. Um bieses Ziel vollständiger zu erreichen, wird die Regierung
fenden Famille aus archivalischen Quellen geschichtliche Auskunft selbfst die Erhöhung gewisfer Artikel dieser Tarife vorschlagen.“ —
zu ertheilen. Umfassendere Archiv Benutzungen zu diographischen Der Senat hat am 20sten die Kommission ernannt, welche den
oder familiengeschichtlichen Ermittelungen und Forschungen sind an Entwurf des Senatus-Consultums bezüglich der Regentschaft prü⸗ fen soll. Zu ihren Mitgliedern gehören Graf Portalis, Marschall
die §. 5 gestellte Bedingung geknüpft. Canrobert, die Generale Flahault, d'Hautpoul und d' Ornano und
§8. 4. Wo der Archivar unter obwaltenden besonderen Um— ständen aus Auskunfts-Ertheilungen, wie sie S§8. 2 und 3 demsel⸗ der Marquis de Pastoret. — Durch ministerlellen Beschluß ist fest gesetzt worden, daß die unter den Fahnen stehenden Soldaten sich
ben im Allgemeinen gestattet werden, Gefährdungen öffentlicher vom Militairdienste frei machen können, wenn sie für jedes ihnen
Staats⸗Ministerium.
Benutzung der Provinzial⸗ Vom 28. Mai 1856.
Reglement für die Archive.
Angekommen: Der Prinz Alexander Czartoryski,
2416 e Behörden, Corporationen und Privatpersonen im 8 All hörden, p Privatpers von Wien.
Bereich der Provinz, welche ein Königliches Provinzial-AUrchiv zu geschäftlichen Zwecken benutzen wollen, haben sich mit ihren desfallsigen Anträgen an den Ober⸗-Präsidenten zu wenden. Die besonders berechnet.
Anträge von Unterbehörden, Corporationen und Privatpersonen kön Ueber Beschwerden wegen vermeintlich zu hoher Liquidation nen auch der betreffenden Königlichen Regierung mit dem Ersuchen hat der Ober-Präsident zu befinden.
der Beförderung an den Ober -Präsidenten und zum Zweck der Berlin, den 28. Mai 1856.
BVeinisterium für Handel, SHewerbe und
w. w— ische 1 si der immatrikulirten Stu⸗ öffentliche Arbeiten. Sum marische Uebersicht de
direnden auf der Universität zu Greifswald im Sommer-Semester 1856.
Bekanntmachung, betreffend die unterm 11. Juni. erfolgte Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer Actien-Gesellschaft unter dem Namen: „Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-Actien— Gesellschaft“ mit dem Domicil zu Duisburg. Vom 19. Juni 1856.
Von Michaelis 1855 bis Ostern 1856 waren
Davon sind abgegangen
Es sind demnach geblieben
In diesem Semester sind hinzugekommen
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. . 23.
ĩ änder 265 Die theologische Fakultät zählt Inlände
Die juristische Fakultät zählt
t k Inländer 87 Die medizinische Fakultät zählt. 3 2
Die philosophische Fakultät zählt Inländer. 58 (Darunter find auf Grund des J§. 386 des Reglements
Ober- Präsidenten zu berichten oder den Ansuchenden an denselben schaft unter dem Namen: „Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen⸗ Inländer 53 ö sestz Calais abgeschickt, überreichte demselben im Auftrage des Kaisers 5. festge⸗ Provinzial-Archive, sei es zu eigener Belehrung oder zum Behuf und dabei die Ausdehnung der gewünschten Benutzung möglichst „Gestern Nachmittags vollzog Graf Waldkirch die feierliche Wer⸗ den zur Jeststellung von Chronzlogieen, auf Siegel und überhaubt vom K. Juni 1634 immatr. 5.) ganzen Hofe, den Ministern z6. umgeben war, erwiderte dem Bevoll⸗
Interessen oder auch der Interessen dritter Privatpersonen besorgen . ö . . Ausländer muß, hat derselbe über das an ihn ergehende Ansuchen an den Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien-Gesell⸗ 25 noch obliegende Dienstjahr 350 Fr. bezahlen. — Der General . . Espin g s Prinz⸗ enten von Baden na zu verweisen. Actien-Gesellschaft“ mit dem Domicil zu Duisburg, zu genehmigen Ausländer 1 (Espinasse, zum Empfange des Prinz-Regent o ch 8. 5. Die Erlaubniß zu nicht geschäftlicher Benutzung der und deren, in dem notariellen Acte vom 12. März d. J. fes r, den, m,, , e, mg , stellte Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. Juni er Spanien. Aus Madrid wird unterm 16. Juni berichtet: literarischer Arbeiten, ist bei dem Oher-Präsidenten nachzusuchen welcher nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung 2 , zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bung um die Hand der Infantin Amelia für den Prinzen Adalbert genau anzugeben. Benutzungen, welche sich auf Daten don Urtun- bestätig,n gerupt. ö. ö kö von? Baiern. Die Königin, die auf dem Throne saß und vom Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die J auf ganz vereinzelte, kein praktischéss Staats- oder Privat-Interesse , vom 9. November 1843 hierdurch bekannt ge Ausländer 6 mächtigen, daß fie mit Freuden ihre, Zustimmung zu der Heirath . 64 ihrer Eousine ertheile. — Die Halbjahrszinsen der Staatsschuld
berührende Notizen beschränken, dürfen die Archivare ohne Anfrage
gewähren.
§. 6. Alle zu Privatzwecken, auch zum Behuf literarischer Arbeiten entnommenen Abschriften von Archivalien, so wie aus Archi⸗ valien gemachte Auszüge werden erst dann freiverfügbares Eigen thum des Verfertigers oder seines Auftraggebers, wenn sie dem Archiv-Vorstande vorgelegt und ein weiterer Gebrauch derselben für zulässig erklärt worden ist. Vor dieser Vorlegung und Erklärung dürfen sie aus dem Archivlokal nicht entfernt werden, widrigenfalls der Benutzende nicht nur seine sofortige Ausschließung vom Besuch des Archivs, sondern auch eine Reclamation seiner Abschriften und
Excerpte zu gewärtigen hat.
§. 7. Bei den Anfragen und Ansuchen im Archiv und der daselbst gestatteten oder auch amtlich berechtigten Benutzung von Archivalien dürfen die Besuchenden nur mit besonderer Erlaubniß des Archivars und unter steter Aufsicht eines Archivbeamten das Innere des Archivs betreten.
karten, und allen sonstigen Subsidien der Archivverwaltung dürfen sie nicht eigenmächtig Kenntniß nehmen, sondern nur von dem, was lhnen vorgelegt und in so weit die Kenntnißnahme davon ihnen verstattet wird.
S. 8. Die Verabfolgung von Archivalien außerhalb des Archiv- lokals darf mit Ausnahme von Einforderungen seitens des Minister⸗ Präsidenten oder des Direktoriums der Staatsarchive, nur mit Ge⸗ nehmigung des Ober⸗Präsidenten stattfinden.
Von Archivalien, ingleichen Archiv— Repertorien, auch Dienstakten, so wie Handschriften, Büchern, Land⸗
Berlin, den 19. Juni 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Oesterreich.
Ve inisterium der geistlichen, Unterrickts⸗ und Vt edizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Friedrichs-Gymnasium zu Berlin, Dr.
Gustav Friedrich Adolph Runge ist das Prädikat eines Professors beigelegt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Cirkular-Verfügung vom 1. Januar 1856 — be—
treffend die Berechnung der Pachtsteigerungsbhe⸗
träge bei verpachteten Kommunikationsabgaben—⸗ erhebungen.
In den Fällen, wo hei verpachteten Chausseegeld- oder sonsti⸗
Sind obige. . . . 232
R i S tantliches.
Baiern. München, 22. Juni. Das Gesetz
für dessen Durchführung bereits morgen von der Kammer der Ab— geordneten in Berathung genommen wird.
Für den Ausbau der Eisenbahn von Rosenheim bis an die
Landesgrenze bei Salzburg hat die Zweite Kammer eine Anleihe von 9,700,000 Fl. bewilligt. (Bair. Bl.) Oesterreich. Wien, 23. Juni. Pascha ist heute abgereist. Nächsten Mittwoch wird die Ankunft des Königs Otto von Griechenland erwartet. Bevollmächtigte für Militair-Angelegenheiten, Graf Stakelberg, ist nach Marienbad abgegangen, wohin auch der preußische Gesandte Graf Arnim sich begeben wird. (Tel, Dep.) Schweiz. Bern, 21. Juni. Seit 14 Tagen sind mehrere eidgenössische Kommisstonen versammelt, um die Geschäfte für die am 7. Juli zusammentretende Bundes versammlung vor— zuberathen. Das Tractanden-Verzechiniß ist reich und vor aussichtlich wird die Session lange dauern. Namentlich
Der Großvezier Aali Der russische
werden, wie die „Madrider Zeitung“ anzeigt, schon am 25. Juni bezahlt.“
Eine Depesche aus Madrid vom 21. Juni lautet: „Die Re⸗
gierung hat aus der Frage der Puerta del Sol eine Kabinetsfrage gemacht. — Der Minister des Innern, Escosura, hielt in den Cortes eine Rede, die großen Eindruck machte, zu seiner persönlichen Recht⸗ über die Gerichtsverfassung erhält laut einer von den Ministern abgegebenen Erklärung die Sanktion des Königs, weshalb das Ansgabepostulat
fertigung; er erregte wiederholt lebhaften und verdienten Beifall. Das Ministerium Espartero ist durch die Wirkung dieses parlamen⸗ tarischen Triumphes befestigt worden. — Die Königin ist seit dem 19. Juni leidend gewesen; ein Aderlaß wurde vorgenommen, und gestern hat eine vorzeitige Niederkunft stattgehabt.“ . Italien. Rom, 16. Juni. Der heilige Vater eröffnete das heutige Kon sistorium mit einer Allocution an das heilige Kollegium und verlieh darauf folgenden Prälaten die Kardinals— würde: Camillo di Pietro, Nuncius zu Lissabon, geboren 19. Ja⸗ nuatr 1806 zu Rom, Michael Lewichy, Erzbischof von Lemberg, geboren 1774; Georg Kaulik, Erzbischof von Zagrak, geb. 1787 Alessandro Barnabo, Secretair der Propaganda geb. zu Foligno 2. März 1801 (diese vier Kardinal⸗-Priester) ; Gasparo Grassellini, Kommissar zu Bologna, geb. 19. Januar 1796 zu Palermo, Francesco de' Medici d'Ottaiano, Maggiordomo Sr. Heiligkeit, geb. zu Neapel 8. November 1808 (Kardinal⸗Dialonen.) (Köln. 3.) Griechenland. Aus Athen wird der „Pr. C. gemeldel daß die Abreise des Königs von Griechenland nach Deutschland gegen Ende des Monats Juni erwartet. wird. Der Fürst wird