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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Eisenbahn-Direktor Maybach, zu Breslau, ist die bis⸗ her kommiffarisch von ihm wahrgenommene Stelle des vom Staate ernannten Mitgliedes des Verwaltungs-Raths der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, welches in demselben und in dessen beiden Sectionen, dem Direklorium und dem Ausschnsse, Sitz und Stimme hat, definitiv verliehen worden.
Cirkular-Verfügung vom 4. Juni 1856 — be⸗ treffend die von den Königlichen Regierungen aufzustellenden Nachweisungen von jugendlichen Arbeitern unter 16 Jahren, welche in gewerblichen Etablissements beschäftigt werden.
Gesez vom 13. Mai 1853. (Staats -⸗Anzeiger Nr. 125 S. 843).
Es ist von Interesse, Kenntniß davon zu erhalten, wie viel jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren in den gewerblichen Etablisse⸗
ments, auf welche das Regulativ vom 9. März 1839 und das
Gesetz vom 16. Mai 18653 Anwendung finden, beschäftigt werden. Die Königliche Regierung wird daher veranlaßt, mit dem 1. Juli d. J. eine Zählung vornehmen zu lassen und spätestens mit dem 15. August d. J. nach dem beifolgenden Schema (a.) eine Nach⸗ weisung einzureichen. Sollte sich die Zahl der vor dem 1. Juli 1853, also in den letzten Tagen des Junt ej. a. (efr. S. 1 des Gesetzes vom 16. Mai 1863) beschäftigt gewesenen jugendlichen Arbeiter noch jetzt feststellen lassen, so würde dies sehr erwünscht . und ist für diesen Fall in dem Schema eine Kolonne offen elassen.
; Unter der Nachweisung ist zu bescheinigen, daß die erwähnten Vorschriften in den in derselben aufgeführten Etablissements zur Ausführung gelangt sind, event. ist in dem zu erstattenden Bericht anzugeben, wo, weshalb, beziehungsweise in wie weit dies noch nicht geschehen ist.
An die Königlichen Ober-Berg-Aemter ist eine gleichmäßige Verfügung in Betreff der in den Berg-, Hütten- und Pochwerken verwendeten jugendlichen Arbeiter ergangen.
Berlin, den 4. Juni 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gi von der Heydt.
An die sämmtlichen Königlichen Regierungen, mit Ausschluß der Königlichen Regierung zu Sigmaringen.
Abschrift zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung. Berlin, den 4. Juni 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An das Königliche Polizei⸗Präsidium hier und an die Königlichen Ober⸗Berg⸗Aemter zu Breslau, Halle, Dortmund, Bonn und an das Königliche Berg⸗Amt zu Rüdersdorf.
2. — Nach wei sun g der im Regierungs⸗-Bezirk (Bezirk des Ober-Berg⸗Amtes zu ) in den gewerblichen Etablissements (Berg-, Hütten- und Pochwerken) beschäftigten jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren.
J . z. 6. 75. Namen oder Bezeichnung Bezeich⸗ Zahl der Zahl der Firma der Be⸗ am 1. Julis vor dem
. des des nung des d. J. be⸗ 1. Juli itzer des ge. Etablisse— schäftig⸗ 1855 be— werblichen ments Orts, wo] ten ju⸗ schäftigt gen. tabli ö gend⸗ gewesenen . sffement (Berg⸗,Hüt⸗ dasselbe lichen jugend⸗ (Berg⸗, Hüt⸗ ge,, Arbeiter lichen Ar⸗ t ten- oder n,, erh belegen. iber unter n . ochwerks). . ter 16 werks). 14 Jahren. Jahren.
Bemerkung. Die Nummern gol I1. sind nicht mit den einzelnen Ortschaften abzuschließen, sondern laufen durch. Die Zahlen Kol. 5 und 6 sind zu summiren.
) Ob bei der Zählung am 1. Juli b. J. noch Finder unter 12
Jahren als beschäftigt vorgefunden worden.
Bemerkun⸗
Ju stiz⸗Ministerium.
Dem erkrankten Notar Hoevel in Mühlheim an der Mosel ist die nachgesuchte Entlassung aus seinem bisherigen Amte vom 1. Juli d. J. ab ertheilt, und der Notariats⸗Kandidat Theo dor Wahl in Düsseldorf von demselben Tage ab zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Berncastel, im Landgerichtsbezirke Trier, mit An weisung seines Wohnsitzes in Mühlheim, ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Cirkular-⸗-Erlaß vom 27. Mai 1856 — betreffend den Wegfall der Anzeigen von den wider Beamte der inneren Verwaltung, gegen welche gesetzich die Einleitung der Disziplinar-Untersuchung nicht dem Minister des Innern vorbehalten ist, eröffneten Kriminal-Untersuchungen.
Durch den Cirkular-Erlaß vom 7. August 1850 ist die König— liche Regierung angewiesen worden, in Bezug auf die ihr nach der allgemeinen Anordnung des Herrn Justiz Ministers zugehenden diesfälligen Mittheilungen in den Jahres-⸗-Berichten hierher anzu⸗ zeigen, welche Beamte des diesseitigen Ressorts, gegen die gesetzlich die Einleitung der Disziplinar-Untersuchung nicht dem Minister des Innern vorbehalten ist, zur Kriminal⸗Untersuchung gezogen worden sind, so wie den Gegenstand der Anklage und den Urtelsspruch anzugeben. Solcher Nachweisungen bedarf es jedoch weiterhin
nicht, und wird die Königliche Regierung daher von deren Ein—
reichung für die Folge entbunden. Berlin, den 27. Mai 1856.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Sulzer. An sämmtliche Königliche Regierungen.
Cirkular⸗Verfügung vom 19. Juni 18566 — be⸗ treffend die einstweilige Fortdauer der Kartel⸗ Convention vom 20. (8.) Mai 1844 mit dem Kaiserlich russifchen Gouvernement.
Da die Verhandlungen mit dem Kaiserlich russischen Gou— vernement wegen Erneuerung resp. Abänderung der Kartel⸗Con— vention vom 20. (8.) Mai 1844, welche am 1. August d. J. er⸗
lischt, nicht schon bis dahin so weit beendigt sein dürften, daß mit
der Publication des neuen Vertrages vorgegangen werden könntt, so ist unter Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs mit der Kaiserlichen Regierung verabredet worden, die gedachte Convention auch über den 1. August d. J. hinaus einstweilen beiderseitig noch in Kraft zu erhalten und in Anwendung bringen zu lassen.
Die Königliche Regierung wird hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, die ihr untergeordneten betreffenden Behörden demgemäß mit Anweisung zu versehen.
Berlin, den 19. Junt 1856.
Der Minister des Innern. (gez von Westphalen. An die Königliche Regierung zu Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder, Posen, Brom⸗ berg, Breslau, Liegnitz und Oppeln.
Abschrift vorstehenden Erlasses erhält die Königliche Regierung
zur Kenntnißnahme.
Berlin, den 19. Juni 1856.
Der Minister des Innern. von We stphalen. An sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
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Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 10ten Jaͤfanterie- Brigade, Graf von Roedern, von Frank— . .
Der General- Post⸗-Direktor Schmückert, aus der Rhein—
vrovinz.
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Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von der Heydt, nach Küstrin.
Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗-A1djutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des Garde— Corps, Graf von der Groeben, nach Gastein.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württembergischen Hofe, Kammerherr Graf von Seckendorff, nach Halle.
Der Erbmarschall im Fürstenthum Minden, Freiherr von der Recke⸗Stockhausen, nach Obernfelde.
Der General-Bau-Director Mellin, nach Küstrin.
Berlin, 26. Junt. Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst gexuht: dem ältesten Chef des Hauses Friedheim und Söhne in Berlin, Kaufmann Moritz Friedheim, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Albrechts-Ordens zu ertheilen.
ich tamtliches.
Preußen. Sans souci, 26. Juni.
den Thee ein im Bayerschen Häuschen.
Haag, Legationsrath von Steinberg, ist zum außerordentlichen
rien des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten,
tagsgeschäfte.
brechung erleiden müssen. Erst im November sei Herr Staats⸗
rath Scheffer thung über das wegen der Kriegsbereitschaft angesonnene Anlehen
daß dasselbe annoch zu beruhen haben möchte, damit erledigt wor— den. Der Präsident hätte damals die Mitglieder wieder einberufen
wollen, dieses aber auf ihm regierungsseitig eröffneten Wunsch, in du us der Hoffnung, dadurch die Lösung bestehender Diff-renzen zu fördern, deren Zweck und Sinn ein gan; anderer sei. . noch unterlaffen zu müssen geglaubt. Inzwischen sei der Herr Geh. daß die Auslassung der ern ähnten orte das Parlament entchristlichen
Reg. „Rath von Stiernberg zur Verhandlung mit den Landständen Cg Parlamenk währen der? PReskeruns') 2iltam 's x und zwar 'in der Eigenschaft als Landtags. Kommissair bestellt und das Parlament während der Regierung William's III. und des frommen
seien das Wahlgesetz und die Geschäftsordnung zu ständischer Aeußerung mitgetheilt und von ihm (dem Präsidenten) dem Ver— fassungs-Ausschuß überwiesen worden, welcher auch Ende Mai die
sämmtlichen Berathungen schließen konnte, so daß die Berichte über deren Ergebnisse nunmehr in den Händen der Mitglieder sich be⸗
sinden. Gleichzeitig habe das Präsidium aber auch dieselben hier wieder zusammenzuberufen sich für verpflichte gehalten, um auf den Abschluß der seit vier Jahren im Werke be⸗ findlichen Verfassungs-Angelegenheit bedacht zu sein. Seitdem sei
auch jene weitere Mittheilung der hohen Staats-Regierung er- und harmlos, und während sie Gott auf ihre eigene Weise verehrten,
folgt, welche auf die Erklärungen der Kammern theils einräu⸗
mende, theils ablehnende, theils Neues darbietende Entschließungen
enthält, und sei dieselbe dem Verfassungs-Ausschuß überwiesen, . mit deren Prüfung beschäftigt sei, vor deren Erledigung ies aber auf d Or icht gesetz önne. . . r e . .
elbe, auf die Tages Ordnung nicht gesetzt werden könne merkte: wenn man bedenke, was für bürgerliche Privilegien den Juden ö ĩ 602 bereits zugestanden seien, so müsse die Behauptung, daß durch ibre Zu⸗ ' 2 9 . 6 8 8 = enn, ,,,, . * Desterreich. Laibach, 24. Juni. Se. Majestät der König lassung ins Unterhaus das Parlament entchristlicht werden würde, im von Griechenland ist heute um 5 Uhr Morgens von Triest hier böchsten Grade befremden. eingetroffen und hat die Reise nach Gratz mittelst Separatzuges
(Kass. Ztg.)
fortgesetzt.
dem Lloyddampfer „Australia“ nach Konstantinopel eingeschifft. — Aus Albanien vernimmt man, daß einige Aufregung immer noch durch die Ulemas unterhalten wird. Das neue katholische Semi⸗ narium in Scutart wurde am 19. d. M., eben so die alte Kirche in Drino zerstört. Der katholische Bischof und der K. K. Konsu— lar-Agent in Antivart haben diesfalls den Schutz und das Ein— schreiten der Behörden angerufen.
Seine Majestät der König nahmen gestern mehrere Vorträge entgegen. Das Diner, zu dem die Kronprinzlichen Herrschaften von Sachsen, sowie deren Gefolge und mehrere andere Herren geladen waren, fand um 3 Uhr in Sonssouci statt. Gegen Abend begaben Ihre Majestäten
Allerhöchstsich mit den hohen Gästen nach dem Wildpark und nahmen sich far n ie ei bon! Walls us gegchen cha. irgent einen An Hannover, 25. Juni. Der bisherige Minister⸗-Resident im te, n g ni, ,n, nnn, ,,, St . : so lächerlich wie gottlos. Abgesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich fran ⸗ zössschen Hofe zu Paris, und der bisherige Referent in den Ministe⸗
gegationsrath von Linsingen zum Minister-Residenten an den auf dem alten Flecke Hleihen.
FKoͤniglichen Höfen vom Haag und' von Brüsfel ernannt. (Hann. 3.) ursprünglich auf die Katholiken berechnet gewesen, obgleich seit dem
ir, . Kassel, 25. Juni. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer berichtete der Präsident über die Lage der Land- auch nur ein einziger Katholik durch diese Neuerung berührt werde. Die Die Ausschüsse hätten seit der Beurlaubung der Eidesformel, weiche die katholischen , ,, zu leisten
Mitglieder, die ihnen überwiesenen wichtigen Aufgaben mit Fleiß und Eifer bearbeitet; es habe diese Thätigkeit jedoch durch die im Herbste vorigen Jahres eingetretene Ministerkrisis eine Unter⸗ . ͤ der britischen Verfassung, daß keinem britischen Unterthan ein politisches
evollmächti n it i n Nitte . e. ; ] Dezember ö 35 [e, 3 viren 9 6 gegen die Klasse oder Körperschaft, zu welcher er gehöre, gerichtetes Gesetz,
Niederlande. Amsterdam, 24. Juni. Die heutige „Staats-Courant“ meldet, daß der König durch Beschluß vom 23sten dem Justiz-Minister Donker Curtius, dem Minister des In⸗ nern, van Reenen, dem Minister des katholischen Kultus, Mutsaers, und dem Marine ⸗-Minister, de Smit van den Broecke, die nachgesuchte Entlassung ertheilt, hinsichtlich der bei⸗ den letzteren jedoch bestimmt hat, daß sie ihre Posten so lange bekleiden sollen, bis ihre Nachfolger ernannt sind. Das amt⸗ liche Blatt meldet ferner, daß die übrigen vier Minister ihre Entlas⸗ sung eingereicht haben, dieselbe aber vom Könige nicht angenommen worden ist. Außer den schon bekannten Ernennungen der Herren van der Brugghen zum Justiz-Minister, Simons zum Minister des Innern und Geders van Endegeest zum Minister des Aus— 6 enthält die „Staats⸗Courant“ noch die Eruennung des entlassenen Justiz-Ministers Donker Curtius, der seinen Posten übrigens noch bis zum 1. Juli zu versehen hat, zum Staats⸗ Minister nnd des Herrn Mutsaers zum Staatsrathe.
' Großbritannien und Irland. London, 24. Juni. Die Königin, der Prinz Albert, die Prinzessin Royal und der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen beehrten gestern ein Konzert der Philharmonischen Gesellschaft — das letzte der diesjährigen Saison — mit ihrer Gegenwart.
In, der gestrigen Oberhaus-Sitzung beantragte Lord Lynd⸗ hurst die zweite Lesung der den Ab schwörungs-Eid brtreffenden Bill. Er bemerkte, es sei kaum zu begreifen, wie sich noch ein triftiger Ein— wand gegen einen solchen Gesetzentwurf erheben lasse, da die in der Eides formel enthaltenen Worte: „auf den wahren Christenglauben“, deren Beibehaltung bon den Gegnern der Bill verlangt werde, niemals jenen Zweck gehabt hätten, dem man sie jetzt dienstbar mache. Wenn man die Bill verwerfe, so werde jedes Mitglied des Ober- und Unterhauses ge⸗ nöthigt sein, zu schwören, daß kein Abkömmling jener Person, welche
tigen Zeit Jemanden zwinge, einen solchen Eid zu leisten, so sei das eben ; Wenn man die Bill verwerfe und statt ihrer die von Lord Derby eingebrachte annehme, so werde dies kein anderes r nn haben, als das letztere, wenn sie an das Unterbaus gelangte, von diesem gleichfalls verworfen werden würde. Die Sache würde mithin ganz Der Eid, um welchen es sich handle, sei
Durchgehen der die Katholiken betreffenden Emancipations⸗-Akte kein Katholik genoͤthigt gewesen sei, ihn zu leisten. Er könne also aufgehoben werden, ohne daß
hätten, enthalte die Worte; „auf den wahren Christenglauben“ nicht. Für die Katholiken seien dieselben demnach praktisch gar nicht mehr vor⸗ handen. Abgesehen jedoch von diesen Rücksichten, sei es ein Grundprinzip Recht anders, als durch ein ausdrücklich zu dem Zweck gegen ihn oder
entzogen werden könne. Aus den Aeußerungen des Lord Somers und des
: . z . . Lord-⸗Kanzlers Talbot ersehe man, daß zur Zeit dieser Männer die Juden in Folge einer Eröffnung des Kurfürstlichen Finanzministeriums, ganz in derselben rechtlichen Lage gewesen' seien, wie die übrigen Eng— länder.
wolle, so würde es seiner würdiger sein, das auf dem Wege der direkten,
Wenn das Parlament sie aus dem Unterhause ausschließen
Gesetzgebung, als durch die gezwungene Auslegung von Worten zu th un, Wenn man ferner sage
würde, so frage er, ob wohl irgend Jemand zu behaupten wage, daß
Königs Eduard VI. weniger christlich gewesen sei, als jetzt. Man sage,
es gezieme sich nicht, daß Jemand, welcher dem jüdischen Bekenntnisse angehöre, Mitglied der Legislatur eines christlichen Landes sei. Was aber sei unter einem christlichen Lande zu verstehen? Ein Land,
in welchem die Regierung und die große Mehrheit des Volkes Christen seien, keineswegs aber ein Land, in welchem man die einem nicht⸗ christlichen Bekenntnisse angehörigen Unterthanen jener bürgerlichen Rechte
nnd Privilegien beraube, deren fich der Rest des Gemeinwesens erfreue. Schon seit vielen Jahren seien sowohl in England wie in den englischen Kolonieen Munizipal-Posten von Israeliten in durchaus tadelloser Weise
bekleidet worden. Das Verhalten der Juden sei im Allgemeinen ruhig
legten sie nicht den Wunsch an den Tag, die englische National-Religion irgendwie zu beeinträchtigen. Er verlange die Zulassung der Juden zum Parlament als ein Recht, nicht als eine Gunst für sie. Earl Stanhope stellte den Antrag, die zweite Lesung der Bill bis über sechs Monate zu vertagen. Der Marquis von Clanricarde be—
Warum habe Lord Stanhoße nicht gewagt, offen und frei die Ausschließung der Juden auf dem Wege der direkten
Gesetzgebung vorzuschlagen? Lord Rabensworth räumte ein, daß er,
Triest, 24. Juni. Aali Pascha hat sich gestern Abends mit
delt worden sel, als Mitglied jenes Hauses gegen dieselbe gestimmt babe.
so oft die Frage über die Zulassung der Juden im Unterbause verban⸗
Doch erklärte er, daß er sich bei der gegenwärtigen Gelegenheit der— pflichtet fühle, die zweite Lesung der Bill zu befürworten, indem er einen großen Unterschied mache zwischen den früheren diesen Gegenstand be⸗
kreffenden Bills und der Aufhebung eines Eides, den er als deraltet
betrachte und der nicht in die englische Gesetz⸗Sammlung din— einpasse. Wenn man Juden ins Parlament zulasse, so moͤge das diel⸗ leicht feine Rachtheile haben. Doch kämen diese nicht in Betracht in Ver—