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Die Post⸗Anstalten haben jernach bei der Spedition der solches auf der Be leit⸗Adresse vom A i vorae⸗ in Privatrechte schuldig gemacht habe, daß der Landrath erst in G. an- Angekommen: Der General-Majoer und Commandeur der K . 14 . . zu 8 ? . 24 3 sse vom Absender ausdrücklich vorge bell ehe a 9 . 33. . ,,, 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, von Trotha, von Posen. ; und die Verbreiterung de habe, ohn
Berlin, den 22. . 3 . Amt Berlin, den 23. Juni 1856. . . Brunnen und von i darauf ruhenden Servitutberech tigung zu
enera 24 ⸗Amt. General-Post⸗Amt. beiten, und daß die eigenmächtige Handlung eines Pribatmannes
Schmückert. Schmückert. durch eine hinzurretende polizeiliche Verfügung nicht sanctionirt werden Berlin, 2. Juli. Seine Majestät der König haben Aller
bdans. Er behzuhtet fern i, an eie gen er l in, gnädigst geruht: dem Fiügel⸗Adsutanien, Major Grafen von der
voraus seze, auf dem ichen oft, M Groe ben, die Cen; zur Anlegung des von des Königs von
. auf der Dorfaue belegen gewesen, daß die Zuschüttung des Brunnens Bal . 9 23. Juni — ; J . dnet worden sei, ohne die Zweckmäßigkeit dieser Wasser⸗Anlage zu Baiern Majestät ihm verliehenen Civil⸗ Verdienst Ordens dritter Betauntuacans aon ,mit n, . Zustiz⸗ W inister ium. e,, aß nn die ö um so' weniger ein Grund vorgelegen Klasse, so wie zur Anlegung des von des Königs von Württemberg
die Beförderung von Päcerei und Del dtn engen . als der Brunnen seit undenklicher Zeit bestanden habe, und von Majestät ihm verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des aus Preußen nach Amerika et vice vers. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur einer f ö. r , , n n,, kee n tn, Friedrichs Ordens zu ertheilen. Entscheidung der Kompetenz -Konfliktte vom Auf die letztere; (diglich ebe hä e du beurthei ed mäßige eberei önigli is : = 842 von der vorgeseßten Dienstbehörde zu beurtheilende Gesetzmäßigkeit, , 8. März 1856 — daß gegen die im wege- und aun disk ft . 6 . in , . i * ; ꝛ; i 1c ö Anf kann es“ indessen bei der hier a ein zur Entscheidung vor— ⸗ . . H . getresf enen An. . nicht ankommen; ebensowenig darauf, ob Nichtamtliches. GJ Klage auf der Brunnen auf der Dorfaue, wie der Verklagte in seiner Erklärung
. i en können Päckerei⸗ und Geld⸗ Wiederherstellung des frü ö j Uur'Konflikt eingeräumt hat, oder auf dem N. schen Grund⸗ Preußen. Berlin, 2. Juli. Am ge rigen Tage In Folge neuerer Vereinbarung * herst 3 früheren Zustandes un nder den. Kompetenz K onslit eing h t ö. feierte der auch im weiteren Kreise des i fle Bere
sendungen aus Preußen nach Amerika et vice Versa gegenwärtig ulässig ist. rücke belegen war. ö . g unter i, im ., des Königlichen Post⸗ Departements ; ssts is f Aber a n. 1 — 9e a ö., 5 a,,, k , Haupt⸗ Seehandlungskasse, 20 nä t dinaungen auf dem Wege über Ham⸗ . ö. . zu Glogau in seinem zerichte mit Re ervorhebt = blich, eheime Rechnungsrath Gen erich in dem rüstigen Alter von 66 . . . ö ö e .. ö . könig tet n,, nn,, Liegnißz erhobenen Kom, der . ursprünglich ben Brunnen eigenmächtig pugeschtttetz hat, Jahren sein 50jähriges Dienst⸗Jubiläum. Tig ub ler welcher 8. n ,, ö i , , in . dem ,, AÄppellationsgericht zu Glogau and die Zuschüttung erst später Lom Landrath aus ,, der sicher⸗ FKäh bereits im Besitze des Rothen Aierordens dritter Kia se ur
anhängigen Prozeßsache ꝛc. 2ꝛc., erkennt der Königli Geri ig polizeili uͤcksichten ge iat worden ist, oder ob, — wie in . 4
1 dauerhaft und der Weite des Transports, angemessen ver⸗ unf ahn ö. Kompetenz-Konflikte für Recht: n a e rn fe , if ee ö vn ge geben are,, ben Schleife befindet, war von des Königs Majestät mit einer kost= packt und mit einer haltbaren Signatur versehen sein, welche dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher die Zuschůttung auf Anweisung des Landraths erfolgte; ob jenes oder baren goldenen Dose, geziert mit der Namens⸗Chiffre Sr. Majestät aus der vollständigen Adresse des mpfängers oder wenigstens für begründet zu erachten. Von Rechts wegen. bies zur Begkündung des Anspruchs in der Klage behauptet worden ist. des Königs in Brillanten, begnadigt worden, welche ihm am Mor⸗ , . selbst zugleich die gen des festlichen Tages in seiner Wohnung unter Beglück⸗
aus mehreren Buchstaben oder Nummern besteht und den Namen . ; Gründe. Denn ganz abgesehen davon, daß der Verklagte z inter Zwischen dem RNschen Hause und dem die Dersstraße begrenzenden Otspvllhn ,, fen genugt es zur Begründung des oimpeten wünschung und ehrenvoller Anerkennung seiner langjährigen treuen
ves Bestimmungsorts genau ergiebt; — . ; 22 ; h Y mit . a. zeln fie 9 Slegellac wohl verschlossen rn n, G. befand fich ein Brunnen, den der Besißer des Ritterguts Fonflikts vollkommen, daß ine polizeiliche Anordnung vorliegt. welche Dienste von dem Seehandlungs⸗-Prästdenten Camphausen und den sein; 6. n ,. 6 3 6 eg lebe die erfolgte in,, des Brunnene im wege ,,,, Mitgliedern der General-Direction der Seehandlungs⸗Soeletät e S. schen eute, Be er S = ⸗ ; erm, , Ten ehm 'sp. für ; Tasi 348 ͤ zäh aner Deelaratzon ves Inhalts versehen fein; und = hehe rn., in e e eie de ghes hen en er ne hin ae nnen, cke ftten ele en, de gerichtete ö n re , ) von einem Frachtbriefe begleitet sein, dessen innere Seite worbene Recht zustehe, aus diesem, wie sie behaupten, auf der Dorfaue alage ist auch unter dieser Voraussetzung nach S. A lbsatz? des Gesebes ö , 7 en . J 6. . idmung . Namen und Wohnort des Absenders und den Abdruck des- stehenden Brunnen 'ihren Wasserbedarf zu entnehmen; fie finden sich ann FJ. Mal 184 un zulassig. und es fan n, da ein! besonderes Recht entsp n Erinnerungsze chens eine . e Freude zu be⸗ selben Petschafts enthält, mit welchem die dazu gehörige durch die von dem R. vorgenommene Zuschüttung des Brunnens in auf Befreiung von der Pflicht, sich die polizeiliche Maßregel gefallen reiten, und wurde ihm demzufolge von einer Deputation, Morgens Sendung verschlossen ist. diesem Rechte verletzt, und haben in der am 6. September 1854 bei zu lassen, nicht behauptet wird, nur in Gemäßheit des §. 1 Absatz und in, seiner Wohnung, eine prachtvolle, eben so wie die oben er⸗ Der Frachtbrief darf weder verschlossen sein, noch briefliche dem Kreisgericht zu' 8. aufgenommenen Klage gegen den 2c. R. dahin . 4 Absatz des Geseßes der Rechtsweg über einen En kschädigun gs wähnte Dose von den Gold- und Silberwaaren⸗ Fabrikanten Sy Mittheilungen enthalten. Er darf nur auf einen Empfänger lauten, angetragen: ; Rn spruch statthaft sein, falls Kläger die für einen solchen erforder⸗ u. Wagner äußerst kunstvoll hergestellte silberne Vase überreicht. üann waber mehrere Sendungen ohne oder mit deklarirtem Werth e , nn . , , . den kassirten Brunnzn auf dem Orte ih Un Bedingungen nachzüweisen im Stande sein sollten. Namens des Vereins zur Erziehung sittlich verwahrloster Kinder vonltetuem Absender betreffen. Für die giichtigkeit der Frachttriefe 6 . ö. ich war, wieder herzustellen und die Kosten des Pro— Berlin, den 8. Marz 1856. s . tenz - Konflikte dessen Kassenverwaltung der Gefeierte mit größter Sorgfalt und bleibt lediglich der Absender verantwortlich z , ,. r ö ö ; Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz= ; Bereitwilligkeit seit langen Jahren geführt hat, wurde der Jubilar edig e = . . Der Verklagte bestritt, daß der Brunnen, den er zuschütten lassen, . ückwü . Die SenLxungen selbst dürfen ebenfalls keine brieflichen Mit- auf der Dorfgue belegen genesen behauptete, daß derselbe auf dem . durch ein Beglückwünschungeschreiben und durch eine werthvolle theilungen oder sonstigen geschriebenen Gegenstände enthalten. Grund und Boden der Neschen, in sein Eigenthum übergegangenen Be⸗ goldene Dose erfreut welche ihm durch eine Deputation, an Für die Beförderung vom Absendungs⸗-Orte bis Hamburg sitzung gelegen habe, bestritt, daß den Klägern ein Recht auf Benutzung deren Spitze der Stadtalteste und Ritter Hollmann sich befand, l überbracht wurden. Auch die Unterbeamten der Seehandlung hatten
kommt dasselbe Porto, wie für Sendungen na amburg selbst, in bes Brunnens durch Verjährung habe erworben werden können, da fie * zin ister in z. P , ; ö . , , ihrer Anhänglichkeit an den Jubilar einen Ausdruck gegeben,
Ansatz. Die Fracht zwischen amburg und New⸗ ork beträgt für das Wasser aus demselben nur precario entnommen, und beantragte die 1 ) ö. d zwischen H 9 2 gu f Abweisung der Klage. indem sie demselben einen silbernen Pokal und einen schrift⸗
, MNachbem durch Vernehmung von Zeugen und Einnahme des Augen⸗ Erlaß vom 27. März 1856 — betreffend die Be⸗ lichen Glückwunsch verehrten und durch einen der ihrigen mit mit scheins Beweis erhoben word ar lanütz* das Kreisger ; . . ! . ; en, d Dampf Segel⸗ Hin H vagen. 9 . das k n ö 3. der zeichnung neu regulirter Forstgrenzen und die Ffübexreichen ließen, so wie denn auch das Königliche Kredit⸗ schin el. schiffen: sckh . . , . . Berichtigung des Vermessungswerks. 2 ,, in . ö . an . Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. buckion eines Schreibens des Landraths vom 9. Dezember 1854 unter— Jubilar gerichtet hatte, ur Feier des Tages war dien. 1 Pfd. Zollgewicht 2) — 160 stuüͤtzten Einwand: daß der zugleich die Ortspolizei verwaltende Verklagte Aus Veranlassung des Berichts vom 14. Februar, betreffend dem im Arnim'schen Saale . ien, me ein Festmahl veran⸗ 1 y — 20 burch polizeiliche Anordnung des Landraths im offentlichen Interesse zur die bei der N. Separation eingetretenen Areal-Veränderungen staltet worden, an welchem der, eehandlunge räsident Camphausen, 3 5 — . Wegschaffung des Brunnens, der die Passage auf der Dorfstraße verengt wird der Königlichen Regierung in Erinnerung gebracht, daß in die am Orte anwesenden Mitglieder der General ⸗Direction. der 5 10 — ; 1è 20 babe, angewiesen worden, der Antrag bet Kläger sich mithin zum Rechts allen Fällen, wo durch Separatignen, Forstservitut⸗-Ablösungen oder Seehandlungs- Societät mehrere Beamte anderer hiesigen König⸗ 10 20 . 15 ö . als 9 . angebracht erachtete. . sonstige Operationen ber Heneral Kommission Veränderungen in den lichen Kassen,, so wie die Amtsgenossen und verschieden⸗ Freunde 20 30 — Alaͤger haben gegen diefes Urtheil rechtzeitig Appellation, eingelegt Heinen und dem Areale der Königlichen Forsten eintreten, nach des Jubilars Antheil nahmen. M Der Jubilar brachte den ersten ö ; Toast auf Se. Majestät den König, der Seehandlungs-Präst⸗
30 * . é 29 und eingeführt; die Königliche Regierung zu Liegnitz aber hat durch ö 94 . 100 pro Pfd. . Plenarbeschluß bom 10. April 1855 den Kompetenz⸗Konflikt, gestüͤtzt auf Maßgabe des 8. 5 , ,,. . dent Camphausen demnächst den zweiten, unter ehrenvoller . Verdienste desselben, auf das Wohl des
100 für jedes Pfd. über 100 Pfd die Vorschri 6 834! 2 30) dafür rechtzeiti — daß aus den Se⸗ e e Vorschriften des Gesetzes 1 12 (Gesetz⸗ S S Hoch) dafür rechtzeitig gesorgt werden muß, daß aus den an. t wobei für die ersten 100 Pfd. 20 S. 3 n r , , 24 3 gehörigen Grenzvermessungs-Registern Erwähnung der sa ,. *ubilar in Berechnung kommen. Königlichen Appellationsgerichts zu Glogau vom 17. April 1855 vor— und den betreffenden Rezessen, beglaubigte Extrakte resp. auszugs- gefeierten Jubilars aus. Den Dankesworten des Jubilars Die Asfekuranz gegen Seegefahr (nicht aber auch Kriegs= lauft eingestelll werden il. 3 weise Kartenkopien gefertigt und zu dem Taxations-Notizbuche ge⸗ folgte der Toast auf den See handlungs- Präsidenten Camphausen, gefahr) ist in obigen Frachtsätzen mit einbegriffen, sobald der de⸗ , Der Appellat, dem sich das Königlich. Appellationsgericht zu Glogau bracht werden, damit nach diesen, Vie Stelle gerichtlich rekognoscirter welchem sich weiter noch verschiedene andere anschlossen. Musik und klarirte Werth pro Pfund nicht 1 Rthlr. Preuß. Cour. übersteigt; in seinem an den Herrn Justizminister erstatteten Berichte anschließt, er⸗ Grenzdolumente vertretenden Extrakten und Kopien das Vermes⸗ Gesang trugen zur Belebung des Festes bei, welches in der heitersten andernfalls sind 13 Prozent der deklarirten Summe an Assekuranz⸗ achtet den Komßetenz-Konsikt fär begründet, der Sachwalter der Ap— sungswerk der betreffenden Oberförsterei ergänzt und berichtigt Stimmung verlief und sicher bei allen Anwesenden den angenehmsten Gebühr außer dem Frachtporto zu zahlen. , t ö. n kann, ohne daß es neuer Aufnahmen und Kartirungen rück. Eindruck hinterlassen hat. . Uebrigens können die Sendungen entweder unfrankirt, oder ö 6 . , ole der bed eelh, Flächen bedarf ,, . 1. Sh n . bis Hamburg oder New⸗-NJork frankirt abgesandt werden. Der 8 motipirt den elben durch bie Erwägung: daß die „ bri Finck ih . Ea an einer Bor Verände- ten Kammer wurbe die Berathung des Ausgabe- Budgets fortge= ⸗ . Sommer 1854 frattgehabten Bereisung des Kreises — vom Landrath Außerdem ist in allen solchen Fällen einer Forstgrenz Verande. 1 * inisterium der auswärti elegen⸗ Absender muß sich jedoch verpflichten, Sendungen, welche unbestell- ndthig befundene P'rbreiteynng der Dorsstraße zu G. und die — diesem rung der Vorschrift des s. 41 der Anweisung vom zz. April 1836 setzt und bei der Rubril , . , Angeleg bar sind, wieder zurückzunehmen und die Porto⸗ resp. Frachtgebüh⸗ Zwecke und zugleich aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten mündlich an—2— entsprechend, bei den Spezial⸗Kommissgrien darauf anzutragen und ee, . , 9 die m baer ichen welche ren . die Hin- und Rücksendung zu vergüten. ö geordnete Zuschüttun des ohnehin gefährlichen, hart neben dem Straßen⸗ darauf zu halten, daß Seitens der Geometer die neu regulirten Labin . , , Dehler nn in e ine Garantieleistung wird dem Absender gegenüber für jetzt He n i n , n. N schen; jetzt R. schen Grundstücke belegenen Forstgrenzen in gehöriger Weise und besonders durch dauerhafte . f De Lankelstcsekgebung, sagn ie zeine Uebereinstimmung in nur für die Beförderung vom deutschen Abgangs-Orte bis zum zrunnens eine poliheiliche Maßregei chihalte; daß Piese holisälizhe ln. Hremzzeichen gehörig desinitiv vermalt werden, und es nicht etwa, den Shstemen für Münze, Miß unb Gewicht herbeszufübren, auch Kir
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Ausschiffungshafen in Amerika übernommen, und . ordnung, gegen welche nach §. 1 des Gesetzes bom t1. Mai 1842 ledig⸗ ; : ähle od 3 ; ; verbeifüh⸗ zwar seitens der i , . ,, . 9 wie bei der N. Separation dabei bewendet, daß nur Pfähle oder Königliche Regierung unter dankbarer Anerkennung des zu Her eifü 6 , von der Auflieferung Ter Sendung ,, kleine Feldsteine er gen smnarten eingesetz; werden, welche nach * a. . . an e nn ,, r Abgabe an die Hamburg- Amerikanische Paketfahrt⸗Actien⸗ werde würde; daß 6 , , ö ener kurzer Zeit verloren gehen. in wachsendẽin Interesse des Handels un er Industrie au n, . neren , fe ö vom Empfange der Sen⸗ fie gen er e , ee e, i a , n , . 83m den 27. . 1856. ihre volle Mitwirkung eintreten zu sassen; und bie früheren Anträge zu zs zur Au ung in New-YJork. In ähnlicher Weise Rechts zur Mitbenutzung des Brunnens der' Rechtsweg zulaͤssig sein n 4, jali ꝛ ͤ ᷓ t e ; 9 ; t X gear; I ĩ f je K e nicht ablassen wolle, auf die Her⸗ , n. Garantieleistung für Sendungen aus Amerika nach Preußen würde, derselbe dagegen üͤber den den Gegenstand des vorliegenden Pro— Feinanz⸗Ministerium, n . für Kö und Forsten . ,, . Lin stuffe e rn. via Hamburg statt. zesses bildenden Antrag auf Wiederherstellung des früheren Zustandes von Bovelschwingh. fo . Die Beförderung von Hamburg ab 2 fr stets mit dem zu⸗ ausdrücklich ausgeschlofsen sei. ) daß fie eben so fortfahre, der Errichtung eines deutschen Bundes-
nächst abgehenden Dam iffe, sofern die . Der Sachwalter der Kläger ficht diese Motivirung in seiner über ; em der deutschen Ständever ammlungen schiff vom Absender en l fer en, ö , ,. ge. den Kompeten ä onssitt abgegebenen Erklärung ar nmlih atunchae die sn glhe Regierung zu N, und . , . ;. merk auf der Adresse des Frachtbriefes verlangt wird. Auch en, , nee, Regiekung gehe don Ibatsächlich unrichtigfn rä. absch uf r gkeichmäßigen Beach⸗ Ilten. Untrage 2. erklärt Stggtsministenm' n Borxries sein Päckereien nach Nord⸗Amerika fort . 1 f é missen aus. Er bemerkt, es sei nicht auf Grund einer polizeilichen ö ich ir g übri Köoͤnigliche Eindẽtständniß, indem für den deutschen Handel überseeischer Ver⸗ ortan nur in dem Falle auf dem Maß regel geklagt, bielmehr in der Klage behauptet, daß der Verklagte tung an faͤmmtliche übrige König kehr ein Bebärfniß fei, solcher aber eines geeigneten Schutzes durch
Wege über Bremen oder über Belgien und England spedirt, wenn den qu. Brunnen eigenmächtig zugeschüttet und ssich eines Eingriffs Regierungen.