1856 / 165 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Börse

1366 vom 14. Juli

1866.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

FIisempamn Icien.

Frist.

vechsel - Cours o. Pfandbriefe.

Alasterdam dito

Kur- und Neumärk. Ostpreussisehe.. ... Pommersche. ..... kosensehe . 9 . ia Schlesische

Vom Staat garantirte

1 en, 3 Westpreuss. . ......

Kurz M.

Kurz 2 M

Wien im 20 Fl. F. 180 El. Augsburg. ...... 150 CI. Leipꝛzig in Cour. im 14 ThlI. uss 100 Thlr.... ..... Erkf. 2. M. südd. W. 106 I. Petersburg 100 8. R......

.

82

en e de M M D P Cm

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. Pommersehe . ...... Posenseche

Preussisehe. . . ..... Rhein- u. Westph. . Sächsische .... Schlesische .. ......

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd': or Andere Goldmünze. 21 5 Thlr. . . . ....

XE M,

*

Fonds- Conrgse.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850. ......

dito

dito

dito von 1855

dito von 1853 Staats- chuldseheine Prämieuseh. d. Seehdl. R 560 Th. Präm. Anl. v. 18658 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr. der-Deiehbau- Obligationen .. Berl. Stadt-Obligat. ...... ....

do. do.

o e

3

2

IE. Briet. d

J Bresl.Schw.Frb. alte

do. Prioritites- 4 do. II. Emiszion 4 Aachen-Mastrieht..

do. Prioritits- 4 Berg. Märkische... do. Prioritats- õ do. do. II. Serie 5 do. (Dortm. Soest) Berl. Anh. Lit.A.u. B. do. Prioritãts.- do. do. Berlin - Hamburger. do. Prioritãats- do. do. II. Em. Berlin Potsd. Magd. do. Prior. Obkig. do. do. Lit. 6. do. do. Lit. D. Berlin - Stettiner ... do. Prior. Oblig.

do. do. neue Cõln- Crefelder. ... . do. Prioritäts- Cõln- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Ern. 1 do. III. Emission do. IV. Emission Dis seldorf-Elberf. . do. Prioritäts- do. Prisritäts- Magdeb. - Halberst. . Magdeb.· Wittenb. .

e.

6. x

* . . 9

t. Aachen -Düsseld. ... 35

1

93 11118 R

104 160

103

1034 Stargard-Posen. . ..

Magd. Witt. Prior. Nünster-Hammer .. Niederschl. Märk. .. do. Prioritäts- do.Conv.Prioritãts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. . Lit. B. Prior. Lit. A. Prior. Lit. B. Prior. Lit. D. Prior. Lit. E Prinz Wilh. (Si. V.) do. Prioritãts- do. II. Serie.. do. III. Serie.. Rheinische ...... .. do. Quitgsb. (2d ß.) do. (Stamm-) Prior. do. Frioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrxort-Cref.- Kreis Gladbacher do. Prioritits- do. II. Serie..

51 88

2

d S ee e - rr

do. Priorititts- do. II. Emission Thüringer. ...... do. Prior. - Oblig. do. III. Sersle Wilh. ( os. Gdhg. )alte do neue

.

Prioritãäts-

l 283 111118 *

1581!

t

s &

* 8

143

5 . 88 2

1111

8

Vichtamtliche Votirungen.

I. Briei.

Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)

Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Aus länd. Eisenb.- Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Kiel- Altona Ludwigshafen · Bexbach Mainz - Ludwigshafen... Neustadt · Weissenburg Mecklenburger Nor db. (Frsedr. Wilh.) LZarskoje - Selo.. ......

Kass. Vereins- Bk. -Aet.

Disconio Commandit- Antheile. 988989992

eld.

do.

do.

Ausländ. Fonds.

Braunschw. Bank. ..... Darmst. Bank

Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. ...

II. Emission..

Kational- Anleihe

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Poln. Pfübr. in S. Rbl. do. Part. S090 FI.. .. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl..

N. Bad. do. 35 FI....

.

do. Präm. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Est. do. Engl. Anleihe, . .. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.

Schaumburg - Lippe do. 25 Thlr

Span. 36 inl. Sehnld. do. 1 à 3X steigende

Disconto Commandit-Antheile 1414, 140 a 141 gem. Oestr. National- Anleihe 865 a Z gem. Russ. Poln. Schatz-Obl. 853 a 85 bez. u. Br.

Kerim, 14. Juli. Das Geschäft war in allen Effekten sehr

gering und die Course ohne wesentliche Veränderung.

Ker liner deetr ei d eb är e vom 14. Juli.

Weizen loco 80 - 115 Rthlr.

Rosen loco 8 S2pfd. ab Bahn und Boden 81 82 Rthlr. pr. dSꝛpsd. ber., Juli 785 - 7865 79 - 4 Rthlr. be. u. Br., 793 G., Juli- August 68 - 6993 - 69 Rihlr. bex. u. G., 693 Br., September Okto- ber 65 - 643 Rihlr. bez. u. G., 65 Br., Ohtober-No vember 63 - 3 Rihlr. bez. u. Br., 63 G.

Gerste 60 63 Rthlr.

Hafer loco 38 - 41 Rihlr.ů, 52pfd. ab Bahn 385 393 Rihlr. bex.

Erbsen 74 84 Rihlr.

Rüböl loco 18 Rthlr bex,, 188 Br., Juli 1895 Rthlr. bez., 183 Br., 18 G. Juli-August 18 Rihlr. Br, 178 G., Aug. - Sept. 17 Br., Septem- ber- Oktoher 1736. 1 3 3 Rihlr. bez. u. Br., 173 G., October-No- vember 175 - Rihlr. ber, 175 Br., 179 G., November-Dezember 17. Rthlr. Br., 17 G. .

Spiritus loc ohne Fass 41 - 40 Rihlr. bez., Juli 41 - 403 Rihlr. ber. u. G., 40 Br., Juli-ugust 397 39 Rihlr. bez. u. G., 393 Br., August- September 377 - Rthlr. bez, 373 Br. u. G., Sepibr. · Oktober

344 —– 35 Kihlr. bez. u. Br,, 343 G., Oktober-Novempber 33 —– 325 Rthlr. ber., 33 Br., 327 G.

Berlin, Druck und Verlag

Weizen sehr fest. Roggen loco begehrt, Termine ansangs schwan- kend, schliessen fest und höher berahlt. Rüböl in fester Haltung und höher bezahlt. Spiritus matt und billiger verkauft.

KHreslznan, 14. Juli, J Uhr Minuten Nach (Lei. Hep. d. Staats- Anzeigers.) Oeaterreich. Banknoten 10136 Br. Freiburger Actien 177 Br., neuer Emission 167 G. Oberschles. Actien Lit. A. 106 Br. Oberschles. Actien Lit. B. 180 G. Oberschles. Prioritäts- Obligationen D. 8053 G. Oberschlesische Prioritäts Obligationen E. 7916 Br. Bose! Oderberger —, neuer Emission . KHosel - Oderberger Priorität- Obligatiouen 90 Br. NHeisse-Brieger Actien 73 Br.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 173 Rihlr. Weizen. weiss 62 - 140 Sgr., gelb. 62 135 Sęr. Roggen 87 - 12 Sge. Gerste 665—- 78 Sgr. Haser 48 - 53 Sgr.

Die Börse war matt und die Notirungen der meisten Actien et was niedriger, bei geringem Geschäft.

weetti⸗n, 14. Juli, 1 Unr 58 Minuten Nachrnttags. q. Staats Anzeigers) Rogen 74 82 bez., Juli 75 76 bez. u. Br. Juli- August 5b5 a 683 bez, 68 Br., August - September 65 66 ber. u. Er., September- Oktober 634 - 64 bez, Br. ü. G., Oktober - Novem- ber 61 Frähj. 59 bez. Rüböl 18 Br., September-October 1715 ben, Oktober- November 17 Br. u. bez. Spiritus 9 Br., ohne Fass 9 ber, Juli 95 Br., Z ber,, Juli - August 95, August-September 9] bez, Sep- tember- October 105 Br., 105 G., October-November 11 be.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

der Köoniglichen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)

(Tel. Dep.

Vas Abonnement beträgt: zn Sgr. für das Vierteljahr . in auen Theilen der Monarchie vhne preis- Erhöhung.

X

Alle Post / Anstalten des An- und Auslandes nehmen Ssestellu an, sür gerlin die Expedition des Känigl. Preußischen Staats Anzeigers: Mauer⸗Straste Nr. v4. 0

165.

Berlin, Mittwoch den 16. Juli

——

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bisherigen General⸗Superintendenten der Provinz West— falen, Dr. Grgeber zu Münster, den Stern zum Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem städtischen Ober⸗ förster Ilgner zu Leobschütz und dem Rentier Edu ard Humbert zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Privilegium vom 16. Juni 18656 wegen Aus⸗ gabe auf den Inhaber lautender Memeler Stadt⸗ Obligationen im Betrage von 300,000 Rthlr.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. . Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten in Memel darauf angetragen haben, ihnen zur Bestreitung der Kosten gemein— nützißger Anlagen die Aufnahme eines Darlehns von Dreimalhun⸗ derttausend Thalern Courant gegen Ausstellung auf jeden Inhaber lautender, mit Zinscoupons versehener Obligationen Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Antrage sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des s.? des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Be— dingungen. ; §. 1.

Das Anlehn darf bis zur Höhe von 300,000 Rthlr. gemacht werden; die dem Bedürfnisse entsprechende Emission der Obligationen bleibt aber der Bestimmung des Magistrats und der Stadtverord— neten⸗Versammlung vorbehalten. .

S. 2.

Die Obligationen werden in Appoints von 56090 Rthr., 100 Rthlr. und 50 Rthlr. ausgegeben, welche im Anschlusse an die Anleihe vom 14. März 1845, von Nr. 282 ab fortlaufen, und mit 4 Prozent jährlich verzinset en.

§. 3.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbiährig am 2. Januar und 1. Juli bei der Stadt⸗Haupt⸗Kasse zu Memel, von welcher auch zur allmäligen Tilgung der Schuld 1 Prozent ihres Betrages, so wie die, auf die eingelösten Obligationen fallenden Zinsen am Schlusse jeden Jahres verwendet werden soll. Die Stadtgemeine behält sich indeß vor, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung zu Königsberg zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen.

Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeine zu. :

S. 4.

Die Leitung der Geschäfte in Bezug auf die Ausstellung, Ver⸗ zinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen wird der, für di Anleihe vom 14. März 1845 bereits bestehenden Schulden Tilgungs⸗Kommisston übertragen, welche nach gänzlicher Amortisa— tion der älteren Stadt⸗-Obligationen unter denselben Bestimmungen bis zur Tilgung der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Sbligationen in Thätigkeit bleibt.

§. 5.

Die Obligationen werden nach beiliegendem Schema (a. aus— estellr, von dem Magistrat und den Mitgliedern der Schul den ilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Stadt⸗Kämmerer

und dem Rendanten der Stadt⸗Hauptkasse kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen.

S. 6.

Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre 10 Zins- Coupons resp. zu 11 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. 2 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., in den darin bestimmten Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schema (b) beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zins⸗ Coupons durch die Stadt⸗Haupt⸗Kasse an die Vorzeiger der Obli⸗ gationen ausgehändigt. Daß dies geschehen, wird auf den Obli⸗ gationen vermerkt. Die Coupons werden von dem Stadt⸗Kämme⸗— rer und dem Rendanten der K unterschrieben.

Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zins⸗Coupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Stadt- Haupt⸗Kasse gezahlt. Auch werden die . Zins⸗Coupons bei allen Zah⸗ lungen an die Stadt- Haupt ⸗Kasse, namentlich des Kanons, der Zeitpachtgefälle und der Kommunalsteuer, in Zahlung angenommen.

Die Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wer— den; die dafür ausgesetzten Fonds sollen zur städtischen Hauptkasse fließen. ö

Die Nummern der, nach der Bestimmung unter §. 3 zu til⸗ genden Obligationen sollen jährlich durch das Toos bestimmt und wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt ge⸗ macht werden.

. 10.

Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Magistrats durch die Schulden ⸗-Tilgungs-Kommission in einem, 14 Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welcher dem Publikum der Zutritt gestattet ist.

Ueber die Verloosung wird ein von dem Magistrat und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufge⸗— nommen. .

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Stadt⸗ Hauptkasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit Letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermin fälligen Zins⸗-Coupons einzuliefern; geschieht dies , wird der Betrag der fehlenden Zins-Coupons von dem Kapital gekürzt und zur iel s en nüsftr Coupons verwendet.

Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlö sung vorgezeigt werden, sollen der Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. . .

Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine, von der Schulden-Tilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anwei⸗ sung des Magistrats zur bestimmungsmäßigen Verwendung an den Rendanten der Stadt⸗Hauptfkasse überwiesen werden.

Die deponirten Kapitalbeträge sollen den Inhabern jener Obli- gationen längstens in 3 Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Stadt⸗Hauptkasse ausgezahlt werden.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der, nach der Bestimmung unter 8. 9 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung, zu brin⸗ gen. Werden die Obligationen, 6. wiederholten Bekannt- machungen ungeachtet, nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungs⸗ termin zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter 8. 16 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behuf der Erthei⸗