1856 / 172 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Amtlicher Wechsel-, Fonds-

1416

Berliner Borse vom 22. Juli 1886.

mm Geld- (ours.

Iisenhahn · Actien.

g echsel- Comrgs e.

Amsterdam. ..... 250 dito . Hamburg.. ...... 300 dito London

Wien im 20 EI. F. 150

Augsburg. . . ..... 150 EI. Leipzig in Cour. im 14 Th.

396

EI. Fl. M.

Fr. Fi.

ga loi.

8 Westpreuss. . ......

E fand briefe.

Kur- und Neumärk. Ostpreussisehe ..... Pommersche . . ..... Fosensehe . ..

ö Schlesische. . . . . ... Vom Staat garantirte

Lit. B.

2

ee o

uss 100 Thlr.. . ......

Fręf. 2. M. züdd. W. js Fi. Petersburg 100 S. R......

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. Pommersehe . ...... Tosensche . . Preussisehe. . ...... Rhein- u. Westph. . SRzehsische. . . ...... Schlesische. . ......

Pr. Bk. Anth. Seheine

F riedrichsd' or. . . ... Andere Goldmünze J .

Fonels- Conrge.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850

dito von 1852

dito von 1854

dito von 1855...

dito von 1853... .... Staats- Schuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. R 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldversehr.“ Oder-Deiehbau-0bligationen .. Berl. Stadt-Obligat. ...... .... do. do.

1023 101

102. 101 162. 101 1025 101

86

97

1123 82

If. Hrles. Cela.

do. do. Aaehen-MNastricht .. do.

do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritãäts- do. do. Berlin Hamburger.

Priorität: - 4 Berg. · Märkische ...

74.

5 5

net. Cel. Aachen-Düsseld. . .. 375 905 —.

Prioritäts- 4 Il. Emission 4

Magd. Witt. Prior. 81 Nünster-Hammer .. 90 894 Niedersehl.-Märk. .. 62 do. Prioritats- 97 40. Conv. Prioritäts- 91 905 do. do. III. Ser. 1027 10248 do. IV. Serie 1023 1028 Niedersehl. Lweigb. 91 905 0Oberschles. Lit. A. 1713 1705 do. Lit. B. Q 40. Prior. Lit. A. 1004 1009 do. Frior. Lit. B. 1065 1055 do. Prior. Lit. D.

.

8 ra. 2

2 *

do. do. do. II. Em do. do. do. Berlin - Stettiner ... do.

do. do. Cöln- Crefelder. . ..

Cöln- Mindener do. do. do. do.

.

do. do.

MNagdeb. Wittenb. .

Prioritãts-

Berlin Rotsd. Magd. Prior. Oblig. do. Lit. C. do. Lit. D.

Prior. Oblig. Bresl. Sehw. Frb. alte neue

do. Prioritats-

Frior. Oblig. do. II. Em. 5

III. Emission do. IV. Emission Diisseldorf-Elberf. . Prioritärts- 4 Prisritäts - 5 Aagdeb. Halberst.

.

8

1027 101 101 1315 130 928 913 1005 100 100 l5lz 1502

1749 173

do. Prior. Lit. E Prinz Wilh. (St. V.) do. Prioritã t 3- do. II. Serie.. do. III. Serie. . Rheinische .. ...... do. Quitęsb. (28 E.) do. (Stamm-) Prior. do. Frioritäts-Oblig. do. vom Staat gat. Ruhr ort-Cref. - Kreis gladbacher do. Prioritãts- do. II. Serie.. targarel- Posen. . .. do. Prioritãts- do. II. Emission Thüringer. .. ...... do. Figr. ding do. III. Serse Wilh. ( Cos. OQdbg. alte do. neus do.

Prioritãts-

ö

. n , .

1*

2

9h th 9h gin 13

ih

2083 2665 is ish

3328/8

2

.

101

Michtamtliche Votirungen.

Id. tie. II. Brtes. &: d.

Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)

Belg. Oblig. J. de l'Wt do. Samb. et Meuse

Ausländ. Eisenb. Stamm- A ctien.

AMsterdam - Rotterdam Kiel Altona Ludwigshafen - Bexbach Main- Ludwigshafen. . . Reustadt · Weissenburg Meeklenburger

Nordb. (Eriedr. Wilh.) Larskoje - Selo..

Kass. Vereins-Bk. Aet. 4

Disconio Gommandit - Antheile

4

1

Ausländ. Fonds.

Braunschw. Bank. ..... 4 Darmst. Bank 4

do. Geraer Bank 4 Weimar. Bank 4 terreieh. Metall. ... 5

0es d d

do

a0

Il.

II. Emission.. 4

. Rational- Anleihe 5 o. Präm.

do. b. Anl. 5 v. Rothschild Est. Engl. Anleihe,... 41

o , , i, do.

do. Cert. L. A. do. L. B. 200 FI.

. Anleihe l4 Kuss. Stiegl. 5. Anl. 5 do. do.

Bilof. Celâ,

1413140 Is 16 160 1415 11401 114 . 26983 866 S5 10855 102810 1063 1692 110

Poln. Pfdbr. in S. RblI. do. Part. 500 FI.... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothsehild. Hamb. Feuner-Kasze. .. do. Staats-Präm. Anl. Lübeeker Staats- Anl.. Rurhess. Er. Obl. 40 Th. X. Bad. do. 35 EI... Sehaumburg - Lippe do. 25 J . Szan, 395 ml. Schuld. do. 1 2 39 æateigende

x C t ᷣ·Cᷣ2ᷣ— 2

2 83

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16

Posens che Rentenbriefe

93 a 925 gem.

Kerlim, 22. Juli. Wenngleich das Geschäft auch heute sehr gering war, so zeigte sich doch für einzelne Actien - Gattungen mehr Begehr, als in der letzten Zeit.

KHerlimer & etr ei d ebönr se vom 22. Juli.

Weizen loco 80 115 Rthlr-

Roggen loco 80 - Sspsd. S0 Rthlr. pr. S2pfd. bez., do. S2 - S3psd. 81 Rihlr. pr. S2pfd. bez., Juli 783 - 795 - 79 Rithlr. bez. u. G., 793 Br., Juli. Augun 673 68ę 68 Rthlr. ber. u. G., 68 Br., August- Sep- tember 66 Rihlr. bez,, 66 Br., September Gktoßer 63 3 3 Kihtr. . Er, 63 G., Oktober-November 604 - 613 Rihlr. Bez. u. Br.,

Gerste 61 - 63 Rihlr.

Hafer 50pfd. pr. Sept. - Okt. 30 Rthlr. pr. 25 Sch. bez.

Erbsen 74 83 Rihilr.

Rüböl loco 188 Rthlr. bez, 19 Br., Juli 183 Rihlr. bez., 19 Br., Juli- August 183 Rthlr. Br, Aug. Sept. 185 Rthlr. Br., Sseptemher - Ok- tober 18 1744, Rihlr. bez., 18 Br., 173 G., October - November 17 Rthlr. ber. u. Hr., 173 G., November - Dezember 174 3 Rihlr. bez. u. Br., 17277 G.

Spiritus loco ohne Fass 395 - 3 Rthlr. bez., Jui: 383 393 Rihlr. bez., 393 Br., 39 G., Juli- August 373 38 Rthlr. bez., Br. u. G., Aug. - September 364 Rihlr. bez. u. G., 37 Br, September-Oktober 3 34 34 Rihlr. bez. u. G.“, 847 Br., Oktober-November 313 3 Rthlr. bez., Br.

u. G.

Weizen sehr vernachlässigt. steigenden Preisen gehandelt, schliessen etwas matter. bezahlt, schliesst etwas matter. Spiritus für nahe Termine iöher betahlt— .

Roggen loco unverändert, Termine in

Rüböl höher

. HEreslan, 22. Juli, 4 (br Miauten Nachm. Stzats- Anugeigers.) CQesterreich, Banknoten 1(04ã Br. Freikurger Actien Oberschleès. Actien Lit. . 08 6.

1755 Br., neuer Emission 1653 Br. Oberschles. Actien Lit. R. 181 G.

D.

Oderberger . Obligati⸗ nen 91 Br.

sche höher.

d.

811 Br

Herder

Kmiasion

Oberschles. Prioritãts- Obligationen Oherschlesis che Fridritäts Obligationen E 791753 Br. kKesel - Oderberger Priorität- Nolase- Briest. Acter 744 Br. ö. Spiritus pe. Eimer zu 60 Quarz hes it pC. Tralls 173 Rihlr. B. Weizen. weis. 62 140 Sr, gelb. 562 - 135 Sgr. Gerste 65 - 75 Sgr.

Haser 50 - 54 Sgr.

(Teft. Dep. d .

Keaggen 85 - 00 S. .

Bei geringem Geschäft waren von Eisenbahn- Actien Oberschlesi-

Sonst keine Veränderung.

Stettim, 22. Juli, 4 er 46 Minuten Nachmittags. ( LTel. Dep.

Staats - Anzeigers

vember 173 bez. u. Br.

August 9 ber,, August - September 93 Br.,

Raggen 74 81 nach 75 744 bez., Juli- August 56 bez. u. Br., 6d G., September-Oktober 63 Br., 623 - 623 bez, Frũhj. Räböl 183 - , bez., September-Octoher 171.

Qualität bez., Juli 74 - August- September 65 Br 583 -= 59 ber. ä, auch 173, Oktober-o:

Spiritus * Br., Juli 997 Br., a4 bez., Juli-·

OQetober - November 1147 Br.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

September - October 104,

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)

Kosel -

Das Abonnement beträgt: 23 Sgr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung.

Alt Post - Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellung an, sür gerlin die Expedition des stönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. S4. ——

nzeiger.

172.

Berlin, Donnerstag den 24. Juli

1856.

16

Se. Majestät der König haben 7 llergnädigst geruht:

Den bisherigen Regierungs-Assessor Raffel zum Polizei- nehmigende Ueberficht der am letzten Tage des verslossenen Monats in der

Direktor zu ernennen.

Allerhöchste Genehmigungs-Urkunde vom 30. Juni

18566 betreffend die Errichtung einer Actien—

Gesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften

unter dem Namen „Magdeburger Privatbank“ in Magdeburg.

(Schluß. S. Staats-Anzeiger Nr. 171. S. 1409.)

§. 48.

Die Legitimation des vollziehenden Direktors, so wie des Stell ver⸗ treters wird durch eine Ausfertigung des über die Wahl aufgenommenen gerichtlichen oder notariellen Protokolls geführt. Die Namen derselben, so wie diejenigen der den Verwaltungsrath. bildenden Personen sind bei konstitüirung der Bank und demnächst bei jedem, in den Personen ein— tretenden Wechsel in den F. 14 bezeichneten Blättern zu veröffentlichen. Dritten Personen gegenüber kann nicht entgegengesetzt werden, daß Mit—

glieder des Verwaltungsrathes, welche als Direktoren gehandelt haben,

zazu bom Verwaltungsrath nicht abgeordnet gewesen seien. 8. 49 ö

Die Direction vertritt die Gaͤellschaft nach Außen, bringt die Bank⸗ / Geschäfte zur Ausführung und besorgt die Verwaltung des Bank⸗Ver⸗ mögens, bat jedoch in Gemätzheit des §. 41 bei der Ausübung aller dieser

Functionen die Vorschriften und Anweisungen des Verwaltungsrathes

kreise nur insoweit selbstständig, als die gegenwärtigen Statuten und ihre Instruction sie nicht beschränken. Diese Instruction ist jedoch nur zwischen

den Mitgliedern der Direction, des Verwaltungsrathes und der Gesell⸗

schaft als solcher, nicht aber dritten Personen gegenüber, wirksam. Den

Letztern kann die Behauptung einer Verletzung jener Instructionen mit

Erfolg nicht entgegengesetzs werden. §. 50.

Die vorstehend bezeichneten Befugnisse der Direction erstrecken lich sowohl bei gerichtlichen als außergerichtlichen Geschäften auf alle Fälle,

in welchen die Gesetze ine Spezial-Vollmacht erfordern.

Den Nachweis, daß die Direction innerhalb der ihr zustehenden Be— fugnisse gehandelt habe, ist dieselbe gegen dritte Personen zu führen nicht

berbunden. §. 51. . Zu Quittungen über Gelder, Dokumente und Vermögens-⸗Obiekte überhaupt, desgleichen zur Ausstellung der Wechsel-Giri ist die unter der Firma der Bank (8§. 4) zu vollziehende gemein schaftliche Unterschrist eines der §. 16 gedachken Direktoren und des Nendanten (8. 41 8.) er— sorderlich. In allen übrigen Fällen sind Erklärungen, Urkunden und Verhandlungen der Direction mindestens von zweien Directions Mitgliedern unter der Firma der Bank zu unterschr eiben.

und zwar sowohl gegen jede richterliche und andere o ffentliche Behörde, als gegen jeden Privaten. Gerichtliche Eide Namens der Bank werden bon den Mitgliedern der Direction kJ

ö

Bei Krankheits- oder sonstigen Behinderungsfällen des vollziehenden

Direktors übernimmt ein von dem Verwaltungsrathe dazu bestimmtes

Mitglied des Verwaltungsrathes oder ein von diesem ernannter Angestell⸗

ter der Gesellschaft provisorisch

Subaltern-Beamten der Gesellschaft, soweit deren. Ernennung und Ent⸗ lassung nicht dem Verwaltungsrathe gin bh aten ist. (8. 41 g.) 4 Die Direction fertigt und übergiebt dem Verwaltungsrathe die §. 41

Direction gezogen.

Nur die nach der borstehenden Norm vollzogenen Unterschriften verpflichten die Bank,

einzulösen.

Der iehende Dir nennt u ntsetzt alle Comtoir- und, ; . , . Der vollziehende Direktor ernennt und entsezt diesem Zeitpunkt sämmtliche Noten 6 werden.

Statuts und außer den im §. 28 des Gesetzes bom

zub b. gedachten Ucbersichten, desgleichen am Schlusse eines jeden Ge— schäftsjahres eine nach kaufmännischen Prinzipien angefertigte Bilanz. Allmonatlich hat fie eine von dem Verwaltungsrathe vorher zu ge—

Bank vorhanden gewesenen Aktiva und Passiva, insbesondere der Bestände in geprägtem Gold und Silber, Barren und Wechseln, ferner des Be⸗ trages der Forderungen aus Darlehnen und aus laufender Rechnung, so wie der ümlausenden Banknoten, desgleichen unmittelbar nach abgehal⸗ tener jährlicher General-⸗Versammlung einen, alle Zweige des Verkehrs umfassenden, vom Verwaltungsrathe genehmigten kurzen Geschäftsbericht

für das abgelaufene Jahr dem Kommissar der Regierung vorzulegen und gleichzeitig in den §. 14 gedachten Blättern zu veröffentlichen.

Es bleibt der Regierung vorbehalten, an Statt der monatlichen, in Zukunft auch eine oͤftere, höchstens aber die wöchentliche Bekannt— machung der Aktiva und Passiva, insbesondere der Bestände in gepräg⸗

tem Gold und Silber, Barren u. s. w. anzuordnen.

.

Ein jedes Dirt tere wictg id ist befugt, in dringenden Fällen den Vorsitzenden des Verwaltungsrathes zur Berufung einer außerordentlichen Sitzung aufzufordern.

k

Rechnungs-Abschluß, . Reserve⸗Fonds. §. 56

Die Bücher und die Rechnung der Bank werden am 31. Dezember jeden Jahres geschlossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Die Ergebnisse derselben werden der General-Ver— sammlung vorgelegt. Bei Aufnahme der Bilanz müssen sowohl die sämmtlichen verausgabten Geschaäfts-Unkosten, als auch alle vorgekomme— nen Verluste abgesetzt und für die etwa vorhandenen unsichern Forderun⸗ gen ein angemessener Prozentsatz zurückgerechnet werden. Dis vorhan— denen Effekten dürfen niemals mit einem höhern, als dem Erwerbungs— Course, und wenn der Börsen⸗-Cours am Tage der Bilanz⸗Aufnahme niedriger, als der Erwerbungs-Cours ist, nur zu dem Börsen-Couese in

J J . * 2 9 20 2 * 5 ' d ' . ju befolgen und handelt in dem vorstehend ihr überwiesenen Wirkungs⸗‘ der Bilanz angesetzt werden

Von dem auf diese Weise ermittelten Reingewinn erhält zunächst der Verwaltungsrath die demselben statutenmäßig zustehende Tantieme. Von dem Ueberreste werden 20 Prozent zum Reservefonds gewährt die übrig bleibende Summe wird als Dividende unter die Actionaire vertheilt. ö

8 .

Mit der Ansammlung des Neservefonds ist so lange fortzufahren, bis dieser Fonds den vierten Theil, des Stamm-Kapitals der Bank erreicht. Diese Stärke soll er nicht übersteigen; der Reservefonds ist bestimmt, die sich aus der Bilanz ergebenden Verluste zu decken, wenn, und so weit der in dem betreffenden Jahre gemachte Gewinn zur Ausgleichung solcher Verluste nicht ausreicht. Es wird darüber in den Büchern der Bank Rechnung geführt und bildet derselbe ohne abgesonderte Anlegung einen Theil des Geschäfts-Kapitals ö54 Bank.

O.

Die Dividenden sind in Magdeburg an der Kasse der Gesellschaft zahlbar, dieselben können jedoch durch Beschluß des Verwaltungsrathes auch an andern Orten zahlbar gestellt werden. Sie werden sahrlich am ersten Mai gegen Einlieferung der ausgegebenen Dividenden-Scheine aus—

gezahlt. 3. 59.

Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf bon fünf Jahren, von dem Tage an, an welchem dieselben zahlbar ge— tellt sind. . .

Verfahren bei der Auflösung. §. 60 ; .

Die B ist verpflichtet, jede is Ablauf der Conecession

Die Bank ist verpflichtet, jedenfalls bis zum lauf Fon session,. wenn aber die Auflösung der Gesellschaft schon früher beschlessen werden sollte, innerhalb Jahresfrist nach dem Beschlusse ihre ämmtlichen Noten . Wied die Auflöfung der Gesellschaft innerhalb des leßten

Jabres vor dem Ablaufe der Concession beschlossen, so müssen bis zu X

Vor Ab des Pribilegiwi kann außer dem Falle des 8§. 3 dieses k ; (. 9. Nodember 1843