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unter Nummer 1, 4 und 5. vorgeschriebenen Fällen eine Auflösung der Bank nur eintreten, wenn der Verwaltungsrath den Antrag dazu stellt und in einer, den Zweck darlegenden Bekanntmachung eine General— Versammlung nach Vorschrift der Statuten berufen worden ist. Die Auflösung findet aber dabei nur dann statt, wenn mindestens zwei Drittel der anwesen den Actionaire für die Auflösung der Bank stimmen und die— ser Beschluß die landesherrliche . erhält. 5.
Die eingelösten Noten sind unter Aufsicht des Kommissars der Königlichen Regierung zu vernichten und dies mittelst eines gerichtlich oder notariell aufzunehmenden Dokuments, in welchem die Noten nach Nummern genau bezeichnet sein müssen, zu beurkunden.
Die Beträge der nicht eingelösten oder präkludirten Noten werden nach naͤherer Bestimmung des Verwaltungsrathes zu mildthätigen Zwecken verwendet.
, .
Nach beendigtem Liquidationsgeschaft ist eine General⸗Versammlung
von dem Verwaltungsrathe nach den im gegenwärtigen Statut für dig
Convocation gegebenen Vorschriften zum Zweck der Vorlegung der Schluß⸗ rechnung und Ertheilung der Decharge zu berufen. Die von den in diefer Versammlung anwesenden, nicht zur Verwaltung gehörenden Ac-⸗ tionairen ertheilte Decharge befreit sämmtliche Verwaltungs-Vorstände dieser Bank, den Actionairen gegenüber, von allem und jedem ferneren Nachweis, so wie von jedem Anspruche wegen der erfolgten Liquidation. Eine gleiche rechtliche Folge tritt ein, falls in der General-Ver⸗ sammlung kein bei der Verwaltung unbetheiligter Actionair erschienen
ist und sich dieser Fall in einer zweiten, eigends zu diesem Zwecke be— rufenen General-Versammlung wiederholt hat.
Zur Decharge der Verwaltungs-Vorstände durch die General-Ver⸗ / sammlung im Falle der Liquidation des Geschäfts ist jedoch jedenfalls
eine Stimmen-Mehrheit von drei Vierteln der vertretenen Actien er— forderlich. . §. 64. 6 ö So weit dieses Statut nicht abweichende Bestimmungen enthält, fin⸗
den die Vorschriften des Gesetzes vom 9. November 1843 „über Actien⸗
Gesellschaften“ auf die Magdeburger Privat-Bank Anwendung. Ti l e l III. Von der Oberaufsicht des Staates. 65.
Zur Wahrnehmung ihres Sber-Auffichtsrechtes ernennt die Staats-⸗ Regierung einen Kommissar, welcher befugt ist, allen Sitzungen der Di rection und des Verwaltungsrathes ohne Stimmrecht beizuwohnen, so wie von allen Büchern und Scripturen der Gesellschaft jederzeit Einsicht
zu nehmen, auch die Organe der Gesellschaft gültig zusammen zu berufen. Er hat sorgfältig darüber zu wachen, daß die Vorschriften des Statuts in allen Punkten zur Ausführung gelangen.
Der Staat ist für die Operationen der Bank nicht verantwortlich.
A.
Quittung über die auf die Actie der Magdebu
.
geleistetẽ Theilzahlung. Erster Zeichner
hat Einhundert Thaler im 21 Guldenfuße eingezahlt.
Nach völliger Einzahlung von Fünfhundert Thalern im 21 Gulden fuße wird dem rechtmäßigen Besitzer dieses Quittungsbogens, gegen Rück⸗—
gabe desselben, die mit obiger No. ... .. bezeichnete, auf den Namen des Inhabers lautende Actie überliefert. Magdeburg, den ... Für die Magdeburger Privat-Bank. Die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Magdeburg. N. N. . ne,,
3)
(wie vorstehend.)
B. Formular der Aetie. Magdeburger Privat- Bank, gegründet durch notariellen Vertrag vom ...... ... ..... bestätigt durch Königliche Kabinets-Ordre vom .... .....
Bank- Actie AM über Fünf Hundert Thaler Preussisch Courant.
Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Actie 79 mit Fünf Hundert Lhalern geleisttt und alle statutenmäßigen Rechte und Pflichten dadurch erworben. .
Magdeburg, den Der Verwaltungs-Rath. ;
Dieser Actie sind auf 5 Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber lautend, nebst Talon beigegeben, welcht nach Ablauf des letzten Jahres durch neue ersetzt werde). Eingetragen ak Fol.... . des Registers.
1) Das Anrecht auf umstehend bezeichnete Actie M..... ..... cedire ö Werth erhalten.
den (Unterschrift.) Genehmigt. Magdeburger Privat-Bank. N. N. N..
(wie vorstehend)
desgl.
2) Auf die obenerwaͤhnte Actie hb. ferner NMihlrr-, im 21 Fl. Fuße eingezahlt worden.
Magdeburg, den Magdeburger Privat-Bank. (Unterschriften.)
3 (wie vorstehend.)
4 desgl.
1) Das Anrecht auf umstehend bezeichnete Actie M cedire Werth erhalten.
J (Unterschrift.) Genehmigt. . Magdeburger Privat-Bank. ö .
2) Das Anrecht auf umstehend bezeichnete Actie M cedire Werth erhalten.
nterschrift. Genehmigt. nt
Magdeburger Privat⸗Bank.
. N. N.
36. C.
Formular des Dividendenscheins. 1) Dipliden den scheisn ü der Retie Mee der Magdeburger Privat-Bank. Der Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe aus der
Kasse der Magdeburger Privat-Bank diejenige Dividende ausgezahlt,.
welche durch öffentliche Bekanntmachung des Directorii der Bank für das Jahr festgesetzt werden wird. Magdeburg, den Magdeburger Privat-Bank.
(Stempel.) Der Verwaltungsrath. Der Rendant.
2) (wie vorstehend)
3) desgl.
) desgl.
5) desgl.
Magdeburger Privat-Bank. Anweisung zum Empfange der zweiten Serie der Dividendenscheine zr Rete
Inhaber empfängt am 9 §. der Statuten am Sitze der Gesellschaft die II. Serie der Dibi⸗
dendenscheine zur vorbezeichneten Actie.
Magdeburg, den Der Verwaltungsrath.
Veinisterium für Handel, Fewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Haupt-Kassen-Buchhalter Heinrich Utermann ist zum Königlichen Eisenbahn-Büreau⸗ Vorsteher ernannt und als solcher bei der Königlichen Eisen bahn,. Direction zu Elberfeld angestellt worden.
—
Angekommen: Der Chef des Ministeriums für die land— wirthschaftlichen Angelegenheiten, Freiherr von Manteuffel, von Dirschau.
Der Erb-Küchenmeister in Alt⸗Vorpommern, Kammerherr Graf von Schwerin, von Schwerinsburg.
Abgereist: Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin, nach der Provinz Preußen.
K / /
gegen diese Anweisung nach
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Nichtamtliches.
reußen. Stettin, 23. Juli. Das Post-Dampfschiff n rl Adler“, aus Kronstadt am 19ten d. M. abgegangen, i hier gestern Mittags 11 Uhr mit 96 Passagieren eingetroffen.
Düsseldorf, 22. Juli. Die Stadtverordneten⸗Versammlung at von dem ihr durch die neue Städte⸗Ordnung verliehenen Rechte den Gebrauch n. daß e n e. h 6 ö ö . jnigl. Hoheit dem Prinzen Friedrich un r. Hoheit dem . 6 Hohenzollern ⸗ Sigmaringen das Ehren— bürgerrecht der Stadt Düsseldorf verliehen hat. Die betreffenden Diplome wurden den hohen Ehrenbürgern am gestrigen Tage über⸗ reicht und von denselben huldvoll entgegen genommen. (Düsseld. Zeitung) . n 4
achsen. Koburg, 21. Juli. Wie die neueste Nummer des . mittheilt, hat das Staats Ministerium die Wahlen zu dem noch in diesem Jahre verfassungsmäßig zu berufen⸗ ken neuen Landtage angeordnet und es sollen deshalb sofort durch die Kommunalbehörden die Ortswahlbehörden gebildet werden.
Nassau. Wiesbaden, 21. Juli. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer rechtfertigte der Abg. Braun den von ihm gestelten Antrag 1) wegen Reform der Bundesverfassung namentlich durch Herstellung einer kräftigen und einheitlichen Bundesregierung, Vertretung der Nation bei derselben; Beseitigung des Erfordernisses der Stimmeneinhelligkeit, besonders bei sog. „ge⸗ meinnützigen Anstalten“; Errichtung eines Bundesgerichtshofes) und 2 wegen Reform durch den Bund (namentlich einheitliche Regelung von Münze, Maaß und Gewicht; gemeinsame Gesetz⸗ gebung über Heimaths⸗ Niederlassungs- und Gewerbeberechtigung; ein allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch; normative Bestimmun⸗ gen über den Civilprozeß, besonders gegenseitige Vollstreckbarkeit der Urtheile), in einem ausführlichen Vortrag. Seitens der Re— gierung erklärte man sich für den zweiten und gegen den ersten Theil des Antrages. Nach einer längeren Debatte wurde die In— hetrachtnahme, mit allen Stimmen gegen eine, beschlossen und eine Kommission zur baldigen Begutachtung gewählt. (Mittelrh. 3.)
Frankfurt, 19. Juli. In der Bundestags-Sitzung vom JI7. d. Mts. ließen mehrere Regierungen im Vollzuge des am 14. Februar l. J. gefaßten Beschlusses anzeigen, daß sie es nicht für angemessen erachten, die zur Verhinderung des Nachdrucks bestehenden bundesgesetzlichen Bestimmungen zu dem Zwecke einer Modification zu unterwerfen, um den in öffentlichen Blättern auf⸗ genommenen telegraphischen Nachrichten Schutz gegen Nachdruck zu gewähren; eine Regierung ließ aber ihre Geneigtheit, auf des⸗ fallsige Verhandlungen einzutreten, für den Fall kund geben, daß sich die Mehrheit hierzu bestimmt finden sollte, wenngleich sie die Zweckmäßigkeit undAusführbarkeit derartiger Maßnahmen bezweifelt.
Nach Antrag der Militair-Kommission genehmigte die Ver— sammlung die Vornahme ausgedehnter Schießversuche aus den Ge— schitzen einer Bundesfestung und wies die hierzu erforderlichen Mittel an. Sie gewährte ferner einem vormaligen Bediensteten der deutschen Flotte, dessen Erwerblosigkeit und Hülfsbedürftigkeit zu⸗ reichend nachgewiesen worden war, eine weitere Unterstützung.
In der Reclamationssache der im Königreiche Württemberg begüterten Standesherren wegen Beeinträchtigung ihres Rechtszu⸗ standes sind, in Folge des Bundesbeschlusses vom 25. Oktober vo⸗ rigen Jahres, seither Vergleichs-Unterhandlungen zwischen Vertre⸗ tern der Königl. württembergischen Regierung und dem Bevoll— mächtigten der Herren Reklamanten gepflogen worden, und es haben dieselben zum Abschlusse einer Uebereinkunft geführt, welche eine befriedigende Erledigung der Sache in Aussicht stellt und welche . Seiten der Standesherren ö ratifizirt ö ist, i g aber der Genehmigung der Königl. Regierung noch entgegensieht. Diese lieber n g ist nun von dem Bevollmächtigten der Herren Reklamanten vorgelegt worden, und es beschloß die Versammlung, dessen Eingabe der Königl. württembergischen Regierung mit dem Ersuchen zuzustellen, ihre hierauf bezügliche Erklärung in Bälde anher gelangen lassen zu wollen.
Zwischen der freien Stadt Frankfurt und den deutschen Rhein— uferstaaten bestehen bezüglich des Anspruchs der ersteren auf eine subsidiaire Rhein-Octrol⸗-Rente Differenzen, zu deren Verhandlung und Entscheidung das austrägalgerichtliche Verfahren eingeleitet ist. Der Zürst und Altgraf von Salm-Reiferscheid⸗Dyk, welcher einen Antheil an gedachter Octroi-Rente beansprucht, hat gebeten, ihm die Geltendmachung seiner desfallsigen Rechtszuständigkeiten und Ansprüche in dem eröffneten Austrägal⸗Verfahren zu gestatten, und es hat die Bundesversammlung beschlossen, zunächst die Re⸗ gerungen der betheiligten Rheinuferstaaten um ihre Erklärung iber diesen Antrag zu ersuchen. Aus Anlaß einer neuerlichen Vorstellung des genannten Herrn Fürsten beschloß die Versamm— ung, demselben den Inhalt der bisher eingegangenen zustimmenden rklärrungen zu eröffnen, die mit ihrer Aeußerung noch rückständige höchste Regierung aber um deren baldige Abgabe zu ersuchen.
⸗ Die Reclamations-Kommission zeigte an, daß sie abermals eine ö formell. und materiell zur Berücksichtigung nicht geeignete Privat⸗
Eingabe zurückgelegt habe, und der Ausschuß für Militair-Angele— genheiten erstattete zwei Vorträge, auf welche zurückzukommen man sich vorbehält, wenn die Abstimmung über dieselben erfolgt sein wird. (Fr. Bl.)
Schweiz. Bern, 19. Juli. Die Bundesversammlun heute die Anträge des Bundesraths: a) die . . . zerischen Geschäftsträgers in Paris von 24,000 auf 32, 900 Fr. zu erhöhen, b) die Besoldung des Geschäftsträgers in Wien auf 18,900 Fr. festzusetzen, ) dem General-Konsul in Washington für Kanzlei⸗Auslagen 500 Fr. zu vergüten, in der Art genehmigt, daß bei Paris die Besoldung auf 36,000 Fr., mit vollkommener Spor⸗ telfreiheit für alle Schweizer festgestellt worden ist, wonach die beiden andern Anträge einfach angenommen wurden.
Belgien, Brüssel, 21. Juli. König Leopold hielt heute
Mittag von Schloß Laeken aus feinen Festeinzug in unsere Stadt. An der Porte, de Laeken wurde er vom Bürgermeister de Brouckere und den Schöffen der Stadt empfangen und hörte die Rede des ersteren mit so sichtlicher tiefer Rührung an, daß er mehrfach ge— nöthigt war, mit dem Schnupftuche über die feuchten Augen zu fahren. In seiner Antwort, die er vor innerer Erregung kaum herdorzubringen vermochte, erwähnte er die Seltenheit einer solchen Jubelfeier und pries den guten Sinn, wie die Weisheit des bel— gischen Volkes, welche durch so manche Wechselfälle des Schicksals das Land fortwährend auf der Bahn des Fortschritts und der Wohlfahrt gehalten hätten. Der Zug des Königs nahm denselben Weg, der bei seinem Einzuge in Brüssel im Jahre 1831 einge⸗ schlagen ward. Diesmal ritten jedoch seine beiden Söhne ihm zur Seite und folgten in prachtvollem sechsspännigen Wagen die Prinzessin Charlotte, seine Tochter, und die Herzogin von Brabant. Ange⸗ kommen auf der Place Royale, ward der Zug von den noch übri— gen Mitgliedern des 1830er Kongresses in Empfang genommen und bis an die Place St. Joseph geleitet, wo die Hauptfeierlichkeit des Tages stattfand. Der Königliche Zug langte um 2 Uhr 20 Minu— ten bei dem vor dem Place St. Joseph errichteten Ehrenbogen an, und ward daselbst der König von den Ministern empfangen und zu Fuß an den Thron geleitet. Sobald er angelangt war, wurden ihm vom Senat und der Repräsentanten⸗Kammer in corpore die Abressen überreicht, von denen bereits gesprochen und auf die der König folgende Antwort ertheilte: Herr Präsident des Senats! Herr Präsident der Repräsentanten— Kammer! Ich bin tief gerührt von den edlen Gefinnungen, die Sie in zugleich so herzlicher und so erhabener Sprache ausgedruckt haben. Ich glaube bei diesem feierlichen Anlasse an einige Stellen der Rede vom 21. Juli 1831 erinnern zu dürfen: „Ich habe die Krone, die Sie mir dargeboten haben, nur in der Absicht angenommen, eine eben so edle als nützliche Aufgabe zu vollführen — die nämlich, berufen zu sein, die Insti⸗ tutionen eines hochherzigen Volkes zu befestigen und seine Unabhängig keit aufrecht zu erhalten.“ Die Vollführung dieser großen Aufgabe sticß auf zahlreiche Schwierigkeiten. Die eben erst errungene Unabhängigkeit dieses guten Volkes stellte sich wie ein Problem hin vor das mißtrauende und besorgte Europa. Seine freien Institutionen, außerhalb sedes Zu⸗ thuns des Königsthums begründet, hatten noch nicht die Weihe der Er— fahrung empfangen können. Seine improbisirte Verwaltung harrte der Umgestaltung seiner organischen Gesetze. Die Gemüther waren getheilt durch leidenschaftliche . und eifersüchtige Einflüsse. Die mate— riellen Interessen, plötzlich gestört, waren besorgt wegen der Zukunft.
„Bald, Dank dem guten Geiste des Landes, erschienen Ordnung und Einheit im Schooße dieser augenblicklichen Verwirrung; den Zweifeln und den Besorgnissen folgten das Vertrauen und die Sicherheit. Ge— kräftigt im Innern durch die Errichtung seiner verschiedenen Verwaltungen und durch die Gründung einer nationalen Dynastie, trat das Land aus seiner traurigen Vereinzelung heraus und sah seine Unabhängigkeit durch die feierlichsten Verträge gewährleistet. Eine umsichtige Thätigkeit wurde den Bauten von öffentlichem Nutzen aufgeprägt. Das Bestehen einer Armee, stark durch Unterricht und Mannszucht, wurde gesichert. Die Quellen der öffentlichen Wohlfahrt öffneten sich wieder, Handel und Ge— werbfleiß entwickelten sich mit einer Raschheit, die ans Wunder renzte, und jene alte und kostbare Industrie des Landes, der Ackerbau, n dieser Bewegung durch weise Verbesserungen. Die Literatur, die Wissenschaften und die Künste glänzten, wie in den schönsten Tagen un— serer Geschichte. Eine Prüfung fehlte noch unserer Nationalität: eine Krisis brach aus, eine tiefe, allgemeine; aber gerade in dieser Krisis wußte Belgien neue Kräfte zu finden, neue Beweise seiner Lebensfähig⸗ keit zu geben, neue Ansprüche auf die allgemeine Achtung zu erwerben. Ich schreibe gern der Nation selbst die Ehre einer bevorrechteten Lage zu, welche die Kühnheit unserer Hoffnungen zu überbieten scheint. Die alte Sittlichkeit der belgischen Bevölkerungen, ihr tiefes Pflichtgefübl, ihr richtiger Sinn, ihr praktischer Geist, ihr Eingehen auf die väterlichen Absichten ihres Königs, alle diese vereinigten Eigenschaften haben mächtig beigetragen, sie die Gefahren der Hinreißungen und der Uebertreibungen vermeiden zu lassen und ihnen instiktmäßig die wahren Bedingungen un⸗— seres politischen Bestehens zur Erkenntniß zu bringen.
„Meine Herren! Seit 1830 hat Belgien im fittlichen, wie im ma— teriellen Bereiche die Arbeit eines ganzen e n n,. zu vollbringen gewußt. Es bleibt uns eine Pflicht zu erfüllen, die nämlich, das Werk seiner jungen und glänzenden Eivilisation in demselben Geiste, der bei seinen Anfängen obwaltete, fortzusetzen und zu vollenden. In der Ver— gangenheit war es die Einigkeit, welche unsere Stärke geschaffen hat, in den Tagen des Triumphs unsere Nationalität, wie in den Tagen der Prü— fung, in denen sie ihre Kraft gestählt hat. Für die Zukunft ist es eben—