1856 / 172 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kennzeichen: lebhaft in seinem Benehmen; Be⸗ kleidung: ͤ Sommerrock und ein schwarzer Tuchrock; eine Weste und Beinkleider schwarz und weiß karrirt, eine schwarze Tuchmütze mit Schirm und eine schwarz und weiß karrirte Mütze mit Schirm.

Bromberg, den 21. Juli 1856. Der Ober⸗Post⸗Direktor Plath.

1446 Domänen⸗Verpachtung.

Die im Königsberger Kreise der Neumark, z Meile von Freienwalde an der Oder, 32 Meilen von dem Bahnhofe der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Neustadt- Eberswalde und 10 Meilen von Berlin, belegene Königliche Domäne Neuenhagen, bestehend in

1) dem Haupt ⸗-Vorwerk Neuenhagen mit Königl. Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden, so wie mit einem Areal von 1235 Morgen 178 MIRuthen, darunter 20 Morgen 37 IR. Gärten, 604 Morgen 15 IR. Aecker, 233 Morgen 110 IR. Wiesen, 193 Mor gen 175 MR. Hütung nebst Fischerei, Brau⸗ und Brennerei und dem Verlags— rechte über den Krug zu Reuenhagen,

2) dem Neben-Vorwerk Fährkrug mit Königl. Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden und einem Areal von 134 Morgen 86 R., darunter 1 Morgen 170 MR. Gärten, 78 Morgen 17 AMR. Aecker, 31 Morgen 70 IR. Wiesen, 18 Morgen 1435 AMR. Hütung,

soll in dem auf

den 23. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, im Königl. Regierungs-Gebäude hierselbst vor dem Regierungs-Rath Bredow anberaumten Termine im Wege des öffentlichen Ausgebots für den Zeitraum von Johanni 1857 ab auf 18 Jahre bis Johanni 1875 anderweit ver— pachtet werden.

Das dem Ausgebot zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum ist auf 2880 Thlr., inkl. in Gold, festgesetzt, und es ist zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 15,000 Thlr. erforderlich.

Mit der Pachtung ist die Domänen⸗-Amts⸗ Verwaltung und die Erhebung von Domänen⸗ Gefällen verbunden. ;

Die Verpachtungs-Bedingungen, Karten⸗, Flächen⸗ und Gebäude-Nachweisungen, so wie die Regeln der Licitation können in unserer Domänen-Registratur während der Dienststun— den eingesehen, auch mit Ausschluß der Karten auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien durch Postvorschuß abschriftlich mit— getheilt werden.

Frankfurt a. O., den 15. Juli 1856.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten.

1447] Aufkündigung schlesischer Pfandbriefe.

Den Inhabern schlesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zinstermine, Weihnachten 1856, von der Landschaft eingelöset werden sollen und also schon jetzt eingeliefert werden müssen, bei den schlesi⸗ schen Landschafts⸗Kassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei schlefischen Regierungs⸗Amtsblättern aus— gereicht worden sind. Wir fordern die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zins—⸗ Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeits-⸗ Termin lauten, un— verzüglich an uns oder an eine der Fürsten— thumslandschaften einzuliefern und dagegen die für sie auszufertigenden Einziehungs⸗Rekogni⸗ tionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeits⸗Vermine die Valuta verausfolgt werden wird. Gegen die säumigen Inhaber wird nach Vorschrift des Regulativs vom ,, 1848 und dessen vom 11. Mai 1849 (Ges. Samml. 1849. S. 77. 182.) ver⸗ fahren werden.

Breslau, am 16. Juli 1856. Schlefische General⸗Landschafté: Direction.

ein schwarz und weiß gemusterter

mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum

1422

1451 Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Genthin. Erste Abtheilung,

den 21. Juli 1856, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Oelgarth zu Ziesar ist der kaufmännische Kon⸗ kurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel- lung auf den 14. Juli c. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Hermann Siemon hierselbst be⸗ stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 4. August c. Vormittags 10 Uhr,

bor dem Kommissar, Kreisgerichts- Direktor Schulz im Terminszimmer Nr. 4 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters, oder die Be⸗ stellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗

25. Augu st d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben gleichberech— tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An— sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 25. Augu st dieses Jahres ein— schließlich, bei uns schriftlich oder zu Proto— koll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befin— den zur Bestellung des definitiven Berwaltungs— personals

auf den 19. September nd.

mittags 9 Uhr, bor dem Kommissar, Kreisgerichts-Direktor Schulz, im Terminszimmer Rr. 4 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei— zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be— rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts— Anwalte Justizrath Witte, Rechtsanwalt Haus— hahn und Schwerdtfeger zu Sachwaltern vor— geschlagen.

Genthin, den 22. Juli 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

F. Bo r⸗

1420 Bekanntmachung.

Die Anfertigung der zu der Instandsetzung des Steinpflasters in einzelnen Straßen erfor— derlichen Steinsetzer-Arbeiten soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden, und es sind zu diesem Behufe die Bedingungen und Anschlags-Extrakte in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge— macht, daß die Submissionen bis zum 28. d. M. einzureichen sind.

Berlin, den 16. Juli 1856.

Königliche Ministerial⸗Bau-Kommission.

aas]

Bergbau⸗Gesellschaft Neu -Essen zu Essen.

Gemäß §. 15 der Statuten der Bergbau— Gesellschaft Neu⸗Essen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Herren: a) Bergamts⸗Assessor außer Diensten Heinrich Thies zu Essen,

b) Kaufmann Friedrich Wilhelm Waldt⸗ hausen zu Essen,

c) Kaufmann Friedrich Grille zu Essen,

*

d) Rechts⸗Anwalt Friedrich Wil Dürre zu dige nig, . e) Ingenieur Heinrich Hagen zu Han— nover, zu Mitgliedern des Vorstandes, und die Herren: f) gaufmann Peter Schmidt zu Braun— schweig, ; es) Maschinen⸗Direktor weger zu Hannover, zu Stellbertretern ernannt worden sind. Essen, den 21. Juli 1856. Der Vor stand.

Heinrich Kirch.

ad . Berichtigung. Magdeburger Bergwerks—

Verein. Unsere Bekanntmachung vom 17. Juli 1856 Aufforderung zur Einzahlung“ betreffend, abgedruckt im Königl. Preuß. Staats- Anzeiger Nr. 170 Seite 1407 Spalte l, ist Zeile N und 31 von oben dahin zu bexichtigen, daß es bei der „Zten Ratenzahlung und der 4en Ratenzahlung“: statt 10 pCt. oder 100 Thlr. pr. Actie je heißen muß: „10 pCt. oder 50 Thlr. pr. Actie“.

Magdeburg, den 22. Juli 1856. Der Verwaltungsrath.

1452 Bekanntmachung.

Die im Johannis-Termin 1856 fällig gewor— denen Zinsen, sowohl der 4⸗ als auch 34pro— zentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlieferung der Speeificationen und der betreffenden Coupons vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenom— men, in den Vormittagsstunden von gbis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Coupons-Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Ge— heimen Kommerzien - Rath J. F. Kraker aus— gezahlt.

Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zin— sen erst im Weihnachts-Termin 1856 gezahlt werden.

Berlin, den 15. Juli 1856.

F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

1449 t ö Köln-Mindener Eisenbahn.

J , n.

e 6 ——

Von den nach §§. 21 und 22 der Statuten unserer Gesellschaft bis inkl. 1854 ausgeloosten Actien sind die nachbezeichneten noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.

a) aus der Loosung von 1849 Nr. 46,452.

J ö 1855 Nr. M

n,, . y 186 n nn 6 19 h , . , ns.

w n 13314. 13,036. 13 932. 14 247. 7,193 26,060. 29,817. 29, 845. 30, 156. 32, 840. 35,992. 38,644. 38,901. 40,791. 41,494. 41,528. 42,297. 42,444. 47, S8. 47, 855. 49,694. 50,049. 50,061. 51,082. 52,266. 5 . aus der Loosung von 1854 Nr. 318. 615. 3986. 5476. 5871. 6869. 9417. 9469. 9590. 10,18). 10,709. 11,933. 13,195. 15,5215. 18,271. 18,381. 21,187. 23, 157 23,332. 31,209. 31,775. 35,773. 36 494. 36,96. 39, 846. 41,668. 43,B 070 44,853. 45,482. 46,428. 46,470. 46,575. 51,483. 52,317. 53,413. 54,251. 54,554.

Unter Bezugnahme auf §. 25 der Statuten fordern wir die Inhaber wiederholt auf, die Kapitalbeträge zum Nennwerth gegen Ablieferung der Actien und der zugehörigen Zins⸗ und Di— vidende⸗Coupons bei der Königlichen Regierungs— Hauptkasse hierselbst zu erheben.

Köln, den 19. Juli 1856. .

Die Direction.

4)

(1444

1423 Cöln Crefelder Eisenbahn.

5 ; vom 1. August 1856 ab bis auf Weiteres.

A. Von Cöln nach Crefeld.

B. Von Crefeld nach Cöln.

a tl nne

III. M. VII. IX.

Güterzug mit Per— sonen⸗ Beförde⸗ rung.

Per so⸗ nen⸗ Zug.

Perso⸗

nen⸗ Zug.

Perso⸗ nen⸗ Zug.

S tationen

III. 14 VI. X.

Güterzug mit Per⸗ sonen⸗ Beförde⸗ rung

Perso⸗ nen⸗

Zug.

Per so⸗

nen⸗ Zug.

Perso⸗

nen⸗ Zug.

gongerich Worringen

Abds. Abends. 6, 34 8, 10 6, 144 8, 57 6, 54 9, 17

ö. 9, 33

9, 54

5 10,8

8 10,18

0 10,39

1 10,56

Morg. 9, 50 10, 10, 10 10, 19 10,32 10,141 10. 44 10,56 ö

Nachm. 2, 55 3,6 3,18 3,29 3,43 6 3,53 )

3,57 ,

4,9 .

4, 20 ;

Ank. Abf.

An k

Cr

Lo

efeld

Osterath

Horrem Worringen

ngerich

Abds.

8, 12 8, 25 8, 37 8, 12 8, 53 9, s 9, 19 9, 30 J, 40

Morg. 5, 26 9, 37 5, 48 5,51 6,1 6, 14 6, 23 h, 33 6, 142

Morg. 8, 24 8, 38 8,17 8, 56 9, 0 9, 13 9, 22 9, 22 9, 11

Morgens 11,16 11,356 11,53 12,4 12,21 12,13 12,59

1,16 1,30

Anmerk.

In Neuß.

In Crefeld

SGZüge J., V. und VII. über Ruhrort nach Berlin;

1 Alle Züge befördern Personen in allen drei Wagenklassen und halten auf allen Stationen. 2) Tages-Retour⸗Karten sind zu allen Zügen gültig.

Anktchlnffe. 1

Züge III., V.,, vII.

Zug

und JX. per Eisenbahn aus Bonn, außerdem per Dampfschiff: Zug V. aus Coblenz, Zug VII. aus Mainz und Zug 1X. aus Mannheim.

nach

J. über Düsseldorf

Elberfeld,

über Düsseldorf aus Llberfeld,

über Gladbach nach Aachen Mastricht.

aus Düsseldorf,

über Düsseldorf nach Oberhausen, nach Elberfeld, Halle und Leipzig,

über Gladbach nach Aachen.

über Düsseldorf nach Berlin; außer— dem nach Hamm und nach Elberfeld, über Düsseldorf aus Oberhausen; aus Leipzig, Halle und Elberfeld,

über Gladbach nach Aachen Mastricht.

über Düsseldorf nach Berlin und nach Elberfeld,

über Düsseldorf aus Elberfeld,

über Gladbach nach Aachen.

nach Gladbach.

über Düsseldorf aus Oberhausen und aus Elberfeld.

Berlin und

und

und

außerdem Zug V. nach Hamm und Zug!. nach Ruhrort.

Aachen, den 19. Juli 1856.

6 1 Aachen⸗Düssel dor f

der

Ruhrorter

Züge IV.

wd

und Vl, aus Berlin und Zug VIII. aus Hamm. aus Gladbach, über Düsseldorf nach Elberfeld und nach Oberhausen, über Düsseldorf nach Oberhausen und nach Elberfeld, über Düssel dorf aus Berlin und aus Elberfeld, über Gladbach aus Aachen. Ü über Düsseldorf nach Elberfeld, Halle und Leipzig, über Düsseldorf aus Berlin, über Gladbach aus Mastricht und Aachen. über Düsseldorf nach Oberhausen und nach Elberfeld, über Düsseldorf aus Hamm, außerdem aus Oberhausen; aus Leipzig, Halle und Elberfeld, über Gladbach Aachen. über Düsseldorf nach Oberhausen und nach Elberfeld, über Düsseldorf aus Elberfeld, IV., VI. und VIII. per Eisenbahn nach Bonn; außerdem per Dampfschiff; Züge II. und X. nach Mannheim, Zug 1V. nach Coblenz und Zug VI. nach Mainz.

aus Mastricht und

Eisenbahn.

pt)

In Ramen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen-Coburg und Gotha ꝛc. ꝛc.

Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5ten November 1853 (Nr. 451 der Gesetzsammlung) am 10ten d. M. stattgehabten dritten Aus— soosung von Schuldscheinen der hiesigen Ablöfungskaßfse sind nachstehende Schuld— briefe gezogen und zur Auszahlung bestimmt

worden: Serie X. Nr.

Serie B. Nr. 4. 6. 57. 81. 84. 86. 100. 101. 131. 138. 160. 205. 266. 386. 451. 533. 588. 624.

10.

64.

hö,

137.

152.

195. 250.

150. 518. 585. 612.

16.

668. ien 780. 827. S62. 899. 942. g 64. 1080. 11353 1202. 1263. 66 1429. 1493. . 1616. 1694. 1759. 1812

68, 89.

66. 67.

. 38 35 140. 143. 146. 149. 164. 175. 188. 193. 211. 218. 230. 249. IJ. 294. 298. 332. 393. 4901. 429. 449. 455. 499. 514. 515. 538. 546. 548. 584. 589. 596. 602. 604. 627. 631. 644. 667.

Serie C. Nr.

Serie D. Nr. Serie E. Nr.

85. 5 799. 830. 874. 904. 948. 969.

1082. 1165. 1220. 1271. 1363. 1443. 1495. 1561. 1622. 1708. 1765. 18h ; ,, . ö 7. 12 H . 15. 19. 65. 70. 102. 104. 106. 114. Serie F. Nr. 21. 25. Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden da-!

676. 760. 86. 831. 876. 916. 953. 972

1836

27 765. 817. 833. 882. 918. 957

1085. 1144. 1320. 1367. 1447. 1510. 1592. 1636. . 1769.

74.

1088. 1174. 1243. 1325. 1374. 1456. 1518. 1593. 16546. 1749. 1787. 1857.

738. 711. 822. 835. 892. 930. 959. 1007.

96.

2

1865

744. e,, 825. 843. 898. 931. 962. 1069. 1098. 1180. 1250. 1 1384. 1459. 1597. 1671. 1115 1795.

98.

her aufgefordert, dieselben nebst den noch nicht fälligen Zinsanweisungen und den Zinsleisten bei der Herzogl. Ablösungskasse⸗Verwaltung all⸗ hier einzureichen, worauf letztere innerhalb eines halben Jahres nach dem Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung die nnn der Beträge der ausgeloosten Schuldbriefe nach dem Nennwerth in baarem Gelde leisten, so wie auch die Zinsen bis zum Tag der Kapitalzahlung, sofern diese nach rechtzeitiger Einreichung der betreffenden Schuldbriefe innerhalb des halb⸗ jährigen Zeitraums nach dem Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung erfolgt, auszahlen wird. Nach Ablauf eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, wird die Bezahlung der 6 auf die ausgeloosten Schuldbriefe jedenfalls, und auch dann, iwenn die letzteren noch nicht zur Zahlung präsentirt worden sein sollten, auf⸗ hören. Gotha, am 15. Mai 1856.

Herzogl sächsische Landes⸗-Regierung. Abtheilung. Heß.

Finanz⸗