1856 / 175 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tan in dieser Beziehung gleich gültig ist, ob Jemand einen Strauch

ä Baum * der Wurzel oder ohne Nieselbe entwendet hat.

In beiden Fällen trifft ihn die Strafe des Diebstahls, wenn eine

gewinnsüchtige Absicht anzunehmen ist; in beiden Fällen die Strafe

iner Uebertretung der Feldpolizei⸗Ordnung, wenn eine gewinn⸗ süchtige Absicht nicht . 1 rt. 5.

Was das Verfahren in Feldpolizeisachen betrifft, so kommen für die Fälle, in welchen es sich, wie bei den einfachen Hütungs= freveln nur um die Festsetzung von Pfandgeld, Kosten oder Ausmittelung des Schadens J Feldpolizei⸗Ordnung (88. K . zur Anwendung.

16 6.

Dagegen ist für cheidung über die ; wesentliche Aenderung der Bestimmungen (88. 68 und 69) eingetreten.

Nach dem Artikel VIII. gesetzbuch vom 14. April 1851 steht in ; suchung und Entscheidung den Einzelnrichtern zu, bei welchen der

Polizelanwalt Anklage zu erheben hat. Diesem haben deshalb rie uite dieses Regiments, zur Dienstleistung dem Kadettenhause zu Kulm kommandirt.

Lokal-Polizeibehörden von jeder Uebertretung einer feldpolizeilichen Straf vorschrift Anzeige zu machen, es ei denn, daß sie von der

ihnen durch das Gesetz vom 14. Mai 1852 beigelegten Ermächti⸗

ung, solche . 8. diesem letzteren Fall kommen sätze zur Anwendung: ; 1) der Polizeiverwalter darf wenn wirklich eine Uebertretung, . ndlu vorliegt, welche die Gesetze im höchsten Maaße nur mit Ge⸗ fängnißstrafe bis zu sechs Wochen oder mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern bedrohenz handelt es sich um ein Vergehen

oder Verbrechen, wie z. B. Diebstahl, oder böswillige Beschä⸗ digung (86. 8 a. a. O.), so ist darüber dem Staatsanwalt

des Bezirks Anzeige zu erstatten;

er darf keine höhere Strafe als

sich dieser Befugniß nur bedienen,

fünf Thaler Geldbuße oder

er eine höhere Strafe für angemessen, so muß er die Ver⸗ folgung dem Polizei-Anwalt überlassen 8. 1 4. a. O); gegen die Strafverfügung des Polizei⸗Verwalters findet kein

Rekurs an dessen vorgesetzte Behörde statt, sondern dem An⸗ innerhalb zehn Tagen, vom Tage bei dem Polizei⸗Verwal⸗ ter, dem Polizeirichter oder dem Polizei⸗ Anwalt auf gericht⸗

geschuldigten steht nur frei, der Insinuation der Verfügung an,

liche Entscheidung anzutragen (8. 5 a. a. ö 4) dem Antragenden muß eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung kostenfrei ertheilt werden (ebend.) Art. T. Nach dem Vorstehenden wird auch in den Fällen, wo es sich um eine mit Strafe bedrohte Uebertretung handelt, in der Regel

ö

Pfändung oder Schadensermittelung handelt Art. 5). Es sich dies Verfahren überall empfehlen, wo der Polizeiverwalter bei

oder dreitägiges Befängniß für angemessen erachtet. späteren Stadien unterscheidet sich das Verfahren. Der Rekurs gegen die Entscheidung der Polizei⸗Behörde über

Pfandgeld und Kosten geht nach 8. 67 an die Regierung resp.“

an das Bericht, welches in den Formen des Civilprozesses entscheidet.

Der Einspruch gegen die Straffestsetzung des Polizeiverwal⸗ ters geht immer an das Gericht, und zwar an den die Strafsachen entscheidenden Einzelrichter, welcher unter Zuziehung des Polizei

verwalters zu erkennen hat.

oder den Schadensersatz beziehen, damit das weitere Verfahren in beiden Richtungen durch die Vereinigung der Akten nicht aufge— halten werde. x

Berlin, den 1. Juli 1866.

Der Justiz-Minister Der Minister des Innern Simons. von Westphalen. Für den Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

Bekanntmachung vom 19. Juli 1856, betref⸗ fend das Erscheinen einer amtlichen Ausgabe der Feldpolizet⸗Ordnung vom 1. November 1847.

handelt, die Bestimmungen der

as Verfahren bei Untersuchung und Ent⸗ mit Strafe bedrohten Uebertretungen eine der Feldpolizei⸗Ordnung

des Einführungsgesetzes zum Straf⸗ in solchen Fällen die Unter⸗

Strafen vorläufig festzu setzen, Gebrauch machen indeß folgende Grund⸗

Lieutenant, Sannow, r zum Pr. Lt., Kroll, v. Lübt ow, also eine Handlung ö ö . . Beförderung zum ernannt. v. von dem Kommando als Adjut.

vom 8. Inf. Regt. , unter

vom 16 Inf. Regt., zum Sec. Lt, Schulzej, Regiment,

) 2c. / ; ö . 3. Drag. Rey *

Mit Rücksicht auf diese Verschiedenheiten aber sind von vorn , herein die auf die Straffestsetzung bezüglichen Schriftstücke von den⸗ jenigen getrennt zu halten, welche sich auf die Kosten, Pfändung

zum

v. Viebahn, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt.

nachrichtigt, daß von der Feldpolizei⸗Ordnung vom 1. Novemhe 1847 und den dieselbe abändernden und ergänzenden Gesetzen ĩ Verbindung mit der von dem Justiz⸗-Minister, dem Minisser e. Innern und dem Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen— heiten erlassenen Instruckion vom 1. Juli d. J. eine amtliche Ku gabe veranstaltet und im Verlage der Deckerschen Geheimen Oba. Hofbuchdruckerei hierselbst erschienen ist. Der Preis eines Cxem plars dieser amttichen Ausgabe ist auf 3 Sgr. festgesetzt. Berlin, den 19. Juli 1866.

Der Justiz-Minister Simons.

Per sonal - Veränderungen in der Armee,

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 14. Juli. des Barres,

bom 3. Kür. Negt,, ins Garde- Hus. Regt. versetzt.

der Unif. des 25. Inf. Regts., unter Führung à theilt.

Unteroff. vom 2. Kür. Regt., zu P. Fähnrs. heft Bar. Schuler v. Senden, Major, zum Commandeur des 3. Bats. Wittich,

Corps, ins 34. Inf. Regt. versetzt.

Den 16. Juli. . v. Barner, Rittm. bom 8. Hus. Regt., einstweilen in seiner bis

Stellung als Adjutant beim Gens Kommando des VII. Armee⸗Corps h. lassen.

Gr. zu Stolberg-Wernigerode, Pr. St. vom Regt. Gard du Corps, zur Dienstleistung beim Gen.⸗-Kommando des VII. Armee⸗Corn kommandirt. K Bronsart v. Schellendorff, Bberst⸗Lieut. u. Kommandant bh Wesel, die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 3. Inf. Regt unter Führung à la suite desselben, ertheilt. v. Eich stedt, P. Fähn

17. Infanterie Regimen

F bon

Hummel, Unteroffizier vom Freiherr

Freiherr von Fürstenberg⸗-Borbeck, Pe st el, Pr. Lt. vom 11. Hus. Regt.,

Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Baron v. Minnigerode, n Ft. vom 5. Ulan. Regt, zum Rittm., v. Vie tsch, Sec. Lt. von dem

3 Ua suite befördert. v. Scharnhor st, Pr. vom 3. Hus. Regt., als Adjutant zur 14. Kavall. Brigade kommandin Prinz zu Bentheim-Steinfurt, Major, aggr. dem 15. Inf. Ren. als Eommandeur des 7. komb. Reserve-Bats. kommandirt.

e , me,

Den 14. Juli.

v. Großmann, Major u. Commandeur des 3. Bats. 2. Nest

ins 9. Inf. Regt. versetzz. Fließ, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb,. des . Bats. 2M Regts., v. Wed ell J., Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des J. Bin 9g. Regts., de Niem, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. desselben Bats., Lts., Frhr. v. Eickstedt, P. Fähnr, vom 2. Bat. 9. Regts, früher in zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. Wegner, Vl Feldw. vom 2. Bat. 14 Regts, zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., P. Fähnr, von dems. Bat,, früher im 3. Drag Regt, zum Ste. gt. der Kavall. 1. Aufgeb. befördert.

Pr. Venzmer, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. . ins 2. Regts., Vanselow, Sec. Lt. vom J. Aufgeb, des 2. Bats. 14.

3. Bat. 9. Regts., Schmeißer, v. Stem pel, Sec. Lts. vom 2. Au des 1. Bats. S.,, ins 3. Bat. 21. Regts, einrangirt.

.

Bruno, Sec. Lt. von der Artid. 2. Aufgeb. des 1. Bats. A i I. Bat. 13. Regts., v. Döring, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des I13., ins 1. Bat. 15. Regts,, v. Morstein, Auhfgeb. des 3. Bats. 14. ins 2. Bat. 17. Regts., Lt. von den Pion. 2. Aufgeb. des 2. Bats.

2. Regts., . 365. Inf. Regts., Bu ss, Sec. Lt. vom 14. Aufgeb. des 2. Bats. 16. 3 22. Reglh

Abschiedsbewilligungen ze. . Den 14. Ju lt. v. Lüderitz, Oberst-Lieut. bom J. Inf. Regt.,

als Oberst mit de

Regts.⸗-Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pensit Sämmtliche Gerichte und Justizbeamte werden hierdurch be- ö,

v. Düster l ho, Hauptm. vom 14. Inf. Regt, als Major mit der Regle⸗

.

Pr. Lt. vom 35. Inf. Negt., unter Führung als Abtheilungs⸗-Vorsteher . Frhr. v. Wrangel, Set. g. v. Othegrapel, Oberst u. Commandeur der 6. Inf. Brigade, die Erlaubniß zum Trag la suite desselben, q. v. Podewils, Port. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., zum Second. Seconde-Lieutenant vom 9. Infanterie⸗Regimen. Unteroff. vom J4. Infanterie⸗-Reh.

Hauptm. vom 34. Inf. Regt, unt 2. Zdw. Regt. Hauptm. vom 20. Inf. Regt, unter Entbindin beim Gen.‘ Kommando des V. Arm. Frhr. v. Falkenh ausen, Pr. . Beförderung zum Hauptm. im 2. Inf. Ren. als Adjuk. zum Gen. Kommando des V. Armee⸗Corps kommandirt. v. Roell, dreitägiges Gefängniß aussprechen (s. 1 a4. a. S3 Cg chtet Pr. Lt. vom g. Inf. Rgt., zum Hauptm. befördert und ins 47. Inf. Regt. berse

Unteroff. von demsell⸗

und u Lkgloffstein, Unteroffiziere vom 4. Kür. Regt., zu P. Fähnrs., von unter Entbindung von dem Koe

dieselbe Polizei⸗Behörde vorläufig die Strafe festsetzen können, mando als Adjutant der 14. Kavall⸗Brigade, zum Rittm., v. Hymm5en

welcher die Entscheidung zusteht, sobald es sich nur um die Kosten, 6. Regt, zum Pr. Lt., . . 4 . . Pr. Tt. einer Uebertretung keine höhere Strafe als fünf Thaler Geldbuße ö Erst in den

Edier v. Hymmen, Sec. Lt. à Ua suite desell

zu .

Tucholl

v v. Hennigs, Pr. Lt. a. D., früht Seconde- Lieutenant im 21sten Infanterie-Negiment, unter Befördern Lt., ins 2. Aufgebot des 2ten Bataillons 2ten Regimen

9 Pa. 2. Vl.

3. bn Sec. Lt. von den Pio... Winter st ein, ins Ldw. bi

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der Abschied bewilligt.

sicht auf Civilversorgung und Penfion, ö. 6 ausgeschieden.

Seconde⸗Lieutenant vom 4. Ulan. Regt.,

Bei der Landwehr: Den 14. Juli.

Sec. Lt. von der Kavall. 1. Aufgeb. des 3. Bats.

Sec. Lt. bom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts.,

if. urg; ner,

p. Eickstedt, ts, Herwig, gifs n. Hauptm. vom 1. A 3. 14 Ecöseiner bisher. Unif, allen dreien der Abschicd bewilligt. 2 Den 17. Juli.

Frh eb. des bewilligt.

1. Bats. 16. Regts.,

Militair⸗ Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums: Den 11. Juli.

rhr. v. Bottlenberg, gen. Schirp, Rittm. vom Train 1. Auf⸗ mit seiner bisher. Uniform, der Abschied auf 20,000, 000 Pfd. Ertrag 15,187,953 Pfd.

golscher, Intendantur-Rath von der Militair-Intendantur des

Armee⸗Corps, zu Intendan 9 des J. Armee⸗ Corps bersetzt. zäͤhlige Intendant. Secretaire und des VII. Armee⸗Corps, zu etatsm. Intendant.⸗Secretairen ernannt.

i taetli ches.

reußen. Königsberg, 25. Juli. Nachmittags endete sanft der Staatsminister a. D.,

Am 23. Ritter

der des VII. Armee-Corps, und dagegen Kausch, Rath von der Militair⸗Intendant. des VII. Armee⸗-Corps, zu Dzialoß, Bruno, bisherige über⸗ bei der Militair-Intendant. resp. des II.

is., Jahres (bis 31. Juni gerechnet) gedruckt vor. Aufgeb. des 3. Bats. 14. Regts, diesem momente daraus lassen sich in Kürze folgendermaßen zusammen—

wurde dem Commandeur en Chef eingeschickt, durch den es der

Königin zur Bestätigung vorgelegt werden soll. Zwei Andere von

den Meuterern wurden den Civil-Behörden zur Aburtheilung übergeben.

Es liegt jetzt der Finanz-Ausweis des verflossenen Die Haupt⸗

stellen: Die Gesammt⸗Aus gaben betrugen 91,803, 191 Pfd. gegen 702333778 Pfd. in der entsprechenden Epoche von 4 1855. Die Mehr⸗Ausgaben belaufen sich somit in runder Summe ; Unter den Revenüen steht obenan, der der (seit dem Kriege erhöhten) Einkommensteuer: Die Ausgaben zerfallen in drei Haupt⸗ rubriken. Die Erste umfaßt die Verwaltung der Staats⸗ schuld und deren Interessen im Betrage von 28, 319,173 Pfd.; die zweite umfaßt 400,542 Pfd. für die Civilliste, 339,214 Pfd. für Pensienen und Jahrgehalte, 162,519 andere Gehalte und Diä⸗ ten, 146,591 Pfd. die Kosten der Diplomatie; 491,339 Pfd. Ge⸗

richtshöse und 187,507 Pfd. diverse Ausgaben; zusammen 1,A727,715

Pf.

In rie dritte Rubrit fallen 21,5651, 243 Pfd. für das Land— heer, 17,113,995 Pfd. für die Flotte, 8,378,582 Pfd. für das Feld⸗

zeugamt, 3,000,000 Pfd. besonderer Kredit für Heer und Flotte

notirt, 6, 879,604 Pfd. für die verschiedenen Civilämter, 4,132,636

Pfd. für Gehalte in den verschiedenen Revenüen-Departements;

d. Mts. des

Schwarzen Adler-Ordens, Heinrich Theodor von Schoen auf

rnau. Bis vor wenigen Tagen erschien er noch vollkommen geistes—

frisch, zeigte für den Lauf der Zeitereignisse die regste Theilnahme;

die Natur (v. Schoen ist 1773 geboren) ihren Tribut.

indeß forderte —ᷓ ö fühlbare Abnahme seiner Kräfte

Es trat seit einigen Monaten eine ein, welcher lag. (Königsb. Hart. ö Hannover, 24. Juli.

1

zusammen 61,756,292 Pfd. Diesem Ausweise zufolge haben die Ausgaben für Heer und Flotte über 50 Millionen Pfd. betragen. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung überreichte Mr. Hib⸗ son eine Petition von Beer Rajundez Waider, gewesenem Rajah von Coory, mit der Beschwerde, daß die Ostindische Compagnie ihm den Auf— enthalt in England verbietet, und der Bitte, daß die Pension, welche er

von der Ostindischen Compagnie zu beziehen hat, ihm ungeachtet seines

Zustand sich allmälich steigerte und dem er endlich er⸗

Die Zweite Kammer entschied sich

gestenn in zweiter Berathung des Gesetzes über Beschränkung

ber Zuständigkeit der Schwurgerichtshöfe, welche die

Ss. 1 bis 7 umfaßte, für den Antrag des Ver fassungs⸗Ausschusses,

wonach leichtere politische und Preßvergehen den untern Instanzen, der Obergerichte mit Berufung an den Urtheilssenat des Ober-Appellationsgerichts, verwiesen werden sollen.

schwere den großen Senaten

Sie verwarf mit 70 gegen 15 Stimmen einen auf Beseitigung der doppelten Instanz gerichteten Antrag Danckerts und mit 44 gegen 41 Stimmen

mithin für schwere politische ꝛ. Vergehen die Zuständigkeit der Schwurgerichte begründet bleiben sollte.

Sachsen. Leipzig, 25. Juli. Heute früh ist Se. König— liche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen auf der thüringischen Eisenbahn hier angelangt und nach Dresden weiter gereist. (. 3.)

Frankfurt, 24. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzes— sin Karl von Preußen ist heute von ihrem Besuche in Baden⸗ Baden hier angekommen und hat sich nach Schlangenbad zurück— begeben, um ihre Kur fortzusetzen. (Fr. J)

Niederlande. Am ster dam, 24. Juli.

einen Antrag Oppermanns, nach welchem die

allgemeinen Vorschriften der Strafprozeß⸗Ordnung in Kraft treten, ñ rechnet werden würden, und daß es einen garstigen Eindruck nache, blos

Im ersten halben Jahre dieses Jahres haben die Staatseinkünfte 26,276,857 Gulden

betragen und zwar 2,342,627 Gulden weniger als in derselben

Zeit des vorigen Jahres. Es ist dabei nicht zu übersehen, daß die

Steuer auf Tonnengeld und die Mahlsteuer in diesem Jahre nicht erhöht gewesen ist, dagegen der Wein, in- und ausländische Spiri⸗

tuse Aufschlagsteuern erlitten haben. Die Veranschlagung der

Einkünfte für dieses halbe Jahr war beinahe 600,000 Gulden

höher, als wirklich eingekommen ist. Gulden abgelöst worden, so daß auch an Renten für die Staats⸗

Außerdem sind 10 Millionen

schuld gespart wird. Prinz Friedrich reist am 15. August zur

Kaiserkrönung nach Moskau. (Düss. 3.)

Verweilens in England, ausbezahlt werde. Nach einigen Bemerkungen über die Ventilation des Hauses, den Bericht der Chelsea-Krim-Kommission, welcher, wie Mr. Villiers versichert, den Mitgliedern vor der Proro— gation eingehändigt werden soll, und einigen geschäftlichen Kleinigkeiten mehr, kommt die „gishaps of London and Durham Retirement Bill zur De⸗ batte. Sir Will. Heatheote beantragt die Verwerfung, weil die Bill einen gefährlichen Präzedenzfall abgeben würde. Ohne der Regierung oder den Bischöfen selbst den Vorwurf absichtkicher Simonie machen zu wollen, kann er doch nicht anders, als das Arrangement bei diesem Namen zu nennen. Dem Bedürfniß der beiden Sprengel ab— zuhelfen, hätte man Suffragan⸗ (Weihbischöfe) Bischöfe heranziehen kön— nen. Lord Rob. Cecil sekundirt. In derselben Weise treten auch Mr. Roebuck und Sir J. Graham gegen die Maßregel auf; jener nennt sie einen Skandal für die Kirche; dieser macht bemerklich, daß Kontrakte, wie die vorgeschlagenen, untergeordneten Geistlichen als Simonie ange⸗

die hochgestellten, reichen und wenig von ihrem Beruf geplagten Kirchen⸗ Lords, blos die Bischöfe, von den Fesseln des Geseßes zu be— freien. Das Haus versuche nur, die Bischöfe auf die Probe zu stellen, und setze die Pensionen auf 3000 und 3500 Pfd. Ster⸗ ling herab, dann werde man sehen, ob es wirklich Altersschwäche sei, was die Entlassungsgesuche der Bischöfe motivirt hat. Er wage zu prophezeihen, daß man, im Fall das Haus die Pensionen reduzirt, von der Bill nichts mehr hören werde. Sir J. Graham geht außerdem so weit, der Re— gierung politische Absichten zuzuschreiben, und glaubt, daß sie ihr Stellen⸗ vergebungs-NRecht in der Kirche zu erweitern denke. Ferner protestiren Mr. Glädst one, Mr. Henteh und Mr. Thom. Dun com he, die Vertreter drei sehr verschiedener Richtungen, gegen die Maßregel, und namentlich gegen die Art, wie sie dem Parlament im letzten Augenblick abgenöthigt werde. Für die Bill sprechen, außer Sir G. Grey und Lord Palmerston, ebenfalls Mitglieder verschiedener Parteien, der Peelit Cardwell, der Whig Shelley und der Tory Walpole. Die zweite Lesung geht darauf mit 151 gegen 72 Stimmen durch. Frankreich. Paris, 24. Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß in zwei kleinen Orischaften des Bezirks von Thouars (Departement der Deux Sevres) unruhige Auftritte stattfanden, jedoch rasch unterdrückt wurden. In Folge einer vom Parket

zu Bressuire geleiteten Untersuchung nämlich, waren gegen Ein⸗

Belgien. Brüssel, 24. Juli. Gestern empfing Se. Majestä

der König Leopold in feierlicher Audienz die Gesandten von

Frankreich, Rußland, Preußen und Baiern, welche ihm Glückwunsch⸗

Schreiben ihrer Souveraine überreichten. Am heutigen Tage bringt

der „Moniteur“ einen neuen Gnaden-Erlaß, vom 23. d. M. datirt, welcher sämmtlichen wegen Polizei-Vergehungen verurtheilten oder in Haft befindlichen Personen ihre Strafe schenkt. Am 27sten . NM. wird der König sich nach Brügge begeben, wo eine neue Reihe von Festlichkeiten seiner harrt, und alsdann mit nur furzen Unterbrechungen das ganze Land durchziehen, da eine jede belgische Stadt es als einen Ehrenpunktt betrachtet, den geliebten Monarchen

bei dieser Jubilarfeier in ihren Mauern zu begrüßen. Großbritannien und Irland.

(Kin. 3.) London, 24. Juli.

Die König in beabsichtigt, wie es heißt, den bei den Ostsee⸗Feld⸗

zügen betheiligten Flotten⸗Mannschaften dle ihnen entsprechenden Medaillen perfönlich einzuhändigen.

„Die kriegsrechtliche Untersuchung über die letzte Meuterei der Miliz von Tipperary, ist, wie der „Times“ aus Dublin gemeldet wird, am vergangenen Montag geschlossen worden, und sollen vier der Rädelsführer zum Tode verurtheilt worden sein. Das Urtheil

wohner von Argenton und Brion, als der Mitgliedschaft einer geheimen Gesellschaft angeklagt, Haftbefehle erlassen wor⸗ den. Die mit Vollziehung verselben beauftragte Gendarmerie von Argenton stieß auf Widerstand. Eben so wurden in der Gemeinde Brion der Bürgermeister und die Gendarmen einen Augenblick umringt und zurückgehalten. Der Unter⸗Präfekt von Saumur begab sich an Ort und Stelle. Als er mit 12 Gen⸗ darmen zu Brion anlangte, zerstreuten sich die Meuterer und flohen nach allen Seiten. Mehrere Verhaftungen geschahen und die Ruhe ward hergestellt. Die auf die erste Kunde von den Unruhen nach Brion beorderten Truppen erhielten Gegenbefehl. Gestern Abend wurden 45 Verhaftungen im Faubourg St. Antoine vorgenommen.

Spanien. Der pariser „Moniteur“ enthält an der Spitze seines nichtamilichen Theiles folgende Rote: „Die letzten Berichte aus Barcelona melden, daß der Kampf daselbst sehr lebhaft gewesen ist, daß jedoch der Erfolg der Königlichen Truppen als vollständig betrachtet werden kann. Das Feuer hat am 18ten von 5 Uhr Nachmittags bis Mitternacht gedauert; am 19ten Mor⸗ gens forigesetzt, währte es bis 8 Uhr Abends, am 20sten ebenfalls den ganzen Tag hindurch und am 21sten vom