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Bildnissen u. s. w. den Inhalt der Darstellung auf der Rück⸗
i des Bildes kurz anzugeben.
) Anonyme Arbeiten, Copieen (mit Ausnahme der Zeichnun⸗ ien fit den Kupferstich, aus der Ferne lommende, Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mecha⸗ nische und Industrie⸗ Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung
zugelassen.
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand
einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademi⸗ schen Senats und der Akademie in einer Plenarversammlung zu vählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 3, und S8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände verantwortlich; erho⸗—
hene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.
10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus ver Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An⸗ frage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt
ihrer Mitglieder.
werden.
11) Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der Mitglieder die ser Akademie, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hierselbst, zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Veiterbeförderung derselben an eine andere Kunst - Ausstellung wenn diese beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für die Ein⸗ rahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. haben die Einsender eben—
alls selbst zu sorgen.
127) Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder ert nach dem 16. August k. J. hier eintreffende Gegenstände wer⸗ den keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Akademie wegen Beschäigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.
Berlin, den 15. Dezember 1855. Königliche Akademie der Künste.
Professor Herbig,
Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor.
Geheimer Regierungs-Rath ꝛc., Secretair der Akademie.
Kent gli hel Gilt h,
In der nächsten Woche vom 4. bis incl. 9. August findet im s. 24. des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung gemäß, die allzemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden
zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang
scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von — H. am Montag und Dienstag, von J. —R. am Mittwoch und Donnerstag, und S. — 3. am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 28. Juli 1856.
Der Königliche Geheime J und Ober-Bibliothekar. ertz.
Meinisteriun des Innern.
Erlaß vom 31. Mai 18566 — betreffend die poli— zeilichen Maßregelnzur Abwendung von unglücks— fäl len in Pulverfabriken.
a Der Bericht der Königlichen Regierung vom 8. Dezember v. J. 9 Veranlassung gegeben, mit dem Herrn Kriegs-Minister über , wen Erleichtungen in Vernehmen zu treten, welche nach den 1 4 gemachten weiteren Erfahrungen in Betreff der unterm g eptember 1846 mitgetheilten Zusammenstellung der polizeilichen nn hr gehn zur Abwendung von Unglücksfällen in Pulver fabriken ne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zulässig erscheinen.
tung von Blitzableitern nach Ermessen der Königlichen Regierung noth— wendig machen sollte, deren Ausführung nachträglich erfolgen müsse.
ben, einen Arbeitsraum als Aufbewahrungsort der Fabrikate der letzten
Das Ergebniß dieser Prüfung ist aus dem beifolgenden Nach⸗
trage zu jenen Vorschriften (a) zu ersehen, welcher der Königlichen
Regierung mitgetheilt wird, um danach über die Anträge des N.
zu befinden, und bei Ertheilung der landespolizeilichen Genehmigung von Pulverfabriken zu verfahren. Berlin, den 31. Mai 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich an sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
Der Minister des Innern von Westphalen.
2.
Nachtrag zu, der den Königlichen Regierungen unter dem 14. S
ö 1 * 1 .. 9 * ö l .
tember 1846 mitgetheilten Zusammenstellung der polizeilichen ir ehr, zur Abwendung von Unglücksfällen in Pulverfabriken.
ad A. 1. Daß ein Schutz entfernter liegender Oertlichkeiten d Umwallungen und Baumwuchs nicht absolut erreicht werden kann, 4)
die Erfahrung bei stattgehabten Explosionen gezeigt, indem die i Höhe gesprengten brennbaren Gegenstände 6 5 . größeren Entfernungen durch ihr Einschlagen in andere Ärbeitsräume neue Explosionen verursachten. Welche Entfernung hiernach als diejenige angesehen werden soll, in welcher bei Neuanlagen die Betriebs- und Aufbewahrungs-Räume bon schon vorhandenen Wohngebäuden oder öffentlichen Wegen mindestens abgelegen bleiben müssen, läßt sich im Allgemeinen nicht bestinmen. Für nahe gelegene Gebäude und Oertlich⸗ keiten und für die Quantitäten von einigen ECentnern Pulver, welche sich in den Arbeits räumen während der Arbeit befinden, wird ein Erdwall und in vielen Fällen auch schon eine Mauer bon 25 Fuß Stärke einen Schutz gewähren, der in den meisten Fällen eine Weiterverbreitung der Explosionen zu verhindern im Stande 6 .
ad A. 2. Die Anlage von besonderen Ablage-Magazinen darf in dem Falle erlassen werden, wenn der Betrieb so eingerichtet ist, daß jede Operation der Zeit nach unmittelbar an die folgende sich anschließt.
ad A. 3. Die Beschüttung der Wege mit Gerberlohe, oder was nach neueren Erfahrungen noch vorzuziehen ist, mit gewohnlichen Säge⸗ spähnen, kann unter Umständen sehr kostspielig werden. Es wird daher, wo dies der Fall sein sollte, ausnahmsweise davon abzustehen sein, wenn durch die Explosion des, innerhalb der Fabrik von einem Gebäude zum andern zu schaffenden Pulvers die öffentliche Sicherheit nicht gefaͤhr— det erscheint Von den Anordnungen ; .
ad A. 9. und, 10. darf auf den Antrag der Fabrikanten abgestanden werden, sofern nicht besondere Verhältnisse deren Anwendung bedingen. Auch ist bei Ertheilung der polizeilichen Genehmigung stets der Vorbe⸗ halt auszusprechen, daß, sofern der Umfang der aufgehäuften Vorräthe oder sonstige Umstände im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Errich⸗
Die Anordnung
ad B. 5. darf dem Fabrikanten überlassen bleiben, vorausgesetzt, daß die Bestimmung unter C. 13 gehörig beobachtet wird.
ad B. t. Die Anwendung von Heizöfen darf unter der Bedingung nachgelassen werden, wenn solche von einem besonderen Raume aus ge⸗ heizt, ferner durch einen soliden und dicht schließenden Mantel von star⸗ ken Eisen- oder Kupferplatten geschützt und vollständig abgesperrt wer⸗ den und der Schornstein so hoch ist, daß er keine Funken sprüht.
ad C. 8 und g. Die Schlußbestimmung unter Nr. 8 ist festzuhalten, das Uebrige darf dem Ermessen des Fabrikherrn überlassen bleiben. Letzteres gilt auch von der Bestimmung
ad C. 15. fofern die oben zu A. 2 erwähnte Maßgabe stattfindet.
ad C. 20. Es darf dem Ermessen des Fabrikherrn überlassen blei⸗
Arbeitsstunden für die Nacht und bis zur Fortsetzung der Arbeit in
gestattet werden, wenn letztere mit der erforderlichen Vorsicht und Sorg⸗
einem anderen Raume am folgenden Tage zu benutzen. ad C. 20. u. 24. Die Pulverarbeit darf bei nächtlicher Beleuchtung
falt ausgeführt wird.
Soweit in Vorstehendem nicht Abänderungen und Erleichterungen in den polizeilichen Anordnungen ausdrücklich erwähnt sind, muß es bei den unterm 14. September 1846 mitgetheilten Bestimmungen bewenden. Insbesondere ist die Befolgung der unter h. 2 und 3 gegebenen Vor⸗ schriften ganz unerläßlich und auf die unter C. 11 1 1 getroffenen Anordnungen mit besonderer Strenge zu halten.
Finanz⸗TTinisterin nm.
Bescheid vom 9. Juni 1856 — betreffend die Be⸗ schränkung der Befugniß der Forstbeamten zum Waffengebrauch auf die ihnen angewiesenen Forst- und Jagdbezirke.
Der Königlichen — wird auf den Bericht vom 2Msten v. M. erwiedert, daß die den Forst⸗ und Jagd⸗Beamten durch das
Gesetz vom 31. März 1837 verliehene Befugniß zum Waffen= gebrauch von den betreffenden Beamten nur bei Ausübung ihrer dienstlichen Functionen ausgeübt werden darf. Daraus folgt, daß der betreffende Beamte sich unter den im Gesetze vom 31. März 1837 vorgeschriebenen und bezeichneten Voraussetzungen der Waffen nur innerhalb der Grenzen derjenigen Forst- und Jagdbezirke be⸗ dienen darf, in welchen er mit Wahrnehmung der amtlichen Function des Forst⸗ oder Jagdschutzes betrauet ist, wie dies auch im Artikel 2 der zu diesem Gesetze unterm 17. April 1837 (An⸗ nalen S. 339, 344) erlassenen besonderen Instruction vorgeschrie⸗ en ist. . f Hie Uebertragung dieser Function und die Festsetzung ihres Umfanges ist lediglich Sache der vorgesetzten Dienstbehörde. Ob die Wirksamkeit eines Forstschutzbeamten ausschließlich auf einen be⸗ stimmten Schutzbezirk beschränkt bleiben, oder ob der für einen be⸗ stimmten Schutzbezirk angestellte Schutzbeamte den Schutz eines angrenzenden Bezirkes wegen Abwesenheit oder sonstiger Behin— derung des für diesen Bezirk besonders angestellten Beamten auf längere oder kürzere Zeit mit handhaben, oder ob der betreff ende Beamte verpflichtet sein soll, den an seinen eigentlichen, ihm prin⸗ zipaliter übertragenen Schutzbezirk angrenzenden Theilen anderer, zu dem nämlichen Forst- oder Jagd⸗Complexus gehörender Distrikte den Schutz mit angedeihen zu lassen, oder auch die Schutzfunctionen in den Fällen zu üben, wo er auf dem Wege von seiner Wohnung nach seinem eigentlichen Schutzbezirk, oder auf dem Wege zum Forst⸗ Gericht Forst⸗ oder Jagdfrevler in dem, einem anderen Schutz⸗ beamten des nämlichen Reviers überwiesenen Reviertheil wahrnimmt, hat die vorgesetzte Dienstbehsrde zu bestimmen, und der Finanz⸗ Minister kann es nur für ganz angemessen, erachten, den betreffenden Forstschutzbeamten zusammenhängen der Königlicher Forstschutzbezirke derartige gegenseitige Hülfsleistungen und Vertretungen zur Pflicht zu machen.
Wo nun bei Gelegenheit einer derartigen amtlichen Function die in dem Gesetze vom 31. März 1837 vorgeschriebenen Erfor⸗ dernisse und Voraussetzungen des Waffengebrauches vorkommen, kann die Befugniß zu demselben durch §. 2. der Instruction vom 17. April 1837 nicht als ausgeschlossen, sondern muß vielmehr als zugelassen erachtet werden.
Berlin, den 9. Juni 1866.
Der Finanz ⸗Minister.
Im Auftrage: von Bodelschwingh.
An die Königliche Regierung zu N., und abschriftlich zur Nachricht an sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Justiz⸗ Minister Simons, aus Thüringen.
Se. Excellenz der General der Kavallerie und Chef des Generalstabes der Armee, von Reyher, von Thüringen.
Der General-Major und Inspecteur der 2ten Artillerie⸗ Inspection, Encke, von Magdeburg.
Der Großherzoglich badensche designirte außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Freiherr Marschall von Bieberstein, von Karlsruhe.
Der Geheime Kabinets-Rath Illaire ist von Marienbad in Potsdam eingetroffen.
Berlin, 1. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Präsidenten der Regierung zu Erfurt, du Vignau, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗— ke ge von Sachsen-Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen ommandeur-Kreuzes erster Klasse des Haus-Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Aachen, 30. Juli. Heute Nachmittag ist Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Tou if e von Preußen auf ihrer Rück⸗ kehr von England wieder hier eingetroffen und im Präsidial gebäude abgestiegen. Wie man vernimmt, werden Höchstdieselben Aachen noch
mit einem mehrwöchentlichen Aufenthalt beglücken. Die Frau Prin⸗ zessin von Preußen Königliche Hoheit wird morgen ebenfalls hier
erwartet. (Aach. Z.)
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Oldenburg, 30. Juli. Se. Königliche Hoheit der Groß- herzog und die Großherzogliche Familie werden nach längerer Ah. wesenheit gegen den 4. F. M. hier wieder zurückerwartet und glei nach dem Schlosse zu Rastede, ihrem gewöhnlichen Som merauf⸗ enthalte, sich begeben. (Wes. 3.) Desterreich. Prag, 30. Juli. Se,. Majestät der Kaiser ist heute 5 Uhr 20 Minuten im besten Wohlsein in Teplitz einge= troffen. Se. Majestät der König von Preußen ist heute 97 früh von Karlsbad nach Teplitz abgereist. Se. Majestät der König von Sachsen wird gleichfalls heute dort erwartet. Se. königi. Hoheit der Erbgroßherzog Ferdinand von Toskana ist heute nach Reichstadt gereist. . . Beigien. Brüssel, 30. Juli. Erzherzog Albert von Oesterreich, Vetter der Herzogin von Brabant, ist heute Morgen um 8 Uhr von Holland hier eingetroffen. Gleich darauf begaben sich der Herzog und die Herzogin von Brabant, der Graf von Flandern und die Prinzessin Charlotte an die Nord-Eisenbahn, wo Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen und Prinzessin Louise um 2 Uhr eintrafen. Die Frau Prinzessin ist im „Hotel de belle vue“ abgestiegen. Die hohen Gäste statteten einander wechselseitige Besuche ab. Prinzessin Louise fuhr mit einem Expreßzuge nach Aachen weiter, indeß die Frau Prinzessin hier geblieben ist. (Düss. Ztg.) Großbritannien und Irland. London, 30. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen mit der Prinzessin Vouise und deren Gefolge trafen gestern Mittags in der Königlichen Jacht „Fairy“ in Southampton ein, um von dort ihre Reise nach Bover und dem Festlande anzutreten. Die Königin mit dem Prinzen Albert und den beiden ältesten Prinzessinnen hatten ihren erlauchten Gästen bis Southampton das Geleit ge⸗ geben; Letzterer führte sie bis zum Eisenbahnwagen, der bis hart an den Landungsplatz hinausgeschoben worden war, während die
Königin und die Prinzessinnen auf dem Deck der Jacht von ein⸗
ander herzlich Abschied genommen hatten. Nachdem der Prinz noch die neuen Docks in Augenschein genommen hatte, dampfte die „Fairy“ nach Osborne zurück. Dort wird der Hof, wie die „Morning Post'; heute meldet, bis Ende August verweilen, und dann nach Balmoral übersiedeln, um die Herbstmonate daselbst zuzubringen.
Von den Ministern und Parlaments⸗Mitgliedern haben die meisten der Hauptstadt Lebewohl gesagt. Lord Granville bleibt in Karlsbad, bis es an der Zeit sein wird, seine Reise nach Moskau anzutreten, wohin, wie wir hören, auch Lord Shaftesbury geht; Lord Palmerston wandert in den nächsten Tagen nach seinem Gute Broadland; der Kriegsminister Lord Panmure ist gestern nach Edinburg abgereist; Lord Clarendon bleibt einstweilen hier oder doch in der Nähe; der Marineminister ist mit anderen Lords der Admiralität auf einer Inspectionstour; die Minister des Innern und der Finanzen bereiten sich zur Abreise vor.
Die Berichte über das Befinden von Lord Hardinge lauten betrübend. Seine ganze linke Seite ist gelähmt, und da er den rechten Vorderarm längst eingebüßt hat, befindet er sich in einem bedauerlich hilfslosen Zustande.
Die „Gazette“ enthält folgende Mittheilung: „Kraft eines, vom 28sten d. datirten Geheimraths-Besehls, wird der, vom 4. September des Jahres 1848 datirte, die Einfuhr von krankem Vieh ꝛe. betreffende Befehl des Geheimraths zurückgenommen, und sollen von jetzt an alle Schafe c., die in dieses Land eingeführt werden, und mit kontagiösen oder inftzirenden Krankheiten behaftet zu sein scheinen, sammt allen anderen Schafen c, die mit Jenen auf demselben Schiffe eingeführt worden sind, mitsammt dem Heu, Stroh, Futter 2c. durch die Zollbeamten weggenommen, und zu rückbehalten, und wenn es durch einen zur Inspection besonders angestellten Thierarzt erwiesen ist, daß dieselben wirklich angesteck sind, unter den, von besagten Kommissarien vorgeschriebenen Be, dingungen vernichtet, oder ihrem Eigenthümer zurückgestellt werden.,
Das von der Westküste Afrika's eingetroffene Pakekboot „Niger bringt die Nachricht mit, daß das preußische Geschwader unter dem Kommando des Admirals Prinzen Adalbert in Madeir sei. Die amerikanische Fregatte „Jamestown“ war gleichzeitig da⸗ selbst vor Anker. ;
Frankreich. Paris, 30. Jult. Nach dem „Moniteur“ sind vorgestern das Linienschiff „Hercules“ so wie zwei Fregatten und ein Dampf-Aviso mit Truppen am Bord von Kamiesch und Kon⸗ stantinopel zu Toulon und Marseille angelangt.
Spanien. Der „Independance Belge“ schreibt man aus Madrid vom 26. Juli: „Außer vieler Belagerungs⸗ Artillerie sendet die Regierung große Hasfen von Kriegsmaterial aller Att.
1
S800 Maulthiere, 160 Karren und mehrere Sappeur-Compagnieen
heute nach Saragossa ab.
Italien. Rom, 26. Juli. Die Regierung beschäftigt sch dem Vernehmen nach, mit umfassenden Finanzreformen. Turin, 28. Juli. Die (Unruhen an der modenesschen Grenze waren, wie man bestimmt hört, ohne Belang. In NMasg a , . an der sardinischen Grenze ist die Ruhe vollkommen ergestellt.
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d und Polen. St. Petersburg, 25. Juli.
Per meg der Schiffe der Flotte, welche nach wie vor drei . en und dieselbe Anzahl Equipagen zählt, ist bis jetzt nicht surtreten; aber viele Segelschiffe sind durch Dampfer ersetzt und ngen enge Kanonenschaluppen mit Schrauben zur Vertheidigung 9 FRüsten ist seit Kurzem hergtstellt worden und belebt die . ässer an der Nordosispitze von Kotlin, auf welcher Kron⸗
t llegt. — Der Kaiser und die Kaiserin weilen in Sars koe⸗ ö. Die Aussicht auf Revision des Tarifs von 1850, deren ö fjufer sich in der Ermäßigung des Zuckerzolles bereits kund— n erfüllt die russischen Fabrikanten, besonders des moskau⸗
4 Gouvernements, mit Schrecken und Unwillen, besonders da ᷣ 9 ker Ermäßigung der Zuckerzölle die hohe Steuer, welche auf eee gabrjealion von gu nr lr en n er lastet, beibehalten worden . und zwar auf sechs Jahre. 6. B. H), t ;
Asien. Bombay, 26. Juni. Berichte aus Kabul un Kandahar melden, daß die Perser gegen Herat vorrücken und wahrscheinlich ihren Marsch bis nach Kaͤbul fortsetzen werden. Die Häuptlinge von Herat, welche mit ihrem Beherrscher, Yu ssuf
an, unzufrieden waren, hatten Maßregeln getroffen, um der
wiischen Truppenmacht Widerstand zu leisten und scheinen dazu , Jussuf selbst aufgemuntert worden zu sein, der ihnen aber, als sie bei Ghorvan, 30 Miles von Herat, von den Persern ge⸗ schlagen worden waren, die Thore versperrte, so daß sie, auf der lucht von den Persern überfallen, nach allen Richtungen hin ver⸗ sprengt wurden. Die Perser wurden darauf, 12,000 Mann stark, in Herat eingelassen, und Dost Mahomed, dessen Heer sich zerstreut hat, wird, falls sie vorrücken, sich ihrer schwerlich weder in seinen neuen Besitzungen in Kandahar noch in Kabul selbst mit Erfolg erwehren können,. Das Hauptheer der Perser hatte, nach den letzten Berichten der „Delhi Gazette“ aus Kabul, in mehreren Divisionen ein Lager zwischen Ghoryan und Herat bezogen.
Der Aufstand des Radscha von Tulsipur, eines der früheren Vasallen des Ex-Königs von Auhd, welcher sich weigerte, der briti—⸗ chen Regierung seinen Tribut zu bezahlen, ist von den gegen ihn gesendeten brisischen Truppen schnell unterdrückt und der Radscha selbst auf der Flucht nach Nepal gefangen genommen worden. Seine Truppen sollen aufgelöst und der Radscha seines Territoriums be⸗ raubt werden, falls er den Tribut nicht entrichtet. U
Nach Berichten aus Siam ist der Abgesandte, der das Schrei- ben der Königin von England überbrachte, welches die Ratification des zwischen England und Siam abgeschlossenen Vertrages enthält, mit großer Feierlichkeit empfangen worden, und es hat darauf am 5. Mril die Auswechselung der beiderseitigen Ratificationen statt⸗
nden.
ö. Die bis zum 10. Juni reichenden Berichte aus Hongkong melden nichts von Belang. Die Insurgenten behaupten sich nach pie vor in der Provinz Kiang-st; ein unverbürgtes Gerücht will wissen, daß die dicht an der Grenze die ser Provinz liegende Stadt Nan⸗nganstschau wieder in die Hände der Kaiserlichen gefallen ist. — Der Ober⸗Befehlshaber der Mandschu⸗Truppen, Mutehyan, ist . 17jähriger Amtsführung am 14. Mai, 76 Jahre alt, ge⸗ orben. ‚
London, Donnerstag, 31. Juli. (Wolffs Tel. Bur.) General Codrington ist angekommen. Paris, Donnerstag, 31. Juli. (Wolff's Tel. Bur.) De⸗
peschen, die der heutige „Moniteur“ veröffentlicht, dementiren die Gerüchte von einem Zwiespalte im spanischen Kabinette.
Statistische Mittheilungen.
— Nach der summarischen Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei der ö euer⸗Sozietaät der Provinz Sachsen für das Jahr 1865 belief sich die Total-Summe der Einnahme dieset Socletaͤt im Vorigen Jahre auf. Bz, 60 Rthlr. 27 Sgr 3 i und die der Ausgaben derselben auf 195,99 Nthlr. 14 Sgr. 7 Pf., 0 daß fuͤr das laufende Jahr ein Dispofitions- Quantum ton 3250 Rihltn Iz Sgr. 3 Pf. verblleb. Die wirkliche Versicherungé- Summe der
im Soöctclätss. Verbande begriffenen Städte, betrug im ersten Semester
des verflossenen Jahres 65,091,995, im zweiten Semester hö 34. 390 Rthlr, die Versicherungs⸗-Summe nach dem Konkurrenz⸗KVerhältniß aber im ersten Semester 60, 688,385, im zweiten bi. 160. 515 Nthlr. Von letzteren Summen wurde zu den Bedürfnissen der Societät für beide Semester zusammen 126.327 Rihlr. 17 Sgr. 4 Pf, an Beiträgen ausge⸗ schrieben. Dazu die sonstigen Einnahmen der Societät an Kapitalzinsen,
ainschließlich derer an! reulksirten Kapitalien, zusammen 12,226 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., so wie die bin Einnahme und den Bestand aus voriger
Rechnung, im Betrage von Hä, 19 Rihlr. 13 Sgr. 6 Pf., gerechnet, so
ergiebt sich die rg Gesammt⸗Einnahme · Summe von 233,259 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf. Für? randschäden hatte die Societät im verflossenen Jahre 122,619 Rthlr. 28 Sgr. 4 Pf. gu verausgaben, dabon 75, 190 Rthlr. für Total-Brandschäden (210 abgebrannte Gebäude), 45,738 Rthlr. für Partial-Brandschäden an Gebäuden (385 beschädigte Gebäude) und 691 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. für beschädigte Mauern und Planken. Hierzu kamen: 2500 Rthlr. an Prämien und Beihülfen zur Instandsetzung und Anschaffung von Löschgeräthschaften. 192 Rihlr. 12 Sgr. an Gebühren für Abschätzungen und Tar⸗RNevisionen; 2012 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf. an Administrationskosten; 2536 Rthlr. 13 Sgr. 19 Pf. an Tantiemen für Erhebung der Feuer⸗-Societäts⸗ Beiträge; 268 Rthlr. 4 Sgr. zur Anlegung von Actien-Kapitalien; 1778 Rthlr, 22 Sgr. 7 Pf. an extraordinairen Ausgaben; 11,888 Rthlr. 7 Sgr. 5 Pf. Vorschuß aus voriger Rechnung und zurückgezahlte Kapitalien und 52,173 Rthlr. 20 Sgr. ? Pf. Rest⸗- Ausgaben aus voriger Rechnung. Diese Posten mit den Ausgaben für Brandschäden zusammengerechnet, ergeben die obige Gesammt⸗Ausgabe⸗Summe von 195,970 Rthlr 14 Sgr. 7 Pf. (Pr. C.)
— Aus dem schon früher erwähnten Nachweis über die Han— dels- und Schifffahrts-Verhältnisse Englands im Jahre 1855 geht hervor, daß im gleichen Verhältniß mit dem Industrie⸗ und dem Handelsbetriebe auch die britische Schifffahrt im leßten Jahr eine Verringerung erfahren hat. Es liefen ein: 28,365 Schiffe von 07.688 Tons Gehalt gegen 32.528 Schiffe von 7,899,742 Tons im Jahre 1854 und gegen 35,503 Schiffe von Tro, 550 Tons im Jahre 1853. Es liefen aus: 37,038 Schiff? von 8,352,577 Tons gegen 35,647 Schiffe von 7,870,536 Tons im Jahre 1854 und gegen 34517 Schiffe von 7583611 Tons im ihn 1855. Demgemäß liefen 1855 überbaupt 4263 Schiffe von 882.041 Tons weniger ein als 1854, während 1391 Schiffe von 482,041 Tons mehr ausliefen, so daß der Ausfall im Gesammtverkehr im Jahre 1855 gegen das Vorjahr sich auf⸗ 400013 Tens stellte. Im Zu⸗ sam menhang mit dieser, wenn auch nur unbeträchtlichen Verminderung der Schifffahrtsbewegung, zeigte sich eine verringerte Nachfrage nach Schiffen und in Folge davon ein Fallen der Frachten, die in den beiden Vorjah⸗ ren außcrordentlich in die Höhe gegangen waren. Wegen der geringeren Frachtsäͤtze und der gleichzeitigen Theuerung der Lebensmittel, verbunden mit erhöhten Heuersaͤßen, wird das letzte Jahr für Schiffseigenthümer und Rheder als nicht besonders günstig geschildert. Nur diejenigen, welche mit der Regierung Kontrakté auf Transportdienste abgeschlossen hatten, sollen sich eines größeren Gewinns erfreut haben. Zu dem bedeutenden Her⸗ untergehen der Frachtsätze trug besonders die große Zahl der in den beiden lezten Jahren neü erbauten Dampfschiffe nicht wenig bei, indem die wachsende Konkurrenz der Dampfschifffahrt die Segelschifffahrt etwas in den Schatten stellte. Dabei bleibt die Thatsache zu beachten, daß immer mehr die eisernen Dampfschiffe in Aufnabme kommen und die höl⸗ zernen Schiffe allmälig verdrängen. In der That vermehrt sich die Zahl der eisernen Schiffe mit jeder Woche. Auf den Werften der Clyde ist fast kein im Bau begriffenes Schiff von Holz mehr sichtbar, Eben so werden an der Tyne beinahe nur noch eiserne gebaut. Auch die Schiffbauer von Liverpool richten ihre Aufmerksamkeit immer mehr auf den Bau von eisernen Schiffen, und selbst in Sunderland, wo bisher blos Schiffe von Holz gebaut wur⸗ den, beginnt man eiserne zu konstruiren. Außer dem findet der Gebrauch der kleinen Hülfsschraube sehr viel Anklang. Nachdem zahlreiche Ver— suche die große Zweckmäßigkeit der Anwendung derselben bei vollgeriggten Schiffen herausgestellt haben, ist man im Begriff, eine große Anzahl von Segeischiffen mit dieser Schraube zu versehen. Es herrscht dabei die Mei⸗ nung, daß nach wenigen Jahren der Handel zwischen England und Australien, wie derjenige mit Indien und Ching vorzugsweise durch Fahrzeuge dieser Gattung werde vermittelt werden Was den Neubau von Schiffen betrifft, so war derselbe im Jahre 1855 weit umfassen der, als in den beiden Vorjahren. Es wurden 1098 Schiffe von 323,200 Tons gegen 802 Schiffe von 196,912 Tons im Jahre 1854 und gegen 798 Schiffe von 203,471 Tons im Jahre 1853 erbaut. Weder Schiffbauer noch Rheder haben im Auslande be⸗ drohliche Konkurrenten gefunden. Die amerikanische Konkurrenz, die man am ehesten fürchtete, ist kaum irgendwo sichtbar geworden, und die deut⸗ schen Schiffbauer scheinen in den Preisen mit den britischen Märkten nicht konkurriren zu können, wenn auch das Modell wie das Material ihrer Constructionen Anerkennung findet. Die Betheiligung fremder Flaggen am Küstenhandel zeigt sich so unbedeutend, daß sie nicht in An⸗ schlag kommt. Sie belief sich im Jahre 1855 bei einem Gesammt⸗Küsten⸗ verkehr bon 140,822 Fahrzeugen zu 13,084,475 Tons nur auf 257 Schiffe von z9. 228 Tons. Ganz ähnlich war das Verhältnißz im Vorjahr,. Die neue Vermessungsweise des Schiffs-Tonnengehalts, welche mit dem 1. Mai 1855 in Anwendung kam, hat sich vollkommen bewährt. (Pr. C.)
ueber die Ein wanderung nach den Vereinigten Staa⸗
ten im Laufe des ner e ,, ,,
ö New-⸗Vork betrifft, spez re e ; . ö 6 von Deutschland 51,987, von England 12874, Schottland 4224, Wales 1118, Frankreich 4051, Spanien 457, Schweiz
; 69, 883, irische 162, 26566; 1852 l . . deutsche 119, 644, srische 113, 164. 1854: deutsche 176, 986 irifche 82, 902. Die entspre enden Gesammtzahlen der Vorjahre waren folgende: 1847: 129.062, 1818: 189,176, 1849: 2203603, 18539. 212, 796, 1831: 239. 651, 1853. 300. 992, 4853 284,945, 1854: 319,232; hierzu für 1855 obige 124,475, sind zusammen 2, 0, 833.
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