1856 / 183 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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150 Berliner Börse vom 4. August 1856.

Iisenbalin · Actien.

Amtlicher Wechsel, Fonds. und Geld- Cours.

W echael-— Corrs o.

Pfandbriefe. Amsterdam. .. ... 250 El. Kurz Kur- und Neumãrk. dito SA. Ostpreussische. ... ?

Hamburg PFRarꝛ Pommersche. ..... dito Posens ehe... .....

Lond K 6 Schlesische. . . . . .. .

4 Wien im 20 Fl. F. 150 EI. Vom Staat garantirte Augsburg... ..... 50 FI. Lit. B. ...... .. * 3 Leipzig in Cour. im 14 ThlI. Westpreuss. ...... 3

uss 100 Thlr . Frkf. a. M. südd. W. 109 RFI. Petersburg 100 S. E. .....

Rentenbriefe.

&& Re R G πάσ άσ?a cu d IE RMI. &

Kur- uud Neumark. Pommersehe Fosensehe . . .. Preussisehe. . . . . ... Rhein- u. Weagtph. .

Fonds - Course.

Preuss. Freiw. Anleihe. ...... 44 Sue bafache Staatsanleihe von 1850 K

dito von 1852. ...... ö Pr. Bk. Anth. Scheine

dito von 1854 / Friedrichsd'ꝰ or... ...

dito von 1855 dito Von 1853. . Andere Goldminzer 2 5 Thlr. 2 J

Staats- Schuldseheine Prämiensch. d. Seehdl. X 650 Th. Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-0Obligationen .. Berl. Stadt-Obligat. ...... .... do. do. ,

TJ. 7fs Br. GlId.

. 7f Br. Gld. . Aachen - Düeseld. ... 3 90 S9ᷓ Masd. Witt. Prior. do. Prioritite 4 91. gor dünster- Hammer.. do. II. Emission 4 907 g0z Kiedersehl-Märk. .. Anehen-Mastrieht,.— 63 do. Frioritãts- do. Prioritäitz- 43 97 g68 do. Conv. Frigritats- Berg- Märkische... 92 91 do. do. III. Ser. do. EPrioritäts- 1028 do. IV. Serie do. do. II. Series 10243 Niederschl. Zweigb. do. (Dortm. Soest) 4 918 Pberschles. Eit. A. Berl. Anh. Lit. A. nu. B. 173 do. Lit. B. do. Frioritits 4 946 Prior. Lit. A. do. do. 45100 1009] do. Erior. Lit. B. Berlin- Hamburger. =- 108 107 rior. Lit. D. do. Prioritats- 45 1025 Prior. Lit. E. do. do. II. Em MS 102 Prinz Wilh. (8t. V.) Berlin FRotsd. Magd. 1355 134 do. Frioritäts- do. Prior. 9oß 4 892 do. II. Serie. do. do. Lit. 6. 1007 1003 do. II. Serie.. do. do. Lit. D. IS 1007 100 Rheinisehe Berlin - Stettiner . .. do. Quitgsb. (2620 6.) do. Prior. Oblig. do. (Stamm-) Prior. Bresl. Schw. Erb. alte do. PFrioritäts-Oblig. do. do. neue do. vom Staat gar. Cõöln- Crefelder. ... Ruhrort-Cref. Kreis ; do. Prioritats- Gladbacher... Cõln- Mindener 3 do. EFrioritãäts- Prior. Oblig. 8 1017 do. II. Serie.. do. II. Em. 5 104 1033 8targard-Posen. ... K Q 911 40. FPrioritäts- III. Emission 915 915 do. II. Emission IV. Emission 915 91 Thürmger. . . .... .. Düsseldorf Elberf. . - 147 do. Fro - Ging do. Prioritãts- do. III. Serie do. Prisritãts- Wilh. (cos. dbg.)alte Magdeb. Halberst.. 268 do. neue Magdeb. - Wittenb. . 49 do. Prioritats-

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1881311

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Michtamtliche otirungen.

Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)

Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Aus länd. Eisenb.- Stamm- A cti en.

Amsterdam - Rotterdam Kiel- Altona . ...... 26. Ludwigshafen - Bexbach Mainz Ludwigshafen... Kass. Vereins- Bk. Aet. Neustadt · Weissenburg Disconio Commandit- Mecklenburger Antheile. ..... ...... Nordb. (Friedr. Wilh.) Larskoje · Selo.. ......

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Zf Br. Gld.

Br. Gld. Ausländ. Fonds. Poln. Pfdbr. in S. Rbl. do. Part. 500 FI.. .. 1495 1483 Sardin. Engl. Anleihe. 1657 1647 Sardin. bei Rothschild. 1457 1443 Hamb. Feuer-Kasze... 115 114 do. Staats-Präm. Anl. 1357 Lübecker Staats- Anl.. S3 5 Kurhess. Pr. Obl. 40 7h 85 . 39 23 = Schaumburg - Lippe do. ; 25 . ; n. 396 inl. Schuld. o. 1 à 390 steigende

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Braunsehw. Bank Darmst. Bank

do. II. Emission.. Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . .. do. National-Anleihe do. Präm. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Axl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.

C c C u = 11 8

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do. do. L. B. 200 FI.

Kur- und Neumärkische Pfandbriefe 82z a 93 gem. Berlin-sStettiner 1533 2 153 gem. Stargard-Posen 9873 a 9835 gem. -- ——r c ccc r¶r——rr c cc cc c ccc—r cc —cc r i

Kerlimn, 4. August. Das Gesahäst war gering, doch war die Sstimmung für Eisenbahn- Actien gering und deren Course zum Theil besser.

KRerliiner &etr ei cd eb örs e vom 4. August.

Weizen loco 78 104 Rthlr., do., eine kl. Parthie S3psd. hochb. 91 Rthlr. bez.

Rogtzen loco, neue Waare, 82 -— 83pfd. 57 —– 58 Rthlr. pr. S2pfd.. ber, do. 82 83pfd. aus der Kündigung pr. Juli 48 Rihlr. pr. S2pfd. bez., auf kurze Lieserung neuer 83 - 4pfd. 573 Rthlr. pr. S2pfd. ber., August 56 57 565 5743 Rihlr. ber. u. G., 58 Br., August - Sep- tember 555 573 554 563 Rihlr. bez., 56; Br., 56 G., September-

Oktober 515 - 6566 - 543 553 Kkihlr. bez, Br. u. G., Oktober-November

53 4 53 4 Rthlr. bez. u. Ge, 54 Br., Frühjahr 523 Rithlr. ber.

Gerste 48 55 Rihlr.

Hafer 35 - 39 Rthlr., 52pfd. 37 Rthlr. bez.

Erbsen 72 81 Rihlr

Rüböl loco 173 Rihlr. Br., August 173 Rthlr. bez. u. Br., August- Sept. 17 Rihlr. Er., September- Oktober 163 —-— 17 Kihlr. bez., Er. u. G., October - November 165 17 Rthlr. bez. u. Br., 1643 G., November - Dezember eben so.

Spiritus loco ohne Fass 31— Rthlr. bez., August u. August - Sep- tember 30-31 3035 Rihlr. ber., Er. u. G., September- Oktober 30 bis

29 Rthlr. bez., Br. u. G., Oktober- November 283 28 Rihlr. be -.

u. G., 283 Br., November - Dezember 27 263 Rihlr. bez. u. 6. 27 Br.

VWeizen lau. Roggen loco billiger verkaust, Termine bei retzr ;

Kauflust steigend, Schluss fest. Räböl besser bezahlt. Spiritus, ansant— höher bezahlt, schliesst matt.

Kresin, J. August, L Uhr 15 Minuten Nachm. (el. Dep d. Staats-Anz eigers.) Oesterreich. Banknoten 10023 Br. Freiburger Action 178 Br., neuer Emission 168ꝝ Br. Oberschles. Actien Lit. A. 213 Bl. Ober schies. Actien Lit. B. 1877 G. Oberschles. Prioritäis-Obligationen D 981i Br. Oberschlesische Prioritäis-Obligationen E. 7833 Br. Kos Oderberger —, neuer Emission —. Kosel- Oderberger Prioritais-Obh- gationen 0? Br. Neisse-Brieger Actien 737 Br.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 8 pGi. Tralles 145 Rihp. hr. Weizen, weiss. 60 = 112 Sgr., gelb. 60 - 107 Sgr. Roggen 54 - 6 gt Gerste 40 50 Sgr. Hafer 35 - 43 Sgr.

Die Börse war matt und die Course wenig verändert. ö

Wien, 4. August, Nachmittags 12 Uhr 45 Minuten. Wollt: Tel. Bur.) Feste Haltung. ö.

Silber- Anleihe 89 5proe. Metalliques 835. Azproaz. Metalliques 3 Bankactien 1098. Nordbahn 2885. 1854er Logse 106. National · An- lehen 855. Bank - Interims - Scheine 354. Loadon 10, 93. Hamburß 755. Paris 1195 Gold 7. Silber 3.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Roaigli den Geheimen Ober-Hosbuchd ruckerer

(Rudolph Decker.)

ö.

Das Abonnemen! beirägt: z Sgr. ar das vierteljahr * heilen der Monarchit

2 i deg · Erhöhung.

Aut Post - Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestetlung an, für gertin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anjeigers:

Mauer⸗Strase Nr. 54.

n 183.

Berichtigung

In der Land gemeinde ⸗Ordnung für die Provinz Westfalen m9. März 1856 ist Nr. 1417 des Staats-Anzeigers S. 924,

yo Zeile 39 und 10 von oben statt

„die im 8. 2 Litt. a. bezeichneten ꝛc.“

zu seßzen: ö die im S. 26. Litt. a. bezeichneten 2c.

Berlin, Mittwoch den 6. August

ö

Urti ker 1 Die Schiffe Preußens und jedes der übrigen Staaten des Zoll⸗ vereins, welche in die Häfen der freien Hansestadt Bremen eingehen eder von dort ausgehen werden, und umgekehrt, die Bremischen Schiffe, welche

in die Häfen des Königreichs Preußen oder eines anderen Staates des

gedachten Vereins eingehen oder von dort ausgehen werden, sollen ohne Rücksicht auf ihren Abgangs- oder Bestimmungsort hinsichtlich aller das

Schiff treffenden Abgaben, welcher Art oder Benennung dieselben seien,

mögen fie im Namen oder zum Vortheile der Regierung oder zum Vor⸗

ibeile öffentlicher Beamten, Ortsverwaltungen oder Anstalten irgend einer Art erhoben werden, auf demselben Fuße behandelt werden, wie die Na⸗ tionalschiffe.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Vertrag vom 26. Januar 1856 zwischen Preußen, hannover und Kurhessen für Sich und in Vertre⸗— tung der übrigen Staaten des Zollvereins einer⸗ seits. und der freien Hansestadt Bremen anderer⸗ seits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse.

Artikel 2.

Alle Erzeugnisse und andere Gegenstände des Handels, deren Einfuhr oder Ausfuhr nach oder aus den Staaten der hohen vertragenden Theile gesetzlich auf Nationalschiffen wird stattfinden können, sollen ohne Unter⸗ schied ihrer Herkunft und Bestimmung auch auf Schiffen des anderen

Theils dorthin eingeführt oder von dort ausgeführt werden können.

Artikel 3 Waaren jeder Art, ohne Unterschied ihres Ursprungs oder Eigen⸗

thümers, die, von welchem Lande es sei, durch Schiffe des Zollvereins in

die Häfen Bremens, oder durch Bremische Schiffe in diejenigen des Zoll⸗

vereins eingeführt werden, desgleichen Waaren, die, für welche Bestim⸗ mung es sei, aus den Hafen des Zollvereins durch Bremische Schiffe,

oder aus den Häfen Bremens durch Schiffe der Zollvereins-Staaten aus—

Vertrag vom 4. April 1853 (Staats-NAnzeiger Rr. 157 S. 1100).

geführt werden, sollen in den beiderseitigen Häfen keine andere oder böhere Abgaben entrichten, als wenn die Einfuhr oder Ausfuhr der sel⸗

ben Gegenstände durch Nationalschiffe stattfände.

Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König bon Hannover und Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, für Eich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des, Kraft der Verträge bom 22. und 30. März und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1836, 8. Mai, 19. Oktober und 13. November 1841, endlich vom 4. April 1853 bestehenden Zoll- und Handelsvereins, näm—

ö. der Kronen Baiern, Sachsen J . thums Baden, des Großherzogthums Hessen, der den üringischen Zoll- Ein-, Aus— k ,,,, ö . ö und Handelsverein vil es en namentlich des Großherzog-⸗ Ein. Aus. und Durchgangs Abgaben dürfen in keinem der kontrahtren thums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Gotha, und der Fürstenthümer Schwarzburg⸗Nudol⸗ siadt und Schwarzburg-Sondershausen, so wie der Fürstlich reußischen kaͤnder aͤlterer und jüngerer Linie des Herzogthums Braunschweig, des Großherzogthums Sldenburg, des Herzogthums Nassau und der

freien Stadt Frankfurt, ferner in Vertretung des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzoglich mecklenburgischen Enklaven Nossow, Netze⸗ band und Schönberg, des Großberzoglich oldenburgischen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Deßau-Cöthen und Anhalt-Bern-⸗ burg, der Fürstenthümer Waldeck und Phrmont, der Fürstenthümer Lippe und Schaumburg-Lippe, der Landgräflich hessischen Gebietstheile, des

Oberamts Meisenheim und des Amts Homburg, einerseits, und der Senat der freien Hansestadt Bremen andererseits,

swischen Ihren Staaten im gemeinsamen Interesse möglichst zu fördern,

maͤchtigten bestellt: Seine Majestät der König von Preußen“

Leopold Henning; Seine Majestät der König von Hannover- Allerhöchst Ihren Schatzraih Dr. Carl Friedrich Lang; Seine Königsrche Hoheit der gur fürst von Hessen: Höchft Ihren Ober-Fingnzrath Wilhelm Cramer; der Senat der freien Gansestadt Bremen: den Senator Arnold Duckwitz, den Senator Dr, Heinrich Wilhelm Smidt und den Senator Carl Friedrich Ludwig Hartlaub; ben welchen Bevollmächtigten folgender Vertrag, unter dem Vorbehalt allseitiger Natification, abgeschlossen worden ist:

Die Prämien, Abgabenerstattungen oder andere Begünstigungen die⸗

ser Art, welche in dem Gebiete des einen der hohen kontrahirenden Theile der Einfuhr oder Ausfuhr auf Nationalschiffen bewilligt werden, sollen in gleicher Weise bewilligt werden, wenn die Einfuhr oder Aus—

fuhr auf Schiffen des anderen Theiles erfolgt. Artikel 4. Hinsichtlich des Betrages, der Sicherung und der Erhebung der

den Staaten

1) Erzeugnisse des Gebiets des anderen kontrahirenden Theils un⸗— günstiger als gleichartige Erzeugnisse irgend eines außerdeutschen Staates,

2) Waaren, welche aus dem Gebiete des andern kontrahirenden Theils

ein- oder durchgeführt werden, ungünstiger als beim unmittelbaren Eingange vom Auslande,

3) Ausfubrgegenstände, beim Ausgange nach dem Gebiete des anderen kontrahirenden Theils ungünstiger als beim unmittelbaren Aus— gange nach dem Auslande

behandelt werden. Ausnahmen hiervon sind nur bei Zolleinigungen mit dritten Staaten

und hinsichtlich solcher Begünstigungen zulässig, welche dritten Staaten durch schon bestehende Verträge zugestanden sind, 8 welche 1 . n ö. k mittelbar über dle Landgrenze eingehenden Erzeugnissen eines Nachbar— von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Handelsbeziehungen . ,, gehe z

landes oder seiner Europäischen Zubebörungen mit Nücsicht auf ähnliche

; z Gegenleistungen etwa zugestanden werden; ferner von der Verabredung haben zu diesem Zwecke Verhandlungen eröffnen lassen und zu Bevoll« ile hn zug z .

zu 2, in Bezug auf Wein, bei dessen Verzollung eine Eingangsabgaben⸗ Ermäßigung auf den direkt aus den Erzeugungslanden herkommenden

Wein beschränkt werden kann. Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich

Rretikel

Da die hohen kontrahirenden Theile die Unterdrückung des Schleich⸗ handels an den beiderseitigen Grenzen, so wie von der Weser und deren Nebenflüssen aus, nicht minder wie eine freundnachbarliche Mitwirkung. hierbei als vorzügliches Mittel zur Beförderung des redlichen Verkehrs zwischen Ihren Gebieten anerkennen, so verpflichten diefelben Sich, dem Schleichhandel zwischen Ihren Landen, und inobesondere da, wo die bei— derseiligen Grenzen sich berühren, nach Möglichkeit entgegen zu wirken, jeden durch die Zoll- und Steuergesetze des Nachbarlandes verbotenen Verkehr nach letzterem zu verbieten, zu bestrafen und überhaupt möglichst zu verhindern, auch Sich gegenseitig zur Ausrottung eines solchen uner= laubten Verkehrs, iwo derselbe sich zeigen sollte, behülslich zu sein. Zur