1856 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ür das vierteljahr * len der Monarchie

in 233 . Erhõhung.

Königlich Prenstischer

Aue Post Anslalten des An = und Auslandes nehmen Sestetung an- für gerlin die Expedition des Königl. preußischen Staata-Anjeigensg:

Mauer⸗ Straße Nr. G4.

nzeiger.

Berlin, Sonntag den 10. August

1856.

Selne Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Kaiserlich französischen Ministertum der

auswärtigen Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar:

. Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem

Stern:

dem Direktor der politischen Abtheilung Benedetti; Il. den Rothen Adler-Or den zweiter Klasse:

den Abtheilungs⸗Vorstehern Feuillet de Conch es und de Billing; so wie

II. den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse:

den Attaché Armand und Merault.

Seine Majestät der Koöͤnig haben Allergnädigst geruht:

Dem auf seinen Antrag aus dem Justizdienste entlassenen Rechtsanwalt und Notar Zaabel zu Rössel, den Charakter als

Justiz⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 9. August.

Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Frau Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Strelitz sind

nach Neu⸗Strelitz abgeresst.

Ptinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ferordnung vom 24. Juni 1856 den Betrieb

der Bauhandwerke betreffend.

(Fortsetzung und Schluß.) Siehe Staats-Anzeiger Nr. 186. S. 15365.

§8. 23. l.

Der Maurer.

Bei der Prüfung der Maurer kommen die Bestimmungen der 88.

15, 19, 20, 21, 22 ebenfalls zur rn,

Bei der mündlichen Prüfuͤng st eine, dem Zwecke entsprechende

Anzahl von Fragen über einen Theil der nachstehend bezeichneten Gegen⸗

. an den zu Prüfenden zu richten; ) Flächenberechnung des Parallelogramms,

des Dreiecks und des

Trapezes aus Grundlinlen und Höhen; Umfangs und Flächen—

berechnung des Kreises aus dem Halbmesser; ferner des Kreisaus⸗ schnitts aus dem zugehörigen Mittelpunktswinkel und dein Halb⸗ messer; Flaͤchenberechnung eines nach borgeschriebenem Maßstabe in Zeichnung gegebenen unregelmäßigen Vielecks; Berechnung des In- halts und der Begrenzungsflächen des Prisma, der Pyramide und des Cylinders bei senkrechter Stellung:

2) Auftragen gradliniger Figuren nach gegebenen Bestimmungsstũcken und Bedingungen;

3) Erklärung vorgelegter Zeichnungen, welche auf die bei dem Land⸗

und Brückenbau vorkom̃menden Maurerarbeiten sich beziehen;

4) Kennzeichen der guten und schlechten Beschaffenheit der Materialien zu den Maurerarbeiten; Zubereitung des Mörtels, Cements und Wasserkitts;

5) Untersuchung des Baugrunds; Beschreibung und Anwendung der dabei zu benußenden Werkzeuge;

6) Verfahren bei der Absteckung eines Gebäudes auf der Baustelle; Einrichtung der Lehren, Stichmaße und Eintheilungslatten; Aufftel⸗ lung der Gerüste;

7) . der erforderlichen Stärke der Mauern, nach Maßgabe ihre Höhe;

8) Regeln für die Zubereitung und Aufstellung der Lehrbogen für die Dicke der Gewökbe und der Widerlager;

9) Angabe der Verbände bei Mauern von naturlichen Bausteinen und Maunerziegeln, bei Schornsteinen, Feuerungen, Rauchmänteln, Ge⸗ wölben, scheitrechten Bögen und Stichkappen;

10) Verfahren bei der Anfertigung gerohrter Decken, gemauerter und anderer Gesimse; Einrichtung der Schablonen;

11) Eindeckung der Ziegeldächer, Dachluken, Ninnen, Hohlkehlen, Forste und Grade;

12) Behandlung der Werkstuͤcke bei den im Bezirke der sommission ublichen Arten der Bearbeitung; Verhalten der dort zu Werkstücken gewöhnlich verwendeten Steine unter der Einwirkung der Kälte and Wärine, der Nässe und Trockenheit; Mittel zur Entdeckung verborgener Fehler an äußerlich fehlerfrei erscheinenden Steinen, und zur möglichsten Beseitigung der Nachtheile solcher Fehler; An⸗ gabe des Verfahrens bei dem Austragen der Lehrbretter zu Ge⸗ wölbesteinen und ähnlichen Bausteinen; Kenntniß der zum Trans⸗ port und zum Heben der Werkstücke erforderlichen Vorrichtungen; Verfahren bei dem Vermauern, Versetzen, Vergießen, Verklammern und Verdübeln der Werkstücke; Zusammenseßung und Zubereitung des Verbindungsmaterials;

13) Verfahren bei der Anfertigung gemauerter Brunnenkessel;

14) Fragen über Fälle, in welchen die Mauer- und Zimmer ⸗Arbeiten hei der Ausführung sich gegenseitig bedingen (z. B. bei Vertrumpfun⸗ gen zu den Feuerungs⸗Anlagen, bei der Legung von Fußböden über Hewöolben, bei der Anbringung von Balkenan kern und dergleichen);

15) Regeln, nach welchen beim Bauen Feuerunsicherheit und Beeinträch⸗ tigung der Nachbarn zu vermeiden ist; Kenntniß der in Bezug auf die Baupolizei bestehenden Gesetze. so wie der im Bezirke der Kom⸗ mission giltigen baupolizeilichen Vorschriften.

Bei der Stellung der Fragen sind überall die im Bezirke der Kom⸗ mission gebräuchlichen Matérialien, Constructionen und Benennungen zu berücksichtigen. Bei den Verechnungen sind Preußische Maße als Einheiten

anzunehmen. . §. 25.

Als Probearbeit (§. 8b.) ist dem zu Prüfenden die Anfertigung

der Zeichnung und des Anschlags von demjenigen Theile eines Bauplans

aufzugeben, welcher in sein Fach einschlägt. Bei der Bestimmung dieser Proöbeaufgabe muß das, was Sache eines Baumeisters ist, sorgfältig von den Verrichtungen eines Maurermeisters unterschieden, und es dürfen Einrichtungen zu ganzen Gebäuden, snnere oder äußere Verzierungen der⸗ selben, oder Anlagen, welche Arbeiten anderer Handwerker erfordern, in den Bereich der Aufgaben nicht gezogen werden. Der zu Prüfende hat nur darzuthun, daß er zu den ihm angegebenen Einrichtungen eines Gebäudes den Grundriß und die Profile mif den vorkommenden Gewol⸗ ben und Feuerungs-Anlagen zu zeichnen verstehe, und daß er im Staude sei, die richtige Construction bon Haupttheilen eines Gebäudes, 3 B. der Fundament- und anderen Mauern, der Gewölbe, der Feuerungsanlagen ü. s. w, anzugeben und durch Zeichnungen zu erläutern.