1856 / 188 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fässern, Faßboͤden und Stäben, so wie neuen

schwheren eisernen Rührstangen und Füll⸗ löffeln, und die in den Bleikam—⸗ mern vorhandene Schwe— felsäure.

H Apparate u. Utensilien, als.

hölzerne Kasten, Bottiche, Faͤsser, Zober und Wannen, hölzerne mit Blei aus⸗ geschlagene Kasten, Bottiche und Butten, eiserne Aescher, Kessel, Kasten, Cylinder, Pfannen, Kapellen, Schaalen und Pum⸗ pen, kupferner Kessel und Sch aalen, bleierne Kasten, ferner eine Feuerspritze, ein eiserner Geldkasten, zwei Prahme, Brücken- und Balkenwaagen, Gewichte, Laternen, Wanduhren, Spaten, Schip⸗ pen, Harken, Aexte, Beile, eiserne Stangen, Karren, Kiepen, zinnerne Lichtformen, große Blasebälge, ein Kutsch⸗, ein Kalesch-, ein Reise⸗ und mehrere Arbeitswagen, Pferdegeschirre, Stall-Utensilien, verschiedenes Hand werkszeug für Böttcher, Zimmerleute, Schmiede, Löther, Töpfer und Korb— macher, weiter Schreibpulte, Comtoir— Utensilien, Möbel, Betten und biele andere hölzerne, eiserne, bleierne und kupferne Fabrik-Geräthschaften und Gegenstände.

Kauflustige werden mit dem Bemerken einge⸗ laden, daß am 21. August e. mit den Fabri⸗ katen, am Montag, den 25sten d. Mts., mit den Materialien und am Donnerstag, den 28sten d. M, mit den Apparaten und Inventarienstücken begonnen werden soll.

Die Gegenstände können einige Tage vor der Auction besichtigt werden.

Oranienburg, den 7. August 1856.

Magni, Königlicher Auctions-Kommissarius.

13551 Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen-Coburg und Gotha ꝛc. 2c.

Durch die am 3. d. M. vollzogene eilfte Ausloofung der Schuldbriefe aus der geschlosse⸗ nen dritten, durch die höchste Verordnung bom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind fol⸗ gende 21 Obligationen;

aus Serie A. Nr. 40.

aus Serie B. Nr. 264. 396. 448.

aus Serie C. Nr. 1039. 1071. 1987. 1360.

1456. 1620. 1811. 2151. 2332. 2272 2333. 2872. 2970. 3232. 3263. 3336. 3431. zur Abzahlung bestimmt worden und die In— haber dieser Schuldbriefe werden daher aufge— fordert, die Beträge derselben am 1. Januar 1857 gegen Zurückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons bei der hiefigen Staatskasse zu erheben.

Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß

) am obengedachten Tage, der gesetzlichen Bestimmung entsprechend, die im Juli 1852 ausgeloosten und zurückbezahlten Schuldscheine derselben Anleihe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons, nämlich:

aus Serie A. Nr. 16.

aus Serie B. Nr. 355. 410.

aus Serie C. Nr. 717. 869. 933. 956. 2391.

2136. 2853. 28536. 2893. 2941. 2948. 2966. 3065. 3137. 3284. verbrannt worden sind, und daß ferner 2) der Schuldbrief aus derselben Anleihe, aus Serie C. Nr. 2438, da solcher durch Ausloosung vom 6. Juli 1852 mit zur Tilgung bestimmt, jedoch bis zum Ab— laufe des vierten Jahres nach dieser Ausloo⸗ sung zur Zahlung nicht präsentirt worden ist, in Gemäßheit des Art. 8 des allegirten Gesetzes nunmehr erloschen ist.

Enblich werden 3) nachstehende, bis jekzt bei der Staatskasse⸗ * , . allhier nicht eingegangenen Zins⸗

e, dam 1. Jul 1g3 a8 he Eh nr enn, , bäläßt mig au bon der ersten landschaftlichen Anleihe

1558

aus Litt. D. Nr. 1924. 2184. 2910. 3327. 3634. 3638. 3841. aus Litt. E. Nr. 4211. 4420. 4537. von der zweiten landschaftlichen Anleihe aus Litt. C. Rr. 1449. 1467. 1507. gleichfalls für erloschen erklärt. Schließlich machen wir aber I) darauf aufmerksam, daß die in den Jah⸗ ren 1854 und 1855 ausgeloosten Schuldbriefe der dritten Landschafts⸗Anleihe aus Litt. B. Nr. 174. 179. 373. aus Litt. C. Nr. 597. 1314. 1743. 1808. 181. 1811. 2004. 2155. 3150. 3389. bis jetzt zur Zahlung nicht präͤsentirt worden sind. Gotha, am T. Juli 1856. Herzoglich saͤchsische Landesregierung, Finanz-Abtheilung. Fr. Grüzmülũler.

ten Rechtsvertreter, so wie nach Befi die Priorität der angemeldeten unter sich zu verfahren, zu e ließ : den 7. Februar 1857 hier zu erscheinen und der Bekanntmachung ei keratkuaßtbbckthethes unter der, Bern acun inn derselbe bezüglich der Außenbleibenden Mint 1 12 Uhr für bekannt gemacht werde 3. werden, gewärtig zu sein, hiernächst aber i , den 19. Februar 1857 Vormittags 19 Uhr zur Pflegung der Güt und wo möglich zu Abschließung eines en gleichs unter der Verwarnung, daß Diejenige welche außenbleiben oder fich, ob sie den . seien den Vergleich annehmen wollen oder n deutlich nicht erklären, für zustimmend geachtel ö ö an hiesiger Landgerichts elle sich einzufir in E rrgle ch 1247 Ediktal⸗Ladung. . ; ufet ben. in rm ang e ene mn, Nachdem zu dem Nachlasse des verstorbenen den 7. März 1857 Nadsermeisters Gottlieb Heinrich Samuel Starke des Aktenschlusses und den 21. März 1857

in ö der Ee, , . ö worden ist, so werden alle bekannte un unbekannte der Eröffnung eines ; Fyrennt nn Gläubiger Starke's peremtorisch bei Verlust der welches ö ö . etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen tags 12 Uhr für publizirt geachtet werden J Stand und unter der Verwarnung, daß sie gewärtig zu sein. j sol außerdem ihrer Ansprüche verlustig und von Auswärtige haben übrigens zu Annahme i, . , werden geachtet der ö. sie ergehenden Ladungen und Zufertigun⸗ erden, it geladen, en Bevollmächti i iesi O denn g? Dezember 1856 J als zu dem anberaumten Liquidationstermine Wurzen, am 14. Juni 1856. zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Landgerichts— Das Königliche Landgericht stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel— Nathu sius. .

1570 h t m a ch ung.

Die Lübecker Privatbank wird kraft der ihr im §. 28 der durch Dekret E. Hohen Senats bom 24. Nobember 1855 bestätigten Grundgesetze ertheilten Befugniß zur Ausgabe von Banknoten vom 15. August d. J. an Banknoten in Appoints von 10 Thlr. pr. Ct. Et . 2 ö. 9 ö pr. ö ö Ct. Mrk. 50 (serie II.); und von 100 Thlr. pr

. Et. Mrk. 250 (Serie III.) ausgeben, über deren Form Nachste z zur d kennt. e go,, n, ) 9g F chs . zur öffentlichen Kennt—

Jede Banknote ist auf einem für sich geschöpften aus Hanfstoff fabrizirten Blatte Papier mit rauhem oder Naturrande ausgeführr, dessen Format für jeden der drei Appoints von ber— schiedener mit dem Werthe der Appoints aufwärts zunehmender Größe ist.

; A. Die Schriftseite

1. der auf bläulich gefärbtem Papier ausgeführten 1 Thaler⸗Not deren Wasserzeichen zu beiden Seiten den Werth der Note . guillochirtem 3 fh in den n und Buchstaben: r al

nden über

orderun e n und gen

10 Thlr. angiebt, in dem oberen Theile der Note das Wort; Luebecker und in dem unteren Theile die Worte: Privat - Bank auf dunklerem Grunde zeigt, enthält auf leicht guillochirtem Muster die Worte: Die Lübecker Privat-Bank zahlt gegen Einlieferung dieser Banknote Zehn Thaler nach dem 14 Thaler Fusse gleich Fünf und Zwanzig Mark Courant. . ; . Läbeck den 2. Januar 1856. in verschiedenen theils einfachen theils verzierten Schriftzeichen, worauf die facsimilirten Unter— schriften der Directoren: J. S. Mann

juni on

Johs. Hasse W. Rothe J. M. L. Siemssen

Directoren. folgen. Zu beiden Seiten der vier ersten Zeilen der Schriftseite ist der Werth der Note in der seht groß gedruckten Zahl 10 angegeben. Am Fuße der Note unter dem Worte „Directoren“ befindet sich in Diamantschrift und in dreifachen Reihen über einander gedruckt die Strafandrohung: Die Nachahmung oder Verfälschuntz dieser Banknote so wie die wissentliche Veibreitung Die Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote so wie die wissentliche Verbreitung Die Nachahmung oder Verfälschung dicser Banknote so wie die wissentliche Verbreitung nachgeahmter oder versälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestraft. nachgeahmter oder versfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestrast. . nachgeahmter oder, verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestfaft. i n , nlenemnfaffint, in welcher fich die Angabe des Werthes der Rote in kleinen ziffern Links von der Strafandrohung ist die Serie, so wie die laufende Nummer d kt . er Note gedruckt, während zur Rechten der Strafandrohung der die verschlungenen Buchstaben: LPB

mit der Umschrift: ĩ Luebecher Privat Bank e n,, . . high fg ist. der auf ri gefärbtem Papier ausgeführten 20 Thaler⸗Note unterscheidet sich, abgesehen von der af und dem e * nur , von der , der 10 Thaler ⸗Note, daß fie sowohl im Wasserzeichen wie im Druck anstatt der Zahl 16 ö 20

den, darüber mit dem für den Konkurs besteJ. .

1559

und anstatt der Werthangabe „Zehn Thaler nach dem 14 Thaler Fuße gleich Fünf und Zwanzig

nt“ die Worte: mark Eoura Zwanzig Thaler

nach dem 14 Thaler Fulse gleich , Fünfzig Mark Courant

enthẽ der auf grünlich gefärbtem Papier ausgeführten 100 Thaler⸗Note st abgesehen von der Farbe und dem größeren Formate, dadurch bon den Schriftseiten der 10

Thaler⸗ und 20 Thaler⸗Noten verschieden, daß sie sowohl im Wasserzeichen wie im Druck anstatt

balesp. Zahlen 10 und 20 die Zahl:

der resp. 3 7 ö 100

und anstatt der auf den Schriftseiten der vorgedachten Noten befindlichen Werthangaben die

Worte: Ein Hundert Thaler

nach dem 14 Thaler Fusse leich Zwei Hundert und Fünfzig Mark Courant lt,

if, sich auf derselben die Werthzahl: 6 J

nicht, wie auf den 10 Thaler⸗ und 20 Thaler⸗Noten, zu beiden Seiten der vier er st en Zeilen

der Schriftseite, sondern nur auf der linken Seite und zwar in einer Reihe mit den Worten

Ein Hundert Thaler“ befindet, . . . . . .

„daß endlich die Strafandrohung anstatt mit einer Perleneinfassung mit einer aus kleinen Sechs⸗

cken zusammengesetzten Einfassung umgeben ist.

B. Die Bildseite

aller drei Appoints zeigt das gleichmäßig auf allen Noten in Kupferstichmanier ausgeführte Bild: eine auf steinernem Postamente sitzende mit der, Mauerkrone geschmückte weibliche Figur, die ubeca darstellend, den linken Fuß auf einen Schild stuͤtzend, in der gesenkten rechten Hand den Merkurstab und einen Olivenzweig haltend, mit der erhobenen linken Hand die Spitzen eines Bundels Pfeile umfassend; zu ihrer Rechten lagert ein Löwe, desen linke Pranke auf dem Gesetz⸗ puche ruht, zu ihrer Linken sind Attribute des Handels und der Schifffahrt angebracht; im Hinter— grunde erblickt man den Hafen mit Dampf- und Segelschiffen, eine Lokomotive, das Holstenthor, kie Marienkirche und den Thurm der n he,

Unter dem Bilde finden sich noch in kleiner Schrift die Worte:

Seidel sculps.

Zu beiden Seiten der Figur ist der dem resp. Appoint entsprechende Werth der Note noch⸗

mals mit großen blauen Ziff en in ellipsenförmigem, auf den verschiedenen Appoints in verschie—

denen Mustern guillochirten blauen Felde gedruckt. . J . Am Fuße der Bildseite befindet sich zur Linken das Kehrbild des auf der Schriftseite ein— gepreßten Stempels, zur Rechten auf blauem guillochirten Grunde der mit Tinte geschriebene Name des registrirenden Bankbeamten, so wie unter demselben in kleinen blauen Typen die Worte: Druck v. Th. Boesche Berlin.

Die Dixection der Lübecker Privatbank.

Lübeck, den 9. August 1856.

(Sohn des Fuhrmanns Johann Bernodt und der Grete Dump), 3 des Karl Georg Wolframm, seit etwa 20 Jahren abwesend, circa 100 S.⸗R. (Sohn des Hutmachers Karl Gustav Wolframm und der Reging Witt), des Friedrich Wilhelm Rosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, circa (Sohn des Salz⸗ und Korn⸗ messers Johann Rosenberg und der Elisabeth Koslowsky), des Georg David Paesch, angeblich 1813 zur See verun— (Sohn des Uebersetzers Hein⸗ rich Paesch und der Margaretha Ohsoling), des Michael Krasting, an⸗ geblich im Militairdienst , vielen Jahren abwesend 500 (Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna,) Es werden demnach von diesem Waisengericht die genannten Personen, im Falle ihres Able⸗ bens aber deren etwanige Descendenten oder

15721 ö . 6

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Niga werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß der weiland verwittweten Laura Jacobine Poppe, geborenen Vincent, und deren früher verstorbenen Ehemannes, des weiland Pr. Philosophiae Johann Carl Poppe, irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben bermeinen, hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb sechs Monaten a dato dieses affigirten proclamatis und spätestens den, 20. Januar 1857 sab po ena praeclus bei dem Waisen⸗ gerichte oder dessen Kanzellei entweder per sönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte zu melden und daselbst ihre fundamenta erediti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, nach Exspiri⸗ rung sothanen Termini praefixi, mit ihren An⸗ gaben und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen. Riga Nathhaus, den 20. Juli 1856. Nr. 456. A. E. Krb ger,

Imp. Civ. hig. Jud. pupill. Secr.

1573 E diktal⸗ Citation. Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden fich' für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren deposita, zu deren Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Aus künfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten: 1) des Johann Alezander Schildh auer, seit vielen Jah— ren von hier abwesend, ira. Sohn des Maurergesellen Christian Schildhauer und der Johanna Rehberg), des Johann Gustav Ber⸗ nodt, angeblich vor 16 Jahren . in den Militairdienst getreten, aber für präkludirt erachtet und nicht weiter tir ea . 32 gehört werden sollen, worauf sodann über die

dert und angewiesen, in dazu anberaumter

Jato, mithin spätestens den 20. Fanuar

Waisengerichte mit den Nachweisen den und

11 S.⸗R.

sodann den Austrag

anderweitige nächsten Bluts verwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor⸗

peremtorischer Frist von Achtzehn Monaten a

1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang⸗ nahme besagter deasita oder Geltendmachung ihrer Rechisansprüche an selbige, bei diesem rechtserforderlichen und Dokumenten sich zu mel⸗— Rechtens abzuwarten unter der ausdrücklichen Verwar⸗ nung, daß, widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren etwanige Verwandte

sich als vakant ergebenden Vermögens bestände weiter ergehen wird, was Nechtens. Niga Ratbh aus, den 20. Juli 1856. Nr. 455. A. E. Kröger, lp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.

(1574 Edikt al⸗Citation.

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren Deposita, zu deren Empfangnahme die Eigner fich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über beren Leben und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, näm⸗ lich zum Besten:

1 des Johann Christoph Aschmann; seit länger denn 15 Jahren von hier ab—⸗ wesend circa 14 S.⸗R.

(Sohn des Arbeiters Heinrich Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholtz.) des John James Howardt Rolt; seit länger denn 20 Jah⸗ ren von hier abwesend ... circa (Sohn des güsters James Rolt und der Friederike Fischer.) des Jacob Martin Frey⸗— mann; seit länger denn 20 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.) der Margaretha Elisabeth Voß; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa der Anna Elisabeth Ama⸗ lie Voß; gleichfalls seit vielen Jahren von bier abwesend, circa (Beide Töchter des Brandwein⸗ Destillateurs Johann Heinrich Voß und zwar erste aus dessen erster Ehe mit Anna Gertrud Prilup; letztere aus dessen zweiter Ehe mit Mar— garetha Elisabeth Lembke), des Jacob Adenau; seit län— ger denn 25 Jahren von hier ab— . circa (Sohn des Böttchermeisters Johann Herrmann Adenau jun. und der Dorothea Bul— low), der Kinder des vor länger als 60 Jahren zu Surinam verstorbenen Samuel Fell— mann.

66

des Johann Rengit; länger denn 25 Jahren von hier abwesend, circa 800 Sohn des Liggers Rengit und der Marie Bru— wel.) Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens

aber deren etwaige Descendenten oder ander⸗

weitige nächste Bluts verwandte hiemit und Kraft dieses von gerichtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori⸗ scher Frist von Achtzehn Monaten . dato, mit- hin spätestens den 18. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechts⸗ ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der aus⸗ drücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls ob⸗ benannte Personen für todt erklärt, deren etwa⸗ nige Verwandten aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Rechtens. ; ö Riga Rathhaus, den 18. Juli 1856. No. 446. A. E. Kröger, mp. Civ. Rig. Jud. pupill. Seer.