anberaumt, bis zu welchem die Offerten fran⸗
kirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Sub mission zur Uebernahme der Kieslieferung für die erste Bau— Abtheilung“
eingereicht sein müssen.
Die Lieferungsbedingungen liegen an den Wochentagen Vormittags bei uns zur Einsicht aus und werden gegen Erstattung der Kopig— 6 a. Abschriften dieser Bedingungen mit⸗ getheilt.
Berlin, den 16. Au gust 1856.
Königlich? Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[i600
Wilhelms-Bahn.
Da das Direktorium der Oberschlesischen Bahn vom 20. August d. J. an die Beförde⸗ rung der III. Wagenklasse in den Schnellzügen aufgehoben hat, so sieht das unterzeichnete Direktorium fich in die Rothwendigkeit versetzt, dom 20. August d. J. an bis auf Weiteres gleichfalls nur Personen in J. und II. Klasse von Kosel bis Sderberg und zurück mit den Schnellzügen zu befördern.
Ratibor, den 17. August 1856.
Das Direktorium.
iss] Aachen⸗-Mastrichter Eisenbahn.
Im Monat Juli 1855 wurden eingenommen,; ur 17622 Personen 3566 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf.
1 ür 123,089 Centner 3729 Thlr. 7 Sgr. — Pf.
F 5
Güter Steinkohlen wur⸗ den verkauft: 50,412 Centner für I9bâ Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. Bio Thlr. 77 Sgr. — Pf. 3 65a.
15771
Preußische Handelsgesellschaft.
In Folge unserer Einladung vom 1. d. M. sind am 8. d. M. auf die bon uns überlassenen J,000, 000 Thaler Antheilsscheine unserer Ge⸗ sellschaft im Ganzen 41,407,400 Thaler Anmel⸗ dungen eingegangen. Wir haben demnach die Repartition derartig bewirkt, daß eine jede ein— zelne Betheiligung bis 8209 Thlr, inklusive mit einem Antheilsscheine von 200 Thlr. berücksich⸗ tigt wurde, und von dieser Summe an das Ver⸗ haͤltniß von 245 pCt. der angemeldeten Summe eintritt, wobei Bruchtheile ausfallen.
Indem wir vorstehendes Resultat der Bethei⸗ ligung hierdurch bekannt machen, bemerken wir gleichzeitig, daß die erste Einzahlung resp. frei—⸗ willige Vollzahlung zwischen dem 5. und 1. September d. J. zu leisten sein wird, worüber wir uns eine befondere Aufforderung vorbe— halten.
Zur Erleichterung des betheiligten Publikums haben wir jedoch die Veranstaltung getroffen, daß die niedergelegten Cautionen schon von heute ab gegen Zahlung von 10 pCt. auf die ent⸗ fallene Summe und gegen eine Quittung der Zahlstelle zurückgenommen werden koͤnnen. Diese BDuittung wird alsdann in dem Zeitraume der ersten Einzahlung an der betreffenden Zahlstelle gegen unsere Inkerimsscheine umgetauscht.
Königsberg i. Pr., den 11. August 1856.
Preußische Handelsgesellschaft. Albert Andersch. Moritz Simon.
1603 Commandit⸗Gesellschaft für Bergbau, Mineralöl⸗ und Parassinkerzen⸗Fabrication Paul Wagenmann u. Co.
*
Nach Art. 9 der Statuten fordern wir die Herren Actionaire auf, die vierte Einzahlung von 29 pCt. oder Thlr. 20 per Actie
bis zum 15. September d. J. an die Gesellschaftskasse Comtoir der Herren
1602
Aug. Weerth u. Co. dahier oder an die
Herren . Cahn dahier, afsel Kirchberg u. Co. in Eöln,
. Breidenbach u. Co. in Düssel⸗
dorf,
Poppe und Schmölder in Wesel, unter Beifügung des Quittungsbogens zu leisten. Weitere Einzeichnungen werden an gedachten Stellen entgegengenommen.
Bonn, 10. August 1856. Die Direction.
16051
Massener Gesellschaft für Kohlen-Bergbau.
Die Herren Actionaire der Massener Gesell— schaft fr Kohlenbergbau werden nach §. 9 der am 5. Dezember 1853 Allerhöͤchst genehmigten Statuten hierdurch aufgefordert, als siebente Einzahlung, dem Beschlusse des Verwaltungs⸗
raths vom 21. Dezember v. J. gemäß, zehn Prozent der gezeichneten Actien⸗Beträge oder zwanzig Thaler fur jede Actie
am 15. September d. J. einzuzahlen und zwar nach ihrer Wahl, bei dem Herrn Hofbanquier N. S. Natha— lion in Braunschweig, oder dem Herrn C. W. Aue in Magdeburg, oder den Herren J. C. Freund u. Comp. in Berlin, oder dem Hrrn Banquier W. von Born hierselbst. Dortmund, den 14. August 1856. Der Verwaltungsrath.
(15333 Betanntmachung. Der neue Kursus auf der Königl. Provin⸗ zial-Gewerbeschule zu Halberstadt, welche vor⸗
zugsweise ar Bauhandwerker, Ma— schinenbauer, Chemiker und auch
für Landwirthe bestimmt ist, beginnt am 2. Oktober d. J., Tags vorher findet die Aufnahme-Prüfung stait.
Nach der neden Verordnung dom 24. Juni 1856 — den Betrieb der Bauhandwerke be— treffend (Staats-Anzeiger Nr. 186 — sind dieje nigen Schüler, welche beim Abgange von der Anstalt das Zeugniß der Reife erhalten haben, von der mündlichen Mei⸗ ster-Prüfung der Zimmerleute, Maurer, Steinmetze, Schiefer- und Ziegeldecker, Mühlen— auer und Brunnenbauer entbunden; und be— schränkt sich die Prüfung derselben in den ge— nannten Handwerken auf die Anfertigung von Zeichnungen nebst Kostenanschlag und Ausfüh— tung eines Meisterbaues.
Halberstadt, am 11. August 1856.
Der Gewerbeschul-Direktor Crampe.
issn Bekanntmachung.
Gemäß höchster Entschließung des königlichen Staats-Ministeriums der Finanzen vom 12ten d. Mts. werden die durch Kauf an das könig— liche baiersche Staats-Aerar übergegangenen — vormals herzoglich Leuchtenberg'schen im Alt⸗ mühlthale gelegenen Hüttenwerke Obereichstädt und Hagenacker, dem gemeinschaftlichen Wieder—⸗ verkaufe unterstellt.
1. Das Eisenhüttenwerk Ober⸗ eichstädt.
Dieses zum Hohofen- und Gießerei ⸗Betrieb eingerichtete, mit hinlanglicher Wasserkraft ver⸗
sehene Hüttenwerk, enthält außer den erferder⸗
lichen Wohngebäuden für Beamte und Arbeiter, nebst Eisen⸗ Und Kohlen Magazinen und circa 10 Tgwk. Areal (Feld., Wiesen und Oedgründe).
an Betriebsgebäuden:
1) ein großes Hohofen- and Gießerei⸗Gebäude mit einem Hohofen von 33 Fuß Höhe, 1 Cylinder-Gebläse mit hölzernein Wasserrad,
Modellboden und allen erforderlich nischen Einrichtungen zum en tech. .. fer e. schwunghasten n dessen unmittelbarer Nähe b die neu eingebaute fete. 96 u. trieb mit 2 Cupolöfen eingerichtete ur oͤfengießerei nebst einer nach den ie,. 1 ,, En ail. n nf ren, 2 großen Muffelöfen und sonsti ; dehbr. sonsigen zr. Gegenüber diesem Gebäude ist: das Werkstättengebäude gelegen, welch eine sehr gat eingerichtete Mobelischten n Werksschlosserei und Dreherei mit mern vollen Arbeits-⸗Maschinen enthält, die 6 einer Sandmühle von einer neu eingeba ten Tourbine in Betrieb gesetzt werden ö Endlich dient die vorhandene Wasserktas noch zu dem Betriebe eines Pochhammerz mit Schlackenwäsche, einer Emaillir-Mühl und Cirkular-Säge zum Hol jschnen welche Maschinerieen 4)] in dem Pochhammergebäude aufgestellt sind Die beschriebenen Gebaͤulichkeiten find mi Ausnahme des letzteren durchgängig massib, in dem besten Bauzuftande und erst in den lehten 20 Jahren errichtet.
II. Das Hammerwerk Hagenacker.
Dieses 25 Stunden weiter aufwärts im Alt— mühlthal gelegene Hammerwerk enthält außer den erforderlichen Wohn- und Wirthbschasts— Gebäuden für Beamte und Arbeiter, Eisen- und Kohlen⸗Magazinen, Werksstallung und irc 20 Tagwk. Grundbesitz,
eine große Hammerhütte mit einem aus Eisen konstruirten Dachstuhle, schönen mas— siven Wöhr und Wasserbauten, W Frisch, 1 Streck- und 2 Modell- und Zeugfeuern, nebst Zäng⸗, Streck und Zeug⸗Hraͤmmern und J Cylinder-Gebläse. Als Betriebs kraft dient der mittelst eines Hammer— kanals abgeleitete Altmühlfluß.
Beide bisher zusammen betriebene Hütten— werke mit einer jährlichen Erzeugung bon cirtg i8s — 20,000 Ctr. Gußwaaren, Stabeisen und Roheisen haben eine günstige Verkehrslage in— mitten des Königreichs und einen vor fremder Konkurrenz ganz geschützten Erzversorgungs⸗He— zirk, aus welchem Thoneisenstein und Bohnetze gewonnen werden.
Das benötbigte Kohlholz ist in genügender Menge aus der benachbarten, waldreichen Um— gegend zu beziehen und wird dem Käufer ins— desondere die Abgabe eines sehr bedeutenden jahrlichen Holzquantums aus den umliegenden Staats-Waldungen gegen annehmbare Prei vertragsmäßig zugesichert.
Das in Sbereichstädt produzirte Roheisen, dessen Qualität als eine der vorzüglichsten Sld⸗ Deutschlands anerkannt ist, eignet sich seiner speziellen Beschaffenheit nach, namentlich auch für Walzwerksbetrieb und zur Drahtfabrication so wie überbaupt die Hüttenwerke an sich noch einer weitern Ausdehnung fähig sind.
Der Verkauf erfolgt — vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung —, im Wege offen, licher Versteigerung, welche unter Leitung eines Königlichen Regierungs⸗Kommissärs
am 20. Oktober 1856
in der Stadt Eichstädt im Kavalierhof Nr. s Vormittags 10 Uhr, vorgenommen wird.
Inzwischen können die Kaufsbedingungen so— wohl bei der Königlichen Regierung, Kammer der Finanzen von Mittelfranken zu Ansbach, als auch bei dem K. Adbokaten und Consulen, ten Dr. Kolb zu Eichstädt und dem K. Berg und Hüttenamte Obereichstädt eingesehen wir- den, welch letzteres zugleich ermächtigt ist, ena sich meldenden Kaufsliebhabern über die Lolal⸗ und Betriebs-Verhältnisse der Werke zu jede zeit die gewünschten, näheren Aufschlüsse n ertheilen.
Ansbach, den 15. August 1856.
Königliche Regierung von Mittel franken, Kammer der Finanzen.
sich
1572 Pr oklam a Von dem Waisengerichte der Kaiserlich.
Stadt Riga werden Alle und Jede, welche .
den Nachkaß der weiland verwittweten daur
Jacobine Poppe, geborenen Vincent, und deren
; orbenen Ehemannes, des weiland ib ern , Johann Carl Poppe, irgend . Anforderungen oder Erbansprüche zu ien vermeinen, hiermit aufgefordert, fich inner⸗= er sechs Monaten a dato dieses affigirten . samatis und spätestens den 20. Januar . sub poena praeclusi bei dem Waisen⸗ n ober! dessen Kanzellei entweder personlich ge durch geseßtzlich legitimirte Bevollmächtigte w melden und daselbst ihre fundamenta creditĩ 9 exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche Driren, widrigenfalls selbige, nach Exspiri⸗ ung sothanen Termini praefiri, mit ihren An⸗ üben! und Erbansprüchen nicht weiter gehört ag admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein soll Riga Xr. 456. ; Im
en. . 5
Rathhaus, den 20. Juli 1856. A. E. Kröger,
. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.
i653] Edikt al, Citation.
Bei dem Waisengexichte der Kaiserlichen Stadt
siga befinden sich für nach benannte Personen
seit einer Reihe von Jahren deposits, zu deren
Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen
„ererlauf nicht gemeldet und über deren Leben
Ind Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben
rlangt werden können, nämlich zum Besten:
des Johann Alexander
gSchikdh auer, seit vielen Jah⸗ ren bon hier abwesend, circa. Sohn des,. Maurergesellen Ehristian Schildbauer und der Johanna Rehberg),
des Johann Gustav Ber⸗ nodh, angeblich vor 16 Jahren in den Militairdienst getreten circa , Sohn des Fuhrmanns Johann Vernodt und der Grete Dump),
Y des Karl Georg Wol framm, seit etwa 20 Jahren abwesend, lirea (Eobn des Hutmachers Karl Hdusta⸗? Wolframm und der Regina Witt),
I des Friedrich Wilhelm Rosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, eireg 140 (Sohn des Salz⸗ und Korn— messers Johann Rosenberg und der Elisabeth Koslowsky),
5 des Georg David Paesch, angeblich 1813 zur See verun— J (Sohn des Uebersetzers Hein— rich Paesch und der Margaretha Ohsoling), des Michael Krasting, an⸗ geblich im Militairdienst seit bielen Jahren abwesend. . 500 (Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna.)
Es werden demnach von diesem Waisengericht
die genannten Personen, im Falle ihres Able—
bens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächsten Blütsverwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor— dert und angewiesen, in dazu anberaumter beremtorischer? Frist von Achtzebn Monaten aà las, mithin spätestens den 20. Januar
1858 entweder in Person oder durch gehörig
legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang⸗
nahme besagter depasita oder Geltendmachung ihrer Rechisansprüche an selbige, bei diesem
Waisengerichte mit den rechtserforderlichen
Nachweisen und Dokumenten sich zu mel⸗
den und sodann den Austrag Rechtens
abzuwarten unter der ausdrücklichen Verwar⸗ nung, daß, widrigenfalls obbenannte Personen sir todt erklärt, deren etwanige Verwandte aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen, worauf sodann über die sch als vakant ergebenden Vermögensbestände
ö. ergehen wird, was Rechtens.
. Rathhaus, den 20. Juli 1856.
1. 455. A. E. Kröger,
lmp. Civ. Rig. Jud. pupil. Secr.
11 S. N.
Iibla] Edikt al⸗Citation.
gürl dn, Waistngerttte er Kg erlich
fe Kiga befinden sich für nachbenannte
z nen seit einer Reihs bon Jahren, Deposita eren Empfangnahme die Eigner fich in dem
1603 ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, näm⸗ lich zum Besten:
1) des Johann Christoph Aschmann; seit langer denn 15 Jahren von hier ab⸗ wesend cirea 14 S.⸗R.
(Sohn des Arbeiters Heinrich Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholß) des John James Howardt Rolt; seit länger denn 20 Jah⸗ ren von hier abwesend .. . circa Sohn des Küsters James Rolt und der Friederike Fischer.) des Jacob Martin Frey⸗ mann; seit länger denn 20 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.) der Margaretha Elisabeth Voß; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa der Anna Elisabeth Ama⸗ lie Voß; gleichfalls sein vielen Jahren von bier abwesend, circa 1 (Beide Töchter des Brandwein⸗ Destillateurs Johann Heinrich Voß und zwar erste aus dessen erster Ehe mit Anna Gertrud Prilup; letztere aus
(Sohn
Johann Herrmann Adenau
jun. und der Dorothea Bul—
low), der Kinder des vor länger als 60 Jahren zu Surinam verstorbenen Samuel Fell— nm des Jacob Heinrich und Mathias Michael Gebrü—⸗ der Walter; seit länger denn 30 Jahren von hier abwesend . circa
(Söhne des Liggers Jacob
Walter und der Katharina.) des Johann Rengit; seit länger denn 25 Jahren von
hier abwesend, circa (Sohn des Liggers Mickel Rengit und der Marie Bru— wel.)
ELs werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander⸗ weitige nächste Blutsverwandte, hiemit und Kraft dieses bon gerichtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori⸗ scher Frist von Achtzehn Monaten a dato, mit- hin spätestens den 18. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be— vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ibrer Rechts— ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der aus⸗ drücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls ob— benannte Personen für todt erklärt, deren etwa⸗ nige Verwandten aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sobann über die sich als vakant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Rechtens.
Riga Rathhaus, den 18. Juli 1856.
No. 446. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupil. Secr.
16051 ord deutsche in Hamhurg.
In Gemässhcit des §. 32 des Ges ells chafts Statuts hat löbl. Cammerz - Deputation auf Grund an sie gerichteten Ansurhens;:
die Herren Aug. Sandens u Co., kurmester u. Stavenhagen, 5 9 EImenhorst, Gebrüder,
9 Herrn Max Th. Hayn
BF ank
N 9)
Certifibats, so wie die Banco- Conte,
au Mitgliedern des Verwaltungsrathes der Nor d- deutschen Bank in Hamburg ernannt und hat sich derselbe nunmehr für das erste Geschäftsjahr wie folgt Konstituirt:
Herren J. C. Godeffroy u. Sohn, Vor— sitzende, vertreten durch Herrn Se- nator Godeffroy,
Herr Robert Kayser, Vorsite ender,
Herren Surmester und Stavenhagen, vertreten durch Herrn C. F. Sta- venhagen,
Elmenhorst Gebrüder, vertre- ten durch Herrn Friedr. Warn- holrtæz.
Herr Max Theodor Hayn,
„Salomon Heine, vertreten durch Herrn Carl Heine,
Ferdinand Jacobson,
Paul Mendelssohn-Bartholdy,
Herren H. J. Mercku., Co, vertreten durch Herrn Justus Ruperti,
Ross Vidalu. Co, vertreten durch Herrn Adolph Ed Vidal, August Sanders u. Co., vertre- ten durch Herrn August Sanders, F. J. Tesdorpf u. Sohn, vertre- ten durch Herrn Otto Berkefeld. Direktorium: Herr Joseph Be- schütz, Direktor. Provisorisches Büreau: im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft.
Banco - Conto: Norddeutsche Bank. Der Verwaltungsrath der Norddeutschen Bank macht bekannt, dass die Gesammtsumme der Zeichnungen sich auf 3,183,492 Actien — 1,591, 746,000 Mk. Beo. beläult.
Bei pro rata Repartition der 16,000 Actien — 8, 60,000 Mk. Beco, welche zur Subscrip- tion aufgelegt waren, können demnach Eeich- nungen unter 9935 Actien, aut welche weniger als cine halbe Actie fallen würde, nicht be- rücksichtigt werden.
Hie Vertheilung also ist, wie folgt: Wer 99355 bis 1885 cen gezeichnet hat, erhält eine Actie. Bei grösseren Zeichnungen sällt auf je 198 gezeichnete Actien eine Actie, wobei Zwischensummen unter 9935 wegtallen, über 99 5 für voll gerechnet werden.
Die Einzahlungen auf die nach dieser Norm den Herren Subscribenten zufalleuden Actien sind von heute an mit 50 Mk. Beo für jede Actie an die Conto Norddeutsche 8Sank« pr. Banco zu leisten
Um Irrungen zu vermeiden, ist es wünschens- werth, dass die Zahl der auf jede Zeichnung entfallenden Actien auf dem Büreau am Frei- tag und Sonnabend dieser Woche accordirt wende.
Auch wird ersucht, am Tage der Einzahlung die Nummer und Actienzahl des Anmeldungs-
durch
welche die Zahlung erfolgt, schriftlich aufzu—
stellvertretender
—
geben.
Nach Eingang der Lahlung per Banco wer- den die Depositen gegen Einlicferungz des Hin- terlegungsscheins und nach Recognition der Siegel zurückgegeben, respektive die Erlaub- niss zur Entsiegelung ertheilt und die Interimss- scheine ausgeliefert.
Das Bürcau ist zu dem Ende Vormittags von 10— 42 Uhr und Nachmittags von 27 — 43 Uhr geöfnnet. Diejenigen Herren Deponenten, denen keine Actie zu fällt, können ihr Deposi- tum getzen Rücksieterung der Hintertegungss- scheine, und zwar schon heute zurück er- halten.
Der Inhaber des Hinterlegungsscheines gilt als zur Empfangnahme des entsprechenden Unterpfandes legitimirt.
Die erste Einzahlung von zehn Prozent ist spätestens bis zum 27. August 2zu leisten unter dem im §. 7 der Statuten festgestellten Prãjudis.
Hamburg, 15. August 1856.
Für den Verwaltungsraih der Norddeutschen
Bank: J. C. Godeffroy u. Sohn, Vorsitzende. Rob. Kayser,
Vorsitzender.