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wärter zu unterzeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so wird dies unter Angabe der Weigerungsgründe in der Verhandlung bemerkt. Abschrift der letzteren wird dem Kesselbesitzer auf Verlangen kostenfrei ausgehändigt.
Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von dem Kessel⸗ befitzer für jeden Kessel zu haltendes Revifionsbuch eingetragen. Diesem Buche ist das nach der Äuffiellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme— Attest anzuhängen. .
§. 7. Der Sachverständige übersendet die über die Untersuchung auf⸗ genommene Verhandlung der Polizei-Lbrigkeit des Ortes, an welchem sich der Dampfkessel befindet, oder, sofern der Kesselbesitzer selbst die
Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die rf n fk zu berwalten hat, dem Landrath.
Bis auf weitere Bestimmung findet die Untersuchung von Kesseln, deren Dämpfe mechanisch wirken, alljährlich, von anderen Kesseln alle zwei Jahre statt. . U
Bie Untersuchung von Dampfschiffskesseln wird vor dem Beginne der Fahrten jedes neuen Jahres vorgenommen. Zu diesem Zwecke hat der Führer des Dampfschiffs dem Sachverständigen desjenigen Bezirks, in welchem sich das Schiff befindet, mindestens acht Tage vor dem Beginn der Fahrten die Anzeige zu machen, daß das Schiff zur Untersuchung bereik gestellt sei. Hat die Untersuchung einen Mangel nicht ergeben, so ertheilt der Sachverständige dem Schiffsführer hierüber ein Zeugniß, welches bis zur nächsten Untersuchung in der Haupt-Kajüte des Schiffs auszuhängen ist. 3.0
Der Sachverständige überreicht der Regierung am Jahresschluß eine Nachweisung der von ihm im Laufe des Jahres untersuchten Dampfkessel, welche den Namen des Orts, an welchem sich der Kessel befindet, und des Kesselbesitzers, die Bestimmung des Kessels, den Tag der Nevision, und in kurzen Worten den Befund derselben ersehen läßt.
Il. n n nnn, Untersuchungen.
Hat die ordentliche Untersuchung eines Dampfkessels ergeben, daß eine oder mehrere der, im F. 3 bezeichneten Vorrichtungen sich in einem Zustande befinden, welcher eine Gefahr zur Folge haben kann, und hat diefem Zustande nicht etwa sofort abgeholfen werden können, so nimmt der Sachberständige, nach Ablauf der zur Herstellung des dvorschriftsmäßigen Zustandes für erforderlich zu achtenden Frist, eine außerordentliche Un— tersuchung vor.
8a nn.
Der Sachverständige hat eine außerordentliche Untersuchung auch dann anzustellen, wenn er von der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, an welchem sich der Dampfkessel befindet, beziehungsweise dem Landrath, dazu auf— gefordert wird.
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Die in den §§8. 2 bis 7 für die ordentlichen Untersuchungen ertheil— ten Vorschriften finden auch bei den außerordentlichen Untersuchungen Anwendung.
III. Ko st en. 8. 15.
Der Kesselbesitzer hat für jede ordentliche Untersuchung, sie mag am Wohnort des Sachverständigen oder außerhalb dieses Wohnorts vorge⸗ nommen werden, bis auf weitere Bestimmung eine Gebühr von drei Thalern zu entrichten.
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14
Der Kesselbesitzer hat für sede außerordentliche Untersuchung die ö nämliche Gebühr und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohn- Gebäudes,
orts des Sachverständigen stattfindet, die dem letzteren reglementsmäßig
zukommenden Reisekosten zu entrichten. Ist jedoch die außerorbentliche Untersuchung auf Grund der Bestimmung im §. 11 vorgenommen, und
hat sich bei derselben ein Mangel nicht ergeben, so ist der Kesselbesitzer
zur Zahlung der Gebühr und der . nicht verpflichtet.
Der Kesselbesitzer hat für jede, auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Januar 18531 (Gesetzsammlung Seite 243), des Allerhöchsten Erlasses vom 27. September 1857 (Gesetz⸗ sammlung Seite 146) und im §. 15 des Regulativs vom 6. September 1848 (Gesetzsammlung Seite 321) stattfindende erste Untersuchung eines Dampfkessels eine Gebühr von drei Thalern und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohnortes des Sachverständigen stattfindet, die den letz= tern reglementsmäßig zustehenden Reisekosten zu entrichten.
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Ist der Sachverständige kein nngestellter Beamter, so bestimmt die Re⸗
beziehungsweise der Regierung tritt. V. .
Auf die Untersuchung von Bampfkesseln an Lokomotiven und in . und Mosel⸗Dampfschiffen findet dieses Regulativ keine An. wendung.
Berlin, den 23. August 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. don der Heydt.
Das 45ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4503. die Bekanntmachung der Erklärung vom 7. Juli 1855 betreffend die Ausdehnung der im Handels- und Schiff fahrts-Vertrage zwischen den Staaten des Zoll⸗-Vereing und dem Königreich beider Sicilien, vom 27. Januar 1847, für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigun— gen hinsichtlich der Zoll- und Schifffahrts - Abgaben auf die indirekte Fahrt. Vom 20. August 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1856, betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau verschiedener Chausseen im Kreise Brilon, Regierungs— Bezirks Arnsberg; unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Kreises Brilon, Re—⸗ gierungs⸗Bezirks Arnsberg, zum Betrage von 100, 000 Rthlr. Vom 11. Juli 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 9. August 1856, betref— fend die Verleihung der Städte ⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinden Mühlheim und Gladbach im Kreise Mühlheim, Re— gierungs Bezirk Köln; und unter die Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verord— nung vom 26. November 1855 wegen zeitweiser Auf— hebung der Steuervergütung für ausgehenden Brannt— wein. Vom 18. August 1856. Berlin, den 30. August 1856. Debits⸗Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Dtinisterium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Akademie der Künste.
gierung, welcher Klasse von Beamten er bei Bemessung der Neisekosten beizuzählen ist. §. 6
Der Sachverständige liquidirt die Gebühren und die Reisekosten bei der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, in welchem die Untersuchung vorgenom⸗ men ist, oder, wenn der Kesselbesitzer selbst die Polizei-Obrigkfeit ist, oder die Ortspolizei zu verwalten hat, bei dem Landrath. Die Polizei-Obrig⸗ keit, beziehungsweise der Landrath, setzt die Liquidation fest und zieht, sofern nicht der im §. 14. vorgesehene Fall vorhanden ist, den Betrag vom Kesselbesitzer ein. .
IV. Allgemeine fi n nnn gen,
J. 1 ; R Namen und Wohnort der, mit der Untersuchung der Dampfke ze⸗ auftragten Sach verständigen werden, unter . des en ü ö welchen sich ihr Auftrag 'erstreckt, i. das Amtsblatk bekannt' geniacht.
5. 19. Die vorstehenden Bestimmungen (8§. 1 bis 18) finden auf die Untersuchungen der Dampfkessel von Bergwerken, guüllemt und . über welche die Bergbehörden die polizeiliche Aufficht führen, mit der Maßgabe Anwendung, daß in Betreff der, in den §S§. 7, 9, 11 und 17
ö
Die Kunst-Ausstellung in den Sälen des Königlichen Akademie— Unter den Linden, wird von Sonntag, den 31. August bis zum 31. Oktober d. J., an den Wochentagen von 10 Uhr Vor- bis 5 Uhr Nachmittags, an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags den Besuchen des kunstliebenden Publikums geöffnet sein.
Berlin, den 26. August 1856.
Königliche Akademie der Künste.
Professor Herbig, Dr., To e Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungs-Rath 0, Secretair der Akademie.
——
Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister,
Generalmajor Graf von Walder ee, und
Se. Excellenz der General der Kavallerie und Chef des General= stabes der Armee, von Reyher, nach den Provinzen Pommern
und Preußen.
dT i c t amtliches.
Preußen. Potsdam, 28. August. Seine Majestät der König nahmen heute Vormittag die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Um 1 Uhr fand eine Spazierfahrt Ihrer Königlichen Majestäten in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Kroön—
prinzessin von Schweden statt, Höchstwelche Abends 8 llhr
die Abreise nach Berlin antrat.
— Nach Mittheilungen, welche der „Pr. C.“ aus Gibraltar vom 12. August zugegangen sind, war das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert fortwährend ein so gutes, als es
getroffenen Vorschriften das Bergamt an die Stelle der Polizei⸗ Behörde,
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obwaltenden Umständen nur möglich ist. Die Heilung alles Wundfieber vorwärts. Der Fähnrich Pietsch und ö anderen Verwundeten, welche nach ihrer Landung zu Gibraltar bekanntlich in das dortige Militair-Lazareth gebracht worden waren, sind später auf den Antrag des Stabsarztes hr. Bercht in das Civil Hospital aufgenommen worden, welches eine bessere Einrich⸗ fung und Krankenpflege hat. Oldenburg. 77. August. Das unter dem gestrigen Tage ausgegebene Gesetzblatt verkündet eine Reihe von mit dem Land⸗ lage vereinbarten, auf die Schifffahrt bezüglichen Gesetzen und dazu gehörigen Ausführungsverordnungen, wodurch eine wesentliche Lücke in unserer Gefetzgebung ausgefüllt wird. Sie betreffen die Messung der Schiffe, ferner das Recht zur Führung der oldenbur⸗ ischen Flagge und die zum Beweise desselben erforderlichen Schiffs—⸗ daher, so wie die Erfordernisse für die Zulassung als Steuermann . Zührer eines oldenburgischen Seeschiffes. Im Allgemeinen schließen die Bestimmungen denen der bremischen Gesetzgebung sich
Wes. 3. ö r ann ien und Irland. London, 27. August
Die Abreife der Königin von hier nach Schottland ist auf
n früh festgesetzt. Die „Great Northern“ Eisenbahn⸗Gesell⸗ . uff. ,, besondere Vorkehrungen, um Verzögerungen, wie sie bei der vorjährigen Reise des Hofes vorgekommen sind, zu
n (man wird sich vielleicht erinnern, daß der Salonwagen 1 rern enn . gesuch des Marschalls San Miguel von seinem Posten als Ober⸗ befehlshaber der Hellebardiere angenommen.
der Königin durch allzugroße Erhitzung der Achsen beinahe in Brand gerathen war).
Die Ex-Königsfamilie von Audh wird schon in den nächsten nach London übersiedeln, wo mehrere getroffen.
Tagen von Southampton / Hänser im Regents-Park, für sie gemiethet wor' n sind.
Die „Gazette“ enthält die Ankündigung, daß die Einfuhr von
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Getreide und Mehl nach den canarischen Inseln gestattet, dagegen die Korn- und Kartoffel-Ausfuhr von daselbst während der nächsten 5 Monate (vom 11ten ult. an gerechnet) verboten worden sei. Die Versendung der bisher in Malta gestandenen britisch⸗ taltenischen Legion nach ihren verschiet enen, Bestimmungs⸗ orten geht setzt rasch von Statten. Die „Eity of London“, welche zZs5 Unteroffiziere und Gemeine Im I3ten wieder in Malta eingetroffen. dieses ferner 750 Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine, die wahr⸗
sͤheinlich in Sardinien kein Unterkommen erwarten können, nach Den aus Oestreich gebürtigen Legionai⸗ ion zu h fort geschickt, damit er in ihrem Namen der Königin für ihre Frei⸗
Liverpool abgegangen. ion ren, die entweder von der Kaiserlichen Armee zur Legion desertir⸗
ten, oder ohne Genehmigung ihrer Regierung in britische Dienste g auch nichts übrig geblieben, als Depesche aus Chicago Glauben schenken wollen, so steht Kansas
getreten waren, wäre am Ende al fürs Erste in England eine Zuflucht zu suchen. Doch hat mittler- weile der österreichische Konsul in Malta im dortigen Lager bekannt
machen lassen, daß österreichische Unterthanen von gutem Charakter ö. j ( ⸗ Gegen 400 Oesterreicher — so wird aus Malta berichtet — haben das Anerbieten angenemmen sie erst erhalten. sandt, um ihren Freunden aus Nebraska Beistand zu leisten. Es
in ihre Heimath zurückkehren dürfen.
und erhielten Pässe nach Venedig, oder werden Die Uebrigen werden baldmöglichst nach England gehen.
ie de Legi teht über ihr Schicksal noch immer ü h J nan! Nachrichten aus der Havannah vom 4. August war die spanische bei Wywenhoe⸗Park (in der Nähe von Colchester) 96. . Flotille von Vera-Cruz aus dort wieder det te den Befehlen des General⸗Majors
Ihre Haltung bei der Parade, ihre Ma⸗
im Dunkeln, in Eolchester, Browndown und Aldershott, und wurde
Herzog von Eambridge inspizirt. Es waren ihrer ser Rvue 5200 Mann unter Stutterheim beisammen. . ᷣ növrirfähigkeit und auch ihre Reputation bei den Einwohnern der Umgegend läßt jetzt, nachdem einige schlech worden sind, nichts mehr zu wünschen übrig.
Cambridge, der beim
sunden hatte, in sehr anerkennender Weise aus,
Auflösung der Legion nicht lange mehr auf
Frankreich. Paris, 27. August. Der elektrische Tele⸗
graph zwischen Paris und Biarritz ist ohne Auf
dem Kaiserlichen Hofe vorstellen wird. Die Infantin Amelia, die
fünfte und jüngste Tochter von Don Francisco de Paula, ist die erste Prinzessin dieses jüngeren Zweiges der Königlichen Familie von Spanien, die eine ebenbürtige Heirath geschlossen hat. — Die mit Japan abgeschickte franzö⸗
zur Anknüpfung von Beziehungen . 2h t sisdh Fregalte war, nach hier eingegangenen Berichten, am 2, Mai
auf der Rhede von Nangasaki eingetroffen. — Nach Berichten aus Marseille vom heutigen Datum hat in Algerien ein Erdbeben statt⸗ Die erste Erschütterung wurde am 21sten Abends em⸗ pfunden; zu Algier war sie schwach, zu Constantine und Bong stär⸗ ker, schrecklich aber zu Philippeville, wo sie sich am folgende Tage
gefunden.
erneuerte. Die Glockenthürme stürzten zum Theil ein, viele Häuser
wurden beschädigt, ohne daß jedoch Menschenleben verloren gingen.
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nach Genua geführt hatte, war Von dort sind am 20sten von 10 Pfd. per Mann bewilligt.
schlechte Subjekte entlassen Der Herzog von Abschied die Mannschaft ein großes Carrè . bilden ließ, drückte seine volle Zufriedenheit mit Allem, was er ge⸗ scheinlich. äußerte auch sein Bedauern, daß die Legion durch die letzten Schlägereien in Alder⸗ söott — wie er glaube unverdienterweise — in üblen Ruf ge⸗ rathen sei. — Nach Allem, was wir hören, dürfte der Befehl zur sich warten lassen und
den Legicngiren der Antrag, nach dem Cap zu gehen, gestellt werden. hören in Thätigkeit.
— Man erwartet zu Biarritz nächstens den Prinzen Adalbert von Bayern, der auf der Heimreise aus Spanien seine junge Gemahlin
Die Spitäler und Kasernen mußten geräumt werden. Die Bevöl⸗ kerung lagerte außerhalb der Stadt oder wanderte aus. Mehrere Dörfer der , sollen zerstört worden sein. — Im eben zu Ende gehenden Betriebsjahre hat die inländische Rübenzucker⸗Fabri⸗ cation 92 Millionen Kilogramme betragen, während sie im Vorjahre sich nur auf 44 Millionen belief. Die vorhandenen Vorräthe wer⸗ den auf 15 Mill. Kilogramme angegeben.
— 28. August. In dem Prozesse, betreffend die Pescatori⸗ sche Erbschaft, hat das Tribunal die Ehe der Madame Pesca⸗ tori für ungültig erklärt und dieselbe aus diesem Grunde von der Theilnahme an der Erbschaft ausgeschlossen.
Spanien. Aus Madrid, 22. August, wird gemeldet: Nach der „Espana“ sind die Hochzeits-Geschenke der Infantin Amelia mehr als 4 Millionen Realen werth. Die Aussteuer soll ein Muster der Vollendung sein. — General Zapatero hat alle Fabrikanten- oder Arbeiter-Vereine Cataloniens aufgelöst. — In Barcelona hat man 187 vom Kriegsgericht wegen Betheiligung am letzten Aufstande zum Colonial-Dienste verurtheilte Individuen nach der Havannah eingeschifft.
Eine Depesche aus Madrid vom 26. August lautet: „Der spanische Gesandte in Mexico ist seines Amtes enthoben worden. General Bassolo wurde zum Großkreuze des Karls-Ordens ernannt.
Madrid, 27. August. Die Königin hat das Entlassungs⸗
Italien. Tur in, 25. August. Der russische Gesandte beim hiesigen Hofe, General Graf Stackelberg ist heute hier ein—
Türkei. Die polnische Legion — so schreibt der „Times“ Korrespondent aus Konstantinopel vom 14ten dieses — die in der Turkei steht, wird alimälig aufgelöst. Viele davon — Offiziere sowohl wie Gemeine — sind in türkische Dienste getreten. Ursprüng⸗ lich beabsichtigte man bei der Auflösung dieser Legion jedem Mann den Sold eines Jahres, als Vergütung, auszuzahlen; der hätte jedoch, da sie denselben Sold wie die türkischen Soldaten erhielten, nicht mehr als 2 Pfd. 10 Sh. für den gemeinen Mann betragen, und so hat ihnen die britische Regierung lieber eine Vergütung Graf Zamoisky ist mit der Vertheilung der Gelder, und mit der Auflösung im Allgemeinen betraut. Die Legion hat kürzlich eine Deputation zu Lord Strat⸗ ebigkeit danke.
Amerika. Wenn wir einer
New⸗York, 13. August. wieder am Vorabend blutiger Kämpfe. 400 Anhänger der freien Arbeit haben die Stadt Nebraska verlassen, um die Abolitionisten von Topeka zu verstärken. Die Missourier ihrerseits sind mit 200 Mann ins Feld gerückt, um den neuen Ankömmlingen den Weg abzuschneiden. Tie Bewohner von Topeka haben 100 Mann ent⸗
kann also nächstens zu einer förmlichen Schlacht kommen. — Laut
eingetroffen; 17 mexi⸗ kanische Priester sind verbannt worden und haben sich nach der Ha⸗ vanngh begeben, weil sie gegen das zu Puebla erlassene, die Kirchen? güter betreffende Gesetz aufgetreten waren. Im Norden Mexiko's hat Vidaurri sich offen gegen Comonfort erklärt und sich ge⸗ weigert, die Regierung jener Gegenden dem Senor Rodriguez zu übergeben. Man betrachtete daher einen Zusammenstoß zwischen den Bundestruppen und den Anhängern Vidaurri's als wahr—
Statistische Nittheilungen.
— Ueber die Betheiligung der holländischen Flagge an der Schifffahrt der fünf dem Verkehr geöffneten Häfen , uns Notizen vor, nach denen sich jenes Verhältniß für die ö e sehr günstig gestaltet. Es liefen im dorigen Jahre in ö ö * dische Schiffe von zusammen 115716 Tonnen ein, in ö 1 ö 647? Tonnen, in Amoy 42 von 165901 Tonnen, in Ning⸗-Po 3 1279 Tonnen, in Fu⸗Tschu 6 von 3243 Tonnen, dnn mn n. 6 (Victoria) 64 von 26,944 Tonnen, zusammen 159 Schiffe . Tonnen, eine Zahl, welche die entsprechende der . geb ö übertrifft. Hierbei ist zu bemerken, daß der direkte Hande . . z wie auch seiner ostindischen Besitzungen, mit k,, ö und mit obigen Zahlen in keinem Verhaͤltniß 6 Al . . soliden Bauart und sorgfältigen Ausrüstung kon . ; h ; 6 Fahrzeuge, was den Transport von Passagieren und die Cabotage betrifft, ö h mit den chinesischen Dschunken, welche letztere zudem mehr den
erfolgreich mi 1. ,, a Angriffen der einheimischen Piraten ausgesetzt sind. (Pr. E.)
—
Gewerbe⸗ und Handels ⸗Rachrichten.
—
— ueber den Wegebau im Regierungsbezirk Münster lie⸗