1856 / 204 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wärter zu unterzeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so wird dies unter Angabe der Weigerungsgründe in der Verhandlung bemerkt. Abschrift der letzteren wird dem Kesselbesitzer auf

Verlangen kostenfrei ausgehändigt.

Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von , iesem Buche ist das nach der Aufstellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme—

besitzer für jeden Kessel zu haltendes Revisionsbuch eingetragen.

Attest anzuhängen. !

Der Sachverständige . die über die Untersuchung auf— genommene Verhandlung der Polizei-Obrigkeit des Ortes, an welchem sich der Dampfkessel befindet, oder, sofern der Kesselbefitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder die r f n nn zu berwalten hat, dem Landrath.

Bis auf weitere Bestimmung findet die Untersuchung von Kesseln, deren Dämpfe mechanisch wirken, alljährlich, von anderen Kesseln alle

zwei Jahre statt.

Bie Untersuchung von Dampfschiffskesseln wird vor dem Beginne der Zu diesem Zwecke hat der Führer des Dampfschiffs dem Sachberständigen desjenigen Bezirks, in welchem sich das Schiff befindet, mindestens acht Tage bor dem Beginn

Fahrten jedes neuen Jahres vorgenommen.

der Fahrten die Anzeige zu machen, daß das Schiff zur Untersuchung bereit gestellt sei. Hat die Untersuchung einen Mangel nicht ergeben, so ertheilt der Sachverständige dem Schiffsführer hierüber ein Zeugniß,

welches bis zur nächsten Untersuchung in der Haupt⸗Kajüte des Schiffs

auszuhängen ist.

*

Der Sachvderständige überreicht der Regierung am Jahresschluß eine Nachweisung der von ihm im Laufe des Jahres untersuchten Dampfkessel, welche den Namen des Orts, an welchem sich der Kessel befindet, und des Kesselbesitzers, die Bestimmung des Kessels, den Tag der Revision, und in kurzen Worten den Befund derselben ersehen läßt.

6 , Untersuchungen.

Hat die ordentliche Untersuchung eines Dampfkessels ergeben, daß eine oder mehrere der, im §. 3 bezeichneten Vorrichtungen sich in einem Zustande befinden, welcher eine Gefahr zur Folge haben kann, und hat diesem Zustande nicht etwa sofort abgeholfen werden können, so nimmt der Sachverständige, nach Ablauf der zur Herstellung des borschriftsmäßigen Zustandes für erforderlich zu achtenden Frist, eine außerordentliche Ün— tersuchung vor.

8

Der Sachverständige hat eine außerordentliche Untersuchung auch dann anzustellen, wenn er von der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, an welchem fich der Dampfkessel befindet, beziebungsweise dem Landrath, dazu auf— gefordert wird.

8 1

Die in den SS. 2 bis 7 für die ordentlichen Untersuchungen ertheil— ten Vorschriften finden auch bei den außerordentlichen Untersuchungen Anwendung.

III. Ko st en. 8. 15.

Der Kesselbesitzer hat für jede ordentliche Untersuchung, sie mag am Wohnort des Sachverständigen oder außerhalb dieses Wohnorts vorge— nommen werden, bis auf weitere Bestimmung eine Gebühr von drei Thalern zu entrichten.

2 4.

14

Der Kesselbesitzer hat für sede außerordentliche Untersuchung die . 9 nämliche Gebühr und, wenn die Untersuchung außerhalb des Wohn- Gebäudes, Unter den Linden, orts des Sachverständigen stattfindet, die dem letzteren reglementsmäßig

zukommenden Reisekosten zu entrichten. Ist jedoch die außerordentliche

Untersuchung auf Grund der Bestimmung im §. 11 vorgenommen, und

hat sich bei derselben ein Mangel nicht ergeben, so ist der Kesselbesitzer zur Zahlung der Gebühr und der m nicht verpflichtet.

Der Kestelbesitzer hat für jede, auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Januar 1831 (Gesetzsammlung Seite 243), des Allerhöchsten Erlasses vom 27. September 1857 (Gesetz— sammlung Seite 1a) und im §. 15 des Regulativs vom 6. September 1848 (Gesetzlammlung Seite 321) stattfindende erste Untersuchung eines

Dampfkessels eine Gebühr von drei Thalern und, wenn die Untersuchung die den letz.

außerhalb des Wohnortes des Sachverständigen stattfindet, tern reglementsmäßig zustehenden Reisekosten zu entrichten. 16

Ist der Sachverständige kein angeftellter Beamter, so bestimmt die Re-

gierung, welcher Klasse von Beamten er bei Bemeffung der Reisekosten beizuzählen ist. 8

Der Sachverständige liquidiri die Gebühren und die Reisekosten bei

der Polizei⸗Obrigkeit des Orts, in welchem die Untersuchung vorgenom- men ist, oder, wenn der Kesselbesitzer selbst die Polizei⸗Obrigkeit ist, oder

die Ortspolizei zu verwalten hat, bei dem Landrath. Die Polizei-Obrig— keit, beziehungsweise der Landrath, setzt die Liquidation fest und zieht, sofern nicht der im §. 14. vorgesehene Fall vorhanden ist, den Betrag vom Kesselbesitzer ein. IV. Allgemeine Bestimmungen. .

Namen und Wobnort der, mit der Untersuchung der Dampfkessel be-

auftragten Sachverständigen werden, unter Bezeichnung des Bezirks , ; . z zirks, auf welchen sich ihr Auftrag erstreckt, durch das Amtsblatk bekannt gemacht.

/ S. 15.

Die borstehenden Bestimmungen (§§. 1 bis 18) finde ; . finden auf die n,, ,. der Dampfkessel von Bergwerken, Hütten und Salinen, über welche die Bergbehörden die polizeiliche Aufficht führen, mit der

beziehungsweise der Regierung tritt. Ausnahmen. §. 20. .

wendung. Berlin, den 23. August 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Das 45ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 1503. die Bekanntmachung der Erklärung vom 7. Juli 1865

betreffend die Ausdehnung der im Handels- und Schff⸗ fahrts-Vertrage zwischen den Staaten des Zoll⸗Vereinz und dem Königreich beider Sicilien, vom 27. Januar 1847, für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigun. gen hinsichtlich der Zoll- und Schifffahrts⸗— Abgaben auf die indirekte Fahrt. Vom 20. August 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1856, betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau verschiedener Chausseen im Kreise Brilon, Regierunge— Bezirks Arnsberg; unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Kreises Brilon, Re— gierungs-Bezirks Arnsberg, zum Betrage von 100000 Rthlr. Vom 11. Juli 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 9. August 1856, betref— fend die Verleihung der Städte ⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinden Mühlheim und Gladbach im Kreise Mühlheim, Re— gierungs Bezirk Köln; und unter

14507. die Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verord— nung vom 26. November 1855 wegen zeitweiser Auf— hebung der Steuervergütung für ausgehenden Branni— wein. Vom 18. August 1856.

Berlin, den 30. August 1856.

Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Akademie der Künste. . ,

Die Kunst-Ausstellung in den Sälen des Königlichen Akademie— wird von Sonntag, den 31. August bis zum 31. Oktober d. J., an den Wochentagen von 10 Uhr Vor- bis 5 Uhr Nachmittags, an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags den Besuchen des kunstliebenden Publikums

geöffnet sein.

Berlin, den 26. August 1856. Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, . ., Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungs⸗Rath ꝛc, Secretair der Akademie.

——

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister,

Generalmajor Graf von Waldersee, und

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Chef des General⸗

stabes der Armee, von Reyher, nach den Provinzen Pommern

und Preußen.

dich tan tli ches.

Preußen. Potsdam, 28. August. Seine Najestät

der König nahmen heute Vormittag die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Majestäten in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Kron, prinzessin von Schweden statt, Höchstwelche Abends 85 llhr die Abreise nach Berlin antrat.

Um 1 Uhr fand eine Spazierfahrt Ihrer nn , h) 2

Rach Mittheilungen, welche der „Pr. C.“ aus Gibraltar

vom 12. August zugegangen sind, war das Befinden Sr. Königlichen Maßgabe Anwendung, daß in Betreff der, in den §§. 7, 9, 11 und 17 Hoheit des Prinzen Aalbert fortwährend ein so gutes,

als es

getroffenen Vorschriften das Bergamt an die Stelle der Polizei⸗ Behörde,

Auf die Untersuchung von Dampfkesseln an Lokomotiven und in Rhein! und Mosel-⸗Dampfschiffen findet dieses Regulativ keine An⸗

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ter den obwaltenden Umständen nur möglich ist. Die Heilung mutet ohne alles Wundfieber vorwärts. Der Fähnrich Pietsch und runde en Verwundeten, welche nach ihrer Landung zu Gibraltar . nntlich in das dortige Militair-Lazareth gebracht worden waren, hit. spůter auf den Antrag des Stabsarztes Dr. Bercht in das ru! Hospital aufgenommen worden, welches eine bessere Einrich⸗ . und Krankenpflege hat.

Oldenburg, 27. August. Das unter dem gestrigen Tage

zacgebene Geseßblatt verkündet eine Reihe von mit dem Land⸗ ö. h rereinbarten, auf die Schifffahrt bezüglichen Gesetzen und . gehörigen Ausführungsverordnungen, wodurch eine wesentliche . fu'unserer Gefetzgebung ausgefüllt wird. Sie betreffen die fung der Schiffe, ferner das Recht zur Führung der oldenbur— schen Flagge und die zum Beweise desselben erforderlichen Schiffs— z zere, so wie die Erfordernisse für die Zulassung als Steuermann . Führer eines oldenburgischen Seeschiffes. Im Allgemeinen hießen die Bestimmungen denen der bremischen Gesetzgebung sich

an. Wes. 3.)

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Großöritannien und Irland. London, 27. August Die Abreise der Königin von hier nach Schottland ist auf morgen früh festgesetzt. Die „Great Northern“ Eisenbahn⸗-Gesell⸗ schaft trifft diesmal besondere Vorkehrungen, um Verzögerungen, pie sie bei der vorjährigen Reise des Hofes vorgekommen sind, zu

ird si ̃ daß der Salonwagen

vermeiden (man wird sich vielleicht erinnern, ö znigin durch allzugroße Erhitzung der Achsen beinahe in Brand

2 nig n . . befehlshaber der Hellebardiere angenommen.

gerathen war)

Die Ex-Königsfamilie von Audh wird schon in den nächsten Tagen von Southampton nach London übersiedeln, wo mehrere getroffen.

Hänser im Regents Park für sie gemiethet worden sind.

Die „Gazette“ enthält die Ankündigung, daß die Einfuhr von Hetreide und Mehl nach den canarischen Inseln gestattet, dagegen die Korn- und Kartoffel-Ausfuhr von daselbst während der nächsten

Monate (vom 11ten ult. an gerechnet) verboten worden sei.

se Versendung der bisher in Malta gestandenen britisch⸗ . ; ihren verschiedenen Bestimmungs- Die „Eity of London“, welche . iere und Gemeine nach Genua geführt hatte, war . . Von 9. sind am 20sten dieses ferner 750 Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine, die wahr⸗ scheinlich in Sardinien kein Unterkommen erwarten können, nach Den aus Oestreich gebürtigen Legionai⸗

talienischen Legion nach urten geht jetzt rasch von Statten.

im 13ten wieder in Malta eingetroffen.

äverpool abgegangen. us . iong ren, die entweder von der Kaiserlichen Armee zur Legion desertir⸗ zetreten waren, wäre am Ende auch nichts übrig geblieben, als sirs Erste in England eine Zuflucht zu suchen.

in ihre Heimath zurückkehren dürfen.

und erhielten Pässe nach Venedig, oder werden sie erst erhalten. Die Uebrigen werden baldmöglichst nach England gehen.

Die deutsche Legion, steht über ihr Schicksal noch immer im Dunkeln, in Eolchester, Browndown und Aldershott, und wurde bei Wywenhoe-Park (in der Nähe von Colchester) . 66 ei die⸗ ser Revue 5200 Mann unter den Befehlen des General-Majors Stutterheim beisammen. Ihre Haltung bei der Parade, ihre Ma⸗

herzog von Eambridge inspizirt. Es waren ihrer

növrirfähigkeit und auch ihre Reputation bei den Einwohnern der

Umgegend läßt jetzt, nachdem einige schlechte Subjekte entlassen z. Der Herzog von Cambridge, der beim Abschied die Mannschaft ein großes Carre lilden ließ, drückte seine volle Zufriedenheit mit Allem, was er ge⸗ funden hatte, in sehr anerkennender Weise aus, äußerte auch sein Bedauern, daß die Legion durch die letzten Schlägereien in Alder⸗ shott wie er glaube unverdienterweise in üblen Ruf ge⸗ tuthen sei. Nach Allem, was wir hören, dürfte der Befehl zur

vorden sind, nichts mehr zu wünschen übrig.

luflösung der Legion nicht lange mehr auf sich warten lassen und

den Legionairen der Antrag, nach dem Cap zu gehen, gestellt werden. Der elektrische Tele⸗ graph zwischen Paris und Biarritz ist ohne Aufhören in Thätigkeit.

Man erwartet zu Biarritz nächstens den Prinzen Adalbert von ;. z 6472 Tonnen, in Amoy 42 von

Frankreich. Paris, 27. August.

Bayern, der auf der Heimreife aus Spanien seine junge Gemahlin sem Kaiserlichen Hofe vorstellen wird.

n Anknüpfung von Beziehungen sranzö⸗ sche Fregalte war, nach hier eingegangenen Berichten, am 27. Mai auf der Rhede von Nangasaki eingetroffen. Nach Berichten aus Marseille vom heutigen Datum hat in Algerien ein Erdbeben statt⸗ gefunden. Die erste Erschütterung wurde am 21sten Abends em⸗

hunden; zu Algier ; d Bona stär⸗

gier war sie schwach, zu Constantine und Bong stär⸗ ler schrecklich aber zu Philippeville, wo sie sich am folgende Tage Die Glockenthürme stürzten zum Theil ein, viele Häuser

krneuerte. vurden beschädigt, ohne daß jedoch Menschenleben verloren gingen.

Doch hat mittler⸗ veile der österreichische Konsul in Malta im dortigen Lager bekannt machen lassen, daß österreichische Unterthanen von gutem Charakter Gegen 400 Oesterreicher so wird aus Malta berichtet haben das Anerbieten angenemmen n in abzuschneiden. sandt, um ihren Freunden aus Nebraska Beistand zu leisten. Es

Die Infantin Amelia, die fünfte und 9 Don Francisco de Paula, ist die ä Tonnen i ( , , u. K ö ö. d , g ü. Tonnen, eine Zahl, welche die entsprechende der früheren Jah

d 115 8 9 . r . bon Spanien, die eine ebenbürtige Heirath geschlossen hat. Die mit Japan abgeschickte franzö⸗

Die Spitäler und Kasernen mußten geräumt werden. Die Bevöl— kerung lagerte außerhalb der Stadt oder wanderte aus. Mehrere Dörfer der 2 sollen zerstört worden sein. Im eben zu Ende gehenden Betriebsjahre hat die inländische Rübenzucker-Fabri⸗ cation 92 Millionen Kilogramme betragen, während sie im Vorjahre sich nur auf 44 Millionen belief. Die vorhandenen Vorräthe wer⸗ den auf 15 Mill. Kilogramme angegeben.

28. August. In dem Prozesse, betreffend die Pescatori⸗ sche Erbschaft, hat das Tribunal die Ehe der Madame Pesca⸗ tori für ungültig erklärt und dieselbe aus diesem Grunde von der Theilnahme an der Erbschaft ausgeschlossen.

Spanien. Aus Madrid, 22. August, wird gemeldet: Nach der „Espana“ sind die Hochzeits-Geschenke der Infantin Amelia mehr als 4 Millionen Realen werth. Die Aussteuer soll ein Muster der Vollendung sein. General Zapatero hat alle Fabrikanten oder Arbeiter-Vereine Cataloniens aufgelöst. In Barcelona hat man 187 vom Kriegsgericht wegen Betheiligung am letzten Aufstande zum Colonial-Dienste verurtheilte Individuen nach der Havannah eingeschifft.

Eine Depesche aus Madrid vom 26. August lautet: „Der spanische Gesandte in Mexico ist seines Amtes enthoben worden. General Bassolo wurde zum Großkreuze des Karls-Ordens ernannt.

Madrid, 27. August. Die Königin hat das Entlass ungs⸗ gesuch des Marschalls San Miguel von seinem Posten als Ober⸗

Italien. Turin, 25. August. Der russische Gesandte beim hiesigen Hofe, General Graf Stackelberg ist heute hier ein—

Türkei. Die polnische Legion so schreibt der „Times“⸗ Korrespondent aus Konstantinopel vom 14ten dieses die in der Türkei steht, wird allmälig aufgelöst. Viele davon Offiziere sowohl wie Gemeine sind in türkische Dienste getreten. Ursprüng⸗ lich beabsichtigte man bei der Auflösung dieser Legion jedem Mann den Sold eines Jahres, als Vergütung, auszuzahlen; der hätte jedoch, da sie denselben Sold wie die türkischen Soldaten erhielten, nicht mehr als 2 Pfd. 10 Sh. für den gemeinen Mann betragen, und so hat ihnen die britische Regierung lieber eine Vergütung von 10 Pfd. per Mann bewilligt. Graf Zamoisky ist mit der Vertheilung der Gelder, und mit der Auflösung im Allgemeinen betraut. Die Legion hat kürzlich eine Deputation zu Lord Strat⸗ fort geschickt, damit er in ihrem Namen der Königin für ihre Frei⸗

Amerika. New⸗YJork, 13. August. Wenn wir einer Depesche aus Chicago Glauben schenken wollen, so steht Kansas wieder am Vorabend blutiger Kämpfe. 400 Anhänger der freien Arbeit haben die Stadt Nebraska verlassen, um die Abolitionisten von Topeka zu verstärken. Die Missourter ihrerseits sind mit 200 Mann ins Feld gerückt, um den neuen Ankömmlingen den Weg Die Bewohner von Topeka haben 100 Mann ent⸗

en, oder ohne Genehmigung ihrer Regierung in britische Dienste gebigkeit danke.

kann also nächstens zu einer förmlichen Schlacht kommen. Laut Nachrichten aus der Havannah vom 4. August war die spanische Flotille von Vera-Cruz aus dort wieder eingetroffen; 17 mexi⸗ kanische Priester sind verbannt worden und haben sich nach der Ha vannah begeben, weil sie gegen das zu Puebla erlassene, die Kirchen güter betreffende Gesetz aufgetreten waren. Im Norden Mexiko's hat Vidaurri sich offen gegen Comonfort erklärt und sich ge— weigert, die Regierung jener Gegenden dem Senor Rodriguez zu übergeben. Man betrachtete daher einen Zusammenstoß zwischen den Bundestruppen und den Anhängern Vidaurri's als wahr— scheinlich.

Statistische Mittheilungen.

Ueber die Betheiligung der holländischen Flagge an der Schifffahrt der fünf dem Verkehr geöffneten Häfen mn liegen uns Rotizen vor, nach denen sich jenes Verhaltniß für die , sehr günstig gestaltet. Es liefen im vorigen Jahre in . alen. dische Schiffe von zusammen 11, 16 Tonnen ein, in Shang⸗Hai 14 bon 16,9001 Tonnen, in Ning⸗Po 6 von 1259 Tonnen, in Fu⸗Tschu 6 von 3243 Tonnen, endlich in eng eng (Victoria) 64 von 26,944 Tonnen, zusammen 159 Schiffe von 66,348

übertrifft. Hierbei ist zu bemerken, daß der direkte . . wie auch seiner ostindischen Besitzungen, mit ,,, und mit obigen Zahlen in keinem Verhaͤltniß steht. Al , rer soliden Bauart und sorgfältigen Ausrüstung . . ho ö. 7 Fahrzeuge, was den Transport bon Passagieren und. die abotage 6 ; erfolgreich mit den chinesischen Dschunken, welche lente mm mehr den Angriffen der einheimischen Piraten ausgesetzt sind. (Pr. C.)

Gewerbe- und Handel s⸗Rachrichten.

ueber den Wegebau im Regierungsbezirk Münster lie⸗