c Zwischen Stettin und Kopenhagen wöchentlich zweimal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“,
aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags.
Die Passage⸗ und Frachtgeld⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗-Anstalt eingesehen werden.
Berlin, den 3. September 1866.
General ⸗PosPt ⸗ Amt. Schmückert.
Finanz ü ini steri n **.
Verfügung vom 24. Mai 1856 — betreffend die
Anrechnung der vor dem vollen deten 20sten Lebens⸗
jahre geleisteten Militairdienste bei Pensioni— rungen.
Ew. ꝛc. eröffne ich auf den Bericht vom ., daß dem Antrage des N. auf Erhöhung der ihm reglementsmäßig bewilligten Pension nicht zu entsprechen ist, da die von ihm im Militairdienste vor dem zurückgelegten 20sten Lebensjahre zugebrachte Zeit mit Ausnahme derjenigen vom 65. Juli 1815 bis zum 28. November 1815, wo derselbe vor dem Feinde gestanden, der für die Berechnung seiner Pension zu Grunde gelegten Gesammtdienstzeit nicht hinzugerechnet wer— den kann.
Zwar gestattet die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 20. No— vember 1828, von der Vorschrift des Pensions-Reglements vom 30. April 1825, §. 11, wonach den vorher im Militair gestan⸗ denen Civil-Beamten die Dienstzeit aus diesem Verhältnisse erst vom Anfange des 2lsten Lebensjahres zu Gute gerechnet werden soll, in Bezug auf „Militairs aus früherer Zeit, welche im Civil pen sionirt werden,“ eine Ausnahme zu machen. Unter dem Militair⸗Verhältnisse aus früherer Zeit ist aber nur das—⸗ jenige zu verstehen, welches vor Erlaß des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 3. September 1814 fällt. In einem solchen Verhältnisse hat der N. sich nicht befunden, da er erst den 5. Juli 1815 in den Militairdienst eingetreten ist.
Eben so wenig steht dem Anspruche des N. die Bestimmung der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. April 1829 zur Seite. Denn diese bezieht sich lediglich auf die Berechnung der Pensionen der aus dem Militairdienste ausscheidenden Offiziere und ist eine Declaration des 8. 8 des Militair⸗-Pensionsreglements vom 13. Juni 1825. Auf die Berechnung der Cwilpension eines ehemaligen Mi— litairs ist aber die gedachte Allerhöchste Kabinetsordre gänzlich ohne Einfluß. Die von einem ehemaligen in den Civildienst übergetre— tenen Offizier nach dem Militair-Pensionsreglement und also event. nach der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 223. April 1829 verdiente Pension ist demselben als Minimum seiner Civilpension durch §. 10 des Militair-Pensions-Reglements, zu Lasten des Militair-Pensions— fonds gesichert worden. Weiter geht die Berücksichtigung der nach den Vorschriften des Militair-Pensionsreglements berechneten Mili— tair-Dienstzeit eines Civilbeamten nicht, und namentlich darf eine Civilpension niemals nach einer Dienstzeit festgesetzt werden, welche nach den Bestimmungen des Militair⸗Pensionsreglements und dessen Declarationen berechnet worden ist. .
Berlin, den 24. Mai 1856.
Der Finanz ⸗Minister.
An den Königlichen Provinzial⸗Steuer-Direktor N. zu N.
*
Ver fügung vom 19. Juli 1856 — betreffend die Tarifirung der Abfälle von Gummi ⸗Elastikum und Gum mifabrikaten.
Auf den Hericht vom 24. eröffne ich dem Haupt- Steueramte daß sowohl Abfälie von Gumni-Elastifum in ver urfprünglichen
54
Form von Schuhen oder Flaschen als auch Abfälle von Gumml—
Fabrikaten oder abgenutzte alte Stücke von dergleichen, nach
: zu lasse Sgr. für den Cern
sstion 5 e. 3 Abtheilung II. des Tarifs eingangszollfrei und beim Ausgange dem Satze von 5
unterwerfen sind. . Berlin, den 19. Juli 1856.
Der General⸗-Direktor der Steuern. An
das Haupt-Steuer-Amt für ausländische Gegenstände hierselbst.
Bescheid vom 30. Juli 1856 — betreffend die Ta— rifirung des so genannten Calquirleinens.
Durch die Verfügung vom 9. September 1854 ist, wie ic Einer 2c. ꝛc. auf das gefällige Schreiben vom z. ergebenst erwir' dere, diesseits für die Anwendung des Satzes von 5 Rthlrn. uuf stark appretirte, durchsichtig gemachte baumwollene Gewebe, welch statt des sonst gebräuchlichen Calquir- oder Wachspapiers zun Durchzeichnen gebraucht werden, s. g. Calquirleinen = deshalb entschieden worden, weil die Waare, wenn sie auch kein Malertuch ist, ihrer Beschaffenheit und Verwendung nach zur Subsum— tion unter die Position 40.6. Abtheilung II. des Tarifs geeignet erschien, — In Folge einer wiederholten Erörterung des Gegenstandes ist jedoch das hiesige Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände namentlich mit Rücksicht darauf, daß aus jener Tarifirung Mißbräuche zu be— sorgen sind, indem die Substanz, mit welcher die Waare getränkt ist, sich durch Auswaschen entfernen läßt, angewiesen worden, die Waare nach Abtheil. II. Position 2 c. des Tarifs zum Satze von 50 Rthlrn. für den Centner zur Verzollung zu ziehen.
Berlin, den 30. Juli 1856.
Der General⸗Direktor der Steuern.
An eine 3c. Zoll- und Steuer-Direction in N.
Haupt-⸗Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung vom 8. September 1856 — be—⸗
treffend dir Verloosung von den Schuldverschrei—
bungen der Staats -Anleihen aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 1854 und 1855 A.
In der am heutigen Tage öffentlich stattgehabten Verloosung sind von den Schuldverschreibungen der Staats-Anleihen aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 1854 und 1855 A. die in der Anlage (a.) verzeichneten Nummern gezogen worden, welche den Besttern mit der Aufforderung gekündigt werden, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. April k. J. ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr entweder bei der Staatsschulden⸗ Tilgungelas hierselbst, Oranienstraße Nr. 94 oder bei der nächsten Regierungs⸗ Haupt⸗Kasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibun— gen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. April k. J. fälligen Zins-Coupons baar in Empfang zu nehmen.
, Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzu⸗ liefernden Zins-Coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zu= rückbehalten.
Da die gezogenen Schuldverschreibungen nicht sammtlich an Einem Tage geprüft und ausgezahlt werden können, so können die⸗ selben schon vom 1. März k. J. ab zur Prüfung bei den gedachten Kassen vorgelegt werden; auch werden dort Formulare zu in Quittungen unentgeltlich verabfolgt.
Auf der Anlage sind zugleich die Nummern der aus früheren Verloosungen noch rückständigen und nicht mehr verzinslichen che verschreibungen der Anleihen' aus den Jahren 1850, 1862 und lde mit abgedruckt, und es werden die Inhaber derselben, zur 2 ö dung . Zinsenverlustes, an die Erhebung ihrer Kapitali erinnert.
Die Nummern⸗Verzeichnisse der aus den sechs ersten BVerlopsungsen der freiwilligen . r 1848 noch rückstän digen Schuld
1755
chreibungen können bei der Kontrole der Staatspapiere und bei ve g gli hen Regierungs- Hauptkassen eingesehen werden.
Berlin, den 8. September 1856.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Nobiling.
3. Verzeichniß m 8. September 1856 gezogenen und zur baaren Einlösung
am 1. April 1857 gekündigten Schuldverschreibungen
J. der freiwilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848,
II. der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1850,
III. der Staats-Anleihe vom Jahre 1852,
JV. der Staats-Anleihe vom Jahre 1854,
V. der Staats-Anleihe vom Jahre 1855 A.
der a
und Verzeichniß
m bis jetzt noch nicht zur Realisation präsentirten, bereits früher gelündigten und nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen J. der Staats-Anleihe vom Jahre 1850, II. der Staats-Anleihe vom Jahre 1852, III. der Staats-Anleihe vom Jahre 1854, lest der heutigen Nummer des Blattes in besonderer Beilage bei.
ber, Herzog von Wellington in der Paulskirche ein Denkmal setzen und eine Konkurrenz für Künstler aller Länder ausschreiben
aden abgereist, nachdem er zuvor noch eine Unterredung mit . in Wien und München beglaubigten Gesandten, enn
Schinas, gehabt hatte. Dieser hatte dann im Laufe des Vor⸗ mittags mit mehreren hiesigen Diplomaten Konferenzen und wird sich, einer Einladung seines Monarchen folgend, mor gen ebenfalls nach Berchtesgaden begeben. (N. C.)
Schweiz. Bern, 7. September. Das bundesräthliche Organ „der Bund“ enthält über die Ereignisse in Neuenburg noch folgende Angaben: Im Bürgerspital zu Neuenburg liegen sämmtliche verwundete Royalisten, z an der Zahl. Beim Sturm auf das Schloß sind 9 Royalisten gefallen, darunter die Brüder Houriet von Locle, Söhne des ehemaligen königlichen Lieutenants. Bei dem Rencontre bei Peseux, am 3. September, Abends 5 Uhr, sollen 5 Republikaner geblieben sein. Unter den verhafteten Geist⸗ lichen befinden sich Gagnebin von Eplatures, Lardy von Chaux— de- milieu, Sauvin und Guillebert von Neuenburg; ferner ein zweiter de Chambrier, ein Graf v. Montmollin, Chef eines der ältesten und berühmtesten Adelsgeschlechter von Neuenburg, de Per— regaux u. m. A.
Nach einer Verfügung des Bundesraths werden diejenigen Theile des Kantons Neuenburg, welche sich an der royalistischen Erhebung betheiligten, durch 7 Bataillone besetzt, nämlich: 4 von
Bern, 2 von Waadt, 1 von Solothurn; ferner 2 Artillerie- und
2 Scharfschützen⸗Compagnieen; überdies erhielt der Oberkomman— dant Bourgebis⸗Doxat den Auftrag, sämmtliche für das Uebungs⸗ lager in IJverdon bestimmte Truppen sofort einzuberufen und nach
Neuenburg zu instradiren. — Die Gesammtzahl der Gefangenen beträgt 520.
Großbritannien und Irland. London, 10. Septem— Sir Benjamin Hall hat angezeigt, daß die Regierung dem
wolle. — Während der letzten 48 Stunden ist London von unge—
wöhnlich vielen Feuersbrünsten heimgesucht worden.
An Euston
Sguare brannte die große Fabrik des Wagenbauers Stoneham
Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie, Hrneral-Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur der Bundesfestung Luxemburg, von We dell, von Luxemburg.
Se. Excellenz der General-Lieutenant, General⸗Inspecteur der Fitungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, ist von Koblenz hierselbst eingetroffen und nach Königsberg in Pr. weiter— trrist.
6. Excellenz der Staatsminister a. D. und Erste Präsident des Ober⸗Tribunals, Uh den.
Der General-Major und Inspecteur der Artillerie⸗Werk- sätten, Kunowski, von Neisse.
Der Erb-Truchseß in der Kurmark Brandenburg, Hraevenitz, von Queetz.
Der General-Bau⸗Direktor Mellin von Dirschau.
von
Abgereist:
ö Se. Excellenz der Königlich baierische Staats- Minister, Freiherr von der Pfordten, nach Görlitz.
erst im Frühjahr errichtet werden soll,
nieder, an der Themse der Speicher der Kornhändler Green and Sedgrick, und an der New Kent Road die Fabrik von amerikani⸗ schem Leder von Beatch.
Frankreich. Paris, 8. September. Der Marineminister
hat die Absendung einer Flotille von Kanonenbooten erster und zweiter Klasse nach dem Senegal beschlossen, wo sie insbesondere für die Flußschifffahrt bestimmt sind. — Auswärtigen wird angeblich die Abschaffung der besoldeten Attachés in unserer Diplomatie beabsichtigt; dieselben sollen durch Botschafts⸗
Im Ministerium des
Secretaire dritter Klasse ersetzt werden. — Kurz nach der Rückkehr
des Hofes wird dem Kaiser der Heirathsvertrag der jüngsten Tochter
des Prinzen Louis Lucian Bonaparte und des als Auditeur beim Staats⸗
rathe angestellten Sohnes des Herzogs von Cambackrès zur Unter⸗ zeichnung vorgelegt werden. — Die „Patrie“ meldet in Bezug auf das beabsichtigte permanente Lager unterhalb Chalons, daß dasselbe vier Divisionen Infanterie und eine Division Kavallerie aufnehmen soll.
Die Regierung beschäftigt sich schon jetzt, obgleich das Lager mit dem Ankaufe der
nöthigen Grundstücke im Umfange von 32 bis 36 Kilometer. Das
erste Jahr werden die Truppen unter Zelten lagern und nur
während der guten Jahreszeit beisammen bleiben.
Dann aber will
man Baracken aus Backsteinen und mit Ziegeln gedeckt aufführen, wo in den folgenden Jahren alle Truppentheile abwechselnd auf je
Berlin, 10. September. Se. Majestät der König haben llergnädigst geruht: Dem Polizei-Lieutenant Meyer zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland . ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse zu
eilen.
sechs Monate untergebracht und in Feld-Mansvern eingeübt werden sollen. — Man berichtet aus Bayonne vom 6. September, daß der Kaiser und die Kaiserin Sonnabend Nachmittags auf ihrer Spazier—
fahrt nach Cambo im offenen Wagen von einem Gewitter über— rascht wurden und erst 115 Uhr Nachts unter furchtbarem Regen
in der Villa anlangten.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 4. September. „Ein Dekret hebt die in Catalonien bestehende außerordentliche
Wasserbausteuer auf. — Man erwartet demnächst das Erscheinen eines
v i ta nmtili ches.
8 Preußen. Berlin, 10. September. Das Postdampfschiff Vladimir“, aus Kronstadt am 6. d. M., 6 Uhr Nachmittags, abgen
ngen, ist in Stettin am 9gten 51 Uhr Nachmittags mit 72
hagieren eingetroffen. Huf Kouschileff⸗Besborodko.
Lüb gr ee, 8. September.
9 Latharinenkirche stattfindet, sind gestern und heute' zahlreiche
se E in unserer Stadt eingetroffen. Bem Vernehmen nach haben gr ungefähr 400 Auswärtige und 284 Hiesige als Mitglieder des ae ugs angemeldet. Heute waren bereits Konferenzen der e n lien der deutschen ,,, , und der vereinigten kannten, Gesellschaften, so wie Vorberathungen des engeren und zen Ausschusses. (Lib. 3ig.) uin Ziern. i gen: 7. September. Se. Majestät der g Otto von Griechenland ist heute Morgen nach
Unter den letzteren befindet sich der
litäten der Progressisten- Partei statthaben. Zu dem achten evangelischen dessen erste Hauptversammlung hier morgen in der
erchtes⸗
Dekrets, das die Bestimmungen über die Preßfreiheit provisorisch
feststellt.
Nach wohlunterrichteten Personen wird die Jury beibe⸗ halten, die Unterschrift der Direktoren oder Geranten des Jour⸗ nals an die Stelle der. Verantwortlichkeit des Druckers treten und die Caution erhöht werden. — Nach der „Epoca“ wird dahier gegen den 20. September eine Versammlung von Notabi— — Man nennt Olo⸗ zaga, Gonzalez u. s. w., und als Zweck: Verständigung über die zu beobachtende politische Haltung. — Die Desamortisirung wird eifrig fortgesetzt und geht nun auch in den baskischen Provinzen regelmäßig vor sich. In einigen Versteigerungen, wur⸗ den sehr hohe Preise bezahlt. So wurde in Catalonien ein auf 19,000 Realen veranschlagter Olivengarten um 1004000, eine an—= dere auf 21,000 gewerthete Besitzung um 100,650 Realen verkauft. — Die Brandstiftungen dauern fort. In der Provinz Valencia
allein zählte man im August 18 Feuersbrünste.“ . Depesche aus Madrid vom 5. September lautet: „Die
„amtliche Zeitung“ veröffentlicht ein Delret, wodurch in mehreren