1856 / 219 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1792

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Kraͤfte des Reichs und des Jammers, welchen der Krieg über einzelne Theile desselben gebracht har, verschwinden zu sehen. Indem Wir an diese für Unser Herz heilige Verpflichtung herantreten, müssen Wir vor Allem Unsere Kufmerksamteirt auf die Lage der Einwohner Tauriens, Bessarabiens und der Gouvernements Cherson, Jekatheringalaw, Archan⸗ gel, so wie eines Theils der Ostseeprsvinzen richten, welche am Meisten gelitten haben, theils durch direkte Angriffe und Zerstörung, . durch die außerordentlichen Anstrengungen und Spfer, welche nothwendig , zur Abwehr der drohenden, nahen Gefahr. Diesen ,, un Bezirken haben Wir für billig befunden, zugleich mit der Bezeigung Unserer Erkenntlichkeit, auch besondere Erleichterungen und unterstüungen zukommen zu lassen. Diese Unterstützungen terden nach ö n. fuchung der Bedürfnisse und der Lage ledes Landes, durch beson ere ö fehle näher bestimmt werden. Aber die Verluste und Lasten des Kriege beschränken sich nicht auf diese Punkte. Mehr oder weniger haben auch alle übrigen Theile des Reiches davon gelitten und überall wurden. sie mit dem Muth und der Geduld ertragen, die des russischen Volks würdig sind. Indem Wir wünschen, wenigstens in gewissem Grade, die Folgen davon weniger drückend zu machen und im Allgemeinen Unsere Krönung dadurch zu bezeichnen, daß Wir Unsern treuen Unterthanen alle in der jetzigen Zeit mögliche Freigebigkeit und Gnaden. erweisen, ja sie auch auf diejenigen auszudehnen, welche, obgleich sie die gerechten Strafen der Gescetze für ihre ungesetzlichen Handlungen auf sich gelenkt, dann aber durch ihre Reue und die Unterwerfung in die über sie verhängten Stra⸗ fen, oder durch den Charakter ihrer Schuld selbst eine Erleichterung ihrer Strafen, der gaͤnzlichen Verzeihung verdienen, so befehlen Wir:

1) Um in Folge des starken Abganges an Menschen, sowohl durch die kriegerischen ÄAetionen, als durch epidemische Krankheiten einige K., mit Bezahlung großer, der jetzigen Bevölkerung nicht angemessener Ab⸗ gaben und der Erfüllung anderer Lasten nicht zu überbürden, so soll so⸗ fort im ganzen Reich eine neue Volkszählung stattfinden, auf Grund der besonderen, Unserem Finanzminister hierfür gegebenen Regeln, . bis zur Vollendung dieser Registrirung die Steuern forterhoben werden müssen, so soll vorher bekannt gemacht werden, daß vom 1. Januar 1857 ab jede Ueberzahlung, die daraus hervorgehen könnte, im Vergleich zu der Seelenanzahl, die sich bei der neueren Registrirung zeigte, auf die Rechnung der folgenden Jahre nach der neu festgestellten Seelenzahl ge— schrieben werden sell. . r

2) Rekruten-Aushebungen finden in dem laufenden und in den drei folgenden Jahren nicht stait, wenn Gott Uns mit der Fortdauer eines festen Friedens segnet und nicht besondere Umstände eine solche noth— wendig machen. ; .

3) Kraft des §. 9! des Statuts über die Reichs miliz vom 19. Ja⸗ nuar 1855 sollen für die Milizen, welche auf dem Schlachtfelde oder in Folge auf demselben erhaltener Wunden starben, den Eigenthümern Re— kruten-Quittungen gegeben werden dies wird jetzt auf alle gefallenen Milizen der g8 Druschinen der Miliz, welche auf den ersten Aufruf in

den Dienst getreten sind, ausgedehnt, ohne Untersuchung, aus welchen Ursachen der Abgang von der Zahl der Druschinen erfolgte.

(Die Abschnitte 4— 14 inkl. enthalten die verschiedenen Nach⸗ laͤsse bon Steuern, Gefällen, Strafen u. s. w. Von dem „Journal de St. Petersbourg“ wird die Gesammtsumme der rückständigen Steuern, welche erlassen werden, auf 24 Mill. S.R. angegeben.) .

15) Diejenigen, welche wegen politischer Vergehen verschiedene Stra— fen erdulden und bisher noch keine Verzeihung erhalten haben, aber Reue beweisen und seit dem über fie gefällten Spruche durch eine ta dellose Auf⸗ führung Erbarmen verdient haben, erhalten theils mehr oder weniger be— traͤchtliche Erleichterungen an dem Orte ihrer Verbannung selbst, theils Befreiung von derselben und die Erlaubniß, in einem der großrussischen Gouvernements ihren Wohnsitz zu nehmen, theils endlich die Erlauhniß, innerhalb der Grenzen des Reichs, mit Ausnahme von St. Petersburg und Moskau, überall zu leben, wo sie wünschen. Denjenigen unter den jetzt Amnestirten, welche durch den Ausspruch des obersten Kriminal⸗ gerichts vom 25. Juli 18265, durch die Meinung des Neichsraths bom 24. Februar 1829 oder durch die Ordonnanzen der kriegsgerichtlichen Kommissionen wegen Theilnahme an den Plänen und Handlungen der im Jahre 1825 und 1827 entdeckten geheimen Gesellschaften oder an dem Aufstande in Polen vom Jahre 1831 verurtheilt worden sind und bis zu dem Urtheilsspruch den erblichen Adel besaßen, erhalten mit ihren nach dem Urtheilsspruch geborenen ehelichen Kindern alle Rechte des erblichen Adels mit Ausnahme des Rechtes auf ihr früheres Ver— mögen zurück. weichen der erbliche Adel ertheilt wird, sind in einem besondern Ukas an den dirigirenden Senat enthalten und die Namen der Theilnehmer an dem politischen Aufstand, welchen gleichfalls der erbliche Adel zurückge— geben wird, werden durch das Ministerium der innern Angelegenheiten bekannt gemacht werden. Denjenigen, welche andern Ständen angehören, werden mit ihren ehelichen, nach der Verurtheilung geborenen Kindern alle Standesrechte, welche sie bis zu ihrer Verurtheilung besessen haben, wiedergegeben. Diejenigen, welche wegen politischer Vergehen unter be— sonderer Polizei⸗Aufsicht stehen, werden davon befreit.

16 Die Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an politischen Vergehen sich in dem Militairdienste zu Lande oder zu Wasser befinden und in demselben immer die Zufriedenheit ihrer unmittelbaren Chefs be— sessen haben, erhalten gleichfalls besondere Erleichterungen und Gnaden, die für jeden einzelnen nach den genauen Dienstnachrichten werden fest— gestellt werden.

17) Die Personen, welche wegen von ihnen begangener Pergehen oder weil auf ihnen ein starker Verbacht haftet, durch richterliches Urtheil der Aufsicht der Polizei unterworfen sind, und sich während der ganzen Zeit, wo dies der Fall war, untadelhaft geführt haben, erhalten Erleich⸗ terungen in folgender Ordnung: 1) Diejenigen, welche aller Standes⸗ rechte beraubt und in verschiedene entfernte Gouvernements. gebracht sind, werden nach Bestimmung des Ministers des Innern in andere, weniger entfernte gebracht und können sich irgend einer unfreien Ge⸗—

Die Namen der 1826, 1827 und 1528 Verurtheilten,

meinde anschließen, ohne jedoch der Aufficht der Polizei enthoben sein. 2) Diejenigen, welche wegen Verdachts solcher Vergehen ber⸗ urtheilt sind, auf welchem Entziehung aller Standesrechte stehr werden, wenn sie fich funfzehn Jahre untadelhaft geführt, . der Polizei-Aufsicht befreit und können überall, mit Uusnag me von St. Petersburg und Moskau, wohnen. 3) Diejenigen, welch im Verdacht solcher Vergehen gestanden, für welche correctionelle Strafen und Entziehung aller persönlichen Rechte und Vorrecht. verhängt werden, werden, wenn sie sich vier Jahre untadelhaft geführt, von jeder Polizei⸗Aufsicht befreit. 4) Die wegen Verdachtz solcher Verbrechen Verurtheilten, für welche correctionelle Strafen mit Entziehung eines Theiles der persoͤnlichen Rechte verknüpft sind, werden aus der Polizei-Aufsicht entlassen, wenn sie sich zwei Jahre ordentlich geführt. 5) Diejenigen, welche wegen noch kleinerer Vergehen unte Polizei-Aufsicht gestellt sind, werden unmittelbar entlassen. 6) Den durch gerichtliches Urtheil auf bestimmte Zeit unter Polizei⸗Aufsicht Gestellten wird diese Zeit auf die Hälfte herabgesetzt.

Das gänze Manifest enthält noch 11 Artikel, in denen ausgesprochen wird, daß Se. Majestät die Ausnahme⸗Bestimmungen aufhebt, welche dem Adel der Gouvernements Wilna. Grodno, Minsk, Volhynien, Podolien und Kiew den Diensteintritt erschwerte. Die Bedingungen des öffent— lichen Dienstes in den westlichen Provinzen sollen fortan dieselben sein, wie in den andern Theilen des Reiches. Die israelitischen Unterthanen sind von den Spezialbelastungen, denen sie bisher hinsichtlich der Rekru— tirung unterworfen waren, befreit worden. Soldaten- und Matrosen— Kinder, die während der Dienstzeit ihrer Väter geboren wurden und bis— her der Armee angehörten, bleiben in Zukunft ihren Eltern überlassen und können jeden beliebigen Beruf erwählen,

Nachstehende Allerhöchste Tagesbefehle werden von den hiestgen Blättern veröffentlicht:

Der Kaiser Alexander J. gesegneten Andenkens gründete in Si.

ner wohlwollenden Fürsorge für die tapferen Krieger, welche mit ihrem Blute die bochherzige Erfüllung ihrer Pflicht gegen Thron und Vaterland besiegelten, das Comité vom 18. August 1814 dem er die Aufgabe stellte, sich der Versorgung unbemittelter invalider Offiziere anzunehmen. Unser

im Herrn entschlafener theurer Vater ließ in Seiner väterlichen und un-

erschbpflichen Aufmerksamkeit nicht ab, die weitere Entwickelung und den Fortschritt der Wirksamkeit des Comité's zu leiten. Nicht minder nahe liegt auch Unserem Herzen die Sorge, für diejenigen wackeren Offiziere Unserer Truppen, welche durch ihre Wunden ein besonderes Anrecht auf Unsere stete Fürsorge erlangt haben. Da Wir an diesem für Uns so heiligen und feierlichen Tage einen Beweis Unserer herzlichen Theilnahme für sie abzulegen wünschten,

so tragen Wir dem am 18. August 1814 gegründeten Comité auf, die Mittel ausfindig zu machen, um die den verwundeten Offizieren aus

seinen verfügbaren Summen verabfolgten Pensionen zu erhöhen. Indem Wir die von dem Comité Uns vorgelegte neue Tabelle für die den ver— wundeten Stabs- und Ober-Offizieren aus dem Invaliden⸗Kapital zu zahlenden Pensionen bestätigten, ertheilten Wir zugleich Befehl, diese neue Bestimmung von dem heutigen Tage an in Kraft treten zu lassen; was Wir Unseren Armeen und der Flotte kund thun.

An die Armeen und Flotte.

Tapfere Krieger! Zur Erinnerung an euer brabes Verhalten im berflossenen Kriege habe Ich durch Mein Manifest vom heutigen Dato eine Bronze-Medaille gestiftet, damit auf der Brust eines Jeden bon euch ein sichtbares Zeichen Meiner Dankbarkeit und Meines Wohlwollens hafte, ein Zeichen, das zugleich darlegt, daß ihr, Mein Vertrauen recht⸗ fertigtet, indem ihr eine unwandelbare Bereitwilligkeit bewieset, euch um Besten des Glaubens, des Thrones und des Vaterlandes zu obfern. Dieses Zeichen haben die Truppen nach den von Mir erlassenen Vor⸗ schriften anzulegen. Alexander.

Moskau, 26. August 1856 (a. St.).

Dänemark. Kopenhagen, 13. September. Se. Maj. der König ist von seiner Reise nach Bornholm bereits am Ilten d. heimgekehrt.

Schweden und Norwegen. Stockho! m, 19 Sep⸗ tember. Se. Majestät der König haben am verwichenen Montage in einer Staatsraths-Sitzung den Minister am dänischen Hofe, ö. herrn E. Lagerheim, zum Staatsminister der auswärtigen, ö. gelegenheiten ernannt, nachdem Se. Excellenz der Freiherr Stjerne auf eigenes Gesuch entlassen worden. ; i

Ehristiania, 9. September. Nachdem Prinz Naphleon . dem Kronprinzen-Licekönig am Zten d. eine Tour über ö nach Kongsberg gemacht und am 5ten d. Abends wieder h ö. . gelangt war, verließ er noch am Abende desselben Tage J. 11 Uhr unsere Hauptstadt, um sich auf der „Reine . n Gothenburg und von da nach Stockholm zu begeben. m on sten Sonnabend (13ten d.) reist auch der Kronprinz-Vice gh und zwar, wie es heißt, direkt nach Kopenhagen von hier ab. (H. C.)

Amerika. Der Dampfer „Afrika“ ist aus

in London eingetroffen und bringt Nachrichten bis zum n Nach denselben ist im Repräsentantenhause die Arm ce ig im nen den Kansas betreffenden Vorbehalt, mit 101 gegen 383 Kon⸗ angenommen worden. Die Ermordung des amerilanischen val suls in Nicaragua wird bestätigt. Man glaubt, daß e werde. stens in Kanfas zu einem blutigen Kampfe zomwen ig Ver— Präsident Pierce versprach einer Deputation aus dans heltunß hinderung jeder Invaston und, selbst gewaltsame, Aufrechte

der territorialen Gesetze. ; Die e des Staates Buenos-⸗Ayres hat unte

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dem 26. Juli d. J. ein von den Kammern genehmigtes Gesetz ver— iffentlicht welches bestimmt, daß die in Europa angestellten Konsuln pes Freistaats von Auswanderern nach Buenos-Ayres in ʒulunft keine Paß Visirungs Gebühren (dieselben betragen einen seanischen Thaler für den Paß) mehr erheben sollen. Den be— treffenden Konsuln wird dadurch kein Einnahme⸗Ausfall erwachsen, za die Regierung fortan die Erstattung der Gebühren aus Staats⸗ mitteln übernimmt,

Es bestätigt sich, daß Truppen aus San Salvador un— Guatemala unter dem General Cabanano in Nicaragua einged fallen sind und Leon besetzt haben. Oberst Salisar und mehrere Eingeborene sind wegen Verrätherei gegen die Walker'sche Regie⸗ rung erschossen worden, und Papiere, die bei Salisar gefunden purden, sollen Walker bewogen haben, dem englischen Konsul in Leon das Exequatur zu entziehen. Als Repressalie für die Hin⸗ richtung des Oberst Salisar haben die Anhänger von Rivas den Konsul der Vereinigten Staaten in Leon, Herrn Livingston, er—

en. stosen, Die gesetzgebende Versammlung Brasiliens schreitet nach Mittheilungen aus Rio de Janeiro mit ihren Arbei⸗ ken langsamer als gewöhnlich vor. Die Kammer der Abgeordneten hatte bis Mitte August sich fast allein auf die Berathung der yrdentlichen Einnahme- und Ausgabe ⸗-Etats beschränkt. Damals ging sie zur Erörterung mehrerer, die Bewilligung von außer— ordentlichen Ausgaben betreffenden Gesetzesvorlagen über. Dem Anschein nach werden andere Gegenstände von Wichtigkeit nicht mehr zur Erledigung kommen. Kammer wie Regierung wenden ihre Aufmerksamkeit hauptsächlich den nahe bevorstehenden neuen UÜbgeordnetenwahlen zu. Die Staats-Ausgaben Brasiliens drohen in dem Finanzjahr 1857 58 eine seither nie gekannte Höhe zu trreichen. Nach den Bewilligungen der Abgeordneten⸗Kammer sind die regelmäßigen Ausgaben auf 35,500 Kontos festgestellt. Dazu fommen nun die sehr bedeutenden außerordentlichen Aufwendungen, die zum Theil schon in früheren Sitzungen bewilligt wurden, z. B. 5 pCt. Zinsen für das Anlagekapital der Eisenbahn Pedro II. Ferner eine Erhöhung der Subvention für die brasilianische Hostdampfschifffahrts⸗⸗Gesellschaft. Zu den neu heantragten dreditbewilligungen gehört eine Summe von 6000 Contos für Colonisationszwecke, so wie Anlegung eines Docks und einer Werfte. Dann eine Subvention für die Eisenbahn von Petropolis. Diese Bahn liefert einen so geringen Ertrag, daß ihre Actien selbst mit 50 Przt. Verlust nicht zu verkaufen sind. Ihr Anlage⸗-Kapital be⸗ trägt 2000 Contos. Die Gesellschaft verlangt jetzt unter Beistim— mung der Regierung eine Zinsgarantie von 5pCt. für ein Kapital von 3006 Contos, indem sie mit noch neuen 1000 Contos die Bahn bis auf die Berge von Petropolis führen will, um dieselbe rentabler zu machen. Außerdem ist eine Garantie von 5 pCt. Zinsen für die ECisenbahn von Pernambuco nach dem Flusse S. Francisco schon bewilligt worden. Ingleichen für die Bahnbauten in den Provin⸗ zen Bahia und S. Paulo und für die Kunststraße von Petropolis nach Parahyba. Alle brasilianischen Bahnen geben wegen ihrer mangelhaften Verwaltung fast gar keinen Ertrag. Sie bestehen nur mittelst der Prämien oder der Zinsgarantieen, welche der Staat gewährt. (Pr. C.)

Wir haben bereits früher (S. Nr. 194 d. Bl.) im All⸗ gemeinen gemeldet, daß zwischen dem diesseitigen Geschäftsträger ju, Montevideo, Herrn von Gülich, und dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten des Freistaats Uruguay ein Vertrag abgeschlossen und unterzeichnet worden sei. Nach bestimmteren Mittheilungen, die uns über diesen Gegenstand zugehen, ist am 23. Juni d. J. zu Montevideo zwischen Preußen für sich und im Namen der Staaten des Zollvereins einer⸗ und der Orientalischen Republik andererseits ein Freundschafts-, Schiff fahrts- und Handels ver⸗ rag abgeschlossen worden. Der Vertrag, dessen Ratificationen linen 183 Monaten ausgewechselt werden sollen, hat, orientali⸗ herseits auch bereits alle verfassungsmäßigen Stadien, die einer Ratification vorausgehen müssen, durchlaufen. Er ist von der Re— gierung des Freistaats den Kammern zur Prüfung übergeben und bon dem Senat und der Repräsentantenkammer begutachtet und ge⸗ nehmigt worden. Den Beschluß der Legislativen hat schließlich auch die Regierung bereits veröffentlicht. (Pr. C.)

Wien, Montag, 15. September. (Wolff's Tel. Bur.) Eine . aus Konstantinopel eingetroffene Privat-Nachricht meldet, daß ö. Pforte auf Butenieff's und anderweitige Verwendung die ppedition gegen Montenegro vertagt habe. Die Angelegenheit werde den Pariser Konferenzen vorgelegt werden.

f Der österreichische Gesandte zu Paris, Freiherr von Hübner, in Brindisi eingetroffen; derselbe reist also doch nach Neapel. . Statistische Mittheilungen. ;

u 33 6 egierungs-Bezirk Köln sind in ven g n vom 1. Au⸗

31. Juli 1856 2463 entgeltliche und 1 unentgeltliche, n Summa 2567 Ja gbfcheine ausgefertigt worden. (Pr. C.)

Gewerbe⸗ und Handels Nachrichten.

Erfurt, 14. September. Im Laufe der Monate Juli und August er. sind an einem 6rädrigen Güterwagen der Thüringischen Eisenbahn beide Endachsen in Folge eines in einem Zuge der Westfälischen Eisenbahn vorher stattgehabten Achsbruches gebrochen. Beide Achsen waren aus der Fabrik von Borsig in Berlin entnommen, tragen den Stempel Pa- tentschaft axle- tree, Co. und haben circa 26,500 Meilen durchlaufen. Die Brüche haben dicht an der Radnabe stattgefunden und waren alte Einrisse an den Bruchstellen nicht bemerkbar.

. Wegen Einbrüchen, welche bei der Nevision in der Thüringischen Eisenbahn⸗Werkstätte dicht hinter der Radnabe entdeckt wurden, sind während der Monate Juli und August er. folgende Achsen außer Ge— brauch gesetzt worden:

14 Güterwagen⸗Achsen aus der Fabrik von Wöhlert in Berlin, mit dem Stempel axle-tree-Co. bezeichnet, welche je circa 26,000 Mei—⸗ len durchlaufen haben;

4 Güterwagen⸗Achsen aus der Fabrik von Borfig in Berlin, mit gleichem Stempel, welche je cireg 22, 000 Meilen durchlaufen haben;

2 Güterwagen⸗-Achsen aus der Fabrik von Michiels u. Co. in Esch⸗

weiler⸗Aue, Bündelachsen, welche je 24,000 Meilen durchlaufen

haben, und

5 Personenwagen-Achsen aus der Fabrik von Wöhlert in Berlin, mit dem Stempel axle-tree-Co., welche circa 30,000 Meilen durch— laufen haben.

Harkethreise Berlin, den 15. September.

Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 10 Sgr. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rihlr. 1 Sgr. 11 Pf., auch 2 Rthlr. Hafer 1 Rthlr. S Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Erbsen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Linsen 3 Rthlr. 10 Sgr.

Zu Wasser: Weizen 4 Rihlr. S Sgr. 9 Pf., aueh 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr.

Sonnabend, den 13. September.

Das Schock Stroh 7 Rihlr. 5 Sgr., auch 6 Rthlr. Hen 1 Rthlr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Kartoffeln, der Scheflel 25 Sgr., auch 20 Sgr, metzen weis 1 Sgr. 9 Pf., au h 1 Sgr. 3 Pf.

Leipzig, 15. September. Leipazig- Dresdener 290 Br. Löbau- Ti iauer Litt. . E66 Br.; Litt. B. —. Nlasdekurg - Leipziger 341 Br. Kerlin - Anhaltische Berlin - Stettiner öln - Mindener —. Thüringische 1297 Br. Friedrich- Wilhelms - Nordbahn —. Altoua-r Kieler Anbalt-Dessaner Landesbank-Actien Litt. A. u. B. 1442 G.; Litt. S. 128 G. Braunschweigische Bank- Actien alte 156 Br.; do, von 18565 Wennarische Bank- Actien Litt. A. u. B. 139 Br. VWiener Banknoten 8 8. Oesterreichische 5proz. Metalliques 837 Br. 1854er Loose —. 1854er National- Anleihe 843 Br. Preussische Prä- mien-Anleihe —.

Hamhbink g, 15. September, Nachmnt, 2 Uhr 40 Mmut. 3prox. Spanier 37, 1proz. Spanier 233. Stieglit 958. Geschäft beschränkte sieh auf hiesige Bank- Actien, welche bei lebhaftem Umsatze begehrt blieben. Disconto 7, 73 pCt.

G etre idem ark. Weizen stille, 128 Pfd. ab Holstein pr. Früh- jahr Sonnabend 136 bezahlt, welches vielleicht noch einzeln zu machen wäre. Roggen unverändert. Oel, mehr Frage, pro Oktober 30 a 30. Zink 6000 Sir. loco und Lieferung 17 bis 17 bezahlt.

FEFranmHaflrrt a. XI., 15. September, Nachmitt. 2 Lhr 40 Min. Wenig Veränderung. Wechsel auf Wien niedriger.

Schluss -CGaurse. Neneate prenssssche Anleihe —. Kassenscheine 1043. Cöln-Mindener Eisenbahn Actien-= Friedrich- VVihelrés - Nordbas 62. Ludwigshafen - Bexbach 1413. Frankfurt- Hanau . Berliner vaechsel 10945 Er. Hamburger Wechsel 883. Londoner Wechsel 1173. Pariser Wechsel 983 Br. Amsterdamer Wechsel Wiener Wechsel 1145. Frankfurter Bank Antheile zproz. Spanier 395. pro. Spanier 72443. Carhessische kLoose 40. Badische Lodse 488. Sproz. Hetalliques S0. 43pro. Metalliques 695. 18546 Loose 1053. Ocrterreichisches Rational - Anlehen . Oesterre? hische Bank- Antheile 1244.

Wwiem, 16. September, Nachmitiags 12 Uhr 45 Minut. ( Wollts Tel. Bur.) Geringes Geschäst; Bankactien begehrt.

Silberanleihe 50. 5proz. Metalliq. 833. 43proz. Mẽetalliques 72. Rank - Actien 1080. Nordbahn 2763. 1854er Loose 10923. National- Anlcher 853. Rank-Int. Scheine 318. London 10, 07. Autzsburg Ha nburg 763. Paris 1203. Gold 8. Silber 42. .

AMmisSteredisnm, 15. September, Nachnett. 4 Uhr. Woltf's Tel. Bur. ehe he eren ßpror. Gsterreichisches National Anlehen 7845. 5proz. Metalliques Litt. B. 853. 5pros. Metalliques 767 23proꝛ. Meralliques 399 1proz. Spanier 243. 3proz. Spanie, 398. 5pro. Russen Stieglit? 945. 5proz. Russen Stieglita de 1855 96. Mexikaner 213. Wiener Wechsel, kurz 34 Br. Hamburtzer VWoechsel, kurz 355.

Holländische Integrale 63. Getreidemarkt. ewegen etwas höher. Raps pro Herbst 87. ( Wolff's Tel. Bur.)

Rüböl pro Herbst 49. . Ears, 15. September, Nachmittass 3 Uht. Die 3proz. begann au 70, S) hob sich auf 70, 85, fiel auf 70, 75 und zcblos unbelekt aber fest. Werihpapiere Varen träge. Gonsols von Mittags 12 Uhr waren 9334, von Mittags 1 Uhr 933 eingetroffen. Schluss- Course: 3proz. Rente 76, 80. proz. Rente 92. 3pror- Spanier 403. 1pro2. Spanier 2586. Silber anleihe 873.

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