1846
aus Kopenhagen: Dienstaz 3 Uhr Nachmittags, in Stettin: Mittwoch Vormittags, berechnet auf den Anschluß an den des Mittags nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Die auf eine wöchentlich einmalige Fahrt beschränkte Verbin⸗ dung beginnt von Kopenhagen am Vienstag den 30. September und von Stettin am Freitag, den 3. Oktober d. J.
Berlin, den 20. September 1856. General-⸗-Post⸗Amt.
Bekanntmachung vom 22. September 1856 — be treffend die Eröffnung einer Telegraphenlinie von Breslau über Schweidnitz nach Waldenburg.
Von Breslau über Schweidnitz nach Waldenburg ist eine
Telegraphenlinie hergestellt worden, welche mit den neu errichteten Stationen zu Schweldnitz und Waldenburg hierdurch vom 1. Okto⸗ ber cr. ab dem öffentlichen Verkehr übergeben wird.
In Bezug auf die Annahme und Beförderung von Depeschen nach resp. von Schweidnitz und Waldenburg finden die Bestimmungen des Reglements vom 1. November 1855 überall Anwendung.
Berlin, den 22. September 1856. Königliche Telegraphen-Direction. Nottebohm.
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en gele genkeiter.
Dem Oberlehrer am Dr. Carl Immanuel Gerhard beigelegt; und
Der seither bei dem Gymnasium zu Koblenz kommissarisch be— schäftigte Schulamts-Kandidat Theodor Stumpf als ordentlicher Lehrer bei der genannten Anstalt angestellt worden.
Französischen Gymnasium zu Berlin t ist das Prädikat „Professor“
Meinisteriunm des Innern.
Cirkular⸗Verfügung vom 18. September 1856 —
nach welcher die Gebühr für Paß⸗Visa von den
nach Buenos-Aires bestimmten Auswanderern sei⸗
tens der Konsuln dieses Staates in Europa nicht mehr erhoben werden darf.
Die Königliche Regierung wird hierdurch benachrichtigt, daß nach einem unter dem 26. Juli d. J. von der Regierung von Buenos Aires erlassenen Gesetze, die Konsuln dieses Staates in Europa die ihnen instruetionsmäßig zukommende Gebühr von einem spanischen Dollar für jedes Paßvisa von den nach Buenos-Aires bestimmten Auswanderern nicht mehr erheben dürfen, wogegen ihnen u ln . nunmehr aus der dortigen Staatskasse vergütet wer—
en soll.
Berlin, den 18. September 1866. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An sämmtliche Königliche Regierungen. Abschrift vorstehenden Erlasses empfängt das Königliche
lizei⸗Präsidium hierselbst zur Nachricht. Berlin, den 18. September 1866.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Sulzer.
Allergnädigst . . der Gewehr-Revistons-Kommission in Suhl und dem Unteroffizser
Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Finanz-Mini von Bodelschwingh, nach Hamm. nister
Se. Excellenz der General der Kavallerie und kommandirende General des Jten Armee-Corps, Freiherr Roth von Schrecken?“ stein, nach Aschersleben.
Der General-Major und Commandeur der Zten Kavallerie Brigade, von Bonin, nach Stettin. .
Der General-Major und Commandeur der 5ten Kavallerie Brigade, Graf von Clairon d'Haussonville, nach Frank— furt a. O. ,
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minsster am Königlich schwedischen Hofe, Kammerherr Graf von West. phalen, nach Dresden.
Berlin, 24. September. Se. Majestät der König haben geruht: dem Ober-Büchsenmacher Gronauw bei
Berger im 6. Artillerie-⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung Ler ihnen verliehenen, dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus—
Orden affiliirten silbernen Verdienst-Medaille zu ertheilen.
Bekanntmachung vom 29. September 1856 — be—
treffend die Ernennung des Narschalls und dessen
Stellvertreters, so wie des Kommissarius für den Landtag der Provinz Sachsen.
Bekanntmachung vom 11. September 1855. (Staats-Anzeiger Nr. Alz.
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 11ten d. M. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß des Königs Masestät mittelst Allerhöchster Ordre vom 11ten d. M. den Kammer— herrn Grafen von Zech-Burkersrode zum Marschall, den Grafen Botho zu Stolberg-⸗Wernigerode zu dessen Stell⸗
vertreter und mich zum Kommissarius für den auf den 5. Oktober
d. J. nach Merseburg einberufenen Landtag der Provinz Sachsen
zu ernennen geruht haben.
Magdeburg, den 20. September 1866.
Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen.
von Witzleben.
Bekanntmachung, die Wiederherstellung der Rit⸗ ter-Akademie zu Brandenburg betreffend.
Nachdem auf Grund Allerhöchster Ordre Sr. Majestät der
Königs die Wiederherstellung der Ritter-Akademie zu Brandenburg
beschlossen worden ist, sind die Vorbereitungen zur Eröffnung Anstalt so weit vorgeschritten, daß dieselbe mit dem Monat Otlote
D. J. erfolgen wird.
Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen,
veröffentlichen wir zugleich für diejenigen Eltern, welche ihre Sh dem Institut als Zöglinge oder Schüler anvertrauen wollen ( gende Bestimmungen des Allerhöchsten Orts genehmigten Reg
ments der Anstalt:
1) Die Ritter-Akademie ist eine evangelische Erziehungs- und 9 richts-Anstalt für Söhne des Adels und höheren Bürgerstandes;
2) Der in die Ritter - Akademie Aufzunehmende muß das . Jahr zurückgelegt, die natürlichen oder Schutz ⸗Pocken e haben und von besonderen Krankheits⸗-Anlagen, frei sein 9 wenigstens die zum Eintritt in die Quarta nöthigen Ke nisse besitzen.
2 5. 1 2 1d 8 3) Die auf Königlicher Stiftung beruhenden ö. gen nta. halben Freistellsen bleiben ausschließlich für die Soh
1847
märkischer Rittergutsbesitzer adlichen und bürgerlichen Standes
Die Anstalt besteht aus 4 Klassen, Quarta bis Prima, und außerdem in einer Vorbereitungsklasse, nöthigenfalls in zwei Abtheilungen, für solche Knaben, deren Aufnahme in die Ritter-Akademie gewünscht wird, die aber noch nicht die Reife für Quarta haben. .
Schüler, welche blos am Unterrichte Theil nehmen, sind in so welt nicht ausgeschlossen, daß unter den allgemeinen Bedin⸗
gungen der Aufnahme, Söhne und Pflegesöhne am Orte
.
wohnender adlicher Familien oder bürgerlicher Ritterguts⸗
besitzer, so wie Söhne und Pflegesöhne der in Brandenburg
garnisonirenden bürgerlichen Offiziere, der Lehrer und Beam⸗
fen der Ritter -Akademie und des Domkapitels zugelassen
werden.
Die Pension beträgt bis auf etwanige weitere Anordnung für
einen Nichtbenefiziaten 2590 Rthlr. jährlich.
Der Besitz einer
vollen Freistelle entbindet von dieser Pensionszahlung ganz,
der einer halben Freistelle setzt dieselbe auf 125 Rthir. her⸗
In den übrigen Ausgaben ist für Benefiziaten und
unter. Nichtbenefiziaten kein Unterschied. 20 Rthlr. Gold und beim Abgange 5 Rthlr. Gold an die Anstalts-Kasse gezahlt. Die Hospiten entrichten ein Lehrgeld von 36 Rtihlrn. jährlich, Halbbefreite unter ihnen von 18 Rthlr.
Der designirte Direktor der Anstalt, Professor r. E. Köpke
vird zur Annahme von Anmeldungen neuer Zöglinge und Schüler im Laufe des Monats September allwöchentlich jeden Montag und
Bei der Aufnahme werden
Dienstag im Gebäude der Anstalt zu Brandenburg, an den übrigen
Rochenkagen in seiner hiesigen Wohnung, Linienstraße 130, zu sprechen sein.
Berlin, den 30. August 1856.
Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
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der im Herbst 1855 und im Frühjahr 1856 auf nachstehend benannten
Märkten verkauften Wolle und der dafür gezahlten Preise.
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Preußen. Danzig, 22. September. Die Königl. Korvette
„Amazone“ ging gestern Nachmittags durch den Hafen nach der Marine⸗
Werfte. Das Schiff wird jetzt außer Dienst gestellt. (Danz. D.)
Cöln, 23. September. Die Post aus England vom 22. September ist ausgeblieben.
Niederlande. Am stend am, 22. September. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wird der Königliche Kom⸗ missar den Gesetz- Entwurf bezüglich des Budgets für 1857 nebst den dazu gehörigen Denkschriften z. vorlegen. — Der König hat entschieden, daß Ausländer gegen jährliche Bezahlung von 8099 F1. als überzählige Zöglinge in die Königliche Militair-Akademte zu Breda aufgenommen werden können. — Der Gouverneur von Surinam, Oberst Schimpf, dem der Kolonial⸗Minister den Bericht der Staatskommisston über die Emancipation der Sklaven zur Be⸗ gutachtung zugeschickt hatte, hat nach sorgfältiger Prüfung den in dem Berichte vorgeschlagenen Emancipationsplan entschieden miß⸗ billigt und für nicht ausführbar erklärt.