dieser Forst in verschiedenen, an der Kolonie Marzelle und in der Nähe des Drageflusses be⸗ segenen Plänen in einem Gesammtflächeninhalt von 76 Morgen 1233 Q Ruthen abgefunden werden. . Es werden daher in Gemäßheit der §§. 25 und 26 der Verordnung vom 30. Juni 1854 alle diejenigen, welche zur Ausübung irgend welcher Dienstbarkeitsrechte auf diesen Abfin⸗ dungsflächen berechtigt zu sein bermeinen, auf⸗ gefordert, binnen 6 Wochen und spätestens in dem auf den 39. Oktober 1856, Vormittags 11 Uhr, im Sitz ungssaale der unterzeichneten Regierungs⸗Abtheilung vor dem Regierungs⸗Rath Beelitz anberaumten Termine ihre Ansprüche geltend zu machen und näher zu begründen, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle der Verletzung, wider sich gelten lassen mussen. Frankfürt a. O, den 30. August 1856. Königliche Regierung, landwirthschaftliche Abtheilung. Roestel.
538 Ediktal⸗Citation.
Die verehelichte Arbeitsmann Gerth, Sophie geb. Schurwanz, geboren den 24. April 1785, welche vor ungefähr 26 Jahren ihren Wohnort Petershagen in der Absicht, nach Polen aus⸗ zuwandern, verlassen und seitdem keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat, so wie ihre etwa zurückgelassenen unbekannten Erben werden auf⸗ gefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht spätestens im Termin .
den 6. Januar 1857, Vormittags
14 Uhr, — bor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichtsrath Schrader, schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt erklärt und ihr Rachlaß ihren nächsten gesetzlichen und sich le— gitimirenden Erben ausgehaͤndigt werden wird.
Rügenwalde, den 8. März 1856.
Königl. Kreisgerichts-Deputation.
6 tm nchung.
Reinhold Technau, ein Sohn des in Marienau verstorbenen Schullehrers Johann Technau und der Florentine geb. Gotthardt, ist im Jahre 1820 bon Danzig aus als Matrose zur See gegan— den und seitdem verschollen.
Reinhold Technau, so wie seine Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte vor oder spätestens in dem
am 20. Februar 1857, Vormittags
16 nnr
vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Koch anstehen— den Termine zu melden, widrigenfalls der Rein— hold Technau für todt erklärt, die unbekannten Erben praͤkludirt und das nachgelassene Ver— mögen des Erstern den sich meldenden Erben be⸗ ziehentlich dem Fiskus ausgeantwortet werden wird.
Tiegenhof, den 8. März 1856.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
(11829 Ediktal⸗Citation
In Folge der Anklage der königl. Staats-⸗ An walischaft hierselbst vom 23. Juli er. ist durch Beschluß vom 2. August er. gegen den Kaufmanns⸗Lehrling ir Braun aus Me⸗ seritz, weil er beschuldigt ist, im Jahre 1855 und 1856 hierselbst seinem Lehrherrn, Kaufmann Samuel Joel, zu verschiedenen Malen mehrere Kaufmannswaaren, im Werthe von mindestens 50 Thlr., in der Absicht weggenommen zu haben, ch dieselben rechtswidrig zuzueignen, auf Grund §. 215 und 217 Nr. 4 des Straf⸗Gesetz⸗Buchs die Untersuchung wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls eröffnet worden.
Zur mündlichen Verhandlung der st cht auf
den 18. No vember d. J., Vormittags
10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an. Der ꝛc. Braun, welcher sich jetzt angeblich in Dover . soll, wird hierdurch aufge⸗ fordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner ,, ne, dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche
Sache
1890
dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzu— zeigen, daß sie noch vor demselben herbeigeschafft
werden können, ͤ Im Falle seines Ausbleibens wird mit der
Unkersuchung und Entscheidung in contumaciam
verfahren werden.
Als Belastungszeugen sind der Kaufmann
S. Joel und der Polizei⸗Sergeant Zawals ki
von hier zum Termine vorgeladen. Züllichau, den 16. September 1856. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung
1435 J Aufforderung der Erbschaftsgläubiger und Legatare.
Ueber den Allodial-Nachlaß des verstorbenen Gutsbesitzers Carl Heinrich Ernst Friedrich von Burgsdorff auf Markendorff ist das erbschaft— liche Liquidationsperfahren eröffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschafts— gläubiger und Legatare aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis zum 1. No— vember d. J einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. .
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimm⸗ ten Frist anmelden, werden mit ihren An⸗ sprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlessen werden, daß fie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig an⸗ gemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse mit Ausschlüß aller feit dem Ableben des Erb— lassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.
Die ÄAbfaäͤssung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der auf
den 4. Dezember d. J., Vormittags
D Uhr, ⸗ in unserem Audienzzimmer, Junkerstraße Nr. 4. hierselbst, anberaumten öffentlichen Sitzung statt.
Frankfurt a. O., den 11. Juli 1856.
Königliches Kreisgericht 1. Abtheilung.
1844 Konkurs-Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Frankfurt a. d. O. J. Abtheilung. Den 22. September 18565, Vormittags 10 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isaae Joachimsthal zu Frankfurt a. d. O. ist der kauf⸗ männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-⸗Einstellung auf den 19. September 1856 festgesetzt worden. ;
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Roedenbeck hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem auf
den 3. Oktober c., Vormittags .
in unserem Gerichtslokal, Junkerstraße Nr. 1, vor dem Kommissar Kreisgerichts-Rath Moers anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver— walters oder die Bestellung eines andern einst— weiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel— mehr von dem Besitze der Gegenstände
bis zum 24. Oktober d J. einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vor— behalt ihrer etwanigen Rechte ebendabin zur Konkursmasse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleich—⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
i898
Die Einleitung nachstehender Gemeinheits— Theilungen, Auseinandersetzungen und Forst— berechtigungs⸗Ablösungen:
1) Der Gemeinheits⸗Theilung der sogenannten Teichkabeln zu Fuͤnfeichen im Gubener sreise,
2) der Gemeinheits⸗Theilung der zur Stadt
Lebus, Lebuser Kreises, gehörigen Bruch— feldmark, in specie die Regulirung der Ent. schädigung der Hausbefißzer daselbst wider die übrigen Separations⸗Interessenten, wegen entzogener Nutzungen. der Gemeinheits-Theilung der Hütungs⸗ Grundstücke der Gemeinde zu Hammer 1 Antheils, Kreises Stern— erg, der Gemeinheits-Theilung der Stadt⸗Feld—= mark Königswalde, so wie der Ablöfun der den Bürgern daselbst in der herrschaft⸗ lichen Forst zustehenden Holz⸗, Hütungs— und Streu- und Bauholzberechtigungen Sternberger Kreises, ⸗ der Gemeinheits-Theilung der Höhe- und Bruchfeldmark von Limmriß, desselben Kreises, der Ablösung der Triftgerechtigkeit des Dominiums und der Gemeinde Arensdorf auf Grundstücken des Dominiums Sophien— walde im Sternberger Kreise, der Aufhebung der dem Dominium Stubben hagen auf der Höhefeldmark von Hammer und den Grundstücken der Kalkmühle zu— stehenden Hütungsrechte, der Aufhebung der den alt angesessenen bäuerlichen Wirthen zu Kriescht, Kreises Sternberg, in der Königl. Limmritzer Forst zustehenden Berechtigung auf Bauholz, der Aufhebung der den Gemeinden Günters— berg, Polenzig, Messow und Eichberg, im Crossener Kreise, in der Königl. Günters— berger Forst zustehenden Forstberechtigungen, der Aufhebung der mehreren Rittergütern und Gemeinden ꝛc. in der gutsherrlichen Forst zu Königswalde, Sternberger Kreises, zustehenden Holz-, Streu- und Hütungs— Berechtigungen, . der Aufbebung der den alten Einsassen der Dörfer Rampitz, Kloppitz, Melschnitz und Kräsem in der ehemaligen Rampitzer Hr— densforst zustehenden Raff- und Leseholz, Streu⸗ und Kiehnberechtigung, Sternberger Kreises, und 12) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Fried— land, Lübbener Kreises, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und es werden alle dabei betheiligten, bisher noch nicht zugezogenen Interessenten hierdurch auf— gefordert, sich als solche binnen sechs Wochen und spätestens in dem Termine: den 2. Dezember er., Vormittags 10 uhr, in meinem Büreau, Crossener Straße Nr. l hierselbst, zu melden, widrigenfalls sie his zur Rezeßvollziehung alles gegen sich gelten lassen müssen, was his zum Zeitpunkte ihrer Meldung mit den nach §. 109 des Ablösungsgesetzes bom 2. März 1850 legitimirten Interessenten festgze⸗ stellt ist, nach der Rezeßvollziehung sie aber die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen müssen, und mit keinen Einwendungen gegen dieselbe werden gehört werden.
Frankfurt 4. O., den 19. September 1856.
Der Regierungs-Assessor, Spezial-Kommissarius Steffani.
Vorlesungen für Phar— i899] maäceuten.
Laut Bescript des Königlichen Tinisteriums der geistlichen, Unterrichts- und Mediuigal. Angelegenheiten vom 22. September 1851 ist für Breslau die Errichtung einer delegirten Examinations - Kommission fär Pharruaceuten beschlossen und der Uaterzeichnete für jetkt zum Direkter dieser Kommission und des Phar- maceutischen Studiums an hiesiger Königlicher Universität ernannt worden In Folge dieser Verfügung werden die Kandidaten der Phar- macie, welche hierselbst studiren wollen, aut- gelordert, sich bei dem Anfange des bevor- stehenden Semesters (den 15. 6ktober) unter Beibringung ihrer Zeugnisse zum Emp sange der zu ihrem Studium erforderlichen An wer- sungen zu melden.
Breslau, den 25. September 1856.
Der Königliche Geheime Mediainal - Rath Brof. Dr. Goeppert.
isn], , . . ̃ Königliche Niederschlesisch⸗ Maͤrkische Eisenbahn.
Die Lieferung des Bedarfs an kiefernen Bahnschwellen für das Jahr 1857, bestehend in: 7, 500 Stück Stoeß⸗ Schwelle
und 56h , Fauntel., J Schwellen, soll im Wege der Submisfion vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Sonnabend, den 25. Oktober d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
in unserem Geschäftskokale auf hiesigem Bahn— hofe, woselbst in den Wochentagen, Vormittags, die Lieferungsbedingungen zur Einsicht aus— liegen und Abschriften derselben gegen Erstattung der Kopialien ertheilt werden, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission zur Uebernahme der Schwellen—
lieferung pro 1857“ eingereicht sein müssen.
Berlin, den 27. September 1856.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
96 disconto-Gesellschaft in Berlin.
Nach Art. 78 des Statuts kann ein Stimm— recht in General-Versammlungen nur von den— jenigen Commanditairen ausgeübt werden, deren Commandit-Antheile Tausend Thaler oder mehr betragen und spätestens acht Tage vor Be— rufung der General-Versammlung nach Art. 36 des S̃iatuts eingeschrieben sind.
Zur Ausführung dieser Bestimmungen machen wir Folgendes bekannt:
Die Einschreibung erfolgt bei uns auf schrift— liches Ersuchen der Commanditaire und gegen Vorzeigung der Commandit-Antheile. Die Nummern derselben, so wie Namen, Stand und Wohnort der Commanditaire müssen deutlich geschrieben sein. — Sollen Interimsscheine über Theiljahlungen eingeschrieben werden, so ist außer den Nummern auch die Zahl der Commandit— Antheile, auf welche sie lauten, anzugeben. — Interims-Quittungen über vollgezahlte Com— mandit-Antheile werden nicht eingeschrieben, da dieslben (nach unserer Bekanntmachung vom 2. Juli d. J.) gegen die wirklichen Stücke um— zutauschen find.
Auswärtige Commanditaire können, um die Kosten der Einsendung zu ersparen, auf ihrem ECinschreibungsgesuch die Vorzeigung der Com— mandit-Antheile durch eine Behörde, welche ein amtliches Siegel führt, oder durch ein mit uns in erheblichem Geschäfts⸗Verkehr stehendes Handelshaus bescheinigen lassen.
Ueber die erfolgte Einschreibung ertheilen wir eine von zwei mit der Controle beauftragten Angestellten unterzeichnete Bescheinigung, durch deren Datum der Tag bezeichnet wird, an welchem die Einschreibung stattfand.
Diesée „Einschreibungs ⸗Bescheini—⸗ gung“, — verbunden mit dem Besitz der ein— geschriebenen Commandit-Antheile zur Zeit der Heneral⸗Versammlung, — ist als Legitimation des Commanditairs zur Theilnahme an den Heneral-⸗Versammlungen erforderlich, und dient hierfür so lange, als der Befitz fich nicht andert. ;
Ueber den Nachweis des letztern zur Zeit der General-Versammlungen werden wir, bei der zuerst abzuhaltenden, das Rähere bekannt machen. .
Berlin, den 30. September 1856.
Direction der Disconto-Gesellschaft.
tat
Phoeniꝝ, Aetien-Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb.
Unter Bezugnahme an den Art. J der durch Mllerhöchste Kabinets-Ordre vom 65. inn
3 bestätigten Statuten der Gesellschaft e en, ‚Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und 3 enbetrieb“, ferdern wir diejenigen Inhaber
er Aetien, deren Umwechselung gegen neue
1891
Actien noch nicht stattgefunden hat, auf: diesen
Umtausch vorzunehmen; in Cöln im Central-Büreau der Gesellschaft,
Unter⸗-Sachsenbausen Rr. 8. „bei Herren S. Oppenheim jun. u. Comp., . in Paris im Büreau der Gesellschaft, Rue Cau— martin Nr. 22, . bei Herren Ed. Blount u. Comp. 3 Rue de la Paix. Cöln, den 1. Juli 1856.
Die Direction.
1 1
tüt! Neu-Schottland.
Die an dem Berg- und Hütten-Verein Neu— Schottland durch Actienzeichnung Betheiligten werden hierdurch ergebenst ersucht, die zweite Ratenzahlung von 10 Prozent auf die gezeich— neten Actien von jetzt ab bis zum 16. Sktober d. J. zum Betrage von 20 Thalern pro Actie, abzuͤglich der Zinsen auf die erste Ratenzahlung für die Zeit dom 28. August bis 16. Oktober , n
. 19 Thalern 26 Sgr.
a) in Dortmund bei Herrn Wm. von Born
oder
b) in Berlin bei den Herren Conrad und
Klemme unter Vorlage der Interimsscheine zu leisten.
Dortmund, den 15. September 1856.
Der provisorische Verwaltungsrath des Berg— und Hütten-Vereins Neu Schottland
Wm. von Born. B. G. Weismüller. Ed. Conrad. Druckenmüller. Heintz⸗ mann. Gust. Lehrkind. P. C. Schul te.
Schultz. Franz Schulz
1796 . Schlesischer Bank-Verein.
Zweite Einzahlung von Zehn Prozent.
In Gemäßbeit des §. 14 unseres Gesellschafts⸗ Vertrages fordern wir hierdurch die Theilhaber unserer Gesellschaft ergebenst auf, die zweite Einzahlung von Zehn Prozent in den Tagen 2
hier in un serem Comtoir oder bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin,
— —— — ——
1 .
— — — —
in den Vormittagsstunden von 9— 12 Uhr zu leisten. Breslau, den 12. September 1856. Schlesischer Bank-Verein. Hoverden. Lehfeldt. Fromberg.
11817! Bekanntmachung.
An der hiesigen Stadtschule soll ein litterater Knabenlehrer mit einem festen Gehalte von 400 Thalern jährlich sofort angestellt werden. Pro rectoratu oder mindestens pro schola geprüfte Kandidaten des Predigt respektive Schulamtes wollen fich unter Abreichung ihrer Zeugnisse persönlich bei uns melden. ö
Tribsees, den 15. September 1856.
Der Magistrat. Gützlaff.
iss! Kundmachung.
Die Ausführung der Unterbau-Arbeiten für die Bahn von Außig nach Teplitz pr. 24 Meilen wird im Wege schriftlicher Offerte an Unter— nehmer entweder im Ganzen oder in zwei Sec— tionen gegen Einheitspreise überlassen.
Das Bauprojekt und die Baubedingnisse lie—⸗ gen im Bürxeau der unterzeichneten Geschäfts— leitung in Teplitz, Mühlstraße Nr. 330 (zum Kaiser von Rußland) bis 15. Oktober d. J. zur Einsicht bereit.
Die Offerten können in dem bezeichneten Bü— reau bis 15. Oktober d. J, 6 Uhr Abends, überreicht werden; wobei bemerkt wird, daß jene Offerenten, die nicht schon notorisch als Bau-Unternehmer bekannt sind, den geeigneten k über ihre Qualification beizubringen aben.
Teplitz, den 21. September 1856.
Die Geschäftsleitung der Außig-Teplitzer Eisen⸗ bahn- und Bergbau-Gesellschaft.
1813 . Die am 1. Oktober d. J. fällig werdenden Coupons unserer 5proz. Prioritäts⸗Anleihe werden vom heutigen Tage an bei unserer Hauptkasse dahier, vom 1. bis zum 31. Ok⸗ tober d. J. aber sowohl bei den Herren Ge⸗ brüder Arons zu Berlin, als auch bei Herrn R. Erlanger in Frankfurt a. M. ausgezahlt. Kassel, am 15. September 1856. Die Direction der Kurfürst Friedrich Wilh. Nordbahn. .
1900
Norddeutsche Fluß⸗Dampfschifffahrts—
Gesellschaft in Harburg.
In Gemäßheit der §§. 5, K, 7, 9 des Statuts werden die geehrten Actionaire der unter⸗
zeichneten Gesellschaft hiermit ersucht:
Die 4te Rate à 10 pCt. nach Abzug von 15 Sgr. Zinsen mit Thlr. 19. 15 Sgr.
bis zum 1. Nobbr. a. c.
— —
.
Die 5te Rate à 10 pCt., nach Abzug von 8 Sgr. Zinsen mit Thlr. 19. 22 Sgr.
—
bis zum 1. Dechr. a. e.
Die hte Rate à 10 pt. nach Abzug von 10 Sgr. Zinsen mit Thlr. 19. 20 Sgx.
bis zum 1. Januar 1857.
für je de Actie bei einer der nachstehenden Firmen kostenfrei einzuzahlen, so wie die Empfangs⸗ Bescheinigung von derjenigen Firma, bei welcher die Einzablung geschieht, auf den betreffenden
Interims-Actien vollziehen zu lessen.
In Berlin bei Herren Conrad u. Klemme,
Wien bei Herrn Konsul H.
F. A. Rogge,
Breslau bei Herren J. Molinari u. Söhne, Dresden bei Herren Lüder u. Tischer,
Hannover bei Herrn Banquier Adolph Meyer, Halle a. d. S. bei Herrn C. A. Jacob,
Leipzig bei Herren Frege u. Co.
Magdeburg bei Herren Zuckschwerdt u. Beuchel, Harburg bei der Gesellschafts-Kasse.
Harburg, den 1. Oktober 1856.
Norddeutsche Fluß⸗Dampfschifffabrts⸗Gesellschaft.
Der Verwaltungsrath.
36 Lorddeutsche Fluß-⸗Damypsschifffahrts⸗ Gesellschaft in Harburg.
Da auf Nr. 34 unserer Interims⸗Actien die 2Tte und Zte Rate bisher nicht eingezahlt ist, so fordern wir unter Bezug auf §. 9 un—
seres Statuts den Inhaber genannter Actien hiermit auf, sowohl deren Beträge de Thlr. 19
24 Sgr. und 19 Thlr. 26 Sgr., als auch die Conventionalstrafe de Thlr. B für jede Actie und jede Rate bis zum 1. Nobember a. (. kostenfrei bei unserer Kasse einzuzahlen, widri⸗ genfalls die bereits eingezahlten Beträge zu Gunsten unserer Gesellschaft verfallen, und die betreffenden Actien annullirt werden. Harburg, den 1. Oktober 1856.
Norddeutsche Fluß⸗Dampfschifffahrts ⸗Gesellschaft. Der Verwaltungsrath.