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von Schau, Landschaftsrath auf Böhmenhsöfen im Freise Brauns⸗
berg, . Graf von Schlieben, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitz er auf Sanditten im Kreise Wehlau, von Schmidt, Polizei⸗Direktor zu Elbing, Sch midt, Oberförster 9 Ruda . Strasburg, Dr. Schütz, Kreis⸗ us zu Rastenburg, . ei ö. kee , we en,. und Der eher einer Acker bauschule
ĩ bei Hohenstein, Dr. n 1 . des Kneiphöfschen Stadt⸗Gymnastums
zu Königsber
Sluymer, . des Schullehrer⸗Seminars zu Pr. Eylau,
Spilling, Regierungsrath zu Gumbinnen, . gf. bei der Regierungs⸗Haupt⸗Kasse zu
Königsberg, Thormann, Kreis⸗-Wundarzt zu Karthaus, ̃ Tortilowtus von Batocki, Justizrath a. D. und Ritterguts⸗ besitzer auf Bledau im Kreise Königsberg, Uhl, Oberförster zu Warnen im Kreise Goldapp, Ukert, Direktor des Stadt- und Kreisgerichts zu Danzig, Voelz, Ober⸗Amtmann zu Vorwerk Flatow im Kreise Flatow,
Dr. Wald, evangelischer Pfarrer zu Königsberg, Das Allgemeine Ehrenzeichen:
Almbbrecht, katholischer Rektor zu Allenstein, Benkm ann, Foͤrster zu Reuswalde im Kreise Wehlau, Benz, berittener Steuer- Aufseher zu Gilgenburg Osterode, Binder, Förster zu Gr. Baum im Kreise Labiau, Bludau, Schulze und Land⸗Geschworner zu Arnsdorf im Kreise Heilsberg, . Born, Thor-Controleur zu Königsberg, . Bouvain, erster Gendarmen⸗Wachtmeister zu Gumbinnen, Briehn, Schulze zu Winkerau im Kreise Pr. Holland, Broeske, Posthauswärter und Büreaudiener zu Danzig, Claer, Förster zu Biberswalde im Kreise Wehlau, Da vid, Kreisbote zu Fischhausen, . J Dumont, Schullehrer zu Wersmoningken im Kreise Gumbinnen, Fischer, Schulze zu Neuhof im Kreise Rastenburg, Fischer, Förster zu Naujock im Kreise Labiau, Grifeck, Regierungs- und Kassenbote zu Königsberg, Gruschka, Kreisbote zu Lötzen, Hoepfner, Regierungs-Kanzlist zu Königsberg, Hübner, kölmischer Gutsbesitzer zu Waldau im Kreise Gerdauen, Jung, Kreisgerichtsbote zu Kulm, Kadgien, Gärtner zu Königsberg, von Karger, berittener Steuer⸗Aufseher zu Flatow, Kaun, Steuer-Rezeptor und Salz-Faktor zu Culmsee im Kreise Thorn, Kegel, Post⸗Packmeister zu Danzig, Kerner, Präcentor zu Lengwethen im Kreise Ragnit, Klebroff, Schulze zu Schäferei im Kreise Marienwerder, Kleinfeld, berittener Gendarm zu Darkehmen, Kraus, Präcentor zu Mallwischken im Kreise Pillkallen, Krause, Förster zu Bärenwinkel im Kreise Osterode, Lackner, Berittschulze zu Wingern im Kreise Pillkallen, Labrenz, Beritischulze zu Gedwill-Paul im Kreise Memel, Lange, Berittschulze zu Rogehnen im Kreise Fischhausen, Leisse, berittener Steueraufseher zu Wehlau, Lindemann, Förster zu Koswald im Kreise Braunsberg, Linden au, Berittschulze zu Lindenhof im Kreise Insterburg, Mehring, Chaussee⸗Aufseher zu Langheim im Kreise Rastenburg, Mühl, Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius zu Königsberg, Müller, Appellationsgerichts-Bote zu Insterburg, Müller, Fuß⸗Gendarm zu Gollub im Kreise Strasburg, Neumann, berittener Gendarm zu Conitz, Neum ann, Ober⸗Aufseher der Strafanstalt zu Wartenburg, Neu sohn, Fuß⸗Genvarm zu Königsberg, Nickel, Berittschulze und Grundbesitzer zu Olschöwken im Kreise Ortelsburg, Pessier, Thor⸗Controleur zu Danzig, Saalmann, Schulze und Kölmer zu Willims im Kreise Rösse“ Scheele, berittener Steuer⸗Aufseher zu Neustadt, Chr. Schlomm, Bauerwirth zu Wysegge im Kreise Ortelsburg, Schulz, Gerichtsbote und Gefangenwärter zu Neustadt, Schuster, Stadt⸗Wachtmeister zu Neustadt, Sele, Kreisbote zu Allenstein, Stolz, eren fre, zu Frauenburg im Kreise Braunsberg, Stumpf, Post⸗Wagenmeister zu Graudenz, Ta etz, Förster zu Plompen im Kreise Wehlau, Titz, Schullehrer zu Montau im Kreise Schwetz, en,. ehemals Orts -⸗Schulze zu Godrienen im Kreise Kö— nigsberg, Toltmitt, Schulze zu Wohlau im Kreise Heiligenbeil, Trosien, Kreisgerichtsbote zu Allenstein,
im Kreise
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Venthur, Gefangenwärter zu Pr. Holland,
Vogel, Kreisgerichtsbote zu Angerburg,
Werm bter, Heegemeister zu Plicken im Kreise Labiau, Winkler, Kreisgerichtsbote zu Goldapp,
Wohlfrom, Foͤrster zu Kinten im Kreise Heydekrug, Wurm, Hausvater bei der Strafanstalt zu Insterburg, Zacharias, Posthalter zu Barten im Kreise Rastenburg.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bei der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt ange— stellten öendanten Hofrath Neumann den Charakter als Ge. heimer Rechnung s-Rath zu verleihen;
Den seitherigen Landrathsamts-Verweser, Regierungs⸗-Referen- darius Freiherrn Stanislaus von Seherr-Thoß, zum Land— rath des Kreises Pleß im Regierungsbezirk Oppeln zu ernennen; und
Dem Regierungs-Secretair Schulz zu Bromberg den Cha— rakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht, den Modewaarenhändlern Gebrüder Schlimm zu Königsberg in Preußen das Prädikat als Hoflieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen.
Privilegium vom 3. September 1856 — wegen Aus—
fertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obli—
gationen des Marienwerder Kreises im Betrage von 100,000 Thalern.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Marienwerder Kreises, im Regierungsbezirk Marienwerder, auf den Kreistagen vom 28. De— zember 1854, 31. Mai 18565 und 14. April 1856 beschlossen wor⸗ den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chauseee— bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaf— fen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu die— sem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins-Coupons ver— sehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an— genommenen Betrage von 100,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaͤßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Junt 1833 zur Ausstellung von Ohligationen zum Betrage von 160,000 Thalern, in Buchstaben Einhundert Tau⸗ send Thalern, welche in folgenden Apoints:
30 zu 1000 Rthlr. — 30,000 Rthlr., 60 * 500 * 30,000 * 1400 * 100 * — 40,000 2
— DM o Nryst. nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinfen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1866 ab mit wenigstens jährlich einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligation die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligation eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bromberg, den 3. September 1866.
Friedrich Wilhelm.
Für ven Minister sii Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
ch e.
(L. S.)
Für den Minister des Innern.
von Raumer. von Bodelschwingh. von Pom mer-Es
1907
a
z Preußen, Regierung s-Bezirk Marienwerder. Obligation des Marienwerder Kreises. , No. Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm 4. Februar und . ten .. ..... 1856 Allerhöchst bestätigten Kreistags⸗Beschlüsse vom 28. Dezember 1851, 31. Mai 18565 und 14. April 1856 wegen Aufnahme iner Schuld von 100,090 Thalern bekennt sich die ständische stommission für den Chausseebau des Marienwerder Kreises Namens bes Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant nach dem Münzfuße von 1764, welche für den 66 kontrahirt worden, und mit fünf Prozent jährlich zu
insen ist.
ö 6 Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern ge⸗— schieht vom Jahre 1866 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nac Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18666 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis be— hält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere lusloofungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgelooßen, so pie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ jeichung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so pie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt in der Zeit vom 20. bis 31. Dezember des betreffenden Jahres und wird wiederholt in der Zeit vom 20. bis 31. März, 20. bis 30. AÜpril und 20. bis 31. Mai des folgenden Jahres; sie erscheint in dem Preußischen Staats -Anzeiger, in dem Amtsblatte der König— lichen Regierung zu Marienwerder, in dem Kreisblatte des Kreises Marienwerder und in der Ostbahn; im Falle des Eingehens des letzteren Blattes, in einem anderen, von der Königlichen Regierung zu bestimmenden, und in ihrem Amtsblatte bekannt zu machenden Blatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten
Provin
sstt, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in
gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen
bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Ma— rienwerder und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits—⸗ termins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld—
verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins- Coupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins— Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernich— seter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Gesetze bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Marienwerder.
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer— den. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis verwal⸗ lung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗-Coupons urch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons hegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind Loupons bis zum Schlusse des Jahres die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Freis -Kommunal-Kasse zu Marlenwerder gegen Ablieferung des der ilteren Zins-Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste s Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons⸗ Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor⸗— leigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer unterschrift ertheilt.
Marienwerder, den „ ten ...... .... 185..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Marienwerder Kreise.
halbjährige Zins⸗ ausgegeben. Für jährige Perioden
Provinz Preußen, Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. in s⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation n des n , Kreises. r. «.. über ..... .. Thaler zu fünf Pr 9 .. Sr en ,. nf Prenent gusen „Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen d Rückgabe am ten.... . 18 ee. ir rf Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) ..... Thaler
Silbergroschen bei der Kreis -Kommunal⸗-Kasse zu Marien= werder.
Littr. 825
2
wird.
2 919hn zur Kreis⸗Obligation e , n fn . Kreises. er Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgab zu der Obligation des Marienwerder e ise . . . ̃ über ..... Thaler à fünf Prozent Zinsen, die te Serie 3 Coupons für die Jahre 18 bis 18 munal⸗Kasse zu Marienwerder. Marienwerder, den ten Die ständische Kreis- Kommission für den Chausseebau im Marienwerder Kreise.
Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Zützen.
Bekanntmachung vom 22. September 1856 — be⸗— treffend die Ernennung des Landtags-Marschalls, des Stellvertreters desselben, so wie des Kom— missarius für den Landtag der Provinz Westfalen.
Bekanntmachung vom 19. September 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 223. S. 1824).
Mit Beziehung auf die Bekanntmachung des Ober-Präsidiums vom 19. d. M. wegen Eröffnung des Landtags der Provinz West— falen am 5. Oktober d. J., bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Majestät der König durch Allerhöchsten Erlaß vom 11. d. M. den Herrn Grafen von Landsberg-Gemen zum Landtags-Marschall, den Herrn Kammerherrn Freiherrn Gis— bert von Bodelschwingh-Plettenberg zu dessen Stell⸗ vertreter und den Unterzeichneten zum Landtags-Kommissarius zu ernennen geruht haben.
Münster, den 22. September 1856.
Der Königliche Landtags-Kommissarius, Ober -Präsident von Westfalen von Duesberg.
Nichtamtliches.
Preußen. Aachen, 1. Oktober. Mit dem heutigen Tage ist die Zweigbahn nach Landen (Belgien) der Aachen-Maestrichter Eisen⸗ bahn dem gewöhnlichen Verkehre übergeben worden. (A. 35)
Frankfurt, 2. Oltober. Ihre Königl. Hoheit die Prin⸗ zessin von Preußen ist unter dem Namen einer Gräfin von Linden gestern Abend hier eingetroffen, im Hotel „Westendhall“ abgestiegen und heute Morgen nach Dürkheim weiter gereist. (Fr. J.)
Baden. Karlsruhe, 1. Oktober. Heute Mittag hat vor Sr. Majestät dem Könige von Preußen eine große Parade sämmtlicher hier und in der Umgegend zum Zwecke der Manöver vereinigten Truppentheile des Großherzoglichen Armeecorps stattge⸗ funden. Um vier Uhr ist Gala-Tafel im Schloß und heute Abend Festvorstellung im Theater, bei welcher „Armida“ von Gluck ge⸗ geben wird. Seine Majestät der König von Preußen wird dem Vernehmen nach morgen früh von hier abreisen. (Karlsr. 3.)
Baiern. Nürnberg, 2. Oktober. Ihre Majestaͤt die Königin von Preußen ist 4 von Hof hier eingetroffen und hat nach eingenommenem Diner um 243 Uhr die Reise mit einem Extrazug auf der Eisenbahn fortgesetzt. (N. C.)