1856 / 237 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1930

Gesetzes, wegen Einführung des Westpreußischen Probinzial-⸗Rechts

in die Stadt Danzig und deren Gebiet zur Begutachtung zugehen. In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Kom— missatius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen. Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf drei Wochen bestimmt. ö Wir bleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Karlsruhe, den 30. September 1856. (gez) Friedrich Wilhelm. teuffel. bonder Heydt. Simons. von Raumer. 69 1 Bodelschwingh. Graf Waldersee. Für den Minister . für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

gegengez. von bon Westpbalen.

An die zum Provinzial-Landtage des Königreichs Preußen bersammelten Stände.

nebst dem Allerhöchst vollzogenen Landtags ⸗Abschiede für die im

*

Jahre 1853 zum zwölften Provinzial-⸗Landtage versammelt gewesenen und die Versammlung

Stände des Königreichs Preußen übergab für eröffnet erklärte. . Königsberg, den 5. Oktober 1856.

Der Landtags-Kommissarius, Ober- Präsident der Provinz Preußen,

Wirkliche Geheime Rath Eichmann.

Heute Mittag 12 Uhr fand hierselbst, nach vorangegangenem Gottesdienste, durch den Königlichen Landtags-Kommissarius, Ober⸗ Prästidenten von Puttkam mer, die Eröffnung des diesjährigen

Landtags für die Provinz Posen in dem hierfür bestimmten stän⸗

dischen Lokale des Regierungsgebäudes statt, nachdem das an die Versammlung gerichtete Allerhöchste Propositions-Dekret vom 30ssten

v. Mts., das, wie folgt, lautet: Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,

Preußen ꝛe. ꝛc. . . entbieten Unsern zum Provinzial-Landtage einberufenen Ständen des

König von

Großherzogthums Posen Unsern landesväterlichen Gruß und lassen ihnen

folgende Pro positionen zur Berathung und Erledigung zugehen:

1) In Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1854 haben Ünsere getreuen Stände Mitglieder und Stellvertreter zu den der Provinz angehörigen Bezirkskommissionen für die klassifizirte Ein⸗

Hinsichtlich der Zahl der für die

einzelnen Bezirkskommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell-

vertreter, so wie hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu be- achtenden Momente bewendet es lediglich bei den Vorschriften, nach welchen die diesfälligen Wahlen bereits srüher stattgefunden haben und werden Unsern getreuen Ständen die Nachweisungen der ein- eröffnet.

kommensteuer neu zu wählen.

kommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Un— sern Kommissarius mitgetheilt werden.

Imgleichen haben Unsere getreuen Stande mit Rücksicht auf die

denselben durch 558. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 in

den Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kontrole nach den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissa- rius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern

vorzunehmen.

Wir lassen Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vereinfachung des Taxp-Verfahrens für kleinere Land— güter in den Landestheilen, in denen die Allgemeine Gerichts-Ord—

nung Gültigkeit hat, nebst Motiven zugehen und wollen ihre gut-

achtliche Aeußerung darüber erwarten.

4) Da sich das Bedürfniß der Regulirung des Abdeckereiwesens gezeigt hat, haben Wir den Entwurf eines dahin zielenden Gesetzes aus— arbeiten lassen, über welchen Wir die gutachtliche Aeußerung Un— serer getreuen Stände vernehmen wollen.

In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Kommissarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen.

Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf drei Wochen bestimmt.

Wir bleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Karlsruhe, den 30. September 1855.

(gez) Friedrich Wilhelm.

(gegengez von Manteuffel. von der Heydt. Kaumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Waldersee. Fur den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: bon Manteuffel. .

Graf

An die zum Provinzial⸗Landtage des Großherzogthums Posen versammelten Stände.

verlesen und dem Herrn Landtags-Marschall, Kammerherrn Frei— herrn Hiller von Gaertringen, ausgehändigt worden war. Posen, den 5. Oktober 1856.

Simons. von

Nachdem die Mitglieder des diesjährigen Landtags der Pro⸗ vinz Sachsen dem gemeinschaftlichen Gottesdienste in der hiesigen Schloß⸗ und Domkirche beigewohnt und sich demnächst in dem Provinzial-Ständehause versammelt hatten, begab sich der König. liche Landtags-Kommissarius, Ober-Präsident von Witz leben in ihre Mitte, richtete einige auf die wichtige Bedeutung des Tagei bezügliche Worte an die Versammlung, übergab das Allerhöchste Propositions⸗Dekret vom 30. September d. J., welches also lautet.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König 3 Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage einberufenen getreuen Standen

der Provinz Sachsen Unseren landesväterlichen Gruß und lassen ihnen

folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung zugehen;

1) In Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 haben Ünsere getreuen Stände Mitglieder und Stellvertreter zu den de Provinz angehörigen Bezirks-Kommissionen für die klassisizirte Cin— kommensteuer neu zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für hie einzelnen Bezirks-Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell vertreter, so wie hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu beach— tenden Momente hewendet es lediglich bei den Vorschriften, nach welchen die diesfälligen Wahlen bereits früher stattgefunden haben und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der einkommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Unsern Kommissarius mitgetheilt werden.

Ingleichen haben Unsere getreuen Stände mit Rücksicht auf die denselben durch 5§. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. Marz 1850 in den Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kontrole nach den näheren Mittheilungen, welche Unser gom— missarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellber— tretern vorzunehmen. Wir lassen Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetes, betreffend die Vereinfachung des Taxꝓverfahrens für kleinere Land— güter in den Landestheilen, in denen die Allgemeine Gerichts⸗Ord— nung Gültigkeit hat, nebst Motiven zugehen und wollen ihre gut— achtliche Aeußerung darüber erwarten. In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser FKom— missarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf drei Wochen bestimmt. Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Karlsruhe, den 30. September 1856.

(gez) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons,

von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf Waldersee.

Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten

von Manteuffel.

(gegengez.) bon Raumer.

An die zum Provinzial-Landtage der Provinz Sachsen versammelten Stände. dem Herrn Landtags-Marschall Grafen von Zech-Burkersrode

und erklärte im Allerhöchsten Auftrage den Landtag der Provinz für

Merseburg, den 5. Oktober 1856.

Heute Mittag 12 Uhr wurde, nach vorangegangenem Gottes dienst, von dem Koͤniglichen Landtags-Kommissarius, O ber-Präsiden— ten von Kleist-Retzow, der diesjährige Provinzial-Landtag sür die Rhein -Provinz hierselbst eröffnet, nachdem das an die Ver= sammlung gerichtete Allerhöchste Propositions-Dekret vom 30sten v. M., das, wie folgt, lautet:

Wir Friedrich Wilhelm, Preußen ꝛe. ꝛc. .

entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage einberufenen getrekhen Ständen der Rhein-Provinz Unseren landesväterlichen Gruß, und lasen ihnen folgende Propositionen zur Beachtung und Erledigung zugöhen—

1) In Gemäßbeit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 haben

Ünsere getreuen Stände Mitglieder ünd Stellvertreter zu den der

Provinz angehörigen Bezirks-Kommissionen für die klassi zin

Einkommensteuer neu zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für at

einzelnen Bezirks-Kommissionen zu wählenden Mitglieder und sg.

vertreter, so wie hinsichtlich der übrigen, bei den Wahlen zu .

ten den Momente bewendet es lediglich bei den Vorschriften, i

welchen die diesfälligen Wahlen bereits früher stattgefunden ha .

und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der . kommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch seren Kommissarius mitgetheilt werden. . die 2) Ingleichen haben Unsere getreuen Stände mit Rücksicht . n denfelben durch 55. 5 und 47 des Gesezes vom 2. März! 36 den Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mithirtung un Controlle nach den näheren Mittheikungen, welche Unser ser̃ missarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Ste tretern vorzunehmen. . 3 gejeigt Da sich bas Bedürfniß der Regulirung des Abdeckereimesens, ger hat, haben Wir den Entwurfe'eines dahin zielenden Gesebes un⸗ arbeiten lassen, über welchen Wir die gutachtliche Aeußerung serer getreuen Stände vernehmen wollen.

bon Gottes Gnaden, König bon

1931

4 Wir lassen ferner Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Hesetzl»s wegen Verschaffung ven Vorfluth in dem Belirkt des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein zur gutachtlichen Aeußerung zugehen. .

In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Kommissarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen.

Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf drei Wochen bestimmt. Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Karlsruhe, den 30. September 1856.

(gez) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. bon Westphalen. von Bodelschwingh. Waldersee. . ; Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

bon

gegengez.) Graf

Raumer.

An die zum Provinzial-Landtage der Rhein— Probinz versammelten Stände.

verlesen und dem Herrn Landtags-Marschall ausgehändigt wor—

den war. Düsseldorf, den 5. Oktober 1856.

Bekanntmachung vom 4. Oktober 18566 betref⸗ fend den Termin zur Wiedereröffnung der Ritter-Akademie zu Brandenburg.

Bekanntmachung vom 30. August 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 226, S. 1846.)

Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom 30. August er. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Termin zur Wiedereröffnung der Ritter-Atademie zu Brandenburg auf

Dienstag, den 21sten d. Mts., anberaumt worden ist. Berlin, den 4. Oktober 1856. Königliches Schul-Collegium der Provinz Brandenburg.

Nichtamtliches.

Sachsen. Weimar, 5. Oktober. Die General-Konferenz des Zollvereins setzt seit dem Schlusse des vorigen Monats ihre Verhandlungen in Weimar fort, nachdem dieselbe am 26. September nm Eisenach das Protokoll über die Feststellung des neuen Vereins— Zolltarifes unterzeichnet hat. (Weim. Ztg.)

Baden. Eine telegraphische Depesche der „Karlsr. 3.“ aus Freiburg, 4. Oktober, meldet: Heute Abend haben der Groß⸗ herzog und die Großherzogin unter unbeschreiblichem Jubel iner zahllosen Volksmenge von nah und fern ihren Einzug in die im höchsten Festschmuck prunkende Stadt gehalten.

Baiern. München, 4. Oktober. Diesen Abend sind von Berchtesgaden kommend Ihre Majestaͤten König Max und Königin Marie und fast gleichzeitig Se. Majestät König Otto von Griechenland, dann Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß⸗ herzogin von Hessen im besten Wohksein hier eingetroffen. Die nllerhöchsten und höchsten Herrschaften werden sich am Montag zur Begrüßung Ihrer Majestät der Kaiserin Wittwe von Rußlaud nach

luzebing zegeben. (N. C.) Schweiz. Bern, 4. Ottober. Ueber die Aufhebung Neuenburg giebt Ständerath

er Bourg eoisie der Stadt dlilshin folgende Erklärung: „Es handelt sich nur darum, neben ö Bourgeoisie eine mit der Verwaltung beauftragte Behörde auf— llen. Der Bourgebiste wird kein Rachtheil zugefügt, sie wird . Vermögen behalten und nach ihrem Belieben ' arüber verfügen. iel se wird das Recht nicht mehr haben, in der Stadt zu be— 6 Die im Stagtsgefängniß zu Neuenburg befindlichen . Gefangenen haben eine Erklärung unterzeichnet, in ; er sie ihre Zufriedenheit und ihren Dank aussprechen über ö Behandlung, der sie sich zu erfreuen haben. Der Unter— ner ighter hat die Erklärung dem Bundesrath übersendet. a enn hat nach Abhörung der in Locle und la Chauxdefonds ü ichen Gefangenen verfügt, daß der Pfarrer Gagnebin und gi äh enngzen ins Gefängniß nach Neuenburg geführt werden. . rigen Verhafteten wurden gegen Caution freigelassen. Ferner ö. i. auf Verlangen des Unterfuchungsrichters am 30. Septem— . n Pury - Peters und Perregaux, Sohn, verhaftet, ö erbreitung der Proclamationen. Folgende Personen .. fgefordert, zur Vernehmung sich zu stellen, wenn sie nicht Bernhard de

Däeestantumgzoeruztheilung sich qussetzen wollen; von Neuenburg; Gustas de Pury, Ingenieur; Ludwig

nach den verschied enen Richtungen.

Chatelain, Architekt; Daniel Grisel, Feldwebel; Constant Comtesse Hauptmann; Matise, Professor; Ludwig Au gust 5 r , . , . Jeanneret, Hauptmann a. D.; olp uchenel, Lieutenant; Gustav Jeanneret; ö de. . J z Alphons Wittauer, undesrath Frei⸗Herosee ist von Bern nach Neuenbur ück⸗ gekehrt. Der Bundesrath hat die Eileen der zwei . aus Bern und Waadt, welche den Kanton Neuenburg besetzt hiel⸗ ten, angeordnet; dieselben werden durch zwei andere aus den Kan— tonen Bern und Solothurn ersetzt. Ueberdies wird dem Occupa⸗ tionsstab eine halbe Compagnie Guiden zut Verfügung gestellt. Frankreich. Paris, 5. Oktober. Für Kupfer und Zink ist, in so weit sie zur Schiffsbekleidung und überhaupt beim Schiff— bau verwandt werden, zollfreie Einfuhr bewilligt worden. Zu Macon sind neun Müller der Umgegend, die sich vereinbart hatten, um ein Höhergehen der Mahlpreise zu bewirken, zu Geld- und Gefängnißstrafen verurtheilt worden. Die Dampf ⸗Korvette „Newton“ und der Aviso „Pelican“, die während des Aufent— haltes des Kaisers und der Kaiserin zu Biarritz im Hafen don Bayonne lagen, sind nach Cherbourg zurückgekehrt. Die Arbeiten an der Süd-⸗Bahn, zwischen Toulouse und Carcassonne, werden, namentlich in der Nähe letzterer Stadt, mit Thätigkeit betrieben. Man glaubt, daß die Eröffnung der Section zwischen beiden Städten am 15. November statthaben werde. Auch die Arbeiten an der Linie von Narbonne nach Perpignan sind bereits weit vorgeschritten. Der „Moniteur Algerien“ bringt Näheres über die schon erwähnten Gefechte der Generale Renault und Jussuf mit den Beni-Kuft, die am 24. September gleichzeitig von beiden Divisionen angegriffen wurden. Die Kabylen - Dörfer waren jenseits einer tiefen, steilen Schlucht gelegen, an deren an—

derer Seite die Franzosen am Morgen angelangt waren. Trotz

der Terrainschwierigkeiten wurde alsbald angegriffen, der Gra— ben überschritten und die Angriffs -Kolonnen vereinigten sich bei den. Oulad⸗-Aali, welche sich, gleich den übri— gen. Vertheidigern, in die. Gebirge und Wälder zurückziehen mußten. Nach zweistündigem Gefechte waren alle Dörfer und namentlich jene der Oulad⸗Ali, welche als uneinnehmbar galten, niedergebrannt, und die beiden Divisionen begannen‘ den Rückzug n General Jussuf wurde nicht über den Graben verfolgt, dagegen folgten die Kabylen massen⸗ weise der Kolonne Renault, welche eine große Strecke äußerst ab⸗ schüssigen Terrains zu überschreiten hatte. Nichtsdestoweniger er— folgte der Rückzug in bester Ordnung, und um 3 Uhr Abends waren beide Kolonnen mit einem Verluste von 12 Todten und 19 Verwundeten (worunter 4 Offiziere) im Lager angelangt. Der Verlust der Feinde ist noch nicht bekannt, doch muß er beträchtlich sein. Der General-Gouverneur langte am 26. September im Lager Renault an, welches am Fuße der Berge von Beni-Kußi aufgeschlagen ist, und begab sich am folgenden Tage zur Division Jussuf, die er vortrefflich eingerichtet und in der besten Stim— mung fand.

Nach dem von der Bäckerei⸗Kasse veröffentlichten Berichte be— laufen sich die von ihr (resp. der Stadt Paris) vorgeschossenen Summen Behufs Beibehaltung der ermäßigten Brodtare (gegen successive Wiedereinziehung, wenn die Preife unter die Taxe gehen) bis zum 31. Dezember 1855 auf 5ö, 625,35 Fr., wozu noch“ die in diesem Jahre geleisteten nicht geringen Vorschüsse hinzukommen. Abtheilungen von sechs Linien⸗Infanterie⸗-Regimentern sind, auf dem Wege nach Rom, in Marseille angelangt. Der Dampf— Klipper „Europe“, der vom Marine⸗Minister gemiethet wurde, um 1200 Chinesen nach den französischen Antillen zu bringen, ist am 1. Oktober nach Hongkong abgegangen.

Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 30. Sep— tember: „Die Königin hat gestern an den Kaiser Napoleon eine nach Biarritz adressirte Antwort abgeschickt, worin sie ihm für seine wohlgemeinten Rathschläge herzlichst dankt und versichert, daß ste denselben alle thunliche Beachtung schenken werde. Die Wieder⸗ einführung der Verbrauchssteuern und Octrois, jedoch mit Aende— rungen und Verbesserungen, wird von der „Epoca“ als nahe be— vorstehend bezeichnet.! Der „Discusion“ zufolge ist die spanische Regierung, falls die mexikanische Regierung sich weigern sollte, den Vertrag bezüglich der Tilgung der Guthaben spanischer Unterthanen zu revidiren, fest entschlossen, mit der größten Energie vorzugehen und auf Ausführung des Vertrags zu dringen. Eine Flotten⸗ Division (aus 2 Linienschiffen, 3 Fregatten, 2 Korvetten und 4 Dampfern bestehend) würde nach San Juan d'ulloa geschickt wer⸗ den, um diesen Reclamationen Nachdruck zu verleihen.

Eine Depesche aus Madrid vom * Oktober lautet: „Die Regierung tritt in dem Konflikte mit Mexico sehr energisch auf. Die Königin hat dem zu erwartenden Kinde der Herzogin von Montpensier im Voraus den Infantentitel verliehen. Ein König⸗ liches Dekret giebt den Tabakbau auf den Philippinischen Inseln frei. Aus Anlaß des Namenstages des Königs war heute großer Handkuß. Die Knappheit der Lebensmittel dauert fort. Zur Unterdrückung des Schmuggelns wird man umfassende Maßregeln