1856 / 239 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3) der 25füßigen Brücke über das Landsberger Mühlenfließ in Bau⸗Abtheilung II. Section XI. Station 33.

soll im Ganzen oder auch für jede Brücke be⸗

sonders im Wege der öffentlichen Submission

vergeben werden.

Die Submissions-Bedingungen, Zeichnungen und Berechnungen liegen in unserem Central⸗ Büreau zu Frankfurt a d. O. zur Einsicht aus. Erstere werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt.

Die Submissions-Offerten sind portofrei und verfiegelt mit der Aufschrift:

„Submission über Ausführung des eisernen Oberbaues zu den Gitterbrücken“ bis zu dem auf den 20. Oktober ers, Vor⸗ mittags 12 Uhr, anberaumten Termine an uns einzusenden.

Zur gedachten Stunde wird die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten in unserem Central⸗Büreau hierselbst stattfinden.

Auf später eingehende oder solche Offerten, welche den Bedingungen nicht entsprechen, kann keine Rücksicht genommen werden.

Frankfurt a. d. O., den 2. Oktober 1856.

Königliche Kommission für den Bau der Kreuz-Cüstrin-Frankfurter Eisenbahn.

1975

Bekanntmachung.

Königliche Ostbahn.

Die Lieferung von 32,400,900 preuß. Pfun— den Coaks für die Königliche Ostbahn, wovon 10,200,900 Pfund auf das Ufer des Bahn— hofes zu Danzig, 13, 800,000 Pfund auf das Ufer der Brahe am Coaksschuppen des Bahn— hofes zu Bromberg,

3.000,000 Pfund auf das Ufer am Hafen⸗ strange des Bahnhofes zu Elbing und

5,400,000 Pfund auf das Ufer des Bahn⸗ hofes zu Königsberg,

in der Zeit vom 1. Mai bis uit. Oktober 1857 franco abzuliefern sind, soll in 6 Loosen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Hierzu ist ein Termin auf Freitag, den J. No vember d. J. Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale (auf dem Bahnhofe hierselbst) anberaumt. Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten verfiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Coaks für die Ostbahn pro 1857“ versehen, bis zur angesetzten Termins-Stunde an die unterzeichnete Direction portofrei einzu⸗— senden. Die Eröffnung der eingegangenen Of— ferten wird im Termine in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten erfolgen. Die Lieferungs-Bedingungen liegen in unse⸗ rem LCentral-⸗Büreau zur Einsicht offen und werden auf portofreie Anträge mitgetheilt. Bromberg, den 6. Oktober 1856. Königliche Direction der Ostbahn.

(1967 Aachen -Mastrichter SEisenbahn. Der Eigenthüͤmer der Actien der Aachen⸗

Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 21,782 bis einschließlich 21,807 hat uns angezeigt, daß

1946

deren Stelle andere Dokumente ausfertigen und

dem Eigenthümer übergeben werden.

Aachen, den 29. September 1856. Die Direction.

Sommer, Spezialdirektor.

1919

Bekanntmachung.

Die Restauration in dem neuen Empfangs— hause zu Halle soll im Wege der öffentlichen Submission verpachtet werden.

Pachtlustige werden aufgefordert, ihre hier— auf bezüglichen Offerten bis zu dem auf den

18a0]

J

1

15. Oktober d. J. Vormittage tin bei uns anstehenden Termine franco, dersi . und mig unn, che „Offerte auf Pachtung der Restauration zu n. Baht an das unterzeichnete Direktorium einzusend Es wird bemerkt, daß eine besondere Woh en für den Pächter der Restauration nicht no wiesen werden kann. g Die Verpachtungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht bereit und werden auch gegen Ve⸗ zahlung der Kopialien auf Verlangen miigethesst Die Lokale können in den gewöhnlichen Diensi⸗ stunden in Augenschein genommen werden, wo u die Meldung bei dem Herrn Baumeister dulen zu Halle erfolgen muß. Magdeburg, den 30. September 1856. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen-Halle Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn.

Nachdem nunmehr die Allerhöchste Genehmigung zum Bau der Eisenbahn von Reichenba nach Fränkenstein ertheilt worden ist, laden wir die Herren Actionaire der Bahn zur Betheiligun an den neu zu emittirenden 1B 700,600 Thaler Stamm-Actien im Sinne des Beschlusses der . ral-Versammlung vom g. Juni 1856 und des Allerhöchst bestätigten Statuten-Nachtrags hier—

mit ein

Nach dem General-Versammlungs-⸗-Beschlusse vom 9. Juni 1856 ad 4 sind die Besitzer aller bisher ausgegebenen Stamm-AUctien, die Nr. 1 bis 17, 900 incl. umfassend, berechtigt, auf se zwei dieser älteren eine neue Stamm-Aetie à 200 Thlr. zu übernehmen.

Die Herren Actionaire, welche sich in dieser Weise an der neuen Actien-Emission betheiligen

wollen, werden deshalb hiermit aufgefordert:

dies unter gleichzeitiger Einzahlung der ersten Rate von

„zwanzig

Prozent“

Calso 40 Thaler pr. Artie) in der Zeit vom ö 8

29

mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich von 9 bis 12 Uhr Vornitt.

1) bei un serer Hauptkasse hierselbst,

2) bei den Herren M. Oppenheim's Söhne zu Berlin, Burgstraße Nr. A, zu erkli—⸗ ren, und zu diesem Zweck gleichzeitig ihre Actien mit einem, dieselben genau in fortlaufender

Nummerfolge aufführenden, vorzulegen.

von den Präsentanten unterschriebenen doppelten Verzeichnisse

Die Actien werden demnãächst abgestempelt und mit einem Exemplar des gedachten Ver— zeichnisses, auf welchem über die geleistete erste Einzahlung quittirt wird, den Präsentanten zu—

rückgegeben.

Gegen Wiedereinreichung des quittirten Verzeichnisses werden den Präsentanten sodann 14 Tage später die auf ihren Ramen gestellten Actien-Interimsscheine ausgehändigt.

Die geleistöte Cinzahlung wird vom

berzin st.

1. Okt o ö her d. J mit 4 Prozent

Eine weitere Einzahlung außer dieser ersten Rate von 20 Prozent soll im Laufe des Jahres 1856 nicht eingefordert werden. Vollzahlungen werden, wenn sie offerirt werden sollten, ebenfalls angenommen und

auf den Actien-Interimsscheinen vermerkt.

Für diese Vollzahlungen können die vom 1. Oktober

d. J. ab zu berechnenden Zäinsen am 2. Januar 1857 an den vorgedachten Orten er—⸗ hoben, auch gleichzeitig gegen Rückgabe der Interimsscheine die Actien selbst nebst den Coupons zur Erhebung der weiteren Zinsen nach Maßgabe der Bestimmungen im S§. 3 des siebenten Sta—

tuten-Nachtrags in Empfang genommen werden.

Diejenigen Herren Actionaire, welche bis zum Schlusse des oben angeführten ersten Einhäh— lungs-Termins ihre Actien nicht präsentirt und die erste Einzahlung nicht geleistet haben sollten, werden als präkludirt erachtet und über die nicht gezeichneten neuen Actien wird anderweitig

zum Besten der Gesellschaft disponirt werden. Breslau, den 18. September 1856.

Der

tn n gew sh

der BreslaurSchweidnitz Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft.

lein Vile - Lisenhann.

Nachdem durch die Allerböchste Konzessions- und Bestäͤtigungs— Urkunde vom 4ten dieses Monats die Rhein⸗Nahe⸗Cisenbahn-Gesell⸗ schaft die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, wird hierdurch auf Grund der Bestimmung im §. 55 des Gesellschafts-Statutes die General-Versammlung der Actionaire berufen, welche auf

tt,. Donnerstag, den 6. November d. I, 6 Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Casino-Gebäude anberaumt ist.

*

1) das bisherige geschäftsführende Comité Bericht über seine Geschaͤftsführung erstatten und

seine Functionen niederlegen;

2) der künftige aus sieben Mitgliedern bestehende Gesellschafts-Ausschuß gewaͤhlt werden.

bei er in

1947

dem geschäfts führen den Comité daxrüber ausweisen, daß der Besitz noch immer so besteht, wie den Büchern der Gesellschaft eingetragen ist. Dieser Ausweis geschieht bei dem Comité

entweder durch Corzeigung der Interims-Scheine (Actien), oder durch eine genügende Bescheini—

im lien bei Vollmacht.

uswirtige Actionaire

Falle der Bevollmächtigung außerdem durch Einreichung oder Vorzeigung der zu be—

zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Befitz der Interims-Scheine (Actien) sind für

in Frankfurt a. M. die Bankhäuser der Gebrüder von Bethmann, Johann Goll C Söhne id Grunelius C Comp. in Köln der Abrah am Schaaffhausen'sche Bankverein und das Bankhaus

J. D. Herrstatt,

in Ber lin das Bankhaus der Gebrüder Schickler

rnächtigt worden.

Stinmberechtigt sind in der GeneralBersammlung nach §. 30 des Statutes nur die Besitzer bon fünf und mehr Interimsschein en (Actien) und kann für diejenigen Interimsscheine, welche Jemand über die Zahl von fünfhundert hinaus besitzt oder vertritt, oder besitzt und vertritt, ein

gtimmrecht nicht ausgeübt werden.

Sine Vertretung kann nur durch stimmbercchtigte Actionaire

satifinden, jedoch können sich Hand lungshäuser durch ihre Procuraträger, Gemeinden und öͤffent⸗

iche Institute durch ihre Vertreter,

Ehemänner vertreten lassen, wenn diese Vertreter auch nicht Actionaire sind.

Minderjährige durch ihre Vormünder, Ehefrauen durch ihre

Jeder Bevollmäch⸗

site muß sich durch Vorlegung einer schriftlichen und beglaubigten Vollmacht seines Machtgebers

legitimiren.

Für die Teilnahme an der General-Versammlung werden besondere Eintrittskarten ausge—

geben, auf welchen die Zahl der starurenmäßig zustehenden Stimmen vermerkt ist.

sarten können in den Tagen vom

Diese Eintritts⸗

3. bis 5. November d. J., Vormittags von 10—12 und tachmittags von 3—5 Ahr,

auf dem Büreau des

geschäftsführenden Comité's gegen Vorzeigung des Ausweises

über den

Bestz der Interimsscheine (Aëctien) entweder von den Besitzern selbst oder durch schriftlich legiti—⸗ nirts Bobollmächtigte in Empfang genommen werden.

Kreuznach, den 29. September 1856.

Der Vorfitzende des geschäfts führenden Comité's der Rbein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft. v. Jagow.

1 . .

Actien-Gesellschaft IElios

zur Gewinnung von Mineral— Oel, Paraffin 2c.

Die Herren Actionaire werden biermit auf— gefordert,

die erste Rate

pro Actie bis zum 1. Nobember C. bei 1. Sohn in Rotterdam oder Herren Brewer ü Steinmetz in Dortmund einzugzahlen und beziehen wir uns auf §. 31 unseres Stiatutes. Dortmund, 1. Oktober 1856.

Der Verwaltungsrath.

k 148i.

ß 66

Iiüͤh! Bek anntmach ung. ag, den ln , m rn ittag ? ( Uhr, sollen auf dem biefigen M.arktplatze mehrere zum Kavalleriedienst nicht mehr geeignete königlichl Dienstpferde gegen gleich baare Be— sahlung öffentlich an den Mieistbietenden ver— fauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Pasewalk, den 5. Oktober 1856. 5 v. Gt oeßel 1, ö. Major und Commandeur des 2ten Kürassier— Regiments (Königin).

l dtm a chu n g.

Mit Bezug auf unser Publikandum vom listen lugust . machen wir hiermit bekannt., daß von den gemäß Privilegiums vom 14. Dꝛärz 1845 Heseß-⸗ Sammlung pro 1845 Pag. 209 sed) aus- gebenen Memler Stadt-Obligationen folgende Nummern:

Mr. ö, sz6. sa. 136. 138. 144. 149. 240.

266 und 272 behufs deren Amortisation durch die Stadt— hulden-gilgungs⸗-Kommission unter dem Vor⸗ stze des Magistrats

den obern und theilweise mittlern Klassen, wo— mit ein jährliches Gehalt von 400 Thlrn. ver—

bunden ist soll sofort, und spätestens zum 1. Januar k. J. besetzt werden. Kandida⸗ ten des höhern Schulamtes, welche sich durch ihre Zeugnisse zur Uebernahme des Unterrichts in den gedachten Lehrfächern qualifiziren, mögen sich mit ihren Bewerbungen innerhalb spätestens 6 Wochen bei uns melden. Wehlau, den 29. September 1856.

Der Magistrat.

1976

. verloosten Polnischen Schatz-Obligationen Nr. 9843 und 147,269 à 500 Ro. und die unverlooste Obligation Nr. 95,107 3 1590 Ro. sind verloren worden. Vor dem Ankauf der— selben wird gewarnt.

e de Collgtlkr bel r on hn Stipendienstiftung betr.

Der am H5. Februar 1718 ohne leibliche Nachkommen verstorbene Appellations-Rath Georg Andreas Conradi auf Niederauer— bach bei Zwickau hat mittelst letztwilliger Be— stimmung vom 18. Juni 1711, publizirt am 17. März 1718, die jährlichen Zinsen eines Kapitals von 3000 Gülden 2 21 gGr. zu Stipendien gestiftet. Diese Zinsen sollen fol— gendergestalt vertheilt werden:

a) 8s18 sollen zwei Studiosi, wenn fie auf einer Universfität studiren, fünf Jahre lang genießen.

Berufen hierzu sind zunächst des Stif— ters Verwandte, bei deren Ermangelung Verwandte der Ehefrau desselben, Anna Elisabeth Conradi geborne Horn, und, wenn auch von diesen Niemand studirt, zwei „arme studirende Kinder“ aus des

werden in Folge hoher Auftrags

in einer der drei ersten Fakultäten den Doctorgrad, oder in der philosophischen akultät den Magistergrad erlangen. c) M8 soll dem Collator der bei a und b gedachten Stivendien und d) M8 einer milden Stiftung zu Dresden für dasige Arme, zukommen. Die Collatur soll nach der Vorschrift des

Stifters dem Aeltesten seines Namens unter seinen Verwandten zustehen.

Nachdem sich längere Zeit hindurch kein be⸗

rufenes Familienglied zur Collatur gemeldet hatte, ift dieselbe durch Reskript bom 4. Februar

1784 von dem vormaligen Kirchenrathe Dres⸗

den interimistisch dem Stadtrathe zu Zwickau

und eine Aufsicht darüber dem Superintendenten und dem Justizamtmann allda übertragen wor— den. Dieses Verhältniß hat bis jetzt fortbe⸗ standen, weil auch seitdem kein berechtigtes Fa— milienglied sich um die Collatur beworben hat. Nach einer im Jahre 1781 amtlich angefer⸗ tigten Stammtafel sind damals aus des Stif— ters Verwandtschaft männliche Nachkommen sei— nes Namens nur noch von dessen Halb-Bru⸗ der vorhanden gewesen; nämlich vier Söhne des

im Jahre 1758 gestorbenen Johann Fried⸗

rich Conradi, vormaligen Pfarrers zu Für—

stenwalde bei Altenberg, als:

1) der preußische Regiments-Feldscheerer Karl Heinrich Conradi zu Neuß, geboren 1737, berehelicht 1764, der Kaufmann Friedrich Wilhelm Conradi zu Dresden, geboren 1739, verehelicht 1766, der Kaufmann Johann August Conradi zu Radeberg, geboren 1740, verehelicht 1777,

und

4) der Bauergutsbesitzer Traugott Sigismund

Conradi zu Fürstenwalde, geboren 1744, verehelicht 1782, welcher im Jahre 1813 mit Hinterlassung eines Sohnes gestor— ben ist.

Wenn nun gegenwärtig daran gelegen ist, zu

erfahren, ob zur Collatur dieser Stiftung be—

rechtigte männliche Familienglieder des Con⸗

radischen Namens noch vorhanden sind, ss gs Verordnung von uns hierdurch alle diejenigen, welche auf die Collatur der hier beschriebenen Conradischen Stiftung ein Recht zu haben vermeinen, auf— gefordert, sich bei Verlust dieses Rechtes binnen 3 Monaten und spätestens bis zu dem 13. Dezember 1856

bei uns, dem Stadtrathe zu Zwickau, mit Ueber⸗ reichung der zu ihrer Legitimation erforderlichen Zeugnisse schriftlich anzumelden, auch zugleich daruber zu erklären, ob sie zur Uebernahme der Collatur geneigt sind, dafern ihnen dieselbe stiftungsmäßig zufallen sollte.

Die Verwandtschaft mit dem Stifter kann, wie zur Erleichterung für die Betheiligten bier— mit bemerkt wird, durch die Bescheinigung der Abstammung von dem oben genannten Johann Friedrich Conradi, vormallgen Pfarrer zu Fürstenwalde, oder von einem seiner genannten bier Söhne nachgewiesen werden.

Zwickau, am 1. September 1856

Der Stadtrath daselbst,

ts Kundmachung.

Die Ausführung der Unterbau-Arbeiten für die Bahn von Außig nach Teplitz pr. 27 Meilen wird im Wege schriftlicher Offerte an Unter— nehmer entweder im Ganzen oder in zwei Sec— tionen gegen Einbeitspreise überlassen.

Das Bauprojekt und die Baubedingnisse lie—⸗ gen im Büreau der unterzeichneten Gesch a fts⸗ leitung in Teplitz, Mühlstraße Nr. 330 (zum Kaiser' von Rußland) bis 15. Oktober d. J. zur Einsicht bereit.

ihm diese Actien, jedoch ohne die Dividenden— scheine, abhanden gekommen seien. Wir er⸗ lassen daher hiermit die öffentliche Aufforde— rung, jene Dokumente an uns einzuliefern, oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir auf den Antrag des Eigenthümers und nach Vorschrift des Art. 13 der Statuten die Amortisation der Dokumente beim Königlichen Landgerichte nach⸗ suchen und, nachdem solche ausgesprochen, an

Stifters Geburtsstadt Zwickau.

818 sind zu einem Heiraths-Stipen— dium, welches jedoch nur einmal ausge⸗ zahlt wird, für männliche oder weibliche Verwandte des Stifters bestimmt, derge— stalt, daß unter mehreren Bewerbern die Nähe der Verwandtschaft entscheidet. Den⸗ selben Zinsenantheil sollen auch diejenigen der unter a bezeichneten Stipendiaten aus des Stifters Verwandtschaft als Promo⸗— tions-Stipendium genießen können, welche

ausgeloost worden.

Memel, den 27. September 1856. Stadtschulden⸗-Tilgungs-Kommißsfion.

Die Offerten können in dem bezeichneten Bü— reau bis 15. Oktober d. I, 6 Uhr Abends, überreicht werden; wobei bemerkt wird, daß jene Offerenten, die nicht schon notorisch als Bau-Unternehmer bekannt sind, den geeigneten Nachweis über ihre Qualification beizubringen haben.

Teplitz, den 21. September 1856.

Die Geschäftsleitung der Außig-Teplitzer Eisen— bahn- und Bergbau-Gesellschaft.

Nach §. 25 des Statutes können nur diejenigen Besitzer von Actien an der General⸗Versamm⸗ lung Theil nehmen, welche ihren Besitz in den Büchern der Gesellschaft haben eintragen lassen,

*

was spätestens acht Tage vor der General-Versammlunh stattgefunden haben muß. Die Einschreibung erfolgt auf schriftliche Anmeldung bei dem geschist⸗ führenden Comité, entweder gegen Vorzeigung ber' ausgegebenen Interim. Scheine (llttien odet eines als genügend erscheinenden Scheines über den Besitz derselben.

Spätestens einen Tag vor der General-Versammlung müͤssen die Besißer von Interimsscheinen öder deren Bevollmächtigte fich nach §. 26 des Statutes

1, Aufforderung.

nal bei der hiefigen höhern rgerschule

. gewordene 4te Oberlehrerstelle für den hematischen und physikalischen Unterricht auf

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