1856 / 240 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1950

Jnustiz⸗ Ytinisterinm.

Der Krelsgerichts-Rath Kairies zu Marienburg ist zum

Rechtsanwalt im Bezirke des Kreisgerichts zu Graudenz,; unter

Anweisung seines Wohnsitzes in Graudenz,; und zugleich zum

Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder,

mit der Bestimmung ernannt worden, statt seines bisherigen Amts⸗ Charakters fortan den Titel eines Justiz⸗Raths zu führen.

Der Kreisrichter Kosky zu Lobsens ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Schubin und zum Notar im De⸗ partement des Appentationsgerichts zu Bromberg mit Anweisung des Wohnsitzes in Schubin ernannt worden.

Peintster tum der geistlicen, Unterrichts- und HMwedizin al⸗ Angelegenheiten.

Dem Musiklehrer und Komponisten Flodoard Geyer zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt;

Am evangelischen Gymnasium zu Glogau der ordentliche Lehrer Gustav Eduard Stridde zum Oberlehrer ernannt und der Kandidat des höheren Schulamts hr. Wilhelm Theodor Paul als ordentlicher Lehrer angestellt; so wie

Die Berufung des Streit'mschen Collaborators hi. Ern st Hermann Bremiker zum ordentlichen Lehrer am Berlinischen Gymnastum zum Grauen Kloster genehmigt worden.

Finanz ⸗Bt ini steri n n;. Haupt-Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 27. September 1866 be⸗— treffend die im Michaelis -Termine 1856 zu Merseburg ausgeloosten, vormals säch sischen Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine.

Bei der unterm heutigen Tage hierselbst erfolgten Verloosung

der im Jahre 1764, so wie der anstatt der frühern unverwechselten

und unverloosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefertigten

Steuer-Kredit⸗Kassenscheine, sind folgende Nummern behufs deren Realistrung im Ostertermine 1867 gezogen worden.

1) Von den Steuer-Kredit-Kassen-Scheinen aus dem Jahre 1764. .

Von Litt. A. 32 1000 Thaler:

Nr. 646. 673. 1064. 1439. 1569. 1578. 1925. 2607. 3700. 16858. 4959. 5029. 5531. 5757. 65344. 664. 6758. 6956. 7376. 7473. 7962. S512. S593. 9134. 9446. 9490. 9640. 9990. 163158. 6 373. 10 839. 11, 206. 11,308. 11,423. 11.1465. 11,527. 11,5631. 123 6058. 13.353. 153.559. 13,946. 14.205. 14.1655. 14. 467.

Von Litt. B. à 500 Thaler:

Nr. J80. 796. 1333. 1885. 2314. 2886. 3201. 3471. 3694. 3797. 3893. 4054. 4123. 5086. 5677. 5831. 5887. 6643. 6958. 7366. 7828. 7888.

Von Litt. D. à 100 Thaler:

Nr. 106. 110. 622. 1327. 1476. 1482. 1512. 1706. 1842. 1987. 2032. 2045. 2456. 2629. 2781. 2787. 2836. 2930.

3662. 4699. 6035. 6659.

2) Von den Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheinen aus dem

Jahre 1836. Von Litt. A. à 1000 Thaler:

Nr. 36. 60. 141. 156. 159.

Nr. 2.

Nr. 49. 62.

Nr. 5.

Von Litt. B. A 500 Thaler: Von Litt. C. à 200 Thaler:

Von Litt. E. à 50 Thaler:

Außerdem sind von den unverzinslichen Kammer-⸗redit⸗Kassen⸗

Scheinen Litt. E. à 43 Thaler die Scheine Nr. 6484. 6495. 6997. 7207 und 7664 zur Zahlung im Ostertermine 1857

gesetzt worden.

6807. autz⸗

Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. jur Zahlung ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitallen gegen Rückgabe der Scheine und der zu den verzinslichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt dis Ostertermins 1857, wo die Verzinsung der jetzt gezogenen Steuer— Kredit-Kassenscheine aufhört, bei der hiesigen Regierungs⸗Hauptfass in preußischem Courant zu erheben.

Merseburg, den 27. September 1856.

Im Auftrage der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wedell.

Angekommen:

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath

und Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegen— heiten, Freiherr von Manteuffel, aus der Rheinprovinz.

Der General-Major und Inspecteur der 2ten Artillerie— Inspection, Encke, von Koblenz.

Abgereist: Der General⸗-Major und Commandeur der ten Division, von Dankbahr, nach Bromberg.

Berlin, 10. Oktober. gnädigst geruht: . ff d Prinzen von Preußen Königliche Hoheit die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit denstlbe verliehenen Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen, und zwar:

des Kommandeur-Kreuzes erster Klasse: dem Obersten von Alvensleben; des Kommandeur-Kreuzes zweiter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant von Bopen und dem Major Grafen von der Goltz; so wie

Se. Rajestät der König haben Allei⸗ Den nachbenannten Offizieren des Stabes des

selben

des Ritter⸗Kreuzes:

dem Major von Schimmelmann und . dem Hauptmann Freiherrn von Steinaecker.

mark werden

Bekanntmachung vom 11. Oktober 1856 treffend die Eröffnung der Kommuna

Die nächsten Kommunal-Landtage der Kurmark und de

be⸗ l-⸗-Landtage der Kurmark und der Neumark.

am 17. Novem ber d. J.

resp. zu Berlin und Cüstrin eröffnet werden.

w Neu⸗

1951

Die verwaltenden Behörden der ständischen Institute, so wie Kreise und Gemeinden haben diejenigen Gegenstände, welche sie * diesen Kommungl Landtagen zur Sprache zu bringen beabsich⸗ 6 bei den betreffenden Herren Vorsitzenden, Oberst - Lieutenant id von Arnim-Criewen, zu Berlin, und Landes-⸗Direktor ten von der Goltz auf Kreizig bei Schievelbein, anzumelden,

e ahn gihen Behörden aber wegen dieser Gegenstände sich an

nich zu wenden. Potsdam, den 1. Oktober 1856.

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staats⸗-Minister Flottwell.

Bekanntmachung vom 4. Oktober 1856 betref⸗ fend die Zulässigkeit der Paßkarten als Legitima⸗ tionsmittel zur Reise nach den österreichischen Grenzprovinzen.

Um den lebhaften Verkehr, welcher zwischen Böhmen, Mähren und Schlesien und den an diese österreichischen Kronländer, so wie m das Königreich Sachsen grenzenden preußischen Provinzen be⸗ seht, zu erleichtern, hat die Kaiserlich Königlich österreichische Re⸗ gierung die preußischen Paßkarten als gültige Legitimations⸗Urkun⸗ zen zum Grenz-Uebertritte und zum vierzehntägigen Aufenthalte in den gedachten österreichischen Kronländern unter Anderm auch für di Bewohner des Regierungsbezirks Potsdam ausnahmsweise unter den nachstehenden Voraussetzu ngen und Beschränkungen anerkannt:

a) daß die Paßkarten nur von den, zu deren Ertheilung berech— tigten Behörden und nur an vollkommen verläßliche, insbe⸗ sondere in politischer Beziehung unbedenklich im Ausstellungs⸗ Bezirke ihren bleibenden Wohnsitz habende preußische Staats— angehörige ausgestellt werden;

b) daß solche Karten außer dem Orte der Ausstellung und der Bezeichnung der ausstellenden Behörde, dem Namen, Charakter und der eigenhändigen Unterschrift des Inhabers mindestens auch die Angabe seines Alters, Statur, Haare und etwaniger besonderer Kennzeichen enthalten und daß dieselben innerhalb der österreichischen Grenzen in der Regel nur zur Legitimation je eines einzelnen Individuums und ausnahmsweise die Paß⸗— karten des Familienvaters auch für die ihn begleitende Gattin und Kinder als Ausweis zu gelten haben, und daß

zur Kontrole des Aufenthalts-Termins bei dem Ein- und Austritt der Reisenden von Seiten des Kaiserlich Königlichen Grenz⸗-Polizei⸗Kommissariats und in dessen Ermangelung von dem betreffenden Kaiserlich Königlichen Grenz⸗Zoll⸗Amte einer solchen Paßkarte blos mittelst einer Stampiglie der Ort und Tag des jedesmaligen Ein- oder Austritts deutlich aufgedruckt wird, daher es sich von selbst versteht, daß, wenn die Paßkarte den genügenden freien Raum zur Aufdrückung der Stampiglie nicht mehr darbietet, sie als Reise-Legitima⸗ 9 auf österreichischem Gebiet nicht mehr benutzt werden ann.

Falls aber der Reisende die Frist von vierzehn Tagen, ohne nit einem gewöhnlichen Reisepasse versehen zu sein, überschreitet der seine Reise in ein anderes österreichisches Kronland ausdehnt, der mit der Paßkarte irgend einen anderen Mißbrauch treibt, so berfällt er der Fremden -Behandlung und nach Umständen der Shafamtshandlung nach den dieserhalb in Oesterreich bestehenden dlizei⸗Verordnungen und Strafgesetzen.

Vorstehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Potsdam und Berlin, den 4. Oktober 1866.

Königliches Polizei⸗Präsidium. Freiherr von Zedlitz.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Nichtamtliches.

Oldenburg 8. Oktober. Hier ist man regierungsseiti 9 * . 9 lufs eifrigste mitꝰ ven Vorarbeiten zum bevorstehenden außer⸗

ordentlichen Landtage beschäftigt, dem eine Reihe der wich— tigsten Vorlagen gemacht werden soll. Einige derselben sind be⸗ reits im Entwurfe der Oeffentlichkeit übergeben, um weitere sach⸗ verständige Stimmen darüber zu vernehmen. So ist vor einigen Tagen der Entwurf eines Perkoppelungsgesetz es publtzirt, welchem die, hannoverschen Gesetze über Verkoppelungen und Ge— meinheitstheilungen zum Grunde liegen, und mit dem gestrigen Tage ist der Entwurf eines neuen Prozeßgesetzes veröffent— licht, welcher zwar auf dem Prinzipe der Mündlichkeit be⸗ ruht, ohne dieses indeß so rein auszuprägen, wie es in der han⸗— noverschen Prozeß⸗Ordnung geschehen ist, indem vielmehr in dieser Beziehung die in Preußen und Braunschweig geltenden Grundsätze adoptirt sind. Verschledene andere die Fuß nr , betreffende Gesetzentwürfe sind in nächster Zeit zu erwarten, indem es jetzt gilt, die im Staatsgrundgesetze niedergelegten Prinzipien der Oeffent— lichkeit, Mündlichkeit, des Anklageproözesses und der Geschwornen— gerichte ins Leben einzuführen.

Der ständige Landtagsausschuß ist von seinem Vorsitzenden Ober-Gerichtsanwalt Rüder, einberufen. Als ge affe ,. net man die Berathungen der Eisenacher Konferenz über Zolltarif⸗ veränderungen. (Wes. Ztg.)

Luxemburg, 7. Oktober. Unsere Kammer ist heute durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Statthalter Heinrich der Niederlande eröffnet worden. Die Thronrede kündigt Aenderun— gen in der Verfassung an, um dieselbe mit den Grundgesetzen des deutschen Bundes in Uebereinstimmung zu bringen. Die abzuän— dernden Punkte sind nicht spezifizirt. Bei der Präsidentenwahl erhielt Herr Baron v. Tornaco 39 Stimmen von 45. Er ward sowohl von der Opposition, als der Rechten gewählt, obschon er in der letzten Session sich wiederholt gegen das Ministerium aus— gesprochen hatte, Herr Tornaco war bereits voriges Jahr Präsident. Zum Vice-Präsidenten wurde Hr. Notar Witry von Echternach mit 24 Stimmen gegen 19 gewählt, die Hr. A. Pescatore, der Regierungs⸗ Kandidat und vorigjährige Vice-Präsident, erhielt. (K. 3.)

Württemberg. Stuttgart, 7. Oktober. Heute Nach⸗ mittag 5 Uhr langte Ihre Majestät die verwittwete Kaiserin von Rußland in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und dessen Gemahlin, welche Ihrer Majestät heute früh nach 11 Uhr bis Ulm entgegen gefahren sind, mittelst Extra⸗ zuges in Cannstatt an. Der hohe Gast hatte sich alle Empfangs⸗ feierlichkeiten verbeten und verfügte sich unmittelbar auf die Villa 66 wo die Kaiserin von unserem König begrüßt wurde. (S. M.

Baden. Donaueschingen, 6. Oktober. Heute Mittag gegen 2 Uhr trafen Ihre Königlichen Hoheiten unser vielgeliebtes neuver— mähltes Herrscherpaar, auf der Reise nach der Insel Mainau in unserer Stadt ein. Weither verkündeten Geschützsalven die Ankunft der höchsten Herrschaften, und an der festlich ausgestatteten Donau— brücke nahmen Ihre Königlichen Hoheiten die Begrüßung der städtischen Behörden entgegen. Das Schloß unserer Fürsten— Familie hatte sich in einen vollständigen Blumengarten umge⸗ wandelt; an dessen Portal empfing Fürst Karl Egon, welcher eigens hierher geeilt war, umgeben von den Großherzoglichen standesherrlichen und städtischen Beamten, die höchsten Herrschaften. (Schw. M.)

Baiern. München, 8. Oktober. Ihre Majestäten der König und die Königin von Preußen trafen gestern Nachmittag zwischen 2 und 3 Ühr in Begleitung Ihrer Majestäten unseres Königs und der Königin und Sr. Majestät des Königs von Griechenland auf dem hiesigen Bahnhofe ein, wo Allerhöchst— dieselben von den Chefs der Civil- und Militairbehörden empfan⸗ gen wurden. Die Einladung, in der Königlichen Residenz zu wohnen, haben Ihre Majestäten von Preußen abgelehnt und einer bereits früher getroffenen Bestimmung gemäß im Preußischen Gesandtschafts⸗Hotel Wohnung genommen. Nach dem Diner statteten Allerhöchstdieselben unseren Majestäten Besuche ab und erschienen am Abend im Theater, wo vor gefülltem Hause die Oper „Doktor und Apotheker“ gegeben wurde. Am 10ten d. M. werden Ihre Majestäten der Koͤnig und die Königin von Preußen die Rückreise in Allerhöchstihre Staaten antreten und in Hof übernachten.

Großbritannien und Irland. London, 8. Oktober. Im Stadthause zu Brighton ward vorgestern Abends ein Meeting abgehalten, welches den Zweck hatte, für die Vereinigung der Donau-Fürstenthümer zu wirken. Den Vorsitz führte der Mayor der Stadt, Herr Hollett. Unter den sonst Anwesenden befanden sich das Parlaments-Mitglied Scholefield, ferner Herr Bratiano, ehemaliges Mitglied der walachischen Regierung, und verschiedene andere Ausländer.