1856 / 243 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1976

Oeffentlicher Anzeiger.

(1899) Ediktal- Citation.

In Folge der Anklage der königl. Staats, Anwaltschaft hierselbst vom 23. Juli éêr. ist durch Beschluß vom 2. August er. gegen den Kaufmanns-Lehrling Moriß Braun aus Me⸗ seritz, weil er beschuldigt ist, im Jahre 1855 und 1856 hierselbst seinem Lehrherrn, Kaufmann Samuel Joel, zu verschiedenen Malen mehrere Kaufmannswaaren, im Werthe von mindestens 50 Thlr. in der Absicht weggenommen zu haben, sich diefeiben rechtswidrig zuzueignen, auf Grund

§. 215 und 217 Nr. 4 des Straf⸗GesetzBuchs

die Untersuchung wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls eröffnet worden. Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht auf ; den 18. No vember d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an.

Der ꝛc. Braun, welcher sich jetzt angeblich in Dover aufbalten soll, wird hierdurch aufge⸗ fordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß fie noch vor demselben herbeigeschafft werden können.

Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Undersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Als Belastungszeugen sind der Kaufmann S. Joel und der Polizei⸗ Sergeant Zawalski von bier zum Termine vorgeladen.

Zullichau, den 16. September 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtbeilung.

17451 Oeffentliche Vorladung.

Auf Grund der Anklageschrift der Königl. Staats⸗-Anwaltschaft hierselbst vom 23. August é. und des Beschlusses des unterzeichneten Kreis—⸗ gerichts vom 2. September d. J. ist gegen den hier am 25. Juli 1832 geborenen Aron Stern feldt, Sohn bes hiesigen Handelsmanns Lewin Moses Sternfeldt, wegen unerlaubter Auswan⸗ derung und Versuchs, sich dadurch der Militair⸗ pflicht zu entziehen, in Gemäßheit des 8. 110 bes Strafgesebuchs und des Gesetzes vom 10. März 1856 das Strafverfahren eröffnet.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Aron Sternfeldt wird hierdurch zu dem

am 19. Dezember d. J., Vormittag

9 Uhr,

im Rathhause hierselbst eine Treppe hoch zum öffentlichen mündlichen Verfahren vor unserer Kriminal-Abtheilung anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge—⸗ richt so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Im Fall des Ausbleibens wird mit der Unkersuchung und Beweisaufnahme in contu— maciam verfahren werden.

Belastungszeugen sind zum Audienz ⸗Termine nicht vorgeladen.

Frankfurt a. O., den 2. September 1856.

Königliches Kreisgericht, 1. (Kriminal-) Abtheilung.

(1968) Bekanntmachung.

Die in der Nähe der Stadt Züllichau bele— genen Borker Güter, welche aus den Vorwer— ken Bork, Oderthal Crummendorf, Birk und Riegel im Gesammtflächeninhalte von circa 4850 Morgen bestehen und zur Zeit für unsere Rechnung administrirt werden, sollen vom L Juli 1857 ab auf 18 Jahre im Wege der Submission verpachtet werden. Indem wir dies schon jetzt zur öffentlichen Kenntniß brin— gen und uns in Betreff der Verpachtungs— Bedingungen und der einzuleiten den Submisston eine weitere Bekanntmachung vorbehalten, be⸗ merken wir, daß Pachtlustige sich wegen der etwaigen Besichtigung der gedachten Güter an den Rittergutsbesitzer Herrn Finck auf Buckow bei Züllichau zu wenden haben, der auf Ver— langen die Güte haben wird, über die Verhält—

..

nisse derselben nähere Auskunft zu ertheilen. Letztere kann auch bei uns eingezogen werden. Berlin, den 7. Oktober 1856. General-Direction der Seehandlungs⸗-Sozietät. Camphausen. Günther.

[ü95] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Berlin. Erste (Eivil⸗ Abtheilung. den 1. September 1856.

Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Hein— rich Lusch gehörige, zu Alt⸗Schoneberg belegene, im Hypothetenbuche von dem Dorfe Alt⸗Schöne⸗ berg Vol. J. No. 2 Fol. 8 verzeichnete Büdner⸗ grundstück, abgeschätzt auf 566 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheine in unstrem V. Büreau einzusehenden Taxe soll am 17. April 1857, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 265, subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

1169) Nothwendiger Verkauf.

Das im Pr. Stargardter Kreise im Dorfe Mestin sub Nr. 2 des Hypothekenbuchs belegene Grundstück, taxirt auf 5890 Thlr., soll

am 29. Dezember, Vormittags 1 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle von uns subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in un— serer Registratur einzusehen.

Dirschau, 11. Juni 1856.

Königliche Kreisgerichts-Kommission J.

(1373) Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Ino— wraclaw.

Das Vorwerk Gustafowo bei der Stadt Kruschwitz belegene, aus Wohnhaus, Wirthschafts— gebäuden, 213 Morgen Ackerland, 2 Morgen Garten und 1 Morgen Wasser bestehende, den Friedrich Bötticher'schen Eheleuten gebörige Grundstück, abgeschätzt auf 11,595 Thlr. 19 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin— anger in der Registratur einzusehenden Taxe, o

am 30. Januar 1857, Vormittags

Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befrie— digung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu— biger Franz und Marianna geborene Wis— niewska Linowiecki'schen Eheleute resp. Erben, der dem Aufenthalte nach unbekannte Vormund Sadowski, Waldwart Vincent Rusczkowski, die Michalina unverehelichte Sadowska werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Inowraclaw, den 28. Juni 1856.

Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.

(17797 Nothwendiger Verkauf.

Der dem Besitzer Franz Jordan gehörige Antheil an dem im Dorfe Stau sub Nr. 4 be⸗ legenen bäuerlichen Grundstücke, abgeschätzt auf 6181 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Iten Büreau einzusehenden Taxe, soll am 28. März 1857, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesen Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden

Thorn, am 10. September 1856.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten

(652 Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilun für Civilsachen zu Posen. d 3 . . fg 1856.

n unserm Depofitorium befindet sich polnischen Obristen Anton Bruno ö. . . Summe von 409 Thlr. 4 Sgr. 5 Pf.

Der 2c. Hiz ist am 16. November 1823 zu . gestorben und dessen Erben unbe— annt.

Letztere oder deren Rechtsnachfolger w daher hiermit aufgefordert, sich olle fer, . am 30. Dezember e., früh um 8 Uhr vor dem Herrn Landgerichtsrath Ribbentrop in unserm Instructions⸗Zimmer anstehenden Ter— mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel. den, widrigenfalls sie präkludirt und der Nach— laß den sich meldenden und legitimirenden Erben oder in Ermangelung solcher dem Fiskus zuge— sprochen und zur freien Verwaltung ausgeant—

wortet werden wird. ;

1964 Konkurs-Eröffnung. Königl. Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg. Erste Abtheilung, den 6. Oktober 1856.

Ueber das Vermögen der Kaufleute Heinrich Theodor Gustav Reinhardt und Albert Ferdi— nand Wilhelm Schütze, Inhaber der Handlung Johann Stephan Neinhardt u. Comp. hier, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 4. Okto— ber 1856 festgestellt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl Rammelberg hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den w nber , FJ, Bormittg

. vor dem Kommissar Stadt- und Kreisgerichts⸗ Rath Nelz an Gerichtsstelle Domplatz Nr. 9 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver— walters oder die Bestellung eines andern einst— weiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche bon dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an densel⸗ ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 30sten Oktober d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben don den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Die Unterlassung der hier erforderten An— zeigen zieht die im §. 147 der Konkurs⸗ Ordnung vom 8. Mai 1855 angedeuteten Nach theile nach sich.

[200667 Bekanntmachung,

In dem abgekürzten Konkurs-⸗Verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Oel⸗ garth zu Ziesar ist zur Verhandlung und Be⸗ schlußfassung über den Akkord ein Termin au

den 36. Oktober d. J, Vormittags

ö vor dem unterzeichneten Kommissar im Term zimmer Nr. 4 anberaumt worden. . Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be⸗

1

ins⸗

oder vorläufig zugelaffenen Forderungen er

Konkursgläubiger, so weit für dieselben peder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, t recht oder anderes Absonderungsrecht in ö. spruch genommen wird, zur Theilnahme an Heschiußfaffung über den Altord berechtigen ung

Der streitig gebliebene Theil der gor ern des Aaron Herz zu Jeßniß im 6 hes 7 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. ist durch ꝛschli to Konkursgerichts zum Abstimmen beim A Verfahren vorläufig zugelassen worden.

Genthin, den 16. Oitober 18565.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilun Der Kommissarius des Konkurses.

ö. dem Konkurse über das Vermögen des sanfmanng Isaac Joachimsthal zu Frankfurt G. werden alle Diejenigen, welche an die ha Ansprüche als Konkurs-Gläubiger machen rollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, diselben. mögen bereits rechtshangig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 11. No bein ber d. J. inschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll nzumelden und demnächst zur Prüfung der scmmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange⸗ nelbeten Forderungen, so wie nach Befinden ur Bestellung des definitiven Verwaltungs— zersonals. . . auf den 5. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr, n unserem Gerichtslokal, Jankerstraße Nr. 1, bot dem Kommissar, Küreisgerichts-Rath Moers, z erscheinen. . Per seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat ane Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ ügen. i r Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Inmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Iörte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be—⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ sellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden de Rechts-Anwaälte Justizrath Hannemann und zelle und Rechts-Anwalte Vogel, Christiani und Koffka hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. Frankfurt a. S., den 8. Oktober 1856. sönigl. Kreisgericht. Erste Llbtheilung.

006

lufforderung der Konkursgläubiger.

In dem Konkurse über das Vermögen der Tatwe des Gasitwirths und Weinhändlers Arnold Völcker hier werden alle Diejenigen, pelche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗ gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, tre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts— hängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht ;

bis zum 15. November er, einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu— melden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ dein Forderungen, so wie nach Befinden zur bestelling des definitiven Verwaltungspersonals auf den 10. Dezember c., Vormittags

11 hy, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, bor dem Kommissar Kreisgerichtsrath Schweling ju erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat ane Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei— lsügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Unmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be— stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft sehlt, werden die Rechts-Anwalte Busch, keisemann, Rintelen, Stemrich, Füisting, Boele, gu und Windthorst zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen.

Münster, den J. Oktober 1856.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

ih5g Königliche siederschlesisch⸗ Maͤrkische Eisenbahn.

Die bisherige Abfuhr der ankommenden Güter uf den Statlonen Berlin und Breslau wird hin 1. Januar 1857 aufgehoben und, ist von ag An- und Abfahren der Güter auf nüen Stationen Sache der Versender und be— ütbungsweise Empfaͤnger. ; icsenigen Empfänger, welche zur Empfang⸗ . ihrer Güter sich anderer Fahrunternehmer dienen wollen, haben dies den betreffenden . vorher schriftlich anzuzeigen, und 6 die Unterschriften dieser Anzeigen durch . bffenilichen Beamten beglaubigt sein.

usgeschlossen von der Selbstabholung bleiben

diejenigen Guter, welche aus steuergesetzlichen

3. anderen Gründen nach den Königlichen nashäfen und Niederlagen gefahren werden en, so wie saͤmmtliche Eilgüͤter, soweit die

r rveranz der Kon kursgläubiger. :

1977

Empfänger nicht ein⸗ für allemal ihre Verfü⸗ gungen darüber getroffen haben. Berlin, den 3. Oktober 1856. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

(19531 Königlich Niederschlesisch⸗ Maͤrkische Eifer l sth

Die Lieferung von: 2, 000 Stück Kokesbesen, 19,000 Sofbesen, 12,000 Cylinderglaͤser verschiedener Gattungen,

600 Ellen Aether⸗Dochte desgl., h⸗90h Band-Dochte desgl, 3,909 Dutzend Cylinder⸗-Dochte desgl.,

150 Pfund Küchendochte,

S800 Centner weißen Garnabfall inkl.

Sack, 100 Klaftern Birkenholz, 5 ECtr. leinene Lappen, 2, 000 raffinirtes Rüböl exkl. Faß, 3,500 Schmieröl desgl., 150 Palmöl inkl. Faß, 12 grüne Seife desgl., 300 Talg desgl., 9) 40 Terpentin exkl. Ballon, k 17) 1,500 Stück große Thon-Cylinder,

18) 100 Ctr. Kupfer⸗Vitriol. 19 300 Stück weidene Kiepen, 20) 200 , Signal ⸗Leinen a 200 lde.

Fuß,

21) 25 Ctr. starken Bindfaden,

22) 1400 Schock Bandnägel,

23) 400 Lattspieker,

24) 60, 90090 Stück ganze Schloßnägel,

25) 40, 9900 halbe Schloßnägel,

26) 25,009 Kammzwecken,

27 25 Schock Packleinewand und

28) 20 . Noggenstroh in normalmäßi⸗ gen Bunden

soll im Wege der Submission an die Mindest⸗

fordernden vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen während der Vormittagsstunden in unserm Tentral-⸗Bü⸗ reau hierselbst zur Einsicht aus und können auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Desfallsige Offerten sind bis zum

18. Sktober er., Vormittags 10 hr frankirt und verfiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Be⸗— triebsmaterialien“ bei uns einzureichen. Berlin, den 25. September 1856. önigliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.

Rhein Whe-Kisenhahn.

Nachdem durch die Allerhöchste Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗ Urkunde vom 4ten dieses Monats die Rhein⸗-Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, wird hierdurch auf Grund der Bestimmung im §. 55 des Gesellschafts⸗Statutes die General-Versammlung der Actionaire berufen, welche auf

r, , .

In derselben wird:

ls Donnerstag, den 6. November d. J⸗ 3 Vormittags 10 Uhr,

8 im hiefigen Casino-⸗Gebäu de anberaumt ist.

1) bas bisherige geschäftsführende Comité Bericht über seine Geschäftsführung erstatten und

seine Functionen niederlegen; .

1

2) der künftige aus sieben Mitgliedern bestehende Gesellschafts-Ausschuß gewählt werden. Nach §. 25 des Statutes können nur diejenigen Besfitzer von Actien an der General⸗Versamm⸗ lung Theil' nehmen, welche ihren Besitz in den Büchern der Gesellschaft haben eintragen lassen,

was spätestens acht Tage vor

der General-Versammlung

stattgefunden haben muß. Die Einschreibung erfolgt auf schriftliche Anmeldung bei dem geschäfts⸗ führenden Comité, entweder gegen Vorzeigung der ausgegebenen Interims-Scheine (Actien) oder eines als genügend erscheinenden Scheines über den Besitz derselben.

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Spätestens einen Tag vor der General Versammlung müssen die Befitzer von Interimsscheinen oder deren Bevollmächtigte sich nach §. 26 des Statutes bei dem geschäftsführenden Comité darüber ausweisen, daß der Befitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellschaft eingetragen ist. Dieser Ausweis geschieht bei dem Comité entweder durch Vorzeigung der Interims-Scheine (Actien), oder durch eine genügende Bescheini⸗ gung, im Falle der Bevollmächtigung außerdem durch Einreichung oder Vorzeigung der zu be—

glaubigenden Vollmacht.

*

auswärtige Actionaire

Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besitz der Interims-Scheine (Actien) sind für

in Frankfurt a. M. die Banthäuser der Gebrüder von Bethmann, Johann Goll C Söhne uns Grunelius C Comp. Köln der Abraham Schaaffhausen'sche Bankverein und das Bankhaus

J. D. Herrstatt,

in Berlin das Bankhaus der Gebrüde ö Schickler

ermächtigt worden.

Stimmberechtigt sind in der General-Versammlung nach §. 30 des Statutes nur die Besitzer don fünf und mehr Interimsscheinen ( Aectien) und kann für diejenigen Interimsscheine, welche Jemand über die Zahl von fünfhundert hinaus besitzt oder vertritt, oder besitzt und vertritt, ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Eine Vertretung kann nur durch stimmberechtigte Actiongire stattfinden, jedoch können sich Handlungshäuser durch ihre Procuraträger, Gemeinden und öffent⸗ liche Institute durch ihre Vertreter, Minderjährige durch ihre Vormünder, Ehefrauen durch ihre

Ehemänner vertreten lassen, wenn diese Vertreter auch nicht Actionaire sind.

Jeder Bevollmäch⸗

tigte muß sich durch Vorlegung einer schriftlichen und beglaubigten Vollmacht seines Machtgebers

legitimiren.

Für die Theilnahme an der General Versammlung werden besondere Eintrittskarten ausge⸗ geben, auf welchen die Zahl der statutenmäßig zustehenden Stimmen vermerkt ist. Diese Eintritts⸗

Karten können in den Tagen vom

3. bis 5. Robember d. J. Vormittags von 10— 12 und sachmittags von 3— Ahr,

auf dem Büreau des geschäftsführenden omité's gegen Vorzeigung des Ausweises über den Besitz der Interimsscheine (Actien) entweder von den Besitzern selbst oder durch schriftlich legiti⸗

mirte Bevollmächtigte in Empfang genommen we

Kreuznach, den 29. September 1856.

rden.

Der Vorfitzende des geschäftsführenden Comité's der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn-Gesellschaft. v. Jagow.

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