1856 / 246 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

behalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Die Unterlassung der hier erforderten Anzei⸗ gen zieht die im §. 147 der Konkurs-Ordnung vom 8. Mai 1855 angedeuteten Nachtheile nach sich.

120261 . . Wiederholte Aufkündigung

der Posener 3 3proz. Pfandbriefe.

Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗-Bekannt— machung bom 21. Mai d. J. fordern wir die Ie br aller damals aufgekündigten Posenschen Ihproz. Pfandbriefe wiederholentlich auf, ge— dachte Pfandbriefe unverzüglich an unsere Kasse abzuliefern.

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau aus— gehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffentlichen Anzeigern der Königl. Regierungs⸗ Amtsblätter hier und zu Bromberg, so wie in der Berliner Haude und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden.

Posen, den 1. Oktober 1856.

General⸗Landschafts⸗-Direction.

Blbeonto⸗Gesellschaft in Berlin.

Nach Art. 78 des Statuts kann ein Stimm— recht in General⸗Versammlungen nur von den⸗ jenigen Commanditairen ausgeübt werden, deren Commandit-Antheile Tausend Thaler oder mehr betragen und spätestens acht Tage vor Beru⸗ fung der General-Versammlung nach Art. 36 des Statuts eingeschrieben sind.

Zur Ausführung dieser Bestimmungen machen wir Folgendes bekannt;:

Die Einschreibung erfolgt bei uns auf schrift⸗ liches Ersuchen der Commanditaire und gegen Vorzeigung der Kommandit-Antheile. Die Nummern derselben, so wie Namen, Stand und Wohnort der Commanditaire müssen deutlich geschrieben sein. Sollen Interimsscheine über Theilzahlungen eingeschrieben werden, so ist außer den Nummern auch die Zahl der Kommandit— Antheile, auf welche sie lauten, anzugeben. Interims-Quittungen über vollgezahlte Kom— mandit⸗Antheile werden nicht eingeschrieben, da dieselben (nach unserer Bekanntmachung vom 2. Juli d. J.) gegen die wirklichen Stücke um— zutauschen sind.

Auswärtige Commanditaire können, um die Kosten der Einsendung zu ersparen, auf ihrem Einschreibungsgesuch die Vorzeigung der Com— mandit-⸗Antheile durch eine Behörde, welche ein amtliches Siegel führt, oder durch ein mit uns in erbeblichem Geschäfts-⸗Verkehr stehendes Handelshaus bescheinigen lassen.

Ueber die erfolgte Einschreibung ertheilen wir eine von zwei mit der Controle beauftragten Angestellten unterzeichnete Bescheinigung, durch deren Datum der Tag bezeichnet wird, an welchem die Einschreibung stattfand.

Diese Ein schreibungs⸗Bescheinigung,“ verbunden mit dem Besitz der eingeschriebe— nen Commandit-Antheile zur Zeit der General⸗ Versammlung, ist als Legitimation des Commanditairs zur Theilnahme an den Ge— neral⸗Versammlungen erforderlich, und dient hierfür so lange, als der Besiz sich nicht ändert.

Ueber den Nachweis des letztern zur Zeit der General⸗Versammlungen werden wir, bei der zuerst abzuhaltenden, das Nähere bekannt mach en. ;

Berlin, den 30. September 1856.

Direction der Disconto⸗Gesellschaft.

[2002

Zur Lieferung von 2 Stuͤck Eisenbahn⸗Post⸗ wagen steht auf den 25. B. M., Vormittags 19Uhr, in unserem Geschäfts ⸗Lokal ein Sub⸗ missions⸗Termin an.

Die Submissions ⸗Offerten find zu diesem Ter⸗ min verfiegelt und frankirt mit der Aufschrift:

1998

„Offerte zur Lieferung von Eisenbahn -Post wagen“ an uns einzureichen. Submissions⸗ Exemplare und Bedingungen können hier ein⸗ gefehen oder gegen Erstattung der Kopialien don hier aus bezogen werden. Breslau, den 16. Oktober 1856. Königliches Eisenbahn⸗Kommissariat.

198] Bekanntmachung.

Stargard⸗Posener Eisenbahn.

er

Die Lieferung von 7Y. 360 000 preußischen Pfunden Coaks für die Stargard-Posener Eisenbahn, welche frei auf das Ufer bei dem Coaks-Magazin des Bahnhofes zu Stettin un— mittelbar oberhalb der Eisenbahn-Brücke in der Zeit bom 1. Mai bis ultimo Oktober 1857

abzuliefern sind, soll in 2 Loosen im d offentlichen Submission . 89 ee der Hierzu ist ein Termin auf ö

Sonnabend den 8. Rovember d ,,,, in unserem Ge ts⸗Lokale (auf dei ö . (auf den Bahnhaf

ieferungslustige werden aufge Offerten verfiegelt und mit vrt lg en, ihte

ESubmifsion auf die Liefer ung'r

Coaks für die Stargard Pose .

Eisenbahn pro 1857“ ner versehen, bis zur angeseßten Termins Stund an die unterzeichnete Direktion portofrei 9 zusenden. Die Eröffnung der eingegangen Offerten wird im Termin in Gegenwart n etwa persönlich erscheinenden Submittenten ö folgen. . .

Die Lieferungs-Bedingungen liegen i Central⸗Büreau zur nn l, 36 . 9. auf portofreie Anträge mitgetheilt.

Bromberg, den 6. Oktober 1856.

Königliche Direction der Ostbahn.

seren erden

Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn. Betrieb s-Einnahme pro September 1856

f 1 n f 76

9 pro September 1856 weniger 777 7

Das Plus bis ult. August c. betrug ; 26 .

F Ergiebt eine Mehr⸗Einnahme bis ult. September von 16,590 Tm.

Aachen, den 12. Oktober 1856. Königliche Direction

der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Ruhrort-Krefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn.

ae n, , Betriebs-Einnahme pro September 1856 2h, 5 18 Thlr. Ic, ; ; . 24,806 , . s pro September 1856 mehr 14710 Thi. Hierzu das Plus bis ult. August 33 1 Ergiebt eine Mehr⸗Einnahme bis ult. September von 34, 831 Thi. Aachen, den 12. Oktober 1856. Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn.

Die außerordentliche General-Versammlung vom 4. Oktober dieses Jahres, welche zu dem Zwecke eingeladen war, über den Antrag der Verschmelzung der Düsseldorf⸗ Elberfelder mit der Bergisch-Märkischen Eisenbahn, resp. Über den deshalb abgeschlossenen Vertrag om 22. September dieses Jahres zu beschließen, ist nicht heschlußfähig gewesen, indem die im §. 32 des Statuts vorgeschriebene Zahl zu stimmender Actien nicht vertreten war.

32. Des Statuts bestimmt:

General-Versammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Staats . Behörde:

c) über abändernde Bestimmungen des Statuts, welche jedoch nur nach vorhergehender Bekanntmachung durch die im §. 9 bezeichneten öffentlichen Blätter, auf den Antrag des Verwaltungsraths und mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Vier— theil sämmtlicher Actien beschlossen werden knnen. Sind in der deshalb berufenen Versammlung diese drei Viertheile der Actien nicht vertreten, so wird eine zweite auf gleiche Weise, jedoch zwei Monate vorher und unter Androhung des Präjudizes, einberufen, daß eine einfache Stimmenmehrheit über diese Abänderung entscheidet.

Es wird daher die zweite

außerordentliche General-Versammlung

zu demselben oben angegebenen Zwecke auf

Mittwoch, den 7. Januar 1857, Morgens 11 Uhr, im Gasthofe zum „Prinzen von Preußen“ dahier,

unter angeführtem Präjudiz und mit dem Bemerken einberufen, daß die statutenmäßige erste An— meldung der Actien bis Mittwoch, den 26. November dieses Jahres, Abends 6 Uhr, und die zweite Legitimation in den zwei Tagen vor der General-Versammlung späͤtestens bis Dienstag, den t. Januar künftigen Jahres. Äbends 6 Uhr, bewirkt sein muß, und daß nach 8. 3! des Statuts jede Actie eine Stimme hat.

Es wird gebeten, den anzumeldenden Actien geordnete Verzeichnisse in Duplo beizusüͤgen und schließlich noch bemerkt, daß Druck-Exemplare des zur Verhandlung kommenden Vertrages der Verschmelzung der Düsseldorf- Elberfelder mit der Vergisch-Märkischen Eisenbahn vom 22. Seh⸗ tember 1856 bei den Herren Banquiers Baum, Bödding haus u. Comp hier, von der Heydt -Kersten u. Söhne in Elberfeld, Mendelsohn ü. Comp. und der Direction der Hiskonto⸗Kasse in Berlin entnommen werden können, welchem Vertrage folgende hauptsächliche Bedingungen zum Grunde liegen:

1) Die Düsseidorf Llberfelder Eisenbabn-⸗Gesellschaft vereinigt fich mit der Bergisch-Maäͤrlische Sisenbahn-Gesellschaft in der Weise, daß letztere Aktiva und Possiva der Duͤsseldorf⸗ Elber⸗ felder Eisenbahn-Gefellschaft übernimmt und die Stamm-Actionaire der leßteren als Stamm. Actiongire in die Bergisch-Märkische Eisenbahn? Gesellschaft eintreten mit gleichen Rechten

. Und Pflichten der ältern Actionaire;

2) für je drei Actien der Dusseldorf. Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft giebt die Bergisch. Mar uch , Gesellschaft fünf Actien ihrer Bahn mit Antheil an der Dividende vom

Januar ;

3) die am Schluß des laufenden Jahres im Betriebs-Fonds vorhandenen Ueberschüsse eren nach Abzug einer Summe von 36, 609 Thaler für den Reserve und Erneuerungs⸗onds . 4590 Thaler Materialienbestand unter die bisherigen Actionaire der Dusselborf⸗ lberfelde Eisenbahn⸗Gesellschaft als Dividende pro 1856 vertheilt.

Dusfeldorf, den 11. Oktober 1856 . Der Präsident des Verwaltungsraths: Wortmann. .

cb K ö lnische

Die B

ir tun nnen i. Ottsber 1856 Der Staats⸗stommissar, Ober⸗Regierungsrath V ir ck.

Der Verwaltungsrath, Frz. Heuser. Smidt.

1999

Privat-Bank.

anknoten von 10 Thalern werden von heute ab zur Verausgabung kommen, und deren Beschreibung deshalb hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Der Direktor,

e schreibung.

Die Noten von 10 Thlr. der Kölnischen Privat⸗Bank sind von weißem mit Naturrand ver— schenem anfpapier und haben mit Wasserzeichen an den längeren Seiten die Worte:

ö

an den kürzeren die Zahl

10.

Auf der Schauseite befindet sich auf orangegelbem, guillochirtem Grunde der Text: gH.eöehn Thaler n IG „Vehn ale]

im Vierzehn - Thalerfüsse zahlt die

Kölnische

r i v at - Ban k

dein Inhaber dieser Vote. Köln, den 1. Mai 1856.

Der Verwaltungsrath.

F. Heuser. A . Oppenheim.

Die Direction. Smidt.

ferner ein Auszug aus den §8§. 17 und 20 des Statuts wie die Strafandrohung und in der rechten und linken Ecke unten die Bezeichnung Ser. 1V. nebst laufender Nummer, das Wort:

Eingetragen und der Name des Kontrolbeamten.

Die Rückseite hat wieder die Zeichnung der 100, 50 und 20 Thalerscheine, und werden die

bier Eckschilder von der Zahl 10 eingenommen.

Auch diese Noten haben den trockenen Kontrolstempel.

08 Bekanntmachung.

Die Bürgermeisterstelle in hiesiger Stadt, mit welcher ein jährliches Gehalt von 800 Thlr. berbunden ist, soll auf 12 Jahre wieder besetzt perden. Bewerber, die wenigstens das zweite suristsche Examen bestanden haben, wollen sich unter Beifügung des Nachweises ihrer Qualifi⸗ tation bis zum 15. November er. bei uns melden.

zeit, den 15. Oktober 1856.

Die Stadtverordneten. Lorenz.

207 Edict al⸗Citation.

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen seit einer Reihe von Jahren Deposita, zu deren Enpfangnahme die Eigener sich in dem ganzen Zeitberlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben krlangt werden können, nämlich zum Besten: h Des Johann Jacob und des

Friedrich Gebrüder Paros-⸗ law sky, seit länger denn 17 Jahren von hier abwesend, circa

(Sohn der Hedwig Paros—

. lawsky, geb. Tschauke.) Des Johann Jacob Brü—

ning; seit länger denn 22 Jah— ren von hier abwesend, circa (Sohn des Knochenhauerge— sellen Johann Benjamin Brüning und der Katha—

. rina Margaretha Gründel.) I des Heinrich Wirbitzky;

angeblich seit 1832 im Militair—⸗ dien t circa (Sohn des Schuhmachers Ca— simir Wirbitzky und der

Anna Nitzkewiß.) h Der Wassiliffa Sarionowa Dobrafchewitz; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa (Tochter des Hanfbinders La—

9 tion Alexandrow Sawerin.)

des Schuhmachergesellen Chri⸗ tian Träger, seit länger als if Jahren won hier abwesend,

h eg Ke ira

es Reinhold Georg Holm, seit vielen Jahren bon 'höer ab—

) vesend eirca

6 Wilhelm Andreas und es Jacob Gebrüder Forbes,

seit bielen Jahren von hier ab— J j (Sohn des Handlungs-Com⸗ mis William Forbes und der Helena Dorothea Stan— kiewitz.) Des Better Friedrich Braunschweig; seit vielen Jahren von hier abwesend, eirca (Bruder der weiland Raths— herrin Dorothea Ruff, geb. Braunschweig.) Des Johann Gottlieb und der Katharina Geschwister Hackel; seit vielen Jahren von hier abwesend, circa (Kinder des Kaufmanns Jo— hann Ludwig Hackel.) eee . Malchow; seit vielen Jahren hon in ghiwes n, eg (Sohn des Schneidermeisters Johann Joachim Malchow und der Anna Margaretha verwittwet gewesenen Hiepe, geb. Klinckmann.)

Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander—⸗ weitige nächste Blutsverwandte, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefordert und an— gewiesen, in dazu anberaumter Frist von Acht— zehn Monaten à dato, mithin spätestens den 17. März 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltend⸗ machung ihrer Rechtsanspruͤche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforder— lichen Nachweisen und Dokumenten sich zu mel—⸗ den und sodann den Austrag Rechtens abzu— warten; unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren etwanige Verwandte aber für präkludirt erachtet und nicht weiter gehört wer⸗ den sollen; worauf sodann über die sich als vacant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Rechtens.

Riga Rathhaus, den 17. September 1856.

Nr. 560. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrn.

2028 Edietal⸗Citation. Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich für nachbenannte Personen

seit einer Neihe von Jahren deposita, zu deren Empfangnahme die Eigner sich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten: 1) der Lotte Kaspar's Tochter, seit vielen Jahren von hier abwesend, circa SR. 5 (Tochter des zum Gute Kayen⸗ hoff verzeichneten Bedienten Kaspar und der Anna).

2) Des Lieutenants Karl Ker⸗ termann, seit länger denn 17 Jahren von hier abwesend,

circa (Sohn des Christoph Burchard Kettermann.) Der Dorothea Regina Rut⸗ kau, geb. Hentsch, und der Wilhelmine Constantie Amalie Hentsch, seit länger denn 17 Jahren von hier abwe— send cirea (Töchter der Regina Hentsch, geb. Sabel) der Anna Dorothea Köh⸗ ler, seit länger denn 20 Jah⸗ ren von hier abwesend . . circa (Tochter des Schuhmacher— meisters Ernst Köhler und der Charlotte Schneidig.)

der Helena Dorothea Ro⸗ manowsky, angeblich verehe— lichten Naiwitschew, seit län— ger denn 17 Jahren von hier hellt,

(Tochter des Arbeitsmanns Romanowsky und Luise Salpeter.)

Des Schneidergesellen Carl Heinrich Beinert, seit län⸗ ger denn 25 Jahren von hier abwesend, eirca

Sohn des weiland Casimir Beinert und der Mariane Nowitzky.)

Des Carl Gustav, Joachim Jacob und Johann Chri— stian, Gebrüder Grupner, seit bielen Jahren hier abwesend,

circa

(Söhne des Schneidermeisters Jacob Graupner und der Anna Katharina Abra— hamson.)

Des Ernst Johann Eckardt, seit länger als 15 Jahren von hier abwesend circa

(Sohn des Goldarbeiters Ernst Otto Eckardt und der Elisabeth Mansky.)

des Schneidergesellen Johann

Heinrich Thom sen, seit vie—

len Jahren von hier abwesend,

circa

(Sohn des Schneidermeisters Johann Peter Thomsen und der Maria Henriette Ahrens.)

Es werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ihres Ab⸗ lebens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächste Blutsberwandte, hiermit und Kraft dieses von Gerichts wegen auf— gefordert und angewiesen, in dazu anbe— raumter peremtorischer Frist von Achtzehn Mo⸗ naten a dato, mithin spätestens den 17. März 1858 entweder in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte resp. zur Empfangnahbme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche an selbige, bei diesem Waisen⸗ gericht mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren et⸗ wanige Verwandte aber für prälludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen; worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Ver⸗ mögens - Bestände weiter ergehen wird, was Rechtens.

Riga Rathhaus, den 17. September 1856.

Nr. 561. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.

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