1856 / 250 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allgemeine Verfügung vom 29. September 18556 2 be- treffend die Kostenfreiheit des Verfahrens bei Setzung von Merkpfählen.

Gesetz vom 15. November 1811 §§. 1523. (Ges. Samml. S. 352.) Allerh. Ordre vom 24. März 18539. (Just. Minist. Bl. S. 243) Gesetz vom 10. Mai 1851 §. 46. (Gef⸗Samml. S. 622 und Staats⸗

Anzeiger Nr. 100 S. 547.)

Nach §§. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. November 1811 wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorfluth muß bei den Mühlen und anderen durch Wehre oder Schleusen veranlaßten Störungen, wo der Wasserstand noch nicht durch einen unter polizeilicher Aufsicht gesetzten Merkpfahl bestimmt ist, jeder Besißzer derselben fich die Setzung eines Merkpfahls auf Antrag und Kosten derer, die dabei interessirt sind, ge⸗ fallen lassen. Diese Setzung wird durch sach verständige Kommissarien der Verwaltungsbehörden unter Zuziehung des zuständigen Gerichts voll— ogen. . Zur Verminderung der durch dieses Verfahren entstehenden Gerichts⸗ kosten ist in einem, von dem Herrn Minister des Innern an die Regie⸗ rungen unterm 17. Oktober 1845 erlassenen Cirkular-Reskript angeordnet worden, daß die Landräthe, als Kommissarien der Verwaltungsbehörden, die Vorladung der Interessenten besorgen, einen Deputirten des Gerichts

zuziehen und demnächst die Ausfertigung der Verhandlung bewirken sollen.

Auch ist durch die an das Königliche Staats⸗Ministerium ergangene Aller⸗ höchste Ordre vom 24. März 18359 den in Vorfluths⸗Angelegenheiten bei

Verwaltungsbehörden vorkommenden Gesuchen und Verhandlungen all⸗

gemein die Stempelfreiheit bewilligt worden.

Neuerlich sind Bedenken darüber entstanden, ob nicht die Setzung

eines Merkpfahls in Beziehung auf die dabei eintretende Mitwirkung des

Gerichts als eine Handlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzusehen sei und ob nicht in dieser Rücksicht dafür, außer den Diaͤten und Reisekosten ö des gerichtlichen Kommissarius, die im §. 16 des Gerichtskosten-⸗-Tarifs welcher der Königs den und fünfte Jahrhundert ihres Bestehens, handelte demnächst in ausführ⸗

vom 10. Mai 1851 bestimmten Kostensätze zu erheben seien.

Fuͤr die Bejahung dieser Frage ist angeführt worden, daß er §8. 1 des Gesetzes vom 15. November 1811 die Setzung des Merkpfahls bei Wassermühlen 2c. als einen Gegenstand des Privatinteresse bezeichne und dabei ausdrücklich anordne, daß dieselbe auf Kosten derjenigen Betheiligten, welche den Antrag darauf gestellt haben, geschehen müffe. Dagegen ist

andererseits geltend gemacht, daß die Merkpfahlsetzung nach dem Gesetze vom

15. November 1811 wesentlich ein im öffentlichen Interesse angeordnetes landespolizeiliches Ver fahren sei, bei welchem das Gericht sich auf Requisition der Verwaltungsbebörden betheilige, weshalb nach §. 3 des Gesetzes vom

10. Mai 1851 über den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten, Sportelfreiheit eintreten müsse, ebenso wie nach der vorerwähnten Aller⸗

. Ordre vom 24. März 1839 die Befreiung vom Stempel stattfinde. er

keine Kosten erhoben werden. Berlin, den 20. September 1856.

Der Justiz-Minister. (gez Simons.

An sämmtliche Gerichtsbehörden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und von Magdeburg.

Departements, Vogel von Falckenstein, von Breslau. Der General⸗-Post⸗-Direktor Schmückert aus Emmerich.

Berlin, 22. Oltober. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kommandeur der 5ten Kavallerie⸗Bri— gade, General-⸗Major Grafen Clairon d' Hau sson ville, die Er— laubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen-Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes erster Klasse des Ordens vom weißen Falken; so wie dem Rittmeister von Treskow II. im 7ten Kürassier⸗Regiment, zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Leopold⸗-Ordens, und dem Seconde⸗-Lieutenant von Plötz im 121en Husaren-Regiment, zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Bekanntmachung.

27. v. M. der hiesigen Königlichen Provinzial-Gewerbeschule das

lichen Schlosse übernachtet sind. höchsten Herrschaften wieder auf die Insel Mainau zurückgekehrt.

„Moniteur“ wie folgt:

Recht zur Abhaltung von Entlassungs- Prüfungen nach dem Ral= ment vom 5. Juni 1850 beigelegt. Dies wird . ö. .

lichen Kenntniß gebracht. ffent. Pntsdam, den 17. Oktober 1866.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Nichtamtliches.

hohen tiefgefühlten frohe Hoffnungen

unseres aussprach beginnende

Dank der Universität daran knüpfte für das licher Rede von der deutschen Philologie. Nach einer kurzen Einleitung über die Entstehung, Berechtigung und Aufgabe dieser jungen, durch Grimm geschaffenen Wissenschaft verweilte er länger bei den hervorragendsten Seiten derselben, der deutschen Mytho—

logie und der Sprachforschung, und wandte sich schließlih

zur Erörterung praktischer Fragen, indem er die Pflicht des Volkes

gegen seine Muttersprache und, darauf gestützt, den Unterricht im . don h , ö große Aula unserer Hochschule, nach den Angaben des Herrn Ober- Baurat Justiz⸗Minister erachtet die letzteren Gründe für überwiegend ,. si 3 ö k und bestimmt daher hiermit, daß für die Mitwirkung des Gerichts bei

dem in Rede stehenden Verfahren in Zukunft außer den baaren Auslagen Majestät, als schönster Schmuck verherrlicht, ward an diesem Fest— ;

tage passend zuerst benutzt, und eine zahlreiche Versammlung aller

Deutschen auf Schulen in die Untersuchung zog.

Stüler neu ausgebaut, sinnig geschmückt und überdies durch die neueste Spende der Königlichen Huld, das lebensgroße Bildniß St.

Stände, darunter bereits manche Ehrengäste und ein schöner Kran

von Damen, schien mit Theilnahme dem Redner zuzuhören, welcher

seinerseits bestrebt war, das Wollen und Wirken der in weiteren

Kreisen noch immer wenig verstandenen Wissenschaft auf allgemein faßliche Weise zur Anschauung zu bringen.

) Baden. Karlsruhe, 20. Oktober. Nachrichten zufolge, die der „Karlsr. 3.“ von Konstanz zugehen, sind Ihre Königliche Hohei— ten der Großheizog und die Großherzogin, so wie Ihre Königliche

Hoheit die verwittwete Großherzogin Sophie vorigen Sonnabend Commandeur der 7Tten Division, Herwarth von Bittenfeld, . ö ge

18. d., von der Insel Mainau nach Friedrichshafen gefahren, wo—

selbst Höchstdieselben mit Ihrer Majestä iserin-Wittwe von Der General-Major und Direktor des Militair-Oekonomie⸗- n, , ,,

Rußland zusammengetroffen, und sämmtliche Herrschaften im König Sonntags Mittags sind die aller⸗

Württemberg. Ulm, 19. Oktober. Gestern Mittag h

Uhr kam Ihre Majestät die verwittwete Kaiserin von Rußland auf der Durchreise nach Friedrichshafen mittelst Extrazuges hier

durch.

Oesterreich. Wien, 21. Oktober. Die heutige On. deutsche Post“ kommentirt die „Moniteur“ Note in Betreff Neapel dahin, daß England die Vereinigung der Geschwader als vor läufiges Minimum begehrt und erwirkt habe, daß es sich jedoch nach vorhergegangener Verständigung mit Frankreich weitere Zwangs⸗ mittel vorbehalte.

Irankreich. Paris, 20. Oktober. Der sseingn fun, sächlichen Inhalte nach bereits telegraphisch gemeldete) Artikel über den Konflikt mit Neapel, lautet wörtlich

Nach dem Abschlusse des Friedens war es die erste Sorge des parise

Kongresses, dessen Dauer zu sichern. Zu diesem Zwecke unkerfuchten die

Bevollmächtigten die Elemente der Ruhestörung, die noch in Europ hon handen waren, und sie richteten insbesondere ihre Aufmerksamke den Zustand bon Italien, Griechenland und Belgien. Die be

Der Herr Minister für Handel zc. hat mittelst Restripts vom Einvernehmens aufgenommen, weil fie durch eine aufrichtige

t auf

Anlasse gewechselten Bemerkungen wurden überall im Geiste her

für die Ruhe von Europa eingegeben waren und zugleich

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angigkeit aller souverainen Staaten gebührende Achtung bekundeten. l Min Belgien die Regierung, mit der oͤffentlichen Meinung über reitungen gewisser Organe der Presse einverstanden; sich geneigt,

alle in ihrer Gewalt stehenden Mittel Einhalt zu thun.

d bezeugt der dem Gutachten der Schutzmächte unterbrei—

lan der

let e t läge 2 g dlel und die

en an der Zeit seien. .

bah ern g, von . allein hat hochfahrend die. Rathschläge Frank⸗ bs und Englands zurückgewiesen, obgleich sie in der freundschaft⸗ 6h) n Form ertheilt wurden. Die Maßregeln der Strenge und des

. eit lange von der Regierung beider Sicilien zu Verwaltungs— itte gestempelt, bringen Itallen in Gährung und gefährden die Ord⸗ n in Europa. Ueberzeugt von den Gefahren einer solchen Lage, ö Frankreich und England gehofft, fie durch rechtzeitig ertheilte i diese Winke find mißkannt worden:

q thschläge zu beschwören; ., gheiber Sicilien, die Augen dem, was klar zu Tage

izt verschließend, hat auf einem unheilbringenden Wege beharren wollen. r üble Aufnahme, die berechtigten Bemerkungen widerfuhr, ein beleidi⸗ under Zweifel, der auf die Reinheit der Absichten geworfen ward, eine ueleßzende Sprache als Entgegnung auf heilsame Raihschläge und endlich unäckige Weigerungen gestaͤtteten nicht, die freundschaftlichen Beziehun⸗ länger aufrecht zu halten. Den Vorstellungen einer großen Macht ihgebend, hat das Kabinet von Neapel versucht, den durch eine erste Inswort hervorgebrachten Eindruck zu schwächen; aber dieser Schein von Killfährigkeit war nur ein Beweis mehr von seinem Entschlusse, der girsorge Frankreichs und Englands für die allgemeinen Interessen von ropa gar keine Rechnung zu tragen. Unschlüssigkeit war nicht länger zestattet: man mußte die diplomatischen Beziehungen zu einem Hofe ab⸗ hrcchen, der selbst den Charakter derselben so wesentlich verändert hatte.

Diese Einstellung der diplomatischen Beziehungen bildet keinesweges in Jazwischentreten in die inneren Angelegenheiten, und noch weniger inen Akt der Feindseligkeit. Da jedoch die Sicherheit der Landesange—⸗ hörigen der beiden Regierungen gefährdet werden konnte, so haben sie, im dem vorzubauen, Geschwader vereinigt; aber sie haben ihre Schiffe zich in die Gewässer von Neapel senden wollen, um nicht irrige Aus⸗ kungen zu veranlassen. Diese einfache Maßregel eventuelten Schutzes, nichts Drohendes hat, kann eben so wenig als eine Stütze oder als „ne Ermuthigung für jene betrachtet werden, die den Thron des Königs bder Sicilien zu erschüttern trachten. Wenn übrigens, zu einer richti— n Würdigung der Gesinnung zurückkehrend, welche die Regierungen han Frankreich und England leitet, das neapolitanische Kabinet endlich sän wahres Interesse begreift, so werden die beiden Mächte sich beeilen, nit ihm die nämlichen Beziehungen, wie früher, wieder anzuknüpfen, und

ie werde ückli ein, durch diese Wiederannäherung der Ruhe von ers , s verden glü clich ein w h Kaisers und dem neuernannten Metropoliten von Kartalin und

Eöroba ein neues Unterpfand zu geben.

General Orgoni, der die birmanische Gesandtschaft begleitet, sel dem Kaiser von Seiten des Hofes von Ava das Gebiet ange— boten haben, welches Namdodji⸗-Proce, der Nachfolger Alompra's, ies Gründers der jetzigen birmanischen Dynastie, i. J. 1778 dem Könige Ludwig XVI. e t mhe am Meerbusen von Martaban einen vortrefflichen Hafen.

luf neue Schritte, welche die Handelskammer im Einvernehmen mit

der Bank beim Finanz-Minister gethan hat, um wenigstens für eine

sewisse Zeit einen Zwangs-Cours der Banknoten zu erwirken, soll somit jede ist es aus Anlaß der Wahlen zu wiederholten Ruhestörungen ge⸗

Une ganz entschieden verneinende Antwort erfolgt und I sussicht verschwunden sein, durch dieses Auskunftsmittel der jetzigen sriss abzuhelfen.

Eine Depesche aus Marseille von heute lautet: „Es sind

16h Hektollter Getreide und 10,9000 Hektoliter Mais eingetroffen; Das englische Geschwader wurde seit seiner Abfahrt

hreise flau. hon Ajaccio nicht mehr gesehen. Ur Abfahrt bereit.“

A. Oktober.

Zu Toulon liegt das Geschwader

Prinz Adalbert von Baiern und Ge⸗

nahlin sind abgereist. Man wollte wissen, der König von Neapel

3. ein Manifest publiziren, welches Konzessionen enthalten herde. Spanien. Madrid, 15. Oktober. Die heutige „Gazeta“ thäst die folgenden beiden (bereits in Nr. 247 d. Bl, telegra= thsch erwähnten) Dekrete. Bas erste betrifft das Konkordat und mutet also: Art. 1. Alle Verfügungen, welcher Art sie sein mögen, nelce auf irgend eine Art das, was in dem mit dem römischen hof am 16. März 1851 abgeschlossenen Konkordat vereinbart wor—⸗ unn, ändern oder modifiziren, bleiben wirkungslos. Jedes Ministerium nird mir alle Maßregeln vorschlagen, welche geeignet, sind, diesem Dälret sofort Gesetzeskraft zu verleihen. Ich, die Königin. Der ttzog von Valencla.

Das zweite, das Desamortisationsgesetz betreffende Dekret lautet nit folgt: Art. 1. Das Desamortisationsgesetz vom 1. Mai 1855 und bleibt aufgehoben. Art. 2. In Folge dessen wird keines tt Güter, deren Verkauf das genannte Gesetz verfügte, mehr ver⸗ iert werden, und die noch nicht zur Ausführung gebrachten Ver⸗ äiufe bleiben suspendirt. Art. 3. Die Regierung wird bei den httes eine definitive Resolutlon über die Wirkungen dieses Ge— lthes beantragen. Ich die Königin. Der Herzog von Valencia. ; Italien. Turin, 18. Oktober. In Caprana fielgn einige uletörungen vor; die Ordnung wurde jedoch durch die National⸗ rde und Karabiniere, die aus Drmea herbeigerufen wurden, nach

bmahme einiger Verhaftungen wiederhergestellt.

Reskripte sind den Geheimräthen Graf

schenkte. Dieses wichtige Gebiet enthält

Türkei. In Marseille sind mit dem „Sinai“ Nachrichten aus Konstantinopel vom 12. Oktober eingetroffen. 16 haben sich die Schwierigkeiten wegen der Schlangen⸗Insel und Bolgrads noch vermehrt. Admiral Lyons hatte den Dampfer „Gladiator“ nach Malta geschickt, um Verstärkungen zu holen. Das Linienschiff, Majesty“ war bereits in Konstantinopel angekommen, andere englische Kriegsschiff: wurden erwartet. Die Pforte rüstet sich in Albanien zum Angriff auf Montenegro, falls die Unter⸗ handlungen nicht zum Zwecke führen. Die „Presse d' Orient“ kritisirt die Rivalität zwischen der Euphrat⸗Eisenbahn und der Durchstechung der Landenge von Suez, und beklagt, daß es ihr untersagt worden, die Suez⸗Kanalfrage zu erörtern. Die Pforte hat mehreren Chefs und Offizieren auf den Dampfern der fran⸗ zösischen Messagerienn Orden verliehen. Der persische Gesandte, Feruk Khan, der nach Paris geht, wird bis zum 20. Oktober in Konstantinopel erwartet.

Die „Presse d' Orient“ meldet, daß den Repräsentanten der Gesellschaften, die sich um das Bank- Privilegium bewerben, bei einer Zusammenkunft in der Pforte die Bedingungen vorgelegt wurden, unter welchen die Pforte eine Anleihe von fünf Millionen Pfd., Sterl. zu machen gedenke. In Bezug auf die Bedingungen, welche die Pforte in Betreff des Bank⸗Projektes stellt, wurde den Repräsentanten bemerkt: da ihnen dieselben bereits mitgetheilt seien, so bewillige die Regierung wegen der Anleihe⸗ und der Bank⸗ Bedingungen eine Bedenkzeit von acht Tagen, nach deren Verlauf jede der konkurrirenden Gesellschaften ihre Anerbietungen schriftlich und versiegelt einreichen möge.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Oktober. Berichten aus Archangel zufolge haben sich am 25sten v. M. die Equipagen der Flotte vom Schwarzen Meere, welche sich 3 Monat daselbst aufgehalten haben, namentlich die 32ste, unter Befehl des Flügel-Adjutanten Popow am Bord der neuerbauten und im Juli vom Stapel gelassenen Klipper-Schraubenschiffe „Opritschnik“ und „Naiesdnik“ nach Kronstadt begeben. Aus Odessa wird gemeldet, die Regierung habe auf der Kinburnschen Landzunge und den dortigen Gewässern die Leuchtthürme und Seezeichen wieder herstellen lassen; der neue Stadthauptmann von Odessa, General Graf Alopeus, habe sein Amt angetreten. Mittelst Gnaden⸗ Gurieff und Tanienieff wie auch dem Grafen Krasiatki Brillantenkreuze mit Portraits des

Kochetien, Exarch von Grusien, Isidor, die weiße Kapuze mit dem Kreuz von Brillanten an derselben verliehen. (H. B. H.)

Dänemark. Kopenhagen, 20. Oktober. Etatsrath Liebenberg ist gestern seines Postens als Kabinets⸗-Secretair ent— hoben und feine Function bis auf Weiteres dem Etatsrath Trap übertragen worden.

Amerika. New-JYork, 7. Oktober. Es hat hier heute eine große Demonstration von Seiten der deutschen Republikaner zu Gunsten der Kandidatur Fremonts stattgefunden. In Baltimore

kommen. Dem Kongreß-Mitgliede aus Süd-⸗Carolina, Preston S. Brooks, bekannt durch die brutale Mißhandlung des Senators Sumner ward am 3. d. M. eine großartige Ovation von Seiten seiner Wähler dargebracht. Man verehrte dem Helden des Tages zwei Po⸗ kale, einen goldenen und einen silbernen, so wie zwei Stöcke. Brooks, Butler und Andere hielten Reden, in welchen sich separatistische Gelüste sehr entschieden kundgaben. Der mißhandelte Senator Sumner befindet sich noch immer zu Philadelphia unter ärztlicher Pflege, und jede politische Thätigkeit ist ihm untersagt worden. Die republikanischen Blätter sprechen von einem Komplot der demo—⸗ kratischen Partei, vermittelst dessen dieselbe durch Fälschung der Wahllisten in Pennsylvania einen ungeheuren Betrug ausüben wolle. Es heißt nämlich, sie beabsichtige, in Philadelphia 10— 15,900 un⸗ berechtigte Wähler, größtentheils Bewohner von New⸗Jersey, ein⸗ zuschmuggeln. Die regste politische Bewegung herrscht gegenwärtig in Virginia, und die demokratische Partei erklärt, sie werde aus der Union ausscheiden, falls Fremont gewählt werde. Die Neuwahlen für Kansas sollten gestern stattfinden. An den Stellen, wo man Ruhestörungen befürchtete, sollten Bundestruppen aufge⸗ stellt werden, und jede Auflehnung gegen die gesetzmäßige Aus⸗ übung des Stimmrechts war mit strengen Strafen bedroht worden. Man? hält einen Sieg der Sklavenhalter-Partei für wahrschein lich. Die verhafteten Freistaats⸗-Männer sollen im April vor Gericht gestellt werden. Das Schiff „Tennessee“ ist gestern von hier nach Nicaragua abgegangen; es führt General Walker 150 Re⸗ kruten zu. Die Streitkräfte Walker's werden gegenwärtig auf 16060 Mann geschätzt. Wiederum ist ein Mitglied des ehemali— gen kalifornischen Sicherheits Ausschusses, ein Mr. Dowe, auf An⸗ stehen eines der vom Ausschusse Ausgewiesenen, eines gewissen Tharles P. Duane, in NewYork verhaftet worden.