1856 / 253 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Zeit bis zum 1. August 1855 zu genehmigen, nicht eingehen ö. da, *. die Erfahrung bicherhfn gelehrt, eine solche Maß⸗ regel, ohne ihren eigentlichen Zweck, die wohlfeilere Beschaffung eines gesunden Nahr ungemittels für die minder wohlhabende Be⸗ völke rung irgend zu erfüllen, nur einen erheblichen Ausfall an den eme inschaftlschen Zoll⸗Revenüen zur Folge hat. . . Erhaltung der Schloßruine zu Burg bei Solingen. Dem auf diesen Gegenstand bezüglicheu Antrage Unserer ge⸗ treuen Stände ist durch außerordentliche Bewilligung der veranschlag⸗ ten Baukosten zur Erhaltung der Schloßruine in Burg entsprochen ö Wiederherstellung des Kreises Mettmann. Dem wiederholten Antrage Unserer getreuen Stände in der Petition vom 23. Oktober 1864, wegen Wiederherstellung gierungs⸗Bezirk Düsseldorf, hat nicht entsprochen werden können, Gründe für diese Maßregel vorliegen. 6) Meliorationsfonds für die Rheinprovinz. Dem Antrage Unserer getreuen Stände, ; . daß die Hälfte der seit 1847 bis 1853 einschließlich aufgelaufenen

des Kreises Mettmann im Re⸗

da auch jetzt keine erheblichen

Zins⸗Ueberschüsse des Dotationsfonds für die Rheinische Provin—

zial-Hülfskasse nicht als Prämie an Sparkassen-Interessenten gege= ben, sondern die Rheinprovinz verwendet werde, . haben Wir gern Unsere Zustimmung ertheilt; auch hat das für diesen Meliorationsfonds in Vorschlag gebrachte Statut mit eini— gen, auf die sichere Exfüllung seines Zweckes berechneten rungen bereits Unsere Genehmigung erhalten. . 7) Ausschließung eines Ofens bei Pfändungen. Dem Anttage Unserer getreuen Stände ist durch den Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Mal 1865, die Abänderung einiger Vor—

schriften über das gerichiliche Verfahren in dem Bezirke des Appella⸗

tionsgerichtshofes zu Köln betreffend (Ges. -S. S. 550) entsprochen

worden. 8) Kommunalstraße von Rommerskirchen bis Neuß.

Der Petition Unserer getreuen Stände vom 24. Oktober 1854.

wegen Aufnahme der Neuß⸗Rommerskirchener Kommunalstraße unter die Bezirksstraßen ist dadurch die gewünschte Folge gegeben, daß durch Ünseren Erlaß vom 11. August d. J. genehmigt worden ist, daß die Neuß⸗Rommerskirchener Kommunasstraße, nachdem der Voll— endungsbau derselben durch die betheiligten Gemeinden vorschrifts⸗ mäßig ausgeführt sein wird, in das Verzeichniß der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks Düsseldorf aufgenommen werde. Zugleich haben Wir dlesen Gemeinden zu dem erwähnten Vollendungsbau eine entsprechende Bauprämie bewilligt. 9) Kommunalstraße von Düren nach Lechenich von Düren nach Erp. Auf die Anträge wegen Bewilligung einer Ausbau der in Straßen von Düren nach Lechenich und von Düren nach Erp

haben Wir eine Neubau-Prämie von 3000 Rthlr. für die Meile

jeder der genannten Straßen bewilligt. 10 Gemeinde-Chaussee von Vossenhof über Oedt nach Mühlhausen.

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände haben Wir die

zur Bildung eines besonderen Meltiorationsfonds für

Abände⸗

ͤ / /

nnd

bei Boppard einzurichtenden Besserungsanstalt schon jetzt nichtz n

Wege sieht. 12) Polizei⸗Strafgelder.

Nachdem durch das Gesetz vom 26. März d. J. die gen und Lasten aus der vorläufigen Straffestsetzung den mini Polizei⸗Verwaltung beauftragten Gemeinden überlassen worden n nehmigen Wir mit Bezug auf die Petition Unserer getreuen Sish' vom 22. Oktober 1864, daß die Verwendung dieser Strastck ine den ostrheinischen Landestheilen der Regierungsbezirke Koblen n Düsseldorf ebenfalls nach Maßgabe der Ordre vom 2. Dunn h 1822 zur Verpflegung und Erziehung verlassener Kinder erfüh . 13) Neuß⸗Gladbacher Kommunal-Straße— zt. Der Aufnahme der Neuß⸗Gladbacher Gemeinde⸗-Straße in die Bezirksstraßen des Regierungs-Bezirks Düsseldorf teh n durch den neuerdings erfolgten Ausbau der Düsseldorf⸗ Neuß. Cn bacher Eisenbahn herabgesunkene Wichtigkeit dieser Straße für zn öffentlichen Verkehr, der mangelhafte bauliche Zustand dieser un

Nutzun.

und die große Zahl wichtigerer, zur Aufnahme unter die Bey

Vorschlag gebrachten Wege entgegen.

straßen in 14) Rheinische Zuchtstier-Körordnung.

Auf die Abänderung der Zuchtstier-Körordnung vom 28. Mn

1839 einzugehen, muß Bedenken getragen werden.

Die Beschaffung von Zuchtstieren in den Gemeinden, no st

ein Bedürfniß zeigt, wird zwar die Sorge der Verwaltung sth müssen.

werden können. . Die Ausdehnung der Strafbestimmung der Körordnung uf

solche Fälle, wo ein nicht angekörter Stier unentgeltlich zum J. legen einer Kuh überlassen wird, würde ein Eingriff in die Fi

heit des landwirthschaftlichen Verkehrs sein, welcher durch den z ringen davon zu erwartenden Erfolg nicht gerechtfertigt sein wing, 15) Abtretung des Grund-Eigenthums

den'schen Bergamtsbezirks.

Der Antrag wegen Ausdehnung der in der Ordre vom lit November 1838 wegen Abtretung des Grundeigenthums zu bel

baulichen Zwecken gegebenen Bestimmungen auf den nicht im ht— biete des AÄllgemeinen Landrechts belegenen Theil des Essen-Uu—

den'schen Bergamtsbezirks hat durch das unter dem 26. Februn 1855 (Gesetz-Sammk. 1855 S. 168) ergangene Gesetz seine 6.

ledigung erhalten.

16) Erhöhung des Maximal-Taxsatzes für die he (

eintretender Mobilmachung der Armee durch Land— lieferung herbeizuschaffenden Pferde.

Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition .

24. Oktober 1864,

Staats-Prämie zu dem chausseemäßigen den Regierungsbezirken Aachen und Köln gelegenen

daß der unter

der Armee durch Landlieferung herbeizuschaffenden Pferde lrhih werde,

hat durch das Gesetz vom 12. September 1855 (Ges.-S. S. b)

seine Erledigung gefunden.

Aufnahme der Gemeinde-Chaussee von Vossenhof über Oedt nach

Mühlhausen unter die Bezirksstraßen des Regierungs-Bezirks Düsseldorf genehmigt.

11) Einrichtung einer besonderen Besserungs⸗Anstalt für jugendliche Verbrecher evangelisfcher Konfession Martins ⸗Kloster bei

in dem vormaligen St.

Boppard u. s. w.

Zu der von Unseren 661 Ständen nach der Petition vom

24. Oktober 1864 beschlossenen Verwendung einer Summe von 20,000 Rthlrn. aus dem disponiblen Viertel der von dem ursprüng⸗ lichen Stammkapitale der Rheinischen Provinzial-Hülfskasse aufge— kommenen Zinsen zur Einrichtung einer besonderen Besserungs-An— stalt für jugendliche Verbrecher evangelischer Konfession in dem vor— maligen St. Martinskloster bei Boppard, haben Wir gern Unsere landesherrliche Zustimmung ertheilt, dagegen auf die Bitte Unserer 6 6 Stände, die Erziehung der in der Besserungs-Anstalt zu

17) Uebernahme der und Alf auf den Bezirks-Straßen-Fonds,

Dem Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition om 24. Oktober 1854 entsprechend, haben Wir genehmigt, daß die bt. meinde-Chaussee von Koblenz über Moselkern und Cochem nach e erhoben und unter den Ramen „Mofelstraße“ in das Bezirksstraßen-Verzeichniß des fit

nach vollendetem Ausbau zur Bezirksstraß

rungsbezirks Koblenz aufgenommen werde.

18) Gemeinde-Chaussee von Traben über Croevnsih

Strotzbüsch.

Chaussee von Traben über Croev nach Strotzbüsch haben Wir dll

betheiligten Gemeinden eine Neubau-Prämie nach

nach Maßgabe der größeren oder geringeren Bedürftigkeit den,,

.

bewilligt. . 19) Gemeinde-Chaussee von Kempen bis

teinfeld unterzubringenden Knaben katholischer Konfession an den Orden der Schulbrüder zu überweisen, schon deshalb nicht ein-

gehen können, weil dieser Orden von auswärtigen Obern ab— hängig ist. In Ansehunung der Eleven des mit dem rauhen Hause zu Horn

ö 20) Beseitigung der Pappel-Alleen an den Lande nn

bei Hamburg verbundenen Bruderhauses ist bereits durch Unsere Ordre vom 18. Juli 18651 denjenigen derselben, welche auf Staats⸗ kosten ausgebildet sind, die Anstellungsberechtigung für Gefangen

wärterstellen in den diesseitigen Landen allgemeln beigelegt worden,

so daß hiernach auch der Anstellung derselben in der zu St. Martin

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände

; 2 . ah Oktober 1851 wegen Bewilligung einer

25

25. Staatspraämie, meinde-Chaussee von Kempen nach Rothenbach gen werden können.

Bezirks⸗Straßen. Auf die Anträge Unserer getreuen Stände i vom 25. Oktober 1854, haben Wir bestimmt, Unserer Erlasse vom 9. April 1851 und 19. Juli, . behufs Ausführung des ersteren von Unserem Minister für

Es ist aber zu hoffen, daß dieser Zweck durch die Hand habung der Gemeinde⸗-Ordnung am angemessensten wird erreict

zu herg⸗ baulichen Zwecken auf dem nicht im Gebiete des aun. meinen Landrechts belegenen Theile des Essen-Wer⸗

Nr. 7 der Verordnung vom 24. Februar ij bestimmte Maximal-Taxsatz für die bei eintretender Mobilmachun

Mosel-Straße zwischen Koblen

6 n 7 1 B Sig y In Berücksichtigung des Antrages Unserer getreuen 26. auf Bewilligung einer Staatsprämie zum Bau einer Gemeisdt⸗

dem Saß 0 6000 Rthlrn. für die Meile, welche von Unserem Ober⸗Präsidenl

treffenden Gemeinden, zu vertheilen ist, so wie die selalss. Rechte in Betreff des Baues und der Unterhaltung dieser Chaut

Rothenbat in der Pelition hem

. * 1 ; 6⸗ z dem Satze von 5000 Thlrn. auf die Meile, für den Bau , J hat nicht eingezh“

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und öffentliche Arbeiten erlassenen Cirkular⸗Verfügungen 8. Juli 1851 und 30. Juli 1864, wegen allmäliger Be⸗ un n don lombardischen und canadischen Pappeln an den Staats= scligu ö auch auf die Bezirks Kommunal- und Actien-Straßen sehseg , grooin Anwendung finden sollen. . e Uebrigens wird Unsern getreuen Ständen eröffnet, daß 1) Un⸗ Hehörden der Rheinprovinz auch bei den Bezirks Kommunal⸗ e Iictien. Straßen auf allmaͤlige Beseitigung von Pappel-Alleen, n' größere Schädlichkeit für die Vegetationen ihrer Umgebungen, k Baumarten, nachgewiesen ist, nach Maßgabe der gedach—⸗ ilasse hinwirken werden, 2) zur gänzlichen Untersagung von mm ärlasumen? und Buchenpflanzungen an öffentlichen Straßen li mnügender Anlaß vorliegt, und 3) in solchen Fällen, in welchen Een der, nach der ersten Anpflanzung anderer Baum⸗ 1 nb . schon in einem früheren Zeitpunkte als 10 Jahre nach ö ersten Anpflanzung zulässig erscheint, danach verfahren werden daß aber einer ; Rücksichten entgegenstehen. ) Uebertragung der, Oekonomie, des Haushalts und fer Pflege der weiblichen Instalt zu Siegburg an den Orden der barmherzigen Schwestern.

6 Haushals und der und Pflege Anstalt in Schwestern erhebliche

Kir müssen deshalb

ng einzugehen.

Y Einführung der Landarmenhaus zu Trier.

den Antrag Uuserer getreuen Stände, die Armen - und

Auf und die Oekonomie in dem Landarmenhause zu Trier

srankenpflege harmherzigen

nomie in Echwestern, vertraut werde, und es sind,

solderlichen Anordnungen getroffen worden, um solche einzuleiten. 23) Land-Armenhaus zu Trier.

In Betreff der Anträge zu 2

treuen Stände vom 11. Oktober 1852,

dem Landtags-Abschiede

Intrage,

daß das Land-Armenhaus zu Trier seiner ursprünglichen Be⸗ 31) Aufnghme der Straße von el ber Merl nan

simmung zurückgegeben werde,

so wie dem anderen Antrage, . daß der Kommission zur Verwaltung des Land-Armenhauses statt der bisherigen zwei künf tages beigegeben werden mögen,

nuch dem Ergebniß der darüber stattgehabten Erörterunge

Folge gegeben werden kann.

Unser Landtags- Kommissarius ist beauftragt, über die Gründe, nelche bei dieser Entscheidung zur Erwägung gekommen sind, Unsern des Regierungsbezirks Koblenz aufgenommen und daß der ganzen durch Vereinigung dieser Chaussee mit den Lützerath-Alfer und

zetreuen Ständen eine nähere Mittheilung zu machen. 2) Rheinische Provinzial-Feuner-Soeietät.

Was die Anträge Unserer getreuen Stände in der Petition 3 bezüglich des Feuer ⸗-Versicherungswesens

tom 26. Oktober 18654, . cttffft, so sind wegen der in Verbindung stehenden Punkte ad 1, „4, 7, 8S und 9, welche in der

hrovinz wegen der etwanigen liner provinziellen Mobiliar-Feuer-Societät satauf, daß sie von sehr eingreifender Art iffentlichen und provinziellen' Societäten sind, noch weitere Erörte⸗ ungen veranlaßt worden, deren pährend wegen der Anträge l von Rückversicherungen, usschusses und dessen Berufung Und Wirksamkeit, als nur räsidenten angeordnet werden wird. 25) Landbeschäler-Depot zu Wickrath.

t Mit der beantragten Beschaffung einer größeren Za dengsten der Percheron-Race für das TLandbeschäler-Depot zu Wick uth ist bereits vorgegangen und soll mit dieser Maßregel in an= iesener Ausdehnung fortgefahren werden, wogegen auf eine Ver= sößerung des Depots über die etatsmäßige Zahl von 50 Hengsten ian nur erst dann Bedacht genommen werden kann, wenn eine tiere Benutzung der vorhandenen Hengste Seitens des pferde—

ch stehen gebliebenen Pappeln durch andere Bäume

allgemeinen Abkürzung dieses Zeitraums über⸗

und 3 der Petition Unserer ge⸗ über welche Wir Uns in vom 2. Oktober 1854 eine endliche Ent-⸗ sheldung noch vorbehalten haben, eröffnen Wir Denselben, daß dem Uebernahme der genannten Chausseen für den Bezirksstraßen-Fonds

tig drei Mitglieder des Pro vinzial-Land⸗ . den Gemeinden, welche die Bau⸗-Ausführung derselben übernommen keine

bewilligt.

Hauptsache die Fixirung der Prä— mien, wie sie der 8. 33 des revidirten Reglements vom 1. Sep tmber 1852 bestimmt, die Uebernahme der Garantie seitens der Insufficienzen und die Gründung bezwecken, in Rücksicht in Beziehung auf alle

Ergebnisse zu erwarten stehen, zu 3, 5 und 6, betreffend die Zulas⸗ die Zusammensetzung des ständischen die deschftoführung berührend, das Erforderliche durch Unsern Ober⸗

ahl von

züchtenden Publikums dies nöthig machen sollte, und die disponiblen

Mittel der Staatskasse diese Maßregel gestatten.

26) Aufnahme der Güter Lülsdorf und Vockrath in die Matrikel der handtagsfähigen Ritter güter der Rhein- provinz.

Auf die Anträge Unserer getreuen Stände vom 26.

1854, haben Wir ; ; . 1) dem Gute Haus Lülsdorf, im Siegkreise, dem Heinrich Joseph Rolshoven gehörig, und 2) dem Gute Vockrath, im Kreise Neuß, dem Oberforstmeister

von Steffens gehörig,

die Eigenschaft landtagsfähiger Rittergüter beigelegt und deren

Aufnahme in die Ritterguts-Matrifel genehmigt.

27) Erlaß einer Declaration der Allerhöchsten Ordre

vom 21. Juni 1844 dahin: daß die von Eltern vorge—

nommenen Theilungen des Vermögens unter die Kin⸗ der und die BVeräußerungen von Erbschaftsquoten unter Miterben vom Kaufwerthstempel befreit seien. Ueber den Gegenstand des Antrags Unserer getreuen Stände

sind Erörterungen veranlaßt, welche noch nicht zum Ab ö Irren in der Irren-Heil⸗— ,, schlusse ge

langt. 28) Vereinigung des Provinzial-Hebammen-Lehr⸗

Instituts zu Köln und der damit ver nt⸗ Die Ansicht Unserer getreuen Stände, daß durch Uebertragung a m,, n Pflege der weiblichen Irren in der Heil⸗ Siegburg an den Orden der barmherzigen Ersparnisse zu erreichen seien, hat sich bei sicherer Prüfung und Ermittelung nicht als begründet ergeben. Bedenken tragen, auf den nebengedachten An⸗

seldorfer und der Rheinischen Eisenbahn über Jülich. barmherzigen Schwestern in das h n . Eisenbahn-Verbindung zwischen der Aachen-Düsseldorfer und der Rheinischen Eisenbahn über Jülich betrifft, so eröffnen Wir Unse— ren getreuen Ständen, daß die Herstellung dieser Verbindung zwar Schwestern zu übertragen, so wie auf die wegen des jeichzeitiger Aufnahme von Diakonissinnen abgegebene Erklärung pollen Wir die erbetene Genehmigung Tahin ertheilen, daß die Pflege der Kranken, der Irren und der Kinder, so wie die Oeko-⸗- se in der Anstalt, rücksschtlich der Katholischen den barmherzigen rücksichtlich der Evangelischen ven Diakonissinnen an⸗— da hierbei die räumliche Trennung heider Konfessionen für unumgänglich nöthig zu erachten, die er⸗ f haben Wir mit der Maßgabe Folge gegeben, daß die damals noch

bindung s⸗Anstalt mit einer städtischen Kranken— Anstalt daselbst.

In Beziehung auf diesen Gegenstand sind Verhandlungen im Gange, welche noch nicht so weit gediehen sind, um eine definitive Entscheidung in der Sache treffen zu können.

29) Eisenbahn-Verbindung zwischen der Aachen-Düs⸗

Was den Antrag Unserer getreuen Stände in Betreff der

in das Auge gefaßt ist, der Zeitpunkt ihrer Ausführung sich indessen noch nicht angeben läßt. 30) Vorst⸗Crefelder und Süchteln⸗-Strälener Gemeinde⸗Chaussee. Dem Antrage, daß die Vorst-Crefelder und die Süchteln-Strälener Gemeinde⸗ Chaussee in die Reihe der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks Düsseldorf aufgenommen werden,

vorhandenen baulichen Mängel derselben von den betheiligten Ge⸗ meinden vorher beseitigt würden.

Da die von der Regierung zu Düsseldorf hierüber gepflogenen Verhandlungen zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt haben, und die noch rückständigen Arbeiten ausgeführt sind, so hat die

des Regierungsbezirks Düsseldorf nunmehr stattgefunden.

Alf in die Reihe der Bezirksstraß en. Auf den Antrag Unserer getreuen Stände haben Wir den Bau einer Chaussee von Zell über Merl nach Alf genehmigt und

haben, eine Prämie nach dem Satze von 8300 Rihlrn. pro Meile

Zugleich haben Wir auch genehmigt, daß die Straße nach vollendetem chausseemäßigen Ausbau in die Reihe der Bezirksstraßen

ell-Gödenrother Bezirksstraßen entsprechenden Straße der Name

Lützerath⸗Gödenrother Bezirksstraße beigelegt werde.

3?) Gemeinde-Chaussee von Düren über Jülich nach Heinsberg ze. ze.

Eben so haben Wir genehmigt, daß die Gemeinde- Chausseen von Düren über Jülich nach Heinsberg und von Köttenich über Niederzier nach Steinstraß unter die Bezirksstraßen des Regierunge— Bezirks Aachen aufgenommen werden.

33) Gemeinde-Chaussee von Heinsbe berg nach Erkelenz -e. Ferner haben Wir genehmigt, daß die Gemeinde Chausseen 1) von Heinsberg über Wassenberg nach Erkelenz, . 2) von Schleiden über Sistig und Schmidtheim bis zur Keln— Trierer Bezirksstraße und . 3) von Witzerath über Lamersdorf nach Hauscheid vem 1Jten

Juli 1855 ab in die Reihe der Bezirkostraßen des Re—⸗

gierungsbezirks Aachen aufgenommen und den ersteren

beiden die Namen: Heinsberg-Erkelenzer und Schleiden⸗

Schmidtheimer Straße beigelegt, die letztere aber mit der

Hauscheid⸗ Gemünder Bezirkestraße vereinigt, und dieser

vereinigten Straße in dem Bezirksstraßen -Verzeichniß der

Name Witzerath⸗Gemünder Straße gegeben wird.

34) Revision des G rundste uer⸗Katasters. Der Antrag, welchen Unsere getreuen Stände bei Gelegenheit

g über Wassen⸗

* 1

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