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Maschine zur Anfertigung von Sandformen für SEisen— gießereien, so weit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, —ᷣ auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Bekanntmachung vom 24. Oktober 1856 — betref⸗
fend die unterm 13. Oktober c. erfolgte Aller⸗
höchste Bestätigung der Statuten einer Actien⸗
Gesellschaft unter dem Namen: „Broicher Berg⸗
werks-Actien-Verein“ mit dem Domizil zu Mül— heim an der Ruhr.
Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien⸗ Gesellschaft unter dem Namen „Broicher Bergwerks⸗Actien⸗Verein“ mit dem Domizil zu Mülheim an der Ruhr zu genehmigen und deren in dem notariellen Akte vom 24. August d. J. festgestellte Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. Oktober d. J., welcher nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf zur offentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu be— stätigen geruht.
Das wird nach Vorschrift des 5. 3 des Gesetzes über die Actien-Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 24. Oktober 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Bekanntmachung vom 24. Oktober 1856 — be⸗
treffend die unterm 13. Oktober d. J. erfolgte
Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer
Actien-Gesellschaft unter dem Namen „Berg—
bau-Actien-Gesellschaft Glückauf“ mit dem Do⸗ mizil zu Mülheim a. d. Ruhr.
Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien⸗ Gesellschaft unker dem Namen: „Bergbau ⸗Actien - Gesellschaft Glückauf“ mit dem Domizil zu Mülheim an der Ruhr zu ge— nehmigen und die unterm 1. August d. J. notariell vollzogenen Gesellschafts-Statuten mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13ten d. Mts., welcher nebst dem Statute durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht.
Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗-Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 24. Oktober 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Vt inisterium der geistlichen, Unterztchts- und Medizing!⸗ Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdocent Dr. Franz Su semihl ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.
Akademie der Kün ste.
Bekanntmachung.
Die Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie-⸗Gebäude wird anf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs bis zum Sonn⸗ tag, den 16. November, verlängert.
Berlin, den 27. Oktober 1856.
Koͤnigliche Akademie der Künste.
pre gz Herbig,
Dr. E. H. Toelken, ice⸗Direktor.
Geheimer Regierungs⸗Rath ic Secretair der Akademie.
Finanz Ministerium.
Bei der heute angefangenen Ziehung der 4ten Klasse 114 Königlicher Klassen⸗-Lotterie 6 1 Hauptgewinn von 650,069 . auf Nr. 36,366; 4 Gewinne zu 2009 Rthlr. fielen auf Nr. 52 . 52,808. 73, 404 und 77,779; 33 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf M. zöe. Lich. 3115. 115165. 21 324. 22 237. I, 91. Zi, 6. I. 31,566. Z5, 55. 453, 5653. sh rd. 5, 60I. 54,419. S5 d54. Sz 63 351. Hö, 502. O7, 6. 6s, 163. 8.317. Ji, 849. 2 13. 73e 76,12. S6 007. Si, 644. Si, 955. 82,433. S5, 864. S9, 475. . Ins!
I Gewinnẽ zu Sh0 Rthlr. auf Nr. 37. 2139. 2699. 268. 35) 11,5785. 14,897. 16, 945. 16,333. 16,348. 17,426. 27,416. 37 73 Z8 , b55. 38,702. 39 340. 39. 688. 39,949. 40, 567. 40,896. 41 44,167. 45,999. 47,387. 48 891. 49, 982. 52, 930. 62, 107.
2663. 76,669. 83, 0866. S3, 259. S3, 297. S6, 994. 89,214. 92,793 und 93,376.
S5 Gewinne zu 20) Rthlr. auf Nr. 593. 691. 709. 4692. 7184 9312. 9i66. 10,311. 11,565. 12,620. 136563. 13,86. 17238, 17,513. 18,293. 19,262. 19,549. 19,739. 20,592. 21, 369. 22 is' 22.255. 23,463. 23,815. 23,934. 25,682. 26,449. 31, 0588. 33,73. 32819. 33, 106. 35,409. 36,092. 36, 638. 36,840. 37, 175. 33 58) 5, 155. 39. 5 . 39, 968. 10 067. 41,006. 41,293. 41,616. 42.773. 13,186. 45,239. 145,358. 46,208. 48,736. 49776. 50, 548. 5,953. 5M, 538. 56, 529. 57,546. 57914. 58.553. 63 031. 65, 108. 65,30 665217 68, 159. 76 2753. 71,197. 72, 995. 74, 8Ii5. 76, 2603. 76,52. 77663. 78.924. 81,226. SI. 841. S4, 972. S5, 103. S5, 80. 88, ß). S8, 503. 88, (41. S0, 255. 90, 592. 90, 811. 91, 099. gi, 271 und gl. )89.
Berlin, den 27. Oktober 1856.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Clodwig zu Hohenkohe-Schillingsfürst, von Breslau. .
Se. Excellenz der General-Lieutenant, General-Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, don Stettin.
Der General-Major und Commandeur der 2ten Garde-In⸗ fanterie-Brigade, von Kleist, aus der Provinz Schlesien.
Der General-Major und Commandeur der 20sten Infanterie— Brigade, von Roon, und
Der General-Major und Commandeur der 10ten Kavallerie— Brigade, von Schenckendorf, von Posen.
Der General-Major und Commandeur der 4ten Kavallerie— Brigade, Collins, von Bromberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, nach Breslau.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Jäger— meister, Graf von der Asseburg-Falkenstein, nach Meisdorf.
Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg - schwerinsche Staatsminister, Graf von Bülow, nach Schwerin.
Der General-Major und Commandeur der 16. Infanterie-Bri⸗ gade, von Schöler, nach Erfurt.
Der Kammerherr und General ⸗-Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Dessau.
Der Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent— liche Arbeiten, Oesterreich, und
Der General-Bau-Direktor Mellin, nach Breslau.
Berlin, 27. Oktober. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats- und Minister des Königlichen Hauses, von Massow, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Groß⸗ctreuzes des Civil⸗Verdienst-Ordens der baierischen Krone zu ertheilen.
. . Bekanntmachung. k . Die chirurgische und augenärztliche Klinik in dem sööniglichen Klinikum, Ziegelstraße Nr. YM, wird für das bevorstehende Winter. semester gegen Ende dieses Monats eröffnet. Kranke, zu deren Heilung chirurgische oder augenärztliche Hülfe nothwendig ist, können sich daselb täglich, Mittags von 1 bis 3 Uhr, melden. Bedürftige Kranke erhalten außer freier Behandlung, auch freie Arznei. Die Anmeldung zur Auf nahme dringender Krankheitsfälle wird von den in der Anstalt woh, nenden Assistenz⸗Aerzten zu jeder Zeit entgegengenommen. Die eine
unentgeltliche Aufnahme nachsuchenden Kranken wollen sich zubor 3. dem Ünterzeichneten schriftlich melden. Privatkranke können gegen ĩ
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blung der reglementẽ mäßigen Kurkosten aufgenommen werden, so weit
. ein neucrer Zeit beträchtlich erweiterte Räumlichkeit es gestattet. . Berlin, den 21. Oktober 1856.
Dr. B. Langenbeck,
Geheimer Medizinal-Rath und Professor, Direktor des Königlichen Klinikums, Kasernenstraße Nr. 2b.
Nichtamtliches.
Preußen. Potsdam, 26. Oktober. Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern Vormittag
mie⸗Gebäude in Augenschein zu nehmen. Demnächst nahmen Se.
Majestät der König mehrere Vorträge im Königlichen Schlosse
Abends besuchten Ihre Königlichen Majestäten die Vorstellung der Signora Ristori n Königlichen Opernhause und kehrten nach derselben nach Sans-
entgegen, woselbst auch das Diner stattfand.
soucl zurlick, Heute Vormittag wohnten Ihre Königlichen Maje—⸗ säten dem Goitesdienste in der neu gestaurirten Hef⸗ und Gar— nison-Kirche bei.
souci Familientafel statt.
Königsberg, 24. Oktober. Der seit dem 5ten d. M. hier persammelt gewesene 13te Provinzial-Landtag des Königreichs Preußen ist heute durch den Königlichen Landtags-Kommissarius,
worden.
Auf diesem Provinzial-Landtage haben außer den (in Nr. 248 d. Bl.) erwähnten Vorlagen noch folgende ihre Erledigung gefunden:
Den vielfachen Bitten der Berechtigten sowohl, als der Verpflichte— ten nachgebend, haben Se. Majestät der König Allergnädigst geruht, den
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Re 6
wesens, borzulegen. Der Entwurf enthält im Wesentlichen die Bestim—
mung, daß die Berechtigungen, Abdeckerei-Konzessionen zu ertheilen und
Abgaben dafür zu erheben, gegen Entschädigung aufgehoben, die Zwangs-
und Bann-Rechte der Abdecker Privaten gegenüber auf Provocation und nach dem bestehenden Ablösungs-Verfahren abgelöst, dagegen Real- und
ausschließliche Berechtigungen, insoweit sie nicht mit Zwangs- und Bann ⸗ m nd; ; ; ö ö in diesen verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen sind theils
rechten verbunden sind, bestehen bleiben sollen, und ist der Entschädigungs— sa auf den 25fachen Betrag des aus den Jahren 1835 bis 1854 nach⸗ zuweisenden Durchschnitts⸗-Rein-Ertrages normirt Der Landtag nahm
die Vorlage als ein vielgefühltes Bedürfniß an, stellte aber den Antrag, Recht ha . tag beschlossen, Sr. Majestät dem Könige die Bitte vorzutragen, dem
daß in keinem Punkte eine Provocgtion auf Ablösung abzuwarten sei, daß vielmehr in allen betreff sezes die Berechtigungen sowohl, als auch die Verpflichtungen aufgehoben resp. abgelöst werden, damit die Abdeckerei überall frei werde. Als Entschädigungssumme ist nicht der 25fache, sondern der 20fache Betrag des ermittelten Reinertrages angemessen erachtet worden,
Rachdem durch das Gesetz vom 2. März l, n Obereigenthum des Lehnsherrn über die Lehngüter und sonach auch bei den ermländischen Lehnen der Lehnnexus zwischen dem Lehnsherrn und den Vasallen aufgehoben, desgleichen auch durch die l ,, n , n selbst ausgesprochene aligemeine Aufhebung der gesetzlichen Vorkaufs⸗— Räher- und Retraktrecht' an Immobilien, dem Lebn -, Vorkaufs- und Retraktrechte der Agnaten ein Ende gemacht worden ist, stellte sich ein andmaler und der Erhaltung der Familienrechte ungünstiger Rechts⸗ zustand des ostpreußischen und ermländischen Lehnswesens als ein zur ferneren Konservirang' ungeeigneter heraus. Demgemäß haben Seine Majestät der König Allergnädigst geruht, wu betreffend die erleichterte Um wandlung ostpreußischer und erm—
ländifcher Lehne in Familie n-Fideikommisse, vorzulegen. Der Landtag erkannte in dieser Vorlage die weise Absicht Sr. Majestät
des Königs, nicht nur das laͤstige und unhaltbare Lehnswesen zu beseiti⸗ gen, sondern auch durch Erleichterung der Umwandelung der Lehne in Fideikommisse die Erhaltung der Güter in den Familien der Besitzer zu bewirken. Dieser letztere ungemein wichtige Gesichts punkt rief den An— trag hervor, die Umwandlung aus Lehne in Fideikommisse, nicht wie die
Vorlage solches bestimmt, auf Lehne mit einem Reinertrage von min—
destens 2000 Thlr. zu beschränken, sondern die beabsichtigte Erleichterung
auf alle Lehne auszudehnen. Dieser Antrag fand um deshalb keinen Eingang, weil die bestehende Gesetzgebung im Betreff, der Erleichterung der Fideikommisse entgegensteht und ist die Allerhöchste Vorlage vom Landtage unverändert angenommen werden. Der Chausseebau ist von allen Landtagen und bei allen Gelegen— heiten, wo sich Bewohner der Provinz versammelten, als das dringendste Bedürfniß anerkannt; er ist die Bedingung, unter der die Provinz in Beziehung auf materielle Wohlfahrt, Prästationsfähigkeit, Intelligenz
un sittlichen Fortschritt mit anderen Gegenden unseres Vaterlandes auf Von dieser Auffassung ausgehend und da die 7 schließungen auf die gemeinschaftlichen Beschlüsse der deiden Kam.
Leiche Stufe treten kann. Staatsmittel nicht ausreichen, allen Bedürfnissen und befonders den großen Bedürfnissen der Provinz in dieser Beziehung nachzukommen, hatte der borige Landtag das Anerbieten gestellt, einen Prämien⸗Bau-Fonds durch Aufßringung von 100.000 Rihlr. jährlich auf 15 Jahre zu gründen, wenn die Staats-Regierung eine gleiche Summe einzahlte, und hatte in
der Voraussetzung, daß dieses Anerbieten die Allerhöchste Zustimmung
erhalten werde, eine 'e-Bau-Kommission gewählt, welche unter dem — . . , . , den Mitgliedern derselben für die
Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Landtags-Marschall Grafen zu Dohna—
Jahren nutzlos verloren gegangen wäre. bis jetzt für 1553 Meilen Chaussee Prämien von 5000 Rthl. bis 12,000 Rthl.
enden Fällen mit dem Erscheinen des Ge-
den Entwurf eines Gesetzes,
1850
heißt es:
Lauck die weitere Ausführung der betreffenden Beschlüsse bewirken sellte.
Die Staats-Regierung hat das Anerbieten nicht in allen Punkten ge—
nehmigt; fie hat den Zuschuß zum Prämien-Fonds abgelehnt, dagegen die Bewilligung von Staats-Prämien in Aussicht gestellt. Trotz diefer ver⸗
änderten Grundlage ist die Provinzial-Chaussee⸗Bau⸗Kommission im
August 1854 in Wirksamkeit getreten, besonders in Erwägung, daß, wenn
sie von aller Verantwortlichkeit sich frei haltend, unthätig blieb und erst
dem jetzigen Landtage die weiteren Beschlüsse vorbehielt, eine Reihe von Unterdessen hat die Kommission
pro Meile, im Hesammtbetrage von 855,905 Rthlr. bewilligt, und zwar:
im NRegierungs-Bezirk Gumbinnen für 73 Meilen 65,500 Rthlr., im
Regierungs-Bezirk Königsberg für 327 Meilen 200,030 Rthlr., im Re—
gierungs-Bezirk Marienwerder für 1133 Meilen 569,375 Rthlr., im Re⸗
gierungs Bezirk Danzig für 14 Meilen 21,000 Rthlr. Dapon sind 50 Meilen im Bau begriffen und für 20 Meilen sind die Prämien mit 99,834 Rthlr. gezahlt worden. Es ist hierbei zu bemerken, daß die
* 7 . ; 87 RNeaier Oy 5si ö. ö will; aach Berlin und geruhten, daselbst vie Kunstausstellung im Akade⸗ Stgats-Kegierung der Lon ihr in ÄAussicht gesiellten Bewilligung don
Prämien im vollsten Umfange nachgekommen ist, indem sie fast durchweg eine Prämie von 10000 Rihlr. pro Meile zugesichert und auch zur Dis⸗ position gestellt hat. In den Provinzial-Chausseebau-Prämien-Fonds sind bis jetzt an Beiträgen 394,520 Rthlr. geflossen, so daß nach Abzug der Unkosten von circa 1786 Rthlr. und der gezahlten Prämien noch 392,900 Rthlr. disponibel bleiben. Aus diesem disponiblen Fonds hat die Chaussee⸗ bau-Kommission zur rascheren Förderung des Ausbaues von den im Bau
begriffenen Staats-Chausseen die Summe von 170,000 Rthlr. auf Rück—
; ; 9 k iʒ ei bis fü ? ⸗ 8 N 16 ; Mittags fand bei Allerhöchstdenselben auf Sans- zahlung in zwei (is fünf Jahren als Porschuß geleistet.
is — Der Landtag ertheilte zu den bis jetzt gethanen Schritten der Chausseebau⸗Kommission
nachträglich seine Genehmigung und votirte der gedachten Kommission
den besondern Dank für das vertrauensvolle Vorschreiten auf dem vom
Landage angebahnten Wege.
Ueber die Petition auf Verwendung um Herabsetzung des Servises
̃ 120 — der Stadt Mehlsack geht der Landtag zur Tagesordnung über. Dber-Präsidenten Eichmann, in feierlicher Weise geschlossen 6 ; ]
Auf der Entwickelung der Handels- und Verkehrsverbältnisse der Provinz lasten besonders hemmend und störend von der einen Seite das
russische Prohibitiv-System mit dem erschwerten Grenzverkehr, von der andern Seite der Sundzoll. Diese lange gefühlten und mehrfach ange— regten Hemmnisse haben den Landtag in Folge einer eingegangenen Peti— tion bewogen, die Herbeiführung eines Handelsvertrages bon Sr. Majestät
dem Könige zu erbitten.
Ueber eine Petition auf Abänderung der strafrechtlichen Bestimmun— gen, betreffend die Thierquälerei, ist der Landtag zur Tagesordnung über— gegangen.
In Betreff der Verpflichtung zur Unterhaltung der Landstraßen und
Wege hat die Wege-Ordnung vom Jahre 1764 und daneben auch das
Allgemeine Landrecht und eben so das Provinzial-Recht Giltigkeit. Die
lückenhaft, theils in Bezug auf die Perpflichtung selbst, wie auf das Maß der Verpflichtung nicht übereinstimmend. Die hieraus sich erge— bende Rechtsunsicherheit hat Petitionen hervorgerufen und hat der Land—
nächsten Provinzial-Landtage den Entwurf einer neuen Wege—⸗ Ordnung für die Provinz Preußen vorlegen zu lassen.
Ueber die Petition der Stadt Frauenburg auf Ermäßigung der von ihr zu zahlenden Grundsteuer, so wie über Petitionen auf Erhöhung
der Gehaͤlter der Beamten ging der Landtag zur Tagesordnung über; desgleichen über eine Petition der Stadt Barten auf Aenderung der Gesetze im Betreff der Schiedsmänner.
Oldenburg, 25. Oktober. Die großherzogliche Familie ist
nach längerer Abwesenheit in Eutin gestern Abend hier wieder ein⸗ getroffen.
zwischen Bevollmächtigten verschiedener
Zu den in Hannover verf Einführung des Zollgewichts als
benachbarten Staaten wegen
Landesgewicht am 28. d. Me. stattfindenden Konferenzen ist diesseits der Ministerialrath Bucholtz abgeordnet.
(Wes. 3.) .
Darmstadt, 25. Oktober. Das heute erschrenene in 117 Paragraphen den aus München
Als Wir in einer
**
Verordnung
*
von ? welche Unsere . 517
Absichten, die des Landes zu bereit sein zu deren rung mitzuwirken. Unser Vertrauen ist gerechtfertigt worden und Unsere Erwartungen sind in Erfüllung gegangen. Unter Zustim⸗ mung der außerordentlichen Stände-Versammlung in nicht nur die Hauptaufgabe, für welche sie bexusen war (Schaffung neuer weck mäßigerer Bestimmungen über Bildung der landständischen Kam⸗ mern) in befriedigender Weise gelöst, sondern es ist auch eine Reihe anderer wohlthätiger Gesetze und Einrichtungen in das Leben ge⸗ rufen worden.“ — Es folgen sodann die landesherrlichen Ent⸗
verbessern,
väterlichen . Realisi⸗
anerkennen und
Fjährigen außerordentlichen Landtags. Am Schisse „Indem Wir die Versammlung Unserer Reken und Getreuen, der beiden Kammern der außerordentlichen Ständen. sammlung, hiermit schließen und ihre Mission als deendigt erklã ren, folgen Wir zugleich dem Drange Unseres Herzens, wenn 20 Unterstützung, welche sie mit
mern des