1856 / 265 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium des Innern.

Erlaß vom 1. Juli 1856 betreffend die Zu stän= digkeit zur Ausstellung von Leichen ⸗Pässen im Gebiet der österreichischen Militair⸗Grenze.

Verfügung vom 14. Juni 1856. (Staats⸗ Anzeiger Nr. 177. S. 1457.)

it Bezug auf meinen Erlaß vom 14. v. M., die Verabredung mit . 3 Anerkennung der gegenseitigen Leichen pässe als Transport⸗-Legilimationen auf den beiderseitigen Staatsgebieten betreffend, benachrichtige ich die Königliche Regierung, daß nach einer dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten von der hiesigen Kaiserlich österreichischen Gesandtschafi gemachten Mit⸗ theilung in dem Gebiete der östreichischen Militair⸗Grenze als kom⸗ petente Behörden zur Ausstellung von Leichenpässen die beiden Kaiserlich Königlichen Landes-General-Kommandos in Agram und Temesvar nachträglich bestimmt worden sind.

Berlin, den 1. Juli 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst.

Cirkular-Erlaß vom 12. Aug ust 1856 bet ref fend den Transport von Leichen durch die Königlich Preußischen und die Königlich Baierschen Staaten. S. 1055.) S. 1055.) S. 1676. S. 1457.)

Verfügung vom 20. März 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 137 Desgl. vom 3. Mai 1854 (Staats- Anzeiger Nr. 137 Desgl. vom 10. Juli 1854 (Staats- Anzeiger Nr. 221 Desgl. vom 14. Juni 1856 (Staats- Anzeiger Nr. 177

In gleicher Weise wie zwischen der diesseitigen und den Re⸗ gierungen von Sachsen, Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Lauen⸗ burg, Anhalt⸗Dessau und Oesterreich, ist nunmehr auch zwischen der Königlich Baierischen Regierung und dem preußischen Gouverne⸗ ment ein Abkommen dahin getroffen worden, daß die von den kom⸗ petenten Behörden des einen Staates ausgestellten Leichenpässe für ausreichend erachtet werden, um den Transport von Leichen auch im Gebiet des andern Staats zu gestatten, und sind demgemäß die

Königlich Baierischen Kreis-Regierungen bereits mit der bezüglichen

Weisung versehen worden.

Die Königliche Regierung setze ich hiervon mit Bezug auf die Verfügungen vom 12. Sktober und 5. November 1849, so wie vom 20. März, 3. Mai, 10. Juli 1854 und 14. Juni d. J. zur Nach⸗

achtung in Kenntniß. Berlin, den 12. August 1856.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Prästdium hierselbst.

Cirkular⸗-Erlaß vom 15. August 1856 betref⸗ fend den Transport von Leichen aus den Königlich sächsischen Staaten nach dem Auslande.

Ihm Anschlusse an den Erlaß vom 5. November 1849 wird der Königlichen Regierung anliegend Abschrift einer von dem Königlich sächssschen Ministerium des Innern unterm 14. Juli cr. erlassenen Verordnung, die Leichenpässe betreffend, (a zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

Berlin, den 15. August 1856.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. „An die Königlichen Regierungen der Pro— vinzen Brandenburg, Schlesien, Pom⸗ mern, Sachsen, Westfalen und Rhein—⸗ land, und an das Königliche Polizei⸗ Präsidium hierselbst.

gierungen von Sachsen, Hannover, Lauenburg, Anhalt⸗Dessau, Oesterreich und . auch zwischen der Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Regierung un? dahin getroffen

a.

1) Der Transport einer Leiche von dem Sterbe-Orte nach ein Orte des Auslandes ist nur unter der Voraussetzung statthaft, daß 26 selben, bei gehöriger Beobachtung der nachstehenden Vorschrift . Rr. 2, medizinalpolizeiliche Bedenken nicht entgegenstehen. Darüber 3 dies der Fall sei, hat der betreffende Bezirks arzt zu kognosziren, und i daher ins künftige jedem Gesuche um Ausstellung eines Leichen Pase . Zeugniß des genannten Medizinal⸗Beamten daruͤber beizufügen, da Transport der betreffenden Leiche an und für sich unbedenklich fall

23 Wird der Transport gestastet, so darf derselbe nächst Ber ahh tung der sonstigen, in dem unter Nr. 3 gedachten Falle etwa noch anz̃. ordnenden besondern Vorsichtsmaßregeln nur in doppelten, durch Da

pichung gut verschlossenen Särgen,

gangen werde, d mit den Bezirksärzten Obsicht zu führen.

3) Der Transport von Leichen solcher Personen, welche an . steckenden Krankheiten verstorben sind, nach dem Auslande ist, insohpeit

nicht medizinalpolizeiliche Bedenken denselben unter allen Umständen ta. bieten, wobei dem Gutachten des betreffenden Bezirksarztes nachzugehen j ausnahmsweise nur unter der Voraussetzung statthaft, daß die Regierungen der von der Transport-Route betroffenen Staaten, nachdem dieselben don der Krankheit, an welcher der Tod erfolgt ist, ausdrücklich in Kenntniß gesetz worden, den Durchtransport der Leiche durch ihr Staatsgebiet ausdrücklich genehmigt haben, und daß demnächst diejenigen Borssichte na regeln auf bas Genaueste befolgt werden, welche diesfalls von dem betreffen,

den Bezirksarzte werden für nöthig erachtet oder beziehentlich von üner

oder der anderen aus ländischen Negierung verlangt werden. Die Aus— stellung des Leichenpasses ist in solchen Fällen bei dem unterzeichneten

Ministerium nachzusuchen und wird seitens desselben nur dann erfolgen,

wenn die Genehmigung der betreffenden ausländischen Regierungen in

glaubhafter Form beigebracht wird, und aus dem betreffenden Dokument:.

zugleich hervorgeht, daß die Erstern bon der Natur der letzten Krankheit des Verstorbenen vorher gehörig in Kenntniß gesetzt worden seien. Wegen der Obsicht über die gehörige Befolgung der vorgedachten besonderen Vorsichtsmaßregeln gilt das bereits unter Nr. 2 Gesagte.

1) Jedem Leichen⸗-Transporte ist eine zuverlässige Person als Be—

gleiter beizugeben, welche für ihre Person mit gültigen Reiselegitimationen bersehen sein muß. . Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, den 14. Juli 1856.

Ministerium des Innern.

2

Für den Minister: Kohlschütter.

Cirkular⸗⸗Erlaß vom 50. August 1856 he— treffend den Transport von Leichen aus den Her— zoglich Anhalt-Bernburgischen Staaten.

Verfügungen vom 20. März und 3. Mai 1854. (Staats⸗Anzeiger

Nr. 137. S. 1055.) . J Verfugung bom 10. Juli 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 221. S. 16570) Verfügung vom 14. Juni 1856. (Staats⸗-Anzeiger No. 177. S. 1457) Verfügung vom 12. August 1856. (Siehe vorstehend.)

i ; i is iesseiti den Re⸗ In gleicher Weise, wie zwischen den diesseitigen und den) ; Braunschweig, Kurhessen, Baiern ist nunmehr

dem preußischen Gouvernement ein Abkommen dahr worden, daß die von den kompetenten Behörden des einen ausgestellten Leichen⸗Pässe für ausreichend Transport von Leichen auch im Gebiete des anderen Staates zu gestatten.

Staats

Von dem Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Staats⸗Ministeriun ist demzufolge der Herzoglichen Regierung, Abtheilung des Innein

und der Polizei, für dringende Fälle auch den Kreisämtern Ballen⸗

stedt, Bernburg und Coswig die übertragen worden.

Die Königliche Regierung setze ich hiervon mit Bezug ö

Verfügungen vom 12. Oktober und 5. November 1849, vom Heͤlu dug Ma ud 10. Jul 18564, s wie vom 16. Junl um 12. August d. J. zur Nachachtung in Kenntniß.

Berlin, den 365. August 1866.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An die Königlichen Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin.

von welchen der innere von haien Holze fein muß, erfolgen. Darüber, daß dieser Porschrift genau nahe. haben die betreffenden Hrts-Polizeibehörden im Varnn!

erachtet werden, um den

Ausstellung von Leichen-Pässen

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Finanz⸗Ministerinm.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 114ter uutglicher Klassen, Kytterie siel i Hauptgewinn ven 4g, oog kl df, gel st dhö, ü os nnt dn sog Ritz. eu zh sn, ü Gew nn von zo9h RKrhlr. auf Rr. Sas.

M. 16 Gewinne zu 19090 Rthlr. fielen auf Nr. 327. 1487.

11185. 12.5908. 13,9569. 15.3337. 15,622. 16,311. 18, 135.

1h, 28. 195,764. 24,736. 27, 260. 28328. 29,209. 30,50.

ZH b2. 35,423. 36,5740. 40 Ho9. 43,179. 50 375. 50 852.

53 5165. 63, 699. 564, 5688. S0, 566. 62, 80. 6d, 754. 6s, 274.

6.157. 69.102. 75,086. 76,7787. 77,212. S0, 239. S4, 888. 885. 4,796 und 94971.

44,426. 48,915. 9 2 66, 331. 67,544. ö 2,2 S8, 855. 89, 163. und hz; ;

77 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1517. 2410. 2540. 571. 5109. 9606. 15,743. 16,215. 18,714. 19,401. 19, S82. 20, 946. Rh 8. 22,584. 23,245. 23,464. 24, 335. 25,306. 26,337. 26,541. rbb. 28,646. 30,528. 31,563. 32, 915. 33,813. 34,752. 35,618. ; 37,027. 39,308. 39, 835. 40,219. 41, 196. 42,245. 45,044.

47, 5b9. 48,982. 55,098. 55,447. 55,785. 58, 123. 58, 39. 59,998. 61,656. 61,694. 62,652. 64, 225. 65,275. 67,142. 72,773. 75,211. 76,000. 76, 125. 76,156. 77, 928. 78, 365. S0, 250. S0, 433. 80,791. 81,194. 81, 337. 82, 146. S5, 276. 85,482. 87,792. 88,428. 89, 458. 93, 179

Berlin, den s. November 1856. Königliche General-Lotterie-Direction.

mnädigst geruht: Dem General⸗-Stabs-Arzt der Armee und Leibarzt,

hcheimnen Ober-Medizinalrath Dr. Grimm, die Erlaubniß zur condéLieutenants befördert Unlegung des von der Königin von Spanien Majestät ihm ver⸗ . efördert. llehenen Commandeur Kreuzes erster Klasse des Ordens Isabella

der Katholischen, und dem Hofmaler, Professor W. Hensel zu

berlin, zur Anlegung des von des Königs von Griechenland Najestät ihm verliehenen goldenen Ritter-Kreuzes des Erlöser⸗ didens; so wie dem Hofstaats-Secretair des Prinzen Friedrich

Rilheli von Preußen Königliche Hoheit, Rath, zur Anlegung verliehenen mandant von Koblenz und Ehrenbreitstein, zum Commdr. des 5. v. Rosenberg, Oberst-Lieutenant und Direktor des Kadettenhauses zu Potsdam, unter Beförderung zum Obersten, zum Commandeur des Kadetten-Corps, Gr. v. Oriolla, Oberst und CTommandeur des 7. Hus. Regts., zum Commandeur der H. Kavall.⸗ Brigade, ernannt. Eugen v,. Württemberg Hoheit, Oberst und Commandeur des 8. Hus. Regts,, unter Stellung à la suite dieses Regiments, mit der Füh— rung der 11. Kaball.-Brigade beauftragt. v. vom 4. Drag. Reg. zum Commandeur des T. Hus. Regts., v. d. Lancken, Major vom 5. Ulan. Regt., zum Commandeur des 8. Hus. Regts., v. Goetze, Major vom 6. Un. Regt., zum Commandeur des 3. Ulan. Regts. ernannt.

Nesserschmidt v. Arnim, Oberst und Commandeur des Garde⸗

des von des Kaisers von Rußland Majestät St. Annen-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

ihm

personal veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Ben e.. ber.

für-Regts., zum Commandeur der 6. Kavall.-Brigade ernannt. v. d.

Schulenburg, Major vom Regt. Garde du Corps, in das Garde-

hüt, Regt. versetzt und mit dessen Führung beauftragt; v. Stülpnagel,

Major à la suit des Negts. Garde du Corps, unter Entbindung von Im Verhältniß als persönlicher Adjut. des Prinzen Albrecht von Preußen länigliche Hoheit, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Regt. einrangirt; Rotberg, charak. Port. Fähnr. vom 38. Inf. Regt., zum 5. Jäger⸗ dit. versetzt; v. Thadden, Sec. Lt. vom 6. Inf. Regt, bon dem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt zum 1. Novem-. ) b. Wissmann, Sec. Lieut. vom 22. Inf. Regt., olschwing II., Sec. Lt. vom 34. Inf. Regt, als Erzieher bei dem ct enhnse zu Berlin, John II., Sec. Lieut. vom 10. Inf. Regt, als in bei dem Kadettenhause. zu Wahlstatt, Stier, Sec. Lieut. vom w Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Kulm, v. Schütz, 6. ieut. bom 35. Inf. Regt, als Erzieher bei dem Kadettenhause zu neöberg, simmtlich dom J. Nov. e. ab bis vorläufig zum 1. Mai 1858

het e. entbunden.

ng irn b. Haeften, Gefreiter vom 5. Ulan. Regt., unter Versetzung maten Uln. Regt., zum Port. Fähnr. befördert.

d ; Den 23. O ktober. n 9 Büch er, Hauptm. aggr. dem 4. Inf. Regt. und kommandirt nf enleistung beim Kriegs⸗Ministerium, in das Kriegs-Ministerium b. Karczews ki, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt., unter Entbin—

du 3 . bon dem Kommando als Adjut. der 13 Inf. Brig. und Aggregi—

1 m 1. Inf. Regt, zum Hauptm, befördert und zur Dienstleistung M riese hlinisteriüim kommandirt, b. M assow lz Pr. Lt. vom Sten Ml Regt, als Adjut. zur 1. Inf. Brigade kommandirt.

died Den 27. Oktober. mar g emann, Major und Vorstand des Artill.Q Depots zu Berlin, Führung à ia suite des 4. Artill. Regts., zum Commandeur des

d. Kleist, Lange, Meß ke, Beihl, vom 5. Artill. Regt, Grottke, Kalide, Siegert, Rückert, Otto

Berlin, 8. November. Se. Majestät der König haben Aller-

Oberst und Kommdr. des 5.

Trains vom IV. Armee⸗Corps ernannt. de Ner ée, Hauptm. u. Artill. Offizier vom Platz in Küstrin, zum überzähl. 4 Ben⸗ nin, Hauptm. vom 4. Artill. Regt, zum Vorstande des Artill. Depots zu Berlin ernannt. v. Schroetter, Sec. Lt. à la suite des Garde⸗ Artill. Regts.,., v. Bbnninghausen, Sec. Lt. à la suite des 7. Artill. Regts., von der komb. Festungs -⸗Artill. Abtheilung resp. in das Garde— und 7. Artill. Regt.ů, b. Sydow, Sec. Lt. vom Garde-Artill. Regt., GHossler, Sec. Lieut. vom 3. Artill. Regiment, Schreiber, Sec. Lieut. vom J. Artillerie- Regiment, unter Führung à la suite der resp. Negimenter, zur kombinirten Festungs⸗ Artillerie- Abtheilung, Frhr. v. Stockmar, außeretatsm. Sec. Lt. vom 8. Artill. Regt. in das Garde- Artill. Regt. versetzt. Köhler, Hauptm. vom 6. Artill. Regt, als Adjut. zur 3. Artill. Inspect. kommandirt. v. Loeb ell, Haupim. Ja suite des B. Artill. Regts. u. Mitgtied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kvom— mission, zum Mitgliede der Prüfungs⸗Kommission für Artillerie-Premier— Lieutenants ernannt.

Die außeretatsmäßigen Seconde-Lieutenants:

Witte, v. d. Knesebeck, Munther, Kunowski J., v. d. Hude bom Garde⸗Artill. Regt, Siehr, Pu ppel, Weyl, Hellwig, Graß, Weber vom 1. Artill. Regt.,, Ziel ke, Uhl, Berendt, Preussen—⸗ dorff vom 2. Artill. Regt. Ilgner, Früste dt, Knobbe, Müller IV., b, Lüttichau vom z. Artill. Regtin, Mente, Reichardt, Fiedler, Bergau, Küper, Ströhmer, Kanz vom 4. Artill. Regt, Raabs ki, Matschke, Keyl vom 5. Artill Regt, Fiedler, Richter, Thomas, b Schramm vom, 6. Artill. Regt, v. Hahn, Rochliß, Hüger Dieterichs, Schindler, Zimmermann vom J. Artill. Regt. Kleine, Mattner, Schott, Claasen, Fischer, Kraufe vom 8. Artillerie- Regiment, sämmtlich zu Ärtillerie- Offizieren ernannt. Die Portepeefähnriche: Rummel, Blume vom Garde-Artill. Regt. Rausch, Braut, Ulrich, Hildebrand, Gerhards vom 1. Arüll. Regt, Groß unter Versetzung vom 2. zum 6. Artill. Regt., v. De— witz, unter Versetzung vom 2. zum Garde-Artill. Regt, Kreßmann, unter Versetzung vom 2. zum 6. Artill. Regt. Eckardt, Glag au, von Podewils, unter Versetzung vom 2. zum 7. Artill. Regt', Ebert, Schmitt, Voß, Krause, Apel vom 3. Artill. Regt, Mann, Lilly, Wienrich, Theremin, Hübler vom 4. Artili. Regt., Loesecke, Heinike, Stern, Dittmar

bom 6. Artill. Regt, Riesen, Heinicke, Stoh, Pickert, Kuphal, Wernekinck vom 7. „Artill. Regt. Mattner, Heyn, Pietsch, Holtzheh vom 8. Artill. Regt., smmtlich zu außeretatsmäßigen Se—

. Ven 30 Stetoher.

Steigmann, Lischnewski, Obermeister von der Handw.⸗Kompagn. resp. des 5. u. 1. Artill. Regts, zu Zeuglieutenants und Rechnuͤngs— führern bei den Artillerie⸗Werkstätten befördert. Bar. v. Koschkuk!l,

t Inf. Regts,, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommdr. der 14. Inf. Brig., v. Schlegell, Oberst und Kommdr. des Kadetten-Corps unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 24. Inf. Brig. v. Frobel, Oberft und 2ter Kom⸗ Inf. Regts.,

Herzog

Wo strowsky, Major

Den 1. November.

Gaede, Major und Escadrons-Chef im 4. Drag. Regt, zum etats⸗ mäßigen Stabs-Offizier im Regiment befördert. v. Schön, Major und Escadrons-Chef im 2. Drag. Regt., als etatsmäßiger Stabs-Offizier ins 6. Ulan. Regt., v. Stangen, Major und Escadrons-Chef im 1. 9 Hus. Regt, als etatsmäßiger Stabs-Offizier ins 5. Ulan. Regt. dersetzt. ;

2

ö Den 27 Dito ber

Claessen, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 25. Landw. Regts., zum See. Lt. bei der Artillerie 1. Aufgeb. befördert.

Abschiedsbewilligungen ꝛ(. ; De Oktober.

Gr. Clairon d'Haussonville, Gen. Maj. und Commandeur d. 5. Kavall. Brig, mit Pension. Meyer, Oberst-Lieut. u. Commandeur

Den 22.

d. 3. Ulanen-Regts., als Oberst mit der Regts.⸗ Uniform und Pension, in den Ruhestand versetzt. Schütz, Oberjäger und Sec. Lt. bom reiten— den Feldjäger-Corps, Benda, Schmidt, v. Alvensleben, Feldjäger

mit dem Charakter als Sec. Lieut. vom reitenden Feldjäger-Corps aus⸗

geschieden. e

Zimmermann, Oberst-Lieut. à la suite des 5. Artill. Rgts und Command. des Trains vom V. Armee⸗Corps, mit der Uniform des 3. Artill. Regts,. und Pension. Brewing, Hauptm, vom 2. Artill. Regt. als Maj. mit der Regts Uniform, Auss. auf Civilversorgung und Pen sion. Brämer, Sec. Lt. 3 la suite des 3. Artill. Regts. und von der komb. Festungs⸗Artill.Abtheil, der Abschied bewilligt. Bausch, Sec. Lt. vom 7. Artill. Regt., ausgeschieden. Illing, Port. Fähnr. vom 6. Artill. Regt., zur Reserve entlassen.