1856 / 275 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Telegraphische Depesche.

Dirschau, 19. November. Wasserstand in der Nogat 8 Zoll. Uebersatz beim Zusammenschieben des Grundeises sehr beschwerlich Für Equipagen und Lasten kein Uebersatz. Wasserstand in der Weichsel 6 Fuß 4 Zoll. Personen und Gepäcke werden per Kahn zur Tages- und Nachtzeit übergesetzt. Frachten nur per Spitz kahn am Tage.

Paris, Donnerstag, 20. November. (Wolff's Tel. Bur.) Eine hier eingetroffene Nachricht aus Madrid vom 1Tten meldet, daß in Malaga am 16. ein Aufstand stattgefunden habe. Die Aufständischen haben die militairische Besatzung angegriffen und die Republik proklamirt. Die Truppen haben muthig widerstanden. Die Aufständischen hatten 5 Todte, die Truppen 7 Verwundete. Die Ordnung ist wieder hergestellt.

Gestern Abend wurde die 3proz. auf dem Boulevard zu 67, 80 gehandelt.

Königliches statistisches Büreau. Auszug aus dem 6ten Bande der Tabellen und amtlichen Nachrichten über den preußischen Staat für das Jahr 1849 entbaltend die Tabelle

der Fabrications-Anstalten und Fabrik— Unternehmungen aller Art für 1849 und 1852.

(Siehe Staats-Anzeiger Nr. 202 1. J. S. 1663.) B. Die Gewebe. A bschnitt.

Forisetzung.

1 Fabricationen, welche mit der Weberei in näherer Verbin⸗ dung stehen, ohne doch zur eigentlichen Weberei zu gehören.

1) Fabriken für Zwirn, Strick- Stick- und Nähgarn aus Wolle, Baumwolle und Leinen. Ueber die Vertheilung dieses Industriezweiges durch die Provinzen folgt nachstehende Tabelle pro 1852:

Zahl der Anstalten] Arbe iter

Preußen .

Posen .

Brandenburg

Pommern

Schlesien ..... kJ Sachsen .

Westfalen ...... . Rhein ... . . . .

Summa. .. . 25365

Die Provinz, in welcher diese Art von Industrie am meisten blüht, ist der Rbein, und hier wiederum der Regierungs⸗-Bezirk Düsseldorf mit 67 Fabriken und 1031 Arbeitern, also beinahe die Hälfte des Staats. Die Hauptsitze derselben sind die Kreise Crefeld, Gladbach, Kempen und Elberfeld.

Die meisten dieser Fabriken sind in den Städten, nämlich von 143 mit 2265 Arbeitern im ganzen Staate 107 mit 1774 Arbeitern in den Städten.

Bei diesen Fabriken werden Kinder und weibliche Personen beschäf— tigt. Die Anzahl der Kinder war 168 von 2265 Arbeitern, also 7, 42 pEt. Weibliche Personen waren 1527, also 67,42 pCt.

2) Seiden-Moulinagen, Seiden-Haspel- und Zwirn—⸗ Anfstalten.

Die rohe Seide bedarf noch mancherlei Vorbereitung, ehe sie verwebt wird. Es sind namentlich die Winder und Winderinnen, die insbesondere bei Crefeld im Orte Hüls dies Geschäft verrichten. Oft werden wohl diese Vorbereitungen bis zur Aufwickelung der Seide auf die Bobinen, die dann dem Seidenweber übergeben werden, als zur Seidenweberei ge— hoörig betrachtet, und bei den Seidenfabriken als Arbeiter in den Listen aufgeführt. Indessen bestehen auch eigene Etablissements als Seiden— Moulinagen, Seiden-Haspel- und Zwirn-Anstalten, bei welchen die Dar— stellung des seidenen Zwirns als eine zu vielen Zwecken unmittelbar zu verwendende Waare zu betrachten ist, von denen eine Uebersicht aus der nachfolgenden Tabelle herborgebt.

Zahl der

In den Provinzen Anstalten Arbeiter

Brandenburg. . . . Pommern ..

Summa

Nur in der Stadt Berlin und den Regierungs-⸗Bezirke Liegnitz, Erfurt, Arnsberg und Düsseldorf bestanden . geren 132 , , n , ies Der Hauptsitz dieser Industrie ist in dem Negierungs⸗Bezi r dorf, hier wurden 1857 in 108 Anstalten 810 r i, r ld 1 Kreise Elberfeld, Geldern, Kempen, Gladbach, Erefeld und Reuß ö. Sitze dieser Anstalten. Auch der Regierungs⸗ Bezirk Arnsberg hat ö, Anstalt mit 106 Arbeitern. In den in Berlin befindlichen 13 Anstalil sind auch die Seiden-Moulinagen, die von Heese und Rammlow 6 anderen errichtet find, in denen die Cocons der gewonnenen Seide abge haspelt werden, mitbegriffen. ge⸗ Auch bei diesen Fabriken werden Kinder und weibliche Personen be— schäftigt. Unter den in 1852 in diesen Fabriken im Staate überhaupt beschäftigten 1139 Arbeitern befanden sich 113 Kinder und 893 weiblich Personen, d. i. resp. „oz und 78, 40 Prozent. 9. Dritten Abschnitt. Fabriken meist größerer Art, welche die Gewebe zu ver— schiedenem Gebrauch im bürgerlichen Leben weiter verarbeiten.

1) Fabriken für wollene Zeuge.

Es sind die Tuchfabriken und Fabriken für wollene Zeuge getrennt in den Tabellen verzeichnet. Außer dem wollenen Gewebe, welches als Nebenbeschäftigung auf dem Lande vorkommt, und eigentlich nur im Re— gierungsbezirke Gumbinnen von Bedeutung ist, wird Wolle von gewerb— lichen Tuchmachermeistern zu Tuch und bon Wollenwebern zu Fries Jacken, Decken und anderen wollenen Zeugen verarbeitet. Die Gewerbe kabelle führt die gewerblichen Tuchmacher und die Weber anderer wollenen Zeuge nur summarisch auf. Außer dieser gewerblichen Ver— arbeitung wird nun aber Wolle auch in Fabriken größerer Art weiter berarbeiket. Diese Tuchfabriken überflügeln nach und nach die früher mehr dem gewöhnlichen Handwerker angehörig gewesene Industrie in Tuch vollständig, insofern nicht, wie vielfach geschieht, die Tuchmacher in den einzelnen Städten, als Innungen vereinigt, zu einer fabrikmäßigen Be— treibung ihres Geschäfts übergehen. Es giebt ferner Fabriken zu wollen Zeug, welches nicht, wie das Tuch, aus Krempelgarn geweht, festgefilzt ünd gewalkt wird, sondern mehr aus Kammwollengarn allein oder ver— mischk mit Kameel⸗- oder Leinengarn, Seide oder Baumwolle bereitet, bis— weilen etwas gerauht, geschoren, gewalkt wird, wie Ratine, Kasimire ꝛc, oder auch einfacher vorbereitet, wie Berkane, Biber, Moltons, Rasche, Friese, Flanelle 2c. so in den Handel kommt.

Es‘ folgt eine Tabelle, welche nach den Provinzen für 1852 die Fabrication in Tuch und wollenen Zeugen getrennt darstellt.

Sonstige Fabriken für wollene und halb— wollene Zeuge.

Zahl der

Tuch-Fabriken.

2 8

In den 7

.

mecha⸗ mischen

863 2

Zahl der Arbeiter.

Anstalten.

Zahl der Anstalten. Zahl der Arbeiter. Zahl der

. *

Preußen ... kd Brandenburg Pommern Schlesien. ö. , Westfalen 3 ! . ö 912 1 3071 6 24 3810 Summe TTW si sd o 5b ss D fs ff dos 383 Zieht man die Stühle ab von denjenigen, die in der Monarchie als in Wolle und Halbwolle gehend angegeben sind, so müssen diejenigen verbleiben, welche gewerbsweise von Webern, Tuchmachern, kleineren Handwerkern betrieben werden. Diese Verhältnisse stellen sich für 1852 folgendergestalt: In Wolle und Halbwolle gingen gewerbsweifse 28,523 Stühle, in Tuchfabriken 10,909 Stühle, in Fabriken anderer Wollen-ꝛxc. Waaren 4724 ö ,

Bleiben für den handwerkzugehörigen Betri b.. TI Stühle

Es gehen hiernach in Wolle und Halbwolle im preußischen Staate

mehr Stühle in Fabriken, als für den kleineren Betrieb einzelner Ge⸗ werbtreibenden.

Tuch fabriken sind pro 1852 81g mit 29,888 Arbeitern angegeben, also im Durchschnitte jede Fabrik mit 3tz Arbeitern. Der Hauptsitz ist die Rheinprovinz, wie besonders an der Arbeiterzahl ersichtlich ist. Von 29.388 Arbeitern im Staate fallen 21,141, also 70, 16 Prozent, auf die Rheinprovinz. Der Durchschnitt der Arbeiterzahl giebt in dieser Prohin auf jede Fabrik 79. Die meisten und bedeutendsten sind mit 127 Fabri⸗ ken und 7,454 Arbeitern im Regierungsbezirk Aachen. Es hat hier also jede Fabrik durchschnittlich 138 Arbeiter. Aachen und Umgegend ist seit Jahrhunderten der Hauptsltz der Tuchfabrication in Deutschland und jetzt im preußischen Staate. .

Nach der Rheinprobinz sind die bedeutendsten Tuchfabriken in ö. Provinz Brandenburg. Es bat dieselbe zwar mehr Anstalten, sede der selben aber hat nach dem Durchschnitt 16 Arbeiter; welches jedoch, wie sich von felbst versteht, nicht ausschließt, daß viele großere Fabriken in Tuch eine bedeutend ansehnsichere Zahl von Ärbeltern beschäftigt. 75h Regierungsbezirk Frankfurt ist der Durchschnitt groͤßer, es waren 1 AUänstalten mit 57 Arbeitern, alfs hatte jede Ainstalt im Durchschtin Arbeiter. In Kalau, Sommerfeld, Finsterwalde, Züllichau, Guben .

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sind große Tuchfabriken, so wie auch in den Städten Luckenwalde, Neu⸗ Ruppin, Brandenburg des Regierungsbezirks Potsdam.

Rach Brandenburg kommt in der Tuchfabricgtion, nach Arbeitern gerechnet, die Provinz Sachsen mit 96 Fabriken und 1391 Arbeitern; im Lurch schnitte jede Fabrik 14 Arbeiter. Der Regierungsbezirk Magdeburg hat die meisten Tuchfabriken, nämlich 70 mit 1192 Arbeitern, und zwar in den Kreisen Jerichow J., Kalbe, Aschersleben, Halberstadt and Werni— rode. gero rg Provinz Schlesien hat 56 Tuchfabriken mit 1391 Arbeitern, also durchschnittlich jede 25 Arbeiter. Der Regierungsbezirk Breslau hat nur 3 Tuchfabriken, aber mit 179 Arbeitern. Im Regierungsbezirk Liegnitz ind 31 Fabriken mit 154 Arbeitern, und im Regierungsbezirk Oppeln Anstalten mit nur 58 Arbeitern.

(Fortsetzung folgt.)

1 33 * 5 ö! 2 kische Mit theilun gen.

Berlin, 19. November. Wie die amtliche Zusammenstellung der im perflosnen Jabre 1855 zur Einholung der Allerhöchsten Bestätigung bei dem Justizminister vorgelegenen rechtskräftigen To des urtheile ergieht, belief sich die Zahl der letzteren im Ganzen auf 54 (8 mehr gegen 1854). Dabon wurden durch Allerhöckste Entscheidung 39, und zwar 28 im Wege der Bestätigung, 11“ im Wege der Gnade erledigt, während im Vorjahre bei nur 25 erledigten Urtheilen in 29 Fällen Bestätigung und nur in 6 Fällen Begnadigung eintrat. Was die übrigen 15 Urtheile des verflossenen Jahres betrifft, so kamen 12 erst im Jahre 1856 zur Erledigung, in 3 Fällen griff natürlicher oder gewaltsamer Tod des Verbrechers der Bestätigung vor. In 2 Fällen, wo eise Begnadigung eingetreten ist, sind die Inquisiten gänzlich auf freien Fuß gesetzt worden; in allen übrigen Fällen ist eine Umwandelung der Todes— strafe in lebenslängliches Zuchibaus erfolgt. Nach den einzelnen Pro— binzen kamen 2 bestätigte Urtheile auf Brandenburg, 3 auf Preußen, 5 auf Pommern, 8 auf Schlesien, 1 auf Sachsen, 3 auf Posen, auf die Rheinprovinz, bon den Begnadigungen kamen 1 auf Preußen, 3 auf Schlefien, 1 auf Sachsen, 6 auf Posen; aus der Provinz Wesiphalen hat überhaupt kein Todesurtheil vorgelegen. Mord (§. 175 des Straf— gesetzßuches) lag vor in 22 Faͤllen aus der Zahl der bestätigten Urtheile, Todischlag bei Unternehmung eines Verbrechens oder Vergehens (C. 178 Strafgesetzbuch), in 6 Fällen; die Begnadigungen betrafen 8 Fälle von Mord, 3 Fälle von Todtschlag. Unter ersteren be⸗ fraf in 3 der Provinz Schlesien und in 1 der Provinz Preußen angehörigen Fällen das vorliegende Urtbeil die Ermordung leib— licher Kinder dus Motiven der Noth und Verzweiflung. Die auffallende Thatsache, daß der Begnadigung die völlige Freilassung folgte, betraf einen in der Provinz Pesen vorkommenden Fall von Todischlag bei Unternebmung eines Raubes, in welckem die Verurtheilung von drei Personen als angeblichen Complicen erfolgt war. Die Confirmation die— ses Urtheils erstreckte sich nur auf einen derselben, welchem die Haupt— thäterschaft zur Last fiel, während die beiden andern, auf den Antrag des Justizministers, als minder gravirt, zu lebenswieriger Zuchthaus strafs begnadigt wurden. Auch diese Strafe wurde indeß aufgehoben, nachdem kurz vor der Hinrichtung der eigentliche Delinquent mit aller Vestimmtbeit' und zur Reinigung seines Gewissens ein Geständniß dahin ablegte, daß die von ihm als Mitschuldige angegebenen beiden Personen völlig unschuldig und an dem Tage des Verbrechens nicht einmal am Orte des letzteren gegenwärtig gewesen seien.

Im Regierungs⸗Bezirk Erfurt sind in der Zeit vom 1. August 1855 bis ultimo Juli d. J. 2050 entgeltliche und 122 unentgeltliche in Summa n Fg lch eine ausgefertigt worden.

zan? wirths chaft.

in den hohenzollernschen Landen littheilungen, die wir don dorther empfingen, neuerdings ganz merkbare Namentlich zeigt sich eine zunehmende Nei— gung zu geneossenschaftlichen Ent- und Bewässerungsaulagen. Im Sep— tember und Oktober d. J. traten 2 größere Wiesen-Melierationen pon beziehungsweise 500 und 600 Morgen durch Bildung von zwei Genossen— schaften in das Stadium der Ausführung und eine dritte, gleich der vor— gedachten von 660 Morgen Fluß-Korrektionen auf längeren Strecken in sich schließend, wurde bis zur Vorlegung an die Interessenten behufs der Gesellschafisbildung gefördert. Mehre minder beträchtliche Meliorationen berwandter Art wurden durch Vereinigung der Betheiligten zur Aus— führung gebracht, und die QOrainirungen hatten so guten Fortgang, daß in diesem Jahre allein im Waldschen Bezirke über 100,000 Drainröhren gelegt worden. (Pr. C.)

Aus Breslau wird der „Pr. C.“ gemeldet, daß in dortiger Gogend die Bestellung der Winterfaaten an Weizen und Roggen bei sebr günstiger Witterung rasch von statten gegangen ist, da die Aecker sich sehr leicht zubereiten ließen. Die Frühsaaten zeigen sich bereits überall sehr gut. Die Kartoffel-Ernte ist reichlich ausgefallen und hat vorzüglich meblreiche Früchte geliefert. Nur seeigt sich bei den Kartoffeln, welche in Kellern, Gruben oder Haufen aufbewahrt werden, oft Neigung zur Fäul— niß, namentlich bei den Knollengattungen, die auf etwas feuchtem Boden angebaut waren. Die Oelsaaten sind so üppig herborgewachsen, daß im Falle eines sehr feuchten Winters Fäulniß zu besorgen sein würde.

m Q .

L X )

macht nach

„Fortschritte.

9 .

Gewerbe⸗ und Handels ⸗Nachrichten.

Hamburg, 18. November. Der Senat hat heute einen der näch—

sten Versaumsing Erbges. Bürgerschaft vorzulegenden Antrag publizirt,

welcher den Entwurf einer Verordnung in Betreff des Ab⸗— schreibens in der Bank enthält. Der Entwurf ist das Ergebniß der Berathungen einer im Laufe dieses Sommers niedergesetzten gemischten Kommission, bestehend aus drei Senatsmitgliedern, zwei Banco⸗Bürgern

und zwei Commerz-Deputirten und bezweckt die unmittelbare gegensestige

Ausgleichung und S̃fontirung sämmtlicher an einem Tage fälligen Banco⸗ Zahlungen im Laufe deselben Tages zu effektuiren. Die Kommission hat die Ueberzeugung erlangt, daß sich die Schwierigkeiten, welche der neu

einzuführende Mechanismus mit sich bringt und die ihren Grund in der

großen Anzahl der zu regulirenden Conten (es sind derzeit 1400 Bank⸗—

Interessenten) und in der Kürze der Zeit haben, unter allen Umständen

bewältigen laͤssen. Der Entwurf der Verordnung ist folgender:

§. 1. Der Art. 13 des neu revidirten Bankreglements vom 7. Sep— tember 1710, demzufolge Niemand befugt sein soll, Geld zu assigniren, das nicht zum wenigsten eine Racht ihm zugeschrieben gestanden wird aufgehoben, und kann künftig ein jeder Bank-Interessent nicht nur über den Saldo, den sein Eonto am Morgen auswies, sondern auch über das— jenige, was im Laufe des Tages zu demselben hinzukommt, durch Ab— schreibung am nämlichen Tage verfügen.

S. 2. Wenn ein Intexessent mehr abzuschreibeu assignirt, als sein Credit, mit Einschluß der im Laufe des Tages hinzukommenden Posten, beträgt, so werden die eingereichten Assignationen (Bankzettel), so weit

das Credit des Contos reicht, ausgeführt, auch wenn dabei eine derselben

nur zum Theil erfüllt wird.

um, f . Das Mehrassignirte ist ungültig. §. 3. Um für den im vorigen Paragraphen erwähnten Fall die

Rangordnung zu beftimmen, in welcher die Assignationen auszuführen

sind, werden zunächst sämmtliche an einem Tage eingereichten Zettel, der Bank-Buchführung entsprechend, in zwei Abtheilungen geschieden, je nachdem sie vor oder nach 1 Uhr Nachmittags eingereicht worden sind. . 1 * . 5 ö . ; ; h z

Die bis 1 Uhr eingereichten Zettel gehen den nach 1 Uhr eingereichten unbedingt vor. Unter den Zetteln einer jeden Abtheilung bleibt die Bestimmung der Nangordnung der Bank-Verwaltung überlassen, wofern nicht der assignirende Interessent selbst die Reihenfolge, in welcher er seine Zettel berücksichtigt wissen will, durch Numerirung derselben be—

zeichnet hat, als in welchem Falle allemal der niedrigeren Nummer vor

nicht numerirt, numerirten.

zu entrichten. Der Artikel 11 des Bank-Reglements vom 7.

der hoheren der Vorrang gegeben werden muß., Sind die zu einer und derselben Abtheilung gehörigen Zettel zum Theil numerirt, zum Theil so haben die numerirten den Vorzug vor den nicht

§. 4. Jeder Interessent, welcher mehr abzuschreiben assignirt hat,

als der Saldo seines Contos am Morgen, zuzüglich dessen, was von an—

sein Conto abzuschreiben auf—

deren Conten im Laufe des Tages au

gegeben worden ist, beträgt, hat eine Ordnungsstrafe von 1 pCt. Ert.

bon Baneo des überschießenden Betrages, mindestens jedoch 3 Mark Ert., September 1710 wird demgemäß hierdurch abgeändert.

§. 5 Die Einreichung der Bankzettel kann künftig nur bis 4 Uhr Nachmittags geschehen, und zwar nach 1 Uhr gegen die bisher übliche Gebühr von 2 Sh. für jeden Zettel.

§. 6. Das große Bank⸗Kollegium wird ermächtigt, diejenigen Ver—

fügungen, welche ihm zu Erhaltung besserer Ordnung und Sicherheit in

der Ausführung obiger Bestimmungen annoch erforderlich scheinen möch— ten, nach eingeholter Genehmigung Eines Hochedlen Rathes zu treffen und zu veröffentlichen. (H. B. H.)

Zu den großartigsten Bau-Unternehmungen, welche gegenwärtig in den Vereinigten Staaken in der Ausführung begriffen find, gebört der Durchbruch eines Eisenbahn-Tunnels durch die in der Naͤhe der Jersey City und New⸗-Porks belegenen Hügel Bergen⸗ Hills. Es dandelt sich hier um Verlängerung der New-Pork- und Eriebahn bis an Gefabren

den East-Riber (Hudson) bei Jersey-City und Vermeidung der

r und Hindernisse, welche aus dem sich Kreuzen sämmtlicher Züge in dem

ausschließlich für den Uebergang jener Hügelreihe dienenden Terrain-Durchschnitt „Bergen Cut“ für den Verkehr erwuchsen. diesen Zwecke wird, zwei Meilen von Jersey-City, auf ei Strecke von 4300 Fuß, ein 23 Fuß hoher, 297 Fuß Tunnel durch festes Felsgestein mittelst Pulver gesprengt. Durch Anlegung von 8 senkrechten Schachten sorgt man für den Luftwechsel. Fünf von diesen sind bereits bis auf das Niveau durchgesprengt. Mit⸗ telst Dampfmaschinen werden die abgesprengten Steine herausgehoben. Der ganze Bau ist für 600,000 Dollars in Akkord gegeben und dadurch, daß man an allen Punkten, wo es immer zulässig ist, zugleich arbeitet und Tag und Nacht die Arbeit fortsetzt, hofft man bis zu dem fontrakt⸗ lich festgesetzten Termin, Dezember 1857, das Werk zu vollenden. Zu⸗

bis her

gleich sind an dem projektirten Endpunkt der Bahn in Jersey⸗-City groß⸗

artige Werft-Anlagen in Angriff genommen, um den direkten Güter- und D

Personenverkehr von dort weiter nach New-Vork mittelst Dampfbooten zu bewerkstelligen. (Pr. C.)

ö . 9 1. 2. 86 November. Leipzig Dresdener 2943 G. Löbau-

Zittauer Litt. A. 6I1 G.; Litt. B. —. Magdeburgs Leipꝛ is er 277 8. do. II. Em 234 Br. Berlin- Aukaltis cle 169 Br. Berlin-Stettiner 1360 . Cöln- dindener —. Thüringische 131 Br. Friedrich- W ilhelms-Nordhahn . Altona- Kieler Anhalt-Dessaner Landesbank- A ctien itt. A. u. R. 137 G. ; Litt. Ce 124 Hr. Fraunschwigische Rank- AOetiien alte 140 Br.; do. von Juli 1856 —; do. vom Novbr. 1856 W eimarische kank- Actien Litt. 3. u. B 129 G. Wiener Banknoten 963 6. Oesterreichische 5prou— Metalliques 78 G. 1854er Loose 854er

National- Anleihe 80 G. Preussische Prämien- Anleihe

LeßkpRnä6g, 18.