1856 / 276 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mationszeugnisse und die steuerfreien Gewerbeschelne von der Herzog⸗ lichen Regierung, Abtheilung des Innern, ausgestellt. Berlin, den 22. Oktober 18656.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An die Königliche Regierung zu N.

Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.

Der Landgerichts⸗Referendarius Ch ristian Joseph Spick⸗

hoff zu Düsseldorf ist auf Grund Ler bestandenen dritten Prüfung im Bezirke des Königlichen Appell ationsgerichts⸗

zum Advokaten hofes zu Köln ernannt worden.

.

ä tui ste turm der gersiickei, Ante ws, n= We dizi ai⸗ Angelegenheiten.

Der bisherige ordentliche Lehrer nasium zu Düren ist zum Oberlehrer bef Kandidat Dr. Wilhelm Schmitz, als ordentlicher Lehrer an der genannten Anstalt angestellt worden.

Ministerin u des Zunern.

Bekanntmachung vom 20. November 1856 be⸗ treffend die Ersffnung der beiden Häuser des Landtags.

Allerhöchste Verordnung vom 11. November 1856 (Staats ⸗-Anzeiger Rr. A0, S. 2185).

Unter Bezugnahme auf die Seite 944 der diesjährigen Gesetz⸗ Sammlung sub No. 4556 publizirte Allerhöchste Verordnung vom 11ten d. M., durch welche die beiden Häuser des Landtags der Monarchie auf den 29sten v. M. einberufen sind, mache ich hier— durch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über die Zeit und den Srt der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Herren

hauses (Leipzigerstraße Nr. 3) und in dem Büreaü des Hauses der Abgeordneten (Leipzigerstraße Nr. 55) am 27sten und 28sten d. M., 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, und am

in den Stunden von ü 29sten d. M., in den Morgenstunden, offenliegen wird. Büreaus werden auch die Eintrittékarten zu

In diesen

in Bezug auf dieselbe gemacht werden. Berlin, den 20. November 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

Cirkular-Erlaß vom 12. Oktober 1856 in Be⸗ treff der Frage, inwiefern nach den Vorschriften der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 die Ver— wendung der Nutzungen des Bürgervermögens zu stommunal-Verwaltungs-Bedürfnissen

zulässig sei. Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 6 9.

Es ist die Frage in Anregung gekommen, inwiefern nach den Vorschriften der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 die Verwen⸗ dung der Nutzungen ves Bürgervermögens zu Kommunal-Verwal— tungs⸗Bedürfnissen zulässig sei. Ich bemerke darüber Folgendes: 30. Mai 1853 bestimmt im 8. 49: „Die Stadtverordneten beschließen über die Benutzung des Ge⸗ meinde⸗Vermögens; die Declaration vom 26. Juli 1847 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 327) bleibt dabei maßgebend,“

ferner im 8. 50 ad 4: daß zu Veränderungen in dem Genusse von Gemeinde⸗Nutzungen (Wald, Weide, Haide, Torfstich u. vgl.) die Genehmigung der Regierung erforderlich ist.

Die Städte ⸗Ordnung vom

hr. Spengler am Gym ördert, und der Schulamts-⸗

uu der Eröffnungssitzung ausgegeben, wie auch sonst etwa noch erforderliche Mittheilungen

. Es ist der Gesichtspunkt festzuhalten, daß nach der alleai Allerhöchsten Declaration vom 26. Juli 1847. 8. 1. Aibso⸗ itte Bürgervermögen (Gemeindeglieder⸗Vermögen) dessen Nutzungen an einzeinen Gemeinde⸗Mitglied ern oder Einwohnern ve um dg nden den ihrer Eigenschaft also aus einem in der Gemeß ee cler fassung liegenden Titel des öffentlichen Rechts, und nicht gi . privatrechtlichen Titel zukommen, ein en Theil des 9 Vermögens ausmacht, und daher in Gemäßheit der Dai son der §5§. 19. und 50. a 4. in Verbindung mit 8. 11 n 334 l ie Stadt? Behö e 0 ; 36. der Städte ⸗-Ordnung die Stadt-Behörden mit Genehmigun Regierung auch befugt erscheinen, die Verwendung der zin . vom Bürgervermögen (Gemeindeglieder-Vermögen) zur Vin der Lasten und Ausgaben der Stadtgemeinde zu beschließen . dergestalt die Benutzung des sogenannten Bürgervermögens ö Bestreitung der Bedürfnisse des Kommunal- Haushalts n. u lassen. . je Auffassung findet auch eine Unterstützung durch den In— halt und die Gründe des Erkenntnisses des Königlichen Gerich hofes zur Entscheidung der Kompetenz-⸗Konflikte vom 7. Juni dg. Justiz-Ministerial-Blatt pro 1856, Seite 2370), hierin ist richfih⸗ lich des beurtheilten Spezialfalles namentlich darauf hlugtn sinn daß gegen den von der Regierung genehmigten Beschluß der sihn⸗ tischen Behörden, daß die zum Bürgervermögen der Stadt gehör. gen Hülungsplätze nicht mehr den Bürgern zur Behütung üher— fassen, sondern zur Erfüllung der Bedürfnisse des Kommunal- Haus. halts für Rechnung der Kämmereikasse verpachtet werden sollen, ei Widerspruch im Wege Rechtens nur insofern zulässig sei, als der. selbe auf einem speziellen privatrechtlichen Titel bernhe, daß aber als ein solcher Titel Ansprüche, welche lediglich in den Verhält— nissen des Betheiligten als Mitglied der Gemeinde, also in dim Kommunal-Verbande ihren Grund haben, nicht anzusehen seien. Eine zweckmäßige Wahrnehmung der GemeindesInteressen lei diesem Gegenstande, über welchen auch bereits in den früheren Städte-Srdnungen vom 19. November 1808 (8. 53.) und vom I7. März 1831 (8. 123.) fürsorgliche Bestimmungen getroffen waren, wird der Königl. Regierung ganz besonders empfohlen. Indem die Königl. Regierung behufs Genehmigung einer in der bezeichneten Art in Frage kemmenden Veränderung der Be— nutzung des Gemeinde-Vermögens die obwaltenden Verhältnisse, ine— besondere auch hinsichtlich der gehörigen Unterscheidung desselben von dem Interessenten-Vermögen, jedesmal einer sorgfältigen Prü— fung zu unterwerfen hat, ist hinsichtlich der Betürfnißfrage bei einer solchen Veränderung der, Benutzungsart des Gemeinde— Vermögens in Erwägung zu ziehen, ob die Zahl der Nutzungs— Berechtigten z. B. durch Veränderungen in den Gemeinde-Angehö— rigkeits- und in den Niederlassungs-Verhältnissen so groß gewer— den, oder sonst die Behandlung der in Reve stehenden Gemeinde— Nuhzungen von der Art ist, daß dieselben für die einzelnen Theil⸗ nehmer nur noch einen geringen Werth haben, oder bei der Fort⸗ dauer der bisherigen Benutzungsweise eine Devastation der Subßm zu besorgen steht, mithin eine Beschlußnahme wegen künftiger Ver⸗ vendung solcher G nisse des Kommunal- Haushalts im wohlverstandenen Gemeindewesens liegt. Berlin, den 12. Oktober 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

Interesse des

An sämmtliche Königliche Regierungen in den sechs östlichen Provinzen (mit Ausnahme der Königlichen Regierung zu Stralsund).

Bekanntmachung vom 16. November 1856 be⸗ treffend das Verbet der ferneren Verbreitung der in München erscheinenvenZeitschrift: „G. Phil lips und G. Görres“ Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland,“ redigiri von Jof Edmund Iörg, im Bereich des preußischen Staats.

Nachdem gegen mehrere Hefte der in München erscheinendin

und G. Görres' Historisch-politische Blätler

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für

*

k setzes die fernere Verbreitung der vorerwähnten

Gemeinde-Nutzungen zur Bestreitung der Bedürf⸗

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ich des preußischen Staates unter Hinweisung auf die im §. 53 (. Alben Gesetzes verordneten Strafen hiermit verboten. es Berlin, den 16. November 1866.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

—— * w

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu Schkeswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, von

Wien.

Berlin, 21. November. Se. Majestät der König haben Aller⸗ uädigst geruht:; Dem Maurer- und Zimmermeister Statz zu öln die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen, zum Herzog— sch anhaltischen Gesammt- Haus- SOrden Alhrechts des Bären ge⸗ hörigen goldenen Medaille zu ertheilen.

I icht amtliches.

Preußen. Königsberg, 18. November. In den drei lthten Sitzungen des Preußischen Provinzial Landtags (S. Nr. 273 Bl) kamen zur Verhandlung folgende Gegenstände:

In der vierzehnten Sitzung: Das Feuer —⸗Sozietäts— segkement für die Städte des Regierungs- Bezirks Königsberg vom .' August 1853, so wie das Reglement für die Städte des Regierungs⸗ Heirks Gumbinnen vom 29 August 1838 enthalten die Bestimmung, naß die Gebäude der resp. Städte nur bei den betreffenden Versiche— uungs-Sozietäten versichert werden dürfen und bei diesen versichert wer— den' müssen. Desgleichen enthält das Feuer-Soziesäts⸗Reglement für die uandschaftlich nicht assoziationsfäbigen Grundstücke des Regierungs⸗Bezirls Humbinnen' vom 30. Dezember 1837 und die Ergänzungs-Verordnung pom 5. Juni 1844 die Bestimmung, daß die Gebäude des Sozietäts⸗ Bezirks in keiner anderen, als in dieser Sozietät bersichert werden dürfen. Ter Landtag hat in Folge mehrerer Petitionen beschlossen: an Seine Majestést den König die Bitte zu xichten: „eine schleunige Revision der bezeichneten Reglements zu veranlassen, um den darin enthaltenen Zwang u beseitigen.“

neten Gedeihens.

uus dem zur Dispositien des Landtages stehenden Zinsgewinn-Antheil ber Provinzial-Hülfskasse zu bewilligen. Ueber die Petition wegen Abänderung des in der Gesinde⸗Ordnung

hesindes ist der Landtag zur Tagesordnung übergegangen, Desgleichen

us dem Zinsaniheils-Gewinn der Prowvinzial-Hälfekasse zu bewilligen, da hie Entwickelung dieses Instituts erst abgewartet werden müsse.

In der fun fzehnten Sitzung: kegulativ vom 1. tz Jahren jäbrlich 100, 000 Thlr. zum Chaussee-Prämien-Fonds aufge⸗ lracht, und daß zu diesem Bebuf jährlich eine einmonatliche Einkommen- und Klassenstener ꝛE. erhoben werden soll. Ueber das hieraus sich erge⸗ bende Residuum hat der Landtag zu verfügen und Nittel gewähren, um bereits fertige oder ins Stocken gerathene khausseen den Umständen nach zu ünterstützen und dem Verkehr zu tthalten. Für den Regierungsbezirk Königsberg beträgt das Residunm sihtlich circa 8000 Rihlr., also für 15 Jahre circa 120,000 Rthlr. die Provinzial-Chaussee-Vaukommission hat auf diesen sächstehende Unterstützungen beantragt und der Landtag dieselben bewil— iht. a) Für die Königsberg-Uderwanger Chaussee auf eine Reihe von Jahren ährlich 1060 Thlr., um dieselbe dem Verkehr zu erhalten. Desgleichen b) für die Uderwangen-Domnauer Chaussee auf eine Reihe on 12 Jahren jährlich 500 Thlr. ) Dem Kreise Braunsberg für die theils aus Kreiskommunal-Fonds, theils auf Aktien erbauten Chausseen von Fraunsberg nach Plaswig, von Plaswig nach Wormditt und von Pack⸗ lun en nach Mehlsack eine Prämie von 5000 Thlr. vro Meile unter der Jedingung, daß der Kreis Braunsberg diese Chausseen als Eigenthum und deren künftige Unterhaltung übernimmt. 4) Dem Kreise Memel für lie auf Aktien erbaute Chaussee von Memel nach Laugallen die Summe bon 8500 Thlrn. unter der Bedingung, daß der Kreis Memel diese haussee als Eigenthum und deren künftige Unterhaltung übernimmt. ii liber den Antrag, die Ortsarmen pflege ganz aufzuheben und . Ortsgrmen aus dem Landarmen- Fonds zu unterhalten, so wie die lnb lente Freizügigkeit zu beschränten, ist der Landtag zur Tages⸗— . übergegangen, weil diese Gegenstände die allgemeine Gesetzgebung . ren und nicht ein überwiegend provinzielles Interesse haben, über⸗

die Anträge ihrer Natur nach und in ihren Folgen bedenklich seien. eile vorliegenden Nachrichten befindet sich im Staatsschatze ein Ka—⸗ a on 16,000 Rthlr. in Staatsschuldscheinen, welches von der im . 1815 erfolgten Demobilisirung der Landwehr herrührt und dem ö. en gebe zin Königsberg zusteht. Der Landtag hat beschlossen, an ssern sestät den König die Bitte zu. richten, „diesen Fonds dem Negie⸗

mgsbezirk Königsberg zu überweisen, mit der Masigabe, daß die Di—

itzung: Das Provinzial⸗Chausseebau⸗ Juli 1854 ordnet an, daß auf die Dauer bon

soll dasselbe die

Fonds

rection der Provinzial-Hülfskasse ihn verwalte und = venüen den bedürftigen Invaliden Unterstüßung 0 me,. .

Der Landtag nahm die Berichte a) über das Landarmenwesen in Wesipreußen, b) über das Taubstummen-Institut zu Marienburg, eh über die Irren⸗cheil⸗ und Pflege⸗Anstalt und das Landkrankenhaus zu Schweß entgegen, gab seine Einwilligung dazu, daß die Stellen im Taubstummen⸗ . . Marienburg von 21 auf 42 vermehrt werden, und sprach . . ennung über die ordnungsmäßige Verwaltung dieser Insti—

In der sechszehnten Eitzung: Durch einen Enadenakt Sr. Majest des Konigz in Verfolg der dien siiß un zu Königsberg am 10. 16. tember 1840 ist der Bau der ostpreußischen Irrenheil⸗ und Pflege⸗Anstalt zu Allenberg begonnen und mit Zuhülfenahme der von der Provinz auf⸗ gebrachten Beiträge, mit einem Kostenaufwande von in Summa 245,003 Thlr. 14 Sgr. 7 Pf. im Jahre 1852 vollendet und dem Gebrauch über— geben worden. Die dem Landtage über die Anlage und Einrichtung die— ser Anstalt vorgelegten Rechnungen, wonach noch ein Baukosten-Bestand von 17,190 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf. verblieben ist, wurden nach erfolgter Revision dechargirt und fühlte sich der Landtag veranlaßt, die große Mühwaltung der ständischen Land⸗-Armen- Kommission bei Ausführung dieser umfangreichen Bauten und Anlagen, besonders dankend anzuerken⸗ nen. Desgleichen erklärte sich der Landtag mit der bisherigen Verwal⸗ tung dieser Anstalt einverstanden und ertheilte die Decharche über die Rechnungen bis zum Schluß des Jahres 1855. Ebenso 94

erklärte der Landtag sich einverstanden mit der Verwaltung des Land⸗ Armenwesens in Ostpreußen und Litthauen, des Kleinschen Legaten-Fonds, wie auch des Demobilmachungs-Pferde⸗Fonds im Kreise Memel und im Regierungsbezirk Gumbinnen und ertheilte die Decharche über die vor— gelegten siechnungen.

Hiermit war die Thätigkeit des drei to dinzial⸗ 9 hätig reizehnten Provinzial-Landtages

Mecklenburg. Malchin, 19. November. Gestern er— folgte hier die Eröffnung unseres diesjährigen Landtages Seitens der, dazu bestellten Großherzoglichen Kommissarien: des Minister⸗ Präsidenten Grafen von Bülow und des Hofmarschalls von Bülow für Meckleuburg-Schwerin, so wie des Minister-Präsidenten von Bernstorff, für Mecklenburg-Strelitz. Von den xitter—⸗ schaftlichen Landständen hatten sich zu diesem unter kirchlichen Feierlichkeiten im Gotteshause eingeleiteten Akte circa 30 Per⸗ sonen eingefunden. Die Landmarschälle nahmen aus den Händen der Kommissarien die Propositionen beider Regie— rungen dankend und mit dem Versprechen entgegen, diese Vorlagen genau prüfen zu wollen, und begaben sich als⸗

dann, begleitet von den übrigen Landständen, in den Sitzungssaal

Die seit einer Reihe von Jahren in Köonigsberg bestehende Blinden— des Rathhauses, wosel bst die Verlesung der landesherrliche Pro⸗ ünterrichts-Anstalt des Provinzialvereins erfreut sich eines geseg⸗ positionen und derjenigen des Ausschusses (im Ganzen 174) die Der Landtag hat beschlossen, diesem Vereine jährlich bis

um zusammentritt des nächsten Landtags die Summe von 1000 Rthlr.;

Versammlung bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigte, ohne daß sie jedoch damit zum Schlusse gelangte. In der heute wieder eröffneten

Sitzung waren ungefähr 160 Mitglierer anwesend und unter ihnen der Adel besonders stark vertreten. 7B s ö z Dr ssi 1 ; 9 2461 6 . kom 8. Nobember 1810 bestimmten gesetzlichen Umzugs-Termines des Propositionen ; folgte die Wahl der Protetollführer, . schritt man zur Konstituirung von 7 Aueschüssen zur Prüfung der

über den Antrag: der neu gegründeien Landwärthschaftlichen Gesetz vorlagen.

kehranstalt zu Waldau einen jährlichen Zuschuß von 30090 Rthlr.

Nach beendigter Verlesung der Hierauf

Sachsen. Dresden, 19. November. Das „Dresdener Journal“ berichtet: „Die erwartete Ankunft Sr. Kaiserlich König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Toskana ist heute Mittag 15 Utz erfolgt. Se. Majestät der König waren Höchstdemselben Vormittags 19 Uhr mittelst Extrazuges bis Bodenbach entgegen⸗ gereist.

Hessen. Kassel, 20. November. In der heutigen Sitzung setzte die Erste Kammer die Berathung der Verfassung fort und gelangte bis zum §. 74 der Verfassungs-Urkunde (Staatsschulden u. s. w.), worüber nach langer Debatte die Beschlußnahme nach dem Wunsche des Herrn Landtags-Commissairs, welchen Herr v. Waitz als Antrag formulirte, auf die nächste Sitzung ausgesetzt und zu einer vertraulichen Sitzung übergegangen wurde,

Frankfurt, 20. November. Gestern Abend ist Se. König— liche Hoheit der Prinz von Oranien hier eingetroffen.

Sesterreich. Triest, 18. November. Der Königlich preußische Minister bei dem heiligen Stuhle, Herr von Thile, ist gestern über Venedig an seinen Bestimmungsort abgereist. (Wien. Ztg.)

Schweiz. Bern, 19. November. Gestern stellte der preu⸗ ßische Gesandte, Herr v. Sydow, in einer Audienz bei dem Bundes⸗ präfidenten die Forderung um Freilassung der neuenburger Gefan⸗ genen. Dasselbe geschah schriftlich von Seiten der Gefandten für Dester reich, Baiern und Baden. Heute wird, dem Vernehmen nach, der Bundesrath diese Forderung in Berathung ziehen.

Belgien. Brüssel, 19. Novemker. Heute Nachmittags hat sich die Repräsentantenkammer ven Neuem versammelt; Herr Dechamps verlas den ven der Atreß-Kemmissien verfaßten Ent⸗ wurf. Hr. Mercier hat in derselben Sitzung den Entwurf des Budgets für die (künstige) Kriege marine Belgiens auf das Bürcau der Kammer niedergelegt.

Die Stellen der Avdresse über Unterrichtewesen und Unter⸗ stützung der Regierung sind mit 6 gegen 1 Stimme gut befunden worden. Es heißt darin:

„Die Repräsentanten kammer theilt mit Ihrer Regierung das In—