2248
setzte nach einem halbstündigen Aufenthalte ihre Reise weiter nach dem Haag fort. (Magdeb. Cor) .
Köln, 21. November. Die Post aus England ist ausge⸗ blieben. Mecklenburg. Malchin, 20. November. Unter den heutigen Verhandlungen des Landtags ist wohl als die wichtig ste hervorzuheben, daß der mehrfach besprochene Antrag Mruane de' s, „beide Allerdurchlauchtigste Landesherren zu ersuchen, daß Aller⸗ höchstdieselben geruhen möchten, sofort Verhandlungen eintreten zu lassen, um den Anschluß der beiden Großherzogthümer Necklenburg an den deutschen Zollverein möglichst bald herbeizuführen“, mit 90 gegen 33 Stimmen abgelehnt worden ist. (M. Ztg.)
Baiern. Regensburg, 18. November. Die Donau geht schon stark mit Treibeis, und der Regen ist an vielen Stellen ganz zugefroren. Die Schifffahrt, die wegen des, ungewöhnlich niederen Wasferstandes nur noch mit äußerster Mühe in Betrieb erhalten werden konnte, ist nun plötzlich eingestellt. (R. 3.)
Oesterreich. Trie st, 20. RFovember. Nachdem Ihre Ma— jestäten der Kaiser und die Kaiserin heute Morgen um 8 Uhr Lai⸗ bach verlassen hatten, trafen Höchstdieselben gegen 16 Uhr in Adler⸗ berg ein und setzten ohne Aufenthalt die Reise nach Triest fort, wo sie Nachmittags 2 Uhr unter dem Jubel der Bevölkerung an— langten. .
s Belgien. Brüssel, 20. November. Die Repräsentanten— Kammer hat sich heute mit der sogenannten Antwerpener lieberein⸗ kunft beschäftigt, welche, von sämmtlichen belgischen Prälaten ge⸗ billigt, den Einfluß der Geistlichkeit auf das Schulwesen festgestellt hat. Die überwiegende Anzahl der höheren Schulanstalten ist von dieser Uebereinkunft nicht berührt worden. Von 15 Gemeinde⸗ Schulen haben 6, von 10 Athenäen 4, von 50 Mittelschulen 2? sie angenommen. Der Minister de Decker hat auf Verlangen die genaueste Auskunft darüber ertheilt und die Gründe angegeben, weshalb die Geistlichkeit die Unterstützung der andern Lehranstalten verweigert hat. Heute beginnt die Besprechung der Adresse, welche denselben Gegenstand berathen wird.
Frankreich. Paris, 20. November. Der „Moniteur“ bringt die Ernennung des Contre-Admirals Rigault de Genouilly zum Oberbefehlshaber der Flotten⸗Division von Reunion und In⸗ dien-China. — ö tags zu St. Cloud Ministerrath gehalten. — Ein Stadtsergeant
in bürgerlicher Tracht sah neulich Nachts in der Vorstadt St. An⸗
toine drei Leute beschäftigt, Plakate anzuschlagen. Da er allein sie nicht festnehmen konnte, so folgte er ihnen in der Stille, bis eine Patrouille des Weges kam, mit deren Hülfe er sie sodann ver— haftete. Die Plakate verlangten die Herabsetzung des Brodpreises auf 12 Sous und begleiteten dieses Begehren mit Drohungen gegen den Kaiser und einem Aufrufe zur Gründung der demokratischen und sozialen Republik. Außer diesen drei Personen sind auch noch andere wegen des nämlichen Vergehens festgenommen worden. Die Prämie, die jeder Stadtsergeant für eine Verhaftung dieser Art erhält, ist auf 50 Fr. festgesetzt. Die geheimen Gesellschaften werden“ als die Anstifter dieser Plakate bezeichnet. Die gericht⸗ liche Untersuchung ist schon im Gange. — Nach amtlichen Berich⸗ ten betrugen die Zoll-Einnahmen in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 116, 042.683 Fr. gegen 164,326,548 im Jahre 1855 und 126, 826,920 im Jahre 1854. Im Oktober ergaben die Zölle 16,220,677 Fres. oder 3,033,104 mehr als 1855 und 2,571, 44 mehr als 1854. Die Ausfuhr im Oktober ergiebt einen ansehn⸗ lichen Zuwachs bei raffinirten Zuckern, Salz, Maschinen, Mode⸗ wagaren und Getränken, dagegen eine Abnahme bei Glas⸗ und Krystallwaaren. Die Einfuhr von Baumwolle, Eisen, Steinkohlen und Seide hat beträchtlich zugenommen.
Spanien. Eine telegraphische Depesche aus Madrid vom 19. November lautet: „Die Madrider Zeitung erklärt, daß die
französische Botschaft zu Gunsten der französischen Bäckereien die
Oktoberpreise reklamirt.“
Italien. Turin, 15. November. Nach dem „Diritto“ war Ter Sardinische Gesandte zu Paris, Marquis v. Villa⸗ marina, auf Besuch hier eingetroffen, hielt sich jedoch nur einen 6 und kehrte fogleich wieder an seinen Bestimmungsort zurck.
Türkei. Wie neuere Nachrichten aus Syrien besagen, sind die Verwickelungen im Libanon in den letzten vier Wochen nech gewachsen. Der schon früher erwähnte Streit zwischen den Jesbeki und den Dschumbelati hat noch immer seine Erledigung nicht ge— funden. Die gemischte Kommission, welche zur Untersuchung der von den griechisch- katholischen Einwohnern des Dorfes Amiuni an ihren maronitischen Nachbarn verübten Gewaltthätigkeiten nieder⸗ gesetzt war, hat die Griechen verurtheilt, ohne daß gleichzeitig vom Kaimakam für die Ausführung des Spruches Sorge getragen wäre. In Folge dessen brachen die Maroniten an einem der letzten Oktobertage bewaffnet auf, um sich selbst Recht zu verschaffen. Es entspann sich ein förmliches Gefecht mit den Griechisch⸗Katholischen, wobei jedoch glücklicher Weise Niemand das Leben verlor. Im Metten stehen die Drusen der gleichnamigen Ortschaft mit denen von Corneil in
Wie dasselbe Blatt anzeigt, ward gestern Vormit⸗
blutiger Fehde, während in Saleh zwei angesehene u tete christliche griechisch⸗katholische gu enlen 9 en d Tung pebrt⸗ Kampf begriffen sind, der schon mehrere Menschenleben g ctes einem
— Einer aus Ru stsch uk der „Pr. C.“ zugegangenen ü ⸗ lung zufolge werden neuerdings in der Dobrudscha Veranstaltun hen. troffen, um 1400 bulLgarische Familien, die zur Zeit ,, nahme von Matschin, so wie der Belagerung von Silistria ö Bessarabien geflüchtet waren, in ihrer alten Heimath wiede . zusiedeln. Am 13. Oktober traf ein Adjutant des Generasce chan. delncurs von Reu? Rußland, Graf. Stroganoff, in Ron, schuk ein, um Said Pascha die Listen der Ein kane. zu überreichen und gleichzeitig dessen Verwendung bet anzugehen, daß den zurückkehrenden Bulgaren ihre . heren Wohnplätze wieder angewiesen werden. Die in 9 stehenden Ländereien sind in der Zwischenzeit von einem turkfsg Verwaltungs-Chef zum Theil angebaut, zum Theil verkauft . den. Said -Pascha hat seine Vermittelung in der Sache zug al und gleichzeitig eine Untersuchung gegen den Beamten en ge e Außerdem hat derselbe bereits Schritte gethan, um bei der Pforte für die wieder einwandernden Bulgaren auf 5. Jahre Abzaben freiheit zu erwirken. w
Ueber den nach einer marseiller telegraphischen Depesche bereit mitgetheilten Vorfall auf dem Schwarzen Meere meldet das „Jour—= nal de Constantinople: „Die Russen haben dem Vernehmen nach mehrere Barken des Landes, die an der abchasischen Küste fuhren genommen; Admiral Lyons soll hierauf in jene Gewässer wit Kanonier-Schaluppen geschickt haben, und es wird nun behauptet die Russen hätten auf eine derselben geschossen. Uebrigens ist te nicht wahr, daß der „Curagao“, wie anderweitig behauptet worden ist, ins Schwarze Meer abgegangen sei, um den englischen Fahr— zeugen Befehl zur Rückkehr in den Bosporus zu brin gen. Dieser Dampfer hat eine ganz andere Mission.“
Der Streit, ob Oesterreich die Zustimmung der Pforte zur Verlängerung seiner Besetzung der Donaufürstenthümer erhalten habe oder nicht, giebt der „Presse d' Orient“ zu folgender Meldung Veranlassung: „Wir glauben der Wahrheit nahe zu kommen, wenn wir bemerken, daß in den letzten Tagen diese Frage Gegenstand eines sehr lebhaften Notenwechsels war und daß ununterbrochen Anstrengungen gemacht werden, um eine den Rechten und Inter⸗ essen aller bei dleser Frage betheiligten Mächte entsprechende Lösung, die zugleich den im pariser Friedensvertrage eingegangenen Ver⸗ pflichtungen gemäß ist, herbeizuführen.“
Aus Triest, 20. November, wird der „Independance Belge telegraphirt: „Nachrichten aus Konstantinopel vom 13. d. M. zufolge hatte Herr v. Butenieff vor Kurzem von der Pforte die Entfernung der noch im Bosporus befindlichen englischen Kriegs schiffe verlangt. Die Versuche, den englisch-persischen Zwist durch Unterhandlungen zwischen Feruk Khan und Lord Redcliffe zu schlichten, waren gescheitert. Eine englische Fregatte war in on⸗ stantinopel angekommen, und noch andere Kriegsschiffe wurden daselbst erwartet. In Rhodus waren durch Auffliegen eines Pulverthurmes viele Menschen ums Leben gekommen.“
Dänemark. In „Aalborg's Avis“ vom 16. November wird die Nachricht der Einberufung der schleswigschen Provinzial⸗ stan de im Monate Dezember unter dem Hinzufügen bestätigt, daß den Ständen nicht weniger als 25 Gesetzvorschläge, darunter mehrere die Beschützung des Handelskredits und die Einführung von durch—= greifenden Maßregeln gegen Vermögensunterschlagung und Ver⸗ anstaltungen bei Falliten bezweckend, zur Verhandlung vorgelegt werden sollen.
Amerika. Dem „New⸗JYork Herald“ zufolge will Buchanan Kansas als freien Staat in die Union aufnehmen. Als muth⸗ maßliche Mitglieder des von ihm zu bildenden Kabinets nennt man Toucey aus Tonnecticut, Slidell aus Louistana und Wise Aus Virginia. Im Repräsentanten -Hause, wird die Regierung waht⸗ scheinlich eine Majorität von 30 und im Senate von 14 Stimmen haben.
Paris, Sonnabend, 22. November. (Wolffs Tel. Bur.) Der heutige „Moniteur“ enthält eine telegraphische Depesche aus Kon⸗ stantinopel vom 20. d, nach welcher das dortige Ministerium de sim⸗ tiv konstituirt ist. Aali Pascha ist zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Riza Pascha zum Kriegsminister, Nu stapha Pa scha zum Minister ohne Portefeuille ernannt worden. Fund Pascha ist aus dem Ministerium ausgeschieden.
Das „Pays“ theilt mit, daß Antontini am 20. d. seine Pässe erhalten habe.
Gestern Abend wurde die 3proz. 073 gehandelt.
Petersburg, Freitag, 21. November, Alb ' Tel. Bur. Dem Bruder des Kaisers, Großfürsten Nico
auf dem Boulevard zu bb,
Abends. (Wolffs laus
2249
sst ein Sohn geboren worden, der den Namen Nicolaus er⸗ halten hat.
Dem ersten Adjutanten des Sultans, Mahmud Pascha, ist der Weiße Adler-Orden verliehen worden. Die preußischen Generale von Brauchitsch, Schlemüller, Rudolphi, gleist, Schlichting, so wie der Ober ⸗Ceremonienmeister Frei⸗ herr von Stillfried und der Ober-Jägermeister Graf von der Asseburg haben vom Kaiser von Rußland Decorationen
Berlin, 22. November, Die Verhandlungen der kirchlichen gonferenz über die liturgischen Bedürfnisse der Landeskirche haben, pie dies der innere Zusammenhang mit sich bringen mußte, zugleich auch Eunions⸗ und Bekenntnißfrage in ihren Kreis gezogen. Dazu hatte schon der Vortrag des Referenten, General Superintendenten Dr. Möller, den außerlichen Anlaß geboten, indem er aus den beiden Vorder— sttzen: Sowohl homiletische als liturgische Bestimmungen müssen zur
Basis eine sichere Unterlage haben; eine solche ist durch das Wort Gottes
in der Schrift und durch die Bekenntnißbücher, ingleichen durch die kirch— liche Gewohnheit der Gemeinde gegeben“, die Frage abgeleitet hatte: „ob
in gl
1
nach ibrem Bekenntnißstande Berücksichtigung zu fordern berechtigt seien.“ Es bot sich aber auch eine zwiefache besondere Veranlassung in zwei An⸗—
trägen dar, von denen der eine dahin ging:
„es als ein Bedürfniß anzuerkennen, daß dem lutherischen und refor⸗ mirten Bekenntnisse auch in der Gottesdienstordnung ihr voller Aus— druck gewährt werde, und daß deshalb an Se. Majestät den König die unterthänigste Bitte gerichtet werde, a) für die geschichtlich luthe⸗ rischen und reformirten evangelischen Gemeinden (möchten fie der Union beigetreten sein oder nicht) Allergnädigst zu geftatten, bei Spendung der Sakramente diejenigen Formeln zu gebrauchen, welchs in der lutherischen und reformirten Kirche hergebracht und in den betreffenden Gemeinden bis zur Einführung der Agende kirchen⸗ zrͤnungsmäßig gebraucht seien, auch hierzu die besondere Einwilligung der Gemeinden nicht zu erfordern; auch b) Allergnädigst zu gestatten, daß durch die Kirchenbehörden dahin gewirkt werden möge, daß in diesen Gemeinden, so weit sie sich nicht auf den Konsensus beider Be—
kenntnisse gegründet hätten, jene ihrem geschichtlichen Bekenntnißstande entsprechenden Formeln allmälig und ohne Nöthigung der Gemeinden ! schluß eines kommerziellen Abkommens zwischen Rußland und Neapel die Nede gewesen.
wieder zur regelmäßigen Ordnung würden;“ der andere darauf gerichtet war:
„daß der in einem ursprünglich lutherischen Landestheile geborne Christ diesen beiden Staaten, wie fie im Lauf dieses Jahres zwischen der neapo—
ebangelischer Konfession nicht genöthigt werde, während der Leistung seiner Militairpflicht das heilige Abendmahl mit einer seinem kirchlichen BVekenntnisse freinden Spendeformel zu empfangen.“
Da beide Anträge von der als feststehend anzunehmenden Voraus-
sepung, daß die revidirte Agende von 1829 die Grundlage aller auf
vorbehalten wurde.
Es ist leicht erklärlich, daß über die hierauf eröffneten Debatten Ven der großen Anzahl von Rednern (25), welche sich daran betheiligten, gingen nicht wenige auf ihre eigene Entwickelung umständlich ein, um daran ihr
ein spezieller Bericht hier nicht gegeben werden kann.
Verhältniß zu Union und Bekenntniß darzulegen und ihre Auffassung zu
begründen, und in Vorträgen verschiedenster Färbung folgten sich das in einem die Aufmerksamkeit der Versammlung in Dafür einen Ausdruck zu gewinnen, rantaine zu Luszkow angewiesen worden. sich in folgender, am 18. November
Fuͤr und Wider hohem Maße spannenden Wechsel. st'in dem Raum weniger Zeilen nicht möglich. Wir müͤssen uns also, indem wir auf die Protokolle verweisen, deren Veröffentlichung,
dem Vernehmen nach, vorbereitet wird, mit der Bemerkung begnügen, daß diese für die Zukunft der Landeskirche bedentsame Frage noch nie⸗ mals mit so viel Gründlichkeit und Wärme und mit so viel Würde und Von der einen Seite wurde n'der Um, und Ruͤckkehr zu den geschichtlichen Ordnungen (und zwar Kaiserreichs, dem Koweler und dem Wlodzimierzer Kreise, und nament— der allgemeinen, nicht blos auf einer Konzession zu Gunsten der Einzel⸗ gemeinden beruhenden) die Bürgschaft des Rechts und des Friedens und in der Pflege des Bekenntnisses die Bedingung der gedeihlichen Entwicke⸗ Insbesondere gegen die agendarische chwächung des lutherischen Bekennt⸗
gegenseitiger Achtung erörtert worden ist.
lung der in die Kirche gelegten Thätigkeiten gefunden. lichteten sich die Stimmen von dieser Seite Spendeformel, in der sie eine Abs nisseß und eine die Gewissen verwirrende Unklarheit fanden, und welche sie daher durch eine lutherische Formel, als das rechte Kenn— zeichn der Kirche, ersetzt sehen wollten. Hinwiederum traten Andere für dien Union in die Schranken, indem sie theils den von der Gegenseite aufgestellten Begriff des
zelicher Union nach zuweisen suchen theils die Stimmungen und Zu— stände innerhalb der Gemeinden und die Verschiedenheit unter den Geist— lichen darlegten, deren Glauben so oft aus Gottes Wort unmittelbar
hergekommen sei, so daß sie alles Goͤttliche und Wahre in den Bekennt- nissn annähmen und sich daran gebunden fühlten, ohne doch auf die
Frage: „Bist du lutherisch oder reformirt« eine Antwort zu haben. In
lenntniß nicht verleugne. Daneben kam, obschon sie auf eine spaͤtere
eicher Weise die lutherischen und die reformmirien und die Konsensual⸗ Mehrheit einen weiteren Antrag an, welcher dahin lautete: es dürfe der
Gemeinden bei Einführung und Beurtheilung einer kirchlichen Liturgie
vertrags-Verhältniß mit Neapel stehen, ausgewechselt worden.
Fortbildung der Liturgie gerichteten Vorschläge sein müsse, nach Ansicht betreffen nichts Anderes
bes Vorsitzenden wesentlich abwichen, so stellte derselbe diese Anträge zu⸗ und direkten Schiffahrt. nächst zur Diskussion, jedoch mit Ausnahme des die Gemeinden be⸗ treffenden Passus in dem ersteren, welcher einer besonderen Erörterung Handelsverträge den direkten Provenienzen des einen und des anderen kontrahirenden Theils in den beiderseitigen Häfen sichern, mit Ausnahme
lange die Seuche in denselben grassirt, abzubrechen, die Quarantarn
. Geschichtlichen be— kämpften, theils das über den Kirchenordnungen stehende Recht evan
Rindvieb-Transportweg getrieben werden konne.
Diskussion verwiesen worden, doch auch schon die Frage wegen des Rechts der Gemeinden wiederholt zur Sprache, und während man einerseits das Recht der Konfession an den Gemeinden zur Geltung bringen zu können meinte, ohne diefelben zu befragen. wurde andererseiis schon jetzt die Mit⸗ wirkung der Gemeinden für nothwendig erklärt, wobei zugleich die Frage, wieweit das Recht der Konfession gegen die Gemeinden reiche, und ob nicht vielmehr nur ein Recht der Gemeinde auf die Konfession anerkannt werden müsse, erörtert wurde.
Wir müssen uns bescheiden, von dem reichen Inhalte der Diskussion nur den kleinsten Theil in schwachen Umrissen angedeutet zu haben, und berichten nur noch, indem wir nochmals auf das Protokoll sel bst verweisen, daß der erste Antrag in seinen drei Abtheilungen, so⸗ wohl in seiner ursprünglichen Fassung wie in einer von anderer Seite vorgeschlagenen Modification (daß unter Schonung des Bestehenden, wo es in Frieden und mit Segen geübt wird, in der Liturgie der Verschieden⸗ heit des Bekenntnisses der unter Einem Regiment vereinigten Kirchen ihr volles Recht zu Theil werde), abgelthnt und dafür ein Antrag angenom— men wurde, welcher in Ueberstimmung mit dem der Denkschrift des Evan⸗ gelischen Ober-Kirchenraths zum Grunde liegenden Gedanken dahin ging: unter Fefthaltung des Grundsatzes, daß die Agende von 1829 Anknüpfungs⸗ punkt Für die weitere Behandlung der liturgischen Frage ist, den Wunsch auszusprechen, es möge den prinzipiellen wie konfessionellen agendarischen Bedürfnissen durch einen diese berücksichtigenden Anhang Rechnung ge⸗ tragen werden. — Desgleichen eignete sich die Versammlung in ihrer
geschichtliche Bekenntnißstand einer Gemeinde jetzt nicht mehr ohne Weite⸗ res bis zu der Konsequenz geltend gemacht werden, daß, wo seit Ein⸗ führung der Agende die Spendeformel derselben zur kirchlichen Gewohn⸗ heit geworden, die Aenderung dieses Bestandes von Amts wegen ange— strebt werde.
Schließlich fügen wir hinzu, daß der die Abendmahlsfeier in Militair⸗ Gemeinden betreffende Antrag zur Abstimmung nicht gekommen ist, weil er, nachdem über ihn Nede und Gegenrede stattgefunden hatte, von seinem Urheber zurückgezogen worden war, so wie, daß eine von einigen Mit— gliedern beantragte Erklärung, es bestehe in der preußischen Landeskirche eine bekenntnißlose Union nicht zu Recht, mit Ausnahme einer ein⸗ zigen Stimme, welche eine solche Erklärung für zu unbestimmt und daher Mißdeutungen ausgesetzt erachtete, ohne weitere Abstimmung von der Versammlung zu der ihrigen gemacht wurde. (Pr. C)
Gewerbe- und Handels ⸗Nachrichten. — In öffentlichen Blättern ist kürzlich von dein angeblichen Ab⸗
Sicherem Vernehmen nach bestebt dieses Abkommen nur in dem Austausch einer ähnlichen gegenseitigen Erklärung zwischen litanischen und allen denjenigen Regierungen, welche in einem Handels— Diese Er⸗ klärungen, mit denen auch die am 3. Oktober d. J. zwischen Rußland und Neapel ausgetauschte im Wesentlichen vollkommen übereinstimmt, als die Gleichstellung der indirekten Es werden nämlich dadurch die Vortheile, welche die respektiven, zwischen Neapel und anderen Mächten bestebenden
der ausschließlich den nationalen Fahrzeugen vorbehaltenen Küstenschiff⸗ fahrt, auch auf den gegenseitigen indirekten Schifffahrtsberkehr ausge⸗ dehnt. Ein anderes kommerzielles Abkommen irgend einer Art hat, nach zuverlässigen Mittheilungen, in den letzten Jahren zwischen Rußland und Reapel nicht stattgefunden. (Pr. E.)
— Reuerdings ist die für den Viebverkehr zwischen dem König⸗ reich Polen und den benachbarten Provinzen Rußlands bestimmte QGuärantaine zu Wlodawa ganz geschlossen und statt, deren die Qua⸗ Die Motive hierzu finden in Warschau publizirten Bekannt— machung der dortigen Sanitätsbehörde dom Jten d. Mts.: „Die Regie⸗ rung des Gouvernements Lublin hat auf den Berichts des Thierarztes der Quarantaine zu Wlodawa, daß in Folge des starken Viebabganges durch die Rinderpest in den an das Königreich grenzenden Kreisen de
Olszanka, Grabowo
lich in den Dörfern Menge Heu und
sen Orten eine bedeutende banden ist, welches die Juden aufkaufen und in die Quarantaine zu bringen suchen, mittelst 20. Oktober 1856 bei der Regierungs-Koömmissien des In
trag gestellt, zur Vermeidung der Ansteckung des in befindlichen Viehes durch solches Futter, auf Grund Thierarznei-Polizeigesetzes, allen Verkehr mit den besagten Krei
3 8 2 * .
und Kozanv, an die⸗ *
Ffurtten —⸗
— 284 d ild ele d
2 1. 8 22 * 15 durch Schliche 2.
* ; Mer; . Serwis
1
Wlodawa zu schließen und dafür die Quarantaine Lustkow für den Transit des aus dem Kaiserreich in das Königreich eingefübrten BViebes zu bestimmen. Dabei bemerkte die Goubernements-Regiẽrung, daß nach dieser Quarantaine das Vieb auf der Straße von Luck nach Uscilug und dann von der Quarantaine Lusßkkow auf den nach Warschau fübrenden . Nach Erwägung obigen
des *
Antrages hat die Regierungs⸗Kommissien des Innern die Regierung Gouvernements Lublin ermächtigt, die Quarantaine Wlodawa einstwei ö
zu schließen und für den Viebtransport aus dem Kaiserreich nach dem
Ry 82 en 121
Betreff der Spendeformel insbesondere führten sie aus, daß dieselbe nur Königreich die Quarantaine Luszkow anzuweisen. mm Folge der jeßt in der Kirche fluthenden Bewegungen und mit Unrecht jum Mittelpunfte des Streites gemacht worden sei, da sie an sich nichts Unlutherisches enthalte, und mithin ein Lutheraner durch sie sein Be⸗
spanischen Piastern.
=— Einer aus Cap Haiti über die Handelsbewegung dieses Plaßes der „Pr. C.“ zugegangenen Mittheilung zufolge datte der Gesammt— betrag des dortigen Imports im Jahre 1855 einen Wert Gegen das Jabr 1854 zeigte 14