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Ihres Verwaltungsbezirks mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. Berlin, den 29. September 1866.
An saͤmmtliche Königliche Regierungen in den sechs östlichen Provinzen.
Abschrift hiervon zur gefälligen Kenntnißnahme. Berlin, den 29. September 1856. ;
Der Minister des Innern. Der Finanz ⸗Minister. von Westphalen. von Bodelschwingh.
An die Herren Ober-Präsidenten der sechs
östlichen Provinzen.
M inisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Bekanntmachung vom 15. November 1856 — be⸗
treffend die Einrichtung eines Lesezimmers zur
Benutzung der Bibliotheken des Königlichen Mini—
sterinms für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗
heiten und des Königlichen Landes-Oekonomie— Kollegium s.
Die Bibliotheken des Königlichen Ministeriums für die land⸗
Büchern angesammelt, die sich zum größeren Theile auf Land- und
Forstwirthschaft beziehen.
Eben so werden von diesen Behörden über, 130 das land⸗ wirthschaftliche Ressort berührende Zeitschriften fortlaufend gehalten. leihers neu angeschafft und der Letztere verliert das Recht, fernerhin aus der Bibliothek Bücher zu beziehen. in Berlin aufhalten, zugänglich zu machen, ist ein Lesezimmtr in der Schützen straße Nr. 27 parterre . neben dem Ministerialgebäude eingerichtet, in welchem die Zeit⸗ angeschafft. chriften gelesen und Bücher aus den Bibliotheken eingesehen wer⸗
nicht statt
Um diese Werke den Kennern und Freunden der Land- und
Forstwirthschaft, welche sich
den können. Auch sollen Bücher verliehen werden.
Hierüber ist das nachstehende Regulativ (2) erlassen worden, solche nur in dem Lesezimmer eingesehen werden.
welches in dem Lesezimmer noch besonders ausliegen und den Be⸗ suchern ausgehändigt werden wird. eine sehr beschränkte und die ganze Einrichtung ein erster Versuch.
Es wird erwartet, daß das Publikum hierauf billige Rücksicht J
nehme.
Wer das Lesezimmer zu besuchen oder Bücher zu entleihen wünscht, wende sich gefälligst an den Vorsteher des Central⸗Büreaus des Ministeriums, Geheimen Kalkulator Nr. 26, persönlich oder in frankirten Briefen, Lesekabinets findet am 1. Dezember d. J. statt.
Das Central-Büreau wird vom 24sten dieses Monats an Mel⸗ dungen entgegennehmen.
Berlin, den 15. November 1866.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
von Manteuffel II.
a. Reg ulati v für die Benußung des Lesezimmers und der Bibliotheken des Königlichen Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenbeiten und des Königlichen kan bet. Qel eh amie re le r nt. Vom 1. November 1856.
Das Lesezimmer ist mit Aus ndhme der Sonn ⸗ und Festtage an jedem Tage der Woche von 2 bis 8 m, n wog unentgeltlich geöffnet.
Wer dasselbe benutzen an. ih eine Einlaßkarte bei dem Vorsteher des Central⸗Büreaus des Ministeriums, Geheimen Kalkulator Nüschke, Schüͤßenstraße Nr. 26, in den Vormittagsstunden in Empfang zu nehmen, unter Angabe seines Namens, Standes und seiner Wohnung, so wie des Zeitraums, auf welchen die Karte benutzt werden sell.
Ueber ein Kalenderjahr hinaus wird keine Karte ertheilt. Nach Ablauf desselben ist die Erneuerung zu bewirken.
ö
In dem Lesezimmer werden ausliegen:
a) die neuen Hefte oder Blätter der vorhandenen Zeitschriften, 4 Wochen lang nach dem Erscheinen,
b) ein Verzeichniß dieser Zeitschriften,
ch die neuen Werke aus dem Gebiete der land und forstwirthschaft— lichen Literatur zur Ansicht,
d) ein Verzeichniß der zur Benutzung gestellten Bücher der Bibliothek des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Landes Oekonomie⸗Kollegiums.
Diejenigen Werke, deren diese Bebörden ihrerseits zum fortlaufenden Gebrauche bedürfen, sind in diesen Katalogen nicht verzeichnet.
Die Lokalität ist vorläufig noch
Nitschke, Schütz enstraße Die Eröffnung des
§. 4. Die Zeitschriften bat der Leser selbst aus den Fächern Jedes Heft oder Blatt ist nach gemachtem ö ui ber at eh men. Platz zu legen. t n seinen Die neuen zur Ansicht ausliegenden Werke dür geschnitten werden. . fen niht auf. Exzerpte dürfen nur mit Bleiftift gemacht werden. A jeder Lesende für etwanige Beschädigung der Journale und ien ö zukommen. her auf. 6
§ß. 6.
Wer Bücher aus der Bibliothek des Ministeriums oder des Landes Oekonomie- Kollegiums im Lesezimmer zu benutzen wünscht al ö. Titel nebst der Nummer der ihm ertheilten Einlaßkarte deutlich auf . Zettel zu schreiben und findet dieselben am folgenden Tage im ö
dor, wo sie für diesen Tag ausgelegt bleiben.
Wer Bücher entleihen will, hat, insofern er im Central. ürea
des landwirthschaftlichen Ministeriums persoönlich nicht bekannt ist, .
Cautionsschein beizubringen. m §. 8
Zur Ertheilung, von Gautionoscheinen sind berechtigt die Mitglieder des Kinisteriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Landes⸗Oelonomie⸗ Kollegiums. 3.
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Jeder Sautionsschein muß unker genauer Bezeichnung des Namens des Sandes und der Wohnung des Kaventen fuͤr die Dauer eines be stimmten Zeitraums ausgestellt werden.
Formulare zu derartigen Cautionsscheinen werden im Central-Büreau des Ministeriums unentgeltlich a nf n
§. 10. Ueber die entliehenen Bücher ist ein Empfangsschein nach dem unten
verzeichneten Schema auszustellen, welcher nach Wiederablieferung der Bücher zurückgegeben wird.
wirthschaftlichen Angelegenheiten und des Königlichen Landes⸗
Oekonomie⸗Kollegiums haben eine nicht unbeträchtliche Anzahl von
.
Die entliehenen Bücher 6 4 Wochen nach dem Datum der Aus— lieferung zurückgestellt werden, widrigenfalls durch einen Mahnbrief daran erinnert wird.
Erfolgt gleichwohl nach Ablauf von abermals 4 Wochen die Rüctz— lieferung nicht, so wird das zurückbehaltene Buch auf Kosten des Ent—
. Beschaͤdigte Bucher werden gleichfalls auf Kosten des Entleihers neu
8 3 Eine Versendung von Büchern außerhalb Berlins findet vorlaufig
§. 14. Kostbare Kupfer- und Kartenwerke werden nicht verliehen und können
3 Es ist den Besuchern des Lesezimmers nicht gestattet, ihrerseits das— selbe zur Auslegung von Werken, Zeitschriften oder sonstigen Bekannt⸗
§. 16.
In dem Lokale wird stets ein Kanzleidiener de NMinisteriums an— wesend sein, welcher zur unentgeltlichen Hülfsleistung der Besucher des Lesezimmers verpflichtet ist.
Es wird dagegen erwartet, daß einem etwanigen Ansuchen desselben Folge geleistet wird.
Berlin, den 1. November 1856.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel II.
Größe und Einrich tun. 9 der Empfa ugssche ,, Titel des Buches.
Datum Name Stand Wohnung
Nichtamtliches.
Preußen. An Stelle des Bürgermeisters Bartsch und des Kaufmanns Grund in Breslau, welche beide ihre Mandate als Ab⸗ geordnete niedergelegt, sind am 24. November d. J. im er sten breslauer Waählvezirke, bestehend aus der Stadt Breslau, der Geheime Bergrath Steinbeck und der Stadtgerichts⸗Rath Fürst, beide in Breslau, zu Abgeordneten gewählt worden. j
Oldenburg, 22. November. So viel man hier er führ wird der Landtag nicht noch im gegenwärtigen Jahre, sondern er im Jannar des nächsten Jahres einberufen werden. (Old. 3 ̃
Sachsen. Dresden, 24. November. Heute Mittags . in der katholischen Hoftirche die feierliche Einsegnung der Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna mit Sr. Ka Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzoge Ferdinand von T stattgefunden. Von fremden Herrschaften waren Se. Könfgliche Hoheit der Großherzog von Toskana, so wie ter Herzog von Sachsen Altenburg anwesend. (E. Z3)
Weimar, 24. Rovember. Gestern Nachmittag sind
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glichen Hofe hier eingetroffen: Ihre Kaiserliche
roßfürstin Constantin, Se. Hoheit der Herzog
Hoheit die Prinzessin Therese von Altenburg.
, estein, Glückstadt, 24. November. Heute kam das
lische Wampfschiff „City of Boulogne von England mit circa . Leglonairen der britisch-deutschen Legion hier an.
140 Württemberg. Stuttgart, 21. November. Heute hat
6 Rajestät der König den Kaiserl. russischen General⸗Adjutanten,
General Major Grafen von Benken dorf, in Auxienz empfangen
e desen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von
z ⸗ !. und au turch welches Graf von Benkendorff
d entgegengenommen I . russischer außerordentlicher Gesandter und ö fu. (St.
mẽchtigter Minister am hiesigen Hoflager beglaubigt wird. . e ein Bern, 21. Novemker. Der eben in Lausanne dersammelte waadtländische Großrath hat den, Bericht des Staatsraths über die Eisenbahn-Angelegenheit angehört. Tieses gltenstück bleibt bei der Behauptung, daß die Beschlüsse der Bun⸗ bes⸗Versammlung gegen Bundesverfassung und Bundesgesetze seien
uud verlangt eine Billigung der bie herigen Haltung des Staats⸗ 6 sich, daß vor Kurzem ein General- Gouverneur ⸗Posten von
maths. Die Aufregung scheint ziemlich bedeutend zu sein. Auf eine Interpellation hat der Staalsrath die Erklärung gegeben, keinerlei nilltalrische Anordnungen getroffen zu ann, ,,,,
Niederlande. Haag, 22. November. Ihre NMajestät die Königin ist heute mit ihrem jüngsten Sohne, dem Prinzen Alexander, von ihrer Reise nach Deutschland wieder hier eingetrossen.
Großbritannien und Irland. London, 22. November.
heute wurbe der, sechszehnte Geburtstag der Königlichen Prinzessin . war auch die verwittwete Frau Herzogin von Leuchtenberg, Groß⸗
furch Glockengeläute und Kanonenschüsse gefeiert. . 4. In Durham ist am vorigen Montage plötzlich Gordon Drum—
mond, Oberst der Coldstream-Garden, mit Tode abgegangen. Der j Kaisers
lapfere Oberst machte die Belagerung von Sebastopol mit. Frankreich. Paris, 23. Rovember. Der „Moniteur“ mnthält die Mittheilung, daß gestern zu St. Cleud unter dem Vor⸗ stze des Kaisers Ministerrath gehalten wurde. — Die russischen Marine- Offiziere zu Toulon haben alle Theile des dortigen Arse⸗ als, so wie auch das Flaggenschiff des Admirals Trehouart be— suht, der sie sehr freundlich empfing und persönlich überall umher= sihre. — Es steht jetzt fest, daß das Kriegsschiff „Duroc“ sich nach den indischen Meeren und unter Umständen nach dem per— sschen Meerbufen begiebt, um zie dortigen Vorgänge zu beobach⸗
en. — Herr Guizot ist nach längerer Abwesenheit hieher, zurück⸗ eiehrt; er wird im Januar bei Biot's Aufnahme in die fran sollen sie veröffentlicht werden. Der Termin für die Rückkehr von Personen
zössche Akademie die Antwortrede halten. — Das Gesetz⸗Bülletin bringt ein Dekret, das für die in diesem Jahre zu bezahlenden Mlltair-Pensionen einen Ergänzungs-Kredit von 1,300,000 Fran⸗ fen zur Verfügung stellt. — Das Denkmal, das die Stadt La liche dem Andenken Heinrich's IV. errichten läßt, ist der Follendung nahe. Die Statue stellt den König im Kriegs⸗— gewande dar. Das Schwert ist nach jenem modellirt, welches
heinrich IV. trug und das im Louvre aufbewahrt wird. In der
Rechten hält der König die Stiftungs-Urkunde des Kollegiums La zleche.— Die neuesten Nachrichten aus Algerien lassen kesorgen, daß die jüngste Razzia gegen die Kabylen keineswegs die gehofften her immer erst dem Fürsten Statthalter zur Entscheidung vorzu—
z legen, ehe eine solche Aufforderung in die Regierungs⸗Zeitung
eingerückt wird.
eine neue Expedition in größerem Naßstabe nöthig werden dürfte. Die mit Frankreich verbündeten Stämme sind neuerdings den Angriffen der nicht unterworfenen Stämme ausgesetzt gewesen, wobei sie ansehnliche Einbußen erlitten. Der „Constitutionnel“ enthält eine Aufforderung zur Unter— sitzung der ärmeren Klassen, auf welche Weise es auch sei, da die BDerwaltung nicht über hinreichende Mittel verfüge, um Allen helfen u können.
Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 21. November Uutet: „Die „Madrider Ztg.“ veröffentlicht ein Dekret, das den Jinanzminister ermächtigt, für 60 Millionen Realen Getreide und
Erfolge gehabt habe und daß
Nan arbeitet im Finanzministerium eifrig an der Redaction des Finanzplans des Herrn Barzallana.“
Italien. Nachrichten aus Neapel vom 20. November melden die Veröffentlichung eines Handelsvertrages zwischen dem Königreiche beider Sicilien und den Vereinigten Staaten Lon Nordamerifa. Es war von einer allgemeinen Revision des Zoll— taͤrifs die Rede. Der König befand sich noch immer in Gaeta. Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Novem— . Von den auf der Khede von Sebastopol in Grund gebohrten Schiffen der russischen Flotte sind nach geschehener Untersuchung 9 wenige brauchbar. Im Ganzen wurden 70 Fahrzeuge vom . September bis 17. Februar versenkt, von denen die meisten 10 hre gedient haben. Die Linienschiffe „Paris“, „Großfürst Con—⸗ santin“. „Maria“, „Tschesme“ haben sich auf dem Meeresgrunte uf die Seite gelegt und sind daher wegen des Herüberfallens aller Geschütze, schweren Gegenstände und des Ballastes sehr beschädigt. „Chrabry“ und „Kulewtschy“, so wie die Dampfer „Wladimir“ „Bessarabia“, „Gromonossetz'. „Odessa“, „Krim“ und „Turok“
Bekbutoff überhaupt verfügt.
stehen aufrecht und sollen von der „Chersonnes“ und einige
Transportschiffen hervorgeholt werden. * die Sprengung r unbrauchbar gewordenen ist man noch nicht einig, weil dadurch der Grund der Rhede mit Ketten, Geschützen, Ankern und anderen schweren Dingen überstreut und später dadurch die Ankerlichtung erschwert werden würde. — In dem am Kaspischen Meere beleg- nen Landstrich herrscht rege Thätigkeit. Zwischen Astrachan Schoudrakow, Batinks und Astrabad zirkuliren fortwährend Transportschiffe und Dampfer. Letztere, der „Taski“ und „Kuba“, haben 3090 Mann Truppen nach Schoudrakow gebracht; erstere verschiffen Militair-Geräthschaften und Proviant. Be= kanntlich hat Fürst Bariatinski sich auf seinen Statthalter schafts⸗ Posten in Tiflis über das Kaspische Meer von Astrachan nach der Festung Petrowski begeben und bei der Gelegenheit die Garnisonen und Waffenpläßze in Augenschein genommen. Außerdem ist seinem Hauptquartier und Generalstab eine besondere Dienst⸗ abtheilung angefügt worden, welche unter dem Namen du jour- Dienst des Seewesens, bestehend aus einem Contre-Admiral und mehreren See⸗-Offizieren, die Flotille im Kaspischen Meer, die Kreuzer au der Osttüste des Schwarzen Meeres und die Ruder⸗Flotille der Kosaken des Asowschen Meeres befehligt. Man erinnert,
Kutais geschaffen wurde, und daß alle diese neuen Dispositionen unter Oberbefehl des Statthalters gestellt sind, der übrigens auch über das Observations-Corps Chruleff's an der türkisch-kaukasischen
Grenze gebietet, die Linien, welche den Ost⸗-Kaukasus einschließen,
befehlig! und über die . kaukasischen Gebiets unter überh (H. B. H.) — Nachrichten aus Warschau vom 22. November zufolge,
fürstin Marie, mit ihren Söhnen von St. Petersburg dort an⸗ geko]mmen. — Eine eben in Warschau publizirte, im Namen des Taisers erlassene Verordnung des Administrations-Raths des Königreichs Polen vom 28. Oktober bestimmt, daß die gericht= lichen Aufforderungen an Personen, welche ohne Erlaubniß der
Regierung im Auslande sich aufhalten, zur Rückkehr, nicht mehr, wie es in der Verordnung vom 7. Mai 1860 festgesetzt war, „in die Regierungs-Zeitung (Gazeta Rzadowa) des Königreichs
und in fünf im Kaiserreich erscheinende periodische Schriften,“ sondern nur in die Regierungs-Zeitung des Königreichs Polen, und zwar dreimal, in dreiwöchentlichen Zwischenräumen, eingerückt werden sollen. Insofern frühere Aufforderungen dieser Art noch nicht dreimal in allen den besagten Zeitschriften gestanden haben, sollen sie von Neuem in der Regierungs-Zeitung des Königreichs
der erwähnten Kategorie und für ihre Rechtfertigung darüber, warum sie nicht auf die erste Aufforderung der Behörde zurückgekehrt sind, soll von dem Datum an gerechnet wer— den, an weichem die Aufforderung zum dritten Male in
der Regierungs-Zeitung steht. Außerdem soll jede Aufforderung, welche eine Person betrifft, die in allen Gouvernements des König—
reichs zur Rückkehr aufgefordert wird, auch einmal in die Gouverne⸗ ments-Blätter inserirt, der Termin aber in allen Fällen, wie oben, gerechnet werden. Tie Liste der aufzufordernden Personen ist vor⸗
Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Novem⸗ ber. Der Kronprinz, der sich während seines Aufenthaltes in Christiania in seinem Kanzler-Amte bei den Universitäten Lund und Upsala resp. durch den Bischof von Lund und den Erzbischof von Upsala hatte vertreten lassen, hat, seitdem er wieder hier weilt, die⸗— ses Amt wiederum selbst übernommen.
In Betreff der Befestigung unserer Hauptstadt erwartet die Regierung erst ein Gutachten, und deshalb soll, einer Erklärung
des Königs zufolge, während des gegenwärtigen Reichstages noch
Nehl im Auslande anlaufen und zollfrei einführen zu lassen. — keine Kreditbewilligung zu diesem Zwecke gefordert werden.
Dänemark. Kopenhagen, 23. November. Der bis⸗ herige Amtmann des Amtes Svendborg, Stiftsamtmann, Kammer⸗
herr Lüttichau, ist zum Ober-Präsidenten der hiesigen Residenz⸗
stadt ernannt worden.
Der durch Larsen's Tod vakant gewordene Pesten eines Justitiarius des Höchstengerichts soll dem früheren Conseils Präsi- denten Bang zugedacht sein. Vorgestern fand das feierliche Leichen⸗ begängniß Larsen's statt. .
Australien. Nachrichten aus Melbourne vom 28sten August pr. „Lightning“ melden, daß die Wahlen Ter Mitglieder des Parlaments, 30 für das Oberhaus und 60 für das Unterhaus, die allgemeine Aufmerksamkeit fast ausschließlich in Anspruch nak— men, wiewohl der gesetzliche hohe Census kie Konkurrenz unter den Wählbaren sehr beschränkt. Die Wahlen sür das Oberhaus hatten am 27. August begonnen, die Wahlen für das Unterhaus sollten erst im Oktober statthaben. — Man war lebhaft beschãaftigt mit Einleitungen zur Errichtung von Telegraphen und Eisenbahn⸗ Verbindungen zunächst zwischen den Kolenieen Victoria und