1856 / 286 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vor, indem er auf dem Grunde der von ihm für allein zulassig erachteten Auslegung des. Schrifiwortes die Beschränkung der Schei⸗ dungsgründe eu ebe mit Ausschluß aller Anwendung auf andere . ssfälle forderte. In der hierauf folgenden allgemeinen Ver⸗ handlung (S5. November) wurde der bestehende Zustand allseitig als ein unhaltbarer anerkannt. Dagegen traten aber die Verschiedenbeiten in der prinzipiellen Auffassung, welche sich in der Wissenschaft geltend machen, auch hier hervor, und schon jeßt konnte erkannt werden, daß in der Frage, ob die Kirche nur den Ehebruch und die Deser⸗ tion als Ehescheidungsgründe anerkennen solle, oder ob fie auch eine Ausdehnung der bezüglichen Schriftstellen auf andere Verschul⸗ dungsfälle zulassen dürfe, die Entscheidung der großen, die Gemüther bewegenden Frage liegen werde. Die Debatte über diesen wichtigen Punkt führte jedoch hier noch nicht zu einem Austrage, vielmehr war der Verfammlung von dem Vorfitzenden zunaͤchst eine bedeutsame Vor⸗ frage bargeboten, in welcher es sich darum handelte, das Verhältniß der Kirche zu dem Staate in Beziehung auf bie Ehescheidungsfrage zum Be⸗ wußtsein zu bringen. n der That wurde vielfältig anerkannt, es sei gerade dies das Evangelische⸗ daß die Kirche sich nicht dem Staate schroff gegenüber stelle, sondern ihm die Hand reiche, und es wurde dabei auf die Ansichten der Reformatoren und die geschichtlichen That= fachen, so wie auf den Begriff der evangelischen Landeskirche hin⸗ zuweisen nicht unterlassen. Andererseits wurde aber auch wieder an die Pflicht der Kirche, ihr Gebiet zu wahren und ihr göttliches Gesetz zur Geltung zu bringen, erinnert. Beide Meinungen bildeten aber (wie aus einer Nachverhandlung entnommen werden konnte) doch nicht eigentliche Gegen sätze, indem auch die erstere nicht auf jedes Recht der Kirche verzichten, und auch die zweite nicht einen Gegensatz in unevan— gelischen Sinne begründen wollte. Die Mehrheit der Versammlung gab sfhrer Anficht in dem Beschlusse Ausdruck, daß die Frage wegen der Trauung Geschiedener allein auf dem Gebiete der Kirche zum Aus— trage zu bringen sei. Damit war eine andere Frage von prak⸗ tischer Wichtigkeit in den Vordergrund gedrängt; die Frage nämlich, wo im 3. des Konflikts zwischen dem Staate und der Kirche die Abhuülfe gesucht werden müsse. Zu dieser Erörterung bot auch außerdem ein Antrag Veranlassung, welcher ausgesprochen wissen wollte, daß der am 26. November gefaßte Beschluß nicht den Sinn habe, als sei dadurch das Bedürfniß einer Noth⸗Civilehe herbeigeführt, und daß die Versammlung in der Zulassung einer solchen Eheschließung ein geeignetes Mittel zur Hebung des Konfliktes nicht zu erblicken vermöge ünd' bon derselben entschieden abrathen müsse. Mit dieser Auffassung stimmte die Mehrzahl der Mitglieder überein, weshalb fie am 28. Novem. ber zum Beschlusse erhoben wurde. Nach Erledigung dieses Punktes ging die Versammlung noch an demselben Tage zu der Frage, welche Ehefcheidungsgründe innerhalb, der Kirche als zula ig angesehen werden dürften, über. Dahin rechnete man einstimmig den Ehe— bruch und mit großer Stimmenmehrheit die Desertion, jedoch unter den Voraussetzungen und Beschränkungen, unter denen die ältere und ernstere Praxis der evangelischen Kirche sie gelten läßt. Einen weiteren Antrag, welcher dahin ging, daß die bösliche Verlassung nur in sofern als kirchlich gültiger Scheidegrund anerkannt werden möge, als die Obrigkeit den entlaufenen Ehegatten nicht mit den von ihr statthaft er⸗ achteken Zwangsmitteln zur Rückkehr und zur Fortsetzung des ehelichen gebens zu bestimmen vermöge, nahm die Versammlung gleichfalls an, und nicht minder erklärte sie sich beistimmend dafür, daß es auch für eine bösliche Verlassung zu achten sei, wenn ein Ehegatte von dem andern gegen dessen Willen bürgerlich geschieden und dann zu neuer Ehe geschritten sei. Somit waren die beiden Ehescheidungsgründe, welche als die schrift⸗ mäßigen bezeichnet werden, anerkannt und begrenzt und es kam nun weiter darauf an, ob eine Anwendung des Schriftwortes auch auf andere Verschuldungsfälle zuzulassen sei oder nicht. Mit dieser wichtigen Frage beschäftigte sich die Konferenz in der letzten, am Sonnabend gehal⸗ fenen Sitzung zunächst. Von der einen Seite wurde geltend gemacht, schon die Zulaffung der Desertion beruhe auf einer analogen Deutung; die Schrift enthalte kein streng formulirtes Gebot, sondern sie stelle ein göttliches Prinzip auf, das auf die menschlichen Zustände erst anzuwen— den sei. Es wurde demnächst auch darauf hingewiesen, daß die evange— lische Kirche stets diese Anwendung des Schriftwortes für zulässig gehal— ten habe, wie aus den Schriften der Reformatoren und der Kirchenrechts— lehrer einer glaubenstreuen Zeit, so wie aus den Kirchen- und Konsistorial⸗ Ordnungen des 16ten und 17ten Jahrhunderts bervorgehe. Entgegen— gesetzt wurde aber die unbedingte Geltung des göttlichen Gebotes behauptet und, wenn es nicht geleugnet werden könne, daß man schon bei der Zulassung der Desertion als Scheibegrund über den Wortlaut hinausgegangen sei, müsse um so mehr gefordert werden, daß man hierbei auf der abschüssi⸗ gen Bahn der analogen Deutung stehen bleibe. Zur Abstimmung lagen wei Anträge vor, von denen der eine dahin gerichtet war: daß im An— e ff an die ältere und ernstere Praxis der evangelischen Kirche nur Ehebruch und Desertion sin dem schon oben angedeuteten Sinne) als Ehescheidungsgründe kirchlich anzuerkennen seien, während der andere so lautete: „Ueber die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der kirchlichen Wie derverheirathung hürgerlich geschiedener Ehegatten haben die lirchenregimentlichen Bebörden ( Konsistorien und Evangelischer Ober⸗irchenrath) zu entscheiden. Dieselben haben ihre Entschei⸗ u ffn nach den von der Kirche festgestellten Grundsätzen des chri lichen protestantischen Eherechts, wie solches in dem Worte Gottes begründet ift und in den älteren protestantischen Kirchen- und kirchlichen Ehe⸗Ordnungen besteht, zu treffen. Seide fanden in der Versammlung für sich eine Mehrheit, wobei die Thatsache zu bemerken ist, daß für den . . 1 i i n nr, besonders diejenigen gestimmt . elchen die Zulässigkeit einer weiter gehenden Anwendun des Schriftwortes vertheidigt r e war. ö ; Nach dieser Entscheidung wurden einige andere Punkte theils durch Abstimmung, theils dadurch erledigt, daß der Vorsitzende die Ueberein— stimmung der Versammlung konstatirte. So wurde in Betreff der zeit—

weiligen Trennung, auf deren Einführung ein besonderer Antrag gericht worden war, die Ansicht der Versammlung dahin fixirt, daß 8 als eine mit den Grundsätzen der n , Kirche wohl vereinba e heilsame Maaßregel, der Staats⸗Regierung zu empfehlen sei. 3.

Anlangend bie Wiedertrauung des geschiedenen schuldigen Theiles gaben sich berschiedene Anfichten kund, von denen die eine die ferner Ehe dem schuldigen Theile absolut, die andere aber unter Bberufan auf die Schrift und die ältere Praxis nur aus Gründen der Zucht, also nicht absolut, versagt wissen wollte. Schließlich wurde ber Antrag angenommen: daß dem geschiedenen schuldigen Theile bei Lebzeiten des anderen Ehegatten die kirchliche Ein seg⸗ nung einer neuen Ehe zu versagen sei. Demnachst wurde im Anschluffe an vorliegende Antraͤge, welche das Verhalten der Geistlichen in Betreff der von geschiedenen Personen begehrten anderweiten Trauung zum Ge— genftande hatten, als allgemeiner Grundsatz festgestellt, daß der Aus— spruch der vorgeordneten Behörden die Geistlichen binden müsse, wenn die jetzigen Ausnahme Zustaͤnde in eine feste Ordnung hinübergeleitet sein würden. Die letzte Aeußerung der Versammlung im Gebiete der Ehescheidungsfrage war der Wunfch, daß die Ehesachen auch in erster Instanz an die Obergerichte übergehen möchten. Damit sind die der Konferenz gestellten Aufgaben bis auf die Frage wegen Berufung einer allgemeinen Landessynode erledigt. (Pr. C.)

Keipzig, 2. Derember. Leipzig - Dresdener 300 G. Löbau- Zittauer Litt. A. 60 G.; Litt. B. —. Magdeburg Leipziger 284 G.; qo. II. Em 246 G. Kerlin - Anhaltische Berlin - Stettiner - Cöln- windener —. Thüringische 13435 G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona - Kieler . Anhalt- Dessauer Landesbank-Actien Litt. A. u. B. 1374 G.; Litt. GC. 124 G. Brauns chweigische Bank- Actien, alte 140 Br.; do. vom Juli 1856 ; do. vom Novbr 1856 —. Weima- rische Bank- Actien Litt. A. u. B 1305 Br. Wiener Banknoten 963 6. Oesterreichische 5proz. Metalliques 795 G. 1854er Loose . 1854er National-Anleihe S5 G. Preussische Prämien-Anleihe

an Rana ra kE , 2. Dezember, Nachmitiags 2 Uhr 31 Nm. Zproz. Spanier 35. 1proz. Spanier 22. Börse animirt und sest.

Get r- id etrtirkz. Weizen und Roggen unverändert und geschäfts- los. GOQel sehr stille, loco 34, pro Mai 305. Kaffee, ordinairer und reell ordinairer 45 höher. Zink ohne Umsatz.

London jang 2 MF. 153 Sh. not., 13 Mk. d Sh. ber. kurz 13 Mh. 23 Sh. not., 13 Mk. 33 Sh. bex. Tien 803. Disconio 53, 5, pCt.

rk a rS h azkKt n. E.. 2. Dezember, Uacraitt. 2 Uhr 25 Minut, Berbacher Eisenbahn-Actien und spanische Obligationen höher.

Sekluss aurse Neueste preussische Anleihe 11735. Peenssische kassenscheine 10435 Cöln-dRindener Kisenbahn-Actien Friedrich- = seirtes - *Gο at. Ltd zigshafen - Bexbach 1435 Frankfurt- Terlingt: Vechaäel 1643. Fiaraknurger Wa eehse! 89 Br. Lopaoner Waeehsr! 218. Pariser Wechse! a3 Ams erdacher Vechsel —. Wiener W ces kranktfurter Far- Anutheile —.

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P.? Ha disc 683. S346r LEacse G escezręichische Ban . Wien, 2. Dezember, Mittag“s 12 Uhr 45 Minuten. Tel. Bur.) Fonds und Actien begehrt bei lebhaftem Umsatze. Silberanleihe 92. 5prar. Metallic. 83. IpPra. Metalsiques 714. Zank Actien 1080. Bank- Int, Scheine 290. Rordbahn 255. 185nc⸗ Louse 1141 KHaticmal- Anlehen Sdp. Lada 109, 17. Hamburg 78. Paris 12253. Gold 95. Silber 7. . 1E Be me ese nm, 2. Dez. ee. Spanier beg d ehliess

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zttags 4 Uhr (Wolf's Tel. Bur) S- U . Op reS. st er Næatidna!- A glei ke 2636

pro Rletalligues Russen Stieg- ; Mexikaner 204. Harnburger Wechsel, kurz 354.

383. Pbror 8 23 375. 5pror lit? 935. 5proz. Russen Stieglit⸗ de 18553 45. Londoner Wechsel, kurz 18, 635. Holländische Iusegrale 6343. Kräg, 2 Derember, Nachmittags 3 Uhr. (Waolft's Tel. Bur.) Die Nachricht der „Assemblée nafionale“ von einer Insurrection in Sim ciien blieb ohne Wirkung auf die Börse. Die proz. eröffnete au 69, 75, hob sich auf 69, 95, wich auf 69, 60 und schloss beleht und sehr fest zur Notiz. Consols von dittagss 12 Uhr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 94 eingetroffen. . ente 70, 10. 4zproz. Rente 91, 50. arge. Spanier 395. 1proz Spanier —. Silber- Anleihe 87.

Hon el om, 2. Dezember, Nachrnittags Uhr. (Wolft's Tel. Bur.) Silber 627 d. Starkes Frostwetter ist eingetreten.

Consols 945. 1prar, Spanier ü353. Mexikaner 22. 5proz. Russen O06. 4zproz. Russen 25.

Hamburtz 3 Monat 13 Mk. 7 Sh. Wien 10 FI. 38 Rr. är er pee cl. 2 Dezember, Mittags 12 Uhr. (Viöalfi'er . .. Bani Olle: 41 Ralle Uracare Markt ruhig, fest.

; Königliche Recha nspfziele. .

Donnerstag, 4. Dezember. Im Schauspielhause. (235te Abonnements-Vorstellung): Inlius Eäsar. Trauerspiel in 5 Auf⸗ zügen, von Shakespeare, nach A. W. von Schlegel's Uebersetzung. Kleine Preise. ĩ

Im Opernhause. Keine Vorstellung.

Freitag, 5. Dezember. Im Opernhause. (2065te Vorstellung); Orpheus und Euridice. Oper in 3 Abtheilungen, von Moline, nach dem Französischen von Sander. Anfang 7 Uhr. Nittel⸗Pr egse.

Im Schauspielhause. (239ste Abonnements⸗Vorstellung.) Lor⸗ beer und Myrthe. Historisches Charakterbild in 3 Aufzügen, von starl Gutzkow. Kleine Preise.

. 2 f 5e Bluüsg LG rss: 3nroꝛz.

Sardinier 59.

2327

Oeffentlicher Anzeiger.

2342 8 te ghrie

Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Robert . Theodor Ritter aus Hirlachsdorf in Schlefien, zuletzt Alt⸗Moabit 17 wohnhaft, ist des Betruges verdächtig und hat sich heimlich entfernt. Ein Jeder, welcher bon dem Auf— enthalte des Ritter Kenntniß hat, wird auf⸗ gefordert davon unverzüglich der nächsten Ge— üichts⸗ oder Polizei⸗Behöͤrde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle CEivil⸗ und Militair⸗ behoͤrden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗ Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da— durch entstandenen baaren Auslagen und den berehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche hechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 28. November 1856.

Königliches Stadtgericht.

Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 1I. für Voruntersuchungen. Signalement des Ritter. Derselbe ist ungefähr 36 Jahxealt, evangelischer Religion, am 9. November 1829 geboren, ? Fuß 1 5 Zoll groß, hat dunkles Haar, freie Stirn, blaugraue Augen, dunkle Augenbrauen, rundes Kinn, gesunde Gesichtsfarbe, gebogene Nase, kleinen Mund, kleinen blonden Schnurrbart, bollständige

Zähne; ist mittler kräftiger Gestalt, spricht die hen Termnit ne

pfräkludirt werden wird.

deutsche Sprache. Besondere Kennzeichen können nicht angegeben werden. Bekleidet war derselbe mit einem hellgrauen Flauschrocke, einem dunkel⸗ braunen sogenannten Pelissier mit etwas hellerem Sammetkragen und schwarzen Hosen. Ritter hatte zwei Mützen in Gebrauch und zwar eine braune Plüschmütze, mit einem Schirm von dem— selben Zeuge und zum Aufklappen eingerichtet, und eine braungraue Mütze mit Lederschirm.

2345 Bekanntmachung. Der zum Verkauf des Ritterguts Oleszno

auf den 28. Mai 1857 anberaumte Termin ist

aufgehoben. J. Schubin, den 27. November 1856. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

2341 Bet amn tm achun gg.

In der von dem Busscheschen Familien⸗Fidei⸗ kommißsache soll ein Familienschluß errichtet werden, welcher das zu Halberstadt am Dom— blatze unter Rr. 8 belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Halberstadt vol 35 pag. 481

eingetragene Wohnhaus nebst Zubehör betrifft.

Dieses Grundstück ist nach dem im Hypotheken⸗ buche eingetragenen Vermerke als ein Annexum ber im Jahre 1693 von dem Churfürstlich braunschweigschen Landrathe Christoph von dem Bussche, Erbherrn auf Hünnefeld und Budden—

muͤhlen, zum Besten der von dem Busscheschen

. bei dem damaligen Domkapitel zu Hal— erstadt gestifteten Familien Erbpräbende mit der fideikommissarischen Qualität behaftet und nach der in Folge der Säcularisation des Dom⸗ stifts zu Halberstadt erfolgten Aufhebung der

borerwähnten von dem Busscheschen Familien⸗

1829 von den Vor⸗

Erbpräbende im Jahre Vo: noch minorennen Frei⸗

mündern des damals

herrn von dem Bussche⸗Hünnefeld und dem Dom⸗

kapitularen Freiherrn von dem Bussche⸗ Streit⸗

horst auf Steinhausen in Vertretung der von

dem Busscheschen Familie verkauft worden. Da nun der Befitztitel von diesem Hause für

den Käufer erst nach der durch einen Familien⸗

bewirkenden Aufhebung der im eingetragenen Fideikommiß⸗

schluß zu Hypothekenbuche

Hauses

rung über den zu errichtenden Familienschluß

12346

durch einen Familienschluß die bei dem Hause

eingetragene Fideikommiß⸗Qualität aufzuheben und deren Löschung im Hypothekenbuche zu be⸗ wirken, auch den im Jahre 1829 Rabgeschlossenen Haus⸗Kaufkontrakt zu genehmigen, dagegen aber das ausbedungene Kaufgeld in Ansehung der

Rechte der Familienglieder an die Stelle des treten und den fideikommissarischen Rexus auf das aus dem Kaufgelde zu bildende

Geld-Fideikommiß übergehen zu lassen.

Zur Erklärung über den hiernach zu exrich—

tenden und im Entwurfe bereits überreichten Familienschluß ist ein Termin auf

den 23. März 1857, Vormittags nr. im Lokale des hiefigen Appellationsgerichts vor

dem Appellationsgerichtsrathe Lohmever ange— setzt, zu welchem

I) alle unbekannten Anwarter des von dem Busscheschen Familien-Fideikommisses,

2) folgende ihrem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannte Anwarter, als:

a) der Schiffseapitain Eduard von dem Bussche in der nordamerikanischen Marine, geboren den 22. April 1819,

b) Friedrich von dem Bussche, Sohn des Lips von dem Bussche in Süd-Amerika,

e) John von dem Russche,

mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor

oder in dem anberaumten Termine ihre Erklä⸗ abzugeben, widrigenfalls der Ausgebliebene nach mit seinem Widerspruchsrechte

Halberstadt, den 21. November 1856. Königliches Appellationsgericht.

Bekanntmachung.

Dem Zimmermann Gottfried Lehmann aus Priebus, welcher angeblich vor 7 Jahren nach Australien ausgewandert ist, wird bekannt ge⸗ macht, daß ihn seine Ehefrau Johanne Eleonore Lehmann geb. Kühnel in ihrem gerichtlichen am 17. November 1856 publizirten Testamente zu Erben auf das Pflichttheil eingesetzt hat.

Sagan, den 25. November 1856.

Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung.

12343 ö Au fkündigung der Posener 335 prozen—

tigen Pfandbriefe.

Die Inhaber der Posener 3 prozentigen Pfand⸗ briefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Verzeichnisse der heute verlooseten 3 prozentigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und

Breslau ausgehängt, so wie daß solche in den hiesigen Zeitungen und in den offentlichen An⸗ zeigern der Königlichen Regiernngs⸗-Amtsblätter in Posen und Bromberg; nicht minder in der

Berliner Haude- und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.

Indem wir diese Pfandbriefe hiermit kün— digen, fordern wir die Inhaber derselben auf, solche nebst den dazu gehörigen Zinscoupons bon Johanni 1857 ab, schon in dem pro Weih⸗ nachten d. J. bevorstehenden Zinsen-Auszahlungs⸗ Termin namentlich in der Zeit bom 21. Januar bis zum 7. Februar 1857, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszureichenden Rekognition einzuliefern, und demnächst den Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 7. bis 16. Juli 1857 zu erheben.

Posen, den 18. November 1856.

General ⸗Landschafts⸗Direction.

J ? .

12344

(

Königliche Osibahn.

. Bekanntmachung.

Die Beförderung von Equipagen mit den Schnellzügen, welche seither nur ausnahmsweise gestattet worden ist, wird von jetzt ab auf den zu unserem Geschäftsbereiche gehörenden Bah⸗— nen gegen Erlegung einer erhöheten Fracht zum Betrage von 1 Thlr. 5 Sgr. für Equipage und Meile, allgemein zugelassen werden, sofern die betreffenden Züge durch die Mitnahme der Equipagen nicht eine, die sichere und planmäßige Beförderung gefährdende Stärke erhalten. Wir bringen diefe Einrichtung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die zu befördernden Wagen eine Stunde vor Abgang der Züge ge⸗ stellt und auf den kleineren Stationen außer⸗ dem 24 Stunden vorher angemeldet werden müssen.

Bromberg, den 29. November 1856.

Königliche Direction der Ostbahn.

2294 Zur Beschlußnahme über eine weitere Emisfion von Actien, beehren wir uns, die Herren Actio⸗ naire unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen General-Versammlung Montag, den 15. Oezem ber e., Vor⸗ mittags 10 Uhr,

m Lokale des kaufmännischen Schiedsgerichts

im Börsengebäude einzuladen. Stettin, den 25. November 1856. Der Verwaltungsrath der chemischen Produkten-Fabrik Pommerensdorf.

B. Kuhberg. Ferd. Jahn. August Teitge.

Carl Hirsch sen. Wm. Doebel.

(23477 Bekanntmachung.

Die Stelle eines Direktors der höhern Töchter⸗ schule, womit auch die Direction der übrigen städtischen Töchterschulen zu verbinden, soll mit

einem Gehalte bon' jahrlich Sch Thirn. befetzt

werden.

Kandidaten des höbern Lehramts, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden auf⸗— gefordert, sich unter Beischluß ihrer Zeugnisse und eines Curriculi vitaé bis zum 15. Ja⸗

nuar f. zu melden.

Thorn, den 29. November 1856. Der Magistrat.

2348 Ste ghrief.

Der vormalige Chorsänger

Karl Heinrich Kühn

aus Lippstadt im Regierungs-Bezirke Arnsberg ist wegen Unterschlagung vor dem unterzeichne⸗ ten Bezirksgericht zur Verantwortung zu ziehen.

Da dessen Aufenthaltsort durch die bisherigen Erörterungen nicht zu ermitteln gewesen, auch unter den vorliegenden Umständen anzunehmen, daß er der Untersuchung durch seine Entfernung von hier sich habe entziehen wollen, so ergeht an alle Kriminal« und Polizei⸗Behörden an⸗ durch das Ersuchen, genannten hn im Be— tretungsfalle festzunehmen und mittel ft Schubes oder Zwangspasses anherzuweisen, oder doch wegen dessen Abholung Nachricht anher gelan⸗ en zu lassen. ö . n , den 29. November 1856.

Das königliche Bezirksgericht. Wil ke.

über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenha

Qualität berichtigt werden kann, so ist beantragt,

Bek anntm ach un

kes und des Hanses der Abgeordneten.

Bis heute den 3. Dezember 1856 sind ausgegeben:

1 Bogen der 1. Sitzung der 1. u. 2. Sitzung

13 =

des Herrenhauses

des Hauses der Abgeordneten

zusammen 25 Bogen.