2404 Berliner Börse vom 15. Dezember 1856.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. isenbahn Tessen.
ie f. Geld. Lf. Br. If. Br. Gld. . Aachen - Düsseldorf.
Prioritãts- Il. Emission do. III. Emission
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Magdeb. Wittenb. . Magd. Witt. Prior. Münster-Hammer .. Niederschles. Mark. do. Prioritäts- do. Conv.Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (8t. V.) do. Prioritãts- do. II. Serie do. III. Serie Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie Stargard- Posen. . . . do. Priqritäts- do. II. Emission Thüringer do. Prior. Oblig. do. III. Serie Wilh. (Cos. Odbs) alte do. neue do. Prioritãts- do. II. Emission
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Wechsel- . Pfandbriefe. 3. O.
Kur- und Neumärk. Ostpreussisehe ) Aachen- Mastriehter Pommersche do. Prioritãts- . . Pos ensche 2 4 do. . . . ./ . ergiseh - Märkische . . Schlesische ö = 9. Prieritats- Wien im 20 FI. F. 150 FI. „Vom Staat garantirte do. do. II. Serie Augsburg 150 FI. . 1 ö do. (Dortm. Soest) Leipzig in Cour. im 14 Thl. 5 8]. I Westpreuss. . . ..... Berl. Anh. Lit. A. u. B. uss 100 Thlr. .. ..... 24M. do. Prioritäts- Frkf. a. M. si dd. W. 100 FI. 2M. Rentenbriefe. do. do.
Petersburg 100 S. R Kim nnd Henmhrk., .
Hommers ehe do. do. II. Em.
If. Posensche. . . ...... Berlin Potsd. Magd.
Ereussisehe . . khein. und Westi. k
Sächsische do. do. Lit. D.
Schlesische Berlin- Stettiner . .. Pr. Bk. Anth. Scheine do. Prior. Oblig.
Friedriehsd' or . J
„Andere Goldmünzen Cõln- Crefelder
a O Thlr. 884 do. Prioritats- Cöln- Mindener Erior.-0Oblig. do. II. Em. ö . III. Emission IV. Emission Düsseldorf -Elberf. . do. Prioritãäts- 490 Prioritãäts- Magdeb. Halberst. .
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Amsterdam
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Fonds- Conmrse.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito dito dito von 1855 dito von 1856 dito Staats- Schuldscheine Prämiens ch. d. Sechdl. à 50 Th. Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau- Obligationen .. ö ö ö. o o.
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Michtamtliche Notirungen.
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If. Br. Eld. If. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 5090 FI.... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothsehild; Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats-Anl. . Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI Schaumburg-Lippe do. , Span. 3590 inl. Schuld. do. 1 à 3596 steigende
Aus länd. Fonds.
Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
Braunschweig. Bank. . Darmstädter ank
do. II. Emission .. . Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. . .
do. National-Anpleihe
do. Prm. - Anleihe .. Kass. -Vereins-Bk. Act. Russ. Stiegl. 5. Anl. Disconto Commandit- do. do- 6. Anl. Antheile . . . . . .. ö do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz- Ohl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.
Aus län d. Eisenb.- Stamm- Actien.
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Amsterdam - Rotterdam Kiel- Altona .. . . . ...... Loebau-Littau . . ...... Ludwigshafen-Bexbach Mainz- Ludwigshafen .. Neustadt Weissenburg Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Lars koje - Selo .. ......
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* 11 = S C 9 6 0
Präm.-Anleihe v. 855 à 100 Thlr. 115 a 114 gem. Breslau-Schrw. Freib. alte 150 a 148 gem. Cöoöln-Mindener 155 a 154 a I55 gem. Oberaschles. Litt. A. 163 a 161 gem. Lud wigshafen-Bexbach 14475 a 143 gem Disconto Commandit-Antheile 126 a 125 gem.
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Kerim, 15 Dezember. Die Börse war heut bei nur geringem Rüböl loco 165 Rthlr. Br., Dezember 167 — 33, Rthlr. bez. u. Br., Geschäft in matter Haltung und schloss mit meist niedrigen Coursen 165 G., Dezember- Januar 165 — 5 Rthlr. ber., 165664 Br., 16 G., Ja- zur Notiz. nuar - Februar 163 Rihlr. Br., 16 G., Februar - März 168 Rthlr. Br, 161 G., April-Mai 153 — Rthlr. bez. u. Br., 157 G6.
Spiritus loco ohne Fass 213 — 3 Rthlr. bez., Dezember u. Dezem- ber- Januar 25 — 243 Rthlr. bez. u. G., 243 Br., Januar - Februar 254 — 25 Bthlr. ber. u. Br., 24 G, Februar- Mära 255 — 3 Rthlr. ber, u. Br, 267 G., März - April 257 Rrihlr. bez. u. G., 26 Br., April-Mai 26— 257 Rihlr. bez. u. G., 26 Br.
Weizen behauptet. Roggen bei unveränderten Preisen etwas leb- haster, Termine unter kleinen Schwankungen schwach behauptet Rüböl bei lebhaftem Umsatz pr. Frühjahr zu steigenden Preisen gehandelt. Spiritus ziemlich unverändert; gekündigt 40,0900 Quart.
KRHerliner Getreidehbßöras e vom 15. Dezember.
Woeizen loco 50 — 86 Rthlr.
Roggen loco 44 - 453 Rthlr. bez., do. S9pfd. 4655 Rthlr. pr. S82pfd. bez., do. S88pfd. 455 Rthlr. pr. S2pfd. bez., Dezember 44- 457 - 44. Rthlr. bez. u. G., 45 Br., Dezember- Januar 433 - 443 - 44 Rthlr. bez. u. G., 445 Br., Frühjahr 463 - - Z Rthlr. bez. u. G., 45 Br.
Gerste 32 - 38 Rihlr.
Hafer 20 - 25 Rthlr.
Erbsen 4 0 - 50 Rthlr.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober-tzofbichdruckerei (Rudolph Decker)
Pas Abonnement beträgt: 2 Sgr. für das vierteljahr in aken Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung.
Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen sestellung an. für gerlin die Expedition des Aönigl. Ppreußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. v4. — —— ——
Anzeiger.
1856.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Vorstands-Mitgliede der Oberschlesischen Eisenbahn-Ge— sellschaft, Major a. D. Ravenstein zu Breslau, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Königlich baierschen Hauptmann und Flügel-Adjutanten Freiherrn von Leonrod den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem Vorstands⸗-Mitgliede der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, Kommerzienrath Fried⸗ saender zu Breslau, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, und dem Kämmerei-Haupt⸗-Kassen-Diener Anton Kleinert zu Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Landtags -Abschied für die zum Provinzial— Landtage im Jahre 18654 versammelt gewesenen Stände des Herzogthums Pommern und Fürsten— thums Rügen. Vom 23. Oktober 1856.
Ergänzungs⸗Gesetz vom 24. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 133, S. 900). Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 143, S. NI) Gesetz vom 1. August 1855 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 200, S. 1509).
Gesetz vom 12. September 1855 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 216, S. 1667). Ergaͤnzungs⸗Gesetz vom 25. Februar 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 67, S. 501). Hesetz om 26. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 168, S. 1381).
Gesetz vom 10. Juni 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 150, S. 1234).
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unsern getreuen Ständen des Herzogthums Pommern
und Fürstenthums Rügen Unsern gnädigsten Gruß, und ertheilen hiermit auf die uns vorgelegten Gutachten und Anträge des im
Jahre 1854 versammelt gewesenen Provinzial-Landtags den nach⸗
stehenden Bescheid:
J. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die Pro⸗ po sitionen:
1) Zier stückelung von Grundstücken und Gründung neuer Ansiedelun gen. Das von Unsern getreuen Ständen über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Zerstückelung von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen vom 3. Januar 1815 und des Ergänzungs- Gesetzes vom 24. Mai 1853 unter dem 12. Oktober 1854 abgegebene Gutachten wird bei den diesfälligen weiteren legislativen Verhandlungen über diesen t werden. g n me,, von Grundstücken und Gründung euer Ansiedelungen in Neu-Vorpommern und Rügen. . ö ten Unserer getreuen Stände über den Entwurf e, die Ferre tung von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen in Neu-Vorpommern und Rügen, hat bei der weitern Berathung über diesen Gegen tand entsprechende n,. . 6 , d. J. (Gesetz⸗ te 613) seine Erledig 9 . . zur Städte⸗-Ordnung für die sech s östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853. ö. Die gutachtliche Aeußerung Unserer getreuen Stände in — n⸗ sehung der lebenslänglichen Wahl der Bürgermeister ist bei Erlaß des inzwischen hierüber ergangenen Gesetzes vom 26. Februar d. J.,
der Petition vom 14. Oktober 1854 ausgehen, daß die P
betreffend die Ergänzung des §. 31 der Städte⸗Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 (Gesetz⸗Sammlung S. 120) zur Berücksichtigung gekommen.
Die behufs der Ergänzung der §§. 5 und 7 der Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853 begutachteten Fragen, wegen Er⸗ theilung und Entziehung des Bürgerbriefes, sind mit Rücksicht auf die inzwischen über andere Gemeindegesetze stattgefundenen legis— lativen Verhandlungen einstweilen noch nicht zum weiteren Austrag gebracht worden.
Was endlich die hinsichtlich der Verwandlung des Gemeinde⸗ Glieder-Vermögens (Bürgervermoͤgen) in Kämmerei ⸗Vermögen in Frage gekommene Ergänzung des 5. 49 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 betrifft, so sind Verhandlungen darüber eingeleitet, inwiefern der beabsichtigte Zweck im Wesentlichen sich im Verwal⸗ tungswege wird erreichen lassen.
4) Verleihung der Städte⸗Ordnung an die Ortschaft Grabow und Verwaltung der Polizei daselbst.
Dem Gutachten Unserer getreuen Stände entsprechend, haben
Wir der Ortschaft Grabow, bei Stettin, unbeschadet ihrer fort⸗
dauernden Angehörigkeit zum platten Lande, die Städte⸗Ordnung
vom 30 Mai 1853 mit Ausschluß der Bestimmungen des Tit. VIII. derselben, bereits durch Unsere Ordre vom 26. Februar 1855 ver⸗ liehen. Was aber den Antrag Unserer getreuen Stände betrifft, daß es bei der bisherigen Verwaltung der Polizei über Grabow durch die Polizei-Direction zu Stettin auf Staatskosten auch fernerhin verbleiben möge, so ist dieser Punkt besonderer Regelung vorzube⸗ halten gewesen, da die Voraussetzung, daß die Polizei in Grabow gegenwärtig auf Staatskosten verwaltet werde, nur zum Theil be⸗ gründet ist, die Gemeinde Grabow vielmehr schon jetzt Beiträge zu den dortigen Kosten der Polizei⸗Verwaltung leistet, und über deren Feststellung für die Zukunft zur Zeit noch Verhandlungen schweben.
II. Auf die ständischen Petitionen.
1) Chausseebauten.
Die Voraussetzung, von welcher Unsere getreuen Stände in rovinz Pommern verhältnißmäßig sehr wenig Staats -Chausseen erhalten habe, daß dagegen die von ihr übernommenen Lasten zum Bau und
zur Unterhaltung von Kreis- und Kommunal -Chausseen mit den
gleichartigen Verwendungen der übrigen Provinzen in einem großen Mißverhältniß stehen, entbehrt, wie die dem An— krage gemäß vorgenommene genaue und gründliche Unter— suchung der in Beziehung auf den Chausseebau in den ver⸗ schiedenen Landestheilen bestehenden Verhãͤltnisse ergeben hat, der thatsächlichen Begründung. Auch liegt keine Veranlassung zu der Besorgniß vor, daß die zur Förderung der Chausseebauten auf die Eingesessenen der Provinz Pommern übernommenen Lasten die Kräfte derselben übersteigen und die zum Bau der Chausseen aufgebrach⸗ ten Kapitalien wegen mangelnder Mittel zur Unterhaltung als nutzlos verwendet anzusehen sein werden, vielmehr ist zu erwarten, daß in dem Maße, wie bei den freien Beschlüssen der Kreisstände, die von Ihnen zu vertretenden Interessen der Kreise, in Beziehung auf die Foͤrderung des Verkehrs und auf die Verhältnißmäßig eit der darauf zu verwendenden Mittel richtig erkannt sind und nachdem auch die Prä⸗ stationsfähigkeit von Unsern Behörden sorgfältig geprüft worden ist, die Ausführung der übernommenen Chausseebauten durch allge⸗ meine Hebung des Wohlstandes der Provinz nicht nur einen, den Aufwand übersteigenden Nutzen gewähren, sondern eben dadurch auch das Mittel werden wird, um den Kreisverbänden die Beschaf⸗ fung der Unterhaltungskosten der Chausseen künftig zu erleichtern.